Die Erfindung betrifft ein Schreitausbaugestell für den untertägigen
Bergbau, mit einer höhenverstellbar mittels eines Lenkergetriebes und Hydraulikstempeln
an Liegendkufen abgestützten Hangendkappe, und mit einer zwischen den Liegendkufen
angeordneten, an eine Gewinnungsanlage anschließbaren Rückeinrichtung,
die einen Rückzylinder, ein Rückgestänge mit zwei Schubstangen und
eine als Befahrungswanne ausgebildete und Aufnahmen für die Schubstangen aufweisende
Traverse aufweist, wobei die Schubstangen vorzugsweise mit ihren vorderen Enden
an der Traverse oder der Befahrungswanne mittels wenigstens eines Riegelelementes
arretierbar ist, das in ein quer zu den Aufnahmen verlaufendes Riegelloch einsteckbar
ist.
Ein gattungsgemäßes Schreitausbaugestell mit einer zwischen
Traverse und dem Fördereranschlag fest angeordneten Befahrungswanne ist aus
der DE 42 07 471 C1 bekannt. Von
der Anmelderin werden heutzutage auch Schreitausbaugestelle vertrieben, die eine
Verstellmöglichkeit für die Befestigung der Schubstangen an der Traverse
bzw. der Befahrungswanne bieten. Bei derartigen Schildausbaugestellen sind dann
in der Traverse bzw. Befahrungswanne mehrere, insbesondere drei Riegellöcher
je Schubstange vorgesehen, um eine gewisse Variabilität bei der Befestigung
der Schubstangen in der Befahrungswanne zu erreichen. Die Schildausbaugestelle der
Anmelderin können mit unterschiedlichsten Gewinnungsanlagen verwendet werden.
Andere bekannte Befahrungswannen weisen nur ein Riegelloch für ein zentrales
Riegelsegment für beide Schubstangen auf.
Die Steuerung der Bewegung der Schildausbaugestelle wie beispielsweise
das Ausfahren der Hangendkappe, das Ausfahren oder Einfahren des Rückzylinders
oder ein Anheben der Liegendkufen während des Schreitens der Schildausbaugestelle
erfolgt durch hydraulische Beaufschlagung der Stempel oder Hydraulikzylinder. Zur
Zuführung und Abführung des Hydraulikmittels sind am Förderer der
Gewinnungsanlage Hochdruckversorgungsleitungen sowie Rücklaufleitungen verlegt,
von denen an jedem zehnten bis fünfzehnten Schildausbaugestell eine Stichleitung
zu Verzweigungsleitungen zwischen Gruppen von Schildausbaugestellen führt.
Diese Stichleitungen queren den Befahrungsweg im Bereich der Befahrungswanne der
Rückeinrichtungen und es besteht eine potentielle Gefahr, daß insbesondere
die Stichleitungen beim Rücken der Schildausbaugestelle, bei Wartungsarbeiten
oder durch Haufwerk od.dgl. beschädigt werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, Schildausbaugestelle zu schaffen, bei
denen insbesondere dieses Problem vermieden oder vermindert wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird ein lösbar an der Rückeinrichtung
befestigbares oder befestigtes Aufsatzelement für die Traverse oder die Befahrungswanne
mit einer geschützten Durchführung für die Stichleitungen zwischen
der Gewinnungsanlage und dem zugehörigen Schildausbaugestell vorgeschlagen.
Mit dem erfindungsgemäßen, lösbar befestigten Aufsatzelement kann
nicht nur auf relativ einfache Weise ein Schutz der Stichleitungen erreicht werden,
sondern es ist gleichzeitig sichergestellt, daß die Stichleitungen zugänglich
bleiben, ohne daß der Freiraum im Befahrweg nennenswert verringert wird.
Das erfindungsgemäß vorgesehene Aufsatzelement kann besonders
vorteilhaft auch nachträglich an Schreitausbaugestellen montiert werden, bei
welchen die Traverse und/oder die Befahrungswanne mit Riegellochleisten mit mehreren
Riegellöchern für unterschiedliche Arretierpositionen der Schubstangen
versehen sind. Das Aufsatzelement kann insbesondere bei diesen Schreitausbaugestellen
bzw. Schildausbaugestellen ohne weiteres als Schutzeinrichtung für die Stichleitungen
nachgerüstet werden, ohne das am Schildausbaugestell Umbauten vorgenommen werden
müssen. Hierbei ist besonders vorteilhaft, wenn das Aufsatzelement in den Riegellöchern,
die ohnehin an derartigen Schildausbaugestellen für die variable Befestigung
der Schubstangen vorgesehen sind, verankerbar oder verankert ist. Die lösbare
Arretierung der die Durchführung für die Stichleitungen aufweisenden Aufsatzelemente
könnte jedoch auch an anderen Stellen erfolgen.
Bei der insbesondere bevorzugten Ausgestaltung ist das Aufsatzelement
als U-förmige Wanne mit einer Deckplatte und zwei abgewinkelt zur Deckplatte
verlaufenden Längsseitenstegen ausgebildet, die eine an den Stirnseiten der
Wanne zumindest partiell offene Durchführung begrenzen. Bei zumindest partiell,
vorzugsweise vollständig offenen Stirnseiten bildet die Deckplatte die Oberseite
der Wanne und die Tiefe der Längsseitenstege bestimmt im wesentlichen die Höhe
der geschützten Durchführung und damit den maximalen Schlauchdurchmesser
für die Stichleitungen. Es versteht sich, daß für unterschiedliche
Einsatzzwecke die Tiefe der Längsseitenstege je nach verwendetem Schlauchdurchmesser
variieren kann und größer oder kleiner gewählt werden kann.
Um das insbesondere wannenförmige Aufsatzelement sicher an der
Rückeinrichtung zu verriegeln, ist besonders vorteilhaft, wenn das Aufsatzelement
paarweise mit Riegelzapfen versehen ist. Falls in der Rückeinrichtung Lochleisten
mit mehreren Riegellöchern vorhanden sind, kann das Aufsatzelement ebenfalls
mehrere Paare von Riegelzapfen aufweisen, auch wenn es ggf. ausreichen kann, jeweils
nur ein Paar von Riegelzapfen in zugehörigen Riegellöchern
in der Rückeinrichtung zu verankern. Die Riegelzapfen können insbesondere
an der Unterseite der Deckplatte befestigt sein, wobei vorzugsweise die Länge
der Riegelzapfen derart gewählt ist, daß sie über die Randkanten
der Längsseitenstege der Wanne hinausragen. Eine entsprechende Ausgestaltung
ermöglicht, daß die Riegelzapfen mit zusätzlichen Sicherungselementen
wie insbesondere Klammern in den Riegellöchern gesichert werden können,
wobei die Klammern von der Seite unterhalb der Längsseitenstege des Aufsatzelementes
und quer zu den Riegellöchern in die Traverse oder die Befahrungswanne eingeschoben
werden können. Die Riegelzapfen können hierzu mit einer Nut für die
Befestigungsklammer versehen sein. Bei Riegelzapfen, die kürzer sind als die
Längsseitenstege, müßten die Sicherungsklammern die Längsseitenstege
durchfassen.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung können die Riegelzapfen
am Aufsatzelement zugleich auch als Riegelelemente für die Schubstangen ausgebildet
sein. Hierzu kann es ggf. ausreichen, relativ lange Riegelzapfen zu verwenden, die
nicht nur in den oberen Bereich der Riegellöcher einsteckbar sind sondern in
eingestecktem Zustand auch die Aufnahmen für die Schubstangen vollständig
queren, um die Schubstangen in den Aufnahmen zu arretieren. Es versteht sich, daß
auch dann die Riegelzapfen in ihrer Riegellage wiederum mittels vorzugsweise U-förmiger
Befestigungsklammer gesichert werden können.
Die obige Aufgabe wird auch durch ein Aufsatzelement für die
Rückeinrichtung eines Schreitausbaugestells gelöst, welches erfindungsgemäß
eine Deckplatte und Riegelzapfen aufweist, lösbar an der Rückeinrichtung
arretierbar ist und im Montagezustand eine geschützte Durchführung für
die Stichleitungen zwischen Gewinnungsanlage und zugehörigem Schreitausbaugestell
bildet.
Weitere Vorteile und Ausgestaltungen eines erfindungsgemäßen
Schreitausbaugestells bzw. eines Aufsatzelementes für ein solches Schreitausbaugestell
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von in der Zeichnung gezeigten Ausführungsbeispielen.
In der Zeichnung zeigen:
1 schematisch in Seitenansicht ein erfindungsgemäßes
Schildausbaugestell mit Befahrungswanne, Aufsatzelement und Stichleitung;
2 schematisch einen Vertikalschnitt durch eine Befahrungswanne
mit montiertem Aufsatzelement;
3 eine perspektivische Ansicht eines ersten Ausführungsbeispiels
eines Aufsatzelementes mit einem Paar von Riegelzapfen;
4 schematisch in einem Vertikalschnitt durch die Aufnahmen
einer Befahrungswanne die Verriegelung eines Aufsatzelementes mit zwei Paaren von
Riegelzapfen; und
5 in einer Ansicht entsprechend 4
die Verriegelung eines Aufsatzelementes gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel
mit zwei voneinander beabstandeten Paaren von Riegelzapfen.
In 1 ist insgesamt mit Bezugszeichen
10 ein Schildausbaugestell für den untertägigen Bergbau dargestellt.
Das Schildausbaugestell 10 besteht in an sich bekannter Weise im wesentlichen
aus einer Hangendkappe 1, einem gelenkig mit der Hangendkappe verbundenen
Bruchschild 2, zwei nebeneinander angeordneten Liegendkufen 3,
von denen in 1 nur die vordere zu erkennen ist, einem
Lenkergetriebe 4 mit jeweils zwei Paaren von Lenkern 5,
6, welche das Bruchschild 2 gelenkig mit den Liegendkufen
3 verbinden, sowie zwei Hydraulikstempel 7, die jeweils mit ihrem
einen Ende an einer der Liegendkufen 3 und mit ihrem anderen Ende an der
Hangendkappe 1 angelenkt sind und durch Hydraulikbeaufschlagung aus- oder
einfahrbar sind, um die Hangendkappe 1 gegen das Hangende anzudrücken
oder für einen Schreitvorgang der Schildausbaugestelle 10 zu lösen.
Das Schildausbaugestell 10 ist ferner mit einer insgesamt mit
8 bezeichneten Rückeinrichtung versehen, die einen nicht dargestellten
Hydraulikzylinder als Rückzylinder aufweist, der mit seinem einen Ende an einem
Joch 9 gelenkig angeschlagen ist, das die beiden Liegendkufen
3 gelenkig miteinander verbindet und dessen Kolbenstange an einer hier
relativ langen Traverse 11 angeschlossen ist, die an ihrem vorderen Ende
mit einem Fördereranschlag 12 versehen ist und zwischen dem Fördereranschlag
12 und der Traverse 11 eine relativ flache Befahrungswanne
13 aufweist. Die Traverse 11 und die Befahrungswanne
13 können einstückig oder aus mehreren Elementen aufgebaut sein,
wobei sich die Befahrungswanne 13 auch über den Bereich der Traverse
11 hinaus bis an den Anschlag für die Zylinderstange des Rückzylinders
erstrecken kann.
2 zeigt einen Vertikalschnitt durch die Traverse
11, an deren hinteren Ende sich die Befahrungswanne 13 anschließt.
Die Traverse 11 ist nahe ihrer Seitenränder mit zwei zylindrischen
und sich über die Länge der Traverse 11 erstreckenden Aufnahmen
14 versehen, in welche die beiden Schubstangen (19,
4 und 5) eines im einzelnen
nicht dargestellten Rückgestänges eingeschoben werden. Bei den gezeigten
Ausführungsbeispielen ist die Traverse 11 jeweils oberhalb jeder Aufnahme
14 mit einer Lochleiste 15 mit Riegellöchern 16
versehen, wobei mehrere Paare von aus Querbohrungen zu den Aufnahmen 14
bestehenden Riegellöchern 16 sowohl die Riegelleisten 15
als auch die Aufnahmen 14 querend durchfassen. Da in Längsrichtung
der Traverse 11 mehrere Riegellöcher 16
vorhanden sind, besteht die Möglichkeit, den Abstand zwischen einer am Fördereranschlag
12 angeschlagenen Fördereinrichtung bzw. Gewinnungsanlage und den
Liegendkufen 3 bzw. dem Joch 9 durch unterschiedliche Riegelpositionen
für die Schubstangen einzustellen. Die Verriegelung der Schubstangen erfolgt
hierbei meist mittels kräftiger Riegelbolzen, die von oben in die Riegellöcher
16 eingeschoben werden und im Montagezustand, d.h. wenn die Schubstangen
(19, 4) in die Aufnahmen 14 eingeschoben
sind, Querbohrungen in den Schubstangen durchfassen.
Die Hydraulikversorgung mehrerer Schildausbaugestelle einer Gewinnungseinrichtung
im untertägigen Bergbau erfolgt über Stichleitungen (30,
1), welche nicht dargestellte Hochdruckversorgungsleitungen
sowie Rücklaufleitungen, die im oder am Förderer der Gewinnungsanlage
verlegt sind, mit etwa jedem fünfzehnten Schildausbaugestell 10 verbinden,
um von dort die Hydraulikversorgung der Nachbargestelle vorzunehmen. Beim erfindungsgemäßen
Schildausbaugestell 10 ist an der Oberseite der Traverse 11 ein
Aufsatzelement 20 befestigt, welches hier nur in einem Teilbereich der
Traverse 11 bzw. Befahrungswanne eine geschützte Verlegung der Stichleitung
30 ermöglicht.
Das Aufsatzelement 20 besteht hier, wie insbesondere
3 zeigt, aus einem kräftigen, mehrfach abgekanteten
Blech mit einer Deckplatte 21 sowie zwei rechtwinklig hierzu abgewinkelt
verlaufenden Längsseitenstege 22, wobei an der Unterseite
23 der Deckplatte 21 ein Paar von Riegelzapfen 24 angeschweißt
ist, deren Länge derart bemessen ist, daß die freien Enden 26
der Riegelzapfen 24 über die Randkanten 25 der Längsseitenstege
22 hinausragen. Das Aufsatzelement 20kann, wie 2
deutlich erkennen läßt, derart auf die Oberseite der Traverse
11 aufgesetzt werden, daß die beiden Riegelzapfen 24 in zwei
der Riegellöcher 16 der Riegelleisten 15 bzw. der Traverse
11 einfassen. Im Montagezustand liegen dann die Randkanten 25
der Längsseitenstege 22 an den Oberseiten der Riegelleisten
15 auf, und die Zapfenenden 26 der Riegelzapfen 24 greifen
derart tief in die Riegellöcher 16 innerhalb der Riegelleisten
15 ein, daß von der Seite der Befahrungswanne oder Traverse
11 her U-förmige Befestigungsklammern 37 in entsprechende
Querbohrungen in den Riegelleisten eingeschoben und durch Nuten 28 in den
Riegelenden 26 hindurchgesteckt werden können, um die Aufsatzelemente
20 sicher gegen Lösen von der Traverse 11 zu sichern. Bei
montiertem Aufsatzelement 20 entsteht zwischen der Oberseite der Traverse
11, der Unterseite 23 der Deckplatte 21 sowie den beiden
Längsseitenstegen 22 ein Freiraum, der als geschützter Durchgriff
29 oder Durchführung für die Stichleitungen (30,
1) genutzt werden kann, um die Stichleitung sicher
und geschützt zwischen der Gewinnungsanlage und den Schreitausbaugestellen
zu verlegen. Das Aufsatzelement 20 kann hierbei durch geeignete Anpassung
der Riegelzapfen 24 bei nahezu sämtlichen im untertägigen Bergbau
vorhandenen Rückeinrichtungen von Schildausbaugestellen montiert werden, ohne
daß zusätzliche Maßnahmen an den Rückeinrichtungen, insbesondere
an den Traversen oder Befahrungswannen der Rückeinrichtungen, getroffen werden
müssen. Die Stirnseiten des wannenförmigen Aufsatzelementes
20 sind zwischen den beiden Längsseitenstegen 22 offen, so
daß im Durchgriff 29 für die Stichleitungen auch mehrere Leitungen
verlegt werden können. An den stirnseitigen Enden der Deckplatte
21 der Wanne 20 sind beidseitig jeweils Rundstäbe
27 od.dgl. angeschweißt, um einen günstigen Krümmungsradius
für die schildausbaugestellseitig aus der Durchführung 29 nach
oben umgelenkt austretende Stichleitung zu ermöglichen und eine Beschädigung
des Schlauchmantels durch Kanten etc. zu vermeiden.
4 zeigt schematisch ein alternatives Ausführungsbeispiel
eines wannenförmigen Aufsatzelementes 120, bei welchem zwei Paare
von Riegelzapfen 124 und 124' an der Unterseite der Deckplatte
121 befestigt sind. In 4 ist schematisch dargestellt,
daß die vorderen Enden der Schubstangen 19 mittels Riegelbolzen
18 in den bezogen auf die Gewinnungsanlage hinteren Riegellöchern
16 der Traverse 11 bzw. Befahrungswanne verankert sind, während
die beiden Riegelzapfen 124, 124' in die beiden vorderen Riegellöcher
der Traverse 11 einfassen. Die Länge der Riegelzapfen 124
ist hierbei derart bemessen, daß die Zapfenenden 126 bzw.
126' der Riegelzapfen 124, 124' zwar in die Riegellöcher
16 innerhalb der Riegelleisten 15 einfassen, ohne jedoch bis in
die Aufnahmen 14 für die Schubstangen 19 in der Traverse
11 hineinzureichen. Der Durchtritt 129 wird wie beim ersten Ausführungsbeispiel
seitlich von Längsseitenstegen 122 begrenzt und an den offenen Stirnseiten
der Deckplatte 121 sind wiederum querverlaufende Rundstäbe
127 angeschweißt.
Beim dritten Ausführungsbeispiel eines wannenförmigen Aufsatzelementes
220 in 5 mit Deckplatte 221 und Längsseitenstegen
222 sind wiederum die Schubstangen 19 in den hinteren Riegellöchern
16 der Traverse 11 verankert. Auch das Aufsatzelement
220 weist an der Unterseite der Deckplatte 221 ein vorderes Paar
von Riegelzapfen 224 auf, die mittels Befestigungsklammern in den Riegelleisten
der Traverse 11 verankert sind, und ferner ein hinteres Paar von Riegelzapfen
234 auf, die hier zugleich die Riegelelemente zum Arretieren der Schubstangen
19 in den hinteren Riegellöchern 16 bilden. Die Riegelzapfen
234 sind hierzu deutlich länger, insbesondere mehr als doppelt so
lang wie die vorderen Riegelzapfen 224 ausgebildet, so daß sie nicht
nur die Riegelleisten 15 durchfassen, sondern auch bis zum Boden der Traverse
11 hinabreichen, um eine Querbohrung 19A nahe
der vorderen Enden der Schubstangen 19 durchfassen zu können, wodurch
die Schubstangen 19 in den Aufnahmen 14 verankert werden.
Für den Fachmann ergeben sich aus der vorhergehenden Beschreibung
zahlreiche Modifikationen, die in den Schutzbereich der anhängenden Schutzansprüche
fallen sollen. Es versteht sich, daß die Tiefe der Längsseitenleisten,
die Position und Anordnung der Riegelzapfen je nach Ausgestaltung von Riegellöchern
an einer Traverse oder Befahrungswanne unterschiedlich ausgestaltet sein könnten.
Falls Stichleitungen großer Schlauchdurchmesser verlegt werden müssen,
können Aufsatzelemente verwendet werden, bei denen die Tiefe der Längsseitenleisten
und die Länge der Zapfen entsprechend länger ausgebildet ist. Die Schubstangen
können auf beliebige Weise in der Traverse oder Befahrungswanne befestigt werden,
z.B. auch mittels nur einer Riegelstange, welche die Aufnahmen und Schubstangen
horizontal und quer durchgreift oder mittels eines Riegelsegments, welches in einem
zentralen Riegelloch sitzt und beide Schubstangen in der Riegelposition arretiert.
Falls die Traverse keine Riegellöcher für variabel verstellbare Schubstangen
aufweist, könnte die Befestigung des Aufsatzelementes auch mit anderen Riegelmitteln
als Riegelzapfen erfolgen.