Die Erfindung betrifft eine hohlraumbildende Vorrichtung zur Aufnahme
und Entnahme von Post- und Wurfsendungen begrenzter Größe an vorwiegend
namentlich bezeichnete Empfänger, bestehend aus einem Hohlkörper a mit
einem Hohlraum a, einem Hohlraumboden a, einem Rumpfelement, einem Frontelement
mit mindestens einem Gelenk a 1, einem Schloss und einem Namensschild,
einem Stirnelement, einer Einwurfsöffnung a und einem Abdeckelement mit mindestens
einem Gelenk a 2 und einem Hohlkörper b mit einem Hohlraum b, einem
Hohlraumboden b und einer Einlage- und Entnahmeöffnung b.
Diese Erfindung beruht auf der Problematik, dass insbesondere im ländlichen
Bereich ein Postkasten zur Aufgabe einer oder mehrerer Postsendungen für ältere
Menschen immer unerreichbarer wird. Die älteren Menschen müssen mit ihren
Postsendungen oft mehrere hundert Meter zurücklegen, um einen Postkasten zur
Aufgabe ihrer Postsendungen zu erreichen. Dieser Weg ist insbesondere im Winter
außerordentlich gefahrvoll, da den älteren Menschen eine erhöhte
Sturzgefahr droht. Um sich diesen Weg zu ersparen, warten ältere Menschen oft
stundenlang auf den Postangestellten, um demselben ihre Postsendungen mitzugeben.
Eine weitere Variante stellt ein Einpacken der Postsendungen in einem wasserundurchlässigen
Umschlag dar. Dieser Umschlag wird mit einem schweren Gegenstand beschwert auf dem
eigenen Postkasten abgelegt. Der Postangestellte entnimmt mühselig und zeitaufwendig
diesem wasser-undurchlässigen Umschlag die Postsendungen und hinterlegt den
leeren wasserundurchlässigen Umschlag, beschwert mit dem schweren Gegenstand,
wieder auf dem Postkasten. Bei Sturm, Regenwetter und im Winter stehen somit oft
ältere Menschen vor unlösbaren Problemen. Im Zusammenhang mit einer regenwasser-
und schwitzwassergeschützten Zwischenlagerung der Post- und Wurfsendungen zeigt
sich des Weiteren oft das Problem, dass Post- und Wurfsendungen bei deren Entnahme
aus einem Postkasten durchnässt und unleserlich geworden sind. In der
DE 195 07 454 A1 wird ein Briefkasten
beschrieben, bestehend aus Seitenteilen, einem Bodenteil, einem Deckel und' einer
Tür, bei dem der Briefkastenboden in Richtung eines Seitenteiles geneigt ausgeführt
wird. Eindringende Feuchtigkeit kann somit in Richtung des Gefälles im Postkastenboden
ablaufen und durch eine vorgesehene Öffnung austreten. Eine trockene Lagerung
der Post- und Wurfsendungen wird durch diesen Lösungsvorschlag aber nicht erreicht,
da auf dem Postkastenboden grundsätzlich Wasserrückstände des eingedrungenen
Regen- oder Schwitzwassers verbleiben.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zu Grunde, einen Postkasten
in Form einer dreiteiligen hohlraumbildenden Vorrichtung zu entwickeln, der außer
einen Bereich für Post- und Wurfsendungen einen Bereich zur Aufnahme und Entnahme
von zur Mitnahme durch Postangestellte bestimmte Postsendungen und einen Bereich
zur Aufnahme und Entnahme von Periodika und Wurfsendungen aufweist, wobei alle in
Bereichen mit offenen Einlage- und Entnahmeöffnungen gelagerten Postsendungen,
Periodika und Wurfsendungen trotz eingedrungenen und vorhandenen Regen- und Schwitzwassers
im Wesentlichen trocken lagern sollen.
Diese Aufgabe wird in Verbindung mit dem Oberbegriff des Schutzanspruches
1 erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Schutzanspruches
1 gelöst. Zweckdienliche und vorteilhafte Ausgestaltungsmöglichkeiten
ergeben sich aus den Schutzansprüchen 2 bis 17.
Die erfindungsgemäße hohlraumbildende Vorrichtung, auch
Postkasten genannt, besteht aus einem Hohlkörper a und einem Hohlkörper
c, zwischen denen ein Hohlkörper b angeordnet ist. Alternativ kann die Anordnung
des Hohlkörpers a, des Hohlkörpers b und des Hohlkörpers c auch in
der Kombination „a-c-b" erfolgen. Im Hohlraum b des Hohlköpers b ist
ein Trockenlegungselement b zur Auflage von Periodika und Wurfsendungen eingebracht.
Des Weiteren ist im Hohlraum c des Hohlkörpers c ein Trockenlegungselement
c zur Auflage von Postsendungen eingebracht. Damit bleiben die im Hohlraum b des
Hohlkörpers b und im Hohlraum c des Hohlkörpers c auf den jeweiligen Trockenlegungselementen
hinterlegten Postsendungen, Periodika und Wurfsendungen trotz eingedrungenen und
vorhandenen Regen- und Schwitzwassers trocken. Vorteilhafterweise ist im Hohlraum
c eine Signalisierungsvorrichtung angeordnet, die einem Postangestellten das Vorhandensein
von hinterlegen Postsendungen signalisiert. Somit ist der Postangestellte bereits
frühzeitig über die Hinterlegung von Postsendungen im Hohlraum c des Hohlkörpers
c informiert und kann dieselben zielgerichtet weiterleiten.
Nach einem vorteilhaften Merkmal der Erfindung sind der Hohlkörper
a, der Hohlkörper b und der Hohlkörper c in der vom Anwender gewählten
Reihenfolge „a-b-c" oder „a-c-b" form- und kraftschlüssig verbunden,
um eine hohe innere Stabilität zu erreichen.
Da der Hohlkörper b eine offene Einlage- und Entnahmeöffnung
zur Einlage und Entnahme von Periodika und Wurfsendungen aufweist, ist das Trockenlegungselement
b im Hohlraum b des Hohlkörpers b für eine trockene Lagerung der Periodika
und Wurfsendungen angeordnet.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes
sieht vor, dass das Trockenlegungselement b im Hohlraum b in einer geneigten Bauausführung
an den Seitenwänden des Hohlkörpers b befestigt ist. In einer weiteren
Gestaltungsvariante kann das Trockenlegungselement b in einer geneigten Bauausführung
auf dem Hohlraumboden b des Hohlkörpers b angeordnet sein.
Der Abstand zwischen dem Trockenlegungselement b und dem Hohlraumboden
b des Hohlkörpers b beträgt in allen Ausführungsvarianten mindestens
10 mm. Somit kann das auf dem Hohlraumboden b sich bildende Regen- und Schwitzwasser
ausreichend ablüften.
Des Weiteren wird die Oberfläche des Trockenlegungselementes
b strukturiert ausgeführt, damit die Periodika und Wurfsendungen sicher gelagert
werden können.
Da der Hohlkörper c eine offene Einlage- und Entnahmeöffnung
zur Einlage und Entnahme von Postsendungen aufweist, ist das Trockenlegungselement
c im Hohlraum c des Hohlkörpers c für eine trockene Lagerung der Postsendungen
vorgesehen.
Erfindungsgemäß wird weiter vorgeschlagen, dass das Trockenlegungselement
c im Hohlraum c in einer geneigten Bauausführung an den Seitenwänden des
Hohlkörpers c befestigt ist. Auch hier kann in einer weiteren Ausführungsvariante
das Trockenlegungselement c in einer geneigten Bauausführung auf einem Hohlraumboden
c des Hohlkörpers c angeordnet sein.
Der Abstand zwischen dem Trockenlegungselement c und dem Hohlraumboden
c des Hohlkörpers c beträgt in allen Ausführungsvarianten mindestens
10 mm. Somit kann auch hier das auf dem Hohlraumboden c sich bildende Regen- und
Schwitzwasser ausreichend ablüften.
Ebenfalls wird die Oberfläche des Trockenlegungselementes c strukturiert
ausgeführt, damit die Postsendungen sicher gelagert werden können.
Schließlich wird vorgeschlagen, dass der Hohlkörper c ein
Sichtfenster c aufweist, wobei im Hohlraum c des Hohlkörpers c eine farbig
gestaltete Signalisierungsvorrichtung eingebracht ist. Diese Signalisierungsvorrichtung
informiert über das Sichtfenster c im Hohlkörper c den Postangestellten
dahingehend, ob im Hohlraum c des Hohlkörpers c eine Postsendung zur Mitnahme
hinterlegt ist.
Weitere Einzelheiten, zweckmäßige Ausgestaltungen und Vorteile
der Erfindung werden in Bezugnahme auf die Zeichnung anhand eines lediglich schematisch
dargestellten Ausführungsbeispieles beschrieben.
Hierbei zeigt:
1 eine Vorderansicht einer hohlraumbildenden Vorrichtung
1 gemäß eines Ausführungsbeispieles der Erfindung,
2 eine Seitenansicht einer hohlraumbildenden Vorrichtung
1 gemäß eines Ausführungsbeispieles der Erfindung und
3 den Schnitt A-A einer hohlraumbildenden Vorrichtung
1 in der 1 gemäß eines Ausführungsbeispieles
der Erfindung.
In der 1 wird eine Vorderansicht einer
hohlraumbildenden Vorrichtung 1 gemäß eines Ausführungsbeispieles
der Erfindung dargestellt. Die hohlraumbildende Vorrichtung 1 ist sichtbar
aus einem Hohlkörper a 2, bestehend aus einem Rumpfelement
3, einem Frontelement 4 mit einem Schloss 6 und einem
Namenschild 7, und einem Abdeckelement 10 aufgebaut. Unterhalb
des Hohlkörpers a 2 ist ein Hohlkörper b 15 zur Aufnahme
und Entnahme von Periodika und Wurfsendungen angeordnet. Des Weiteren ist unterhalb
des Hohlkörpers b 15 ein Hohlkörper c 21 zur Aufnahme
und Entnahme von Postsendungen vorgesehen. Im Hohlkörper c 21 ist
ein Sichtfenster c 26 und eine Signalisierungsvorrichtung 27 sichtbar,
wobei die Signalisierungsvorrichtung 27 die Aufschrift „Bitte Postsendungen
entnehmen!" trägt. Damit ist für den Postangestellten ersichtlich, ob
sich im Hohlraum c des Hohlkörpers c 21 Postsendungen zur Entnahme
und Mitnahme befinden.
2 zeigt eine Seitenansicht einer hohlraumbildenden
Vorrichtung 1 gemäß eines Ausführungsbeispieles der Erfindung.
Sehr gut ersichtlich ist, dass die hohlraumbildende Vorrichtung 1 im Wesentlichen
aus dem Hohlkörper a 2, bestehend aus dem Rumpfelement 3,
dem Frontelement mit dem Schloss 6 und dem Namensschild 7, und
dem Abdeckelement 10 aufgebaut ist. Unterhalb des Hohlkörpers a
2 ist der Hohlkörper b 15 zur Aufnahme und Entnahme von Periodika
und Wurfsendungen 20 angeordnet. Die Periodika und Wurfsendungen
20 werden durch eine Einlage- und Entnahmeöffnung b 18 eingelegt
und entnommen. Deutlich ersichtlich ist die Anordnung eines Trockenlegungselements
b 19 in einer geneigten Bauausführung auf einem Hohlraumboden b
17 im Hohlraum b 16 des Hohlkörpers b 15. Der Abstand
zwischen dem Trockenlegungselement b 19 und dem Hohlraumboden b
17 beträgt mindestens 10 mm. Somit kann das auf dem Hohlraumboden
b 17 sich bildende Regen- und Schwitzwasser ausreichend ablüften.
In diesem Zusammenhang ist insbesondere die trockene Lagerung der Periodika und
Wurfsendungen 20 auf dem Trockenlegungselement b 19 hervorzuheben.
Unterhalb des Hohlkörpers b 15 ist der Hohlkörper c
21 zur Aufnahme und Entnahme von Postsendungen 28 angeordnet.
Die Postsendungen 28 werden durch eine Einlage- und Entnahmeöffnung
c 24 eingelegt und entnommen. Deutlich ersichtlich ist die Anordnung eines
Trockenlegungselements c 25 in einer geneigten Bauausführung auf einem
Hohlraumboden c 23 im Hohlraum c 22 des Hohlkörpers c
21. Der Abstand zwischen dem Trockenlegungselement c 25 und dem
Hohlraumboden c 23 beträgt mindestens 10 mm. Somit kann das auf dem
Hohlraumboden c 23 sich bildende Regen- und Schwitzwasser ausreichend ablüften.
In diesem Zusammenhang ist insbesondere die trockene Lagerung der Postsendungen
28 auf dem Trockenlegungselement c 25 hervorzuheben. Sehr gut
ersichtlich ist, dass der Hohlkörper c 21 ein Sichtfenster c
26 aufweist, wobei im Hohlraum c 22 des Hohlkörpers c
21 eine farbige Signalisierungsvorrichtung 27 eingebracht ist.
Die farbig gestaltete Signalisierungsvorrichtung 27 informiert über
das Sichtfenster c 26 im Hohlkörper c 21 den Postangestellten
dahingehend, ob im Hohlraum c 22 des Hohlkörpers c 21 Postsendungen
28 zur Mitnahme hinterlegt sind.
3 zeigt den Schnitt A-A einer hohlraumbildenden Vorrichtung
1 in der 1 gemäß eines Ausführungsbeispieles
der Erfindung. Sehr gut ersichtlich ist, dass die hohlraumbildende Vorrichtung
1 im Wesentlichen aus dem Hohlkörper a 2, bestehend aus dem
Rumpfelement 3 und einem Stirnelement 8 mit einer Einwurföffnung
a 9, dem Frontelement 4 mit dem Gelenk a 15, dem Schloss
6 und dem Namensschild 7, und dem Abdeckelement 10 mit
einem Gelenk a 2 11 aufgebaut ist. In dieser Darstellung ist sehr gut ersichtlich,
dass ein Einwurf der Post- und Wurfsendungen 14 nur dann über die
Einwurföffnung a 9 im Stirnelement 8 realisiert werden kann,
wenn das Abdeckelement 10 angehoben wurde. Nachdem die Post- und Wurfsendungen
14 auf den Hohlraumboden a 13 im Hohlraum a 12 des Hohlkörpers
a 2 eingelagert wurden, wird das Abdeckelement 10 wieder abgesenkt.
Damit sind alle diese im Hohlkörper a 2 eingelagerten Post- und Wurfsendungen
14 trocken gelagert. Unterhalb des Hohlkörpers a 2 ist der
Hohlkörper b 15 zur Aufnahme und Entnahme von Periodika und Wurfsendungen
20 angeordnet. Die Periodika und Wurfsendungen 20 werden durch
eine Einlage- und Entnahmeöffnung b 18 eingelegt und entnommen. Deutlich
ersichtlich ist die Anordnung des Trockenlegungselements b 19 in einer
geneigten Bauausführung auf dem Hohlraumboden b 17 im Hohlraum b
16 des Hohlkörpers b 15. Der Abstand zwischen dem Trockenlegungselement
b 19 und dem Hohlraumboden b 17 beträgt mindestens 10 mm.
Somit kann das auf dem Hohlraumboden b 17 sich bildende Regen- und Schwitzwasser
ausreichend ablüften. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die trockene
Lagerung der Periodika und Wurfsendungen 20 auf dem Trockenlegungselement
b 19 hervorzuheben. Unterhalb des Hohlkörpers b 15 ist der
Hohlkörper c 21 zur Aufnahme und Entnahme von Postsendungen
28 angeordnet. Die Postsendungen 28 werden durch eine Einlage-
und Entnahmeöffnung c 24 eingelegt und entnommen. Deutlich ersichtlich
ist die Anordnung des Trockenlegungselements c 25 in einer geneigten Bauausführung
auf dem Hohlraumboden c 23 im Hohlraum c 22 des Hohlkörpers
c 21. Der Abstand zwischen dem Trockenlegungselement c 25 und
dem Hohlraumboden c 23 beträgt mindestens 10 mm. Somit kann das auf
dem Hohlraumboden c 23 sich bildende Regen- und Schwitzwasser ausreichend
ablüften. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die trockene Lagerung der
Postsendungen 28 auf dem Trockenlegungselement c 25 hervorzuheben.
Sehr gut ersichtlich ist, dass der Hohlkörper c 21 ein Sichtfenster
c 26 aufweist, wobei im Hohlraum c 22 des Hohlkörpers c
21 eine farbige Signalisierungsvorrichtung 27 eingebracht ist.
Die farbige Signalisierungsvorrichtung 27 informiert über das Sichtfenster
c 26 im Hohlkörper c 21 den Postangestellten dahingehend,
ob im Hohlraum c 22 des Hohlkörpers c 21 Postsendungen
28 zur Mitnahme hinterlegt sind.
Die vorliegende Erfindung ist an Hand lediglich eines Ausführungsbeispieles
beschrieben, wobei es sich von selbst versteht, dass durch die verwendete Terminologie
der Erfindungsgedanke nicht eingeschränkt werden soll. Im Bezug auf die vorangestellten
Ausführungen sind vielfältige Modifizierungen und Variationen der Erfindung
möglich. Es versteht sich somit, dass sämtliche im Rahmen der folgenden
Schutzansprüche liegenden Ausführungsformen von der Erfindung mit eingeschlossen
sind.
- 1
- Hohlraumbildende Vorrichtung
- 2
- Hohlkörper a
- 3
- Rumpfelement
- 4
- Frontelement
- 5
- Gelenk a 1
- 6
- Schloss
- 7
- Namensschild
- 8
- Stirnelement
- 9
- Einwurföffnung a
- 10
- Abdeckelement
- 11
- Gelenk a 2
- 12
- Hohlraum a
- 13
- Hohlraumboden a
- 14
- Post- und Wurfsendungen
- 15
- Hohlkörper b
- 16
- Hohlraum b
- 17
- Hohlraumboden b
- 18
- Offene Einlage- und Entnahmeöffnung b
- 19
- Trockenlegungselement b
- 20
- Periodika und Wurfsendungen
- 21
- Hohlkörper c
- 22
- Hohlraum c
- 23
- Hohlraumboden c
- 24
- Offene Einlage- und Entnahmeöffnung c
- 25
- Trockenlegungselement c
- 26
- Sichtfenster c
- 27
- Signalisierungsvorrichtung
- 28
- Postsendung