Die Erfindung betrifft einen Transportanhänger für PKW zum
Transport und Aufbau eines Zeltes, sowie dem Transport eines oder mehrerer Motorräder,
Quads, Gokarts, Jetski, Fahrräder, Rollstuhl, Surfbrett etc.
Transportanhänger sind in verschiedenen Ausführungen bekannt.
Allgemein bekannt sind insbesondere Lastenanhänger, PKW-Transportanhänger,
Wohnwagen und "Klappfix"-Anhänger mit Faltzelt.
In DE 85 00 709.9 U1
wird ein Transportanhänger gezeigt, der ein auffaltbares Zelt enthält,
dass durch wenige Handgriffe als Zelt nutzbar gemacht werden kann. Er ist insbesondere
als Anhänger für Zweiradfahrzeuge vorgesehen.
In DE 195 32736 C2
wird ein Transportanhänger beschrieben, der insbesondere für den Fahrradtransport
auf zwei Ebenen geeignet ist. Für ein erleichtertes Be- und Entladen ist eine
Hubvorrichtung integriert.
In DE 9015174 U1 wird
ein Transportanhänger beschrieben, der eine verschiebbare Ladeflächeneinheit
vorsieht, die das Be- und Entladen insbesondere von Fahrzeugen und mit Sackkarren,
Schubkarren erleichtert.
Nachteilig bei diesen Ausführungen ist, dass sie jeweils nur
für die entsprechend vorgesehenen Bestimmungszweck verwendbar sind. Prinzipiell
sind keine Transportanhänger bekannt, die die Möglichkeiten einer Unterkunft
und Transportmöglichkeiten insbesondere für Motorräder und andere
Sportgeräte nutzerfreundlich in sich vereinigen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen PKW-Transportanhänger
zu schaffen, der einerseits den Transport eines leicht aufklappbaren Zeltes und
den Transport von Motorrädern und anderen Sportgeräten ermöglicht.
Die Abmessungen des Anhängers sollen dabei die notwendige Größe nicht
überschreiten. Zugleich soll der Anhänger möglichst leicht sein und
eine gute Straßenlage aufweisen. Die Motorräder etc. sollen leicht und
gut handhabbar auf den Anhänger gebracht bzw. entladen werden können.
Der Anhänger soll für verschiedene Beladungen nutzbar und entsprechend
gut anpassbar sein.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin,
dass auf dem Anhänger ein leicht entfaltbares Zelt transportiert werden kann.
Das Zelt kann auf dem Anhänger errichtet werden. Zugleich sind bei zusammengefaltetem
Zelt ein oder mehrere Motorräder bzw. Quads, Gokarts, Fahrräder und Krankenfahrstühle
transportierbar. Ebenso kann er auch mit Ladefläche und Bordwänden verwendet
werden. Mit wenigen Handgriffen lässt sich der Anhänger für die entsprechenden
Verwendungszwecke herrichten.
Vorteilhafte Weiterbildungen werden in den Unteransprüchen beschrieben.
Mit Weiterbildung nach Anspruch 2 werden die Haltevorrichtungen für Motorräder
im Bereich der Deichsel angeordnet. Der Schwerpunkt wird dadurch nach vorn verlagert.
Damit wird ein vorteilhaftes Fahrverhalten des Anhängers gewährleistet.
Die Ausgestaltung nach Anspruch 3 beschreibt die zur Deichsel hin klappbare Haltevorrichtung.
Damit wird der in Anspruch genommene Platz der Haltevorrichtung, wenn diese nicht
benötigt wird, durch das Umklappen für andere Verwendungen wie z.B. den
Zeltaufbau nutzbar. Gemäß Weiterbildung nach Anspruch 4 sind Haltevorrichtung
und Standschienen verschiebbar und/oder drehbar angeordnet. Damit ist eine flexible
Nutzung, ein leichteres Be- bzw. Entladen der Motorräder, Quads etc. sowie
größtmögliche Freiheit bei der Positionierung der Motorräder
etc. auf dem Transportanhänger erzielbar. Mit Anspruch 5 wird die Erfindung
weitergebildet, indem die Standschiene verschiebbar und zweiteilig ausgeführt
und mit einem Scharnier verbunden ist. Diese Weiterbildung ermöglicht ein einfacheres
Be-/Entladen dadurch, dass zuerst die Standschiene etwa zur Hälfte über
den Rand des Anhängers verschoben wird und dann der überragende Teil als
geneigte Ebene bis zum Boden abgesenkt wird. Durch die geneigte Ebene lässt
sich beispielsweise ein Motorrad leicht hinauf bzw. hinunter bewegen. Gemäß
Ausgestaltung nach Anspruch 6 sind Stellvorrichtungen so angebracht, dass die Verschieb-
und Drehbewegungen erleichtert werden. Dies können z.B. Kurbeln oder gemäß
Weiterbildung nach Anspruch 7 hydraulische bzw. motorische Stellvorrichtungen sein.
Damit wird der Kraftaufwand verringert und zugleich Be- bzw. Entladevorgänge
sicherer gemacht. Mit Weiterbildung nach Anspruch 8 ist das Zelt zweiteilig ausgeführt,
wobei beide Teile separat aufbaubar und zugleich ineinander verschiebbar sind. Dadurch
wird erreicht, dass z.B. ein Zeltaufbau mit kleiner Grundfläche möglich
ist, ohne dass beispielsweise die Motorräder vom Anhänger entladen werden
müssen. Diese Variante ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn man nur eine
Zwischenübernachtung beabsichtigt. Der zweite Teil des Zeltes ermöglicht
eine größere Grundfläche und entsprechend mehr Komfort. Dieses zweite
Zelt wird nutzbar, wenn die Motorräder sich nicht auf dem Anhänger befinden
und die Haltevorrichtung mit den Standschienen z.B. nach vorn umgeklappt wird.
Durch Weiterbildung nach Anspruch 9 ist das verschiebbare Zelt mit
einer Bodenplatte verbunden und mit dieser verschiebbar. Dadurch wird die Vergrößerung
des Zeltes vereinfacht und das Zeltinnere bleibt abgeschlossen.
Mit Ausgestaltung der Erfindung nach Anspruch 10 wird einen Stufe
bzw. Treppe herunterklappbar. Dadurch wird der Ein- bzw. Ausstieg in das Zelt erleichtert.
Die Weiterbildung nach Anspruch 11 gewährleistet durch höhenverstellbare
Stützen eine optimale Standsicherheit des Anhängers gerade auch ohne Verbindung
zum Fahrzeug. Mit Ausgestaltung nach Anspruch 12 sind die Haltevorrichtung mit Standschienen
und das Zelt leicht vom Transportanhänger lösbar und Bordwände anbringbar.
Dadurch kann der Anhänger leicht in einen Lastenanhänger
umfunktioniert werden. Mit Weiterbildung nach Anspruch 13 ist durch das an der Deichsel
angebrachte Stützrad der Anhänger auch ohne Fahrzeug verschiebbar und
weitgehend gegen Kippen gesichert. Die Weiterbildung nach Anspruch 14 sieht Verzurrösen
am Transportanhänger vor. Damit können einerseits die transportierten
Fahrzeuge und Güter gesichert und andererseits der Zeltaufbau abgespannt werden.
Mit der Weiterbildung nach Anspruch 15 ist der Transportanhänger mit einer
Auflaufbremse versehen. Auf diese Weise wird der Anhänger gebremst, wenn das
Zugfahrzeug seine Geschwindigkeit verringert.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen:
1 eine Seitenansicht des Anhängers mit zwei Motorrädern
und zusammengeklapptem Zelt,
2 eine Seitenansicht des Anhängers mit errichtetem
Zelt und umgeklappter Haltevorrichtung und Standschienen,
3 eine Ansicht von vorn mit heruntergeklappter Standschiene,
4 eine Ansicht von vorn mit aufgebautem zweiteiligen
Zelt und demontierter Haltevorrichtung,
5 die Ausführung des Transportanhängers mit
Bordwänden und
6 das Detail der Befestigung der Motorräder.
Der Transportanhänger 1 für Kraftfahrzeuge zum
Transport von Motorrädern 5 und anderen Sportgeräten, kombiniert
mit einem Zeltaufbau 2 ist wie folgt realisiert.
Der Anhänger 1 basiert auf den Grundelementen eines
allgemein bekannten PKW-Transportanhängers 1. Im vorderen Bereich
des Anhängers 1 zur Deichsel 6 hin ist eine Haltevorrichtung
3 mit einer oder mehreren Standschienen 4 angeordnet. Die Standschienen
4 sind zur Aufnahme der Räder, mehrerer Motorräder
5 oder Quads, Rollstühle etc. vorgesehen. Zur Befestigung werden Klammern
17 bzw. Gurte 17 verwendet. Außerdem sind die Abstände
der Standschienen 4 zur Einstellung der Spurweite variierbar.
Die Haltevorrichtung 3 dient der Befestigung der Motorräder
5. Sie kann, wenn nicht benötigt, ganz oder teilweise demontiert werden.
Außerdem kann die gesamte Haltevorrichtung 3 mit den Standschienen
4 zur Deichsel 6 hin umgeklappt werden. Dies ist durch die Befestigung
mit Scharnieren 7 am Transportanhänger 1 möglich. Seitlich
sind die Standschienen 4 durch Führungsschienen 8 mit der
Haltevorrichtung 3 beweglich verbunden. Dadurch lassen sich die Standschienen
4 verschieben. Durch das Verschieben wird die Be- und Entladung des Transportanhängers
1 mit Motorrädern 5 etc. erleichtert. Insbesondere dadurch,
dass die Standschienen 4 in der Mitte geteilt und durch ein Scharnier
7 verbunden sind, kann ein Teil der Standschiene 4 zum Boden heruntergeklappt
werden. Durch Anordnung von Stellvorrichtungen 9 an der Haltevorrichtung
3 bzw. den Standschienen 4 können diese bewegt werden. Die
Stellvorrichtungen 9 können z.B. motorisch oder hydraulisch angetrieben
werden.
Im hinteren Teil des Anhängers 1 befindet sich ein Zelt
2, dass vorzugsweise im zusammengeklappten Zustand auf dem Anhänger
1 transportiert wird.
Das Zelt 2 kann auf dem Anhänger 1 aufgebaut
und benutzt werden. In einer Ausführung besteht das Zelt 2 aus zwei
Teilen, wobei das kleinere Zelt 2a im Inneren des größeren Zeltes
2b errichtet wird und aus diesem hinausbewegt werden kann. Dazu ist es
mit Führungsschienen 8, die z.B. an der Bodenplatte 10 angeordnet
sind, verbunden.
Der Platz auf dem Anhänger 1 wird dadurch bereitgestellt,
dass die Haltevorrichtung 3 mit den Standschienen 4 nach vorn
herumgeklappt werden kann.
Um den Einstieg in das Zelt 2 zu erleichtern, ist eine mit
Scharnieren 7 befestigte und dadurch klappbare Stufe/Treppe 11
am Anhänger 1 angeordnet.
Der Anhänger 1 ist durch einfachen Umbau als Lastenanhänger
verwendbar. Dazu wird das Zelt 2 und die Haltevorrichtung 3 demontiert.
Die am Anhänger 1 angeordneten Rungenaufnahmen 13 ermöglichen
das Einstecken von mit den Bordwänden 14 verbundenen Rungen
18. In einer anderen Ausführung können teilbare Scharniere
7 zur klappbaren Befestigung der Bordwände 14 verwendet werden.
Für die Standsicherheit und Beweglichkeit des Anhängers
1 ohne Fahrzeug ist an der Deichsel 6 ein höhenverstellbares
Stützrad 15 angeordnet.
Gleichfalls zur Verbesserung der Standsicherheit, insbesondere für
die Nutzung mit aufgebautem Zelt 2 sind jeweils an den Ecken des Anhängers
1 höhenverstellbare Stützen 12 angeordnet.
Zur Abspannung des Zeltes 2 und ggf. der mitgeführten
Motorräder 5 etc. sind an verschiedenen Stellen des Anhängers
1 Verzurrösen 16 angeordnet.
Bei einem Transport von zwei Motorrädern 5 ist eine
starre Verbindung zwischen beiden Motorrädern vorgesehen.
- 1
- Transportanhänger, Anhänger
- 2
- aufklappbares Zelt
- 2a
- kleines Zelt
- 2b
- großes Zelt
- 3
- Haltevorrichtung
- 4
- Standschiene
- 5
- Motorrad
- 6
- Deichsel
- 7
- Scharniere
- 8
- Führungsschienen
- 9
- Stellvorrichtungen
- 10
- Bodenplatte
- 11
- Stufe, Treppe
- 12
- Stützen
- 13
- Rungenaufnahmen
- 14
- Bordwände
- 15
- Stützrad
- 16
- Verzurrösen
- 17
- Klammern, Gurte
- 18
- Rungen