Die Erfindung betrifft eine Scheinwerfereinheit für ein Fahrzeug
mit einem Tagfahrlicht, für das eine Lichtleiteinrichtung verwendet wird, in
die ein von einer Lichtquelle emittiertes Licht eingekoppelt, zu einer Auskoppelfläche
geleitet und an dieser abgestrahlt wird. Das Tagfahrlicht hat die Erkennbarkeit
des Fahrzeugs durch andere Verkehrsteilnehmer zum Ziel, ohne diese zu blenden.
Die DE 101 39 013 A1
beschreibt ein Scheinwerfersystem, das aus zwei Scheinwerfereinheiten (rechts und
links) gebildet ist, die jeweils zwei im Querschnitt senkrecht zur Lichtabstrahlrichtung
runde Lichtauskoppelelemente und je zwei Lichtauskoppelelemente mit parallelen Seitenflächen
aufweisen. Zum Erzeugen des Tagfahrlichtes wird vorteilhaft über Lichtleiter
Licht in die Lichtauskoppelelemente eingekoppelt, und diese werden so angesteuert,
dass das eingekoppelte Licht über alle vier Lichtauskoppelelemente abgestrahlt
wird, wobei die Lichtauskoppelelemente aufeinander zu geschwenkt werden, so dass
die Scheinwerfereinheiten diffuses Licht abstrahlen. Die Lösung ist einigermaßen
aufwendig.
Des Weiteren ist Gegenstand der DE
102 15 039 A1 eine Tagfahrleuchte mit einer Lichtquelle in einem Beleuchtungsgehäuse
sowie Mitteln zum Bündeln des von der Lichtquelle abgestrahlten Lichts in eine
Lichtabstrahlrichtung. Um den Energiebedarf zu reduzieren; ist die Lichtquelle aus
mindestens einer LED gebildet. LED's zeichnen sich durch eine geringe Energieaufnahme
aus, haben überdies eine erheblich längere Lebensdauer als herkömmliche
Leuchtmittel und sind nahezu wartungsfrei. LED's haben den weiteren Vorteil, dass
diese wegen ihrer kleinen Einbauabmessungen zu einer Reduzierung des erforderlichen
Bauraumes der jeweiligen Beleuchtungseinrichtung beitragen und auf verschiedene
Weisen angeordnet werden können, so dass ein bestimmtes fabrikatspezifisches
Beleuchtungsdesign erzielt werden kann, verbunden mit einem Identifikations- und
Wiedererkennungswert der Marke. Die DE 102
15 039 A1 zeigt eine solche Ausführung, bei der eine Beleuchtungseinrichtung
ein Fernlicht und ein (PES-) Abblendlichtmodul mit konventionellen Glüh- oder
Gasentladungslampen aufweist und bei der um das Fernlicht und das Abblendlichtmodul
herum LED's angeordnet sind, die als Tagfahrleuchten eingesetzt werden, wenn das
Fernlicht oder das Abblendlichtmodul nicht verwendet werden muss. Durch die Anordnung
der LED's um das Fernlicht und das Abblendlichtmodul herum wird dem jeweiligen Fahrzeugtyp
bei eingeschalteten LED's ein markantes markentypisches Beleuchtungsdesign verliehen.
Die DE 199 56 456 A1
hat eine Frontscheinwerfereinheit für Fahrzeuge mit zwei Scheinwerfern zum
Gegenstand, bei der ein Scheinwerfer einen Körper aus einem transparenten Material
aufweist, in den Licht einer ersten Halogenlampe eingekoppelt und in Fahrzeuglängsrichtung
frontseitig ausgestrahlt wird, wobei dieser Körper in einem Hohlkörper
aus einem transparenten Material, insbesondere Glas oder Plexiglas, angeordnet ist,
in den das Licht einer zweiten Halogenlampe eingekoppelt und ebenfalls frontseitig
ausgestrahlt wird. Vorteilhafterweise werden die Lichtquellen so gewählt, dass
die erste Halogenlampe als Standlicht, die zweite Halogenlampe als Fernlicht und/oder
die beiden Halogenlampen als Tagfahrlicht einsetzbar sind. Für das Tagfahrlicht
wird die Frontscheinwerfereinheit durch Leuchtweitenregulierung in eine blendfreie
Position gebracht.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Scheinwerfereinheit für ein
Fahrzeug mit einem Tagfahrlicht nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 aufwandsreduziert
zu gestalten.
Diese Aufgabe wird bei einer Scheinwerfereinheit nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 durch dessen kennzeichnende Merkmale gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen
sind in den Unteransprüchen aufgeführt.
Die Erfindung besteht darin, dass bei einer Scheinwerfereinheit für
ein Fahrzeug, die wenigstens einen Tubus für das Fahr- und/oder Fernlicht und
ein Tagfahrflicht aufweist, das Fahr- und/oder Fernlicht in seiner Helligkeit regelbar
ist und der Tubus von einem transparenten Hohlkörper als Lichtleiteinrichtung
und zusätzliche Beleuchtungseinrichtung koaxial umschlossen ist. In den Hohlkörper
ist Licht von wenigstens einem Leuchtmittel einkoppelbar, das im Wesentlichen an
der nach der Fahrzeugfront gerichteten ringförmigen Stirnfläche, die vorzugsweise
mattiert ist, als Bestandteil des Tagfahrlichtes abgestrahlt wird. Das Tagfahrlicht
wird dabei durch ein deutlich gedimmtes Fahr- oder Fernlicht und durch das von der
ringförmigen Stirnfläche ungedimmt abgestrahlte Licht gebildet. Damit
werden auf einfache Weise zwei Anforderungen an das Tagfahrlicht erfüllt, nämlich
die Forderung nach einer Mindestabstrahlfläche für dieses und die Forderung
nach einem Erregen der Aufmerksamkeit des entgegenkommenden Verkehrs, ohne diesen
zu blenden. Letztere Forderung wird durch das gedimmte Fahr- oder Fernlicht und
das ungedimmte ringförmig abgestrahlte Licht erfüllt, das diffus ist und
als Ring ersteres umgibt und einrahmt. Zusätzliche Beleuchtungseinrichungen
zur Darstellung des Tagfahrlichtes werden dadurch nicht benötigt. Ein weiterer
Vorteil der Anordnung des Hohlkörpers liegt darin, dass dieser den eingeschlossenen
Tubus vor Beschädigungen und Verschmutzung schützt. Vorteilhaft werden
das Fahr- und/oder Fernlicht und auch das Tagfahrlicht jeweils durch eine Vielzahl
von LED's erzeugt, wobei die LED's zur Erzeugung des Tagfahrlichtes an einer im
Abstand von der fahrzeugfrontseitigen Stirnfläche ausgebildeten ringförmigen
Lichteinkoppelfläche angeordnet sind. Die Anzahl und Farbe der LED's können
variieren.
Die Scheinwerfereinheit kann aus zwei übereinander angeordneten
Tuben gebildet sein, von denen der obere Tubus das Fahr- und/oder Fernlicht und
der untere Tubus ein Nebel- und Kurvenlicht aufweist und die beide jeweils von einem
transparenten Hohlkörper umschlossen sind. Bei dieser Anordnung wird das Tagfahrlicht
von dem deutlich gedimmten Fahr- oder Fernlicht und von dem ringförmig abgestrahlten,
jedoch ungedimmten Licht des diesem zugeordneten Hohlkörpers gebildet. Vom
Hohlkörper allein ausgestrahltes, jedoch gedimmtes Licht dient als Positionslicht
für das Fahrzeug. Das von dem dem unteren Tubus zugeordneten Hohlkörper
ringförmig ausgestrahlte Licht dient als Blinklicht.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels
erläutert. In den zugehörigen Zeichnungen zeigen, weitgehend schematisch:
1: die Seitenansicht einer in einem Fahrzeug angeordneten
Scheinwerfereinheit, teilweise geschnitten und mit im Bereich derselben aufgebrochenen
Karosserie, und
2: die Frontansicht der Scheinwerfereinheit.
Die in den 1 und 2
weitgehend schematisch dargestellte linksseitige Scheinwerfereinheit 1
weist einen Tubus 2 für ein Fahr- und Fernlicht und einen unter diesem
angeordneten Tubus 3 kleineren Durchmessers für ein Nebel- und Kurvenlicht
auf und ist in einem Karoserieausschnitt 4 angeordnet, der von seiner vorderen
Begrenzungskante 5 bis zum Radkasten 6 aufgebrochen ist, wobei
die unterbrochene Begrenzungskante 5 strichpunktiert dargestellt ist. Beide
Tuben 2 und 3 sind nicht weiter dargestellte LED-Module mit einer
Vielzahl von LED's, deren abgestrahltes Licht in seiner Helligkeit regelbar ist,
und die von einem transparenten Hohlkörper 7 und 8 als Lichtleiteinrichtung
und zusätzliche Beleuchtungseinrichtung koaxial umschlossen sind. Die Hohlkörper
7 und 8 sind fahrzeugfrontseitig jeweils mit einer transparenten
Abdeckkappe 9 und 10 versehen, die an einer mattierten Stirnfläche
11 und 12 des jeweiligen Hohlkörpers 7 bzw.
8 angesetzt ist.
Die Hohlkörper 7 und 8 sind rück- bzw.
radkastenseitig jeweils mit einem Ring 13 und 14 versehen, der
hohlkörperseitig dicht mit LED's 15 bestückt ist, wobei der Ring
13 mit 52 LED's 15 und der Ring 14 mit 42 LED's
15, jeweils gleichmäßig verteilt, versehen ist. Die LED's
15 ragen dabei in eine an der rückseitigen Ringfläche des jeweiligen
Hohlkörpers 7, 8 ausgebildete umlaufende Nut 16
bzw. 17, die zugleich eine ringförmige Lichteinkoppelfläche für
von den LED's 15 ausgestrahltes Licht ausbildet.
Zur Erzeugung eines Tagfahrlichtes wird das Fahr- und Fernlicht, das
vom Tubus 2 durch eine Linse 18 ausgestrahlt wird, stark gedimmt,
so dass dieses Licht weitgehend blendfrei für andere Verkehrsteilnehmer ist,
und in den Hohlkörper 7 von den 52 LED's 15 erzeugtes Licht
ungedimmt eingekoppelt. Letzteres wird im Wesentlichen an der mattierten und als
Lichtaustrittsfläche wirkenden Stirnfläche 11 diffus wieder ausgekoppelt
und erscheint als ein das gedimmte Fahr- und/oder Fernlicht umgebender Lichtring.
Bei nicht betriebenem Fahr- und Fernlicht wird das von dem Hohlkörper
7 ringförmig abgestrahlte, ungedimmte Licht als Positionslicht verwendet.
Der den unteren Tubus 3 umgebende Hohlkörper 8 wird zur Abstrahlung
eines ringförmigen Blinklichtes an der Stirnfläche 12 verwendet,
das ungedimmt abgestrahlt wird.
- 1
- Scheinwerfereinheit
- 2
- Tubus
- 3
- Tubus
- 4
- Karosserieausschnitt
- 5
- Begrenzungskante
- 6
- Radkasten
- 7
- Hohlkörper
- 8
- Hohlkörper
- 9
- Abdeckkappe
- 10
- Abdeckkappe
- 11
- Stirnfläche
- 12
- Stirnfläche
- 13
- Ring
- 14
- Ring
- 15
- LED
- 16
- Nut
- 17
- Nut
- 18
- Linse