Die vorliegende Erfindung betrifft eine Zuführeinrichtung zum
Zuführen von Werkstücken zum Werkzeug einer Werkzeugmaschine.
Die Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Zuführeinrichtung
zum Zuführen von Werkstücken zum Werkzeug einer Werkzeugmaschine anzugeben,
mit der die Sicherheit der Bedienperson wesentlich verbessert werden kann.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine
Zuführeinrichtung zum Zuführen von Werkstücken, insbesondere Holzteilen,
zum Werkzeug einer Werkzeugmaschine, vorzugsweise einer Säge, zur weiteren
Verarbeitung, mit einem Griff, durch den die Zuführeinrichtung von einer Bedienperson
betätigbar ist und mit einer beweglichen Anlageeinrichtung, die in einer Zuführstellung
gesperrt ist, so dass das Werkstück und die Zuführeinrichtung von der
Bedienperson gemeinsam in Zuführrichtung zum Werkzeug hin bewegbar sind und
die Anlageeinrichtung in einer Nachführstellung entgegen der Zuführrichtung
am Werkstück entlangführbar ist.
Diese Lösung hat den Vorteil, dass die Sicherheit der Bedienperson
wesentlich verbessert werden kann. Dadurch, dass das Werkstück und die Zuführeinrichtung
von der Bedienperson gemeinsam in Zuführrichtung zum Werkzeug der Werkzeugmaschine
hin bewegbar sind und die Anlageeinrichtung in einer Nachführstellung entgegen
der Zuführrichtung am Werkstück entlang führbar ist, kann das Werkstück
während des gesamten Zuführvorgangs z. B. gegen einen Anschlag, der üblicherweise
an der Werkzeugmaschine befestigt ist, gedrückt werden. Somit ist die Führung
des Werkstückes während des gesamten Zuführprozesses gewährleistet.
Die Zuführeinrichtung wird von der Bedienperson mit einem Griff betätigt.
Auf diese Weise ist die Hand der Bedienperson vor Verletzungen geschützt. Falls
die Bedienperson mit der Zuführeinrichtung z. B. ein rotierendes Sägeblatt
berühren sollte, wird voraussichtlich das Sägeblatt zerstört und
die Hand der Bedienperson durch die Zuführeinrichtung geschützt.
In einer vorteilhaften Weiterbildung kann die Anlageeinrichtung durch
einen Motor antreibbar sein, wodurch der Bedienungskomfort weiter erhöht werden
kann.
Wenn der Motor ein Elektromotor ist, ist eine noch leichtere Handhabung
möglich.
Wenn der Elektromotor batteriebetrieben und vorzugsweise durch wiederaufladbare
Batterien betrieben ist, kann die Sicherheit noch weiter erhöht werden. In
diesem Fall besteht nicht die Gefahr, dass ein Stromkabel von der Werkzeugmaschine
beschädigt und die Bedienperson durch einen Stromschlag verletzt werden kann.
Weiterhin kann es sich als günstig erweisen, wenn die Zuführeinrichtung
von der Werkzeugmaschine abnehmbar ist. Dadurch ist ein universeller Einsatz der
Zuführeinrichtung auch an anderen Werkzeugmaschinen möglich.
Eine weitere Erhöhung der Sicherheit ist durch einen verstellbaren
Griff möglich. Auf diese Weise kann der Griff auf die Bedürfnisse der
Bedienperson eingestellt werden, wodurch durch die bessere Bedienbarkeit der Zuführeinrichtung
die Sicherheit noch weiter erhöht werden kann.
Wenn der Griff einen Schalter zum Betätigen des Motors aufweist,
muss die Bedienperson nicht mehr umgreifen oder die Zuführeinrichtung kurzfristig
loslassen. Somit ist ständig gewährleistet, dass das Werkstück z.
B. gegen einen Anschlag der Werkzeugmaschine gedrückt wird, wodurch die Sicherheit
weiter erhöht werden kann.
Von Vorteil kann es zudem sein, wenn die Anlageeinrichtung zumindest
zwei Rollen aufweist, da dadurch die Handhabung weiter vereinfacht werden kann.
Dabei kann es sich als vorteilhaft erweisen, wenn zumindest eine der
Rollen arretierbar ist, da dadurch die Anlagerichtung in einer
Zuführstellung leichter gesperrt werden kann. Somit kann die Sicherheit noch
weiter erhöht werden.
Weiterhin kann es sich als günstig erweisen, wenn die arretierbare
Rolle einen Ratschenmechanismus aufweist. Auf diese Weise ist eine weitere Vereinfachung
der Handhabung möglich.
Zudem kann es sich als günstig erweisen, wenn um die Rollen ein
Band umläuft, da dadurch die Führung des Werkstückes erleichtert
werden kann.
Wenn das Band einen Rutschbelag aufweist, ist eine weitere Erhöhung
der Sicherheit möglich, da die Haftung von dem Werkstück noch weiter verbessert
werden kann und somit ein Abrutschen von dem Werkstück noch besser verhindert
werden kann.
Günstig kann es zudem sein, wenn das Band austauschbar ist. Somit
können verschiedene Bänder verwendet werden, deren Beläge jeweils
an unterschiedliche Werkstücke angepasst sind und somit eine noch bessere Haftung
zwischen der Oberfläche des Werkstücks und dem Band gewährleisten.
Vorteilhafterweise kann die Anlageeinrichtung höhenverstellbar
sein. Dadurch ist eine noch bessere Anpassung an unterschiedlich gestaltete Werkstücke
möglich.
Alternativ zu den Rollen kann ein Korpus der Zuführeinrichtung
Häkchen zum Eingreifen in das Werkstück aufweisen. Dies hat insbesondere
bei weicheren Werkstücken den Vorteil, dass ein Abrutschen vom Werkstück
besser verhindert werden kann.
Günstig kann es zudem sein, wenn eine Niederhalteinrichtung vorgesehen
ist. Durch eine laufende Kreissäge besteht z. B. die Gefahr, dass ein Holzbrett
hochgeschleudert wird und die Bedienperson verletzen kann. Mit Hilfe der Niederhalteeinrichtung
kann ein derartiges Hochschleudern des Werkstückes noch besser verhindert werden
und somit die Sicherheit noch weiter erhöht werden.
Vorteilhafterweise weist die Niederhalteeinrichtung ein Rad zur Anlage
auf dem Werkstück auf, wodurch eine die Handhabung der Zuführeinrichtung
noch weiter erleichtert werden kann.
Wenn die Niederhalteeinrichtung höhenverstellbar ist, kann die
Zuführeinrichtung noch besser an verschiedene Werkstücke angepasst und
ein Hochschleudern der Werkstücke noch wirkungsvoller verhindert werden. Somit
kann die Sicherheit noch weiter erhöht werden.
Auch wenn die Niederhalteeinrichtung tiefenverstellbar ist, ist eine
noch bessere Anpassung an verschiedene Werkstücke möglich, wodurch die
Sicherheit ebenfalls noch weiter erhöht werden kann.
Es kann sich als vorteilhaft erweisen, wenn die Niederhalteeinrichtung
an der Oberseite des Korpus angeordnet ist, da dadurch die Höhen und Tiefenverstellung
noch leichter durchgeführt werden können.
Wenn der Korpus der Zuführeinrichtung aus einem Metall besteht,
ist bei einer Berührung der Zuführeinrichtung mit z. B. einem rotierenden
Sägeblatt ein noch besserer Schutz der Hand der Bedienperson möglich.
In diesem Fall würde das Metall der Zuführeinrichtung voraussichtlich
z. B. das Sägblatt einer Kreissäge zerstören.
Günstig kann es zudem sein, wenn am Korpus eine Gleitfläche
vorgesehen ist, um an einer Zuführfläche der Werkzeugmaschine entlangführbar
zu sein. Durch die leichtere Handhabung der Zuführeinrichtung kann somit die
Sicherheit noch weiter erhöht werden.
Vorteilhaft kann es zudem sein, wenn die Rollen an den Schmalseiten
des Korpus angeordnet sind, da somit eine weitere Vereinfachung der Handhabung möglich
ist.
In einer vorteilhaften Weiterbildung kann der Korpus an der dem Werkstück
zugewandten Seite eine Anlagefläche aufweisen. Dies ermöglicht eine noch
leichtere Führung des Werkstückes.
Eine noch weitere Erhöhung der Sicherheit für die Bedienperson
ist möglich, wenn der Griff an der dem Werkstück gegenüberliegenden
Seite des Korpus angeordnet ist. Bei einer derartigen Anordnung wird die Hand der
Bedienperson durch den Korpus der Zuführeinrichtung und die Anlageeinrichtung
noch besser vor einer Berührung mit der Werkzeugmaschine geschützt.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels
und zugehöriger Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigt
1 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen
Zuführeinrichtung beim Einsatz mit einer Kreissäge;
2 die erfindungsgemäße Zuführeinrichtung
in einer Draufsicht;
3 die erfindungsgemäße Zuführeinrichtung
in einer Frontansicht und
4 die erfindungsgemäße Zuführeinrichtung
in einer Seitenansicht.
In 1 ist eine erfindungsgemäße
Zuführeinrichtung 1 beim Einsatz mit einer Kreissäge
12 dargestellt. Mit der Zuführeinrichtung 1 kann ein Holzbrett
16, das an einem Anschlag 13 der Kreissäge 12 anliegt
und sich auf einer Zuführfläche 14 befindet, einem Sägeblatt
15 zugeführt werden. Die Verwendung der Zuführeinrichtung
1 ist dabei nicht auf den Einsatz im Zusammenhang mit der Kreissäge
12 beschränkt. Denkbar ist auch eine Verwendung bei der Zuführung
von beliebigen Werkstücken zu beliebigen Werkzeugmaschinen.
Die Zuführeinrichtung 1 weist einen Griff
3 auf, der an einem Korpus 2 befestigt ist. Zur besseren Anpassung
an die Bedürfnisse einer Bedienperson ist der Griff 3 verstellbar
ausgebildet. Der Griff ist an der dem Holzbrett 16 gegenüberliegenden
Seite des Korpus 2 angeordnet. Somit ist die Hand der Bedienperson sehr
gut vor Verletzungen, die durch das rotierende Sägeblatt 15 hervorgerufen
werden können, geschützt.
Weiterhin weist die Zuführeinrichtung 1 eine Anlageeinrichtung
4 mit zwei Rollen 5 auf. Die Rollen 5 sind an den Schmalseiten
des Korpus 2 angeordnet. Weiterhin weist der Korpus 2 an der dem
Holzbrett 16 zugewandten Seite eine Anlagefläche 17 auf.
Diese Anlagefläche 17 ist in 1 nicht
dargestellt. Die Anlagefläche 17 ist in den 2
bis 4 zu sehen.
Darüber hinaus weist der Korpus 2 an seiner Unterseite
eine Gleitfläche 18 auf, um an der Zuführfläche
14 der Kreissäge 12 entlanggeführt zu werden. Die Gleitfläche
18 ist in 3 dargestellt.
Eine der Rollen 5 ist arretierbar und weist einen Ratschenmechanismus
6 auf. Der Ratschenmechanismus 6 weist eine nicht dargestellte
Klinke auf, die eine der Rollen 5 in der Zuführstellung sperrt und
in der Nachführstellung freigibt. Um die Rollen 5 läuft ein Band
7 um, das einen nicht dargestellten Antirutschbelag aufweist. Durch diesen
Belag wird eine verbesserte Haftung an dem Holzbrett 16 erreicht. Je nach
den Gegebenheiten kann das Band 7 mit seiner dem Holzbrett 16
zugewandten Seite ganz am Holzbrett 16 anliegen oder nur im Bereich der
Rollen 5 am Holzbrett 16 anliegen.
Dadurch, dass das Band 7 austauschbar ist, kann jeweils das
für ein bestimmtes Werkstück geeignetste Band gewählt werden. Somit
ist bei unterschiedlichen Werkstücken eine gute Haftung zwischen Band und Werkstück
gewährleistet.
In einer nicht dargestellten alternativen Ausführungsform kann
das Band 7 durch mehrere Rollen ersetzt werden.
In einer weiteren nicht dargestellten alternativen Ausführungsform
kann der Korpus 2 der Zuführeinrichtung 1 auch nicht dargestellte
Häkchen zum Eingreifen in das Holzbrett 16 aufweisen. Bei dieser Ausführungsform
entfallen die Rollen und das Band 7.
Denkbar ist auch, dass nur die Rollen 5 Spitzen aufweisen,
die in das Holzbrett 16 eingreifen, wobei dann das Band 7 entfällt
oder anstatt der Spitzen an den Rollen ein Band vorhanden ist, das Häkchen
zum Eingreifen in das Holzbrett aufweist. Diese beiden Ausführungsformen sind
ebenfalls nicht dargestellt.
Außerdem weist die Zuführeinrichtung 1 eine Niederhalteeinrichtung
8 auf. Die Niederhalteeinrichtung 8 umfasst ein Rad
11, eine Höhenverstellung 9 und eine Tiefenverstellung
10. Dabei ist es denkbar, dass die Niederhalteeinrichtung 8 eine
Rücklaufsperre aufweist. Wie aus der Figur ersichtlich, ist die Niederhalteeinrichtung
8 an der Oberseite des Korpus 2 angeordnet. Das Rad
8 liegt am Holzbrett 16 an und drückt das Holzbrett
16 an die Zuführfläche 14 der Kreissäge
12. Somit kann ein Hochschleudern des Holzbretts 16 durch das
rotierende Sägeblatt 15 wirksam verhindert werden.
Eine nicht dargestellte Bedienperson drückt mit Hilfe der Zuführeinrichtung
1 das Holzbrett 16 an den Anschlag 13 und führt
das Holzbrett 16 zum Schneiden dem Sägeblatt 15 zu. Die Zuführrichtung
R ist ebenfalls in 1 bezeichnet.
Die Zuführeinrichtung 1 besteht aus einem Metall, um
die Hand der Bedienperson wirkungsvoll vor einer Verletzung durch das Sägeblatt
15 zu schützen. Je nach Einsatzbereich sind auch andere Materialien
wie z. B. Kunststoff denkbar. Bei Verwendung dieses Materials kann die Bedienperson
zusätzlich noch vor Hitze, Kälte und Stromschlägen geschützt
werden.
Die in 1 dargestellte Zuführeinrichtung
1 ist in den nachfolgend beschriebenen 2 bis
4 noch deutlicher gezeigt.
2 zeigt die Zuführeinrichtung aus 1
in einer Draufsicht. In dieser Darstellung sind der Korpus 2, der Griff
3, die Niederhalteeinrichtung 8 mit dem Rad 11, der Höhenverstellung
9 und der Tiefenverstellung 10 deutlich zu erkennen. Darüber
hinaus ist auch die Anlageeinrichtung 4 mit den beiden Rollen
5 dem Ratschenmechanismus 6 und dem um die Rollen 5 umlaufenden
Band 7 dargestellt. Außerdem ist die Anlagefläche 17,
mit der die Zuführeinrichtung 1 an dem Holzbrett 16 anliegt
zu sehen.
Das Rad 11 drückt mit einer Lauffläche
19 das in 1 dargestellte Holzbrett
16 auf die Zuführfläche 14 der Kreissäge
12 und verhindert somit, ein Hochschleudern des Holzbretts
16 durch das rotierende Sägeblatt 15. Zur Höhen- und
Tiefenverstellung des Rades 11 weisen die Höhenverstellung
9 und die Tiefenverstellung 10 Gewindeschrauben auf.
3 zeigt eine Frontansicht der dem Holzbrett
16 zugewandten Seite der Zuführeinrichtung 1. In dieser Ansicht
sind der Korpus 2, der Griff 3, die Niederhalteeinrichtung
8, die Rollen 5, der Ratschenmechanismus 6, das Band
7, die Anlagefläche 17 und die Gleitfläche
18 dargestellt. Mit Hilfe der Gleitfläche 18 gleitet die
Zuführeinrichtung 1 an der Zuführfläche 14 der
Kreissäge 12 entlang. Der Ratschenmechanismus 6 befindet
sich auf einer der Rollen 5 und sorgt dafür, dass in einer Zuführstellung
die Anlageeinrichtung 4 gesperrt ist, so dass das Holzbrett 16
und die Zuführeinrichtung 1 von der Bedienperson gemeinsam in Zuführrichtung
R zum Sägeblatt 15 hin bewegbar sind und die Anlageeinrichtung
4 in einer Nachführstellung entgegen der Zuführrichtung R am
Holzbrett 16 entlangführbar ist, wobei die Anlageeinrichtung
4 entsperrt, d. h. beweglich ist.
Das Band 7 ist schmäler als die Rollen 5, so
dass ein guter Umlauf des Bandes 7 gewährleistet ist.
Wie in 3 und auch in 2
gut zu erkennen, ist der Griff 3 geschlossen ausgebildet. Somit ist eine
besonders gute Führung der Zuführeinrichtung 1 gewährleistet.
4 zeigt eine Ansicht einer Schmalseite der Zuführeinrichtung
1. In dieser Ansicht sind die Niederhalteeinrichtung 8, die Rolle
5 mit dem Band 7, der Korpus 2, der Griff 3
und die Anlagefläche 17 zu erkennen. Darüber hinaus ist gut zu
erkennen, dass das Rad 11 mit der Höhenverstellung 9 und
der Tiefenverstellung 10 den jeweiligen Erfordernissen des Werkstücks
16 angepasst werden kann.
Denkbar ist auch, dass die Anlageeinrichtung 4 höhenverstellbar
und arretierbar ist. Dies ist in den Figuren nicht dargestellt. Dadurch könnte
die Zuführeinrichtung noch besser an verschiedene Werkstücke angepasst
werden.
Im Nachfolgenden wird die Funktions- und Wirkungsweise der erfindungsgemäßen
Zuführeinrichtung näher erläutert.
Wie in 1 dargestellt weist die Kreissäge
12 üblicherweise die Zuführfläche 14, den Anschlag
13 und das Sägeblatt 15 auf. Mit der Anlagefläche
17 der Zuführeinrichtung 1 wird das Holzbrett 16
von einer Bedienperson, die die Zuführeinrichtung 1 am Griff
3 hält gegen den Anschlag 13 gedrückt. Dabei liegen
die Rollen 5 und das Band 7 an dem Holzbrett 16 an. Das
Rad 11 der Niederhalteeinrichtung 8 wird mittels der Höhenverstellung
9 und der Tiefenverstellung 10 so eingestellt, dass es auf der
Oberseite des Holzbretts 16 aufliegt. In der Zuführstellung ist die
bewegliche Anlageeinrichtung 4 gesperrt, d. h. eine Rolle 5 ist
durch den Ratschenmechanismus 6 arretiert, wodurch auch ein Umlaufen des
Bandes 7 verhindert wird. In dieser Zuführstellung wird die Zuführeinrichtung
1 von der Bedienperson gegen den Anschlag 13 gedrückt und
gemeinsam mit dem Holzbrett 16 in Zuführrichtung R zum Sägeblatt
15 hin bewegt. Das Sägeblatt 15 schneidet dabei in das Holzbrett
16.
Nach einem gewissen Verschiebeweg, der von der Länge der Zuführfläche
14 abhängt, ist es notwendig die Zuführeinrichtung
1 entgegen der Zuführrichtung R wieder weiter vom Sägeblatt
15 zu beabstanden.
Dieses Beabstanden erfolgt in einer Nachführstellung, in der
die Zuführeinrichtung 1 entgegen der Zuführrichtung R am Holzbrett
16 entlangführbar ist, wobei die Anlageeinrichtung 4 entsperrt
ist, d. h. die Rollen 5 können rotieren und das Band 7 kann
um die Rollen 5 umlaufen. Dabei ist es nicht notwendig, die Zuführeinrichtung
1 vom Holzbrett 16 zu entfernen. Auf diese Weise kann das Holzbrett
16 stets gegen den Anschlag 13 gedrückt werden. Darüber
hinaus wird das Holzbrett 16 noch durch das Rad 11 an die Zuführfläche
14 gedrückt. Durch die ständige Führung des Holzbretts
16 und das Niederdrücken des Holzbretts 16 durch das Rad
11 wird ein Verrutschen bzw. Hochschleudern des Holzbretts 16
wirkungsvoll verhindert. Dies leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung
der Sicherheit der Bedienperson.
Die oben beschriebene Zuführstellung und Nachführstellung
werden solange abgewechselt, bis das Holzbrett 16 durchgeschnitten ist
oder die gewünschte Form hat.
Alternativ zum oben beschriebenen manuellen Antreiben der Anlageeinrichtung
4 ist es auch möglich die Anlageeinrichtung 4 durch einen
nicht dargestellten Motor anzutreiben. Dabei ist ein Elektromotor, der mittels Batterien
und vorzugsweise durch wiederaufladbare Batterien betrieben wird, besonders günstig.
Durch den Motor wird die Handhabung der Zuführeinrichtung 1 noch weiter
vereinfacht. Durch die Verwendung von Batterien bzw. wiederaufladbaren Batterien
ist ein Stromkabel unnötig. Somit besteht auch nicht die Gefahr, dass durch
Zerschneiden des Stromkabels die Bedienperson einen Stromschlag erhält.
In einer weiteren, ebenfalls nicht dargestellten Ausführungsform
können anstatt der Rollen 5 und dem Band 7 am Korpus
2 Häkchen angebracht sein, die sich in der Zuführstellung aufstellen
und am Holzbrett 16 einhaken, so dass ein Rutschen zwischen dem Holzbrett
16 und der Zuführeinrichtung 1 verhindert
wird. In einer Nachführstellung können die Häkchen eingeklappt werden,
so dass die Zuführeinrichtung 1 leicht entgegen der Zuführrichtung
R am Holzbrett 16 entlangführbar ist. Diese Ausführungsform ist
besonders gut bei weichen Materialien geeignet, in denen die Häkchen eingreifen
können.
Besonders günstig ist, dass die erfindungsgemäße Zuführeinrichtung
1 von der Kreissäge 12 abgenommen werden kann und bei einer
anderen Werkzeugmaschine verwendet werden kann. Die erfindungsgemäße Zuführeinrichtung
1 ist leicht zu transportieren und universell bei verschiedenen Werkzeugmaschinen
einsetzbar.
Wenn bei der Anlageeinrichtung, die durch einen Motor angetrieben
wird, der Griff 3 einen nicht dargestellten Schalter zum Betätigen
des Motors aufweist, muss die Bedienperson die Hand nicht vom Griff lösen,
um den Motor zu bedienen. Dadurch ist eine ständige Führung des Holzbretts
16 gewährleistet, was wesentlich zur Sicherheit der Bedienperson beiträgt.
Mit der erfindungsgemäßen Zuführeinrichtung
1 ist es möglich die Sicherheit einer Bedienperson wesentlich zu erhöhen.
Die erfindungsgemäße Zuführeinrichtung 1 hat sich insbesondere
bei bekanntlich gefährlichen Werkzeugmaschinen wie z. B. Kreissägen als
besonders nützlich erwiesen.