Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Nähmaschine,
die einen Nähkopf mit einer in senkrechter Richtung in Hin- und Herbewegung
angetriebenen Nadel und einen Schiffchenträger umfaßt, der ein Schiffchen,
das synchron mit der vertikalen Bewegung der Nähnadel angetrieben wird, um
so zur Bildung von Stichen mit ihr zusammenzuarbeiten, aufweist.
Eine Nähmaschine nach dem Stand der Technik umfaßt einen
Maschinenrahmen, der einen Grundrahmen aus einer Mehrzahl von Stahlprofilen, zwei
an der oberen Fläche des Grundrahmens an beiden rechten und linken Seiten befestigten
Kästen und ein rohrförmiges Rahmenelement in viereckiger Form aufweist,
das sich zwischen den oberen und unteren Flächen der Kästen erstreckt
und dessen beiden Enden an den entsprechenden Kästen befestigt sind. Ein Nähkopf
ist an dem rohrförmigen viereckigen Rahmenelement befestigt und ein Schiffchenträger
ist an dem Grundrahmen angebracht.
Um Schwingungen, die aufgrund der vertikalen reziproken Bewegung einer
Nähnadel oder aufgrund der Drehung des Schiffchens zur Bildung von Stichen
erzeugt werden können, zu reduzieren, werden Kanalstrahlprofile oder L-Strahlprofile
für den Grundrahmen verwendet und eine große Anzahl solcher Strahlprofile
werden zur Verbesserung der Festigkeit des gesamten Maschinenrahmens und zur Verbesserung
der Biegesteifigkeit als Folge des gesamten Maschinenrahmens verwendet. Allerdings
wird durch diese Maßnahme mit zunehmender Steifheit bzw. Biegesteifigkeit des
Maschinenrahmens die Konstruktion des Grundrahmens komplizierter und das Gewicht
des Maschinenrahmens wird erhöht.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt
und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen:
1 eine Vorderansicht eines Maschinenrahmens einer Nähmaschine
nach einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung,
2 eine Seitenansicht des Maschinenrahmens,
3 eine Aufsicht auf den Maschinenrahmen,
4 eine perspektivische Ansicht des Maschinenrahmens,
5 eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht
des Trägeraufbaus eines Schiffchenträgers der Nähmaschine,
6 eine teilweise geschnittene Ansicht eines Spulenhalters
der Nähmaschine,
7 eine perspektivische Ansicht eines Teils des Spulenhalters,
der einem der Nähköpfe der Nähmaschine zugeordnet ist,
8 eine perspektivische Ansicht einer Fadenführungsvorrichtung,
und
9 eine vertikale Schnittansicht der Fadendurchgangs-
oder führungsvorrichtung.
Ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung wird unter
Bezugnahme auf die Zeichnung beschrieben.
Ein Maschinenrahmen einer Näh- bzw. Stickmaschine wird in Vorderansicht,
Seitenansicht, Aufsicht und perspektivischer Ansicht in den 1,
2, 3 und 4
jeweils gezeigt.
Wie in diesen Figuren dargestellt ist, sind ein rechtes und ein linkes
Seitenauflager 10 seitlich mit Abstand zueinander angeordnet. Stützpfeiler
12 erstrecken sich vertikal von der oberen Fläche der Auflager
10 nach oben und sind jeweils daran befestigt. Ein oberer Rahmen
14 und ein unterer Rahmen 16 erstrecken sich jeweils zwischen
den Stützpfeilern 12
. Sowohl der obere Rahmen 14 als auch der untere Rahmen
16 weisen eine rohrförmige Ausbildung mit viereckigem Querschnitt
auf, so daß sie eine größere Steifheit besitzen. Der obere Rahmen
14 ist mit seinen beiden Enden an den oberen Flächen der Stützpfeiler
12 befestigt. Der untere Rahmen 16 ist mit beiden Enden an den
Stützpfeilern 12 in ihrer in vertikaler Richtung mittleren Position
befestigt. Es ist vorzuziehen, daß die Stützpfeiler 12 auch eine
große Steifheit aufweisen.
Ein Verstärkungswinkel 18 ist an der Vorderseite jedes
Stützpfeilers 12 und an der oberen Fläche des entsprechenden
Auflagers 10 befestigt, um so die Verbindungskraft zwischen jedem Stützpfeiler
12 und seinem entsprechenden Auflager 10 zu erhöhen. Ein
Hilfspfeiler 20 ist mit einem unteren Ende an dem jeweiligen Auflager
10 befestigt. Der Hilfspfeiler 20 ist an der Rückseite des
entsprechenden Trägerpfeilers 12 angeordnet und ist mit dem Trägerpfeiler
12 und dem oberen Rahmen 14 verbunden. Der Hilfspfeiler
20 dient zur Erhöhung der Verbindungsstabilität zwischen dem
entsprechenden Auflager 10 und dem Trägerpfeiler 12 und zwischen
dem entsprechenden Trägerpfeiler 12 und dem oberen Rahmen
14. Die den Maschinenrahmen bildenden obigen Elemente sind miteinander
durch Schweißen oder dergleichen Verbindungsarten verbunden.
Ein Lagerbock 22 ist an der vorderen Fläche des unteren
Rahmens 16 befestigt. Ein Tisch 26 ist zwischen dem oberen Rahmen
14 und dem unteren Rahmen 16 angeordnet. Eine Strebe
24 ist mit ihren beiden Enden an den rückwärtigen Flächen
der Hilfspfeiler 20 befestigt. Ein Halterahmen 28 zum Auflegen
eines Werkstücks wie ein zu nähendes bzw. zu stickendes Gewebe ist auf
dem Tisch 26 angeordnet. Stutzen (nicht dargestellt) zum Lagern des Tisches
26 und eines Antriebsmechanismus (nicht dargestellt) zum Bewegen des Halterahmens
28 sind an der Strebe 24 befestigt.
Wie in 1 dargestellt wird, ist eine Mehrzahl
von Nähköpfen bzw. Stickköpfen 30 (sechs in dem Ausführungsbeispiel)
an der Vorderfläche des oberen Rahmens 14 befestigt und in seitlicher
Richtung bzw. Querrichtung angeordnet. Eine Spulenhalteranordnung 40 ist
an der oberen Fläche des oberen Rahmens 14 angeordnet. Eine Mehrzahl
von Schiffchenträger 32 sind an dem Lagerbock 22 befestigt
und sind in Ausrichtung zu ihrem entsprechenden Nähkopf 30 positioniert.
Jeder Nähkopf 30 ist ein Mehrnadelkopf und ist für
eine Vielzahl von Nähnadeln (nicht dargestellt) vorgesehen, beispielsweise
für sechs Nähnadeln. In jedem Nähkopf 30 wird einer der
Nadeln ausgewählt und wird in vertikaler Richtung reversibel angetrieben.
Jeder Schiffchenträger 32 umfaßt ein in ihm angeordnetes
Schiffchen 32a (siehe 5) und wird synchron
mit der vertikalen Bewegung der ausgewahlten Nadel des entsprechende Nähkopfes
30 drehbar angetrieben. Somit werden Stiche auf dem durch den Halterahmen
28 gehal tenen Nähgut über die Vertikalbewegung der ausgewählten
Nähnadel und der Drehung des entsprechenden Schiffchens 32a in allgemein
bekannter Art gebildet, während der Halterahmen 28 während der
Nähoperation bewegt wird.
Der Lageraufbau eines der Schiffchenträger 32 wird in
auseinandergezogener perspektivischer Ansicht in 5
dargestellt. Wie in 5 gezeigt wird, ist eine Platte
33 an der unteren Fläche des Schiffchenträgers 32 über
vier Schrauben 34 (nur eine wird gezeigt) befestigt. Eine Befestigungsplatte
36 ist mit der unteren Fläche der Platte 33 verbunden, wobei
ein Dämpfungsgummi 35 als Schwingungsabsorptionselement zwischen der
Platte 33 und der Befestigungsplatte 36 jeweils in flächiger
Kontaktbeziehung mit der Platte 33 und der Befestigungsplatte
36 angeordnet ist. Drei Bolzen 37 sind an der unteren Fläche
der Befestigungsplatte 36 befestigt, die in in dem Lagerbock
22 ausgebildete Löcher 23 einführbar sind. Muttern
38 und 39 werden auf jeden Bolzen 37 geschraubt und sind
an der oberen Seite und der unteren Seite des Lagerbocks 22 angeordnet.
Die Mutter 39 wird festgezogen, um den Lagerbock zwischen den Muttern
38 und 39 zu klemmen. Somit kann die Einbauhöhe ebenso wie
die Neigung des Schiffchenträgers 32 relativ zu dem Lagerbock
22 eingestellt werden, indem die Positionen der Mutter 38 längs
des entsprechenden Bolzens 37 variiert werden.
Wie oben beschrieben, ist der Schiffchenträger 32 auf
dem Lagerbock 22 über den Dämpfungsgummi 35 gelagert,
so daß die Schwingungen des Schiffchenträgers 32, die entstehen
können, wenn das Schiffchen 32a drehbar angetrieben wird, durch den
Dämpfungsgummi 35 absorbiert werden können. Somit kann die Übertragung
von Schwingungen von dem Schiffchenträger 32 auf dem Lagerbock
22 verhindert werden.
Der detaillierte Aufbau der Spulenhaltervorrichtung 40 ist
in 6 in einer teilweisen geschnittenen Ansicht dargestellt.
Ein Teil der Spulenhaltervorrichtung 40, der einem Nähkopf
30 zugeordnet ist, ist in perspektivischer Ansicht in 7
dargestellt. Die Spulenhaltervorrichtung 40 umfaßt eine Halteplatte
42 und einen Fadendurchgangsmechanismus 54 (siehe 1).
Die Halteplatte 42 ist an dem oberen Rahmen 14 angeordnet und
erstreckt sich quer über die Nähköpfe 30. Der Fadendurchgangsmechanismus
54 ist über der Halteplatte 42 angeordnet.
Wie in 6 gezeigt wird, ist die Halteplatte 42
an der oberen Fläche des oberen Rahmens über Ansätze 43
befestigt. Eine Gruppe von Spulenstiften 50, die jedem Nähkopf
30 zugeordnet ist, ist an der oberen Fläche der Halteplatte
42 befestigt. Die Gruppe von Spulenstiften 50 umfaßt so viel
Spulenstifte 50, wie Nähnadeln in jedem Nähkopf 30 vorhanden
sind. Eine Spule S wird auf jeden Spulenstift 50 gesetzt. Eine Führungsstange
51 ist mit jedem Spulenstift 50 verbunden. Die Führungsstange
51 weist einen unteren rohrförmigen Bereich auf, der den oberen Teil
des Spulenstiftes 50 aufnimmt. Eine Spiralfeder 52 ist in dem
unteren rohrförmigen Bereich angeordnet, um die Führungsstange
51 nach oben vorzuspannen. Mit dieser Konstruktion kann durch Drücken
der Führungsstange 51 gegen die Vorspannkraft der Spiralfeder
52 nach unten die Spule aufgesetzt oder von dem Spulenstift 50
entfernt werden, ohne die Führungsstange 51 von dem Spulenstift
50 entfernen zu müssen.
Wie in den 1 und 6
gezeigt wird, wird der Fadendurchgangsmechanismus 54 durch Trägerstäbe
56 gehalten, die an der oberen Fläche des oberen Rahmens
14 befestigt sind. Der Fadendurchgangsmechanismus 54 umfaßt
eine erste Führungsstange 58 und eine zweite Führungsstange
60. Wie in 7 gezeigt wird, umfaßt die
erste Führungsstange 58 eine Gruppe von Fadendurchgangslöchern
59, im Ausführungsbeispiel sechs, die jedem Nähkopf
30 zugeordnet sind. Die zweite Führungsstange 60 umfaßt
eine Gruppe von Fadendurchgangslöchern 61, drei an der Zahl, die jedem
Nähkopf 30 zugeordnet sind. Wie in 6
gezeigt wird, weist jedes Fadendurchgangsloch 59 und 61 an beiden
Seiten nach außen vergrößerte Enden auf. Ein Schlitz 59a
ist in der ersten Führungsstange 58 in Verlängerung zu dem Fadendurchgangsloch
59 angeordnet, der zur Führung eines Fadens von der oberen Seite des
Randes der ersten Führungsstange 58 zu jedem Fadendurchgangsloch
59 dient. Ein Schlitz 61a ist in der zweiten Führungsstange
60 anschließend an jedes Fadendurchgangsloch 61 ausgebildet,
der zur Führung eines Fadens von der oberen Seite des Umfangs der zweiten Führungsstange
60 zu jedem Fadendurchgangsloch 61 dient.
Zusätzlich umfaßt der Fadendurchgangsmechanismus
54 ein Fadendurchgangselement 62, das jedem Nähkopf
30 zugeordnet ist. Wie aus den 8 und
9 zu ersehen ist, die das Fadendurchgangselement
62 in perspektivischer Ansicht und im Querschnitt zeigen, umfaßt das
Fadendurchgangselement 62 ein Grundteil 63 und einen Drücker
68. Eine Vertiefung 64 ist an der oberen Fläche des Grundteils
63 ausgebildet und dient zur Aufnahme des Drückers 68. Die
Vertiefung 64 weist einen Boden auf, mit dem ein Filzstreifen
65 verbunden ist. Schlitze 66 sind auf beiden Seiten der Vertiefung
64 in dem Grundteil 63 ausgebildet und entsprechen in ihrer Zahl
den Nähnadeln des entsprechenden Nähkopfes 30 (sechs in diesem
Ausführungsbeispiel). Eine Führungsstange 67 ist an der Vorderfläche
des Grundteils 63 befestigt, um ein Reißen der Fäden an den Ecken
der Schlitze 66 zu verhindern.
Der Drücker 68 ist an einem Ende schwenkbar mit dem
Grundteil 63 über einen Stift 70 verbunden, wodurch die Vertiefung
64 geöffnet und geschlossen werden kann. Eine Blattfeder
71 ist an dem anderen Ende des Drückers 68 angebracht. Wenn
der Drücker 68 in der Vertiefung 64 des Grundteils
63 aufgenommen wird, wie in 9 gezeigt wird,
wird die Blattfeder 71 federnd gegen die vordere und hintere Fläche
des Grundteils 63 gedrückt, so daß der Drücker
68 in Position gehalten wird. Ein Filzstreifen 69 ist mit der
unteren Fläche des Drückers 68 verbunden.
Die Wege der Fäden in der Spulenhaltervorrichtung 40
wird nun erläutert. Die aus einer vorderen Anordnung bzw. Reihe der Spulen
S an der Vorderseite der Spulenplatte 42 herausgezogenenen Fäden gehen
durch die Fadendurchgangslöcher 59 der ersten Führungsstange
58 und das Fadendurchgangselement 62 und erreichen dann den entsprechenden
Nähkopf 30. Die von der hinteren Anordnung bzw. Reihe der Spulen S
an der Rückseite der Spulenplatte 42 herausgezogenen Fäden gehen
durch die Fadendurchgangslöcher 61 der zweiten Führungsstange
60, die Fadendurchgangslöcher 59 der ersten Führungsstange
58 und das Fadendurchgangselement 62 und erreichen dann den entsprechenden
Nähkopf.
Da die auf jede Spule oder Rolle S gewundenen Fäden verdreht
werden, wenn sie von der jeweiligen Spule S abgezogen werden, kann sich ein Teil
des Fadens in eine schleifenartige Form verdrehen, wenn der Faden zwischen der Spule
S und der ersten Führungsstange 58 oder der zweiten Führungsstange
60 lose wird. Allerdings wird durch Vorsehen der Führungsstange
51 auf dem Spulenstift 50 der Faden von der Spule S abgezogen,
während der Faden um die Führungsstange 51 herumgewickelt ist,
so daß der Faden sich nicht verdrehen oder verwickeln kann.
Die Bedienungsoperation der Fäden, die für die erste Führungsstange
58 und die zweite Führungsstange 60 benötigt wird, liegt
nur darin, die Fäden durch die Fadendurchgangslöcher 59 über
die entsprechenden Schlitze 59a und durch die Durchgangslöcher
61 über die entsprechenden Schlitze 61a hindurchzuführen.
Darüber hinaus besteht die Bedienungsoperation der Fäden, die für
das Fadendurchgangselement 62 verlangt wird, nur darin, die Fäden
durch die Schlitze 66 des Grundteils 63 mit geöffnetem Drücker
68 zu führen und dann den Drücker 68 auf das Grundteil
63 zu bringen und zu schließen.
Während des Nähvorgangs können an den Nähköpfen
30 und an den Schiffchenträger 32 Schwingungen erzeugt werden,
wodurch die Schiffchen 32a sich drehen könnten. Mit diesem Ausführungsbeispiel
sind die Nähköpfe 30 an dem oberen Rahmen 14 befestigt,
der eine größere Steifheit bzw. Stabilität aufweist und die Schiffchenträger
32 sind über den Lagerbock 22 an dem unteren Rahmen
16 befestigt, der auch eine größere Stabilität besitzt.
Daher können Schwingungen des gesamten Maschinenrahmens reduziert werden, während
der Maschinenrahmen einen einfachen Aufbau aufweist.
Obwohl das obige Ausführungsbeispiel in Verbindung mit einer
Nähmaschine mit einer Vielzahl von Mehrnadel-Nähköpfen
30 beschrieben wurde, kann der gleiche Maschinenrahmen für eine Nähmaschine
angewandt werden, die eine Vielzahl von Nähköpfen mit nur einer Nadel
oder die einen einzigen Nähkopf mit nur einer Nadel aufweist.