Dokumentenidentifikation |
DE4410513B4 24.05.2007 |
Titel |
Verpackung zum Keimen von Samen beziehungsweise Getreidekörnern |
Anmelder |
Werz, Karl-Otto, 89522 Heidenheim, DE |
Erfinder |
Werz, Karl-Otto, 89522 Heidenheim, DE |
Vertreter |
Dr. Weitzel & Partner, 89522 Heidenheim |
DE-Anmeldedatum |
28.03.1994 |
DE-Aktenzeichen |
4410513 |
Offenlegungstag |
05.10.1995 |
Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
24.05.2007 |
Veröffentlichungstag im Patentblatt |
24.05.2007 |
IPC-Hauptklasse |
A01C 1/02(2006.01)A, F, I, 20051017, B, H, DE
|
IPC-Nebenklasse |
B65D 85/52(2006.01)A, L, I, 20051017, B, H, DE
B65D 33/16(2006.01)A, L, I, 20051017, B, H, DE
|
Beschreibung[de] |
Die Erfindung betrifft eine Verpackung zum Keimen von Samen beziehungsweise
Getreidekörnern.
Zum Auskeimen von Samen, Getreide oder ähnlichen Materialien
sind eine Reihe von Vorrichtungen bekannt. Diese bestehen beispielsweise aus Ton
oder hartem Kunststoff oder sind wie in der DE
89 10 707 U1 beschrieben als Beutel aus wasserdichtem, flexiblen Material
ausgeführt. Der Beutel ist auf einer Seite offen. Eine Ecke des Beutels, die
nicht auf der Seite mit der Öffnung liegt, ist wasserdurchlässig aufgrund
kleiner gestanzter Löcher ausgebildet. Zwei weitere Beutelecken, die auf der
mit der Öffnung versehenen Beutelseite liegen, dienen als Aufhängungseinrichtungen.
Der Beutel ist mit Samen, Getreide oder ähnlichen Materialien sowie mit Wasser
befüllbar. Wird der Beutel an der Ecke aufgehängt, die mit der wasserdurchlässigen
Ecke auf einer gemeinsamen Seitenlinie liegt, kann kein Wasser aus dem Beutel ablaufen,
die Samen quellen auf. Wird der Beutel aber an der Ecke aufgehängt, die der
wasserdurchlässigen Ecke, diagonal gegenüberliegt, so läuft das Wasser
durch diese Ecke durch die gestanzten Löcher ab, die Samen keimen. Eine derartige
Vorrichtung zum Keimen von Samen, Getreide oder ähnlichen Materialien zeichnet:
sich durch eine Reihe von Nachteilen aus. Der Beutel wird zum Zwecke des Keimens
sowie zum Aufquellen des keimfähigen Materiales jeweils an nur einer Ecke aufgehängt.
Die Ecke bzw. das ausgestanzte Loch sowie das Material des Beutels müssen für
das Gesamtgewicht, das sich aus dem Gewicht des keimfähigen Materiales und
des zum Quellen erforderlichen Wassers zusammensetzt, ausgelegt sein. Die Größe
des Beutels, der vorzugsweise in Rechteckform ausgeführt ist, sowie das Verhältnis
von Länge zu Breite des Beutels bestimmen im wesentlichen die Menge des keimfähigen
Materiales, mit dem der Beutel befüllbar ist. Ein geeignetes Längen-Breiten-Verhältnis,
wobei die Seitenlängen des Beutels im Aufhängezustand betrachtet größer
als die Seitenbreiten sein sollten, ist besonders bedeutsam für den Vorgang
des Quellens, bei dem ein Herauslaufen des Wassers aus dem Beutel vermieden werden
soll, da sich das keimfähige Material und das Wasser in der Ecke ansammeln,
die mit der wasserdurchlässigen Ecke auf einer gemeinsamen Seitenlinie angeordnet
ist und diagonal gegenüber der Aufhängeecke liegt. Zum Zwecke des Entleerens
des Beutels von Flüssigkeit muß dieser gedreht werden. Dazu wird der Beutel
jetzt an der anderen Ecke aufgehängt, der der wasserdurchlässigen Ecke
diagonal gegenüberliegt. Das aufgequollene Material sowie das Wasser sammeln
sich jetzt in der wasserdurchlässigen Ecke an. Aufgrund des Vorsehens der begrenzten
Anzahl von Öffnungen sowie der Menge an aufgequollenem Material, das sich zuerst
in der Ecke absetzt, läuft die Flüssigkeit nur sehr langsam aus dem Beutel.
Schmutzpartikel verbleiben in der Regel im Beutel, da die Flüssigkeit vor dem
Herauslaufen aus dem Beutel durch die Hohlräume, die von den aufgequollenen
Samen gebildet werden, abläuft. Soll der Austritt des keimfähigen Materiales
vermieden werden, kann eine Drehung des Beutels im wesentlichen nur innerhalb der
zwei Gleichgewichtslagen erfolgen, d.h. innerhalb der Lagen, die der Beutel aufgrund
der Schwerkraft beim Aufhängen an nur einer Ecke einnimmt, was eine entsprechend
achtsame Handhabung des Beutels erfordert. Weiterhin nachteilig für den Keimvorgang
gestaltet sich, daß die aufgequollenen Samen- bzw. Getreidekörner überwiegend
mit ihrer Oberfläche an andere Samen- bzw. Getreidekörner angrenzen. Zur
Wiederholung der Vorgänge ist es erforderlich, den Beutel immer wieder umzuhängen.
Die DE 41 16 772 C2
betrifft einen Kartoffelsack. Das Sackmaterial besteht aus einer gewirkten Ware
sogenannter Raschelware. Ein solcher Sack stellt kein Behältnis dar, dessen
Oberfläche wasserundurchlässig ist.
Die DE 41 18 499 A1
betrifft eine Saatgut-Keimungsschale aus gebranntem Ton, somit keinen Beutel aus
flexiblem Material.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs
beschriebenen Art in Gestalt eines Beutels anzugeben, der ein einwandfreies Auskeimergebnis
bringt, und der gleichzeitig als verkaufsfähige Verpackung geeignet ist.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale von Anspruch 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Lösung der Aufgabe wird nachfolgend
anhand einer Zeichnung erläutert. Die Vorrichtung zum Keimen von Samen beziehungsweise,
Getreidekornern umfasst einen Beutel, der aus flexiblem Material ausgeführt
ist. Der Beutel 1 weist an seiner Oberfläche 2 eine Vielzahl
von Öffnungen 3 auf. Diese Öffnungen sind im Wesentlichen in
bestimmten Abständen über die gesamte Oberfläche 2 des Beutels
1 verteilt. Der Beutel 1 ist mit keimfähigem Material
4 befüllt. Die dargestellte Ausführung zeigt den Beutel
1 in der Ansicht von oben, das heißt in der Lage, in der der Beutel
1 vorzugsweise in ein weiteres, hier nicht dargestelltes Gefäß,
welches mit Flüssigkeit, insbesondere Wasser, gefüllt ist, eingetaucht
beziehungsweise eingelegt wird. Der Beutel weist eine rechteckige Form auf. Der
Beutel ist zur Vermeidung des Austrittes des keimfähigen Materiales verschlossen
– Verschluss 6, im dargestellten Fall beispielsweise verschweißt.
Die Menge des keimfähigen Materiales, mit dem der Beutel befüllbar ist,
ist derart gewählt, dass dieses nur nebeneinanderliegend die Grundfläche
des Beutels 1, die durch die Seitenlängen a1und
b beschrieben wird, überdeckt. Die Seitenlänge a1 bestimmt
sich dabei aus dem Abstand zwischen einem Rand 5 und der Anordnung des
Verschlusses 6. Zur Veranschaulichung ist das keimfähige Material,
das die Grundfläche des Beutels überdeckt, in der Zeichnung nur in den
Bereichen angedeutet, in denen die Beuteloberfläche keine Öffnungen aufweist
und zudem nur strichpunktiert dargestellt. Die Samen beziehungsweise Getreidekörner
liegen in dieser Ansicht nebeneinander.
|
Anspruch[de] |
Verpackung zum Keimen von Samen beziehungsweise Getreidekörnern
bestehend aus einem keimundurchlässig verschlossenen Beutel aus flexiblem Material,
wobei die gesamte Oberfläche des Beutels mit flüssigkeitsdurchlässigen,
jedoch keimundurchlässigen kreisrunden Öffnungen versehen ist und die
Menge des zu keimenden Materials im Beutel derart gewählt ist, dass die Grundfläche
des Beutels, die durch seine Seitenlängen beschrieben ist, und auf welcher
der Beutel während der Keimung aufliegt, durch das zu keimende Material bedeckt
wird, ohne dass sich die einzelnen Samen beziehungsweise Körner überlagern.
|
|
Patent Zeichnungen (PDF)
|