Die Erfindung betrifft eine Teleskopauszugsvorrichtung zur Befestigung
an einem in dem Behandlungsraum eines Haushaltsgeräts angeordneten Traggestell
der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art.
Eine derartige Teleskopauszugsvorrichtung ist bereits aus der
DE 199 49 239 A1 bekannt. Die bekannte
Teleskopauszugsvorrichtung ist zur Befestigung an einem in dem Behandlungsraum eines
Haushaltsgeräts angeordneten Traggestell ausgebildet, das mindestens zwei voneinander
beabstandete vertikale Pfosten und mindestens ein die beiden Pfosten verbindendes,
horizontal verlaufendes Paar vertikal voneinander beabstandeter Führungsstangen
zur Führung einer in den Behandlungsraum einschiebbaren Ablage aufweist. Die
Teleskopauszugsvorrichtung umfasst eine Halteschiene und eine Laufschiene zur Auflage
einer aus den Behandlungsraum ausfahrbaren Ablage, wobei die bekannte Teleskopauszugsvorrichtung
fest und unlösbar mit dem Traggestell verbunden ist.
Der Erfindung stellt sich somit das Problem eine Teleskopauszugsvorrichtung
zur Befestigung an einem in dem Behandlungsraum eines Haushaltsgeräts angeordneten
Traggestell anzugeben, die auf einfache Weise nachgerüstet werden kann.
Erfindungsgemäß wird dieses Problem durch eine Teleskopauszugsvorrichtung
mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen
und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden Unteransprüchen.
Die mit der Erfindung erreichbaren Vorteile bestehen insbesondere
in der einfachen Nachrüstbarkeit der Teleskopauszugsvorrichtung. Die erfindungsgemäße
Teleskopauszugsvorrichtung kann ohne viel Aufwand auch an herkömmliche Traggestelle
für in den Behandlungsraum einschiebbare Ablagen entnehmbar befestigt werden.
Speziell ausgebildete Traggestelle sind nicht erforderlich. Ein weiterer Vorteil
besteht darin, dass sich die Teleskopauszugsvorrichtung aus dem Behandlungsraum
entfernen lässt, ohne gleichzeitig das Traggestell entfernen zu müssen.
Hierdurch ist es möglich, auch fest und unlösbar mit der Behandlungsraumwand
verbundene Traggestelle mit erfindungsgemäßen Teleskopauszugsvorrichtungen
nachzurüsten. Darüber hinaus können die Teleskopauszugsvorrichtungen
auch für den Pyrolysebetrieb eines als Backofen ausgebildeten Haushaltsgeräts
mit Pyrolysereinigungsfunktion aus dem Behandlungsraum entfernt werden, während
die Traggestelle für die Pyrolyse in dem Behandlungsraum verbleiben können.
Ein besonderer Vorteil besteht darin, dass die gleiche Höhenlage für direkt
in das Traggestell eingeschobene Ablagen und für Ablagen, die auf der an dem
Traggestell montierten Teleskopauszugsvorrichtung aufliegen, benutzbar ist. Hierdurch
ist gewährleistet, dass die maximale lichte Höhe zwischen einzelnen, übereinander
angeordneten Ablagen für die Nutzung zur Verfügung steht, auch wenn gleichzeitig
direkt auf dem Traggestell eingeschobene Ablagen und auf der Teleskopauszugsvorrichtung
aufgelegte Ablagen verwendet werden.
Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, dass der Auflageabschnitt
in der Einbaulage der Teleskopauszugsvorrichtung in den Zwischenraum der beiden
Führungsstangen eingreift oder in dem Raum zwischen dem Paar Führungsstangen
und der Behandlungsraumwand liegt. Hierdurch ist die Verwendung von herkömmlichen
Ablagen für den direkten Einschub in das Traggestell ebenfalls für die
Auflage auf die an dem Traggestell montierte Teleskopauszugsvorrichtung ermöglicht.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform
sieht vor, dass die Erhebung als ein längs der Laufschiene angeordnetes Winkelprofil
mit einem L-förmigen Querschnitt ausgebildet ist, das mit einem Schenkel an
der Laufschiene angeformt oder befestigt ist und an dessen anderem Schenkel der
Auflageabschnitt angeordnet ist. Auf diese Weise ist die Teleskopauszugsvorrichtung
konstruktiv einfach und robust realisiert.
Eine andere vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, dass die Dimensionen
der Teleskopauszugsvorrichtung derart an den vertikalen Abstand zwischen dem Paar
Führungsstangen angepasst sind, dass die Schienen mit Ausnahme der Erhebung
und bezogen auf die Einbaulage der Teleskopauszugsvorrichtung lediglich außerhalb
des zwischen den beiden Führungsstangen ausgebildeten Zwischenraums anordenbar
sind. Hierdurch ist eine Fehlbedienung bei der Montage der Teleskopauszugsvorrichtung
auf einfache Weise verhindert.
Grundsätzlich ist die Befestigungsvorrichtung der Teleskopauszugsvorrichtung
nach Art, Dimension, Material und Anordnung in weiten geeigneten Grenzen wählbar.
Vorteilhafterweise weist die Befestigungsvorrichtung einen Schnapp-, Rast- oder
Klemmmechanismus auf. Hierdurch ist die Befestigungsvorrichtung konstruktiv einfach
und robust realisiert.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen
rein schematisch dargestellt und wird nachfolgend näher beschrieben. Es zeigt
1 ein Haushaltsgerät mit einer erfindungsgemäßen
Teleskopauszugsvorrichtung in der Einbaulage,
2 das Traggestell aus 1
mit der Teleskopauszugsvorrichtung und mit Ablagen in teilweiser Darstellung,
3 das Traggestell aus 1
mit der Teleskopauszugsvorrichtung,
4 das Traggestell aus 2
in einer anderen perspektivischen Ansicht und in teilweiser Darstellung,
5 die Teleskopauszugsvorrichtung aus 2
im Detail und
6 die Teleskopauszugsvorrichtung aus 4
in einer anderen perspektivischen Ansicht und in teilweiser Darstellung.
In 1 ist ein als Backofen ausgebildetes
Haushaltsgerät mit einem als Garraum ausgebildeten Behandlungsraum
2 dargestellt. In dem Behandlungsraum 2 ist ein Traggestell
4 und ein an dem Traggestell 4 gehaltene Teleskopauszugsvorrichtung
6 angeordnet, wobei das Traggestell 4 auf dem Fachmann bekannte
Weise lösbar an der Behandlungsraumwand 8 gehalten ist.
Das Traggestell 4 weist zwei voneinander beabstandete, vertikale
Pfosten 10 auf, die über fünf horizontal verlaufende Paare
12 vertikal voneinander beabstandeter Führungsstangen 14
und 16 miteinander verbunden sind. Ein weiteres Traggestell 4
ist auf der gegenüberliegenden Seite des Behandlungsraums 2 und in
1 nicht sichtbar angeordnet. Somit ist es hier möglich,
auf fünf Einschubebenen als Gargutträger ausgebildete Ablagen in den Behandlungsraum
2 einzuschieben.
Siehe hierzu 2, in der das Traggestell
4, eine Teleskopauszugsvorrichtung 6 sowie mehrere Ablagen
18 teilweise dargestellt sind. Wie aus 2 deutlich
hervorgeht, können die Ablagen 18 entweder direkt auf dem Traggestell
4 aufgelegt werden, nämlich in dem Zwischenraum zwischen der oberen
Führungsstange 14 und der unteren Führungsstange 16
eines Paares 12, oder auf eine Teleskopauszugsvorrichtung 6, die
hier in der gleichen Höhenlage wie die zweite Einschubebene von unten, also
das zweitunterste Paar 12 von Führungsstangen, angeordnet ist. Selbstverständlich
ist es möglich, die Teleskopauszugsvorrichtung 6 in der gleichen Höhenlage
zu jeder der in den 1 und 2
gezeigten Einschubebenen anzuordnen, was nachfolgend noch näher erläutert
wird.
Das Traggestell 4 mit der Teleskopauszugsvorrichtung
6 ist in 3 in der gleichen Lage wie in
1 jedoch im Detail dargestellt. Das Traggestell
4 weist drei Befestigungsvorsprünge 20 auf, mit denen das
Traggestell 4 in dazu korrespondierende Öffnungen der Behandlungsraumwand
8 eingreift. Siehe hierzu 1.
Zur lösbaren Befestigung der Teleskopauszugsvorrichtung
6 an dem Traggestell 4 weist diese eine Befestigungsvorrichtung
auf, deren Teile in der in 1 dargestellten Einbaulage
der Teleskopauszugsvorrichtung 6 mit den vertikalen Pfosten 10
des Traggestells 4 und mit der unteren Führungsstange 16
des Paares 12 zusammenwirken, was anhand der 4
und 5 näher erläutert wird.
4 zeigt die Anordnung aus 3
in einer um ca. 180° gedrehten perspektivischen Ansicht, also von der in der
Einbaulage der Teleskopauszugsvorrichtung 6 der Behandlungsraumwand
8 zugewandten Seite des Traggestells 4. Im Unterschied zu der
Darstellung in 3 ist hier, ähnlich der Darstellung
in 1, die Teleskopauszugsvorrichtung 6 im teilweise
ausgezogenen Zustand gezeigt.
5 zeigt die Teleskopauszugsvorrichtung 6 in
einer Einzeldarstellung und von der gleichen Seite wie in 4.
Die Teile der Befestigungsvorrichtung sind dabei deutlich erkennbar. Die Teleskopauszugsvorrichtung
6 weist hier eine Halteschiene 22 und eine innere Laufschiene
24 sowie eine äußere Laufschiene 26 auf, so dass es
sich in dem vorliegenden Ausführungsbeispiel um eine dreiteilige Teleskopauszugsvorrichtung
6 handelt, was in 6 noch deutlicher dargestellt
ist. An der Halteschiene 22 ist die Befestigungsvorrichtung angeordnet,
nämlich ein vorderes Winkelstück 28 und ein hinteres Winkelstück
30.
Das vordere Winkelstück 28 weist eine hakenartige Lasche
32 und eine U-förmige Lasche 34 auf, wobei die hakenartige
Lasche 32 in der Einbaulage der Teleskopauszugsvorrichtung 6 den
vorderen Abschnitt der unteren Führungsstange 16 übergreift,
während die U-förmige Lasche 34 den vorderen vertikalen Pfosten
10 des Traggestells 4 in dem Bereich der unteren Führungsstange
16 in der Art einer Schnappverbindung umgreift. Siehe hierzu
4.
Das hintere Winkelstück 30 der Befestigungsvorrichtung
weist eine zweigeteilte U-förmige Lasche 36 auf, die in der Einbaulage
der Teleskopauszugsvorrichtung 6 den hinteren vertikalen Pfosten
10 des Traggestells 4 in der Art einer Schnappverbindung umgreift
und dabei gleichzeitig die untere Führungsstange 16 in deren hinteren
Bereich von oben und unten einschließt. Siehe hierzu 3
und 4.
Bei der Überführung der Teleskopauszugsvorrichtung
6 in die in 1 dargestellte Einbaulage wird
diese mittels des hinteren Winkelstücks 30 zuerst auf die untere Führungsstange
16 aufgefädelt, so dass die zweigeteilte U-förmige Lasche
36 die untere Führungsstange 16 von oben
und unten umschließt. Dann wird die Teleskopauszugsvorrichtung 6 entlang
der unteren Führungsstange 16 in den Behandlungsraum 2 hineingeschoben,
bis das die zweigeteilte U-förmige Lasche 36 in Kontakt mit dem hinteren
vertikalen Pfosten 10 kommt. Durch Fortführung der Bewegung umschnappt
die zweigeteilte U-förmige Lasche 36 den hinteren vertikalen Pfosten
10. Gleichzeitig umschnappt die U-förmige Lasche 34 den vorderen
vertikalen Pfosten 10 und der Benutzer kann die hakenartige Lasche
32 über die untere Führungsstange 16 haken.
Durch die Befestigungsvorrichtung mit dem vorderen und dem hinteren
Winkelstück 28 und 30 ist die Teleskopauszugsvorrichtung
6 auf konstruktiv einfache und robuste Weise in deren Einbaulage an dem
Traggestell 4 gehalten und in der Lage lösbar festgelegt.
An der Halteschiene 22 ist auf dem Fachmann bekannte Weise
die innere Laufschiene 24 in Längsrichtung verschieblich gehalten.
Auf der zu der Halteschiene 22 abgewandten Seite der inneren Laufschiene
24 ist die äußere Laufschiene 26 auf dem Fachmann bekannte
Weise in Längsrichtung verschieblich gehalten, so dass sich die bereits erläuterte
dreteilige Teleskopauszugsvorrichtung 6 ergibt. Siehe hierzu auch
6, in der aus Gründen der Übersichtlichkeit
die Befestigungsvorrichtung weggelassen worden ist.
An der zu der inneren Laufschiene 24 abgewandten Seite der
äußeren Laufschiene 26 ist eine als Winkelprofil mit L-förmigen
Querschnitt ausgebildete Erhebung 38 befestigt, deren Form aus
6 noch deutlicher hervorgeht. Der eine Schenkel der
Erhebung 38 ist als Befestigungsschenkel ausgebildet, mit dem die Erhebung
38 längs der äußeren Laufschiene 26 auf dem Fachmann
bekannte Weise befestigt ist. Alternativ hierzu könnte der Befestigungsschenkel
des Winkelprofils 38 auch an der äußeren Laufschiene
26 angeformt sein. An dem anderen Schenkel des Winkelprofils
38 ist ein Auflageabschnitt 40 ausgebildet, auf dem eine Ablage
18 aufgelegt werden kann. Siehe hierzu 2. Die
Erhebung 38 ist dabei derart an der äußeren Laufschiene
26 angeordnet, dass die Erhebung 38 in der Einbaulage der Teleskopauszugsvorrichtung
6 eine Höhenlage zwischen der Oberseite der unteren Führungsstange
16 und der Unterseite der oberen Führungsstange 14 einnimmt.
Siehe 1, 2 und
4.
Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel greift der Auflageabschnitt
40 der Erhebung 38 in der Einbaulage der Teleskopauszugsvorrichtung
6 in den Zwischenraum der beiden Führungsstangen 14 und
16 ein, so dass auch herkömmliche Ablagen 18 verwendet werden
können, die zum direkten Einschub in das Traggestell 4 ausgebildet
sind. Siehe auch die 1 bis 4.
Der gleiche Vorteil besteht auch dann, wenn der Auflageabschnitt 40 stattdessen
zwischen dem Paar 12 und der Behandlungsraumwand 8 liegt.
Um Fehlbedienungen zu verhindern, sind die Dimensionen der Teleskopauszugsvorrichtung
6 derart an den Zwischenraum, also den vertikalen Abstand zwischen dem
Paar Führungsstangen 14, 16 angepasst, dass die Schienen
22, 24 und 26 mit Ausnahme der Erhebung 38 und
bezogen auf die Einbaulage der Teleskopauszugsvorrichtung 6 lediglich außerhalb
des zwischen den beiden Führungsstangen 14, 16 ausgebildeten
Zwischenraums anordenbar sind. Siehe hierzu auch 1 und
4.
Abweichend von dem vorliegenden Ausführungsbeispiel sind auch
andere dem Fachmann bekannte und geeignete Befestigungsvorrichtungen denkbar. Ferner
ist die Zahl der Einschubebenen nicht auf fünf beschränkt, sondern kann
kleiner oder größer sein. Anstelle einer dreiteiligen Teleskopauszugsvorrichtung
6 ist beispielsweise auch eine zweiteilige Teleskopauszugsvorrichtung denkbar,
die analog zu der dreiteiligen Ausführungsform 6 ausgebildet ist.
Es entfällt lediglich die innere Laufschiene 24, so dass die äußere
Laufschiene 26 mit dem oben erläuterten Aufbau, insbesondere mit der
Erhebung 38, direkt an der Halteschiene 22 verschieblich gehalten
wäre. Der Auflagenabschnitt ist ebenfalls nach Art und Dimension in weiten
geeigneten Grenzen wählbar. Beispielsweise wäre es auch möglich,
dass die Erhebung nicht durchgehend ausgebildet ist, sondern aus zwei einzelnen
Auflageböcken besteht, die an dem vorderen und dem hinteren Ende der Laufschiene
26 angeordnet sind. In der Einbaulage der Teleskopauszugsvorrichtung
6 greifen diese Auflageböcke in den Raum zwischen den beiden Führungsstangen
14, 16 und der seitlichen Behandlungsraumwand 8 ein.
Darüber hinaus ist die Verwendung der erfindungsgemäßen
Teleskopauszugsvorrichtung nicht auf Backöfen oder Gargeräte beschränkt.
Eine Verwendung ist grundsätzlich bei allen Haushaltsgeräten mit einem
Behandlungsraum möglich. Beispielsweise sind dies Herde, Dampfgargeräte,
Mikrowellengeräte, Kühlmöbel oder Geschirrspülmaschinen.