Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Ausbringen
von Streugut.
Zum Ausbringen von Streugut im Gartenbereich, insbesondere
von vegetationswirksamem Streugut, wie Dünger, Unkraut- oder Schädlingsbekämpfungsmittel
sind handgeschobene Streuwagen im Gebrauch, welche typischerweise eine schlitzförmige
Öffnung im Bodenbereich aufweisen, durch welche beim Verfahren des Geräts
Streugut aus einem Streugutbehälter auf eine befahrene Fläche in vorgebbarer
Streudichte gefördert wird. Die Bestreuung der Fläche erfolgt in Form
von Streubahnen, deren Bahnbreite in Verfahrrichtung im Regelfall durch den konstruktiven
Aufbau des Geräts vorgegeben ist. Für den Eintritt der beabsichtigten
Vegetationswirkung des Streuguts ist die Streudichte auf der Fläche von besonderer
Bedeutung und eine Überdosierung durch Mehrfachbestreuung kann ebenso wie eine
Auslassung einer Fläche zu z. B. einer auffällig unregelmäßigen
Rasenfläche oder gar Verödung von Teilflächen führen.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde,
eine Vorrichtung zum Ausbringen von Streugut anzugeben, welche mit einfachen Mitteln
eine gleichmäßige Bestreuung einer Fläche ermöglicht.
Die Erfindung ist im unabhängigen Patentanspruch 1
beschrieben. Die abhängigen Ansprüche enthalten vorteilhafte Ausgestaltungen
und Weiterbildungen der Erfindung.
Durch die Markierungsvorrichtung, welche beim Verfahren
des Geräts über eine Ausgabeöffnung ein Markierungsmittel aus einem
Vorratsbehälter auf die zu bestreuende Fläche abgibt, ist auf einfache
und kostengünstige Weise eine Kennzeichnung eines bestreuten Flächenbereichs
möglich. Vorzugsweise wird ein Randbereich einer beim Verfahren des Geräts
bestreuten Streubahn markiert, wozu die Ausgabeöffnung im Bereich des Randes
der Streubahn, d. h. an einem seitlichen Randbereich der bezüglich des Geräts
festen seitlichen Position der Streubahn angeordnet ist.
Die seitliche Erstreckung und die Lage des Streubereichs
des Geräts sind typischerweise durch den konstruktiven Aufbau des Geräts
vorgegeben. In vorteilhafter Ausführung weist das Gerät eine schlitzförmige,
quer zur Verfahrrichtung des Geräts verlaufende Streuöffnung auf. Die
Abgabe von Streugut durch die Streuöffnung ist vorteilhafterweise an die Fahrbewegung
des Geräts gekoppelt und durch den Benutzer, z. B. für Manövrierstrecken
oder Fahrstrecken außerhalb der zu bestreuenden Fläche sperrbar bzw. während
der Verfahrung über die zu bestreuende Fläche auslösbar.
Die Erfindung ist in ihrem einfachen Aufbau insbesondere
von Vorteil für handbetätigte fahrbare Streugeräte. Als zu bestreuende
Flächen seien insbesondere Rasenflächen oder ähnliche Vegetationsflächen
betrachtet. Das Streugut liegt vorzugsweise in körniger Form vor und das Streugerät
ist zur Ausbringung von körnigem Streugut ausgeführt. Das körnige
Streugut fällt typischerweise in solchen Situationen bestimmungsgemäß
zwischen der Vegetation auf den Boden und ist für den Benutzer dann nicht oder
kaum mehr sichtbar.
Das Markierungsmittel ist vorteilhafterweise bezüglich
der Vegetation wir- , kungsneutral und enthält z. B. im wesentlichen mineralische
inerte und/oder biologisch schnell abbaubare Bestandteile. Das Markierungsmittel
kann dadurch unbedenklich in zur guten visuellen Erkennbarkeit ausreichender Konzentration
auf die Fläche bzw. die Vegetation abgegeben werden. Das Markierungsmittel
ist vorteilhafterweise mit Wasser von der Fläche oder insbesondere von der
Vegetation abspülbar, so dass nach der Bestreuung durch natürliche oder
künstliche Beregnung das Markierungsmittel unauffällig für den Betrachter
entfernt werden kann. Das Markierungsmittel ist in besonders vorteilhafter Ausführung
eine Lösung einer farbigen Substanz in Wasser, wobei die farbige Substanz vorzugsweise
als aufrührbares Pulver in Wasser enthalten ist. Die Markierungsvorrichtung
ist dementsprechend zur Ausgabe eines flüssigen Markierungsmittels ausgebildet.
Die Bevorratung kann dadurch auf die farbige Substanz beschränkt werden. Die
Zubereitung der wässrigen Lösung, Emulsion oder Aufschwemmung ist für
den Benutzer leicht möglich. Es können mit geringem Aufwand farbige Substanzen
unterschiedlicher Farben bereitgehalten und nach Bedarf eingesetzt werden. Als mineralisch
inerte Substanz in Pulverform kann vorteilhafterweise Titanoxid eingesetzt sein,
welches zur Einfärbung mit Farbpigmenten versetzt sein kann.
Die flüssige Ausführung des Markierungsmittels
ist auch von besonderem Vorteil dadurch, dass die Flüssigkeit im Gegensatz
zu einem feinen trockenen Pulver bei der Fallbewegung von der Ausgabeöffnung
auf die Fläche bzw. die Vegetation nur eine geringe Auffälligkeit gegen
Verwehen durch Luftbewegungen zeigt und dadurch eine relativ präzise Markierung
gewährleistet ist.
Die Markierungsvorrichtung enthält vorteilhafterweise
Einrichtungen zur Dosierung der je Fahrstreckeneinheit oder in bevorzugt einfacher
Ausführung je Zeiteinheit abgegebenen Menge an Markierungsmittel. Für
die Abgabe von in flüssiger Form vorliegendem Markierungsmittel sind solche
Dosiereinrichtungen besonders einfach ausführbar und können z. B. in erster
vorteilhafter Ausführungsform durch ein Flüssigkeits-Dosierventil zwischen
Vorratsbehälter und Ausgabeöffnung oder in anderer vorteilhafter Ausführungsform
durch eine verstellbare Belüftungsöffnung zu einem abgeschlossenen Behältervolumen
des Vorratsbehälters, durch welche ein bei Abgabe von Markierungsmittel im
Vorratsbehälter entstehender Unterdruck ausgeglichen werden kann, gegeben sein.
In anderer Ausführung kann die Abgabe von Markierungsmittel auch unter Einwirkung
von Überdruck im Vorratsbehälter erfolgen. Die Dosiereinrichtungen können
in einfachster Ausführung nur zwischen einem offenen und einem geschlossenen
Zustand verstellbar sein. In bevorzugter Ausführung sind mehrere bezüglich
der je Fahrstreckeneinheit oder Zeiteinheit abgegebenen Menge an Markierungsmittel
unterschiedliche Öffnungseinstellungen oder eine bis zu einer maximalen Öffnungsweite
kontinuierlich verstellbare Öffnungsweite gegeben.
Vorteilhafterweise sind beide Randbereiche einer Streubahn
markierbar, was vorteilhaft für entgegen gesetzte Fahrrichtungen in benachbarten
Streubahnen ist. Hierfür kann in erster vorteilhafter Ausführung vorgesehen
sein, dass eine einzige Ausgabeöffnung der Markierungsvorrichtung zwischen
zwei seitlich beabstandeten, jeweils einem von zwei Randbereichen der Streubahn
zugeordneten Positionen verlagerbar und in der jeweiligen Position vorzugsweise
in vorbereiteter Halterung festlegbar ist. Der Vorratsbehälter kann hierbei
bei längerer Führungsleitung zwischen Vorratsbehälter und Ausgabeöffnung
an fester Stelle am Gerät verbleiben oder vorzugsweise bei kürzerer Verbindungsleitung
und nahe bei einem Behälterausgang angeordneter Ausgabeöffnung als mit
der Ausgabeöffnung einheitlich handhabbare Baugruppe zwischen zwei seitlich
beabstandeten Behälterpositionen versetzbar sein.
In anderer Ausführung können zwei seitlich beabstandete
Ausgabeöffnungen über vorzugsweise einzeln mit Dosiereinrichtungen versehene
Führungsleitungen für Markierungsmittel mit einem gemeinsamen Vorratsbehälter
verbunden oder jeweils einem von zwei Vorratsbehältern direkt zugeordnet sein.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf die Abbildungen noch eingehend veranschaulicht. Dabei zeigt:
- Fig. 1
- eine Seitenansicht eines Streugeräts,
- Fig. 2
- eine Heckansicht eines Streugeräts,
- Fig. 3
- einen separaten Vorratsbehälter,
- Fig. 4
- eine Heckansicht eines Streugeräts mit Behältern nach Fig. 3
Das in Fig. 1 in Seitenansicht und in Fig. 2 in Heckansicht
gezeigte Streugerät ist auf zwei Rädern RA in Fahrtrichtung FR manuell
verfahrbar und wird hierfür aus der gezeigten aufrechten Stellung durch den
Benutzer in Fig. 1 leicht nach rechts gekippt. Für ergonomische Handhabung
ist ein Handgriff HG über ein Gestänge GR, im Beispiel ein einzelner zentraler
Holm, in erhöhter Position angebracht.
Die Räder RA sind quer zur Fahrtrichtung beabstandet.
Ein Streugutbehälter SB weist an seiner Behälterunterseite eine verschließbare
Streuöffnung SO auf, durch welche Streugut, vorzugsweise körniges Streugut,
aus dem Behälter nach unten ausfallen kann. Im Streugutbehälter kann oberhalb
der Streuöffnung eine Rühreinrichtung und/oder Fördereinrichtung
angeordnet sein, welche vorteilhafterweise durch wenigstens eines der Räder
RA angetrieben sein kann. Mittels eines Bedienelements BE beim Handgriff HG und
über eine Kraftübertragungseinrichtung, wie z. B. einen Bowdenzug BZ,
kann die verschließbare Streuöffnung geöffnet bzw. geschlossen werden,
wobei vorzugsweise die geschlossene Stellung der Streuöffnung eine Ruhestellung
bildet und die Streuöffnung entgegen einer schließend wirkenden Rückstellkraft
durch den Benutzer über das Betätigungselement geöffnet werden kann.
Die maximale Öffnungsweite der Streuöffnung kann
vorteilhafterweise mittels eines Stellhebels veränderlich einstellbar sein,
wobei über eine solche veränderliche Einstellung die Streudichte veränderlich
vorgebbar ist.
An dem Streugut ist ein Vorratsbehälter MB für
ein Markierungsmittel angeordnet, von welchem seitlich zwei Verbindungsleitungen
VLL bzw. VLR zu je einer Ausgabeöffnung AAL bzw. AAR führen. Über
die Verbindungsleitungen, welche im skizzierten Beispiel als Kammern mit zur Seite
hin abnehmendem Querschnitt ausgeführt sind, aber auch einfache Schlauch- oder
Rohrleitungen sein können, kann flüssiges Markierungsmittel vom Vorratsbehälter
MB zu den Ausgabeöffnungen geleitet werden. Das flüssige Markierungsmittel
fließt vorzugsweise allein unter Schwerkrafteinfluss vom Vorratsbehälter
zu den Ausgabeöffnungen.
In Strömungsrichtung des Markierungsmittels zwischen
Vorratsbehälter MB und Ausgabeöffnungen AAL, AAR sind, vorzugsweise nahe
bei den Ausgabeöffnungen, Regulierventile RVL bzw. RVR als Dosiereinrichtungen
vorgesehen. Mittels der Dosiereinrichtungen kann die Ausgabe von Markierungsmittel
für jede der beiden Ausgabeöffnungen einzeln gesperrt oder freigegeben
werden, wobei vorteilhafterweise die je Zeiteinheit über eine Ausgabeöffnung
ausgegebene Menge an Markierungsmittel zwischen einem maximalen Wert und dem gesperrten
Zustand kontinuierlich oder stufenweise vorgebbar ist.
Die seitliche Breite BS der Streuöffnung und damit
die Streubreite der beim Verfahren bestreuten bahnförmigen Flächen ist
unabhängig von der gegebenenfalls möglichen Einstellbarkeit der Streudichte
konstant. Die Ausgabeöffnungen AAL, AAR sind in den seitlich gegenüber
liegenden Randbereichen der Streubahnen angeordnet, vorteilhafterweise um weniger
als 10 %, insbesondere weniger als 5 % der Breite BS der Streuöffnung seitlich
gegen die Enden der Streuöffnung versetzt positioniert.
Beim Streubetrieb des Geräts wird typischerweise nur
über die einem Rand der bestreuten Fläche oder einer bereits zuvor bestreuten
Bahn entfernte der beiden Ausgabeöffnungen Markierungsmittel abgegeben, während
die andere Ausgabeöffnung über die zugeordnete Dosiereinrichtung gesperrt
ist. Anstelle der Regulierventile können auch nur Absperreinrichtungen oder
eine Kombination von Absperreinrichtung und separatem Dosierorgan vorgesehen sein.
Anstelle der beiden aus einem gemeinsamen Vorratsbehälter
MB mit Markierungsmittel gespeisten Ausgabeöffnungen kann z. B. auch vorgesehen
sein, dass
- bei einem feststehenden Vorratsbehälter nur eine Ausgabeöffnung vorhanden
ist, welche alternativ beim rechten oder linken Randbereich der Streubahn anordenbar
ist, oder
- eine Baueinheit von Vorratsbehälter und Ausgabeöffnung alternativ
rechts oder links auswechselbar angeordnet ist, oder
- auf jeder Seite ein separater Vorratsbehälter mit zugeordneter Ausgabeöffnung
angeordnet ist.
Fig. 3 zeigt einen von dem fahrbaren Gerät lösbaren
und insbesondere nach Fig. 4 in zwei unterschiedlichen Positionen an dem Gerät
anordenbaren Vorratsbehälter WB. Eine über ein Regulierventil RV mit dem
Behälterinnenraum in flüssigkeitsleitender Verbindung stehende Auslassöffnung
AA ist fest mit dem Behälter verbunden. Der Behälter ist über eine
verschließbare Öffnung VO befüllbar. An dem Behälter sind Haltemittel
HB zur lösbaren Befestigung des Behälters an dem fahrbaren Gerät
vorgesehen. Diese Haltemittel sind im skizzierten Beispiel vorteilhafterweise in
zwei unterschiedliche Stellungen bezüglich des Behälters verlagerbar entsprechend
zwei verschiedenen Positionen WBL (in Fig. 4 mit durchgezogener Linie) oder WBR
(in Fig. 4 mit unterbrochener Linie). Die Haltemittel wirken mit Haltestrukturen
auf Seiten des fahrbaren Geräts zusammen, um den Behälter WB an dem Fahrzeug
in einer oder mehreren definierten, gegebenenfalls vom Benutzer wählbaren Positionen
für den Markierungsbetrieb zu befestigen. Die in Fig. 4 skizzierten Befestigungspositionen
sind vorzugsweise im wesentlichen symmetrisch bezüglich einer vertikalen Mittellängsebene
des fahrbaren Geräts. Die Haltemittel sind in dem Beispiel nach Fig. 3 hakenförmig
ausgebildet und ermöglichen das Einhängen des Vorratsbehälters WB
in eine entsprechende Gegenstruktur des fahrbaren Geräts. An dem Vorratsbehälter
und/oder Gerät können weitere Haltestrukturen bzw. Gegenstrukturen vorgesehen
sein.
Die Ausrichtung und Lage der Auslauföffnung AA in
den beiden in Fig. 4 skizzierten Positionen des Behälters an dem fahrbaren
Gerät entsprechen Ausrichtung und Lage der Auslauföffnungen AAR, AAL in
Fig. 2 und die Erläuterungen zu Fig. 2 gelten analog für die Anordnung
nach Fig. 4.
Die vorstehend und die in den Ansprüchen angegebenen
sowie die den Abbildungen entnehmbaren Merkmale sind sowohl einzeln als auch in
verschiedener Kombination vorteilhaft realisierbar. Die Erfindung ist nicht auf
die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern im Rahmen fachmännischen
Könnens in mancherlei Weise abwandelbar.