Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verkauf frisch
gekochter Lebensmittel, z.B. in Form eines vollständigen Menüs, das gargekocht
in einem Serviertablett mit vorgefertigten Aufnahmemulden für Bestandteile
des Menüs angeboten wird. Erfindungsgemäße Vorrichtungen, auch als
Verkaufsautomaten für Lebensmittel bekannt, verwenden in der Regel Einwegverpackungen,
z.B. Serviertabletts aus so genannter Aluminium-Folie oder Kunststoff.
Aufgabe der Erfindung
Gegenüber den bekannten Vorrichtungen zum Verkauf frisch gekochter
Lebensmittel ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung bereitzustellen,
mit dem Lebensmittel oder vollständige Menüs mit fertig gekochten Lebensmitteln
angeboten werden können, wobei die vollständigen Menüs über
einen längeren Zeitraum vorrätig gehalten werden können und dennoch
eine hohe Qualität aufweisen, wobei die Vorrichtung mit einem Kontroll- und
Steuerungssystem auszustatten ist, so dass der Verbraucher auf möglichst einfache
Weise, d.h. automatisiert ohne zusätzliches Bedienungspersonal ein ausgewähltes
Menü bezahlen und schließlich im verzehrbereiten Zustand entnehmen kann.
In Fortbildung ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung
zum Verkauf von Menüs mit fertig gekochten Lebensmitteln bereitzustellen, mit
der außerdem die Verpackung des Menüs, d.h. beispielsweise ein Serviertablett
mit vorgeformten Mulden zur Aufnahme einzelner Komponenten eines Menüs, in
kontrollierter Weise zurückgenommen werden kann, wobei überdies leere
Verpackungen wiederverwendbar sind.
Allgemeine Reschreibung der Erfindung
Lebensmittel, die in der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum
Verzehr angeboten werden, werden bevorzugterweise im so genannten Cook-und-Chill-Verfahren
(Kühlen und Kochen) vorbereitet und auf Serviertabletts, die vorgefertigte
Mulden zur Aufnahme einzelner Komponenten eines Menüs aufweisen, portioniert.
Das Cook-und-Chill-Verfahren wird dabei so betrieben, dass die Komponenten eines
Menüs in einer Zentralküche, die mehrere erfindungsgemäße Vorrichtungen
in einer Region versorgen kann, in herkömmlicher Weise gekocht werden, wobei
jedoch der Garpunkt nicht vollständig erreicht wird, sondern
die Garung bei Erreichen von etwa 70%, bevorzugt 80%, bevorzugter 90% des Garpunkts
abgebrochen wird, beispielsweise durch eine entsprechend verkürzte Garzeit.
Wenn der angestrebte Garpunkt erreicht ist, werden die Komponenten eines Menüs
auf Serviertabletts portioniert und sehr schnell heruntergekühlt, z.B. auf
eine Temperatur von unter 10 °C, bevorzugter 0 bis 7 °C, noch bevorzugter
0 bis 5 oder 2 °C.
Auf diese Weise zu 70 bis 90% gegarte Lebensmittel, nachfolgend auch
als vorgegart bezeichnet, die zu einem Menü zusammengestellt werden, lassen
sich bei einer Lagertemperatur von 0 bis 10 °C, bevorzugt 2 bis 5 °C lagern,
z.B. für eine Zeit von 4 Tagen, bevorzugter bis zu 72 h, noch bevorzugter 48
h, ohne dass ein signifikanter Qualitätsverlust eintritt. Die zur vollständigen
Garung erforderliche Temperatureinwirkung und die Erwärmung auf eine zum Verzehr
geeignete Temperatur erfolgt in der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Die Serviertabletts sind erfindungsgemäß bevorzugt aus einem
Material, das sowohl zur Kühlung der Lebensmittel als auch zur späteren
Erwärmung in einem Mikrowellenofen geeignet ist, z.B. Porzellan, vorzugsweise
dickwandigem Porzellan. In bevorzugter Ausführungsform weist ein in der erfindungsgemäßen
Vorrichtung einsetzbares Serviertablett einen vollumfänglichen Rand auf, so
dass ein elastischer Deckel den äußeren Rand der äußeren umfänglichen
Kante umgreifen kann und das Serviertablett vollständig abdeckt. Besonders
bevorzugt ist, dass der Deckel zum Abdecken der Serviertabletts aus einem elastischen
Material, beispielsweise aus Silikonkautschuk (z.B. unter der Marke Elastosil von
der Firma Wacker, Deutschland, erhältlich) besteht. Besonders bevorzugter Weise
weist der elastische Deckel zur Abdeckung eines Serviertabletts Ventile zur Entweichung
von Dampf und Wrasen in Form von eingeformten Schlitzventilen auf.
Für die Zwecke der Erfindung werden unter dem Begriff Serviertablett,
unterteilte Teller, beispielsweise dreigeteilte, halbgeteilte Teller, die Mulden
zur getrennten Aufnahme einzelner Komponenten eines Menüs aufweisen, oder ungeteilte
Teller sowie kleinere Beilagenschalen verstanden.
Dabei ist es ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung, dass
die in die Serviertabletts portionierten Menüs waagerecht gelagert werden,
in der erfindungsgemäßen Vorrichtung waagerecht angeboten und auch in
waagerechter Position weiter behandelt werden, beispielsweise erwärmt werden.
Nach der Rücknahme werden benutzte Serviertabletts wie auch die
zum Erwärmen geeigneten Abdeckungen der Serviertabletts gereinigt und stehen
anschließend zur Wiederverwendung bereit.
Im Einzelnen weist die erfindungsgemäße Vorrichtung einzeln
aufgestellte oder miteinander verbundene Einheiten auf, die jedoch jeweils zumindest
mit einem Zentralrechner einer gemeinsamen Steuerungseinheit verbunden sind.
Eine dieser Einheiten der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist eine Kühleinheit, in der die Serviertabletts waagerecht gelagert und gekühlt
werden. Dabei sind die Serviertabletts vorzugsweise von außen sichtbar, d.h.
beispielsweise durch ein Fenster oder eine Fenstertür. Bevorzugt ist die Kühleinheit
so regulierbar, dass einzelne Abschnitte unterschiedliche Temperaturen aufweisen,
beispielsweise 2 °C für Serviertabletts mit vorgegarten Menüs, 7°C
für kalte Süßspeisen und 10°C für Salate.
Eine zweite Einheit der erfindungsgemäßen Vorrichtung, nachfolgend
auch als Erwärmungseinheit bezeichnet, weist einen Mikrowellenofen auf, in
den die Serviertabletts hineingestellt werden können.
Eine weitere, dritte Einheit der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
nachfolgend als Rücknahmeeinheit bezeichnet, dient der gesteuerten und überwachten
Rücknahme von Serviertabletts, von denen das Menü abgegessen wurde. Vorzugsweise
weist die Rücknahmeeinheit eine gekühlte Abteilung auf, in der zurückgenommene
Serviertabletts gekühlt gelagert werden, beispielsweise bei einer Temperatur
von 2 bis 15 °C, vorzugsweise 5 bis 10 °C.
Als zentrale Steuerungseinheit für die Kühleinheit, die
Erwärmungseinheit und die Rücknahmeeinheit dient ein Zentralrechner der
Steuerungseinheit, der beispielsweise über eine Eingabetastatur ansteuerbar
ist und eine Anzeigeeinheit aufweisen kann, beispielsweise einen Bildschirm. Bevorzugterweise
ist die Steuerungseinheit mit einem berührungsempfindlichen Bildschirm ausgestattet,
der als so genannte Touchscreen eine bedingungsfreundliche Steuerung auf der Anzeigeeinheit
ermöglicht.
Nachdem die erfindungsgemäße Vorrichtung dazu geeignet ist,
in ihrer Kühleinheit Serviertabletts bei Temperaturen von 0 bis 10 °C,
bevorzugt 2 bis 5 °C in waagerechter Lagerung anzubieten, die ein zu 70 bis
90% des Garpunkts vorgegartes Menü enthalten, erfolgen die Schritte der Verrechnung
oder der Bezahlung des Verkaufspreises durch den Verbraucher, Entnahme eines Serviertabletts
aus der Kühleinheit, Öffnen des Mikrowellenofens in der Erwärmungseinheit
und Einstellen des Serviertabletts in den Mikrowellenofen, Erwärmung des Menüs
auf dem Serviertablett im Mikrowellenofen, Entnahme des Serviertabletts aus dem
Mikrowellenofen sowie die anschließende Rückgabe der abgegessenen Serviertabletts
in die Rücknahmeeinheit unter Steuerung und Kontrolle der Steuerungseinheit.
Dabei dient ein Identifizierungsmittel, dem ein Serviertablett bzw.
Menü durch die Steuerungseinheit zugeordnet ist, zur Betätigung der Einheiten
der Vorrichtung durch den Verbraucher.
Erfindungsgemäß dient die zentrale Steuerungseinheit zur
Erfassung der Auswahl eines Menüs bzw. eines Serviertabletts mit dem Menü
darauf und der Zuordnung dieser Auswahl zu einem Identifizierungsmittel. Das Identifizierungsmittel
ist elektronisch erfaßbar und ermöglicht bei elektronischer Erfassung
durch die Kühleinheit, die Erwärmungseinheit und die Rücknahmeeinheit
für Serviertabletts, dass diese Einheiten, vorzugsweise in dieser Reihenfolge
nacheinander, vom Verbraucher geöffnet, benutzt und/oder geschlossen werden
können.
Als Identifizierungsmittel wird bevorzugterweise eine elektronisch
erkennbare Karte verwendet, die beispielsweise mit einem Mikrochip oder einem Transponder
ausgestattet ist. Alternativ zu einem Mikrochip oder Transponder kann als elektronisch
erkennbares Identifizierungsmittel jedoch auch ein optisch erfassbares Identifizierungsmittel
verwendet werden, wie beispielsweise ein unter Kontrolle der Steuerungseinheit ausgegebener
Strichcode. Das Identifizierungsmittel kann getrennt von dem Serviertablett vorliegen
oder, in einer alternativen Ausführungsform, mit einem Menü, z.B. dessen
Serviertablett oder dessen Deckel, verbunden sein.
Die von der Steuerungseinheit kontrollierten Einheiten der erfindungsgemäßen
Vorrichtung weisen jeweils eine Erfassungseinheit zum maschinellen Identifizieren
des Identifizierungsmittels auf, beispielsweise ein elektronisches Erfassungsgerät
zur Identifikation eines Mikrochips oder Transponders bzw. ein optisches Erfassungsgerät
wie z.B. eine Digitalkamera oder einen Scanner im Fall von optisch erkennbaren Identifizierungsmitteln
wie z.B. Strichcodes.
Die Steuerungseinheit sorgt nun durch Übermittlung der Zuordnung
einer Menüauswahl zu dem Identifizierungsmittel an die einzelnen Einheiten
der erfindungsgemäßen Vorrichtung dafür, dass die Einheiten bei Erkennen
des Identifizierungsmittels vom Verbraucher betätigt werden können.
Für die Bezahlung bedeutet dies, dass dem Identifizierungsmittel
der für das ausgewählte Menü zu berechnende Betrag zugeordnet wird
und belastet wird, ggf. zuzüglich eines Pfandbetrags für das Serviertablett
oder Pfandflaschen. Der dem Identifizierungsmittel zugeordnete Betrag kann nun an
einer Bezahlungseinheit beglichen werden, beispielsweise durch Eingabe von Bargeld
oder durch elektronischen Zahlungsverkehr. In bevorzugter Ausführungsform erfolgt
die Bezahlung des dem Identifizierungsmittel zugeordneten Betrags durch Verrechnung
mit einer Kostenstelle, die dem Identifizierungsmittel zugeordnet ist, das vorzugsweise
eine mit Mikrochip oder Transponder ausgestattete Karte ist. Die Verrechnung kann
dadurch erfolgen, dass dem Identifizierungsmittel eine Kostenstelle in der Steuerungseinheit,
oder durch diese ansteuerbar, zugewiesen ist, oder durch Verrechnung mit einer Kostenstelle
innerhalb des Identifizierungsmittels.
Gemäß der alternativen Ausführungsform kann die Bezahlung
nach Auswahl eines Menüs, optional bevorzugt jedoch vor Zugänglichmachung
des entsprechenden Serviertabletts in der Kühleinheit erfolgen, beispielsweise
durch bargeldlosen oder bargeldhaften Zahlungsverkehr an einer Zahlungseinheit,
wobei die zentrale Steuerungseinheit nach Begleichen der Kosten dem Identifizierungsmittel
das Erfolgen der Zahlung zuordnet und das ausgewählte Menü in der Kühleinheit
zur Entnahme freigibt. Bei dieser alternativen Ausführungsform kann das Identifizierungsmittel
mit dem Serviertablett oder dessen Deckel verbunden sein, wobei dessen Zuordnung
zu einem Menü durch die Steuerungseinheit erfolgt. Das mit dem Serviertablett
oder dessen Deckel verbundene Identifizierungsmittel dient bei dieser Ausführungsform
ebenso wie ein nicht mit dem Serviertablett oder dessen Deckel verbundenes Identifizierungsmittel
zur maschinellen Erkennung durch die mit der Erwärmungseinheit bzw. der Rücknahmeeinheit
gekoppelten Erkennungsvorrichtungen. Die maschinelle Erkennung des Identifizierungsmittels,
dessen Zuordnung zu einem Serviertablett bzw. Menü den Einheiten der Vorrichtung
durch die Steuerungseinheit übermittelt wird, ermöglicht deren Öffnung
bzw. Benutzung durch den Verbraucher.
Zusätzlich zu den vorgenannten Einheiten weist die erfindungsgemäße
Vorrichtung optional eine Rücknahmeeinheit für Pfandflaschen auf, die
in eine der Einheiten, beispielsweise die Rücknahmeeinheit, integriert sein
kann. Diese Rücknahmeeinheit für Pfandflaschen kann ebenfalls mit einer
Erfassungseinheit für Identifizierungsmittel gekoppelt sein.
Dabei ist in bevorzugter Ausführung vorgesehen, dass die erfindungsgemäße
Vorrichtung dem Verbraucher auf einer Anzeigeeinheit die in der Kühleinheit
zur Verfügung stehenden Serviertabletts mit Menüs, solange deren voreingestelltes
Mindesthaltbarkeitsdatum noch nicht überschritten ist, anzeigt und zur Auswahl
stellt.
In der alternativen Ausführungsform, in der anstelle der Auswahl
eines Serviertabletts mit Menü über eine Eingabetastatur, die mit dem
Zentralrechner verbunden ist, erfolgt die Auswahl eines Menüs durch Betätigen
einer Auswahltaste an der Kühleinheit, wobei bevorzugt die Auswahl ebenfalls
dem Zentralrechner vermittelt werden kann.
Zur Erkennung der elektronisch gekennzeichneten Karte
eines Verbrauchers ist die Steuerungseinheit mit einer Erfassungseinheit zur elektronischen
Erkennung des Identifizierungsmittels gekoppelt. Falls die Bezahlung durch Annahme
von Bargeld oder durch bargeldlosen Zahlungsverkehr erfolgen soll, kann die Steuerungseinheit
mit einer Vorrichtung zur Annahme von Bargeld bzw. zur Teilnahme am elektronischen
Zahlungsverkehr verbunden sein.
In der bevorzugten Ausführungsform ordnet die Steuerungseinheit
nach Bezahlung bzw. Verrechnung des von der Vorrichtung angeforderten Betrags das
ausgewählte Menü dem Identifizierungsmittel zu, das beispielsweise in
Form eines ausgedruckten maschinenlesbaren Strichcodes vorliegt, bevorzugterweise
jedoch als elektronisch identifizierbare Karte eines Verbrauchers. In dieser Ausführungsform
kann das Identifizierungsmittel dann im Anschluss an eine Bezahlung bzw. die Zuordnung
der Kosten zu dem Identifizierungsmittel vom Verbraucher zur Entnahme des Menüs
aus der Kühleinheit verwendet werden. Dazu ordnet die Steuerungseinheit das
vom Verbraucher ausgewählte und bezahlte Menü in der Kühlungseinheit
der Freigabe zu, so dass ein Verbraucher mit dem ihm zugeteilten Identifizierungsmittel
die Kühleinheit öffnen und das Serviertablett mit Menü entnehmen
kann.
In jeder Ausführungsform ordnet die Steuerungseinheit entsprechend
der Menüauswahl und Bezahlung dem Identifizierungsmittel elektronisch die Berechtigung
zu, den Mikrowellenofen nach Erkennung des Identifizierungsmittels zu öffnen,
so dass das Serviertablett eingestellt werden kann. Zur Überwachung und Steuerung
der Erwärmung des Menüs in dem Serviertablett bis zur vollständigen
Garung und auf eine Temperatur, die ggf. nach Abkühlung zum anschließenden
Verzehr geeignet ist, ordnet die Steuerungseinheit dem erkannten Identifizierungsmittel
eine menüspezifische Wärmeleistung für die Steuerung des Mikrowellenofens
zu, so dass der korrekte Wärmeeintrag, z.B. als Leistung des Mikrowellenofens
in Kombination mit der Garzeit, zum Fertiggaren des Menüs im Serviertablett
erreicht wird.
Auf diese Weise ermöglicht es die elektronische Zuordnung der
Auswahl des Verbrauchers und seiner Bezahlung sowie des ausgewählten Menüs
zu einem Identifizierungsmittel durch die Steuerungseinheit die Entnahme des zugeordneten
Serviertabletts mit Menü aus der Kühleinheit, die anschließende Öffnung
des Mikrowellenofens in der Erwärmungseinheit, sowie die menüspezifische
Steuerung des Mikrowellenofens zur erforderlichen Erwärmung, um das Menü
fertig zu garen und auf eine zum Verzehr geeignete oder höhere Temperatur zu
bringen.
In der bevorzugten Ausführungsform erfolgen alle diese Schritte
dadurch, dass die Zuordnung von Berechnung der Kosten und Auswahl des Serviertabletts
zu dem Identifizierungsmittel durch die Steuerungseinheit erfolgt und das Identifizierungsmittel
von den Einheiten der Vorrichtung elektronisch erfaßbar ist und die Berechtigung
zur Betätigung, z.B. Öffnung oder Benutzung vermittelt.
In der alternativen Ausführungsform, in der das Identifizierungsmittel
mit dem Menü verbunden ist und die Bezahlung des ausgewählten Serviertabletts
beispielsweise bargeldhaft oder bargeldlos erfolgt, dient zunächst das Erfolgen
der Bezahlung als Berechtigung, die Kühlungseinheit zu öffnen. Erst nach
Entnahme des Serviertabletts steht das damit verbundene Identifizierungsmittel zur
Erkennung an Erfassungseinheiten von Erwärmungseinheit bzw. Rücknahmeeinheit
zur Verfügung. Die Zuordnung der Berechtigung zur Betätigung der Einheiten
sowie der menüspezifische Wärmeeintrag für die Erwärmungseinheit
sind den Einheiten z.B. voreingestellt von der Steuerungseinheit übermittelt
worden.
Im Anschluss an die Entnahme des im Serviertablett fertig gegarten
Menüs aus der Erwärmungseinheit, d.h. aus dem darin angeordneten Mikrowellenofen,
ermöglicht es die elektronische Zuordnung, vermittelt durch die Erkennung des
Identifizierungsmittels durch eine Erfassungseinheit, die Rücknahmeeinheit
für das Serviertablett zu öffnen, in die das Serviertablett eingestellt
werden kann.
In bevorzugter Ausführungsform wird mit der Bezahlung des Menüs
ein Pfandbetrag für das Serviertablett erhoben und dem Verbraucher in Rechnung
gestellt, wobei dieser Pfandbetrag bei Rücknahme des Serviertabletts in der
Rücknahmeeinheit dem Identifizierungsmittel gutgeschrieben werden kann, beispielsweise
durch Zuordnung des gutgeschriebenen Pfandbetrags zu dem Identifizierungsmittel,
wie im Falle einer elektronisch identifizierbaren Karte, oder durch Rückzahlung
in Bargeld oder bargeldlos oder in Form einer maschinell erstellten Gutschrift,
z.B. für den Fall, dass das Identifizierungsmittel ein Strichcode ist, der
mit dem Serviertablett verbunden ist, oder einzeln unter Kontrolle der Steuerungseinheit
ausgegeben wird.
In Ergänzung der Bestandteile der erfindungsgemäßen
Vorrichtung, die mindestens eine Kühleinheit, eine Erwärmungseinheit,
eine Rücknahmeeinheit und eine Steuerungseinheit aufweist, kann eine Rücknahmeeinheit
für Pfandflaschen enthalten sein. Die Rücknahmeeinheit für Pfandflaschen
ist erfindungsgemäß so zu gestalten, dass ein gutzuschreibender Betrag
einer identifizierten Pfandflasche dem Identifizierungsmittel zugeordnet wird, beispielsweise
in Form einer maschinell erstellten Gutschrift, vorzugsweise durch Zuordnung des
Pfandbetrages zu einer elektronisch identifizierbaren Karte, jeweils unter Vermittlung
der zentralen Steuerungseinheit. In bevorzugter Ausführungsform
weist die Rücknahmeeinheit für Pfandflaschen eine Sicherung dergestalt
auf, dass die Zuführung von Pfandflaschen nur nach Öffnung der Rücknahmeeinheit
bei Erkennung des Identifizierungsmittels an deren Erfassungseinheit möglich
wird.
Insgesamt ermöglicht daher die zentrale Steuerungseinheit durch
Zuordnung der Auswahl eines Menüs und dessen Bezahlung bzw. Verrechnung zu
einem Identifizierungsmittel das Anbieten und den Verkauf frisch zubereiteter Menüs,
ohne dass dazu Verkaufspersonal erforderlich ist. Personal zum Betrieb der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ist allein zum Herstellen der im Cook-und-Chill-Verfahren vorgegarten
portionierten Menüs auf den Serviertabletts erforderlich, sowie zum Einstellen
der Menüs in die Kühleinheit und anschließendes Entleeren der Serviertabletts
aus der Rücknahmeeinheit, gegebenenfalls von Pfandflaschen.
Genaue Beschreibung der Erfindung
Vorzugsweise sind auf der Anzeigeeinheit, vom Verbraucher auswählbar
und abrufbar detaillierte Angaben zu den angebotenen Menüs bereitgestellt,
beispielsweise betreffend die Inhaltsstoffe, Nährwertangaben und/oder die Rezeptur.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Mikrowellenofen
in der Erwärmungseinheit ausreichend groß und leistungsstark, mehrere
Menüs in Serviertabletts zur Vervollständigung der Garung zu erwärmen,
beispielsweise mit ausreichend Stellfläche für 2, 6 oder mehr Serviertabletts.
Zur menüspezifischen Steuerung der Erwärmung durch die Steuerungseinheit
ist es möglich, einen Durchschnittswert des Wärmeeintrags für jedes
hineingestellte Menü zu ermitteln, aufzusummieren und die erforderliche Gesamtenergie
aufzubringen. Alternativ kann die Erwärmungseinheit so gesteuert werden, dass
in Abhängigkeit von individuellen Garzeiten einzelner Menüs ein Signal
von der Erwärmungseinheit abgegeben wird, das darauf hinweist, dass ein betreffendes
Menü fertig gegart ist und bei beiden Ausführungsformen ist es vorzugsweise
möglich, die Erwärmung in dem Mikrowellenofen zu unterbrechen, den Mikrowellenofen
zu öffnen und ein fertig gegartes Menü herauszunehmen und anschließend
die Erwärmung der verbleibenden, und gegebenenfalls neu hinzugestellter Menüs
auf Serviertabletts fortzusetzen.
Der Start der Erwärmung im Mikrowellenofen kann entweder durch
Schließen der Mikrowellenofentür ausgelöst werden, oder durch Betätigen
eines Startschalters. Die Erwärmung kann jedoch maximal solange betrieben werden,
wie die zentrale Steuerungseinheit noch erforderliche Garzeit für eingestellte
Menüs anhand der Zuordnung zu den Identifizierungsmitteln übermittelt
hat, d.h. verbleibende Erwärmungszeit und -energie, die der Mikrowellenofen
nach Erkennung des Identifizierungsmittels dem eingestellten Serviertablett zuordnet.
In bevorzugter Ausführungsform weist die Kühlungseinheit
eine Schnittstelle zur elektronischen Datenübertragung bzw. ein elektronisches
Erfassungselement auf, über welche der Kühlungseinheit Daten über
die von einem Befüller eingestellten Menüs auf Serviertabletts übermittelbar
sind. Ein solches Erfassungselement kann beispielsweise ein Strichcodescanner sein,
mit dem Codes von einer Liste durch Scannen eingegeben werden können, oder
von Strichcodes, die mit den Serviertabletts oder deren Deckeln jeweils menüspezifisch
verbunden sind. Insbesondere bei der alternativen Ausführungsform ist es weiter
bevorzugt, dass der Steuerungseinheit eine Zuordnung von Codes zu Menüs übermittelt
wird.
Die optionale Rücknahmeeinheit für Pfandflaschen weist bevorzugterweise
einen IR-Scanner auf, mit dem Strichcodes auf Pfandflaschen, beispielsweise auf
Einwegpackungen identifiziert werden können, wie z.B der EAN-Code. Nach Abgleich
mit gespeicherten Codes von Pfandflaschen werden erkannte Pfandflaschen von der
Rücknahmeeinheit aufgenommen und der entsprechende Pfandbetrag dem erkannten
Identifizierungsmittel zugeordnet, oder es wird alternativ eine maschinelle Gutschrift
erstellt oder bar bzw. elektronisch ausgezahlt. Flaschen, die einen nicht erkannten
Strichcode bzw. keinen Strichcode aufweisen, werden ohne Zuordnung eines Pfandbetrags
zurückgegeben, beispielsweise durch eine separate Rückgabeöffnung
für nicht angenommene Flaschen, oder durch Ausgabe durch die Eingabeöffnung.
Die vorliegende Erfindung wird nun genauer mit Bezug auf die Figuren
beschrieben, in denen
1 eine schematische Darstellung der Vorrichtung in
der bevorzugten Ausführungsform zeigt,
2 schematisch den Ablauf der Betätigung der Vorrichtung
in der bevorzugten Ausführungsform zeigt,
3 eine schematische Darstellung der alternativen Ausführungsform
der Vorrichtung zeigt und
4 schematisch den Ablauf der Betätigung der Vorrichtung
in der alternativen Ausführungsform zeigt.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist in der bevorzugten
Ausführungsform eine Kühlungseinheit 10 mit einer gekoppelten
Erfassungseinheit 11, eine Erwärmungseinheit
20 mit einer gekoppelten Erfassungseinheit 21, eine Rücknahmeeinheit
30 mit einer gekoppelten Erfassungseinheit 31 auf, zusätzlich
wahlweise eine Rücknahmeeinheit für Pfandflaschen 40, gekoppelt
mit einer Erfassungseinheit 41, optional zusätzlich eine Bezahlungseinheit
50, gekoppelt mit einer Erfassungseinheit 51: Die Steuerungseinheit
60, beispielsweise mit einem Zentralrechner ausgerüstet, ist mit einer
Erfassungseinheit 61 gekoppelt, die zur elektronischen Erkennung des Identifizierungsmittels
1 dient. Das Identifizierungsmittel 1 kann als so genannte Chipkarte
mit integriertem Schaltkreis, oder mit einem Transponder versehen sein, oder eine
andere maschinell erfassbare Kennzeichnung aufweisen, beispielsweise einen optisch
erfassbaren Strichcode.
Nach Erkennung des Identifizierungsmittels 1 ordnet die Steuerungseinheit
60 dem in der Erfassungseinheit 61 erkannten Identifizierungsmittel
1 die über die Eingabeeinheit 62, die mit der Steuerungseinheit
60 verbunden ist, getroffene Menüauswahl zu, sowie den der Menüauswahl
zugeordneten Zahlungsbetrag. Diese Zuordnung von Menüauswahl und Zahlungsbetrag
zu dem Identifizierungsmittel 1 kann durch elektronische Zuordnung innerhalb
der Steuerungseinheit erfolgen, oder durch Speicherung dieser Zuordnung in dem Identifizierungsmittel
1. Die Steuerungseinheit ist bevorzugterweise mit einer Anzeigeeinheit
63 gekoppelt, die Informationen über die zur Verfügung stehenden
Menüs auf Serviertabletts zeigt. Bevorzugterweise sind die Eingabeeinheit
62 und Anzeigeeinheit 63 kombiniert in einem berührungsempfindlichen
Monitor enthalten.
Die Steuerungseinheit 60 ordnet den Zahlungsbetrag, der dem
ausgewählte Menü zugeordnet ist, zur Verrechnung einer Verrechnungsstelle
zu, die dem Identifizierungsmittel 1 zugewiesen ist. Alternativ kann die
von der Steuerungseinheit überwachte Verrechnung dadurch erfolgen, dass an
einer Bezahlungseinheit der erforderliche Zahlungsbetrag bargeldlos oder bargeldhaft
entrichtet wird, wobei die Zuordnung zu dem Identifizierungsmittel 1 über
die Erfassungseinheit 51 erfolgt. In diesem Fall meldet die Bezahlungseinheit
50 der Steuerungseinheit 60 das Erfolgen der Bezahlung des Zahlungsbetrags
unter Zuordnung zu dem Identifizierungsmittel 1.
Die Steuerungseinheit 60 übermittelt der Kühlungseinheit
10, der Erwärmungseinheit 20 und der Rücknahmeeinheit
30, optional auch der Rücknahmeeinheit für Pfandflaschen
40 die Zuordnung des Identifizierungsmittels 1 zur getroffenen
Menüauswahl zur Freigabe bzw. Benutzung für den Verbraucher.
Der Erwärmungseinheit 20 übermittelt die Steuerungseinheit
60 zusätzlich die dem Identifizierungsmittel 1 zugeordnete
Information über den erforderlichen Wärmeeintrag zur Fertigstellung der
Garung des auf dem Serviertablett befindlichen vorgegarten Menüs zum Erreichen
von dessen vollständiger Garung und Erwärmung auf eine Temperatur, die,
gegebenenfalls nach Abkühlung, zum Verzehr geeignet ist.
Die Erfassungseinheiten 11, 21, 31, optional
41 und/oder 51 dienen jeweils zur elektronischen Erkennung des
Identifizierungsmittels 1, so dass die Übermittlung der Zuordnung
von Menüauswahl und Zahlungsbetrag bzw. Freigabe die Betätigung von Kühlungseinheit
10, Erwärmungseinheit 20, Rücknahmeeinheit
30, optional der Rücknahmeeinheit für Pfandflaschen
40 mittels erkennbaren Identifizierungsmittels 1 möglich
ist. Dabei dient das Identifizierungsmittel 1 dazu, die von der Steuerungseinheit
60 übermittelte Freigabe der Kühlungseinheit 10 nach
Erkennung einer Erfassungseinheit 11 zu öffnen, um das zugeordnete
Menü zu entnehmen, beispielsweise durch Öffnung der Kühlungseinheit
10. Das Erkennen des Identifizierungsmittels 1 von der Erfassungseinheit
21 der Erwärmungseinheit 20 dient ebenfalls zu deren Betätigung,
zum Öffnen und Einstellen des Serviertabletts in den Mikrowellenofen der Erwärmungseinheit
20. Weiterhin löst die elektronische Erkennung des Identifizierungsmittels
1 an der Erfassungseinheit 21 die Steuerung der Erwärmungseinheit
20 aus, so dass nun der dem Menü zugeordnete Wärmeeintrag zur
Vervollständigung der Garung in das Menü eingebracht werden kann. Der
Betrieb der Erwärmungseinheit kann beispielsweise durch Schließen einer
Mikrowellenofentür, oder durch eine gesonderte Starttaste ausgelöst werden.
Die mit der Rücknahmeeinheit 30 gekoppelte Erfassungseinheit
31 dient dazu, einen dem Identifizierungsmittel 1 zugeordneten
und verrechneten Pfandbetrag für das Serviertablett nach Einstellen des Serviertabletts
in die Rücknahmeeinheit 30 dem Identifizierungsmittel als Gutschrift
zuzuordnen. Die Verrechnung des zugeordneten Pfandbetrags kann wiederum durch eine
von der Steuerungseinheit 60 vorgenommene Verrechnung mit einer Verrechnungsstelle
64, die dem Identifizierungsmittel 1 zugeordnet ist, erfolgen,
alternativ durch Ausgabe einer Gutschrift oder bargeldlose oder bargeldhafte Rückzahlung
des Pfandbetrags, beispielsweise durch die Bezahlungseinheit 50, wiederum
auslösbar durch die Erkennung des Identifizierungsmittels 1 in einer
Erfassungseinheit 51.
In 2 ist schematisch der Ablauf zur Betätigung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung in der bevorzugten Ausführungsform
dargestellt. Im Einzelnen erfolgt die Auswahl eines Menüs auf einem Seriertablett
an einer Eingabeeinheit 62. Die Zuordnung der Auswahl sowie eines der Auswahl
zugeordneten Zahlungsbetrags und Pfandbetrags zum Identifizierungsmittel erfolgt
unter Kontrolle der Steuerungseinheit 60. Zur Verrechnung
von Zahlungsbetrag und Pfandbetrag kann die Steuerungseinheit 60 eine Kostenstelle,
die dem Identifizierungsmittel 1 zugewiesen ist, belasten, alternativ die
Verrechnung durch Bezahlung, z.B. bargeldlos oder bargeldhaft eine Bezahlungseinheit
überwachen.
Nach erfolgter Verrechnung von Zahlungsbetrag und Pfandbetrag übermittelt
die Steuerungseinheit der Kühlungseinheit, der Erwärmungseinheit
20 und der Rücknahmeeinheit 30 die Daten des Identifizierungsmittels
1 in Kombination mit der Zuordnung des ausgewählten Menüs. Dies
bedeutet, dass sich die Kühlungseinheit 10 zur Entnahme des zugeordneten
Menüs nach Erkennung des Identifizierungsmittels 1 in der Erfassungseinheit
11 öffnen lässt. Die Erwärmungseinheit 20 lässt
sich ebenfalls nach Erkennen des Identifizierungsmittels an der mit ihr gekoppelten
Erfassungseinheit 21 öffnen, wobei das Identifizierungsmittel
1 zusätzlich die Voreinstellung der Erwärmungseinheit
20 auf die zum Fertiggaren des Menüs erforderliche Wärmeleistung
steuert bzw. diese Steuerung durch die Steuerungseinheit 60 auslöst.
Die Rücknahmeeinheit 30 ordnet nach Erkennen des Identifizierungsmittels
1 in der mit ihr gekoppelten Erfassungseinheit 21 die zu verrechnende
Rückzahlung des Pfandbetrags nach Einstellen des Serviertabletts dem Identifizierungsmittel
1 zu und übermittelt dies zur Pfandverrechnung der Steuerungseinheit
60. Bevorzugterweise lässt sich auch die Rücknahmeeinheit
30 erst nach Erkennen des Identifizierungsmittels 1 öffnen,
so dass das Einstellen anderer Gegenstände als der in der Vorrichtung erhältlichen
Serviertabletts zumindest erschwert wird.
3 zeigt schematisch die alternative Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung, die dazu ausgelegt ist, einen Verbraucher
zu bedienen, der nicht notwendigerweise ein Identifizierungsmittel besitzt, wie
beispielsweise eine persönliche elektronisch erfassbare Karte, oder dass die
Steuerungseinheit 60 ein Identifizierungsmittel 1 individuell
ausgibt, beispielsweise einen Strichcode ausdruckt, wie in der bevorzugten Ausführungsform,
wie schematisch in 1 dargestellt ist.
Vielmehr kann die Auswahl eines Menüs an einer Eingabeeinheit
62 erfolgen, die mit einer Bezahlungseinheit 50 gekoppelt ist.
Die Eingabeeinheit 62 ordnet der getroffenen Menüauswahl einen fälligen
Zahlungsbetrag und einen Pfandbetrag für das Serviertablett zu und übermittelt
diese Verrechnung einer Bezahlungseinheit 50. Der Verbraucher kann nun
bargeldlos oder bargeldhaft an der Bezahlungseinheit 50 die zur Verrechnung
anstehenden Beträge begleichen. Nach erfolgter Bezahlung folgt die Freigabe
des ausgewählten Menüs in der Kühlungseinheit 10, so dass
der Verbraucher sein Menü auf einem Serviertablett 2 entnehmen kann.
Die Eingabeneinheit 62 und die Bezahlungseinheit 50 können
wahlweise mit der Steuerungseinheit 60 gekoppelt sein, während die
Kühlungseinheit 10 bevorzugterweise mit der Steuerungseinheit
60 gekoppelt ist. Denn dann kann die Steuerungseinheit 60 erfassen,
welches ausgewählte Menü aus der Kühlungseinheit 10 entnommen
wurde. Bei dieser Ausführung ist das Identifizierungsmittel 1 mit
dem Menü bzw. dessen Serviertablett oder einem damit verbundenen Deckel verbunden,
so dass der Verbraucher das Identifizierungsmittel 1, dem das ausgewählte
Menü zugeordnet ist, erst mit Entnahme des Serviertabletts 2 aus der
Kühlungseinheit 10 verfügbar hat.
Wie bei der bevorzugten Ausführungsform, schematisch in
1 dargestellt, übermittelt auch in der alternativen
Ausführungsform die Steuerungseinheit 60 der Erwärmungseinheit
20, der Rücknahmeeinheit 30, optional der Rücknahmeeinheit
für Pfandflaschen 40 die Zuordnung zwischen Identifizierungsmittel
1 und getroffener Menüauswahl, so dass die Erwärmungseinheit
20 nach Erkennen des Identifizierungsmittels 1 in der mit ihr
gekoppelten Erfassungseinheit 21 auf die voreingestellte erforderliche
Wärmeleistung zum Fertiggaren und Erwärmen des Menüs entsprechend
den von der Steuerungseinheit 60 übermittelten Daten zum erforderlichen
Energieeintrag gesteuert wird.
Nach Einstellen des Serviertabletts 2 in die Rücknahmeeinheit
30, vorzugsweise nach deren Öffnung durch Erkennen des Identifizierungsmittels
1 durch die Erfassungseinheit 31, kann die Verrechnung des Pfandbetrags
dadurch erfolgen, dass einer Rückzahlungseinheit 52 der zur Verrechnung
anstehenden Pfandbetrag übermittelt wird. Die Verrechnung kann durch bargeldhafte
oder bargeldlose Rückzahlung des Pfandbetrags erfolgen, alternativ durch Ausstellen
einer Gutschrift. In gleicher Weise wie die Rücknahmeeinheit 30 ist
die Rücknahmeeinheit für Pfandflaschen 40 vorzugsweise erst nach
Erkennen des Identifizierungsmittels 1 in der Erfassungseinheit
41 zugänglich und die Rückzahlung des Pfandbetrags für Pfandflaschen
kann ebenfalls durch die Rückzahlungseinheit 52 erfolgen.
Der Ablauf zur Betätigung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
in der alternativen Ausführungsform ist schematisch in 4
dargestellt. Hier erfolgt die Auswahl des Menüs an der Eingabevorrichtung,
wobei vorzugsweise unter Vermittlung der Steuerungseinheit 60 ein der Menüauswahl
zugeordneter Zahlungsbetrag in einer Bezahlungseinheit 50 bargeldlos oder
bargeldhaft beglichen werden kann. Nach erfolgter Bezahlung erfolgt, vorzugsweise
unter Vermittlung der Steuerungseinheit 60, die Freigabe zur Entnahme des
Menüs aus der Kühlungseinheit 10. Das Menü, das in einem
Serviertablett 2 enthalten ist, ist mit einem Identifizierungsmittel
1 gekoppelt, das entsprechend der bevorzugten Ausführungsform zur
Betätigung von Erwärmungseinheit 20, und Rücknahmeeinheit
30, jeweils nach Erkennung des Identifizierungsmittels 1 durch
die mit den jeweiligen Einheiten gekoppelten Erfassungseinheiten 21 bzw.
31.