Die Erfindung betrifft eine Schüssel für Suppen o. dgl.,
mit einem zwischen einer Innenschale und einer Außenschale aus dünnem
Edelstahl gebildeten Hohlraum zur Aufnahme eines Warmhaltemittels.
Stand der Technik
Einwandige Schalen bzw. Schüsseln für Suppen aus Porzellan,
Kunststoff oder Metall sind Stand der Technik. Diese Schalen müssen massiv
ausgebildet sein, damit ein entsprechendes Warmhaltevermögen über eine
entsprechende Zeit erreicht wird. Sollen jedoch lange Warmhaltezeiten über
Stunden gewährleistet werden, reicht das Warmhaltevermögen dieser bekannten
Schalen nicht mehr aus. Außerdem haben die massiv ausgebildeten Schalen ein
hohes Gewicht und erfordern für die Erwärmung entsprechend hohe Energiemengen.
Bei einer bekannten Wärmespeicherschüssel, insbesondere
für einen Teller, ist zwischen einer Innenwand und einer Außenwand eine
Wärmspeicherplatte angeordnet (DE 1925774
A1).
Aus der DE 25 43 666 A1
ist ein u.a. ein doppelwandiges Warmhaltegeschirr bekannt, bei dem der Hohlraum
mit einem Wärmeisolationsmaterial ausgeschäumt ist. In anderen bekannte
Lösungen, beispielsweise für Rührschüsseln (DE
94 16 636 U1) ist der Hohlraum mit einem Temperiermittel in Form CO2-Schnee
ausgefüllt.
Allen diesen bekannten ist der Nachteil gemeinsam, dass einerseits
das Wärmevorhaltevermögen für das Warmhalten der Suppen über
längere Zeiten, beispielsweise über Stunden, nicht ausreichend ist und
andererseits feste Speichermedien wie sie in der DE
1 925 774 A1 vorgeschlagen werden, nur zur Aufnahme eines Tellers oder
einer Schüssel geeignet sind, was wiederum insbesondere bei der Versorgung
von Heimen, Krankenhäusern oder Privathaushalten zu Transportproblemen und
insgesamt zu einem höheren Aufwand führt. Des Weiteren entsteht zusätzlicher
Reinigungsaufwand, der insbesondere im Hotel- und Gaststättengewerbe, in Großküchen,
Altenheimen, Krankenhäusern, Pflege- und Behindertenheime sowie auch im privaten
Haushalten sowohl vom Wasser- als auch vom Energieverbrauch erheblich sein kann.
Aufgabenstellung
Bei diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
eine langlebige Schüssel für Suppen zur Verfügung zustellen, die
ein ausreichendes Warmhaltevermögen aufweist, trotzdem ein geringes Gewicht
besitzt, sich leicht Stapeln und nach dem Aufheizen auch wieder vereinzeln lässt
sowie einfach zu handhaben und unproblematisch zu reinigen ist.
Diese Aufgabe wird durch eine Schüssel der eingangs genannten
Gattung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Schüssel
sind den Unteransprüchen entnehmbar.
Die erfindungsgemäße Lösung zeichnet sich dadurch aus,
dass in die dünnwandige Außenschale eine Stapelschulter eingeformt ist,
der eine umlaufende Kante als Teil eines in die Innenwand geformten Deckelsitzes
zugeordnet ist, wobei die Kante deutlich oberhalb der Stapelschulter etwa in 86%
der Gesamthöhe der Schüssel angeordnet ist sowie Innenschale und Außenschale
beim Ineinanderstapeln im Abstand voneinander gehalten sind.
Dies hat den Vorteil, dass die Schlüsseln beim Ineinander stapeln
eine umfangsmäßige Führung erhalten, die ein Anstoßen bzw. Aufsetzen
der Außenschale an bzw. auf die Innenschale weitgehend ausschließt und
im täglichen Gebrauch ein Einbeulen oder ungewollte Verformungen an der dünnwandigen
Innenschale der Schüssel verhindert. Dies ermöglicht es außerdem,
die Innenschale gegenüber der Außenschale dünnwandiger auszuführen
und das Schüsselgewicht deutlich herabzusetzen.
Durch die Kante wird des Weiteren erreicht, dass die Innenschale in
einer von der Außenschale beabstandeten Lage gehalten wird, so dass beim Aufheizen
der Schüsseln im Stapel ein besserer Wärmeaustausch möglich ist und
die Energieausnutzung beim Aufheizen verbessert werden kann.
Die erfindungsgemäße Schüssel ist einfach in der Handhabung.
Die Schalen lassen sich ohne Probleme schnell ineianderstapeln und nach dem Aufheizen
auch wieder entstapeln.
Weitere Vorteile und Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung.
Ausführungsbeispiel
Die Erfindung soll nachstehend an einem Ausführungsbeispiel näher
erläutert werden.
Es zeigen:
1 einen Schnitt durch die erfindungsgemäße
Schüssel und
2 einen Schnitt durch zwei ineinander gestapelten Schüsseln.
Die 1 zeigt die erfindungsgemäße
Schale 1, welche aus einer topfförmigen Außenschale
2 aus Edeltstahl mit einer Dicke von 0,8 mm und aus einer topfförmigen
Innenschale 3 aus Edelstahl mit einer Dicke von 0,7 mm geformt ist. Die
Außenschale 2 und Innenschale 3 schließen einen Hohlraum
4 zur Aufnahme eines bis 120°C beständigen Heißwachses als
Warmhaltemittel ein.
In die Außenschale 2 ist eine Stapelschulter
5 eingeformt, die sich zwischen einem unter einem Winkel &agr; von 16°
gegenüber der Schalenachse A-A verlaufenden unteren Wandabschnitt
6 und einem parallel zur Schalenachse A-A angeordneten oberen Wandabschnitt
7 in etwa 53% der Gesamthöhe H der Schüssel 1 befindet.
Der Wandabschnitt 7 besitzt als oberen Abschluß einen randseitig angeformten,
horizontal abragenden Bund 8 als Auflage für die Innenschale
3. In den Wandabschnitt 6 ist bodenseitig ein umlaufender Rand
9 eingeformt, der gegenüber dem Mittenabschnitt 10 etwas
erhöht ausgebildet ist.
Die Innenschale 3 der Schüssel 1 ist aus einem
unteren Wandabschnitt 11 und einem oberen Wandabschnitt 12 gebildet.
Der untere Wandabschnitt 11 der Innenschale 3 schließt mit
der Schalenachse A-A einen Winkel &ggr; von 12° und der obere Wandabschnitt
12 einen Winkel &bgr; von 7° ein. In den oberen Wandabschnitt
12 ist eine umlaufende Ausnehmung 13 für die Aufnahme eines
nichtdargestellten Deckels zum Verschließen der Schüssel 1 eingeformt.
An die Ausnehmung 13 der Innenschale 3 ist ein nach außen
abgebogener, horizontaler Bund 14 als oberer Abschluss angeformt. Die Ausnehmung
13 bildet andererseits mit dem unteren Wandabschnitt 11 eine Kante
15 zum Führen beim Ineinanderstapeln von Schüsseln
1 und zum Beabstanden des unteren Wandabschnitts 11 der Innenschale
3 vom Wandabschnitt 6 der Außenschale 2 aus. Beim
Ineinanderstapeln der Schüsseln sichert die Kante 15 einerseits, dass
der äußere
Wandabschnitt 6 nicht auf den unteren Wandabschnitt
11 der Innenschale 3 aufsetzt und andererseits, dass sobald die
Stapelschulter 5 auf den Bund 14 zu liegen kommt, der äußere
Wandabschnitt 6 von dem inneren unteren Wandabschnitt 11 beabstandet
bleibt.
Zur Herstellung der erfindungsgemäßen Schüssel
1 wird zunächst das Heißwachs in fester Form in kleinen Einzelstücken
in die entsprechend geformte Außenschale 2 in einer auf den zu bildenden
Hohlraum 4 bemessenen Menge eingefüllt. Die entsprechend geformte
Innenschale 3 wird dann in die mit Heißwachsstücken gefüllt
Außenschale 2 unter Schütteln so eingebracht bis der Bund
14 der Innenschale 3 auf den Bund 8 der Außenschale
2 zu liegen kommt. Bund 8 der Außenschale 2 und
Bund 14 der Innenschale 3 werden anschließend kraftschlüssig
und flüssigkeitsdicht durch Schweißen, beispielsweise Schutzgasschweißen,
verbunden.
- 1
- Schüssel
- 2
- Außenschale
- 3
- Innenschale
- 4
- Hohlraum
- 5
- Stapelschulter
- 6
- unterer Wandabschnitt von 2
- 7
- oberer Wandabschnitt von 2
- 8
- Bund an 2
- 9
- bodenseitiger Rand
- 10
- Mittenabschnitt vom Boden
- 11
- unterer Wandabschnitt von 3
- 12
- oberer Wandabschnitt von 3
- 13
- Ausnehmung von 3
- 14
- Bund von 3
- 15
- Kante von 3
- A-A
- Schalenachse
- H
- Gesamthöhe der Schüssel
- &agr;, &bgr;, &ggr;
- Winkel