Die Erfindung betrifft eine Offenend-Spinnvorrichtung mit
einem in einem Rotorgehäuse drehbar angeordneten Spinnrotor und mit einem das
Rotorgehäuse verschließenden Deckelelement, das einen einsetzbaren Kanalplattenadapter
enthält.
Die Erfindung betrifft ferner einen Kanalplattenadapter
für eine derartige Offenend-Spinnvorrichtung.
Eine Offenend-Spinnvorrichtung mit einem derartigen Kanalplattenadapter
ist aus der
deutschen Offenlegungsschrift 21 30 582
Stand der Technik. Der hier gezeigte Kanalplattenadapter hat im Wesentlichen
die Form eines massiven Zylinders mit zwei windschief zueinander angeordneten Bohrungen,
wobei die eine Bohrung als Faserzuführkanal und die andere Bohrung als Garnabzugskanal
dient. Der Kanalplattenadapter ist an seiner Zylindermantelfläche in dem Deckelelement
aufgenommen und wird durch einen radial auf die Zylindermantelfläche drückenden
Gewindestift im Deckelelement gehalten. Es sind keinerlei Positionierungshilfen
oder Anschlagflächen vorgesehen, so dass das Einsetzen dieses Kanalplattenadapters
mit einem erhöhten Justieraufwand verbunden ist. Desweiteren kann es durch
den einseitig radial drückenden Gewindestift vorkommen, dass der Kanalplattenadapter
mit seinem Garnabzugskanal nicht mehr exakt konzentrisch zum Spinnrotor ausgerichtet
ist. Die einseitige Fixierung hat außerdem den Nachteil, dass die Abdichtung
zwischen Kanalplattenadapter und Deckelelement nicht hundertprozentig gewährleistet
werden kann, so dass hier ein Falschluftstrom in das unter Unterdruck stehende Rotorgehäuse
einströmen kann.
Die bekannte Offenend-Spinnvorrichtung ist nicht gegen
Bedienungsfehler des Wartungspersonals abgesichert. Der Kanalplattenadapter ist
bei geschlossenem Deckelelement nach außen herausnehmbar. Außerdem ist
die Befestigungseinrichtung für den Kanalplattenadapter ebenfalls von außen
zugänglich. Es ist möglich, dass ein Maschinenbediener bei laufendem Spinnrotor
die Befestigungseinrichtung löst und den Kanalplattenadapter aus dem Deckelelement
herausnimmt. Der mit sehr hoher Drehzahl rotierende Spinnrotor ist nicht mehr abgedeckt
und stellt ein hohes Verletzungsrisiko für die Bedienperson dar. Auch wenn
der Kanalplattenadapter ordnungsgemäß bei geöffnetem Deckelelement
und stillstehendem Spinnrotor ausgebaut wird, besteht ein weiteres Sicherheitsrisiko
darin, dass die Offenend-Spinnvorrichtung auch ohne eingesetzten oder nicht sicher
befestigten Kanalplattenadapter wieder anläuft, wenn das Deckelelement geschlossen
wird.
Bei der bekannten Offenend-Spinnvorrichtung ist es allerdings
vorteilhaft, dass die dem Spinnrotor abgewandte Seite des Kanalplattenadapters unmittelbar
mit der freien Atmosphäre in Kontakt steht, und dadurch eine gute Wärmeableitung
gewährleistet ist. Die Außenseite des Kanalplattenadapters kommt mit der
frei zirkulierenden Umgebungsluft in Berührung, da an den Außenseiten
von dem Deckelelement und dem Kanalplattenadapter keine zusätzlichen Abdeckungen
oder Gehäuseteile mehr vorgesehen sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Offenend-Spinnvorrichtung
der eingangs genannten Art und einen zugehörigen Kanalplattenadapter zu verbessern
und die Betriebssicherheit zu erhöhen.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass wenigstens ein
Verriegelungselement vorgesehen ist, das den Betrieb der Offenend-Spinnvorrichtung
ohne eingesetzten Kanalplattenadapter verhindert.
Das Verriegelungselement kann dabei unterschiedlich ausgestaltet
sein. Das Verriegelungselement ist mechanisch und/oder elektrisch mit dem Antrieb
des Spinnrotors gekoppelt und verhindert den Antrieb des Spinnrotors, wenn kein
Kanalplattenadapter in dem Deckelelement eingesetzt ist.
Im Falle eines durch einen Tangentialriemen angetrieben
Spinnrotors ist es vorteilhaft, dass das Verriegelungselement mit einer Bremse für
den Spinnrotor gekoppelt ist. Die Kopplung ist vorzugsweise mechanisch und derart
gestaltet, dass die Bremse des Spinnrotors zwangsweise geschlossen ist, wenn kein
Kanalplattenadapter dem Deckelelement eingesetzt ist.
Bei einem durch einen Einzelmotor angetriebenen Spinnrotor
kann es vorteilhaft sein, dass das Verriegelungselement, beispielsweise in Form
eines Sensors, elektrisch mit dem Antriebsmotor gekoppelt ist und dadurch den Betrieb
ohne Kanalplattenadapter verhindert.
Durch das mit dem Kanalplattenadapter zusammenwirkende
Verriegelungselement wird eine Fehlbedienung der Offenend-Spinnvorrichtung unterbunden.
Ein gefährlicher Betriebszustand, bei dem der rotierende Spinnrotor offen und
frei zugänglich ist, kann nicht auftreten. Das Verriegelungselement ist dabei
bevorzugt so ausgestaltet, dass auch ein Lösen des Kanalplattenadapters bei
laufendem Spinnrotor verhindert wird.
Üblicherweise ist das das Rotorgehäuse verschließende
Deckelement bereits in einer Weise mit dem Antrieb des Spinnrotors gekoppelt, so
dass ein Öffnen des Deckelelements nur bei stillstehendem Spinnrotor erfolgen
kann. Bei Offenend-Spinnvorrichtung, bei denen die Spinnrotoren durch Tangentialriemen
angetrieben werden, ist das Deckelelement über einen Hebelmechanismus mit der
Rotorbremse gekoppelt. Ein Öffnen des Deckelelementes bewirkt entweder ein
sofortiges Betätigen der Rotorbremse oder ist sogar erst möglich, wenn
die Rotorbremse bereits betätigt ist. Es ist deshalb vorteilhaft, wenn wenigstens
ein Verriegelungselement mit dem öffenbaren Deckelelement zusammenwirkt.
Es ist vorteilhaft, dass wenigstens ein Verriegelungselement
vorgesehen ist, das ein Schließen des Deckelelementes ohne eingesetzten Kanalplattenadapter
verhindert. Bevorzugt ist wenigstens ein Verriegelungselement am Deckelelement vorhanden,
das ein Lösen des Kanalplattenadapters bei geschlossenem Deckelelement verhindert.
In Ausgestaltung der Erfindung ist es vorteilhaft, dass
am Deckelelement eine Befestigungseinrichtung für den austauschbaren Kanalplattenadapter
angebracht ist, die mit dem wenigstens einen Verriegelungselement zusammenwirkt.
Es kann vorgesehen sein, dass wenigstens ein Verriegelungselement an der Befestigungseinrichtung
angebracht ist, so dass bei geschlossenem Deckelelement die Befestigungseinrichtung
des Kanalplattenadapters nicht lösbar ist. Die Befestigungseinrichtung des
Kanalplattenadapters ist bevorzugt so ausgestaltet, dass bei geschlossenem Deckelelement
die Befestigungseinrichtung nicht lösbar ist, und dass bei geöffneter
Befestigungseinrichtung das Deckelelement nicht schließbar ist. Durch diese
Ausgestaltung wird erreicht, dass ein Lösen und Entnehmen des Kanalplattenadapters
bei geschlossenem Deckelelement - also bei betriebsbereiter Offenend-Spinnvorrichtung
- unterbunden wird und dass gleichzeitig ohne eingesetzten und ordnungsgemäß
im Deckelelement befestigten Kanalplattenadapter ein Anlaufen des Spinnrotors unmöglich
ist. Hierzu kann an der Befestigungseinrichtung wenigstens ein Verriegelungselement
angebracht sein, so dass die Befestigungseinrichtung ohne eingesetzten Kanalplattenadapter
nicht schließbar ist.
Der Kanalplattenadapter für die erfindungsgemäße
Offenend-Spinnvorrichtung weist eine Aufnahme für eine Garnabzugsdüse
und eine - in Blickrichtung dieser Aufnahme für die Garnabzugsdüse - im
Wesentlichen kreisförmige Außenkontur auf, die von zwei im Wesentlichen
diametral gegenüberliegenden Fortsätzen überragt wird. Die die Außenkontur
überragenden Fortsätze dienen zur Befestigung des Kanalplattenadapters
am Deckelelement und wirken mit wenigstens einem Verriegelungselement zusammen.
Es ist vorteilhaft, dass ein Fortsatz wenigstens eine Betätigungsfläche
zum Entriegeln eines Verriegelungselementes an einer am Deckelelement angeordneten
Befestigungseinrichtung für den Kanalplattenadapter aufweist.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann ein Anschlag
vorgesehen sein, der den Kanalplattenadapter in Richtung der Mittelachse des Garnabzugskanals
in Bezug auf den Spinnrotor positioniert. Der Anschlag hat den Vorteil, dass der
Kanalplattenadapter ohne Einstellaufwand in das Deckelelement einsetzbar ist. Der
Anschlag gewährleistet eine reproduzierbare Positionierung des Kanalplattenadapters
in Bezug auf den Spinnrotor.
Um die Positionierung weiter zu verbessern, kann der Kanalplattenadapter
an seiner kreisförmigen Außenkontur eine Zylindermantelfläche oder
eine Kegelmantelfläche enthalten, an deren Umfang die radial nach außen
ragenden Fortsätze angebracht sind. Hierdurch wird auch die radiale Position
des Kanalplattenadapters in Bezug auf das Deckelelement vorgegeben und definiert,
so dass ein aufwändiges Ausrichten entfällt.
Der Anschlag kann bevorzugt an der dem Spinnrotor zugewandten
Seite des Kanalplattenadapters angebracht sein, so dass der Kanalplattenadapter
von der dem Rotorgehäuse abgewandten Seite her in das Deckelelement einsetzbar
ist. Obwohl die vorliegende Erfindung insbesondere für Kanalplattenadapter
vorteilhaft ist, die von außen, also von der dem Rotorgehäuse abgewandten
Seite her, in das Deckelelement einsetzbar sind, ist sie nicht auf solche Kanalplattenadapter
beschränkt. Ein Verriegelungselement, das den Betrieb der Offenend-Spinnvorrichtung
ohne eingesetzten Kanalplattenadapter verhindert, kann auch für Offenend-Spinnvorrichtungen
vorteilhaft sein, bei denen der Kanalplattenadapter von der dem Rotorgehäuse
zugewandten Seite her - also von "innen" - einsetzbar ist. Auch bei solchen Offenend-Spinnvorrichtungen
können schwerwiegende Schäden verhindert werden, wenn durch ein Verriegelungselement
ein Lösen des Kanalplattenadapters bei laufendem Spinnrotor unterbunden wird.
Es ist vorteilhaft, wenn zur Befestigung des Kanalplattenadapters
eine den Kanalplattenadapter zum Anschlag hin belastende Befestigungseinrichtung
vorgesehen ist. Die Befestigungseinrichtung hält dann gleichzeitig den Kanalplattenadapter
in seiner Position und sorgt für eine gute Abdichtung des Rotorgehäuses.
Die Befestigungseinrichtung ist dabei bevorzugt so gestaltet, dass sie die Außenseite
des Kanalplattenadapters nicht wesentlich abdeckt, so dass keine Beeinträchtigung
der Wärmeabgabe von dem Kanalplattenadapter an die Umgebungsluft durch die
Befestigungseinrichtung eintritt. Die Befestigungseinrichtung ist vorzugsweise als
Klemmbügel gestaltet, der den Kanalplattenadapter an den radial nach außen
ragenden Fortsätzen hält.
In Ausgestaltung der Erfindung ist es vorteilhaft, dass
der Kanalplattenadapter an seiner dem Spinnrotor zugewandten Seite eine austauschbare
Garnabzugsdüse und an seiner dem Spinnrotor abgewandten Seite ein austauschbares
Drallstauelement enthält. Die Garnabzugsdüse ist vorteilhafterweise unmittelbar
durch leicht lösbare Mittel - wie beispielsweise ein Gewinde oder ein Bajonettverschluss
- mit dem Drallstauelement verbunden. Garnabzugsdüse und Drallstauelement können
so entsprechend den spinntechnologischen Anforderungen gestaltet sein und leicht
ausgewechselt werden. Desweiteren ist es vorteilhaft, dass der Kanalplattenadapter
mit eingesetzter Garnabzugsdüse und eingesetztem Drallstauelement eine kompakte
und vormontierbare Baugruppe bildet, die als Ganzes an der Offenend-Spinnvorrichtung
ausgewechselt werden kann. Hierdurch verringert sich die Stillstandszeit der Offenend-Spinnmaschine
bei einem Austausch der spinntechnologisch wichtigen Bauteile.
Zur Verbesserung der Ableitung der hauptsächlich an
der Garnabzugsdüse entstehenden Reibungswärme an die Umgebungsluft, ist
es vorteilhaft, den Kanalplattenadapter aus einem gut wärmeleitfähigen
Material, wie beispielsweise Aluminium, oder dessen Legierungen, herzustellen. Die
Wärmeabgabe kann weiter verbessert werden, wenn die Außenfläche des
Kanalplattenadapters mit einer besonders großen Oberfläche versehen wird,
beispielsweise durch die Anbringung von rippenartigen Strukturen. Es kann vorteilhaft
sein, dass die Höhe des Kanalplattenadapters an verschiedenen Stellen des Umfangs
der im Wesentlichen kreisförmigen Außenkontur unterschiedlich ist.
Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Höhe in
den nicht vom Faserzuführkanal eingenommenen Bereichen minimiert ist.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich
aus nachfolgender Beschreibung eines Ausführungsbeispiels.
Es zeigen:
-
Figur 1
- eine geschnittene Seitenansicht einer teilweise dargestellten Offenend-Spinnvorrichtung,
-
Figur 2
- eine Ansicht der Offenend-Spinnvorrichtung in Richtung des Pfeils II der Figur
1,
-
Figur 3
- eine Detailansicht des Bereiches III der Figur 2 in vergrößerter Darstellung,
-
Figur 4
- eine entlang der Schnittfläche IV-IV geschnittene Ansicht eines Verriegelungselements
in vergrößerter Darstellung,
-
Figur 5
- eine entlang der Schnittfläche V-V der Figur 2 geschnittene Ansicht in
ebenfalls vergrößerter Darstellung.
In den Figuren 1 und 2 ist ein Spinnrotor 1 einer Offenend-Spinnvorrichtung
in einem durch ein Deckelelement 2 verschlossenen Rotorgehäuse 3 dargestellt.
Der Spinnrotor 1 besteht in bekannter Weise aus einem Rotorteller 4 und einem Schaft
5, der in nicht dargestellter, aber an sich beliebiger Weise gelagert und angetrieben
ist.
Bei Betrieb läuft der Rotorteller 4 in ebenfalls bekannter
Weise in einer unter Unterdruck stehenden Kammer 6 um, die durch das Rotorgehäuse
3 gebildet wird. Das Rotorgehäuse 3 ist bei Betrieb mit einem zu Wartungszwecken
wegbewegbaren Deckelelement 2 verschlossen. Eine Ringdichtung 7 sorgt dabei für
die Abdichtung zwischen dem Deckelelement und dem Rotorgehäuse 3.
An dem Deckelelement 2, das oftmals auch als Kanalplatte
bezeichnet wurde, ist ein leicht auswechselbarer Kanalplattenadapter 8 angeordnet,
der mit einem Fortsatz in das Innere des Rotortellers 4 hineinragt. Ein Faserzuführkanal
9 erstreckt sich in bekannter Weise von einer nicht dargestellten Auflösewalze
bis zum Rotorteller 4. Der Faserzuführkanal 9 ist gestrichelt dargestellt,
da er nicht in der Zeichenebene verläuft. Mit dem Pfeil A ist dabei die Fasertransportrichtung
gezeichnet, wobei der Fasertransport selbst in bekannter Weise mit Hilfe des in
der Kammer 6 installierten Unterdruckes erfolgt. Das Teilstück 10 des Faserzuführkanals
9 kann dabei, wie dargestellt durch das Deckelelement 2 direkt oder aber genauso
gut auch durch einen separaten Faserkanaleinsatz gebildet werden. Der dem Rotorteller
4 zugewandte Endbereich 11 des Faserzuführkanals 9 ist im Kanalplattenadapter
8 angeordnet. Er ragt in das Innere des Rotortellers 4 hinein und seine Austrittsöffnung
12 liegt einer Fasergleitfläche 13 des Rotortellers 4 in geringem Abstand gegenüber.
Ziel des Kanalplattenadapters 8 ist es, den Endbereich 11 des Faserzuführkanals
9 mit seiner Austrittsöffnung 12 insbesondere an unterschiedliche Durchmesser
des Rotortellers 4 einfach anpassen zu können. Der Kanalplattenadapter 8 ist
dabei in weiter unten noch näher beschriebener Weise leicht lösbar an
dem Deckelelement 2 befestigt.
Die Fasergleitfläche 13 erweitert sich konisch zu
einer Fasersammelrille 14, wohin die auf die Fasergleitfläche 13 in bekannter
Weise zugespeisten Fasern gleiten und sich dort zu einem Faserring sammeln, von
wo sie in bekannter Weise als strichpunktiert dargestelltes Garn 15 abgezogen werden.
Das ersponnenen Garn 15 wird zunächst in einer annähernd senkrecht zum
Schaft 5 des Spinnrotors 1 liegende Ebene abgezogen und anschließend durch
eine Garnabzugsdüse 16 in einen koaxial zum Schaft 5 liegenden Garnabzugskanal
17 umgelenkt. Nachfolgend wird das Garn 15 an einem Drallstauelement 18 nochmals
umgelenkt und in Richtung B abgezogen und einem nicht dargestellten Abzugswalzenpaar
und einer nachgeordneten Aufspuleinrichtung zugeführt. Für die Garnqualität
ist es dabei vorteilhaft, wenn das Garn 15 nach dem Drallstauelement 18 nicht mehr
durch weitere feststehende Garnführungselemente umgelenkt wird.
Der von der Garnabzugsdüse 16 in die Fasersammelrille
14 hineinragende Schenkel des Garnes 15 läuft durch die Rotation des Spinnrotors
1 mit hoher Geschwindigkeit kurbelartig in der genannten Normalebene um und erzeugt
im Garn 15 eine echte Drehung. Außerdem entsteht durch eine beim kurbelartigen
Umlauf auftretende Abrollbewegung des an der Garnabzugsdüse 16 anliegenden
Garnes 15 ein Falschdraht in dem Garn 15. Das Drallstauelement 18 soll eine möglichst
hohe Drehung in dem Anfangsbereich des Garnes 5 aufstauen, um eine gute Garnbildung
an dem in die Fasersammelrille 14 ragenden Ende des Garnes 15 zu gewährleisten.
Die Garnabzugsdüse 16 kann an sich beliebig gestaltet
sein. Bewährt hat sich jedoch eine Garnabzugsdüse 16 mit einer Düsenfassung
19, in die wenigstens ein Düseneinsatz 20 eingesetzt ist. Der Düseneinsatz
20 kann dabei in an sich bekannter Weise mit unterschiedlichen Strukturen und Oberflächen
versehen sein. Außerdem kann der Düseneinsatz 20 in nicht dargestellter
Weise mehrteilig ausgebildet sein, so dass beispielsweise noch ein Wirbeleinsatz
vorgesehen ist. Auch das Drallstauelement 18 kann an sich beliebig gestaltet sein.
Der Kanalplattenadapter weist für die Garnabzugsdüse 16 und das Drallstauelement
18 jeweils eine im Wesentlichen zylindrische Aufnahme 216 und 218 auf, so dass Garnabzugsdüse
16 und Drallstauelement 18 unmittelbar in den Kanalplattenadapter 8 einsetzbar sind.
Garnabzugsdüse 16 und Drallstauelement 18 können durch unterschiedliche
Mittel 22 zum Befestigen im Kanalplattenadapter 8 gehalten werden. Im dargestellten
Fall ist das Mittel 22 zum Befestigen als Bajonettverschluss ausgestaltet, welcher
Garnabzugsdüse 16 und Drallstauelement 18 miteinander verbindet und dadurch
im Kanalplattenadapter 8 hält. Alternativ kann aber auch ein ein- oder mehrgängiges
Gewinde an Garnabzugsdüse und/oder Drallstauelement vorgesehen sein. Genauso
gut können Garnabzugsdüse 16 und Drallstauelement 18 auch beide separat
durch Mittel 22 zum Befestigen in dem Kanalplattenadapter 8 gehalten werden. Neben
einem Innengewinde oder einem Bajonettverschluss im Bereich der Aufnahmen 216, 218
können auch ein oder mehrere Permanentmagnete im Kanalplattenadapter 8 vorgesehen
sein.
Das Drallstauelement 18 weist eine im Wesentlichen zentrische
Garnabzugsöffnung 23 auf, die den Garnabzugskanal 17 koaxial fortsetzt. Die
Garnabzugsöffnung 23 besitzt zur Umlenkung des Garnes 15 eine trichterförmige
Erweiterung 24 mit einem Umlenkradius. Es kann vorteilhaft sein, die Garnabzugsöffnung
23 und die trichterförmige Erweiterung 24 mit dem Umlenkradius in einem Einsatz
25 anzuordnen, der in einen Grundkörper 26 des Drallstauelementes 18 eingesetzt
ist. Der Einsatz 25 kann aus einem verschleißfestem Werkstoff bestehen und
ist vorteilhafterweise rotationssymmetrisch ausgebildet. Es kann hier sogar vorteilhaft
sein, einen gleichgestalteten Düseneinsatz 20 aus der Garnabzugsdüse 16
als Einsatz 25 für das Drallstauelement 18 zu verwenden. Neben dieser mehrteiligen
Ausführung des Drallstauelementes 18 kann in nicht dargestellter Weise natürlich
auch eine einteilige Ausführung vorgesehen sein.
Bei der Ausgestaltung des Mittels 22 zum Befestigen von
Garnabzugsdüse 16 und Drallstauelement 18 als Bajonettverschluss kann ein Zapfen
27 an der Düsenfassung 19 der Garnabzugsdüse 16 angebracht sein, der mit
einer Nut 28 in dem Grundkörper 26 des Drallstauelementes 18 zusammenwirken
kann. Durch Drehung der Garnabzugsdüse 16 um ihre Mittelachse kann der Zapfen
27 in eine zur Nut 28 korrespondierende Lage gebracht werden, in welcher die Garnabzugsdüse
16 aus dem Kanalplattenadapter entnehmbar ist. Nach Lösen der Garnabzugsdüse
16 kann das Drallstauelement 18 ebenfalls aus dem Kanalplattenadapter entnommen
werden. Das Einsetzen eines neuen Drallstauelementes 18 und einer neuen Garnabzugsdüse
16 erfolgen in umgekehrter Reihenfolge, indem der Zapfen 27 in die Nut 28 eingeschoben
und anschließend verdreht wird. Der Vorteil des Bajonettverschlusses ist, dass
das Öffnen und Schließen einfach und schnell erfolgt, und dass die Garnabzugsdüse
16 nur um einen geringen Winkelbetrag verdreht werden braucht. In Ausgestaltung
ist es dabei möglich, zwei oder mehrere Zapfen 27 mit jeweils einer zugeordneten
Nut 28 gleichmäßig am Umfang der Düsenfassung 19 und des Grundkörpers
26 verteilt anzubringen.
Bei dieser Art der direkten Verbindung von Garnabzugsdüse
16 und Drallstauelement 18 ist es vorteilhaft, an einem der beiden Bauteile ein
Element 29 zur Verdrehsicherung anzubringen. Das Element 29 zur Verdrehsicherung
kann eine radial vorspringende Nase an der zylindrischen Außenkontur des Drallstauelementes
18 sein, die mit einer im Kanalplattenadapter 8 angebrachten Nut zusammenwirkt.
Durch ein derartiges Element 29 zur Verdrehsicherung kann sich das Drallstauelement
18 beim Verdrehen der Garnabzugsdüse 16 zum Zwecke des Festziehens oder Lösens
des Mittels 22 zum Befestigen nicht mitdrehen, was die Handhabung bei Montage und
Demontage vereinfacht.
Durch die Umlenkung des Garnes 15 an der Garnabzugsdüse
16 entsteht Reibungswärme, die bei hohen Spinngeschwindigkeiten zu einer Schädigung
des Garnes 15 führen kann. Die an der Garnabzugsdüse 16 entstehende Reibungswärme
muss deshalb möglichst gut und schnell von dort abgeführt werden, so dass
die Oberflächentemperatur des Düseneinsatzes 20 nicht zu hoch wird. Es
ist deshalb vorteilhaft, die Düsenfassung 19 und den Kanalplattenadapter 8
aus einem sehr gut wärmeleitfähigen Material, beispielsweise aus Aluminium
oder aus Aluminiumlegierungen, herzustellen. Desweiteren ist es vorteilhaft, wenn
die dem Spinnrotor 1 abgewandte Seite 30 des Kanalplattenadapters 8 unmittelbar
die Außenseite der Offenend-Spinnvorrichtung bildet und mit der freien Atmosphäre
in Kontakt steht. Auf der äußeren Seite 30 des Kanalplattenadapters 8
sollten keine Abdeckungen oder Elemente zur Abkapselung angebracht werden, damit
ein guter Wärmeübergang vom Kanalplattenadapter 8 an die Umgebungsluft
stattfinden kann. Es kann vorteilhaft sein, die Oberfläche an der dem Spinnrotor
1 abgewandten Seite 30 des Kanalplattenadapters 8 beispielsweise durch Rippen oder
Ähnliches zu vergrößern, so dass sich der Wärmeübergang
an die Umgebungsluft weiter erhöht. Durch derartige Maßnahmen lässt
sich eine unzulässig hohe Erwärmung der Garnabzugsdüse weitgehend
vermeiden.
In Blickrichtung der Aufnahme 216 für die Garnabzugsdüse
16 weist der Kanalplattenadapter 8 eine im Wesentlichen kreisförmige Außenkontur
31 auf, die eine Trennstelle des Faserzuführkanals 9 bildet. Die kreisförmige
Außenkontur 31 kann dabei wie dargestellt eine Zylindermantelfläche sein.
Die kreisförmige Außenkontur 31 kann allerdings in nicht dargestellter
Weise genauso gut durch eine Kegelmantelfläche gebildet werden, die die Abdichtung
an der Trennstelle des Faserzuführkanals 9 erleichtert. Beim eingangs erwähnten
Stand der Technik dient diese Zylindermantelfläche der kreisförmigen Außenkontur
31 zur Abdichtung der unter Unterdruck stehenden Kammer 6 gegenüber der Umgebung.
Es ist nun ein Anschlag 33 vorgesehen, der den Kanalplattenadapter 8 in Richtung
der Mittelachse des Garnabzugskanals 17 in Bezug auf den Spinnrotor 1 positioniert.
Bei der dargestellten Ausführung dient die Zylindermantelfläche
der kreisförmigen Außenkontur 31 nicht mehr zur Abdichtung der Kammer
6. Es ist eine den Anschlag 33 bildende Dichtfläche 32 vorgesehen, die mit
dem Deckelelement 2 zusammenwirkt. Die Dichtfläche 32 ist vorzugsweise eine
an der dem Spinnrotor 1 zugewandten Seite des Kanalplattenadapters 8 angebrachte
ebene Ringfläche, die im Wesentlichen senkrecht zur Mittelachse des Garnabzugskanals
17 orientiert sein kann. Es lässt sich dadurch auch ohne zusätzliche Dichtungselemente
eine gute Abdichtung der Kammer 6 gewährleisten, so dass zwischen Deckelelement
2 und Kanalplattenadapter 8 praktisch keine Falschluft in die Kammer 6 strömen
kann. Die Dichtfläche 32 kann aber genauso gut in nicht dargestellter Weise
als konische Mantelfläche eines Kegels ausgebildet sein. Zur Verbesserung der
Abdichtung können in nicht dargestellter Weise zusätzliche Dichtungselemente
an der Dichtfläche 32 angeordnet sein.
Die Dichtfläche 32 ist so am Kanalplattenadapter 8
angebracht, dass sie dem Spinnrotor 1 bzw. der Aufnahme 216 für die Garnabzugsdüse
16 zugewandt ist. Eine derartige Ausrichtung gewährleistet, dass der Kanalplattenadapter
von der dem Rotorgehäuse 3 abgewandten Außenseite her in das Deckelelement
2 einsetzbar ist. Beim Einsetzen des Kanalplattenadapters 8 bildet die Dichtfläche
32 einen Anschlag 33, der den Kanalplattenadapter 8 in axialer Richtung in Bezug
auf den Spinnrotor 1 positioniert. Die Lage der Stirnseite der Garnabzugsdüse
16 in Bezug auf die Rotorrille 14 wird dadurch eindeutig und reproduzierbar definiert.
Bei einer nicht senkrecht zur Mittelachse der Aufnahme 216 stehenden Dichtfläche
32 sollte der Winkel zwischen Mittelachse der Aufnahme 216 und der Dichtfläche
32 wenigstens 45° betragen, damit eine noch ausreichende Wirkung der Dichtfläche
32 als Anschlag 33 besteht.
Zur Positionierung und Befestigung des Kanalplattenadapters
8 am Deckelelement 2 sind an der im Wesentlichen kreisförmigen Außenkontur
31 zwei herausragende Fortsätze 40 und 41 angebracht, die sich in Bezug auf
die Aufnahme 216 für die Garnabzugsdüse 16 im Wesentlichen diametral gegenüberliegen.
Den stegförmigen Fortsätzen 40 und 41 ist eine Befestigungseinrichtung
34 zugeordnet, die am Deckelelement 2 angebracht ist. Die Befestigungseinrichtung
34 ist in Form eines schwenkbar angebrachten Klemmbügels 35 gestaltet und drückt
den Kanalplattenadapter 8 über die Fortsätze 40 und 41 gegen den Anschlag
33 bzw. die Dichtfläche 32. Die Befestigungseinrichtung 34 ist vorteilhafterweise
so ausgebildet, dass sie den Kanalplattenadapter 8 nicht übermäßig
stark abdeckt, und so die Wärmeabgabe vom Kanalplattenadapter 8 an die Umgebungsluft
nicht behindert. Der Klemmbügel 35 weist einen Handgriff 36 auf und kann mit
zwei Schrauben oder Bolzen 371 und 372 am Deckelelement 2 befestigt sein. An den
Bolzen 371 und 372 können in nicht dargestellter Weise Schraubendruckfedem
vorgesehen sein, die den Klemmbügel 35 in Richtung des Deckelelementes 2 belasten.
Der Bolzen 371 bildet eine Schwenkachse für den Klemmbügel 35. Im Bereich
des Bolzens 372 ist ein Langloch 38 im Klemmbügel 35 vorgesehen, so dass der
Klemmbügel 35 in Pfeilrichtung C hochgeschwenkt werden kann und dadurch die
Fortsätze 40 und 41 freigibt. Alternativ zu Bolzen 372 und Langloch 38 kann
in nicht dargestellter Ausführung selbstverständlich auch eine anders
gestaltete Gleitführung vorgesehen sein. Die Befestigungseinrichtung 34 ist
durch den in Pfeilrichtung C hochgeschwenkten Klemmbügel 35 gelöst. Der
Kanalplattenadapter 8 kann jetzt vom Spinnrotor 1 weg aus dem Deckelelement 2 entnommen
und gegen eine andere Ausführung ausgetauscht werden. Zum Schließen der
Befestigungseinrichtung 34 wird der Klemmbügel 35 entgegen der Pfeilrichtung
C heruntergeschwenkt und schiebt sich über die Fortsätze 40 und 41. Der
neu eingesetzte Kanalplattenadapter 8 ist dadurch am Deckelelement 2 fixiert.
Zur Verbesserung der Abdichtung zwischen dem Endbereich
11 des Faserzuführkanals 9 und dem im Deckelelement 2 angeordneten Teilstück
10 kann der Zylindermantelfläche an der Außenkontur 31 im Bereich des
Faserzuführkanals 9 eine Dichtung 39 zugeordnet sein. Da die kreisförmige
Außenkontur 31 nur noch im Bereich des Faserzuführkanals 9 eine relativ
große Höhe haben muss, kann die Höhe der Außenkontur 31 außerhalb
des Faserzuführkanals 9 minimiert werden. Es ist vorteilhaft, wenn die Höhe
der Außenkontur 31 an verschiedenen Stellen des Umfangs des Kanalplattenadapters
8 unterschiedlich ist, so dass die für den als Druckgussteil hergestellten
Kanalplattenadapter 8 benötigte Materialmenge reduziert ist.
Zur Sicherheit des Maschinenbedieners ist es vorteilhaft,
wenn der Kanalplattenadapter 8 nur dann aus dem Deckelelement 2 entnehmbar ist,
wenn der Spinnrotor 1 nicht rotiert. Dies kann beispielsweise dadurch gewährleistet
werden, dass wenigstens ein Verriegelungselement vorgesehen ist, das zwischen Befestigungseinrichtung
34 und einer üblicherweise vorhandenen Bremse für den Spinnrotor 1 eine
Wirkverbindung, beispielsweise über Hebel, bildet, so dass bei Öffnen
der Befestigungseinrichtung 34 die Bremse den Spinnrotor 1 zwangsweise anhält.
Offenend-Spinnvorrichtungen dieser Art weisen oftmals bereits
eine Wirkverbindung zwischen Deckelelement 2 und Bremse des Spinnrotors 1 auf, so
dass beim Öffnen des Deckelelementes 2 der Spinnrotor 1 automatisch abgebremst
wird. Bei einer solchen Offenend-Spinnvorrichtung lässt sich die Entnahme des
Kanalplattenadapters 8 bei laufendem Spinnrotor 1 auch wirkungsvoll verhindern,
wenn die Befestigungseinrichtung 34 bei geschlossenem Deckelelement 2 nicht geöffnet
werden kann. Dies kann dadurch geschehen, dass der Befestigungseinrichtung 34 ein
Verriegelungselement 42 zugeordnet ist, das ein Lösen der Befestigungseinrichtung
34 verhindert, solange das Deckelelement 2 geschlossen ist. Hierzu kann das Verriegelungselement
42 einen am Klemmbügel 35 angebrachten Nocken 43 enthalten, dem ein im Rotorgehäuse
3 angebrachter Stift 44 zugeordnet ist. Nocken 43 und Stift 44 verhindern, dass
der Klemmbügel 35 bei geschlossenem Deckelelement 2 in Richtung des Pfeils
C nach oben geschwenkt werden kann. Erst wenn das Deckelelement 2 geöffnet
ist, kann der Klemmbügel 35 an dem Stift 40 vorbeigeschwenkt und der Kanalplattenadapter
8 entnommen werden.
Das Verriegelungselement 42 ist gleichzeitig so ausgestaltet,
dass sich bei geöffneter Befestigungseinrichtung 34 das Deckelelement 2 nicht
wieder schließen lässt, so dass ein Anlaufen des Spinnrotors 1 bei nicht
ordnungsgemäß fixiertem Kanalplattenadapter 8 oder sogar bei fehlendem
Kanalplattenadapter 8 verhindert wird. Ist der Klemmbügel 35 bei geöffnetem
Deckelelement 2 in Pfeilrichtung C hochgeschwenkt, dann stößt beim Zuschwenken
des Deckelelementes 2 der Nocken 43 gegen die Stirnfläche des Stiftes 44 und
verhindert ein vollständiges Schließen des Deckelelementes 2. Nur bei
zugeschwenktem Klemmbügel 35 und somit ordnungsgemäß fixiertem Kanalplattenadapter
8 geht der Nocken 43 an dem Stift 44 vorbei, und das Deckelelement 2 lässt
sich komplett schließen.
Damit sich die Befestigungseinrichtung 34 nur dann schließen
lässt wenn tatsächlich ein Kanalplattenadapter im Deckelelement 2 eingesetzt
ist, ist an der Befestigungseinrichtung ein weiteres Verriegelungselement 45 angebracht.
Ohne das Verriegelungselement 45 könnte der Klemmbügel 35 auch ohne eingesetzten
Kanalplattenadapter entgegen der Pfeilrichtung C zugeschwenkt und dadurch die Blockadewirkung
des Verriegelungselementes 42 umgangen werden.
Das Verriegelungselement 45 wird im Folgenden anhand der
Figuren 3 bis 5 näher erläutert. Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit
ist in Figur 3 der Klemmbügel 35 nicht dargestellt. Das Verriegelungselement
45 besteht im Wesentlichen aus einem am Deckelelement 2 angebrachten Anschlag 46
und einem am Klemmbügel 35 angebrachten Klips 47. Der blattfederartige Klips
47 kann bei einem als Kunststoff-Spritzgussteil hergestellten Klemmbügel 35
direkt angeformt sein. Alternativ kann er jedoch auch als separates Bauteil am Klemmbügel
35 angebracht werden.
Zum Entnehmen des Kanalplattenadapters 8 aus dem Deckelelement
2 wird wie oben bereits beschrieben, der Klemmbügel 35 in Pfeilrichtung C hochgeschwenkt.
Der Klips 47 des Verriegelungselementes 45 gleitet dabei über den Anschlag
46 und weicht dabei dem Anschlag 46 in Pfeilrichtung D durch elastische Verformung
aus. Nach Überwinden des Anschlages 46 kehrt der Klips 47 in seine unverformte
Ausgangslage zurück. Beim Verschwenken des Klemmbügels 35 gleitet gleichzeitig
eine Haltefläche 48 des Klemmbügels 35 über eine Haltefläche
49, die am radial nach außen stehenden Fortsatz 41 des Kanalplattenadapters
8 angebracht ist. Die über die Halteflächen 48 und 49 übertragene
Druckkraft bewirkt die Fixierung des Kanalplattenadapters 8 im Deckelelement 2.
Analog zu der Haltefläche 49 am Fortsatz 41 ist in nicht näher dargestellte
Weise ebenfalls eine Haltefläche an dem Fortsatz 40 angebracht, die durch eine
ihr zugeordnete Haltefläche des Klemmbügels 35 belastet wird. Nach vollständigem
Hochschwenken des Klemmbügels 35 in Pfeilrichtung C ist die Haltefläche
48 von der Haltefläche 49 entfernt. Die Fortsätze 40 und 41 werden nicht
mehr vom Klemmbügel 35 überdeckt, so dass der Kanalplattenadapter 8 entnommen
werden kann.
Nach dem Einsetzen eines neuen Kanalplattenadapters 8 in
das Deckelelement 2, wird der Klemmbügel 35 durch Verschwenken entgegen der
Pfeilrichtung C wiedergeschlossen. Der Klips 47 des Verriegelungselementes 45 wird
dabei durch eine am Fortsatz 41 angebrachte Betätigungsfläche 50 in Pfeilrichtung
D ausgelenkt und gleitet über den Anschlag 46 hinweg. Gleichzeitig gleitet
die Haltefläche 48 wieder über die Haltefläche 49 so dass der Kanalplattenadapter
8 an seinen Fortsätzen 40 und 41 fixiert ist. Der Klips 47 rastet hinter dem
Anschlag 46 ein und fixiert dadurch den Klemmbügel 35 in seiner geschlossenen
Position.
Wird nun nach einem Ausbau des Kanalplattenadapters 8 versucht,
die Befestigungseinrichtung 34 ohne neu eingesetzten Kanalplattenadapter 8 zu schließen,
dann wirkt das Verriegelungselement 45 diesem entgegen. Fehlt der Kanalplattenadapter
8, so gibt es auch keinen Fortsatz 41 und auch die am Fortsatz 41 angebrachte Betätigungsfläche
50, wie sie in Figur 4 zu erkennen ist, fehlt. Wird in diesem Fall versucht, den
Klemmbügel entgegen der Pfeilrichtung C aus seiner geöffneten Position
zurückzuschwenken, so wird der Klips 47 aufgrund der fehlenden Betätigungsfläche
50 nicht in Pfeilrichtung D ausgelenkt und stößt deshalb mit seiner Stirnseite
51 gegen den Anschlag 46. Das Weiterschwenken des Klemmbügels 35 entgegen der
Pfeilrichtung C wird verhindert. Der Klemmbügel 35 lässt sich also ohne
eingesetzten Kanalplattenadapter 8 nicht vollständig schließen. Wie oben
bereits beschrieben, verhindert in dieser Position des Klemmbügels 35 das Verriegelungselement
42 ein Schließen des Deckelelementes 2, da der Nocken 43 an die Stirnseite
des Stiftes 44 anschlägt. Der Spinnrotor 1 kann also nicht durch ein versehentliches
Schließen des Deckelelementes 2 anlaufen, wenn kein Kanalplattenadapter 8 eingesetzt
ist.
Es ist vorteilhaft, im Deckelelement 2 eine Aussparung
52 vorzusehen, in die der Fortsatz 41 eingreift, damit auch die Position des Kanalplattenadapters
8 in Drehrichtung um die Mittelachse des Garnabzugskanals 17 reproduzierbar und
ein passgenauer Übergang am Faserzuführkanal 9 gewährleistet ist.