Die Erfindung betrifft eine Anordnung mit einem Topfträger und
einer Haltevorrichtung für den Topfträger.
Aus der US 6,978,777 B2
ist ein Gaskochgerät bekannt, welches einen Topfträger mit Auflagestegen
aufweist. Die Auflagestege sind so geformt, dass der Topfträger umgedreht werden
kann und somit beidseitig zum Aufsetzen eines Topfes verwendet werden kann. Die
Auflagestege des Topfträgers sind so geformt, dass sie einerseits zum Aufstellen
von Zubereitungsbehältern mit einem ebenen Boden, wie beispielsweise herkömmliche
Pfannen oder dergleichen, und andererseits im umgedrehten Zustand zum Aufstellen
von Zubereitungsbehältern mit einem stark gewölbten Boden, wie beispielsweise
Woks, ausgebildet sind. Der Topfträger kann auf eine Haltevorrichtung aufgesetzt
werden, welche lediglich einen Ring umfasst, auf dem der Topfträger aufliegt.
Darüber hinaus ist aus der EP
1 447 624 A2 ein Gaskochgerät bekannt, welches ebenfalls einen Topfträger
aufweist, welcher einerseits zum Aufstellen von Zubereitungsbehältern mit ebenen
Böden und andererseits zum Aufstellen von Zubereitungsbehältern mit stark
gewölbten Böden ausgebildet ist. Dazu umfasst der Topfträger einen
Ring, an dem vier radial nach innen ragende Finger ausgebildet sind. Die Finger
sind auf einer Seite im Wesentlichen eben ausgebildet und umfassen auf der gegenüberliegenden
Seite jeweils eine höckerförmige Erhebung, welche eine schräg verlaufende
Randfläche umfasst. Darüber hinaus umfasst das Gaskochgerät eine
Haltevorrichtung, in welche der Topfträger einsetzbar ist. Diese kann beispielsweise
als Ring ausgebildet sein, auf welcher der Topfträger bzw. der Ring des Topfträgers
vollflächig aufsetzbar ist. In einer weiteren Ausführung kann vorgesehen
sein, dass die Haltevorrichtung mehrere separate Finger mit Auflagebereichen umfasst,
auf denen der Ring des Topfträgers aufgesetzt werden kann. Bei den bekannten
Anordnungen ist das Aufsetzen und Abnehmen des Topfträgers von der Haltevorrichtung
unhandsam.
Daher ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Anordnung zu
schaffen, bei der der Topfträger eines Gaskochgeräts sicher auf einer
Haltevorrichtung angebracht werden kann und der Topfträger selbst zum Abnehmen
oder Umdrehen schnell und handlich greifbar ist.
Diese Aufgabe wird durch eine Anordnung, welche die Merkmale nach
Anspruch 1 aufweist, gelöst.
Eine erfindungsgemäße Anordnung umfasst einen Topfträger
eines Gaskochgeräts und eine Haltevorrichtung für den Topfträger,
welche unterhalb des Topfträgers angeordnet ist und einen Basisträger
mit einer Mehrzahl von daran angeordneten Stegen aufweist, auf welchen der Topfträger
lösbar aufsetzbar ist. Die Stege der Haltevorrichtung sind zumindest bereichsweise
L-förmig ausgebildet und erstrecken sich vom Basisträger ausgehend nach
oben. Durch diese Ausgestaltung ist der Topfträger quasi erhöht über
dem Basisträger angeordnet und kann dadurch einerseits leicht und einfach handhabbar
abgenommen und beispielsweise gewendet werden. Darüber hinaus kann durch die
Anordnung jedoch auch eine sichere und zuverlässige Positionierung des Topfträgers
gewährleistet werden.
Bevorzugt ist der Basisträger ringförmig ausgebildet und
die Stege der Haltevorrichtung sind an der Außenseite des Rings angeordnet.
Die Stege erstrecken sich somit in radialer Richtung sternförmig nach außen
und durch ihre L-förmige Formgebung auch nach oben. Durch diese Anordnung kann
ein relativ kleiner Basisträger bereitgestellt werden, welcher dadurch kompakt
und auch gewichtssparend ausgebildet ist.
Bevorzugt weist ein Steg der Haltevorrichtung eine Führung auf,
in welcher ein Auflagesteg des Topfträgers angeordnet ist. Der Topfträger
kann somit adapterartig auf die Haltevorrichtung aufgesetzt werden. Insbesondere
kann dadurch die passgenaue Einsetzung der Auflagestege in die Führungen erfolgen.
Ein Verrutschen oder Herunterfallen des Topfträgers von den Stegen der Haltevorrichtung
kann dadurch verhindert werden.
Bevorzugt weist die Führung zwei Flügelelemente auf, zwischen
denen der Auflagesteg angeordnet ist. Ein Verdrehen des Topfträgers relativ
zum Basisträger bzw. der Haltevorrichtung kann dadurch vermieden werden.
Die Führung weist bevorzugter Weise eine derartige Tiefe auf,
dass ein die Auflagestege aufnehmender Ring des Topfträgers im aufgesetzten
Zustand des Topfträgers auf die Haltevorrichtung auf einer Oberseite der Flügelelemente
aufliegt.
Bevorzugt umfasst die Haltevorrichtung vier Stege, welche paarweise
gegenüberliegend angeordnet sind. Insbesondere sind die vier Stege äquidistant
zueinander an der Außenseite des ringförmigen Basisträgers angeordnet.
Bevorzugt umfasst ein Steg der Haltevorrichtung einen in Richtung
des Topfträgers nach oben orientierten Schenkel, insbesondere einen vertikal
nach oben orientierten Schenkel, welcher einen dem Auflagesteg zugewandten oberen
Rand umfasst, auf den der Auflagesteg zumindest bereichsweise aufsetzbar ist.
Zusätzlich zur Führung kann dadurch eine weitere verbesserte
Halterung ermöglicht werden.
Bevorzugt ist der Schenkel am oberen Rand schräg ausgebildet,
insbesondere nach außen hin abfallend ausgebildet. Abhängig von der Ausgestaltung
des Auflagestegs kann dann eine über die gesamte Länge des Rands gegebene
Auflage des Auflagestegs erreicht werden. Neben einer mechanischen Stabilisierung
kann dadurch auch eine kompakte Anordnung ermöglicht werden, welche darüber
hinaus auch einen sehr hochwertigen und stabilen Eindruck vermittelt.
Bevorzugt ist der Topfträger beidseitig verwendbar. So kann vorgesehen
sein, dass der Topfträger so ausgebildet ist, dass er bei einem Aufsetzen auf
die Haltevorrichtung mit einer ersten Seite zum Tragen von Zubereitungsbehältern
mit relativ ebenen Böden ausgebildet ist. Dies können beispielsweise bekannte
Pfannen oder Töpfe sein. Durch das Aufsetzen des Topfträgers mit der anderen
Seite auf die Haltevorrichtung und somit bei einem Umdrehen des Topfträgers,
kann das Tragen von Zubereitungsbehältern mit relativ stark gewölbten
Böden, wie beispielsweise Woks oder dergleichen, ermöglicht werden. Dazu
sind insbesondere die Auflagestege auf ihren gegenüberliegenden Rändern
entsprechend geformt. So sind insbesondere die Auflagestege auf einer Seite mit
einem im Wesentlichen ebenen horizontal ausgebildeten Rand konstruiert. Auf der
gegenüberliegenden Seite des Auflagestegs ist der Rand zumindest bereichsweise
abgeschrägt ausgebildet. Dieser schräge Rand kann dann zum Tragen der
Zubereitungsbehälter mit relativ stark gewölbten Böden vorgesehen
sein.
Bevorzugt ist ein Abstand des Topfträgers, insbesondere eines
die Auflagestege umfassenden Rings, zum Basisträger abhängig davon, mit
welcher Seite der Topfträger auf die Stege der Haltevorrichtung aufgesetzt
ist, unterschiedlich.
Vorzugsweise ist im Falle eines Aufsetzens des Topfträgers mit
derjenigen Seite auf die Haltevorrichtung, bei der die schräg verlaufenden
Ränder der Auflagestege der Haltevorrichtung zugewandt sind, der Abstand kleiner,
als im Falle, dass die horizontal verlaufenden Ränder der Auflagestege der
Haltevorrichtung zugewandt sind.
Bevorzugt ist der sich nach oben erstreckende Schenkel eines Stegs
der Haltevorrichtung am oberen Ränder gestuft ausgebildet und die Auflagestege
des Topfträgers sind an den schräg verlaufenden Rändern komplementär
dazu gestuft ausgebildet.
Dadurch kann man unterschiedlichen Höhenanforderungen gerecht
werden. Denn ein flacher Topf mit ebenem Boden ist bevorzugt höher über
der Flamme zu positionieren als ein am Boden runder Topf wie z.B. ein Woktopf/-pfanne.
Je höher ein Topf über der Flamme hängt umso niedriger ist die Temperatur
am Topfboden. Dies wird durch die Stufe oder eine Schräge erreicht. Diese bewirkt
beim Umdrehen der Anordnung, dass der runde Topfboden niedriger ist als der flache.
Durch die Konstruktion des Topfträgers und der Haltevorrichtung können
diese vorteilhaften unterschiedlichen Abstände bedarfsgerecht erreicht werden.
Ein Auflagesteg des Topfträgers ist bevorzugt als massives Teil
ausgebildet, welches bevorzugt dreieckig ausgestaltet ist. Der Topfträger umfasst
bevorzugterweise einen umlaufenden Ring, an dem die Auflagestege angeordnet sind.
Insbesondere kann vorgesehen sein, dass sowohl der Topfträger mit den Auflagestegen
und/oder die Haltevorrichtung mit den Stegen jeweils einstückig ausgebildet
sind.
Die Auflagestege des Topfträgers können bevorzugt so angeordnet
sein, dass sich der Ring in etwa mittig durch einen Auflagesteg hindurch erstreckt.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand
schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
1 eine perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen
Anordnung in einer Explosionsansicht;
2 eine perspektivische Darstellung der Anordnung gemäß
1, bei der ein Topfträger mit einer ersten Seite
auf einer Haltevorrichtung aufgesetzt ist; und
3 eine perspektivische Darstellung der Anordnung gemäß
1, bei der der Topfträger mit einer zweiten Seite
auf der Haltevorrichtung aufgesetzt ist.
In den Figuren werden gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit den
gleichen Bezugszeichen versehen.
1 zeigt eine Anordnung 1 mit einem Topfträger
2 und einer Haltevorrichtung 3 für den Topfträger
2. Die Anordnung 1 ist einem nicht dargestellten Gaskochgerät
zugeordnet, wobei ein Gasbrenner eine innerhalb der Anordnung 1 lodernde
Flamme erzeugt.
In der Explosionsdarstellung ist der Topfträger 2 von
der Haltevorrichtung 3 abgenommen. Sowohl der Topfträger
2 als auch die Haltevorrichtung 3 sind im Ausführungsbeispiel
einstückig ausgebildet.
Der Topfträger 2 umfasst in der gezeigten Ausführung
einen Ring 21 und vier Auflagestege 22, 23,
24 und 25. Die Auflagestege 22 bis 25 sind als
massive Teile ausgebildet, welche in Umlaufrichtung des Rings 21 äquidistant
angeordnet sind. Wie zu erkennen ist, erstreckt sich der Ring 21 im Wesentlichen
mittig durch die dreieckig ausgebildeten Auflagestege 22 bis
25.
Die Auflagestege 22 bis 25 sind so an dem Ring
21 angeordnet, dass sie auf einer Seite ebene Auflagebereiche bzw. Ränder
22b, 23b, 24b und 25b ausbilden. Darüber
hinaus sind die Auflagestege 22 bis 25 an der gegenüberliegenden
Seite schräg verlaufend ausgebildet. Wie in der 1
zu erkennen ist, sind Ränder 22a, 23a, 24a und
25a der Auflagestege 22 bis 25 über die gesamte
Länge zum Mittelpunkt des Topfträgers 2 hin abfallend ausgebildet.
Das Abfallen erfolgt stetig. Es kann auch vorgesehen sein, dass diese Ränder
22a bis 25a gestuft ausgebildet sind.
Jeder Auflagesteg 22 bis 25 ist somit in seiner
grundsätzlichen Formgebung dreieckig ausgebildet und zum Tragen von Zubereitungsbehältern,
welche einen größeren ebenen Boden aufweisen und zum Tragen von Zubereitungsbehältern,
welche einen stark gewölbten Boden aufweisen, ausgebildet.
Die Haltevorrichtung 3 umfasst einen ringförmigen Basisträger
31, an dessen Außenseite 31a im Ausführungsbeispiel
vier Stege 32, 33, 34 und 35 angeordnet sind.
Auch diese Stege 32 bis 35 sind in Umlaufrichtung betrachtet äquidistant
zueinander angeordnet.
Jeder dieser Stege 32 bis 35 ist L-förmig ausgebildet
und erstreckt sich einerseits radial nach außen und vertikal (y-Richtung) nach
oben.
Der Steg 34, welcher stellvertretend für die analog
ausgebildeten Stege 32, 33 und 35 näher beschrieben
wird, umfasst einen horizontal orientierten Schenkel 341 und einen daran
anschließenden vertikal nach oben orientierten Schenkel 342. An dem
Schenkel 342 ist eine Führung 343 ausgebildet, welche zwei
beabstandete Flügelelemente 343a und 343c umfasst. Die Flügelelemente
343a und 343c sind am vorderen, dem Basisträger
31 zugewandten Ende des Schenkels 342 angeordnet. Die Flügelelemente
343a und 343c erstrecken sich nach oben in Richtung des Topfträgers
2 und bilden dadurch die Führung 343 als Vertiefung aus.
Ein oberer Rand 342a des Schenkels 342 ist über
seine gesamte Länge schräg verlaufend ausgebildet. Die Schräge ist
nach außen hin abfallend konzipiert und stetig abfallend ausgebildet. Es kann
auch vorgesehen sein, dass dieser Rand 342a gestuft ausgebildet ist und
zum Komplementären Einsatz mit einem gestuften Rand 22a bis
25a vorgesehen ist. Dadurch kann quasi eine verzahnte Aufsetzung erfolgen.
In 2 ist eine perspektivische Darstellung
der Anordnung 1 gezeigt, bei der der Topfträger 2 auf der
Haltevorrichtung 3 aufgesetzt ist. Der Topfträger 2 ist dabei
so aufgesetzt, dass die ebenen, horizontal orientierten Ränder 22b,
23b, 24b und 25b der Auflagestege 22 bis
25 oben sind und dadurch ein Zubereitungsbehälter mit einem im Wesentlichen
ebenen Boden darauf aufgestellt werden kann.
Wie aus der Darstellung in 2 zu erkennen
ist, liegen die gegenüberliegenden Ränder 22a, 23a,
24a und 25a bereichsweise auf dem Rand 342a sowie den
entsprechenden Rändern der Stege 32, 33 und 35 der
Haltevorrichtung 3 auf. Darüber hinaus ist der Auflagesteg
34 in der Führung 343 bzw. zwischen den Flügelelementen
343a und 343c angeordnet. Die Tiefe der Führung
343 bzw. die Höhe der Flügelelemente 343a und
343c in vertikaler Richtung (y-Richtung) ist so dimensioniert, dass der
Ring 21 des Topfträgers 2 auf den Oberflächen
343b und 343d der Flügelelemente 343a und
343c aufliegen. In entsprechender Weise gilt dies auch für die Auflagestege
22, 23 und 25 und den zugeordneten Stegen 32,
33 und 35.
In 3 ist eine perspektivische Darstellung
der Anordnung 1 gezeigt, bei der der Topfträger 2 gewendet
bzw. umgedreht ist und die Ränder 22a, 23a, 24a
und 25a nach oben weisen und zum Tragen bzw. Aufsetzen eines Zubereitungsbehälters
mit einem gewölbten Boden, beispielsweise einem Wok, verwendet werden können.
Die weitere Anordnung der Auflagestege 22 bis 25 an den Stegen
32 bis 35 ist im Wesentlichen entsprechend gemäß der
Ausbildung in 2.
In 2 weist der Ring 21 einen
kleineren Abstand (y-Richtung) zum Basisträger 31 auf, als in der
Ausgestaltung gemäß 3. Dadurch sind auch
die Auflagestege 22 bis 25 mit unterschiedlichen Höhenniveaus
abhängig davon, mit welcher Seite der Topfträger 2 auf die Haltevorrichtung
3 aufgesetzt wird, angeordnet. Die jeweils darauf aufgestellten spezifischen
Töpfe mit den spezifischen Bodenformen können dann bedarfsgerecht mit
unterschiedlichen Höhen über einer Flamme eines Gasbrenners positioniert
werden.