Dokumentenidentifikation |
DE102006042149A1 24.05.2007 |
Titel |
Tierfutter aus getrockneten Gewebeteilen mit Ergänzungsmitteln angereichert |
Anmelder |
Christov, Bozena, Dr., 89079 Ulm, DE |
DE-Anmeldedatum |
06.09.2006 |
DE-Aktenzeichen |
102006042149 |
Offenlegungstag |
24.05.2007 |
Veröffentlichungstag im Patentblatt |
24.05.2007 |
IPC-Hauptklasse |
A23K 1/18(2006.01)A, F, I, 20060906, B, H, DE
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IPC-Nebenklasse |
A23K 1/00(2006.01)A, L, I, 20060906, B, H, DE
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Zusammenfassung |
Die Erfindung gehört in den Bereich der Tierfutterherstellung in Form von getrockneten Naturkauartikeln. Die Naturkauartikel für Heimtiere werden bislang ohne Ergänzungsmittel getrocknet. Mit der Erfindung wird erreicht, dass Tierfutter aus Gewebeteilen mit Ergänzungsmitteln angereichert werden. Dabei gehen die Ergänzungsmittel derart in die Gewebeteile über, dass dadurch der Nährwert deutlich erhöht wird. Im Falle einer Zugabe von Ergänzungsmitteln in Form von Medikamenten wird dadurch beim Fressen die gewünschte Wirkung erreicht. Durch das Anreichen werden auch die Farbe, die natürlichen Aromastoffe und der Geschmack des jeweiligen Ergänzungsmittels in die Gewebeteile aufgenommen.
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Beschreibung[de] |
Die Erfindung gehört in den Bereich der Tierfutterherstellung
in Form von getrockneten Naturkauartikeln.
Trocknen von Lebensmitteln ist die einfachste und ursprünglichste
Methode der Konservierung, d.h. Haltbarmachung.
Beim Trocknen wird den Rohstoffen, das für die Mikroorganismen
lebensnotwendige Wasser entzogen und damit die Entwicklung von Verderbniserregern
stark gehemmt.
Trocknen kann man einfach an der Luft, mit Sonnen- oder Ofenwärme.
Man kann auch industriell trocknen in Trockenschränken oder Trockenanlagen
durch so genannte aktive Verfahren, wie etwa die Schnelltrocknung mit heißer
Luft.
In der Heimtierbranche wächst die Nachfrage nach getrockneten
Naturkauartikeln stetig. Zurzeit befinden sich auf dem Markt ca. 100 verschiedene
Naturkauartikel – unter anderem Schweineohren, Pansen, Därme, Muskelfleisch,
Ochsenziemer, Lungen, etc.
Die Naturkauartikel für Heimtiere werden bislang ohne jegliche
Ergänzungsmittel getrocknet, wodurch der Nährwert geringer ist.
Zudem werden sie vor dem Trocknen meist chemisch behandelt und danach
in wenigen Stunden im industriellen Schnelltrockenverfahren vollständig durchgetrocknet.
Dadurch gehen zusätzlich viele der Nährstoffe verloren. Sie sind hart
und trocken und können beim Fressen gefährlich splittern.
Der in den Patentansprüchen angegebenen Erfindung liegt das Problem
zugrunde, Kauartikel aus Gewebeteilen vor dem Trocknen mit Ergänzungsmitteln
anzureichern, so dass die Ergänzungsmittel in die Gewebeteile übergehen
und dadurch der Nährwert deutlich erhöht wird.
Die Schwierigkeit liegt zunächst darin ein geeignetes Ergänzungsmittel
auszuwählen. Durch langwierige Versuche wird dann ein wirksames Mengenverhältnis
festegelegt und die benötigte Einlege-Dauer bestimmt. Sonst bleiben die Ergänzungsmittel
nicht an den rutschigen Gewebeteilen haften und können auch nicht in diese
übergehen um den Nährwert zu erhöhen.
Dieses Problem wird mit den in den Patenansprüchen angeführten
Merkmalen gelöst. Mit der Erfindung wird erreicht, dass Tierfutter aus Gewebeteilen
mit Ergänzungsmitteln angereichert wird und die Zusätze derart in die
Gewebeteile übergehen, dass dadurch der Nährwert deutlich erhöht
wird.
Durch das Anreichern werden auch die Farbe, die natürlichen Aromastoffe
und der Geschmack des jeweiligen Ergänzungsmittels in die Gewebeteile aufgenommen.
Die Erfindung kann beispielsweise mit Mais, Spinat oder Karotte als
Ergänzungsmittel ausgeführt werden.
Dazu müssen die Gewebeteile vor dem Trocknen in eine gesättigte
Lösung aus vorher getrocknetem und dann gemahlenem Mais, Spinat oder Karotte
für 20 Minuten eingelegt werden.
Die Wassermenge beträgt 24 Liter und es werden 4,5 kg Mais, 4,5
kg Spinat oder 3,5 kg Karotte benötigt. Die genannte Wasser- und Gemüsemenge
reicht z.B. für 600–700 Meter Darm.
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Anspruch[de] |
Tierfutterprodukt aus getrockneten Gewebeteilen mit Ergänzungsmitteln
angereichert, dadurch gekennzeichnet, dass der Nährwert, durch ein Einlegen
in eine Lösung mit Wasser und Ergänzungsmitteln vor dem Trocknen, deutlich
erhöht wird.
Anspruch zur Herstellung eines Tierfutterprodukts nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass frische oder aufgetaute Gewebeteile in eine Lösung aus Wasser und Ergänzungsmitteln
eingelegt werden und anschließend drei bis vier Tage lang schonend getrocknet
werden. Die Vorteile der Erfindung sind, dass das Tierfutter aus Gewebeteilen so
mit Ergänzungsmitteln angereichert wird, dass die Zusätze derart in die
Gewebeteile übergehen, dass dadurch der Nährwert deutlich erhöht
wird.
Durch das Anreichern werden auch die Farbe, die natürlichen Aromastoffe und
der Geschmack des jeweiligen Ergänzungsmittels in die Gewebeteile aufgenommen.
Durch die schonende Trocknung behalten die Gewebeteile 10–15% Feuchtigkeit,
dadurch bleiben sie elastisch und können nicht gefährlich splittern, wenn
das Tier sie frisst. Das macht sie ideal für die Fütterung von Jungtieren,
empfindlichen oder älteren Tieren. Zudem bleiben die Inhaltsstoffe weitestgehend
erhalten, die eine wertvolle Ergänzung für den Organismus sind.
Das besondere Herstellungsverfahren verzichtet zudem auf den Einsatz von chemischen
Zusätzen, was ein weiterer Vorteil ist, da chemische Zusätze auch bei
Tieren zu den so genannten Zivilisationskrankheiten, wie z.B. Allergien beitragen
können.
2.1. Anspruch zur Herstellung eines Tierfutterprodukts nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass als Ergänzungsmittel Gemüse verwendet werden kann.
Als Gemüse kommen folgende Sorten in Frage:
Karotten, Spinat, Mais, Soja, Weizen, Erbsen, Rüben, Zuckerrüben, Broccoli,
Grünkohl, Rote Beete, Tomaten, Paprika, Auberginen, Zucchini, Gurken, Spargel.
2.2. Anspruch zur Herstellung eines Tierfutterprodukts nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass als Ergänzungsmittel Proteine verwendet werden können.
Als Proteinquellen kommen folgende in Frage:
Aminosäuren, essentielle Aminosäuren (wie: Arginin, Leucin, Lysin, Methinin,
Tryptophan), Fleisch, Fisch, Sojaisolat, Carnitin, L-Carnitin, Casein, Kollagen,
Milchprodukte (wie: Käse, Quark, Molke), Bohnen, Linsen, Erbsen, Sojabohnen,
Hefe, Taurin, Tyrosin, DL-Methionin, Ei, Fischmehl, Geflügelleber, Geflügelmehl,
Geflügelproteinisolat, Schweinegrieben, L-Lysin, Maisglutenfutter, Maiskleberfutter,
Sojaproteinkonzentrat – hydrolisiert, Weizengluten, Ziegenmolke.
2.3. Anspruch zur Herstellung eines Tierfutterprodukts nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass als Ergänzungsmittel Fette verwendet werden können.
Als Fette kommen folgende in Frage:
Schmalzfett, Geflügelfett, Fischöl, Gamma-Linolensäure, Borretschöl,
Kokosöl, Sojaöl, Omega-3-Fettsäuren, Omega-6-Fettsäuren, Butter,
Talg, Schweinefett, Eier, Pflanzenfett, Lachsöl, Olivenöl, Lebertran,
Nachtkerzenöl, Schwarzkümmelöl, Sesamöl, Traubenkernöl,
Weizenkeimöl, Sonnenblumenkernöl, Walnussöl, Kürbiskernöl.
2.4. Anspruch zur Herstellung eines Tierfutterprodukts nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass als Ergänzungsmittel Mineralstoffe verwendet werden können.
Als Mineralstoffe kommen folgende in Frage:
Kalzium, Chelate, Kobalt, Kupfer, Eisen, Jod, Magnesium, Mangan, Phosphor, Kalium,
Selen, Natrium, Schwefel, Zink, Chlorid.
2.5. Anspruch zur Herstellung eines Tierfutterprodukts nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass als Ergänzungsmittel Vitamine verwendet werden können.
Als Vitamine kommen folgende in Frage:
Pantothensäure (auch: Vitamin B5), Biotin (auch: Vitamin B8), Folsäure
(auch: Folate, Vitamin B9), Cholin, Niacin (auch: Vitamin PP, Nikotinsäure),
Pyridoxin (auch: Vitamin B6), Riboflavin (auch: Vitamin B2), Thiamin (auch: Vitamin
B1, Anti-Polyneuritis-Vitamin, Aneurin), Vitamin A (auch: Retinol, Axerophtol),
Vitamin B12 (auch: Cyanocobalamin), Vitamin C (auch: Ascorbinsäure), Vitamin
E (auch: Tocopherole), Vitamin K (auch: antihämorrhagischer Faktor), Vitamin
D (auch: Calciferol, Vitamin D2: Ergocalciferolum, antirachitischer Faktor, Vitamin
D3: Cholecalciferol).
2.6. Anspruch zur Herstellung eines Tierfutterprodukts nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass als Ergänzungsmittel Antioxidantien verwendet werden können.
Als Antioxidantienquelle kommen folgende in Frage:
Vitamine, Farbpigmente, Beta-Carotin, Taurin, Polyphenole, Enzyme aus Früchten
und Gemüsearten (wie: Olive, Zitrone, Orange, Melone, Tomate, Traube), aus
Getreidekeimlingen, den Blättern von grünem Tee und Rotwein.
2.7. Anspruch zur Herstellung eines Tierfutterprodukts nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass als Ergänzungsmittel Kohlenhydrate verwendet werden können.
Als Kohlenhydratquellen kommen folgende in Frage:
Stärke, Reis, Mais, Weizen, Kammut, Gerste, Dinkel, Hafer, Kartoffel, Maniok,
Zellulose, Lingnin, Pektin, Hemicellulose, Fructo-Oligosaccharide (auch: Prebiotika),
Mannan-Oligosaccharide, Rote Beete, Sojabohnen, Flohsamen, Zichorie, Laktose (auch:
Milchzucker), Ballaststoffe, Zucker (auch: einfache Kohlenhydrate, Di- und Trisaccharide),
Glukose, Saccharose (wie: Rüben- und Rohrzucker), Fructose (wie: Fruchtzucker).
2.8. Anspruch zur Herstellung eines Tierfutterprodukts nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass als Ergänzungsmittel pflanzliches Material verwendet werden kann.
Als pflanzliches Material kommt folgendes in Frage:
Fruchtpflanzen (wie: Hagebutten, Erdbeeren, Kirschen, Äpfel, Birnen, Bananen,
Trauben), Beerenpflanzen (wie: Himbeeren, Blaubeeren, Brombeeren, Stachelbeeren,
Cranberry), Wurzeln (wie: Angelikawurzel, Astragulaswurzel, Echinaceawurzel, Ingwer),
Knollen, Nüsse (wie: Walnüsse, Haselnüsse, Cashewnüsse, Paranüsse,
Mandeln, Pistazien), Pilze (wie: Ling Zhi, Shitake, Trüffel), Kräuter
(wie: Kamille, Basilikum, Salbei, Pfefferminze, Petersilie, Weihrauch, Thymian,
grüne Minze, Baldrian, Johanniskraut), Malz, Ginseng, Knoblauch, roter Ginseng,
Bambus, Hülsenfrüchte (wie: Erbsen, Bohnen), Granatapfel, grüner
Tee, Schwarztee, weißer Tee, Ringelblume, Gerstengras, Weizengras, Samen (wie:
Kürbiskerne, Sonnenblumenkerne, Schwarzkümmelkerne, Sesam, Flachssamen,
Chia-Samen, Fenchelsamen), Rotweinblätter, Gingko Biloba, Akazienfasern, Yucca,
Algen (wie: Süßwasser- und Salzswasseralgen), Chlorella, Spirulina, Rotalge,
AlfaAlfa, Hopfen.
2.9. Anspruch zur Herstellung eines Tierfutterprodukts nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass als Ergänzungsmittel Medikamente verwendet werden können.
Als Medikamente kommen in Frage:
Impfstoffe, Entwurmungsmittel, Probiotika, Laktobazillen, OPC,
Herz- und Kreislaufmittel, Schmerzmittel, Hormone (wie: Mellatonin, Verhütungspräparate),
Anti-Allergiemedikamente, Anti-Virenmedikamente (z.B. gegen: Staupe, Leberentzündung,
Zwingerhusten, Hundeseuche), Anti-Bakterienmedikamente (z.B. gegen: Stuttgarter
Hundeseuche), Rheuma-Medikamente, Diabetes-Medikamente, Stoffwechselerkrankungs-Medikamente,
Durchfall-Medikamente, Harnstein-Medikamente, Milben-Medikamente, Tollwut-Medikamente,
Parasiten-Medikamente, Corticoide.
2.10. Anspruch zur Herstellung eines Tierfutterprodukts nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass als Ergänzungsmittel sonstige Nährstoffe verwendet werden können.
Als sonstige Nährstoffe kommen folgende in Frage:
Chondroitin (auch: Chondroitinsulfat), Glucosamin, Zeolithe, SOD (auch: Superoxid-Dismutase),
Kakao, Polyphenole, Gluksosaminsulfat, MSM, Bioflavonoide, Kelp, Thyroxin.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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