Die vorliegende Erfindung betrifft ein Zugangsgehäuse zu einer
oder mehreren Lichtleitfasern in einem gespannten Kabel.
Ein solches Gehäuse ermöglicht es einerseits, eine Anzapfung
von Lichtleitfasern an einem Durchgang durchzuführen, und andererseits die
Konfiguration eines Verteilungsnetzes von Lichtleitfasern in einer Gebäude-Infrastruktur
zu verändern.
Die vorliegende Erfindung findet besonders ihre Anwendung auf dem
Gebiet der Herstellung von Fernmeldenetzen ausgehend von Lichtleitfasern in den
Architekturen von Gebäuden, Häusergruppen und anderen Standorten von Geschäftskunden.
Die Architektur der Gebäudeverkabelung ist im Allgemeinen verzweigt
und ohne Sicherung.
Eine solche Architektur vom verzweigten Typ verwendet nämlich
im Allgemeinen Kupfer- oder Lichtleiterkabel für den Durchgang der Fasern über
Wege, die von einem Punkt zum anderen verlaufen. Alle diese Kabel gehen von einem
gegebenen Ausgangspunkt aus, um eine Verteilung zu einer Vielzahl von Ankunftspunkten
durchzuführen. Eine solche Infrastruktur ist offensichtlich bei einem unbeabsichtigten
Bruch eines Kabels äußerst verletzlich.
Es ist aber möglich, eine andere Architektur herzustellen, die
die Sicherung des Netzes gewährleistet, indem die Technik des Anzapfens auf
einer Strecke von in Schleifen verlegten Kabeln angewendet wird.
Allgemein ist das Anzapfen ein Vorgang, der darin besteht, einen oder
mehrere Drähte oder eine oder mehrere Fasern eines durchgehenden Kabels abzuzweigen,
um sie mit einem anderen Kabel zu verbinden.
Die Technik des Anzapfens ist eine relativ neue Technik für die
Lichtleitfaserkabel, die darin besteht, die abzuzweigende(n) Lichtleitfaser(n) zu
unterbrechen, um sie mit anderen Fasern eines anderen Kabels, Abzweigungskabel genannt,
zu verbinden.
Diese Technik wurde von der Anmelderin mit der Entwicklung der flexiblen
optischen Netze (ROF) (französisch: Réseaux Optiques Flexibles) entwickelt.
Man kann sich auf die schematische Darstellung der 1
beziehen, die das Prinzip des Anzapfens in einem solchen Netz darstellt.
Um die Erfindung besser zu verstehen, wird zunächst an die Strukturentwicklung
der aktuell verfügbaren Lichtleitfaserkabel erinnert.
Die ersten speziell für die Herstellung von Fernverkehrsnetzen
konzipierten Kabel sind Kabel mit gerillten Stäben.
Um die Faser besser zu schützen, aber auch, um sie zu verpacken,
wurde anschließend die Technik des Kabels mit Rohren entwickelt. Die Rohre
ersetzen die Rillen, um die Fasern wirksamer zu schützen.
Das Herstellungsverfahren der Kabel mit Rohren ist vorteilhafter und
weniger teuer als dasjenige der gerillten Kabel. Diese Kabel sind in den
2A und 2B dargestellt,
die eine perspektivische bzw. eine Schnittansicht zeigen.
Diese Kabel wurden für die Herstellung von Amtsverbindungen verwendet.
Sie wurden an den beiden Enden angeschlossen und meist über große Entfernungen
verwendet (Anschlüsse von Stadt zu Stadt, Erzeugung von so genannten nationalen
Netzen).
Nachfolgend wird eine neue Vorgehensweise bei der Verteilung für
die Herstellung von Netzen im Stadtgebiet in Betracht gezogen, die zu den flexiblen
optischen Netzen (ROF) geführt hat.
Diese schleifenförmigen Netze, die also durch eine Rückkehr
über eine andere Strecke gesichert sind, ermöglichen eine größere
Zuverlässigkeit. Sie werden für den Anschluss großer Konten, wie
zum Beispiel Banken, verwendet.
Der Anschluss von Geschäftskunden hat sich in jüngster Zeit
entwickelt, meist in den städtischen Zonen, mit der Anwendung der Technik des
Anzapfens.
Eine Entwicklung, die mit der Beherrschung der Herstellungstechniken
und den sinkenden Kosten verbunden ist, hat zwei Kabelkonzepte von so genannten
einrohrigen Kabeln oder Verteilungskabeln erzeugt. Diese Kabel haben optische Eigenschaften,
die im Wesentlichen gleich denjenigen der Kabel von Fernverbindungsnetzen sind,
aber mit einer Gewichtsverringerung (Gewicht geteilt durch 2 für den gleichen
Durchmesser) und einer Erhöhung der Anzahl von Fasern (4 bis 5 mal mehr Fasern).
Solche Kabel sind durch Schnittansichten in den 2C
und 2D dargestellt.
Im Gegensatz zu den Fernverbindungs-Transportkabeln ist der Aufbau
der einrohrigen Kabel für Kabel, die bis zu 288 Fasern enthalten können,
durch ein dickes Rohr aus hochdichtem Polyethylen gekennzeichnet, in dem zwei oder
vier Träger diametral angeordnet sind. Diese Träger aus Glasfaser- oder
Aramidfaser-Verbundmaterial haben die Aufgabe der Stabilisierung
des Werkstoffs. Ihre gute Zugfestigkeit, aber auch Druckfestigkeit, erleichtert
das Verlegen.
Die Lichtleitfasern sind gruppenweise in biegsamen Modulen umhüllt.
Die Verpackung der die einrohrigen Kabel bildenden Fasern führt
zu zwei Typen von optischen Modulen, nämlich: die bandförmigen Fasern
und die Fasern in biegsamer Hülle.
- – Die bandförmigen Fasern oder in Lagen angeordneten Fasern, die
in 2C dargestellt sind, sind nebeneinander in einer
polymerisierten Hülle verpackt. Diese in der Fabrik durchgeführte Verpackung
erleichtert den Masseanschluss.
- – Die lose verpackten Fasern in biegsamer Hülle, die allgemein Mikroabschirmungen
genannt werden, sind durch das Schema der 2D dargestellt.
Diese Fasern sind in dieser farbigen Hülle frei. Die Zusammenfassung von mehreren
Hüllen ist dem Stand der Technik eines Kupferkabels nahe. Die Markierung durch
Farben ermöglicht es, einen Modul am Ende, aber auch im Kabelquerschnitt zu
identifizieren.
Es gibt zwei klassische Typen für den Anschluss von Lichtleitfasern.
Ein erster Anschlusstyp besteht darin, eine Verspleißung durch
Schmelzen oder Schweißen oder durch mechanische Mittel herzustellen. Die Lichtleitfaserkerne
sind fluchtend angeordnet, und die Lichtleitfasern können in V-förmigen
Stützen oder in Rohrstücken angeordnet werden. Diese Art von Anschluss
ist dadurch gekennzeichnet, dass er ausbaubar ist.
Der zweite Anschlusstyp besteht darin, Verbindungstechniken zu benutzen.
Die Lichtleitfasern werden in ausbaubaren Vorrichtungen gehalten, die so ausgerichtet
sind, dass sie die Faserkerne fluchtend ausrichten.
Ein Anschluss durch Verspleißung erfordert das Vorsehen einer
Kabel-Überlänge, um die Verspleißung schneiden und den Anschluss
verändern zu können.
Die Einführung des Anzapfens des Netzes erfolgte mit der Verwendung
von Gehäusen, die für nationale Netze konzipiert sind. Solche Gehäuse
haben die Aufgabe, die mechanische und optische Kontinuität des Kabels in den
Anschlusszonen zu gewährleisten. Es gibt verschiedene Gehäusetypen.
Die Grundplatten-Gehäuse ermöglichen die Einführung
von Kabeln in Anschlussstutzen. Die Lichtleitfasern sind innerhalb des Gehäuses
arrangiert, und eine Kuppel oder eine Haube schützt die Einheit. Diese Gehäuse
stammen aus dem angelsächsischen Raum.
Die wannenförmigen (oder schiffchenförmigen) Gehäuse
haben oft eine prismatische Form. Kabeldurchgänge sind entgegengesetzt angeordnet.
In der Kontinuität des Kabeldurchgangs ermöglicht eine Verankerung, alle
Träger des Kabels aufzunehmen. Es gibt also ebenso viele Verankerungen wie
Kabel.
Diese Kabel können auf der einen oder anderen Seite des Gehäuses
über verschiedene Anschlussstutzen oder dichte Durchgänge ankommen. Der
Durchgang der Kabel befindet sich in der Verbindungsebene des Gehäuses. Es
ist also notwendig, das ganze Gehäuse zu verschließen und meist Harze
für die Dichtheit zu verwenden. Der Zugang zu den Fasern ist nur durch den
vollständigen Ausbau des Gehäuses und die Öffnung der Verbindungsebene
möglich.
Die beiden Kabelenden kommen in das Gehäuse in einem breit bemessenen
Raum, und das Faserbündel wird in Kassetten oder Platten aufgeschossen, die
im Gehäuse angeordnet sind.
Ein solches Gehäuse, das konzipiert ist, um in Reihe mit einer
Kabelüberlänge auf beiden Seiten verwendet zu werden, wird immer häufiger
büschelartig verwendet, d.h. dass die Kabel nur auf einer Seite eintreten.
DE 4214377 offenbart eine Abzweigungsmuffe
(d.h. eine Anzapfung, keine Querverbindung) für Lichtleitfaserkabel, die aus
einer Stütze, stirnseitigen Eingangskörpern und einem herausziehbaren
Rohr besteht. Das herausziehbare Rohr ermöglicht es insbesondere, die Dichtheit
der Abzweigungsmuffe zu gewährleisten.
Um die Anzapfung an die neueren Kabelstrukturen anzupassen, wurden
zwei weitere Gehäuse beschrieben:
Ein Gehäuse, das Gegenstand einer Patentanmeldung Nr. FR
96 07887 war, ist durch eine runde Form gekennzeichnet. Die Kabelüberlänge
ist auf dem Umfang aufgerollt, was es ermöglicht, den Anschluss nach außerhalb
des Kabelzugschachts zu verschieben. Dieses Gehäuse ist durch den Zusammenbau
einer oder mehrerer Grundplatten entwickelbar.
Ein solches Gehäuse hat den Nachteil, nicht industrialisiert
werden zu können. Es ist konzipiert für das Anzapfen von Kabeln, die biegsam
sind, um aufgerollt werden zu können. Die Verringerung des Volumens der Verankerung
und die Integration mit Dichtheit sind interessant, aber teuer. Außerdem ist
es notwendig, über Aufnahmehohlräume für die Verankerungen zu verfügen.
Ein weiteres Anzapfungsgehäuse, das die Form eines Schiffchens
gemäß der vorhergehenden Beschreibung hat, besteht aus zwei symmetrischen
Elementen. Dieses Gehäuse ist vorteilhaft aufgrund der Volumenverringerung,
aber auch durch die Nutzung der mechanischen Dichtheit, die es aufweist. Es handelt
sich in der Praxis um eine Weiterentwicklung der oben beschriebenen schiffchenförmigen
Gehäuse und hat die gleichen Nachteile.
Es weist nämlich platzraubende Verankerungen, ungerechtfertigte
Aufschießstrukturen auf, da im Fall des Anzapfens nur einige Fasern arrangiert
werden müssen. Die Trägerstruktur des Kabels wird zerschnitten und durch
die Verankerung im Gehäuse wieder hergestellt, was zu langen Vorgängen
führt.
Die Aufschieß- oder Zugangszone zur Faser vereinfacht nicht die
Ergonomie des Anschlusses. Im Fall des Anzapfens ist es nämlich wünschenswert,
über eine Länge von mindestens 80 cm (40 cm auf jeder Seite) zu verfügen.
Zusammengefasst müssen die existierenden Gehäuse notwendigerweise
die mechanischen Elemente des Kabels wieder herstellen, nachdem sie zerschnitten
wurden. Der Verankerungsvorgang erzeugt voluminöse und teure Vorrichtungen
und führt zu einer Komplexität bei der Gestaltung der Gehäuse.
Die meisten auf dem Markt existierenden Gehäuse erlauben es nicht,
das Anzapfen einer Lichtleitfaser im Durchgang in einem gespannten Kabel durchzuführen.
Außerdem verwenden die existierenden Anzapfungsgehäuse Anschlüsse
durch Spleißungen der abgezweigten Fasern. Das führt einerseits zum Zurücklassen
toter Fasern im Netz und andererseits zu der Unmöglichkeit, diese Anschlüsse
zu verändern.
Außerdem gibt es kein Zugangsgehäuse, das es ermöglicht,
die Konfiguration des Fasernetzes nach der Installierung der Infrastruktur des Netzes
zu verändern, da alle Anschlüsse durch Schweißen hergestellt werden
und die Ergonomie des Gehäuses es nicht erlaubt.
Die vorliegende Erfindung hat zum Ziel, die Nachteile des Stands der
Technik zu beseitigen.
Zu diesem Zweck schlägt die vorliegende Erfindung ein Zugangsgehäuse
vor, das eine Verbindungszone aufweist, die die Querverbindung und/oder das Anzapfen
einer Vielzahl von Lichtleitfasern erlaubt.
Der Zugang zu der Verbindungszone ist außerdem jederzeit möglich,
während des Verlegens des Kabels oder später.
Die vorliegende Erfindung hat genauer ein Gehäuse für den
Zugang zu einer oder mehreren Lichtleitfasern eines gespannten Kabels zum Gegenstand,
dadurch gekennzeichnet, dass es ein Profilelement aufweist, das das durchgehende
Kabel einbindet, und eine mittige Verbindungszone besitzt, die durch zwei Verbindungsgrundplatten
begrenzt ist, auf denen eine Vielzahl von unterbrochenen Lichtleitfasern verbunden
sind, wobei die Verbindungszone eine Vielzahl von Minikabeln, die die Querverbindung
der unterbrochenen Lichtleitfasern gewährleisten, und/oder eine Vielzahl von
Abzweigungskabeln aufweist, die das Anzapfen der unterbrochenen Lichtleitfasern
gewährleisten.
Gemäß einem Merkmal weist das Gehäuse außerdem
Verankerungszonen auf, die sich an jedem Ende des Profilelements befinden, wobei
jede Verankerungszone einen Abstandshalter umfasst, der den Zugang zu den Lichtleitfasern
des Kabels erlaubt.
Gemäß einer Besonderheit der Erfindung ist die Abschirmung
des Kabels axial in zwei Halbabschirmungen zerschnitten, um die Lichtleitfasern
freizugeben, wobei jeder Abstandshalter zwei seitliche Hohlräume für den
Durchgang der Halbabschirmungen und einen mittigen Hohlraum für den Durchgang
der freigelegten Lichtleitfasern aufweist.
Jede Verankerungszone weist eine Verankerungsabdeckkappe auf.
Gemäß einem anderen Merkmal weist das Gehäuse außerdem
eine Durchgangszone der nicht unterbrochenen Lichtleitfasern auf, die sich unter
der Verbindungszone befindet.
Jede Durchgangszone weist eine Abdeckkappe für optische Module
auf.
Die Verbindungszone weist eine Verbindungsabdeckkappe auf, die abnehmbar
ist.
Gemäß einem anderen Merkmal weist das Gehäuse außerdem
zwei Aufschießzonen auf, die die Verbindungszone einrahmen und in der Lage
sind, die unterbrochenen Lichtleitfasern aufzunehmen.
Jede Aufschießzone definiert ein Volumen, das von jeder Verbindungsgrundplatte
und von Seitenteilen begrenzt wird, die zu beiden Seiten des Profilelements befestigt
sind.
Jede Aufschießzone weist eine Sicherheitsabdeckkappe auf.
Gemäß einer Besonderheit weist jedes Seitenteil im Inneren
seines oberen Bereichs eine erste Nut auf, die mit der Sicherheitsabdeckkappe zusammenwirken
kann.
Gemäß einer weiteren Besonderheit wird der Abstand zwischen
den Seitenteilen durch ein oder mehrere Abstandsstücke aufrechterhalten.
Gemäß einem weiteren Merkmal weist das Gehäuse außerdem
eine Abzweigabdeckkappe auf, die die abgezweigten Kabel zwischen der Verbindungszone
und dem Ende des Profilelements bedeckt.
Gemäß einer Besonderheit weist jedes Seitenteil über
der ersten Nut eine zweite Nut auf, die mit der Abzweigabdeckkappe zusammenwirken
kann.
Gemäß einem anderen Merkmal hat das Profilelement im Schnitt
die Form eines teilweise geschlossenen U, um eine Gleitschiene zu bilden.
Das erfindungsgemäße Gehäuse hat den Vorteil, den Schutz
des Kabels in der Eingreifzone wiederherzustellen, mit Unterdrückung der Nachteile
der früheren Techniken, insbesondere wird die Integrität der Abschirmung
des Kabels beibehalten.
Die Verankerungszonen ermöglichen es nämlich, die Abschirmung
des Kabels nach deren Zerschneiden in zwei Halbabschirmungen, die das erfindungsgemäße
Zugangsgehäuse durchqueren, ohne Unterbrechung und ohne Stören des Zugangs
zu den Fasern aufrechtzuerhalten.
Die Erfindung ermöglicht außerdem eine kontinuierliche Aufrechterhaltung
der Lichtleitfasern und eine begrenzte Hierarchie der abgezweigten Fasern ohne eine
Organisations- und Verwaltungsvorrichtung.
Kein Lichtleitfaserabschnitt wird nach der Abzweigung einer Lichtleitfaser
im Netz zurückgelassen.
Die Erfindung kann unter Berücksichtigung des geringen Querschnitts
dieses Gehäuses, dessen Achse mit derjenigen des Kabels zusammenfällt,
in technischen Abschirmungen (senkrechte oder waagrechte Kabelwannen) verwendet
werden.
Außerdem erfordern diese Zugangsgehäuse keine teuren Überlängen,
die schwierig zu verwalten und zu nutzen sind.
Weitere Besonderheiten und Vorteile der Erfindung gehen aus der als
veranschaulichendes und nicht einschränkendes Beispiel dienenden Beschreibung
hervor, die sich auf die beiliegenden Figuren bezieht. Es zeigen:
die bereits beschriebene 1 ein Schema,
das das Prinzip des Anzapfens eines durchgehenden Kabels darstellt;
die bereits beschriebenen 2A und
2B verschiedene Strukturen von einrohrigen Kabeln des
Stands der Technik;
die bereits beschriebenen 2C und
2D Strukturen von einrohrigen Kabeln mit Fasermodulen
in Bändern bzw. in Mikroabschirmungen;
3 eine schematische Darstellung des erfindungsgemäßen
Zugangsgehäuses in Perspektive ohne seine Schutzabdeckkappen;
4 eine detaillierte schematische Darstellung der Verankerungszone
des erfindungsgemäßen Gehäuses;
5 eine detaillierte schematische Darstellung der Aufschießzone
der Fasern in dem Gehäuse gemäß der vorliegenden Erfindung;
6 eine schematische Darstellung des erfindungsgemäßen
Gehäuses in Perspektive;
die 7A und 7B
schematische Darstellungen der Verzweigungen in der Verbindungszone;
8 eine schematische Darstellung des erfindungsgemäßen
Zugangsgehäuses in Perspektive, die die Einbettung der Schutzabdeckkappen darstellt;
9 eine schematische Darstellung des erfindungsgemäßen
Zugangsgehäuses in Perspektive, mit den eingesetzten Schutzabdeckkappen und
abgezweigten Fasern;
10 eine schematische Darstellung des erfindungsgemäßen
Zugangsgehäuses in Perspektive, wie es sich vor Ort präsentiert.
Das Gehäuse gemäß der vorliegenden Erfindung ermöglicht
den Zugang zu einer oder mehreren Lichtleitfasern 23 in einem gespannten
Kabel 2.
Ein solches Kabel 2 durchläuft einen Weg in einem Gebäude
oder einer industriellen Anlage. Es ist über eine Länge von etwa einem
Meter an verschiedenen Stellen nahe den Bedürfnissen der Kunden oder der Einrichtungen
offen.
In 3 besteht das Zugangsgehäuse
gemäß der vorliegenden Erfindung aus einem Profilelement 1 und
zerfällt hauptsächlich in drei Zonen, eine Verbindungszone
3, die von zwei Aufschießzonen 5 umrahmt wird, und zwei Verankerungszonen
4, die sich an jedem Ende des Profilelements 1 befinden.
Das Profilelement 1 weist im Schnitt die Form eines teilweise
verschlossenen U auf, um eine Gleitschiene zu bilden. Es erstreckt sich über
eine Länge von etwa einem Meter.
Die Verbindungszone 3 wird von zwei Verbindungsgrundplatten
31 begrenzt. Die Zeichnungen und die Beschreibung beziehen sich auf Grundplatten
mit acht Verbindern, was die bevorzugte Benutzungsform des erfindungsgemäßen
Gehäuses darstellt. Es ist aber auch möglich, die gleichen Eigenschaften
für Gehäuse zu verwenden, die Grundplatten mit mehr oder weniger als acht
Verbinder aufweisen.
Die Verankerungszonen 4 weisen je einen Abstandshalter
41 auf, dessen Funktion und Besonderheiten nachfolgend unter Bezugnahme
auf 4 beschrieben werden.
Die Aufschießzonen 5 befinden sich zwischen den Verankerungszonen
4 und der Verbindungszone 3. Sie definieren je ein Volumen, das
von Seitenteilen 51, die auf den Rändern des Profilelements
1 befestigt sind, und den Verbindungsgrundplatten 31 begrenzt
wird. Ihre Funktion und ihre Besonderheiten werden nachfolgend unter Bezugnahme
auf 5 beschrieben.
Eine Durchgangszone 6 befindet sich unter der Verbindungszone
3 in der Gleitschiene des Profilelements 1.
Die Lichtleitfasern 23 durchqueren das Zugangsgehäuse,
größtenteils kontinuierlich in der Durchgangszone 6. Manche werden
gekennzeichnet und für Anschlusszwecke abgezweigt. Sie sind also in ihrer Mitte
unterbrochen, und Verbinder werden in situ montiert und auf den Verbindungsgrundplatten
31 zusammengebaut.
An der Rückseite der Verbinder verfügt man über eine
Faserüberlänge von etwa 40 cm für die Verbindung. Die abisolierten
und angeschlossenen Lichtleitfasern werden in den Aufschießzonen
5 zu beiden Seiten der Verbindungsgrundplatten 31 aufgeschossen.
4 zeigt im Einzelnen eine Verankerungszone
4 des erfindungsgemäßen Gehäuses.
Die Verankerungszone 4 hat eine doppelte Funktion. Einerseits
hält sie das Kabel 2 und andererseits zentriert sie die Lichtleitfasern
23 in dem Gehäuse.
Genauer gesagt, wird nach der Vorbereitung der Abisolierung die Abschirmung
des Kabels 2 axial in zwei Halbabschirmungen 21 zerschnitten,
um die Lichtleitfasern 23 freizulegen. Dieses axiale Zerschneiden erfolgt
ohne Zerstörung der Träger durch ein geeignetes Arbeitsgerät.
Die Verankerungszone 4 enthält einen Abstandshalter
41, der einen mittigen Hohlraum 42 für den Durchgang der
Lichtleitfasern 23 und zwei symmetrische Hohlräume 43 für
den Durchgang der Halbabschirmungen 21 aufweist.
Der Abstandshalter 41 ermöglicht es einerseits, das
Kabel 2 und insbesondere die Halbabschirmungen 21 des Kabels zu
befestigen, um letzteres zu halten, wenn das erfindungsgemäße Gehäuse
in senkrechter Stellung verwendet wird, und andererseits die Halbabschirmungen
21 in Abstand zueinander zu halten, um den Zugang zu den Lichtleitfasern
23 zu erleichtern.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weist der Abstandshalter
41 Keile 44 auf, die zu den Rändern des Profilelements
1 in die Durchgangshohlräume 43 der Halbabschirmungen
21 vorstehen. Diese Keile 44 ermöglichen es vorteilhafterweise,
die Halbabschirmungen 21 gegen die Ränder des Profilelements
1 zu klemmen, um sie zu halten.
Vorzugsweise durchqueren Schrauben 45 den Abstandshalter
41 zu beiden Seiten des mittigen Hohlraums 42, um je auf die Keile
44 zu drücken, um die Halbabschirmungen 21 zwischen den Keilen
44 und den Rändern des Profilelements 1 einzuklemmen.
Die Verankerungszonen 4 bilden Eingänge/Ausgänge
des Lichtleiterkabels in das oder aus dem erfindungsgemäßen Gehäuse.
Sie sind konzipiert, um die Beibehaltung der Unversehrtheit des Kabels zu erlauben.
5 zeigt im Einzelnen eine Aufschießzone
5 des erfindungsgemäßen Gehäuses.
Jede Aufschießzone 5 definiert ein Volumen, das von
der Verbindungsgrundplatte 31 und von zwei Seitenteilen 51 begrenzt
wird, die zu beiden Seiten des Profilelements 1 angeordnet sind, um einen
Raum zu bilden, in dem die unterbrochenen, freien und spannungslosen Lichtleitfasern
24 aufgeschossen und verbunden werden können.
Die von ihrer Abschirmung 21 befreiten Lichtleitfasern
23 dringen nämlich in die Aufschießzone 5 ein. Manche
Lichtleitfasern 23 sind unterbrochen 24, um auf der Verbindungsgrundplatte
31 durch Verbinder 32 verbunden zu werden, während die anderen
Lichtleitfasern 23 das Gehäuse kontinuierlich in verdecktem
Durchgang durchqueren.
Vorzugsweise werden die durchgehenden Lichtleitfasern 23
in der Durchgangszone 6 durch Elastomerpuffer 56 zentriert gehalten,
was das Gleiten verhindert, wenn das Gehäuse senkrecht angeordnet wird. Diese
Puffer 56 sind direkt hinter den Abstandshaltern 41 angeordnet.
Die Verbinder 32 sind von bekanntem Typ, wie z.B. Verbinder,
die vor Ort zu montieren sind, zum Beispiel unter dem Namen "Optoclip" bekannte
Verbinder, deren Montage durch Einspannen und Bruch erfolgt, ohne Energiezufuhr
von außen.
Man kann auch Verbinder mit Kabelenden verwenden, die durch Verspleißungen
oder "Pig Tail" in der englischen Terminologie angeschlossen werden. In diesem Fall
werden die Verspleißungen in den Aufschießzonen gelagert.
Die Seitenteile 51 bestehen aus Platten mit 4 bis 5 mm Stärke,
die im Inneren ihres oberen Bereichs Nuten 53 aufweisen.
Der Abstand zwischen den Seitenteilen 51, der das Aufschießvolumen
definiert, wird von einem oder mehreren Abstandsstücken 55 aufrechterhalten.
Die Seitenteile 51 können zum Beispiel auf das Profilelement
1 geschraubt oder durch jedes andere geeignete Mittel befestigt werden.
Eine Sicherheitsabdeckkappe 52 gleitet in den Nuten
53, um den Zugang zu den abisolierten Lichtleitfasern 24 zu verhindern.
Die Seitenteile 51 weisen außerdem eine weitere Nut
54 über der Nut 53 auf, um eine Abzweigabdeckkappe
7 gleiten zu lassen, die die aus der Verbindungszone abgezweigten Lichtleitfasern
35 schützen wird.
Diese Sicherheitsabdeckkappe 52 und Abzweigabdeckkappe
7 werden nachfolgend genauer unter Bezugnahme auf die 9
und 10 beschrieben.
6 zeigt im Einzelnen die Verbindungszone
3 des erfindungsgemäßen Gehäuses.
Die Verbindungszone 3 befindet sich vorteilhafterweise in
der Mitte des Gehäuses zwischen den zwei Verbindungsgrundplatten
31 und über der kontinuierlichen Durchgangszone 6 der nicht
unterbrochenen Lichtleitfasern 23.
Mehrere Minikabel 33, oder Verbindungsdrähte im Telekommunikationsjargon,
gewährleisten die Verbindung zwischen den zwei Grundplatten 31. Diese
Minikabel haben eine Länge im Wesentlichen gleich derjenigen der Verbindungszone
3.
Die Minikabel 33 sind mit den Verbindungsgrundplatten
31 über Verbinder 34 des gleichen Typs wie die Verbinder
32 verbunden, die auf der anderen Seite der Grundplatte 31 in
den Aufschießzonen 5 verwendet werden.
Außerdem ermöglichen ein oder mehrere Abzweigungskabel
35 die Durchführung des Anzapfens in Reihe von einer oder mehreren
Lichtleitfasern 24, die vorher markiert und unterbrochen wurden. Diese
Abzweigungskabel 35 zapfen eine, zwei oder vier Lichtleitfasern auf einer
Verbindungsgrundplatte 31 an und verlassen die Verbindungszone
3, indem sie über der Sicherheitsabdeckkappe 52 der Aufschießzone
5 verlaufen.
Diese Abzweigungskabel 35 haben nämlich den Zweck, das
Zugangsgehäuse zu verlassen, um die abgezweigte(n) Lichtleitfaser(n) an einem
Arbeitsplatz oder einer anderen Stelle anzuschließen.
Die 7A und 7B
stellen verschiedene mögliche Anschlüsse in der Verbindungszone
3 dar.
7A zeigt die Anschlusskontakte oben an den Grundplatten
31, und 7B die Anschlusskontakte unten an
den Grundplatten. Aus Gründen der Klarheit sind die Verbindungen in Vierergruppen
dargestellt, aber nichts hindert daran, eine unterbrochene Faser 24, die
oben an einer Grundplatte verbunden ist, mit einer anderen zu verbinden, die unten
an der anderen Grundplatte verbunden ist.
Die 7A und 7B
zeigen klar die verschiedenen Verbindungsmöglichkeiten, die das erfindungsgemäße
Gehäuse bietet.
Die Minikabel 33 ermöglichen es, die Kontinuität
bestimmter Fasern (8, 8') zu gewährleisten, Schleifen (6, 7) und (5', 6') zu
bilden, die Fasern (5, 7') quer zu verbinden.
Die Abzweigungskabel 35 ermöglichen es, eine oder mehrere
unterbrochene Fasern 24 anzuzapfen. So ist das Kabel A eine Abzweigung
der Fasern (1, 2), das Kabel B eine Abzweigung von (3, 4), das Kabel C eine Abzweigung
von (1', 2') und das Kabel D eine Abzweigung von (3', 4').
Es ist selbstverständlich möglich, eine einzige oder vier
Fasern nach außen abzuzweigen.
8 zeigt das Gehäuse gemäß der vorliegenden
Erfindung mit Schutzabdeckkappen auf jeder Zone.
Die Aufschießzonen 5 werden von einer Sicherheitsabdeckkappe
52 bedeckt, die die unterbrochenen, abisolierten und aufgeschossenen Lichtleitfasern
24 schützt. Diese Abdeckkappe 52 gleitet in den Nuten
53 der Seitenteile 51.
Die Durchgangszone 6 der nicht unterbrochenen Lichtleitfasern
23 befindet sich unter der Verbindungszone 3. Die durchgehenden
Lichtleitfasern 23 werden von einer Abdeckkappe von optischen Modulen
61 geschützt, die direkt auf dem Profilelement 1 zwischen
den Verbindungsgrundplatten 31 befestigt wird.
Die Verbindungszone 3 wird ihrerseits von einer Verbindungsabdeckkappe
39 geschützt, die die ganze Zone in der Höhe der Verbindungsgrundplatten
31 umschließt. Diese Abdeckkappe kann leicht entfernt werden, um einen
einfachen Zugang zu der Verbindungszone 3 zu ermöglichen.
Außerdem werden die Verankerungszonen 4 von Verankerungsabdeckkappen
49 geschützt, die das abisolierte und abgespreizte Kabel
2 sowie die freigelegten Lichtleitfasern 23 bedecken.
Aus 8 geht hervor, dass es absolut möglich
ist, das Kabel und das Zugangsgehäuse in der Infrastruktur zu installieren,
für die sie bestimmt sind, ohne die Verbindung vorher durchzuführen.
Bei der Installierung des Gehäuses genügt es nämlich,
bestimmte Lichtleitfasern zu unterbrechen und sie auf den Grundplatten
31 in den Aufschießzonen 5 zu verbinden. Wenn nötig,
genügt es dann, die Verbindungsabdeckkappe 39 zu lösen, um auf
die Verbindungszone 3 zuzugreifen, um ein Minikabel 33 und/oder
ein Abzweigungskabel 35 anzuschließen.
9 zeigt das erfindungsgemäße Zugangsgehäuse
mit den eingesetzten Schutzabdeckkappen.
Die abgezweigten Kabel 35 treten aus der Verbindungsabdeckkappe
39 aus und verlaufen über der Sicherheitsabdeckkappe 52 der
Aufschießzone 5.
10 ist eine schematische Darstellung des erfindungsgemäßen
Zugangsgehäuses, wie es sich vor Ort darstellt.
Abzweigabdeckkappen 7 schützen die abgezweigten Kabel
35. Diese Abzweigabdeckkappen 7 werden durch Schieberwirkung in
die Nuten 54 der Seitenteile 51 eingeführt.
Die Verbindungs- 39 und Abzweigabdeckkappen 7 können
vorteilhafterweise die Identifikation des Zugangsgehäuses durch eine vorbestimmte
Beschriftung wie eine Markierung, eine Seriennummer oder jede andere Kennung ermöglichen.
Das erfindungsgemäße Zugangsgehäuse bildet eine "Kit"-Einheit,
die direkt vor Ort zu montieren ist, aus einfachen Bauteilen besteht und kostengünstig
ist.