Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum genauen Anlegen einer
Tapetenbahn an einer benachbarten, bereits an einer Mauer angebrachten Tapetenbahn.
Beim Tapezieren eines Mauerwerks, d.h. einer Wand eines Gebäudes,
wird wie folgt vorgegangen: Die Tapetenbahnen werden an ihrer Rückseite mit
einem Tapetenkleber eingestrichen. Nach einer bestimmten Einwirkzeit werden die
Tapetenbahnen aufeinander folgend am Mauerwerk festgeklebt. Dabei wird die jeweilige
Tapetenbahn an der bereits am Mauerwerk angebrachten Tapetenbahn genau positioniert
angeordnet. Zu diesem Zwecke wird die anzubringende Tapetenbahn mit ihrem oberseitigen
Abschnitt an die bereits am Mauerwerk angebrachte Tapetenbahn mit ihren Rand stoß-
und fugenfrei angelegt. Anschließend wird die besagte Tapetenbahn am Mauerwerk
von oben nach unten an die bereits am Mauerwerg festgelegte Tapetenbahn mit ihrem
zugehörigen Rand unmittelbar angrenzend angebracht. Dabei kann es jedoch geschehen,
dass der anzulegende Rand nicht genau an den Rand der bereits am Mauerwerk angebrachten
Tapetenbahn spalt- d.h. fugenfrei zur Anlage kommt, so dass es erforderlich ist,
die jeweils letzte Tapetenbahn seitlich zu verschieben, bis die aneinander angrenzenden
Längsränder der Tapetenbahnen stoß- und fugenfrei aneinander anliegen.
Dieses Ausrichten der jeweils letzten Tapetenbahn bedingt einen nicht zu vernachlässigenden
Arbeits- und Zeitaufwand.
In Kenntnis dieser Gegebenheiten liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die einfach ausgebildet
ist, und mit der es einfach und zeitsparend präzise möglich ist, aufeinander
folgende, d.h. jeweils benachbarte Tapetenbahnen stoß- und fugenfrei mit ihren
Längsrändern aneinander anzulegen und somit zeitsparend eine exakte Tapezierarbeit
durchzuführen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des
Anspruches 1, d.h. dadurch gelöst, dass die Vorrichtung einen zum Einstecken
zwischen die bereits an der Mauer angebrachten Tapetenbahn und die Mauer vorgesehenen
Einsteckflächenabschnitt und einen von diesem senkrecht wegstehenden Anlageflächenabschnitt
zum genauen Anlegen der jeweils nächsten Tapetenbahn aufweist, wobei von der
Anschlagfläche des Anschlagflächenelementes ein die jeweils nächste
Tapetenbahn vorübergehend von der Mauer beabstandendes Abstandselement wegsteht.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird mit ihrem Einsteckflächenabschnitt
zwischen die bereits am Mauerwerk angebrachte Tapetenbahn und dem Mauerwerk eingesteckt,
bis der vom Einsteckflächenabschnitt senkrecht wegstehende Anschlagflächenabschnitt
am Längsrand der bereits am Mauerwerk angebrachten Tapetenbahn anliegt. Anschließend
kann dann die nächste Tapetenbahn mit ihrem oberseitigen Endabschnitt am Mauerwerk
angebracht werden, wobei der Anschlagflächenabschnitt dazu dient, die besagte
nächste Tapetenbahn mit ihrem entsprechenden Längsrand an der Anschlagfläche
des Anschlagflächenabschnittes zu positionieren. Diese Positionierung ist einfach
möglich, weil die jeweilige nachfolgende Tapetenbahn durch das vom Anschlagflächenabschnitt
wegstehende Abstandselement vom zu tapezierenden Mauerwerk passend beabstandet ist.
Nach dieser genauen Anschlag-Positionierung der jeweiligen, am Mauerwerk anzubringenden
Tapetenbahn wird dann der Einsteckflächenabschnitt der Vorrichtung aus dem
Zwischenraum zwischen dem Mauerwerk und der bereits am Mauerwerk angebrachten Tapetenbahn
herausgezogen, wonach dann die besagte nachfolgende Tapetenbahn am Mauerwerk, d.h.
zu der bereits am Mauerwerk angebrachten Tapetenbahn, genau positioniert stoß-
und fugenfrei angebracht werden kann. Dieser Vorgang des Einsteckens der Vorrichtung
mit ihrem Einsteckflächenabschnitt und des wieder Herausziehens derselben wird
entsprechend der Anzahl Tapetenbahnen wiederholt durchgeführt.
Als vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn der Einsteckflächenabschnitt
und der Anschlagflächenabschnitt materialeinstückig ausgebildet sind.
Desgleichen ist es bevorzugt, wenn das Abstandselement und der Anschlagflächenabschnitt
materialeinstückig ausgebildet sind.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann aus einem dünnen
formstabilen Blechmaterial bestehen. Dieses Blechmaterial kann bspw. eine Wanddicke
von 0,1 mm bis 0,5 mm besitzen. Desgleichen ist es möglich, dass die Vorrichtung
aus einem dünnen formstabilen Kunststoffmaterial besteht.
Um das Einstecken der Vorrichtung mit ihrem Einsteckflächenabschnitt
zwischen der jeweiligen, bereits am Mauerwerk angebrachten Tapetenbahn und dem Mauerwerk
zu erleichtern, ohne die besagte Tapetenbahn zu beschädigen, kann es zweckmäßig
sein, wenn der Einsteckflächenabschnitt einen Einsteckrand aufweist, der mit
einer Schneide ausgebildet ist.
Nachdem die erfindungsgemäße Vorrichtung eine endliche-
wenn auch kleine – Wanddicke besitzt, ist es bevorzugt, wenn die Anschlagfläche
des Anschlagflächenabschnittes mit dem Innenrand der Kante zwischen dem Einsteckflächenabschnitt
und dem Anschlagflächenabschnitt deckungsgleich vorgesehen ist. Durch eine
solche Ausbildung ergibt sich eine fugen- und stoßfreie Anlage der jeweils
benachbarten, am Mauerwerk anzubringenden Tapetenbahnen an den
jeweils bereits am Mauerwerk angebrachten Tapetenbahnen ohne unerwünschte Fuge
zwischen ihnen.
Als zweckmäßig hat es sich erwiesen, wenn das Abstandselement
in Höhenrichtung der Vorrichtung von einem mittleren Abschnitt des Anschlagflächenabschnittes,
über den Außenrand der Kante zwischen dem Einsteckflächenabschnitt
und dem Anschlagflächenabschnitt überstehend, wegsteht.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist einfach ausgebildet
und preisgünstig herstellbar. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass es mit
ihr auch ungeübten Personen bzw. Laien einfach möglich ist, zeitsparend
eine exakte Tapezierarbeit durchzuführen, um benachbarte Tapetenbahnen stoß-
und fugenfrei aneinander angrenzend an einem Mauerwerk anzubringen.
Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung von Ausführungsbeispielen der erfindungsgemäßen Vorrichtung
sowie wesentlicher Einzelheiten derselben, wobei es sich versteht, dass die Erfindung
nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt ist.
Es zeigen:
1 eine erste Ausführungsform der Vorrichtung in
einer perspektivischen Ansicht,
2 eine zweite Ausführungsform der Vorrichtung
in einer der 1 ähnlichen perspektivischen Darstellung,
3 eine den 1 und
2 prinzipiell ähnliche perspektivische Ansicht
einer dritten Ausführungsform der Vorrichtung,
4 einen Schnitt entlang der Schnittlinie IV-IV in
3, und
5 eine vergrößerte Darstellung des Details
V in 1 in einer Ansicht von oben.
1 zeigt eine erste Ausführungsform der Vorrichtung
10, die zum genauen Anlegen einer Tapetenbahn an eine benachbarte, bereits
an einem Mauerwerk angebrachten Tapetenbahn vorgesehen ist. Die Vorrichtung
10 weist einen Einsteckflächenabschnitt 12 und einen Anschlagflächenabschnitt
14 auf, der vom Einsteckflächenabschnitt 12 senkrecht wegsteht.
Der Anschlagflächenabschnitt 14 weist eine Anschlagfläche
16 auf, von welcher ein Abstandselement 18 wegsteht. Das Abstandselement
18 steht von der Anschlagfläche 16 senkrecht weg, d.h. es
ist zum Einsteckflächenabschnitt 12 parallel orientiert.
Das Abstandselement 18 ist bspw. als Stift ausgebildet, der
am Anschlagflächenabschnitt 14 festgelötet, festgeschweißt
oder festgeklebt ist.
2 zeigt eine Ausbildung der Vorrichtung 10,
bei welcher der Anschlagflächenabschnitt 14 mit einem Einschnitt
20 ausgebildet ist. Der Einschnitt 20 bestimmt das Abstandselement
18, das aus dem eingeschnittenen Anschlagflächenabschnitt
14 herausgebogen ist und zum Anschlagflächenabschnitt 14
senkrecht orientiert ist.
Bei der Ausbildung der Vorrichtung 10 gemäß
2 geht der Einschnitt 20 vom vertikalen Außenrand
22 des Anschlagflächenabschnittes 14 aus. Demgegenüber
verdeutlicht die 3 eine Ausbildung der Vorrichtung
10 mit einem Einschnitt 20 zur Ausbildung des Abstandselementes
18, der vom Unterrand 24 des Anschlagflächenabschnittes
14 ausgeht.
Um die Vorrichtung 10 mit ihrem Einsteckflächenabschnitt
12 problemlos zwischen der jeweiligen, bereits an einem Mauerwerk angebrachten
Tapetenbahn und dem Mauerwerk temporär als Tapetenbahn-Positionierhilfe einfügen
zu können, bis die Vorrichtung 10 mit ihrer Kante 26 zwischen
dem Einsteckflächenabschnitt 12 und dem Anschlagflächenabschnitt
14 am Längsrang der bereits am Mauerwerk angebrachten Tapetenbahn
anliegt, kann der vom Anschlagflächenabschnitt 14 abgewandte Einsteckrand
28 des Einsteckflächenabschnittes 12 mit einer Schneide
30 (siehe 4) ausgebildet sein.
Infolge der endlichen, wenn auch geringen Wanddicke der Vorrichtung
10 ist die Anschlagfläche 16 des Anschlagflächenabschnittes
14, von dem das Abstandselement 18 wegsteht, mit dem Innenrand
32 der Kante 26 zwischen dem Einsteckflächenabschnitt
12 und dem Anschlagflächenabschnitt 14 deckungsgleich vorgesehen.
Diese Deckungsgleichheit ist in 5 durch die dünne
strichlierte Linie 34 verdeutlicht.
Das Abstandselement 18 steht in Höhenrichtung der Vorrichtung
10 zweckmäßigerweise von eine mittleren Abschnitt des Anschlagflächenabschnittes
14 weg und über den Außenrand 36 der zwischen dem Einsteckflächenabschnitt
12 und dem Anschlagflächenabschnitt 14 befindlichen Kante
26 über.
Gleiche Einzelheiten sind in den 1 bis
5 jeweils mit denselben Bezugsziffern bezeichnet, so
dass es sich erübrigt, in Verbindung mit allen Figuren alle Einzelheiten jeweils
detailliert zu beschreiben.
- 10
- Vorrichtung
- 12
- Einsteckflächenabschnitt (von 10)
- 14
- Anschlagflächenabschnitt (von 10)
- 16
- Anschlagfläche (von 14)
- 18
- Abstandselement (an 16)
- 20
- Einschnitt (in 14 für 18)
- 22
- vertikaler Außenrand (von 14)
- 24
- Unterrand (von 14)
- 26
- Kante (zwischen 12 und 14)
- 28
- Einsteckrand (von 12)
- 30
- Schneide (an 28)
- 32
- Innenrand (von 26)
- 34
- strichpunktierte Linie (zwischen 32 und 16)
- 36
- Außenrand (von 26)