Die Erfindung betrifft einen Rollladenkasten zur außenseitigen
Montage oberhalb eines Fensters, insbesondere oberhalb eines nach außen ausschwenkbaren
Dachfensters gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und einen mit dem Rollladenkasten
ausgestatteten Rollladen.
Bei Dachfenstern, aber auch bei anderen Fenstern, die nicht von einer
Fensterlaibung eingeschlossen werden, erfolgt die Montage von an den Fenstern anzubringenden
Rollläden nicht im Mauerwerk der Fensterlaibung oberhalb des Fensters, sondern
als Aufsatz von außen, im Falle eines in einer Mauer vorgesehenen Fensters
beispielsweise als Überputzaufsatz auf entsprechende Haltekonsolen am Mauerwerk
bzw. an der Fasadenkonstruktion oberhalb des Fensters.
Bei anderen bekannten Konstruktionen ist dagegen eine Montage des
Rollladenkastens direkt am Fensterrahmen vorgesehen, insbesondere bei Dachfenstern.
Dazu sind herkömmlich an den beiden Stirnseiten des Rollladenkastens Blechplatten
angeschraubt, die einen Befestigungsabschnitt zum Verschrauben mit dem Fensterrahmen
bzw. der Fassadenkonstruktion aufweisen, der entsprechend den geometrischen Gegebenheiten
abgekantet ist.
Die Montage eines solchen, von außen aufzubringenden Rollladenkastens
an einem Fensterrahmen bzw. oberhalb eines Fensterrahmens erfordert daher einen
ersten Arbeitsgang, in dem die Halter (Haltebleche oder -konsolen) an dem Fensterrahmen
bzw. der Fasadenkonstruktion angeschraubt werden und dann einen zweiten Arbeitsgang,
in dem der Rollladenkasten an die Halter angeschraubt wird. Dabei muss der Rollladenkasten
in Position gebracht und dort gehalten werden, wodurch ein zweiter Monteur nötig
ist.
Bei heutigen Rollläden werden darüber hinaus vom Verbraucher
keine von außen zu sehenden Haltebleche oder dergleichen akzeptiert. Daher
sind die Haltebleche bei modernen Rollladenkästen zum Verschrauben mit der
Unterseite des Rollladenkastens ausgebildet oder in das Innere des Rollladenkastens
hineingeführt. In diesem Fall ist dabei keine Montage des Rollladenkastens
in einem Stück möglich. Denn um an die vorgesehene Verschraubung des Rollladenkastens
mit den Halteblechen heranzukommen, muss das Oberteil des Rollladenkastens abgenommen
werden, so dass die Verschraubung zugänglich ist. Erst in diesem zerlegten
Zustand kann die Verschraubung durchgeführt werden, woraufhin dann das Oberteil
mit dem an die Haltebleche angeschraubten Unterteil wieder zu verbinden ist. Insbesondere
beim Anbringen von Rollladenkästen an Dachfenstern auf der schiefen Ebene des
Daches erfolgt die Montage unter schwierigen Bedingungen.
Hiervon ausgehend ist es daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
einen Rollladenkasten zur außenseitigen Montage oberhalb einer Fensteröffnung
zu schaffen, der sowohl bei Neubauten als auch bei Altbaurenovierungen auf einfache
Weise montiert werden kann und einen ästhetischen Gesamteindruck aufweist,
sowie einen Rollladen mit dem Rollladenkasten.
Diese Aufgabe wird hinsichtlich des Rollladenkastens mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 gelöst, hinsichtlich des Rollladens mit den Merkmalen des Anspruchs
11.
Erfindungsgemäß weist der Rollladenkasten eine Kastenhalterung
auf, die zumindest einen fenster- bzw. gebäudeseitigen befestigbaren Halter
hat, der mit einer Einstecköffnung versehen ist. Der Einstecköffnung ist
ein am Rollladenkasten vorgesehener, zur Wickelwellenachse achsparalleler Arretierbolzen
zugeordnet, der in axialer Richtung verschiebbar und von außen betätigbar
im Rollladenkasten aufgenommen ist.
Bei der Montage des erfindungsgemäßen Rollladenkastens entfällt
daher der Arbeitsgang des Verschraubens des Rollladenkastens mit dem Halter. Der
Halter muss lediglich an dem Fensterrahmen oder der Fassaden- bzw. Dachkonstruktion
befestigt werden, woraufhin der Rollladen als Ganzes aufgesetzt wird und durch Einschieben
des Arretierbolzens in die Einstecköffnung an dem Halter eingehängt wird.
Es erfolgt somit eine wesentliche Erleichterung der Montage des Rollladenkastens.
Dabei kann die Verbindung des Kastens mit dem Halter über die
Einstecköffnung und den komplementären Arretierbolzen lediglich auf einer
Stirnseite des Rollladenkastens vorgesehen sein, wohingegen auf der anderen Stirnseite
beispielsweise ein Einschub für den Rollladenkasten vorgesehen ist. Vorzugsweise
ist jedoch auf beiden Stirnseiten des Rollladenkastens ein Halter mit einer Einstecköffnung
sowie ein dazu komplementärer Arretierbolzen am Rollladenkasten vorgesehen.
Vorteilhaft ist der Arretierbolzen ferner zu einer Verriegelungsstellung
hin vorgespannt, d. h. dass er zur Einstecköffnung hin gedrängt wird.
Der Monteur muss dann den Arretierbolzen lediglich beim Einlegen des Rollladenkastens
zurückziehen, woraufhin er selbsttätig in die Einstecköffnung einschnappt,
wenn der Arretierbolzen in eine fluchtende Stellung mit der Einstecköffnung
gelangt. Danach ist eine sichere Verbindung des Kastens mit dem Halter sichergestellt,
da der Arretierbolzen durch die Vorspannkraft in der verriegelten Stellung gehalten
ist. Alternativ oder ergänzend dazu kann auch ein Sicherungssplint auf der
der Aufnahme des Bolzens im Rollladenkasten gegenüberliegenden Seite der Einstecköffnung
vorgesehen sein, mit dem der Bolzen in seiner Position gesichert ist. Auch eine
Sicherung per Sicherungsmutter wäre denkbar.
Vorteilhaft ist die Aufnahme des Arretierbolzens im Rollladenkasten
so gestaltet, dass eine eingezogene Montagestellung des Arretierbolzens definiert
ist, in der der Rollladenkasten in die Halterung eingesetzt werden kann, sowie eine
ausgefahrene Verriegelungsstellung des Arretierbolzens, in der der Arretierbolzen
gesichert in der Einstecköffnung steckt.
Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass der Arretierbolzen
einen sich in Radialrichtung erstreckenden Betätigungszapfen aufweist, der
durch eine sich in Axialrichtung erstreckende Nut in der Wand der Aufnahme des Arretierbolzens
aus dem Rollladenkasten herausgeführt ist, wobei die Nut ferner quer zur axialen
Richtung verlaufende Nutabschnitte hat, in die der Betätigungszapfen durch
Drehbewegung des Arretierbolzens eingelegt werden kann. In dieser verriegelten Stellung
wird der Arretierbolzen dann durch den von der Vorspanneinrichtung ausgeübten
Druck gehalten.
Der Monteur muss beim Aufsetzen des Rollladenkastens somit lediglich
den Arretierbolzen über den Betätigungszapfen verdrehen, woraufhin der
Arretierbolzen über die Vorspanneinrichtung in die Verriegelungsstellung einschnappt,
wenn der Arretierbolzen zur fluchtenden Anlage mit der Einstecköffnung kommt.
Dort kann der Monteur den Arretierbolzen über den Betätigungszapfen wieder
in den dortigen Quernutabschnitt verschieben, so dass der Arretierbolzen plötzlich
gegen Verschieben aus der in die Einstecköffnung eingeführten Stellung
gesichert ist.
Als Vorspanneinrichtung hat sich dabei insbesondere eine sich auf
der der Einstecköffnung gegenüberliegenden Seite des Bolzens gegen den
Bolzen und den Rollladenkasten abstützende Spiralfeder als günstig erwiesen.
Dabei kann der Arretierbolzen als zur Seite der Feder hin hohl gestalteter Bolzen
vorgesehen sein, sodass die Feder in dem Bolzen geführt ist.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der weiteren Unteransprüche.
Im Rahmen der Erfindung lassen sich die Merkmale der Ansprüche,
soweit es sinnvoll erscheint, beliebig kombinieren.
Dabei ist der erfindungsgemäße Rollladenkasten sowohl für
eine feste, als auch eine schwenkbare Halterung an dem Fenster bzw. an dem Fassadenabschnitt
oberhalb des Fensters geeignet. Im Falle einer festen, nicht schwenkbaren Anordnung
können sowohl Arretierbolzen als auch zugeordnete Einstecköffnung einen
nicht runden Querschnitt aufweisen, sodass der Rollladenkasten alleine durch die
Verbindung Arretierungbolzen-Einstecköffnung gegen Verschwenken gesichert ist.
Im Falle einer schwenkbaren Aufhängung des Rollladenkastens, wie diese beispielsweise
bei Dachfenstern mit ausschwenkbaren Fensterflügeln nötig ist, um den
Rollladen so anzubringen, dass ein Öffnen des Fensters möglich ist, können
der Arretierbolzen und die Einstecköffnung dagegen einen runden Querschnitt
aufweisen, sodass der Rollladenkasten in der Aufhängung über den Arretierbolzen
schwenkbar ist.
Im Folgenden wird eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung
an einem Dachfenster unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen erläutert.
Es zeigen:
1 eine schematische Darstellung eines Rollladens gemäß
einer Ausführungsform der Erfindung, der ein Dachfenster abschattet;
2 eine perspektivische Ansicht des in 1
gezeigten, auf einem Dachfenster montierten Rollladens bei geöffneter Stellung
des Dachfensters;
3 den in 2 gezeigten Rollladen
in einer teilgeöffneten Lüftungsstellung des Fensters;
4 eine perspektivische Detailansicht des an den ausgeschwenkten
Fensterflügel eingehängten Seitenprofils des Rollladens;
5 eine perspektivische Detailansicht der Aufhängung
des Rollladenkastens an einem mit dem Fensterrahmen verbindbaren Halteblech bei
um 90° ausgeschwenkter Stellung des Rollladenkastens, in der der Rollladenkasten
auf dem Dach montiert wird;
6 eine schematische Schnittansicht der Aufhängung
des Rollladenkastens an dem Halteblech in der teilausgeschwenkten Lüftungsstellung;
7 eine Schnittansicht entlang der Linie VII-VII in
6 in einer zur Blattebene senkrechten Ebene; und
8 eine der 5 entsprechende
Ansicht in einem Zustand bei der Montage auf dem Dach, in dem der Rollladenkasten
noch nicht in das Halteblech eingehängt ist.
Zunächst wird Bezug genommen auf 1,
in der ein an einem Dachfenster 2 angebrachter Rollladen 1 dargestellt
ist. Das Dachfenster 2 hat dabei eine Verglasung, die von einem Fensterflügel
10 eingefasst ist, welcher in einem Fensterrahmen angeordnet ist, über
den das Dachfenster an dem Dach des Gebäudes befestigt ist, dessen Gebäudeöffnung
es abdeckt. Der Rollladen 1 weist einen im dargestellten Beispiel jalousierbaren
Rollladenbehang 3 auf, sowie eine Einfassung des Rollladenbehangs
3, die durch einen Rollladenkasten 4, Seitenrahmenprofile
9 und eine Abschlussblende 13 gebildet ist, wobei die Seitenrahmenprofile
9 über an ihren Enden vorgesehene Steckverbindungsstücke
11 mit der Abschlussblende 13 verbunden sind (vgl. 2
und 3) und an ihren anderen Enden in entsprechende
Aufnahmen am Rollladenkasten 4 eingesteckt sind.
Der Rollladenbehang 3 ist dabei in voll ausgefahrenem und
aufjalousiertem Zustand dargestellt. Er weist einen Abschnitt mit schwenkbaren Lamellen
5 auf, die den größten Teil des Dachfensters 2 abschatten,
sowie einen wickelwellenseitigen Abschnitt mit nicht schwenkbaren Lamellen
6. Zudem ist eine nicht schwenkbare, unterste Lamelle 66 vorgesehen,
die bis unter die Abschlußblende 13 abgelassen ist.
Der Rollladen 1 ist dabei von außen auf das Dachfenster
2 montiert, und zwar so, dass das Dachfenster 2 weiterhin geöffnet
werden kann. D.h. so, dass der Fensterflügel 10 vom Bediener im Dachzimmer
in Schwenkrichtung S nach außen aufgeschwenkt werden kann.
2 zeigt Rollladen und Dachfenster bei vollständig
geöffneter Fensterstellung. Man erkennt, dass der Fensterflügel
10 in etwa auf halber Höhe gelenkig im Fensterrahmen 7 aufgenommen
ist, so dass seine untere Hälfte nach außen aufgeschwenkt wird, während
seine obere Hälfte nach innen schwenkt, wenn das Fenster geöffnet wird.
Der Rollladen 1 ist dabei auf seiten des Rollladenkastens 4 jeweils
über ein stirnseitig an dem Kasten 4 angelenktes Halteblech
12 mit den beiden Seitenlatten des Fensterrahmens 7 verschraubt.
Ferner sind die beiden Seitenprofile 9 des Rollladens 1 verschiebbar
und gelenkig mit dem nach außen augeschwenkten Abschnitt des Fensters
2 verbunden, und zwar im Bereich der beiden unteren Ecken des Fensterflügels
10, wie im Folgenden unter Bezugnahme auf 4
näher erläutert werden wird.
4 zeigt einen Ausschnitt im Bereich einer der beiden
unteren Ecken des Fensterflügels 10. Dort ist ein Winkelstück
31 an dem Fensterflügel 10 befestigt, welches über eine
Führungsrolle 35 in einem Führungsschienenabschnitt
33 des Seitenprofils 9 des Rollladens geführt ist. Dabei
sei noch herausgestellt, dass das Seitenprofil 9 des Rollladens gleichzeitig
als Führung für den Rollladenbehang 3 dient, wobei bei der dargestellten
Variante mit jalousierbarem Rollladenbehang 3 auch die Jalousiermechanik
zumindest zum größten Teil in dem Seitenprofil 9 untergebracht
sein kann.
3 zeigt den auf dem Dachfenster 2 angebrachten
Rollladen 4 in einer Lüftungsstellung, in der er, wie weiter unten
stehend noch erläutert werden wird, selbsttätig gehalten wird, indem die
entgegen der Aufschwenkrichtung S wirkende Gewichtskraft des Rollladens durch eine
in Aufschwenkrichtung S wirkende Federkraft ausgeglichen wird. Aus den
2 und 3 erkennt man, dass
der Fensterflügel 10 eine wesentlich größere Schwenkbewegung
als der Rollladen 3 ausführt. Denn der Hebelarm vom Anlenkpunkt des
Fensterflügels 10 im Fensterrahmen 7 bis zur Führungsrolle
35 in dem Seitenprofil 9 des Rollladens 1 ist wesentlich
kürzer als der Hebelarm von der Aufhängung des Rollladenkastens
4 bis zur Führungsrolle 35. Deshalb muss der Fensterflügel
10 über die Führungsrolle 35 gelenkig und verschiebbar
in dem Rollladenprofil 9 geführt sein.
Der Rollladenkasten besteht dabei aus mehreren Einzelteilen, nämlich
einem Unterteil 18 (siehe 5), einer oberen
Abdeckblende 15, sowie stirnseitig daran angebrachte Seitenteile
16, welche wiederum mit Seitenabdeckblenden 17 verkleidet sind.
Der Rollladenkasten ist dabei über die zu seinen Stirnseiten angelenkten Haltebleche
12 mit dem Fensterrahmen 7 verbunden, wobei die beiden Gelenke
in den Seitenteilen 16 des Rollladenkastens 4 verkleidet untergebracht
sind, wie im Folgenden unter Bezugnahme auf die 5 und
6 erläutert werden wird.
5 zeigt eine perspektivische Detailansicht des Rollladenkastens
im Bereich eines der beiden Gelenke mit dem angelenkten Halteblech 12 in
einer um 90° ausgeschwenkten Stellung. 6 zeigt
eine skizzierte Schnittansicht durch eines der Seitenteile 16 des Rollladenkastens
4 mit dem angelenkten Halteblech 12 in der in 3
gezeigten, selbst tragenden Lüftungsstellung des Rollladens 1.
Wie der 6 zu entnehmen ist, weist das
Halteteil 12 dabei an seinem am Rollladen angelenkten Ende einen Abschnitt
mit einem Gelenkauge 22 auf, in welches ein am Seitenteil 16 des
Rollladenkastens 4 angebrachter Gelenkbolzen 21 eingeführt
ist. Querstege 27 und 29 dienen dabei zur Fixierung der axialen
Lage des Rollladenkastens auf der Schwenkachse um den Arretier- bzw. Gelenkbolzen
21.
Am anderen Ende des Halteblechs 12 befindet sich ein abgekanteter
Befestigungslaschenabschnitt 20, in dem Durchgangsbohrungen 19
vorgesehen sind, über die das Halteblech im oberen Bereich der beiden Seitenlatten
des Fensterrahmens 7 befestigt werden kann. Dabei weist das Halteblech
12 zwischen dem Befestigungslaschenabschnitt 20 und dem Gelenkaugenabschnitt
22 eine solche Länge auf, dass der Rollladenkasten oberhalb des Fensters
positioniert werden kann und das Fenster nicht abdeckt, wenn er mit dem Halteblech
an dem Fensterrahmen angeschraubt wird.
Ferner weist das Halteblech auf seiner dem Rollladenkasten zugewandten
Oberseite drei spitz zulaufende Vorsprünge 14, 14a,
14b auf. Im dem Halteblech 12 gegenüberliegendem Abschnitt
des Seitenteils 16 ist eine Nut 28 vorgesehen, in die das Halteblech
12 beim Zuschwenken des Rollladens 1 teilweise eintaucht. In einem
gegenüber den spitz zulaufenden Vorsprüngen 14, 14a,
14b liegenden Bereich dieser Nut sind durch Querstege separierte Kammern
25, 25a, 25b vorgesehen, in welche je nach gewünschter
Vorspannungskraft jeweils eine Spiralfeder 23 eingeführt sein kann.
Im dargestellten Beispiel ist dabei nur die mittlere Kammer
25 mit einer Spiralfeder 23 belegt, so dass lediglich der dieser
Spiralfeder 23 gegenüber liegende, spitz zulaufende Vorsprung
14 als Fangzapfen wirkt, der beim Schließen des Fensters in die stirnseitige
Öffnung der Spiralfeder 23 eingreift, so dass diese auf Position gehalten
wird. Die beiden anderen Kammern 25a, 25b sind dagegen in der
dargestellten Ausführungsform nicht mit Spiralfedern bestückt. Für
den Fall, dass auch dort Spiralfedern eingeführt sind, dienen die beiden spitz
zulaufenden Vorsprünge 14a, 14b als Fangzapfen für diese
Spiralfedern. Mit 23a, 23b sind dabei Innengewinde angedeutet,
die in den Kammern 25, 25a, 25b vorgesehen sind. In die
Innengewinde 23a, 23b kann bzw. können die jeweilige(n) Spiralfeder(n)
23 soweit eingeschraubt werden, dass sich die gewünschte Vorspannkraft
ergibt. Dazu weisen die Spiralfeder(n) 23 eine nach innen gezogene letzte
Windung auf, an der die Feder(n) gegriffen werden können.
Wenn das geschlossene, d.h. gegen die Vorspannkraft verriegelte Fenster
2 geöffnet, also entriegelt wird, wird daher die Federkraft der Feder
23 auf das Halteblech 12 aufgebracht, wobei durch den Fangzapfen
14 ein Abrutschen der Feder verhindert wird. Dabei ist die Feder
23 so dimensioniert, dass der Rollladen 1 bzw. der Fensterflügel
10 bis in die in 3 und gezeigte Lüftungsstellung
geöffnet wird, in der sich die Gewichtskraft des Rollladens und die Federkraft
aufheben.
Selbstverständlich sind im Rahmen der Erfindung auch andere Ausführungsformen
der federabgestützten Aufhängung des Rollladenkastens möglich. So
wäre es beispielsweise auch denkbar, den Rollladenkasten über eine Torsionsfeder
auf dem Halteblech abzustützen, wobei anstatt der Fangzapfen und der Federaufnahmekammern
entsprechende Öffnungen in dem Halteblech und der Außenwand des Rollladenkastens
vorgesehen sein könnten, in die die beiden Federenden der Torsionsfeder eingehängt
sein könnten.
Im weiteren wird mit Bezugnahme insbesondere auf die 5,
7 und 8 die Montage des
Rollladenkastens 4 an dem Halteblech 12 erläutert. In
8 ist der Rollladenkasten 4 dabei in einem
ersten Montageschritt gezeigt, in dem der Rollladenkasten 4 an dem Halteblech
12 angesetzt wird. Der Rollladenkasten 4 befindet sich dabei in
einer um 90° gedrehten Stellung, so dass der Monteur eine auf der Unterseite
des Rollladenkastens 4 bzw. auf der Unterseite des mit dem Unterteil
18 verbundenen Seitenteils 16 zugängliche Bedienmimik des
Arretierbolzens 21 betätigen kann. Der Arretierbolzen 21
befindet sich dabei in einem in seine Aufnahmeöffnung zurückgezogenen
Zustand, so dass der Rollladenkasten 4 mit der Nut 28 an dem Halteblech
12 angesetzt werden kann.
Als Bedienmimik weist der Arretierbolzen 21 dabei einen in
Radialrichtung abstehenden Betätigungszapfen 24 auf, der in einer
sich in Axialrichtung des Bolzens 21 erstreckenden Nut 26 verschiebbar
durch die Wand des Rollladenkastens 4 durchgeführt ist. Die Nut
26 hat dabei zwei quer zur Axialrichtung verlaufende Arretierabschnitte
26a, 26b, in die der Betätigungszapfen 24 durch
Drehbewegung gebracht werden kann.
In der in 8 gezeigten Montagestellung
mit zurückgezogenem Arretierbolzen 21 befindet sich der Betätigungszapfen
24 dabei in dem Arretierabschnitt 26b, wohingegen er sich in dem
in den 5 und 7 gezeigten,
am Halteblech 12 eingehängten Zustand des Rollladenkastens
4 in dem Arretierabschnitt 26a befindet. Wie dabei aus
7 hervorgeht ist der Arretierbolzen 21 über
eine Spiralfeder 20 zum Halteblech 12 hin vorgespannt. Auf diese
Weise ist einerseits sichergestellt, dass der Arretierbolzen 21 auch in
der verschwenkten Stellung des Rollladenkastens 4 nicht aus dem jeweiligen
Arretierabschnitt 26a, 26b herausrutscht.
Andererseits gelingt damit eine selbsttätige „Lochfindung"
bei der Montage des Rollladenkastens 4: Nachdem der Monteur den Rollladenkasten
4 auf das Halteblech aufgesetzt hat, entriegelt er über den Betätigungszapfen
24 den Arretierbolzen 21, der durch die Vorspannkraft der in seinem
Inneren geführten und gegen eine der Einstecköffnung bzw. dem Gelnkauge
22 gegenüberliegende Wand abgestützte Feder 20 zur Einstecköffnung
22 hin gedrückt wird. Sobald eine fluchtende Stellung des Bolzens
21 mit der Einstecköffnung 22 erreicht wird schnappt der
Bolzen 21 ein. Um den Bolzen 21 in dieser Stellung zu sichern
dreht der Monteur den Betätigungszapfen 24 wiederum in den zugeordneten
Arretierabschnitt 26b. Zur Unterstützung der „Lochfindung"
ist der Bolzen 21 dabei stirnseitig konisch angefast.
Die Aufnahme des Bolzens 21 in dem Rollladenkasten
4 kann dabei als eine zu dem Innenraum, in dem die Wickelwelle untergebracht
ist, vollständig abgedichtete Kammer ausgebildet sein, so dass eintretende
Feuchtigkeit und die damit verbundene Korrosion zuverlässig ausgeschlossen
werden können. Da keine Verschraubung des Rollladenkastens 4 mit dem
Halteblech 12 nötig ist kann er als Ganzes montiert werden.
Im Rahmen der Erfindung sind weitere Ausführungsformen, Abwandlungen
und Weiterbildungen denkbar.