Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufnahme von Steckverbindungen.
Zur Realisierung der Anforderung, immer größere Packungsdichten
in Verteilereinrichtungen von Telekommunikationsanlagen, wie z.B. in Lichtwellenleiterverteilereinrichtungen,
bereitzustellen, ist es erforderlich, auf einem immer enger werdenden Raum eine
immer größer werdende Anzahl an Verbindungen, insbesondere Steckverbindungen,
zwischen Nachrichtendatenleitern, insbesondere Lichtwellenleitern, handzuhaben.
Dabei ist einerseits eine möglichst schonende Handhabung der Nachrichtendatenleiter
sowie der Steckverbindungen unter Einhaltung zulässiger Biegeradien erforderlich,
andererseits dürfen dann, wenn an einer Steckverbindung Arbeiten ausgeführt
werden, die anderen Steckverbindungen nicht beeinflusst werden.
Bislang sind aus dem Stand der Technik keine Vorrichtungen bekannt,
mit denen Steckverbindungen auf engstem Raum unter Realisierung hoher Packungsdichten
schonend unter Gewährleistung eines Einzelzugriffs auf die Steckverbindungen
gehandhabt werden können.
Hiervon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung das Problem zu
Grunde, eine neuartige Vorrichtung zur Aufnahme von Steckverbindungen zu schaffen.
Dieses Problem wird durch eine Vorrichtung zur Aufnahme von Steckverbindungen
gemäß Anspruch 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung umfasst mindestens zwei
Aufnahmeelemente zur Aufnahme von jeweils mehreren Steckverbindungen, wobei benachbarte
Aufnahmeelemente derart gelenkig miteinander verbunden sind, dass ein Aufnahmeelement
zusammen mit den in demselben aufgenommenen Steckverbindungen gegenüber einem
benachbarten Aufnahmeelement und den in demselben aufgenommenen Steckverbindungen
derart schwenkbar ist, dass ein Abstand zwischen den Aufnahmeelementen veränderbar
ist.
Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung können Steckverbindungen
in mehreren Aufnahmeelementen abgelegt werden, wobei die Aufnahmeelemente gelenkig
miteinander verbunden und relativ zueinander schwenkbar sind. Hierdurch ist es möglich,
den Abstand zwischen den Aufnahmeelementen für die Steckverbinder zu verändern
und ein Aufnahmeelement relativ zu dem oder jedem anderen Aufnahmeelement zu verlagern,
dass ein ungestörter Zugriff auf die in diesem Aufnahmeelement aufgenommenen
Steckverbindungen möglich ist. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ermöglicht
demnach eine Realisierung hoher Packungsdichten von Steckverbindungen bei einer
schonenden Handhabung derselben sowie gleichzeitiger Gewährleistung eines Einzelzugriffs
auf eine Steckverbindung ohne andere Steckverbindungen zu beeinträchtigen.
Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen
und der nachfolgenden Beschreibung. Ein Ausführungsbeispiel wird anhand der
Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt:
1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Aufnahme
von Steckverbindungen zusammen mit aufgenommenen Steckverbindungen in einer Draufsicht;
2 die Anordnung der 1
in einer Seitenansicht;
3 die Anordnung der 1
in einer perspektivischen Ansicht;
4 die Anordnung der 1
in einer weiteren perspektivischen Ansicht;
5 die Anordnung der 1
in einer gegenüber 2 um 90° gedrehten Seitenansicht;
und
6 die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Aufnahme
von Steckverbindungen ohne die aufgenommenen Steckverbindungen in einer perspektivischen
Ansicht.
1 bis 6 zeigen unterschiedliche
Ansichten einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 zur Aufnahme
von Steckverbindungen, wobei 1 bis 5
die Vorrichtung 10 zusammen mit in derselben aufgenommenen Steckverbindungen
11 zeigen, wohingegen 6 die Vorrichtung ohne
Steckverbindungen zeigt.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel umfasst die erfindungsgemäße
Vorrichtung 10 zur Aufnahme von Steckverbindungen zwei Aufnahmeelemente
12, 13 zur Aufnahme von jeweils mehreren Steckverbindungen. Jedes
der beiden Aufnahmeelemente 12, 13 verfügt über mehrere
in einer Reihe nebeneinander angeordnete Aufnahmepositionen 14 bzw.
15 für jeweils eine Steckverbindung 11. Im gezeigten Ausführungsbeispiel
weist das Aufnahmeelement 12 insgesamt zwölf in einer Reihe nebeneinander
angeordnete Aufnahmepositionen 14 und das Aufnahmeelement 13 ebenfalls
zwölf in einer Reihe nebeneinander angeordnete Aufnahmepositionen
15 auf, so dass mit der gezeigten Vorrichtung 10 insgesamt vierundzwanzig
Steckverbindungen gehandhabt werden können.
Die beiden Aufnahmeelemente 12, 13 sind gelenkig
miteinander verbunden, und zwar gemäß 6 über
zwei Schenkel 16, die zu beiden Seiten der Aufnahmeelemente 12,
13 an denselben angreifen. Bedingt durch die gelenkige Verbindung der Aufnahmeelemente
12, 13 über die Schenkel 16 können die Aufnahmeelemente
12, 13 zusammen mit den in denselben aufgenommenen Steckverbindungen
11 relativ zueinander verschwenkt werden, um so den vertikalen Abstand
sowie horizontalen Abstand zwischen den Aufnahmeelementen 12,
13 sowie den in diesen aufgenommenen Steckverbindungen 11 zu verändern.
Abhängig von der Relativposition ist dabei entweder ein Zugriff auf die im
Aufnahmeelement 12 aufgenommenen Steckverbindungen 11 oder auf
die im Aufnahmeelement 13 aufgenommenen Steckverbindungen 11 möglich.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist das Aufnahmeelement
12, welches die in einer Reihe nebeneinander angeordneten Aufnahmepositionen
14 aufweist, über eine abgewinkelte Lasche 17 mit einer Bodenwand
einer nichtdargestellten Verteilereinrichtung fest verbindbar. Das die Aufnahmepositionen
15 aufweisende Aufnahmeelement 13 ist über die Schenkel
16 an dem Aufnahmeelement 12 gelenkig bzw. schwenkbar gelagert,
um dasselbe in unterschiedliche Relativpositionen zum Aufnahmeelement
12 zu überführen. Beim Verschwenken der Aufnahmeelemente
12, 13 relativ zueinander verändert sich der vertikale Abstand
sowie der horizontale Abstand zwischen denselben, wobei abhängig von der Relativposition
der Zugriff auf die in einer der beiden Aufnahmeelemente 12,
13 aufgenommenen Steckverbindungen 11 möglich ist.
In einer ersten Relativposition des Aufnahmeelements 13 zum
Aufnahmeelement 12 (siehe 1, 2,
4 und 6) ist der horizontale
Abstand zwischen den beiden Aufnahmeelementen 12, 13 maximiert
und der vertikale Abstand zwischen denselben minimiert. In dieser ersten Relativposition
ist ein Zugriff auf die im Aufnahmeelement 12 aufgenommenen Steckverbindungen
11 möglich.
In einer zweiten Relativposition des Aufnahmeelements 13
relativ zum Aufnahmeelement 12 (siehe 3 und
5) ist der horizontale Abstand zwischen den Aufnahmeelementen
12, 13 verkleinert und der vertikale Abstand zwischen denselben
vergrößert, wobei dann in der zweiten Relativposition der Zugriff auf
die in dem Aufnahmeelement 13 aufgenommenen Steckverbindungen
11 möglich ist.
In der ersten Relativposition ist der Zugriff auf die in der Aufnahmeeinrichtung
12 aufgenommenen Steckverbindungen 11 im Sinne eines Einzelzugriffs
möglich, so dass bei Zugriff auf eine Steckverbindung 11, die im Aufnahmeelement
12 aufgenommen ist, weder die anderen im Aufnahmeelement 12 aufgenommenen
Steckverbindungen noch die im Aufnahmeelement 13 aufgenommenen Steckverbindungen
11 beeinträchtigt bzw. unterbrochen werden.
In der zweiten Relativposition ist ein Zugriff auf die im Aufnahmeelement
13 aufgenommenen Steckverbindungen 11 im Sinne eines Einzelzugriffs
möglich, was bedeutet, dass dann, wenn auf eine einzelne in der Aufnahmeeinrichtung
13 aufgenommene Steckverbindung 11 zugegriffen wird, weder die
anderen im Aufnahmeelement 13 aufgenommenen Steckverbindungen noch die
im Aufnahmeelement 12 aufgenommenen Steckverbindungen beeinträchtigt
bzw. unterbrochen werden.
Wie bereits ausgeführt, sind sowohl die Aufnahmepositionen
14 des Aufnahmeelements 12 als auch die Aufnahmepositionen
15 des Aufnahmeelements 13 jeweils in einer Reihe nebeneinander
positioniert. Dabei sind die Aufnahmepositionen 14, 15 der beiden
Aufnahmeelemente 12, 13 versetzt zueinander angeordnet.
In vertikaler Blickrichtung gesehen (siehe insbesondere
1) sind dabei die Aufnahmepositionen 14,
15 der beiden Aufnahmeelemente 12, 13 derart zueinander
versetzt, dass in etwa in der Mitte zwischen unmittelbar nebeneinander liegenden
Aufnahmepositionen 14 des Aufnahmeelements 12 jeweils eine Aufnahmeposition
15 des Aufnahmeelements 13 angeordnet ist. Ebenso ist in etwa
in der Mitte zwischen unmittelbar nebeneinander liegenden Aufnahmepositionen
15 des Aufnahmeelements 13 jeweils eine Aufnahmeposition
14 des Aufnahmeelements 12 angeordnet. Durch diesen Versatz der
Aufnahmepositionen 14, 15 in horizontaler Richtung können
gemäß 1 die einzelnen Steckverbindungen
11 besonders platzsparend in der Vorrichtung 10 aufgenommen werden.
Weiterhin sind die Aufnahmepositionen 14, 15 der
beiden Aufnahmeelemente 12, 13 derart versetzt zueinander angeordnet,
dass in horizontaler Blickrichtung gesehen (siehe insbesondere 2,
5) in beiden Relativpositionen der Aufnahmeelemente
12, 13 relativ zueinander die Aufnahmepositionen 14,
15 der Aufnahmeelemente 12, 13 vertikal voneinander beabstandet
sind.
So sind in der Relativposition zwischen den beiden Aufnahmeelementen
12, 13, in welcher der horizontale Abstand zwischen denselben
maximiert und der vertikale Abstand zwischen denselben minimiert ist (siehe
1, 2, 4
und 6), die Aufnahmepositionen 14 des Aufnahmeelements
12 oberhalb der Aufnahmepositionen 15 des Aufnahmeelements
13 angeordnet, so dass in dieser Relativposition ein Zugriff auf die in
dem Aufnahmeelement 12 aufgenommenen Steckverbindungen 11 möglich
ist. In der anderen Relativposition hingegen, in welcher der horizontale
Abstand zwischen den Aufnahmeelementen 12, 13 verkleinert und
der vertikale Abstand zwischen denselben vergrößert ist (siehe
3 und 5), sind die Aufnahmepositionen
15 des Aufnahmeelements 13 oberhalb der Aufnahmepositionen
14 des Aufnahmeelements 12 positioniert, so dass dann ein Zugriff
auf die im Aufnahmeelement 13 aufgenommenen Steckverbindungen
11 möglich ist.
Wie insbesondere 6 entnommen werden kann,
sind in beide Aufnahmeelemente 12, 13 jeweils zwischen benachbarten
Aufnahmepositionen 14 bzw. 15 schlitzartige Ausnehmungen 18 eingebracht.
Durch die Ausnehmungen 18 können Kabel geführt werden, die zu
den einzelnen Steckverbindungen führen. So dienen die in das Aufnahmeelement
12 eingebrachten, schlitzartigen Ausnehmungen 18 der Führung
von Kabeln, die zu den im Aufnahmeelement 13 aufgenommenen Steckverbindungen
11 führen. Die in das Aufnahmeelement 13 eingebrachten, schlitzartigen
Ausnehmungen 18 dienen hingegen der Führung von Kabeln, die zu den
im Aufnahmeelement 12 aufgenommenen Steckverbindungen 11 führen.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung 10 ermöglicht
eine platzsparende Anordnung von Steckverbindern und damit eine hohe Packungsdichte
bei schonender Handhabung derselben und bei Gewährleistung eines Einzelzugriffs
auf alle aufgenommenen Steckverbindungen. Die erfindungsgemäße Vorrichtung
ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn zum Öffnen und Schließen der Steckverbindungen
viel Platz benötigt wird, wie dies bei zu verschraubenden Steckverbindungen
gemäß der FC-Steckertechnik erforderlich ist.
Die schlitzartigen Ausnehmungen 18 der beiden Aufnahmeelemente
12, 13 sind von unterschiedlichen Richtungen aus in dieselben
eingebracht. So zeigt insbesondere 6, dass die schlitzartigen
Ausnehmungen 18 des Aufnahmeelements 12 von oben in dasselbe eingebracht
sind und die schlitzartigen Ausnehmungen 18 des Aufnahmeelements
13 von unten in dasselbe eingebracht sind, so dass die schlitzartigen Ausnehmungen
18 des Aufnahmeelements 12 oben offen und die schlitzartigen Ausnehmungen
18 des Aufnahmeelements 13 unten offen sind. Hierdurch ist gewährleistet,
dass bei dem Verschwenken der Aufnahmeelemente 12, 13 relativ
zueinander die zu den Steckverbindungen 11 führenden Kabel in die
schlitzartigen Ausnehmungen 18 eingeführt bzw. aus denselben ausgeführt
werden können, und zwar abhängig von der Schwenkrichtung des Aufnahmeelements
13 relativ zum Aufnahmeelement 12.
- 10
- Vorrichtung
- 11
- Steckverbindung
- 12
- Aufnahmeelement
- 13
- Aufnahmeelement
- 14
- Aufnahmeposition
- 15
- Aufnahmeposition
- 16
- Schenkel
- 17
- Lasche
- 18
- Ausnehmung