Sperrvorrichtungen sind allgemein bekannt. Sie werden als Schlösser
oder Riegel bezeichnet und in verschiedensten Ausführungsformen hergestellt.
Ihre Sperrelemente verhindern ein unbefugtes Öffnen, in dem sie in oder hinter
ein Schließblech oder eine oder mehrere Schließen geschoben werden. Ihre
Wirkung ist damit auf eine bestimmte Anzahl von Punkten einer Tür oder eines
Fensters beschränkt. Das hat den Nachteil, dass entweder der Einbruchsschutz
nicht sehr hoch oder die Erhöhung des Einbruchschutzes aufwendig und kostspielig
ist.
Der im Schutzanspruch 1 angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde
diese Nachteile zu mindern oder völlig zu beseitigen.
Dieses Problem wird mit den im Schutzanspruch 1 aufgeführten
Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die erfindungsgemäße Sperrvorrichtung weist zumindest ein
Sperrglied auf, das an mindestens einer Stelle einer Tür oder eines Fensters
und/oder deren Rahmen mittels wenigstens eines Stellgliedes um mindestens eine Längsachse
in eine Sperrstellung dreh- oder schwenkbar ist, sodass die Tür oder das Fenster
entgegen mindestens einer Bewegungsrichtung der Tür oder des Fensters fixiert
ist.
Mit der Erfindung wird in vorteilhafter Weise erreicht, dass gegenüber
herkömmlichen Sperrvorrichtungen eine wesentlich einfachere Konstruktion und
somit auch geringerer Materialeinsatz notwendig wird und trotzdem eine hohe Sicherheit
gegen unbefugtes Öffnen gegeben ist. Diese Vorteile werden hauptsächlich
durch das Eindrehen oder Einschwenken des Sperrgliedes in seine Sperrlage erzielt,
da der Berst- und Scherwiderstand des Sperrgliedes entlang seiner Längsachse
am größten ist. Je nach Ausführungsform und gewünschter Sicherheitsstufe
besteht die Möglichkeit, das Sperrglied in kurzer Bauform einzusetzen, bis
hin zu einer Sperrwirkung auf der gesamten Tür- oder Fensterlänge beziehungsweise
Tür- oder Fensterbreite. Jedes vorhandene Sperrglied nimmt dabei die Belastung
von den Scharnieren und macht ein Aushebeln der Tür oder des Fensters unmöglich.
Es ist möglich, Funktionsteile der Sperrvorrichtung direkt in
die Tür oder das Fenster und/oder deren Rahmen einzuarbeiten. Vor allem durch
eine gestreckte Bauform der Sperrvorrichtung ist seine Querschnittsform der Konstruktionsvielfalt
von Türen und Fenstern ideal anpassbar. Dies hat auch den Vorteil, dass die
Eigenschaften der Sperrvorrichtung ihren Einsatzgebieten entsprechend angepasst
werden können. Gedacht ist dabei zum Beispiel an eine Verformung oder das Einrasten
des Sperrgliedes bei extremer Krafteinwirkung, wie sie bei einem Einbruch auftritt.
Die Sperrvorrichtung dient im Allgemeinen dazu, vor allem das unbefugte
Öffnen einer Tür oder eines Fensters zu verhindern, dabei soll dem Einbrecher
das Eindringen vor allem mit Gewalt nicht nur erschwert sondern nahezu unmöglich
gemacht werden. Das wird mit dem Sperrglied, welches entgegengesetzt der Öffnungsrichtung
der Tür oder des Fensters wirkt, erreicht. Befindet sich das Sperrglied in
seiner Sperrstellung, wird dieses durch die Krafteinwirkung, wie sie zum Beispiel
bei einem Einbruch auftritt, gegen die Tür oder das Fenster gepresst. Je höher
dabei die Krafteinwirkung auf die Tür oder das Fenster ist, umso höher
ist auch der Anpressdruck des Sperrgliedes an die Tür oder das Fenster. Dieser
Effekt kann noch verstärkt werden, in dem das Sperrglied in eine Ausnehmung
wie zum Beispiel eine Nut in der Tür oder dem Fenster oder deren Rahmen eingreift.
Flansche oder Beschläge in oder hinter denen das Sperrglied fixiert wird, wären
für solche Funktionen ebenfalls bestens geeignet. Dabei ist es gleich, ob die
Sperrvorrichtung in der Tür beziehungsweise dem Fenster oder in deren Rahmen
eingebracht ist.
Um das Sperrglied von seiner Ausgangsstellung in seine Sperrstellung
zu bringen ist mindestens ein Stellglied erforderlich. Dies kann vorzugsweise die
Falle oder der Riegel eines Schlosses sein, da die meisten Türen oder Fenster
bereits damit ausgestattet sind und somit ein Nachrüsten erheblich einfacher
und kostengünstiger ausfällt. Bei dieser Ausgestaltungsform ist die Sperrvorrichtung
bevorzugt im gegenüberliegenden Bereich des Schlosses untergebracht, sodass
das Sperrglied durch den Riegel oder der Falle des Schlosses in seine Sperrstellung
und somit an die Tür oder das Fenster gedrückt wird. Die Falle des Schlosses
rastet dabei in die als Schließblech funktionierende Sperrvorrichtung ein.
Die Rückstellung des Sperrgliedes erfolgt im einfachsten Fall durch eine Feder.
Denkbar ist auch eine Verstellung des Sperrgliedes sowohl in Sperr-
wie auch in Rückstellung durch einen form- oder kraftschlüssig mit dem
Sperrglied verbundenen Riegel eines Schlosses.
Ein Magnet, der zum Beispiel elektrisch angesteuert wird und auch
mittels Kodierung geschaltet werden kann, erfüllt die gleichen Anforderungen.
Der geringe Kraftaufwand, der zum Verstellen des Sperrgliedes notwendig ist, ermöglicht
es, mit kleinen Bauteilen einen hohen Einbruchsschutz zu erzielen. Dadurch werden
zum Beispiel bei einem Elektromagneten nur geringe Energiemengen zum Sichern von
Türen oder Fenstern benötigt.
Durch eine Verstellung des Sperrgliedes mit einem
Hebel zum Beispiel von der Wohnungsseite aus, ist das bekannte Abschließen
der Tür von innen, nicht mehr erforderlich.
Durch die verschiedenen Querschnittsformen und die exzentrisch zu
seiner Längsachse erfolgende Lagerung des Sperrgliedes ist das Anpassen an
die Rahmenkonstruktionen und das Eindrehen beziehungsweise Einschwenken eines Sperrgliedes
bis zu einer Länge möglich, die dem Umfang einer Tür oder eines Fensters
entspricht. Das hat nicht nur den Vorteil, dass auch bei Sonderformen einer Tür
oder eines Fensters (beispielsweise bei einem runden Fenstern oder Türbögen)
mehrere Sperrvorrichtungen mit biegsamen Sperrgliedern an den Konturen des Rahmens
der Tür oder des Fensters in Anwendung gebracht werden können, sondern
die Profilform des Sperrgliedes kann so gestaltet sein, dass mindestens eine Dichtung
integriert ist oder das Sperrglied zumindest teilweise selbst aus dichtungsfähigem
Material besteht. Gerade bei solchen Sonderrahmenformen einer Tür oder eines
Fensters wäre es von Vorteil, wenn die Sperrvorrichtungen wenigstens über
die Drehachse der Sperrglieder oder durch die Sperrglieder selbst in Wirkverbindung
stehen. Gedacht sei dabei beispielsweise an eine biegsame Welle, durch die entweder
die einzelnen Sperrglieder miteinander verbunden sind oder die selbst das Sperrglied
darstellt. Das hat den Vorteil, dass man mit einem Bedienelement mehrere Sperrglieder
verschiedener Sperrvorrichtungen in Funktion setzen kann, auch wenn die Dreh- oder
Schwenkachsen der einzelnen Sperrglieder nicht geradlinig verlaufen.
In einer Ausgestaltungsvariante bei der das Sperrglied ein integriertes
Bauteil des Schlosses oder des Fensterriegels darstellt, übernimmt das Sperrglied
die Funktion des Riegels und/oder der Falle, sodass das Schloss der Tür beziehungsweise
der Riegel des Fensters selbst die Sperrvorrichtung darstellt und ein zusätzlicher
Riegel beziehungsweise eine Falle entfallen kann.
Durch Einbau und Herstellung bedingt, haben Türen oder Fenster
sowie ihre Rahmen nicht immer die gleichen Maße und somit auch nicht immer
den gleichen Abstand zueinander. Deshalb ist es von Vorteil, wenn das Sperrglied
nicht nur in seiner Ausgangsstellung sondern auch in seiner Sperrstellung einstellbar
ist, damit das Sperrglied in seiner jeweiligen Stellung zum Beispiel in der Nut
optimal ausgerichtet ist.
Um das Sperrglied in einer beliebigen oder vordefinierten Stellung
fixieren zu können, ist es von Vorteil, wenn die Sperrvorrichtung wenigstens
ein Fixierglied aufweist. Dieses kann gemäß einer weiteren Ausgestaltung
des Erfindungsgedankens ebenso wie auch ein Stellglied durch das Schloss der Tür
oder des Fensters betätigt werden.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen
näher erläutert. Die gezeigten Ausführungsbeispiele stellen keine
Einschränkung auf die dargestellten Varianten dar, sondern dienen lediglich
der Erläuterung des Prinzips der Erfindung. Um die erfindungsgemäße
Funktionsweise veranschaulichen zu können, sind in den Figuren nur stark vereinfachte
Prinzipdarstellungen gezeigt, bei denen auf die für die Erfindung nicht wesentlichen
Bauteile verzichtet wurde. Dies bedeutet jedoch nicht, dass derartige Bauteile bei
einer erfindungsgemäßen Lösung nicht vorhanden sind.
Die 1 zeigt eine Sperrvorrichtung (1)
in einer Schnittdarstellung mit einem Schloss (8). Die Sperrvorrichtung
(1) ist mit drei, in ihrer Sperrstellung fixierten Sperrgliedern (2)
ausgestattet, die im Verlauf einer gemeinsamen Längsachse (5) miteinander
verbunden und als Excenter gestaltet sind. In der dargestellten Ausführungsvariante
bildet das Stellglied (4) zugleich ein Fixierglied (7), da es
die aus ihrer Ausgangslage geschwenkten Sperrglieder (2) nicht nur gegen
die Kraft des als Feder ausgeführten Rückstellgliedes (18) schwenkt,
sondern auch die Sperrglieder (2) in ihrer Sperrstellung fixiert.
Aus der 2 geht ein Teilausschnitt einer
Tür (3) mit einer korrespondierenden Zarge (9) im Querschnitt
hervor. In der eine Dichtung (10) aufweisenden Zarge (9) ist eine
Sperrvorrichtung (1) mit einem Sperrglied (2) eingesetzt. Die
Sperrvorrichtung (1) hat in dieser Ausführungsform zusätzlich
die Funktion als Schließblech. Das Sperrglied (2), bestehend aus einem
T-Profil, ist durch einen Riegel, der die Funktion des Stellgliedes (4)
und des Fixiergliedes (7) hat, um seine Längsachse (5) gegen
die Rückstellkraft einer nicht dargestellten Feder in die Kontur (6)
der Tür (3) eingeschwenkt. Die Tür (3) wird dadurch
in herkömmlicher Weise vom Riegel (4/7) des Türschlosses
über die Sperrvorrichtung (1) am Rahmen und zusätzlich durch
das Sperrglied (2) auf dessen gesamter Wirkungslänge blockiert. Die
Kraft, die bei einem gewaltsamen Öffnen der Tür (3) auf das Stellglied
(4/7) wirkt, wird auf die gesamte Länge des in die Kontur
(6) eingreifenden Sperrgliedes (2) optimal verteilt.
Bei dieser Ausführungsform wirkt die nicht dargestellte Falle
des Schlosses durch ihren Federdruck beim Einklinken als Stellglied auf das Sperrglied
(2) und schwenkt das Sperrglied (2) in seine Sperrstellung. Die
Falle rastet dabei selbst im Rahmen der Sperrvorrichtung ein. Da das Sperrglied
(2) in seiner gesamten Länge vor den Riegel und die Falle geschwenkt
wird, versperrt es den Zugriff auf die Falle und den Riegel von der Außenseite
der Tür her, sodass damit ein Einbruchsschutz gegeben ist. Das Öffnen
der Tür (3) wird somit zum Beispiel mit einer Scheckkarte unmöglich.
Mit dieser Variante ist es möglich, die Sperrvorrichtung auch als Schutz des Schlosses
gegen das Einführen eines Einbruchswerkzeuges zu nutzen. Sollte das Einbruchswerkzeug
doch einen Angriffspunkt erreichen, wird das Sperrglied deformiert und dadurch zusätzlich
in seiner Sperrstellung verklemmt.
3 zeigt einen Türausschnitt in gleicher weise
wie 2, jedoch sind das Sperrglied (2) und
das Stell-/Fixierglied (4/7) in ihrer Ausgangslage fixiert und
somit ist die Tür (3) freigegeben.
4 zeigt teilweise und im Schnitt eine Tür (3)
mit korrespondierender Zarge (9) und eine Sperrvorrichtung (1),
die als Einsteckschloss (8) ausgeführt ist. Die Sperrvorrichtung (1)
weist ein exzentrisches Sperrglied (2) auf, wobei sich die Exzentrizität
des hier einen runden Querschnitt aufweisenden Sperrgliedes (2) aus seiner
Lagerung außerhalb seiner Mitten-Längsachse, das heißt, seiner drehbaren
Lagerung um die Längsachse (5) ergibt. Das Sperrglied (2)
wird durch ein Stellglied (4), das vorliegend auch die Wirkung eines Fixiergliedes
(7) hat, in ein Schließblech (11) der Zarge (9)
eingeschwenkt. Als Stellglied (4) und Fixierglied (7) dient hierbei
der Riegel des Einsteckschloss (8). Dieser wird mit einem Schließzylinder
(12) in seiner Lage verändert, wobei zur Kopplung von Schließzylinder
(12) und Stellglied (4) ein Schließnocken (20) dient.
Der Riegel (4/7) schwenkt das Sperrglied (2) soweit in
das Schließblech (11), bis seine Sperrstellung erreicht ist.
In dieser Ausführungsform ist es vorteilhaft, wenn das Stellglied
(4/7) formschlüssig, also zum Beispiel in Form einer Verzahnung,
mit dem Sperrglied (2) verbunden ist, um beispielsweise auch eine Rückstellbewegung
des Sperrgliedes (2) realisieren zu können. Um bei einer Tür
oder einem Fenster mehr Druck auf die Dichtung (10) ausüben zu können,
ist es von Vorteil, die Drehbewegung mindestens eines Sperrgliedes zur Unterstützung
des Schließenvorganges zu nutzen. Dies wird zum Beispiel erreicht, in dem,
wie in 4 ersichtlich, das exzentrisch gelagerte Sperrglied
(2) durch die Bewegung des Stellgliedes (4) über das Schließblech
(11) einen in Abhängigkeit vom zurückgelegten Weg des Stellgliedes
(4) ansteigenden Druck in Schließrichtung auf die Tür (3)
ausübt. Zum Verkeilen der Tür (3) wird das Stellglied (4)
durch eine Bewegung nach dem Prinzip der Überwindung eines oberen Totpunktes
bis in seine Sperrstellung weiter bewegt. Dadurch wird das stramme Schließen
der Tür (3) mit wenig körperlichem Kraftaufwand erreicht. Die
Vorteile dieses Schließbeziehungsweise Klemmmechanismus könnten nicht
nur in der Fahrzeugindustrie und nicht nur beim Schließen von Türen eine
wichtige Rolle spielen. Auch für brandschutztechnische Funktionen, zum Beispiel
für den hermetischen Abschluss oder das Klemmen verschiedenster Bauteile an-
oder miteinander ist die Sperrvorrichtung (1) geeignet.
Erfolgt wie beschrieben der Einsatz der Sperrvorrichtung (1)
im unteren Bereich der Tür (3), so kann die Sperrvorrichtung (1)
auch als Tür- oder Fensterstopper und/oder Tür- oder Fensterfeststeller
und/oder Schall- beziehungsweise Kälteschutz eingesetzt werden.
Um die Tür (3) in der gewünschten Stellung zu stoppen
oder festzusetzen, muss das Sperrglied (2), das vorzugsweise als Excenter
und durch ein in der 5 nicht dargestelltes Rückstellglied
(Feder) in seine neutrale Lage also in Pfeilrichtung A zurückschwenkend ausgeführt
ist, aus seiner neutralen Lage in Richtung Boden (13), also entgegen der
Richtung des Pfeils A geschwenkt oder gedreht werden. Das Schwenken kann zum Beispiel
durch ein weiteres Stellglied (17), das nach dem Betätigen durch eine
Druckfeder (19) in seine Ausgangslage geschoben wird, erfolgen. Die Reibungskräfte
zwischen Sperrglied (2) und Boden (13) wirken dabei je nach Bewegungsrichtung
der Tür (3) entweder in Richtung der Sperrstellung oder entgegengesetzt
der Sperrstellung, also rückstellend auf das Sperrglied (2). Wird
das Sperrglied (2) in einer seiner Sperrstellungen festgesetzt, kann die
Tür (3) nur noch durch Überwindung der auf das Sperrglied (2)
wirkenden Kräfte bewegt werden. In dem in 5 gezeigten
Ausführungsbeispiel kann durch einen kurzen Ruck an der Tür (3)
in Öffnungsrichtung, der ein Drehen des Sperrgliedes (2) entgegengesetzt
der Pfeilrichtung A bewirkt, die Verkeilung des Fixiergliedes (7) aufgehoben
werden. Durch den Druck seiner Feder (19) wird das Fixierglied (7)
in die Ausgangslage geschoben, wodurch wiederum der Rückstellweg vom Sperrglied
(2) und somit auch die Tür (3) in ihrer Bewegung freigegeben
werden. Erfolgt kein Festsetzen des Sperrgliedes (2), wird die Tür
(3) durch das von einer nicht dargestellten Feder in Pfeilrichtung A zurückschwenkende
Sperrglied (2) wieder freigegeben.
Um ein dauerhaftes Feststellen der Tür (3) zu erreichen,
muss mindestens ein Fixierglied (7) das Sperrglied (2) in seiner
Sperrstellung halten. Bei dem in 5 beschriebenen Ausführungsbeispiel
ist das durch die Druckfeder (19) in seiner Grundstellung gehaltene Fixierglied
(7) so ausgestaltet, dass es sich durch das Festsetzen des Sperrgliedes
(2) mit ihm verkeilt. Eine Freigabe des Fixiergliedes (7) erfolgt
nur durch Drehen des Sperrgliedes (2) entgegen der Richtung des Pfeils
(A).
Es ist von Vorteil, wenn die Tür (3) vorzugsweise an
den Scharnieren auf Grund der auftretenden Kräfte gegen Aushebeln gesichert
wird. Es sei ferner darauf hingewiesen, dass die Funktionen der Stell- und Fixierglieder
(4/7) zumindest teilweise über das Schloss (8) ausführbar
sind, um unbefugtes Auslösen zu verhindern.
Auf Grund der verschiedenen Einsatzgebiete und örtlichen
Gegebenheiten wird eine höhenverstellbare Ausfertigungsform der Sperrvorrichtung
oder des Sperrgliedes empfohlen. Eine Erhebung auf den Boden oder ein Magnet im
Fußboden als Stellglied (15) sei hier nur als Ausführungsbeispiel
angeführt.
Ist die Sperrvorrichtung (1) so konstruiert, dass das Sperrglied
(2) zur Abdichtung und/oder zur Schallisolierung im Fußbodenbereich
der Tür (3) genutzt wird, muss die Fixierung des Sperrgliedes (2)
nicht unbedingt eine Sperrung der Tür zur Folge haben. Dadurch kann die Sperrvorrichtung
(2) auch ausschließlich für das Abdichten der Tür (3)
genutzt werden. Dabei können bei einer Ausgestaltung des Sperrgliedes (2)
als Wippe geringe Kräfte zum Beispiel Magnetkraft oder ähnliche zur Bewegung
des Sperrgliedes (2) geeignete Kräfte genutzt werden, um das Sperrglied
(2) in wenigstens eine seiner Positionsmöglichkeiten zu stellen. Die
Rückstellung kann dann zum Beispiel durch die eigene Schwerkraft des als Wippe
ausgeführten Sperrgliedes (2) erfolgen. Ebenfalls kann das Sperrglied
(2) selbst aus federnden Materialien bestehen und durch die eigene Federkraft
in eine seiner Stellung selbsttätig schwenken.
- 1
- Sperrvorrichtung
- 2
- Sperrglied
- 3
- Tür
- 4
- Stellglied
- 5
- Längsachse
- 6
- Kontur
- 7
- Fixierglied
- 8
- Schloss
- 9
- Rahmen/Zarge
- 10
- Dichtung
- 11
- Schließblech
- 12
- Schließzylinder
- 13
- Boden
- 14
- Schraube
- 15
- Stellglied
- 16
- Langloch
- 17
- Stellglied
- 18
- Rückstellglied
- 19
- Druckfeder
- 20
- Schließnocken