Die vorliegende Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung für
die Befestigung eines Hobelmessers an einem Messerkopf nach Oberbegriff des Hauptanspruchs.
Derartige Befestigungen sind bekannt, z. B. aus der DE
85 11 476 U1.
Hierzu ist am Messerkopf eine Anlagefläche vorgerichtet, aus
welcher zumeist zwei oder mehr Vorsprünge von zylindrischem Längsschnitt
hervorstehen, welche in korrespondierende Ausnehmungen des Hobelmessers eingreifen.
Diese Maßnahme dient dem Zweck, einen Fliehkraftschutz für
das einzelne Hobelmesser herbeizuführen, damit dieses auch bei Drehzahlen von
etwa 7.000 Umdrehungen pro Minute nicht wegfliegen kann.
Abhängig von dem jeweils zu bearbeitenden Werkstoff werden Hobelmesser
verschiedener Materialien verwendet, die zumeist auch noch von unterschiedlichen
Herstellern stammen.
Insbesondere bei den hoch abrasiv wirkenden MDF-Materialien kann auch
nicht mehr herkömmlicher Stahl verwendet werden.
Zu diesem Zweck müßten gesinterte Hartmetallplatten eingesetzt
werden, die jedoch ausgesprochen teuer sind.
Es muß daher nach Möglichkeiten gesucht werden, Hobelmesser
mit unterschiedlich geforderten Materialzusammensetzungen, die von unterschiedlichen
Herstellern stammen können, auf einfache Weise und kostengünstig auch
in Baumärkten anbieten zu können.
Problematisch ist insoweit auch die Forderung nach relativ dünnen
Materialien für die Hobelmesser, weil dadurch die Stabilität entsprechend
vermindert wird.
Es muß daher nach einer Lösung gesucht werden, bei welcher
ohne Verlust an Stabilität und auch an Sicherheit an ein und demselben Messerkopf
Hobelmesser unterschiedlicher Materialienunterschiedlicher Hersteller zuverlässig
befestigt werden können.
Diese Aufgabe löst die Erfindung mit den Merkmalen des Hauptanspruchs.
Wesentlich für die Erfindung ist zunächst einmal die Zwischenplatte,
welche zusammen mit dem Hobelmesser zu einem Werkzeug relativ großer Dicke
zusammengebaut wird.
Dabei liegt die Zwischenplatte auf der Rückseite des Hobelmessers
und Hobelmesser und Zwischenplatte liegen dicht an dicht.
Die Außenkontur der Zwischenplatte ist dabei geringfügig
kleiner als die des Hobelmessers, so daß tatsächlich nur das Hobelmesser
mit dem Werkstück in Berührung kommt.
Der Fliehkraftschutz, der bauartbedingt am Messerkopf vorgesehen ist,
greift dabei in eine Ausnehmung der Zwischenplatte ein, deren Abmessungen im wesentlichen
den Abmessungen der Vorsprünge am Messerkopf entsprechen.
Ihrerseits weist nun die Zwischenplatte Vorsprünge auf, die in
die Ausnehmungen des Hobelmessers eingreifen.
Insgesamt entsteht hierdurch eine form- und kraftschlüssige Verbindung
zwischen dem Messerkopf und dem Hobelmesser unter Zwischenschaltung der Zwischenplatte.
Der Form- und Kraftschluß erfolgt daher zwischen den Ausnehmungen der Zwischenplatte
einerseits und den Vorsprüngen des Messerkopfs andererseits sowie zwischen
den Vorsprüngen der Zwischenplatte auf deren Vorderseite und dem Zusammenwirken
mit den Ausnehmungen am Hobelmesser.
Der Vorteil der Erfindung liegt dabei im wesentlichen darin, daß
mit ein und derselben Befestigungsvorrichtung sowohl Hobelmesser in Baumarktqualität
oder HSS-Stahl oder Widia-Materialien und ebenso in Keramik an ein und demselben
Messerkopf befestigt werden können.
Dabei dient die Zwischenplatte mit ihren Vorsprüngen quasi als
Träger für das Hobelmesser und bietet, da auf der Rückseite des Hobelmessers
angeordnet, eine stabile Rückenstütze um die Schnittkräfte am Hobelmesser
während des Betriebs abzutragen.
Eine vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, die Ausnehmung in der Zwischenplatte
durch eine Büchse zu bilden, die mit einem offenen Ende in Richtung zur Rückseite
der Zwischenplatte zeigt und in einer Bohrung derselben steckt.
Diese Büchse kann auch die notwendigen Vorsprünge bilden,
wenn sie die Zwischenplatte auf ihrer Vorderseite überragt, so daß das
Hobelmesser mit seinen Ausnehmungen dort aufgesteckt werden kann.
Auf diese Weise läßt sich erreichen, daß allein über
Innen- und Außendurchmesser der Büchse herkömmliche Hobelmesser nach
wie vor an dem entsprechenden Messerkopf Verwendung finden könnten.
Zweckmäßigerweise weist die Zwischenplatte eine Stufenbohrung
auf.
Hierzu sind von der Rückseite der Zwischenplatte her zunächst
eine Bohrung größeren Durchmessers und dann eine Durchgangsbohrung kleineren
Durchmessers, beide Bohrungen koaxial, eingebracht.
In diese Stufenbohrung wird die Büchse eingepreßt, die zu
diesem Zweck im Bereich der Bohrung größeren Durchmessers einen passenden
Bund aufweist.
Um die Stabilität der Büchse insbesondere im Hinblick auf
die anfallenden Fliehkräfte zu erhöhen, wird ergänzend vorgeschlagen,
die Büchse auf ihrer Vorderseite, also dort wo das Hobelmesser sitzen wird,
mit einem geschlossenen Boden auszugestalten.
Wird die Büchse darüber hinaus mit einem Preßsitz in
der Zwischenplatte positioniert, ist dort ein spielfreier Sitz gegeben.
Zweckmäßigerweise weist zu diesem Zweck die Büchse
an ihrem Umfang eine Rändelung auf.
Dabei sollte die Länge der Rändelung lediglich so groß
sein, wie die Dicke der Zwischenplatte, so daß die Rändelung nicht in
den Ausnehmungen des Hobelmessers zu tragen kommt.
Das Hobelmesser ansich kann mit einer leichten Spiel- oder Übergangspassung
auf den Vorsprüngen sitzen, welche durch den vorstehenden Bereich der Büchse
gebildet werden.
Dabei hat sich herausgestellt, daß ein Gesamtspiel von weniger
als 0,15 mm anzustreben ist.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen
näher erläutert:
Es zeigen:
1 ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung,
2 eine erfindungsgemäße Zwischenplatte in
Frontalansicht,
3 Ansicht 2 aus Blickrichtung
III/III,
4 ein herkömmliches Hobelmesser in Aufsicht,
5 Ansicht 4 in Blickrichtung
V/V,
6 ein erfindungsgemäße Büchse,
7 Montagezeichnung Büchse, Zwischenplatte, Hobelmesser
8 Zusammenstellungszeichnung.
Sofern im Folgenden nichts anderes gesagt ist, gilt die folgende Beschreibung
stets für alle Figuren.
Die Figuren zeigen eine Befestigungsvorrichtung zur Befestigung eines
Hobelmessers 2 an einem Messerkopf 1.
Hierzu ist ein Ausschnitt des Messerkopfs 1 gezeigt. Die
Drehrichtung ist hier gegen den Uhrzeigersinn gewählt.
Der Messerkopf weist eine Anlagefläche 3 auf, die so
vorgerichtet ist, daß das Hobelmesser 2 unter Verwendung der Spanneinrichtung
6 gegen diese Anlagefläche verspannt werden kann.
Um zu vermeiden, daß das eingespannte Hobelmesser fliehkraftbedingt
wegfliegen kann, ist ein Vorsprung 4 vorgesehen, der aus der Anlagefläche
3 hervorsteht, und formschlüssig mit einer zu seinem Querschnitt korrespondierenden
Ausnehmung 5 im Hobelmesser zusammenwirkt.
Das Hobelmesser 2 ist also mit seiner Ausnehmung
5 auf den Vorsprung 4 formschlüssig aufgesteckt.
Wesentlich ist nun, daß zwischen der Anlagefläche
3 und dem Hobelmesser 2 eine Zwischenplatte 8 vorgesehen
ist, welche eine zum Vorsprung 4 korrespondierende Ausnehmung
40 aufweist, so daß zwischen der Zwischenplatte 8 und dem
Vorsprung 4 ebenfalls eine form- und kraftschlüssige Verbindung zum
Messerkopf 1 entsteht.
Darüber hinaus weist die Zwischenplatte 8 auf ihrer,
in der gezeigten Montageposition am Messerkopf 1 der Rückseite
7 des Hobelmessers 2 zugewandten Vorderseite 9 zumindest
einen einzigen Vorsprung 50 auf, dessen Kontur ebenfalls form- und kraftschlüssig
zu den Ausnehmungen 5 im Hobelmesser 2 korrespondiert.
Man kann sich nun leicht vorstellen, daß ein derart ausgestaltetes
Hobelmesser zusammen mit der Zwischenplatte 8 form- und kraftschlüssig
auch bei höchsten Drehzahlen mit dem Messerkopf
1 verbunden ist und bleibt.
Dabei wird von folgenden Definitionen ausgegangen:
Die Drehrichtung ist im gezeigten Ausführungsbeispiel entgegen dem Uhrzeigersinn.
Dementsprechend weisen das Hobelmesser 2 und ebenso die Zwischenplatte
8 mit ihrer jeweiligen Vorderseite in die Drehrichtung.
Dementsprechend liegen die Rückseiten des Hobelmessers
2 und der Zwischenplatte 8 entgegen der jeweiligen Drehrichtung.
Eine Besonderheit ergibt sich, wonach nämlich die Ausnehmung
40 in der Zwischenplatte 8 von einer Büchse 10 gebildet
wird, die in einer im Durchmesser angepaßten Bohrung 11 in der Zwischenplatte
8 steckt.
Auf diese Weise läßt sich nämlich der Innendurchmesser
der Ausnehmung 40 in der Zwischenplatte 8 an den Außendurchmesser
des Vorsprungs 4 am Messerkopf 1 anpassen, wobei zusätzlich
über den Außendurchmesser der Büchse 10 eine Anpassung an
den Innendurchmesser der Ausnehmung 5 im Hobelmesser 2 erfolgen
kann.
Dies ist ein wesentlicher Gedanke der Erfindung, weil letztlich über
die Wandstärke der Büchse 10 trotz der unterschiedlichen Außendurchmesser
von Vorsprung 40 und Innendurchmesser der Ausnehmung 5 im Hobelmesser
eine absolut form- und kraftschlüssige Verbindung der Baueinheit, bestehend
aus Hobelmesser 2 und Zwischenplatte 8 am Messerkopf
1 möglich ist.
Dabei ist die Länge der Büchse so gewählt, daß
sie einerseits auf der Rückseite der Zwischenplatte 8 allenfalls bündig
an der Anlagefläche 3 des Messerkopfs anliegt und andererseits mit
ihrem freien Ende, welches in die entsprechende Ausnehmung 5 des Hobelmessers
2 eingesteckt ist, die Wirkung der Spanneinrichtung 6 nicht behindert.
Der überragende Bestandteil 12 steht daher höchstens
soweit über die Vorderseite der Zwischenplatte 8 hervor, wie die Dicke
des Hobelmessers 2 beträgt.
Um einen sicheren Sitz der Büchse 10 in der Zwischenplatte
8 zu erzielen, weist die Zwischenplatte 8 eine Stufenbohrung
13 auf, die von ihrer Rückseite her eingebracht ist.
Es handelt sich hier um zwei koaxial zueinander liegende Bohrungen
mit – von der Rückseite her gesehen – größerem und
nachfolgendem kleinerem Durchmesser.
Die Büchse 10 ihrerseits weist an ihrem, dem Messer
der Anlagefläche 3 des Messerkopfs 1 zugewandten Ende einen
Bund 14 auf, und sitzt mit diesem Bund 14 in dem durchmessergrößeren
Bestandteil der Stufenbohrung 13.
Zusätzlich ist die Büchse 10 an ihrem Ende des
überragenden Bestandteils 11 mit einem geschlossenen Boden
15 versehen. Die Dicke des Bodens ist so gewählt, daß eine deutliche
Stabilitätsverbesserung gegenüber einer nicht geschlossenen Büchse
entsteht um die Sicherheit der Konstruktion zu erhöhen.
Bei derartigen Befestigungsvorrichtungen sollte, den einschlägigen
Vorschriften folgend, ein möglichst geringes Spiel vorgesehen sein, um den
Setzvorgang beim Schleudern des bestückten Messerkopfs im 1/10 mm-Bereich zu
halten.
Zu diesem Zweck weist die Büchse 10 in dem Längsbereich,
in welchem sie in der Bohrung 11 der Zwischenplatte 8 sitzt, einen
Preßsitz 16 auf.
Die Büchse 10 kann sich daher in radialer Richtung in
der Zwischenplatte 8 nicht bewegen.
Der Preßsitz 16 wird im gezeigten Ausführungsbeispiel
durch eine Rändelung 17 erreicht, die am Umfang der Büchse
10 angebracht ist.
Die Länge 18 der Rändelung 17 entspricht
dabei im wesentlichen der Dicke 19 der Zwischenplatte 8, so daß
die Rändelung 17 nicht in den Bereich der Ausnehmung 5 im
Hobelmesser 2 hineinreicht.
Dort allerdings soll zwischen dem Vorsprung 15 in welchen
die Büchse 10 für das Hobelmesser 2 bildet und den Ausnehmungen
5 im Hobelmesser 2 eine Spiel- oder Übergangspassung
20 bestehen, damit das Hobelmesser 2 genau wie bisher leicht von
dem Vorsprung 50 abgenommen werden kann.
Das Spiel sollte allerdings nicht mehr als 0,1 mm betragen.
Wie sich aus der Zusammenschau der 2
bis 7 ergibt, wird zunächst einmal die Büchse
10 mit ihrer Rändelung 17 in die Stufenbohrung
13 der Zwischenplatte 8 eingesteckt und sitzt dann mit Ihrem Bund
14 in axialer Richtung unverrückbar fest, weil die Rückseite
des Bundes 14 gegenüber der Anlagefläche 3 des Messerkopfs
1 nicht verrutschen kann.
Auf den überragenden Bestandteil 12 wird anschließend
das Hobelmesser 2 mit der dafür vorgesehenen Spiel-
oder Übergangspassung 20 aufgesteckt und anschließend kann das
Hobelmesser zusammen mit der Zwischenplatte 8 gegenüber der Anlagefläche
3 durch eine herkömmliche Spanneinrichtung verspannt werden.
- 1
- Messerkopf
- 2
- Hobelmesser
- 3
- Anlagefläche an 1
- 4
- Vorsprung
- 5
- korrespondierende Ausnehmung in 2
- 6
- Spanneinrichtung
- 7
- Rückseite von 2
- 8
- Zwischenplatte
- 9
- Vorderseite von 8
- 10
- Büchse
- 11
- Bohrung in 8
- 12
- überragender Bestandteil
- 13
- Stufenbohrung
- 14
- Bund
- 15
- geschlossener Boden
- 16
- Preßsitz
- 17
- Rändelung
- 18
- Länge von 17
- 19
- Dicke von 8
- 20
- Spiel- oder Übergangspassung
- 40
- Ausnehmung in 8
- 50
- Vorsprung der 8