Dokumentenidentifikation |
DE102005030262B4 16.05.2007 |
Titel |
Atemmaske für die Ergospirometrie bei Großtieren |
Anmelder |
Forschungszentrum für Medizintechnik und Biotechnologie e.V., 99947 Bad Langensalza, DE |
Erfinder |
Klein, Carmen, Dr., 99867 Gotha, DE; Gillner, Michael, 99326 Stadtilm, DE |
Vertreter |
Weidner Stern, Patentanwälte, 99084 Erfurt |
DE-Anmeldedatum |
29.06.2005 |
DE-Aktenzeichen |
102005030262 |
Offenlegungstag |
04.01.2007 |
Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
16.05.2007 |
Veröffentlichungstag im Patentblatt |
16.05.2007 |
IPC-Hauptklasse |
A61D 7/00(2006.01)A, F, I, 20051017, B, H, DE
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Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft eine Atemmaske für ergospirometrische Untersuchungen an Großtieren, insbesondere Pferden oder Kamelen. Bekannte Lösungen sind für ergospirometrische Untersuchungen am mit Gebiss (z.B. Trense, Kandare) gezäumten Tier nicht geeignet. Um aussagekräftige Messergebnisse zu erhalten, müssen die ergospirometrischen Messungen jedoch am mit der gewohnten Zäumung gerittenen oder gefahrenen Tier erfolgen. Die erfindungsgemäße Atemmaske besteht dazu aus einem auf dem Nasenrücken und Teilen des Oberkiefers aufliegendem, im Wesentlichen halbschalenförmigen starren Maskenteil und einem daran unten abdichtend befestigbaren, beutelförmigen, flexiblen Maskenteil, durch welchen die Zügel des gezäumten Tieres abdichtend hindurchgeführt werden.
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Beschreibung[de] |
Die Erfindung betrifft eine Atemmaske für ergospirometrische
Untersuchungen an Großtieren, insbesondere Pferden oder Kamelen nach dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1.
International nimmt die Zahl der zu Freizeit- und Sportzwecken gehaltenen
Tiere ständig zu. Diese Tiere haben zusätzlich zu ihrem materiellen Wert
auch einen sehr hohen ideellen Wert. Die Halter fordern daher zunehmend für
ihre Tiere ein Angebot von medizinischen Leistungen auf dem Gebiet der Diagnostik
und Therapie, welches dem humanmedizinischen Standard entspricht.
Insbesondere für ergospirometrische Untersuchungen am mit Gebiss
(z.B. Trense, Kandare) gezäumten Pferd sind die zu berücksichtigenden
Bedingungen kompliziert und die bekannten technischen Lösungen nicht zufrieden
stellend. Um aussagekräftige Messergebnisse zu erhalten, sollen die ergospirometrischen
Messungen am mit der gewohnten Zäumung gerittenen oder gefahrenen Tier erfolgen.
Das Anlegen der erforderlichen Gerätetechnik muss auch aus tierpsychologischen
Gründen einfach und schnell möglich sein, um auch bei sensiblen und temperamentvollen
Tieren Gefahrensituationen zu vermeiden.
Zum Durchführen von ergospirometrischen Untersuchungen ist es
bekannt, die Atemströmung sowie das Atemgas mittels Sensoren, wie zum Beispiel
Volumenstromsensoren und Sensoren für die Messung des Kohlendioxid und Sauerstoffanteils
der Atemluft zu analysieren. Dazu werden die Sensoren in entsprechend ausgebildeten
Atemmasken sowie extern am Tierkörper angeordnet.
Für ergospirometrische Untersuchungen an Pferden sind bekannte
Atemmasken für Tiere, wie sie zum Beispiel in der US
4546768 A für Inhalationszwecke vorgeschlagen wurden, nicht geeignet.
Gegenstand der DE 103 22 505
A1 ist eine zweiteilig ausgebildete Inhalationsmaske für Pferde. Jeweils
ein Maskenteil wird über einer Atemöffnung des Tieres angeordnet, dabei
ist der Maskenteil bezüglich Größe und Form an die Atemöffnung
anpassbar. Die beiden Maskenteile werden durch einen Strumpf miteinander verbunden,
wobei an dem Strumpf auch eine Halteplatte angeordnet sein kann, an dem die beiden
Maskenteile befestigt werden.
Eine zweiteilig ausbildbare Inhalationsmaske für Pferde ist weiterhin
in der EP 0 537 991 A2 beschrieben.
Aus der DE 199 60 257 C1
ist ein mobiles Ergospirometriesystem für Pferde bekannt, dessen Kernstück
eine topfförmige Atemmaske bildet, welche die Sensoren im Bereich der Nasenöffnungen
strömungstechnisch optimiert aufnimmt. Das Abdichten erfolgt am umlaufenden
Rand des topfförmigen Maskenkörpers durch ein aufblasbares Schlauchelement.
Mit dieser Maske ist es nicht möglich, Pferde mit der allgemein gebräuchlichen
Gebisszäumung zu reiten oder zu fahren. Zusätzlich ergeben sich durch
die vorgegebene Form und Größe des Maskenkörpers die Messergebnisse
verfälschende Toträume in der Maske, deren Minimierung nur durch Bereitstellen
von exakt an die Kopfform und -größe angepasste Masken oder dem Einsetzen
von Füllkörpern zum Füllen der abnasalen Toträume möglich
ist. Das Anpassen und Einsetzen von Füllkörpern in dieser allseits geschlossenen
Maske und das danach folgende Anlegen derselben ist allgemein problematisch, da
die Füllkörper ihre Lage verändern und Kompressionen der Weichgewebe
der Atemwege verursachen könnten. Die Abdichtung der Maske gegenüber dem
Pferdekopf mittels aufblasbarem Gummischlauch birgt die Gefahr, dass das Pferd durch
möglichen Druck auf Nerven oder Blutgefäße behindert wird.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine tierartspezifische Atemmaske
für die Ergospirometrie bei Großtieren, insbesondere Pferden, zu schaffen,
bei der die oben genannten Nachteile bekannter Lösungen vermieden werden.
Diese Aufgabe wird durch eine Atemmaske mit den Merkmalen des Patentanspruchs
1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
angegeben.
Einen wesentlichen Vorteil der Erfindung bildet die Möglichkeit,
ergospirometrische Untersuchungen während des Reitens oder beim Fahrbetrieb
vornehmen zu können. Dies wird durch das Zäumen des Pferdes mit einem
Trensengebiss sowie die den flexiblen Teil der Atemmaske durchragenden Zügelverlängerungen
erreicht. Ein flexibles beutelartiges Maskenteil garantiert dabei eine weitgehend
störungsfreie Zügelführung bei einer optimalen Abdichtung. Weitere
Vorteile der Erfindung bestehen unter anderem darin, dass eine Maske unkompliziert
an unterschiedliche Kopfformen und -größen angepasst werden kann, wobei
die Messergebnisse beeinflussende Toträume auf einfache Weise unter Verwendung
von Füllkörpern optimal minimiert werden können.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Figuren dargestellt
und wird im folgenden näher beschrieben.
Es zeigen:
1 die Seitenansicht einer angelegten Atemmaske
2 die Seitenansicht eines Maskengrundkörpers
3 die Vorderansicht eines Maskengrundkörpers
4 die Draufsicht eines Maskengrundkörpers
Im folgenden Ausführungsbeispiel wird an Hand der Figuren eine
erfindungsgemäße Atemmaske für Pferde beschrieben. Wie in den
2 bis 4 dargestellt, weist
die Atemmaske 1 einen im Wesentlichen halbschalenförmigen starren
Maskenteil 2 auf. Am abnasalen Ende des Maskenteils 2 sind Gurtösen
7 zum Anordnen von am Pferdekopf anzulegenden Befestigungsgurten
8 ausgebildet. Am vorderen unteren Ende des starren Maskenteils
2 ist an einem Gelenk 5 der Fixierbügel 4 gelenkig
und feststellbar angeordnet. Halsseitig weist der Fixierbügel 4 eine
gepolsterte Fixierschale 6 zum Anlegen am Unterkiefer auf. Im Bereich der
beiden Nasenöffnungen des Pferdes sind Atemöffnungen 3 ausgebildet,
welche die nicht dargestellten Baugruppen mit Atemgassensoren aufnehmen. Unterhalb
der Atemöffnungen 3 verläuft umlaufend ein Teil eines Klettverschlusses
10. Daran ist der mit dem Gegenstück des Klettverschlusses
10 versehene beutelförmige flexible Maskenteil 9 befestigt
(1). Das Pferd ist mit einem Trensengebiss und Zügel
11 gezäumt. Die zum Trensengebiss führenden Zügelverlängerungen
12 werden durch die im flexiblen Maskenteil 9 eingearbeiteten
Zügeldurchführungen 13 abgedichtet hindurchgeführt.
Die Minimierung von abnasalen Toträumen in der angelegten Atemmaske
1 erfolgt durch das Anordnen von gleichzeitig polsternden Füllkörpern
im starren Maskenteil 2.
Das einfache und von oben erfolgende Auflegen des starren Maskenteils
2 ermöglicht dies auf sehr einfache und variable Weise. Am abnasalen
Rand des flexiblen Maskenteils 9 ist ein in den Figuren nicht dargestellter
Gummi- oder Schnurzug eingearbeitet, durch den auch in diesem Bereich eine ausreichende
Abdichtung der Maske gewährleistet wird.
- 1
- Atemmaske
- 2
- starrer Maskenteil
- 3
- Atemöffnungen
- 4
- Fixierbügel
- 5
- Gelenk
- 6
- Fixierschale
- 7
- Gurtösen
- 8
- Befestigungsgurt
- 9
- flexibler Maskenteil
- 10
- Klettverschluss
- 11
- Zügel
- 12
- Zügelverlängerung
- 13
- Zügeldurchführung
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Anspruch[de] |
Atemmaske für die Ergospirometrie bei Großtieren, insbesondere
Pferden oder Kamelen, mit im Bereich der Nasenöffnungen aufgenommenen Sensoren,
dadurch gekennzeichnet, dass die Atemmaske (1) aus einem auf dem
Nasenrücken und Teilen des Oberkiefers aufliegendem, halbschalenförmigen
starren Maskenteil (2) und einem daran unten abdichtend befestigbaren,
beutelförmigen flexiblen Maskenteil (9) besteht.
Atemmaske nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in dem starren
Maskenteil (2) Atemöffnungen (3) zur Aufnahme von Baugruppen
mit Sensoren ausgebildet sind.
Atemmaske nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass im flexiblen
Maskenteil (9) abdichtende Zügeldurchführungen (13)
ausgebildet sind.
Atemmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass die abdichtende Befestigung des flexiblen Maskenteils (9) am starren
Maskenteil (2) mittels eines Klettverschlusses (10) erfolgt.
Atemmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass am vorderen, unteren Teil des starren Maskenteils (2) ein gelenkig
einstellbarer Fixierbügel (4) angeordnet ist.
Atemmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass im flexiblen Maskenteil (9) am schädelseitigen Rand ein Gummi-
oder Schnurzug eingearbeitet ist.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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