Die Erfindung betrifft eine Schließanlage für einen Heckdeckel
eines Kraftfahrzeugs, insbesondere eines Personenkraftwagens, mit den Merkmalen
des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
Eine derartige Schließanlage ist beispielsweise aus der
DE 102 33 781 A1 bekannt und umfasst
ein Schloss, das in einem Schlossraum angeordnet ist, der im Heckdeckel ausgebildet
ist. Dabei steht das Schloss mit einem Schließteil aus besagtem Schlossraum
vor und kann dadurch in einer Schließposition des Heckdeckels mit einem karosserieseitigen
Gegenschließteil zusammenwirken, um auf diese Weise den Heckdeckel zu sichern.
Der Schlossraum ist von einer Außenhaut des Heckdeckels sowie von einer Innenverkleidung
des Heckdeckels begrenzt.
Der in seiner Schließposition durch das Schloss gesicherte Heckdeckel
kann durch Manipulation des Schlosses geöffnet werden, insbesondere dann, wenn
das Schloss mit einer Notöffnungsbetätigung ausgestattet ist, die es einer
in den Heckraum eingeschlossenen Person ermöglicht, das Schloss und somit den
Heckdeckel zu öffnen. Da ein Heckdeckel üblicherweise mit einer Vielzahl
von Öffnungen versehen ist, zum Beispiel für eine Kennzeichenbeleuchtung,
für eine dritte Bremsleuchte, für andere Heckbeleuchtungen, für Griffklappen,
Taster und dergleichen, ergeben sich vielfältige Möglichkeiten, durch
besagte Öffnungen mit einem geeigneten Werkzeug in den Heckraum einzudringen,
um das Schloss zu manipulieren. Hierdurch ist es insbesondere möglich, das
Schloss ohne Einbruchsspuren zum Öffnen des Heckdeckels zu betätigen.
Dies ist aus versicherungstechnischen Gründen äußerst unerwünscht,
da dann aus dem Heckraum gestohlene Gegenstände nicht versichert sind.
Aus der DE 102 47 474 A1
ist eine andere Schließanlage für einen Heckdeckel eines Kraftfahrzeugs
bekannt, bei dem das Schloss an der Innenverkleidung des Heckdeckels angeordnet
ist. Ein Betätigungshebel des Schlosses ragt dabei in einen zwischen Innenverkleidung
und Außenhaut ausgebildeten Hohlraum hinein. In diesem Hohlraum ist ein Verstärkungsteil
angeordnet, das einerseits mit der Innenverkleidung und andererseits mit der Außenhaut
fest verbunden ist und dadurch den Hohlraum an einer vom Schloss abgewandten Seite
verschließt. Insoweit bildet das Verstärkungsteil eine Schutzabdeckung,
um eine Manipulation des Betätigungshebels zu erschweren.
Aus der DE 20 2004 012
614 U1 ist es bekannt, bei einem Heckdeckel eine Griffanordnung mit einem
eine Griffklappe tragenden Griffklappengehäuse seitlich und von oben mit einer
Schutzabdeckung zu umgeben. Auf diese Weise kann ein Kontakt von Versorgungsleitungen
mit mechanischen Komponenten der Türgriffanordnung verhindert werden.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen
dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert,
wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche oder funktional
gleiche Bauteile beziehen.
Es zeigen, jeweils schematisch:
1 einen Schnitt durch die Schließanlage entsprechend
Schnittlinien A-A in 6,
2 einen Schnitt durch die Schließanlage entsprechend
Schnittlinien C-C in 6,
3 einen Schnitt durch die Schließanlage entsprechend
Schnittlinien D-D in 7,
4 eine vergrößerte Detailansicht im Schnitt
entsprechend Schnittlinien B-B in 6,
5 eine perspektivische Ansicht auf eine Abdeckung,
6 eine Rückansicht auf die Abdeckung aus
5,
7 eine Vorderansicht auf die Abdeckung aus
5,
8 eine Draufsicht auf die Abdeckung aus 5,
9 einen Schnitt durch die Schließanlage entsprechend
Schnittlinien E-E in 8,
10 eine Seitenansicht auf die Abdeckung aus
5.
Entsprechend den 1 bis 3
ist ein Heckdeckel 1 eines im Übrigen nicht gezeigten Kraftfahrzeugs,
insbesondere eines Personenkraftwagens, in einem hier dargestellten hinteren Endbereich
mit einer Schließanlage 2 ausgestattet. Der Heckdeckel 1
dient in üblicher Weise zum Verschließen eines Heckraums 3 des
Fahrzeugs. Die Schließanlage 2 dient zur Sicherung des in seine Schließposition
verstellten Heckdeckels 1. Durch eine Öffnungsbetätigung der
Schließanlage 2 kann der Heckdeckel 1 geöffnet werden,
wodurch der Heckraum 3 zugänglich ist.
Die Schließanlage 2 umfasst ein Schloss 4,
das in einem Schlossgehäuse 5 eine übliche und daher nicht näher
dargestellte Schließmechanik enthält. Das Schloss 4 weist ein
Schließteil 6 auf, das mit einem in 1
symbolisch dargestellten karosserieseitigen Gegenschließteil 7 zusammenwirkt,
um den Heckdeckel 1 in dessen Schließposition zu sichern.
Das Schloss 4 ist in einem Schlossraum 8 angeordnet,
der im Heckdeckel 1 ausgebildet ist und im Wesentlichen von einer Außenhaut
9 des Heckdeckels 1 und einer Innenverkleidung 10 des
Heckdeckels 1 begrenzt ist. Dabei steht das Schließteil
6 an einer dem Gegenschließteil 7 zugewandten Außenseite
11 des Schlosses 4 aus besagtem Schlossraum 8 vor.
Im Schlossraum 8 ist außerdem eine Schutzabdeckung oder
kurz Abdeckung 12 angeordnet. Die Abdeckung 12 ist so geformt
und im Schlossraum 8 so positioniert, dass sie das Schloss 4,
soweit sich dieses im Schlossraum 8 befindet, an einer der Innenverkleidung
10 zugewandten Vorderseite 13 und an einer vom Schließteil
6 abgewandten Innenseite 14 abdeckt.
Mit Hilfe der Abdeckung 12 sind Manipulationen des Schlosses
4 zumindest an der Vorderseite 13 und an der Innenseite
14erschwert, was ein unbefugtes und spurenloses Öffnen des Heckdeckels
1 erschwert. An einer der Außenhaut 9 zugewandten Rückseite
15 ist das Schloss 4 durch die Außenhaut 9 selbst
geschützt. Im Bereich seiner Außenseite 11 ist das Schloss
4 an einer Schlossverstärkung 16 befestigt, welche den Schlossraum
8 zum Gegenschließteil 7 hin begrenzt. Das Schließteil
6 durchdringt dabei die Schlossverstärkung 16 und steht durch
diese hindurch aus dem Schlossraum 8 vor. Dementsprechend ist das Schloss
4 auch an seiner Außenseite 11 vor unerwünschten Manipulationen
geschützt und zwar durch die Schlossverstärkung 16.
Entsprechend den 1 bis 10
ist die Abdeckung 12 zweckmäßig so ausgestaltet, dass sie das
Schloss 4 im Schlossraum 8 an der Vorderseite 13 und
an der Innenseite 14 lückenlos und/oder vollständig abdeckt.
Der Schutz vor unbefugtem Zugriff auf das Schloss 4 ist dadurch verbessert.
Die Abdeckung 12 kann ein einstückiges Bauteil sein und kann insbesondere
aus einem Teil hergestellt sein. Beispielsweise besteht die Abdeckung
12 aus Kunststoff und ist insbesondere als Spritzgussteil ausgestaltet.
Für einen verbesserten Schutz des Schlosses 4 kann sich
die Abdeckung 12 in Fahrzeugquerrichtung, also im wesentlichen senkrecht
zur Schnittebene in 1 über das gesamte Schloss
4, also über die gesamte Schlossbreite erstrecken.
Wie in den 1 bis 3
besonders deutlich entnehmbar ist, kann die Abdeckung 12 im Schlossraum
8 so angeordnet sein, dass sie sowohl von der Außenhaut
9 als auch von der Innenverkleidung 10 beabstandet ist. Erreicht
wird dies dadurch, dass die Abdeckung 12 an einem Innenteil 17
des Heckdeckels 1 befestigt ist. Dieses Innenteil 17 ist dabei
zwischen der Außenhaut 9 und der Innenverkleidung 10 angeordnet.
Das Innenteil 17 ist zweckmäßig mit der Außenhaut
9 fest verbunden. Insbesondere ist die Innenverkleidung 10 am
Innenteil 17 befestigt.
Die Abdeckung 12 ist im Längsschnitt im Wesentlichen
L-förmig ausgestaltet, wodurch sich die lückenlose und vollständige
Abdeckung der Vorderseite 13 und der Innenseite 14 des Schlosses
4 erzielen lässt. Dementsprechend weist die Abdeckung
12 einen der Innenseite 14 des Schlosses 4 zugeordneten
Abschnitt 18 auf, der im Folgenden auch als Innenseiten-Abschnitt
18 bezeichnet wird. Die Abdeckung 12 weist außerdem einen
der Rückseite 13 zugeordneten Abschnitt 19 auf, der im folgenden
auch als Rückseiten-Abschnitt 19 bezeichnet wird. Die beiden Abschnitte
18, 19 sind um etwa 90° gegeneinander abgewinkelt.
Wie insbesondere den 5 bis
8 entnehmbar ist, kann die Abdeckung 12 im
Innenseiten-Abschnitt 18 verrippt sein, wobei die einzelnen Rippen mit
20 bezeichnet sind. Durch die Rippen 20, die vorzugsweise an einer
vom Schloss 4 abgewandten Seite an der Abdeckung 12 bzw. an deren
Innenseiten-Abschnitt 18 angeordnet sind, kann die Abdeckung
12 im Innenseiten-Abschnitt 18 signifikant ausgesteift werden.
Des Weiteren ist die Abdeckung 12 hier auch in ihrem Rückseiten-Abschnitt
19 verrippt, wobei die zugehörigen Rippen hier mit 21 bezeichnet
sind. Auch diese Rippen 21 sind vorzugsweise an einer vom Schloss
4 abgewandten Seite an der Abdeckung 12 ausgebildet. Durch diese
Rippen 21 ist der Rückseiten-Abschnitt 19 der Abdeckung
12 signifikant versteift.
Das Innenteil 17 des Heckdeckels 1 weist vorzugsweise
im Bereich des Schlosses 4 eine Durchgangsöffnung 22 auf.
Durch die Durchgangsöffnung 22 ist der Schlossraum 8 bzw.
das Schloss 4 zugänglich, sofern die Innenverkleidung 10
entfernt ist. Zweckmäßig ist diese Durchgangsöffnung 22
so dimensioniert, dass das Schloss 4 durch die Durchgangsöffnung
22 hindurch am Heckdeckel 1 montierbar ist und/oder justierbar
ist. Diese Durchgangsöffnung 22 bietet somit einen für Manipulationen
geeigneten Zugang zum Schloss 4. Um derartige Manipulationen zu erschweren,
ist die Abdeckung 12 zweckmäßig in dieser Durchgangsöffnung
22 angeordnet. Die in die Durchgangsöffnung 22 eingesetzte
Abdeckung 12 verschließt den freien Querschnitt der Durchgangsöffnung
22 zumindest teilweise, wodurch der Zugang zum Schloss 4 durch
die Durchgangsöffnung 22 erschwert ist.
Zum Befestigen der Abdeckung 12 am Heckdeckel 1
im Schlossraum 8 ist die Abdeckung 12 zweckmäßig mit
entsprechenden Befestigungselementen ausgestattet, die mit Komponenten des Heckdeckels
1, hier ausschließlich mit dem Innenteil 17 zusammenwirken.
Die besagten Befestigungselemente umfassen beispielsweise zumindest einen Clips
23, der in 9 erkennbar ist. Mit Hilfe des
Clips 23 kann die Abdeckung 12 am Innenteil 17 eingeclipst
werden. Im gezeigten Ausführungsbeispiel besteht der Clips 23 aus
einem segmentierten, radial nachgiebigen zylindrischen Zapfen, der in eine am Innenteil
17 ausgebildete Clipsaufnahmeöffnung 24 eingesteckt ist.
Clips 23 und Clipsaufnahmeöffnung 24 können so aufeinander
abgestimmt sein, das der eingesteckte Clips 23 in der Clipsaufnahmeöffnung
24 radial verspannt positioniert ist und dadurch kraftschlüssig festgelegt
ist. Zusätzlich oder optional kann der Clips 23 mit widerhakenartigen
radial abstehenden Rasthaken versehen sein, die beim Einstecken des Clips
23 in die Clipsaufnahmeöffnung 24 an einer von der Abdeckung
12 abgewandten Seite des Innenteils 17 einrasten, in dem sie einen
Öffnungsrand der Clipsaufnahmeöffnung 24 formschlüssig hintergreifen.
Des Weiteren kann die Abdeckung 12 mit wenigstens einem Haken
25 ausgestattet sein. Diese Haken 25 sind z.B. in 5
erkennbar. Entsprechend 3 können diese Haken
25 an einem Rand 26 des Innenteils 17 einhaken. Dieser
Rand 26 begrenzt die Durchgangsöffnung 22. Die Haken
25 sind federelastisch nachgiebig, wodurch nicht näher bezeichnete
Rastnasen den Rand 26 übergreifen und hintergreifen können, um
die Abdeckung 12 am Innenteil 17 formschlüssig zu befestigen.
Zur Erzielung einer definierten Relativlage für die Abdeckung 12 ist
diese beispielsweise mit einer Ablagekante 27 ausgestattet, die komplementär
zu einem Abschnitt des Randes 26 geformt ist, der sich gegenüber den
Haken 25 befindet. Auf diese Weise kann die Abdeckung 12 mit der
Anlagekante 27 stabil am Innenteil 17 abgestützt werden.
Des Weiteren kann die Abdeckung 12 zusätzlich oder alternativ
mit einem Steckelement 28 ausgestattet sein, was beispielsweise in
4 erkennbar ist. Das Steckelement 28 ist hier
als zylindrischer Zapfen ausgestaltet. Mit Hilfe des Steckelementes 28
kann die Abdeckung 12 am Innenteil 17 eingesteckt werden. Hierzu
weist das Innenteil 17 eine komplementär zum Steckelement
28 geformte Stecköffnung 29 auf. Auch hier kann wie beim
Clip 23 durch eine entsprechende Passung ein Klemmsitz erreicht werden,
der die Abdeckung 12 hinreichend fest am Innenteil 17 festlegt.
Besonders vorteilhaft ist dabei, dass die Abdeckung 12 ohne
separate Befestigungsmittel am Innenteil 17 festgelegt werden kann. Die
exemplarisch beschriebenen Befestigungselemente, die kumulativ oder alternativ zur
Anwendung kommen können, sind insbesondere integrale Bestandteile der Abdeckung
12. Die Montage der Abdeckung 12 ist dadurch extrem vereinfacht.
Des weiteren kann die Abdeckung 12 ohne weiteres an die ohnehin vorhandene
Durchgangsöffnung 22 so adaptiert sein, dass am Innenteil
17 keine bauliche Veränderung vorgenommen werden muss, um auch nachträglich
die Abdeckung 12 in den Heckdeckel 1 einbauen zu können.
Auf diese Weise ist die Abdeckung 12 preiswert nachrüstbar.