Die Erfindung betrifft eine Schutzeinrichtung an Druckmaschinen für
eine durch einen Zylinder und eine dem Zylinder zugeordnete Einrichtung, beispielsweise
eine Zylinderreinigungseinrichtung, gebildete Gefahrenstelle.
Die erfindungsgemäße Lösung wird nachfolgend an einem
Ausführungsbeispiel näher beschrieben.
Die Zeichnung zeigt einen Zylinder mit zugeordneter Einrichtung in
aktiver und inaktiver Stellung.
In der Zeichnung ist ein Zylinder 1, der in Verbindung mit
einer Einrichtung 2 eine Gefahrenstelle 10 bildet, dargestellt;
Zylinder 1 und Einrichtung 2 sind Teil einer Druckmaschine.
Die Gefahrenstelle 10 ist identisch mit der Einwirkstelle
der Einrichtung 2 auf den Zylinder 1. Die Gefahrenstelle/Einwirkstelle
muß zum Schutz des Bedienpersonals im Betriebszustand der Einrichtung
2 (aktive Stellung) und im Nichtbetriebszustand (inaktive Stellung) zuverlässig
gegen Eingriffe des Bedienpersonals geschützt sein und trotzdem die Einwirkung
der Einrichtung 2 auf den Zylinder 1 gestatten.
Die Einrichtung 2 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel
als Zylinderreinigungseinrichtung ausgebildet und enthält im wesentlichen ein
Andrückelement 3, welches in und entgegen der Zylinderrichtung (durch
Doppelpfeil angedeutet) bewegbar ist und zwei Waschtuchrollen 4;
5 aufweist, wobei das Waschtuch 6 von der ersten Waschtuchrolle
4 über das Andruckelement 3 zur zweiten Waschtuchrolle
5 geführt wird.
Die Einrichtung 2 ist aus der Druckmaschine entnehmbar und
kann damit außerhalb der Druckmaschine gewartet werden. Zum Zwecke der Entnehmbarkeit
ist die Zylinderreinigungseinrichtung mit einem Einhängeelement 9
ausgestattet, welches mit einem Aufnahmeelement 11 in der Druckmaschine
korrespondiert.
Zwischen der Einrichtung 2 und dem Zylinder 1 ist
eine Schutzeinrichtung 7; 8 angeordnet. Die Schutzeinrichtung
7; 8 besteht aus zwei Teilen, wobei beide Teile ortsveränderlich,
d.h. im Ausführungsbeispielsfall verschwenkbar angeordnet sind; es ist auch
möglich, nur ein Teil ortsveränderlich schwenkbar auszubilden.
Die Schutzeinrichtung ist in eine erste Position – gestrichelte
Darstellung – verbringbar. In dieser Position ist die Einrichtung
2 in einer inaktiven Stellung oder befindet sich zu Wartungszwecken außerhalb
der Druckmaschine.
Das Verbringen in diese Position erfolgt durch die Kraft der Federn
12, 13, die als in den Schwenkpunkten der Schutzeinrichtung angeordnete
Drehstabfedern ausgebildet sind.
Es ist erkennbar, daß eine Bedienperson die Gefahrenstelle nicht
erreichen kann und damit vor einer Gefahr geschützt ist. In dieser ersten Position
ist die Schutzeinrichtung durch den Schalter 14 gesichert, d.h., bei einem
Bewegen der Schutzeinrichtung durch das Bedienpersonal wird die Druckmaschine stillgesetzt.
Die Schutzeinrichtung 7; 8 ist in eine Position
– Vollinien-Darstellung – verbringbar. In dieser Position ist die
Einrichtung 2 eingesetzt und damit in der aktiven Stellung. Durch das Einsetzen
werden die Teile der Schutzeinrichtung 7; 8 in Richtung des Zylinders
gedrückt und damit ist die Wirkstelle 10 von der Einrichtung
2 erreichbar. Gleichzeitig wird der Schalter 14 unwirksam geschaltet.
Auch in dieser Position ist die Gefahrenstelle vom Bedienpersonal
nicht erreichbar.