Die Erfindung betrifft ein Bodensystem.
Bodensysteme der gattungsgemäßen Art bestehen üblicherweise
aus zementgebundenen Bodenplatten, die nebeneinander in einer Ebene auf einem Untergrund
angeordnet werden. Dabei ist es insbesondere auch bekannt, die Bodenplatten an ihren
Seitenkanten mit einer Stufenfalz auszubilden, wobei die Stufenfalzen benachbarter
Bodenplatten korrespondierend ineinander eingreifen. Entsprechende Stufenfalzen
bieten den Vorteil, dass benachbarte Bodenplatten sehr exakt gegeneinander ausgerichtet
werden können und hierdurch ein sehr gleichförmiger Bodenaufbau erstellbar
ist.
In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass es werkseitig aufwendig
ist, Bodenplatten mit einer Stufenfalz zu konfektionieren. Bodenplatten ohne Stufenfalz
ließen sich daher zeit- und kostengünstiger konfektionieren.
Aus dem Stand der Technik sind auch Bodenplatten ohne Stufenfalz bekannt.
Die Größe dieser Platten ist jedoch auf eine Länge von etwa 330 mm
beschränkt, da größere Bodenplatten zunehmend dazu neigen zu brechen,
wenn sie auf dem Untergrund einer Belastung ausgesetzt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein unter Verwendung von
Bodenplatten errichtbares Bodensystem zur Verfügung zu stellen, das unter geringem
Zeit- und Kostenaufwand erstellbar ist und bei dem die Bodenplatten wirksam gegen
Bruch geschützt sind.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird zur Verfügung gestellt ein
Bodensystem mit
einer dämmenden Unterkonstruktion und
auf der Unterkonstruktion aufliegenden Bodenplatten, die jeweils zementgebunden
sind und
zwei im Wesentlichen rechteckige Hauptoberflächen mit
einer Länge und Breite von jeweils wenigstens 500 mm aufweisen, wobei
die Seitenkanten rechtwinklig zu den Hauptoberflächen angeordnet sind und wobei
mehrere Bodenplatten
nebeneinander auf der Unterkonstruktion angeordnet und
benachbarten Bodenplatten an ihren einander zugewandten Seitenkanten über einen
Klebstoff miteinander verklebt sind.
Erfindungsgemäß liegen die Bodenplatten auf einer dämmenden
Unterkonstruktion auf. Bei einer Belastung der Bodenplatten bewirkt die dämmende
Unterkonstruktion eine Vergleichmäßigung der Belastung, so dass die Bodenplatten
bei dem erfindungsgemäßen Bodensystem verbessert gegen Bruch geschützt
sind.
Hierdurch können Bodenplatten mit einer Länge und Breite
ihrer Hauptoberflächen von wenigstens 500 mm vorgesehen sein und damit in einer
Größe, die wesentlich über der Größe bisheriger Bodenplatten
liegt. Durch das erfindungsgemäße Bodensystem kann ein Boden damit schneller
mit Bodenplatten belegt werden als bei herkömmlichen Bodensystemen.
Neben der Funktion, eine Vergleichmäßigung der Belastungen
auf die Bodenplatten zu bewirken, kommt der Unterkonstruktion insbesondere auch
eine dämmende Funktion zu. Die dämmende Unterkonstruktion besteht bevorzugt
aus Dämmmaterialien, beispielsweise Dämmplatten, dämmendem Schüttgut
oder einer Kombination solcher Dämmmaterialien. Nach einer bevorzugten Ausführungsform
besteht die dämmende Unterkonstruktion aus einem Schüttgut, bevorzugt
einem dämmendem Schüttgut, und darauf aufliegenden Dämmplatten. Das
dämmende Schüttgut kann beispielsweise in Form von expandiertem Perlit,
expandiertem Vermiculit, Blähglas, Blähton, Bims oder einer Kombination
dieser Schüttgüter vorgesehen sein. Das Schüttgut der Unterkonstruktion
bietet den Vorteil einer Nivellierung, insbesondere auf einem unebenen Untergrund.
Durch die Verwendung eines dämmenden Schüttgutes ist gleichzeitig ein
Dämmeffekt erzielbar.
Die dämmende Unterkonstruktion ist auf einem Untergrund aufgebracht,
auf dem das erfindungsgemäße Bodensystem angeordnet werden soll. Im Falle
der Verwendung einer Unterkonstruktion aus Schüttgut und Dämmplatten ist
entsprechend das Schüttgut auf dem Untergrund aufgebracht. Das Schüttgut
kann beispielsweise in einer mittleren Stärke von 10 bis 30 mm vorgesehen beziehungsweise
auf dem Untergrund aufgebracht sein.
Dämmplatten für die Unterkonstruktion können beispielsweise
in Form von Holzfaserdämmplatten, Holzwolledämmplatten, Steinwolledämmplatten,
Mineralwolledämmplatten oder Glaswolledämmplatten vorgesehen sein. Die
Dämmplatten können beispielsweise als Holzfaserplatten (WF) gemäß
DIN 13171, als Trittschalldämmplatten (MF) aus Steinwolle gemäß DIN
13162 oder als Trittschalldämmplatten aus Holzfaser (WF) gemäß DIN
13171 ausgebildet sein. Die Dämmplatten können bevorzugt quaderförmig
konfektioniert sein mit einer Dicke im Bereich von beispielsweise 5 bis 30 mm.
Nach einer Ausführungsform weist die dämmende Unterkonstruktion,
die wie vorstehend konfektioniert sein kann, zusätzlich Gipsplatten auf. Diese
Gipsplatten können entsprechend den Dämmplatten in der Unterkonstruktion
angeordnet sein. Demnach kann die dämmende Unterkonstruktion
beispielsweise aus einem Schüttgut und darauf aufliegenden Gipsplatten bestehen.
Gipsplatten bieten den besonderen Vorteil, dass sie eine Schiebeebene für die
zementgebundenen Bodenplatten des Bodensystems schaffen, die Bodenplatten also besonders
einfach über die Gipsplatten geschoben und besonders einfach auf dieser Ebene
aus Gipsplatten angeordnet werden können, da sich die Bodenplatten auf den
Gipsplatten regelmäßig leichter verschieben lassen als auf Dämmplatten.
Es kann vorgesehen sein, die Gipsplatten auf den Dämmplatten
anzuordnen. Die dämmende Unterkonstruktion besteht in diesem Fall demnach beispielsweise
aus einem Schüttgut, darauf aufliegenden Dämmplatten und auf diesen wiederum
aufliegenden Gipsplatten.
Als Gipsplatten können beispielsweise Gipsplatten gemäß
EN 520 vorgesehen sein. Die Gipsplatten können bevorzugt quaderförmig
konfektioniert sein mit einer Dicke im Bereich von beispielsweise 5 bis 30 mm, also
beispielsweise mit einer Dicke von 9,5 mm.
Die Unterkonstruktion in Form eines Schüttgutes und darauf aufliegender
Dämmplatten bietet damit insgesamt die Möglichkeit, eine Unterkonstruktion
zur Verfügung zu stellen, die gleichzeitig einen hervorragenden nivellierenden,
vergleichmäßigenden und dämmenden Zweck erfüllt.
Bevorzugt sind Bodenplatten in Form von zementgebundenen Leichtbauplatten
vorgesehen. Zementgebundene Leichtbauplatten bieten neben einer geringen Rohdichte
– und einer damit einhergehenden leichten Handhabbarkeit – den Vorteil
einer verminderten Wärmeleitfähigkeit, mit welcher ein Wärmdämmeffekt
einhergeht. Die Wärmeleitfähigkeit der Bodenplatten liegt bevorzugt unter
2,0 W/mK, besonders bevorzugt unter 1,8 W/mK.
Die Dichte der Bodenplatten kann beispielsweise im Bereich von 1.200
bis 1.700 kg/m3 liegen, also beispielsweise auch im Bereich von 1.300
bis 1.600 kg/m3.
Die Festigkeit, insbesondere die Bruchfestigkeit der Bodenplatten
ist zusätzlich verbessert, wenn faserarmierte Bodenplatten vorgesehen sind.
Die Größe der Bodenplatten ist grundsätzlich beliebig.
Die Bodenplatten sind bevorzugt quaderförmig ausgebildet. Die Breite der Bodenplatten
kann beispielsweise im Bereich von 500 bis 700 mm liegen und die Länge beispielsweise
im Bereich von 700 bis 1100 mm. Die Dicke der Bodenplatten kann beispielsweise im
Bereich von 20 bis 24 mm liegen. Nach einer Ausführungsform ist vorgesehen,
dass die Bodenplatten eine Länge von 900 mm, eine Breite von 600 mm und eine
Dicke von 22 mm aufweisen. Bei diesen Maßen ist eine schnelle Verlegung bei
einer gleichzeitig noch guten Handhabung möglich.
Ein wesentliches Merkmal des erfindungsgemäßen Bodensystems
liegt darin, dass die Bodenplatten Seitenkanten aufweisen, die rechtwinklig zu den
Hauptoberflächen der Bodenkanten angeordnet sind. Die Seitenkanten der Bodenplatten
verlaufen damit – bei Auflage auf der Unterkonstruktion – in senkrechten
Ebenen. Die Bodenplatten sind damit sehr einfach aneinander anordenbar. Gleichzeitig
können entsprechend konfektionierte Bodenplatten werkseitig unter geringem
technischem Aufwand hergestellt werden.
Benachbarte Bodenplatten sind an ihren einander zugewandten Seitenkanten
über einen Klebstoff miteinander verklebt. Bevorzugt kommt ein Klebstoff zum
Einsatz, der elastisch aushärtet beziehungsweise vernetzt, so dass die miteinander
verklebten Bodenplatten relativ zueinander noch leicht beweglich sind. Die Elastizität
des Bodensystems ist hierdurch erhöht, so dass die Bruchwahrscheinlichkeit
der Bodenplatten weiter reduziert ist. Bevorzugt sind die Bodenplatten über
einen organischen Klebstoff miteinander verklebt, beispielsweise einen Klebstoff
auf Basis Polyurethan (PU-Klebstoff). Bevorzugt wird ein Klebstoff eingesetzt, der
unter Bildung einer porigen Struktur aushärtet. Diese porige Struktur bietet
einen Isolationseffekt, wodurch die Bildung von Kältebrücken vermieden
wird.
Das Bodensystem kann auf einem beliebigen Untergrund aufgebracht und
für beliebige Zwecke eingesetzt werden. Das Bodensystem kann zur Errichtung
von Innen- und Außenböden verwendet und für den Neubau ebenso wie
für die Bausanierung eingesetzt werden.
Ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Bodensystems
soll anhand der nachfolgenden Figurenbeschreibung näher erläutert werden.
Dabei zeigt, jeweils in stark schematisierter Darstellung,
1: einen Ausschnitt aus einem Bodensystem in einer
perspektivischen Ansicht von schräg oben und
2: eine seitliche Schnittansicht des Bodensystems nach
1 entlang der Schnittlinien A-A.
In seiner Gesamtheit ist das Bodensystem in 1
mit dem Bezugszeichen 1 gekennzeichnet.
Das Bodensystem 1 weist eine dämmende Unterkonstruktion
3 auf, die auf einem Untergrund U aufgebracht ist. Die dämmende Unterkonstruktion
3 besteht aus einer unteren Schicht in Form von expandiertem Perlit
5 und darauf aufliegenden Dämmplatten 7 in Form von Holzfaserdämmplatten.
Die Perlit-Schüttung 5 weist eine mittlere Schütthöhe von
etwa 25 mm auf, während die Dämmplatten 7 eine Dicke von 8 mm
aufweisen. Die Dämmplatten 7 weisen jeweils eine quaderförmige
Form auf und sind mit ihren Stoßkanten unmittelbar aneinander gelegt.
Auf den Dämmplatten 7 der Unterkonstruktion
3 liegen Bodenplatten 9 in Form von zementgebundenen Leichtbauplatten
auf. Die quaderförmigen Bodenplatten 9 weisen jeweils eine Dicke
9d von 22 mm auf; die Hauptoberflächen der Bodenplatten
9 weisen jeweils eine Länge 9l von 900 mm und eine Breite
9w von 600 mm auf. Die Seitenkanten 9s der Bodenplatten
9 verlaufen rechtwinklig zu den Hauptoberflächen der Bodenplatten
9.
Zwischen benachbarten Bodenplatten 9 verbleibt eine Fuge
11 mit einer Breite von etwa 3 mm. Die Fugen 11 sind mit einem
PU-Klebstoff 13 verfüllt, so dass die einander zugewandten Seitenkanten
9s benachbarter Bodenplatten 9 über diesen Klebstoff
13 miteinander verklebt sind.
In 2 ist eine Schnittansicht des Bodensystems
nach 1 entlang der Schnittlinie A-A nach
1 dargestellt.
Gut zu erkennen ist in 2 insbesondere
auch, dass die Stoßfugen der Dämmplatten 7 versetzt zu den Fugen
11 der Bodenplatten 9 angeordnet sind, was dem Bodensystem
1 eine zusätzliche Stabilität verleiht.