Die vorliegende Erfindung betrifft Verfahren zum Kultivieren von biologischen
Zellen, insbesondere von Stammzellen, Zellkulturen, die Stammzellen enthalten, und
Zellkultureinrichtungen zum Kultivieren von biologischen Zellen, insbesondere von
Stammzellen.
Hintergrund der Erfindung
In der Biologie und Medizin sind zahlreiche Verfahren zum Kultivieren
von biologischen Zellen allgemein bekannt. Das Kultivieren umfasst eine vorbestimmte
Vermehrung der Zellen unter bestimmten Kultivierungsbedingungen. Die Vermehrung
umfasst das Wachstum von Zellmaterial, wobei ggf. eine Differenzierung von Zellen
erfolgt. Das Kultivieren schließt allgemein auch die Beeinflussung des Zellmaterials
zur Bildung von differenzierten Zellen, Zellaggregaten, Geweben, Organen oder Organismen
ein.
Es ist bekannt, die Kultivierungsbedingungen in Oberflächenkulturen
einzustellen, bei denen die Zellen auf einem Substrat angeordnet und mit einem Kultivierungsmedium
bedeckt sind. Oberflächenkulturen besitzen zwar Vorteile in Bezug auf die Möglichkeit
der Beobachtung und Entnahme von Zellen. Nachteilig ist jedoch, dass in der Natur
ein Zellwachstum auf festen Oberflächen in der Regel nicht auftritt, so dass
die Kultivierungsbedingungen der Oberflächenkultur nicht den natürlichen
Wachstumsbedingungen von Zellen entsprechen.
Es ist aus der Kultivierungstechnik auch bekannt, Zellen im nicht-adhärenten
Zustand zum Beispiel in Schüttelkulturen oder in hängenden Tropfen zu
kultivieren. Diese Techniken besitzen jedoch Beschränkungen in Bezug auf die
Einstellung der Kultivierungsbedingungen und die erreichbaren Dimensionen des kultivierten
Zellmaterials.
Zur Simulation natürlicher Wachstumsbedingungen wird in
DE 101 09 641 A1 ein Inkubator
zur Aufnahme von Nistgewebe beschrieben, der als synthetischer Uterus verwendet
werden soll. Die Anwendung dieses Inkubators ist sowohl aus ethischer Sicht problematisch
als auch wegen des komplexen technischen Aufbaus für anderweitige Kultivierungsaufgaben
ungeeignet.
Es ist bekannt, Vogeleier zur Vermehrung von Viren zu verwenden. Diese
Anwendung ist jedoch auf eine zahlenmäßige Vermehrung der Viren beschränkt.
Die nachveröffentlichte internationale Patentanmeldung WO 2005/068610
A1 offenbart ein Kultivierungssystem für Säugerstammzellen in Vogeleiern.
Das differenzierte Wachstum kann dabei durch einen Inducer stofflich beeinflusst
werden. Diese Druckschrift offenbart nicht die Anordnung des Donor-Zellmaterials
in einer Kultivierungsblase, die eine Kultivierungssubstanz enthält.
DE 41 09 973 A1 beschreibt ein In-ovo-Kultivierungssystem
für Säugerzellen, bei dem primäre oder permanente Säugerzelllinien
oder Hybridomzellen, jedoch keine Stammzellen, in ein Vogelei eingeführt und
dort aufrechterhalten werden. Der Zweck dieses Kultursystems ist die Produktion
monoklonaler Antikörper.
Aufgabe der Erfindung
Die Aufgabe der Erfindung ist es, verbesserte Verfahren zum Kultivieren
biologischer Zellen, insbesondere von Stammzellen bereitzustellen, mit denen die
Nachteile der herkömmlichen Techniken überwunden werden und die insbesondere
eine Kultivierung von Zellen unter Kultivierungsbedingungen ermöglichen, die
möglichst gut an natürliche Wachstumsbedingungen angepasst sind. Die Aufgabe
der Erfindung ist es auch, eine neuartige Kultur bereitzustellen, in der die zu
kultivierenden Zellen unter möglichst naturnahen Bedingungen sich vermehren
und ggf. differenzieren. Die Aufgabe der Erfindung ist es auch, eine verbesserte
Zellkultureinrichtung bereitzustellen, mit der die Nachteile der herkömmlichen
Kultivierungstechniken überwunden werden.
Diese Aufgaben werden mit Kultivierungsverfahren, Zellkulturen und
Zellkultureinrichtungen mit den Merkmalen der Patentansprüche 1, 28, 40 und
42 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen und Anwendungen der Erfindung
ergeben sich aus den weiteren Ansprüchen.
Beschreibung der Erfindung
Verfahrensbezogen basiert die Erfindung auf der Erkenntnis der Erfinder,
dass die Kultivierungsbedingungen für Stammzellen insbesondere in Bezug auf
die geometrischen Bedingungen und die Nährstoffversorgung den natürlichen
Wachstumsbedingungen am nächsten kommen, wenn die Kultivierung in einem Ei
erfolgt. Das Ei umfasst allgemein eine Eizelle und mindestens eine Eihülle.
Durch diese Komponenten wird ein natürliches Nährstoffreservoir gebildet.
Erfindungsgemäß wird zum Kultivieren ein Ei von einem Wirts-Organismus
(im Folgenden: Wirts-Ei) verwendet, der sich vom Donor-Organismus unterscheidet,
von dem das in das Wirts-Ei eingeführte Zellmaterial stammt. Es erfolgt kein
ausschließlicher Kerntransfer in das Wirts-Ei. Überraschenderweise kann
das Wirts-Ei für fremde Stammzellen oder daraus gebildete Materialien als Kultivierungssubstrat
verwendet werden, in dem ein Wachstum und ein Differenzieren der mindestens einen
Stammzelle erfolgt.
Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung ist es, dass eine Stammzellenkultivierung
im Wirts-Ei eine vorbestimmte Differenzierung und ein geordnetes Wachstum von Geweben,
Organen oder Organismen ermöglicht. Es können insbesondere Embryonen für
die Fischzucht oder Tierhaltung erzeugt und aufgezogen werden oder Organgewebe von
höheren Lebewesen differenziert werden.
Da das Wirts-Ei ein eigenes Nährstoffreservoir enthalten muss,
werden gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung Eier
von Wirts-Organismen als Kultivierungssubstrat verwendet, die nicht der Klasse der
Säugetiere angehören. Bei Säugetieren erfolgt die Nährstoffversorgung
während der Embryonalentwicklung direkt von der Mutter, so dass Säuger-Eier
kein für eine längere Embryonalentwicklung ausreichendes, eigenes Nährstoffreservoir
enthalten. Im Übrigen kann der Wirts-Organismus in Abhängigkeit von der
konkreten Kultivierungsaufgabe und dem Donor-Organismus gewählt werden. Vorteilhafterweise
können erfindungsgemäß Wirts-Eier aus den taxonomischen Klassen Vögel,
Fische, Amphibien, Reptilien und Insekten gewählt werden, deren Eier sämtlich
über ein ausreichendes Nährstoffreservoir verfügen. Besonders bevorzugt
gehören die Donor- und Wirts-Organismen verschiedenen taxonomischen Einheiten,
insbesondere Klassen, Familien oder Arten an, um die Beeinflussung der zu kultivierenden
Stammzellen durch Fremdzellen möglichst gering zu halten. Bevorzugte Anwendungen
der Erfindung bestehen in der Einführung von Zellmaterial, das von Säuger-Organismen
stammt, in Vogel- oder Reptilieneier, oder in der Einführung von Zellmaterial,
das von Fischen einer ersten Art stammt, in Fischeier einer anderen Art.
Wenn gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung
zum Kultivieren des Zellmaterials ein unbefruchtetes Wirts-Ei verwendet wird, können
sich in diesem vorteilhafterweise ausschließlich die fremden Zellen vermehren.
Alternativ kann das fremde Zellmaterial in ein bereits befruchtetes Wirts-Ei eingeführt
werden, wobei sich dann Vorteile für die Entwicklung eines optimalen Nährstoffreservoirs
im Wirts-Ei ergeben können. Bei dieser Ausführungsform der Erfindung wird
die im Wirts-Ei sich ggf. entwickelnde Keimscheibe entfernt oder deaktiviert, um
das weitere Wachstum des fremden Zellmaterials nicht zu stören.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung umfasst das in das Wirts-Ei eingeführte und dort kultivierte Zellmaterial
eine oder mehrere adulte Stammzellen, insbesondere adulte, multipotente oder pluripotente
Stammzellen, die aus einer exokrinen Drüse des Donor-Organismus stammen.
Es wurde festgestellt, dass aus exokrinen Drüsen adulter Organismen
überraschenderweise pluripotente Stammzellen mit einer hohen Wachstums- und
Differenzierungsfähigkeit gewonnen werden können, die die Kultivierung
im Wirts-Ei eines fremden Organismus aufgrund ihrer starken und stabilen Wachstumsfähigkeit
besonders gut tolerieren. Die mindestens eine im Wirts-Ei kultivierte Stammzelle
stammt vorzugsweise aus exokrinem Drüsengewebe von einem Wirbeltier, z.B. einem
Fisch, Amphibium, Reptil, Vogel oder Säuger, besonders bevorzugt von einem
Primaten, insbesondere einem Menschen.
Das zur Gewinnung von Stammzellen für die erfindungsgemäße
Kultivierung verwendete exokrine Drüsengewebe kann von einem erwachsenen Organismus,
juvenilen Organismus oder nicht-humanen fötalen Organismus, vorzugsweise einem
postnatalen Organismus, stammen. Der Begriff "adult", wie in der vorliegenden Anmeldung
verwendet, bezieht sich somit auf das Entwicklungsstadium des Ausgangsgewebes und
nicht auf dasjenige des Donororganismus, aus dem das Gewebe stammt. "Adulte" Stammzellen
sind nicht-embryonale Stammzellen.
Vorzugsweise wird das erfindungsgemäß kultivierte Zellmaterial
aus exokrinem Drüsengewebe aus einer Speicheldrüse, Tränendrüse,
Talgdrüse, Schweißdrüse, aus Drüsen des Genitaltrakts, einschließlich
Prostata, oder aus gastro-intestinalem Gewebe, einschließlich Pankreas, oder
sekretorischem Gewebe der Leber isoliert. In einer stark bevorzugten
Ausführungsform handelt es sich dabei um acinäres Gewebe. Ganz besonders
bevorzugt stammt das acinäre Gewebe aus dem Pankreas, der Ohrspeicheldrüse
oder Unterkieferspeicheldrüse.
Vorteilhafterweise sind die aus diesen Donor-Geweben bereitgestellten
Stammzellen leicht zu isolieren und in einer stabilen Langzeitkultur ohne Feederzellschicht
oder spezielle Zusätze im undifferenzierten Zustand zu halten. Der Begriff
Feederzellen, wie in der vorliegenden Anmeldung verwendet, umfasst alle Zellen,
die das Wachstum der eigentlich zu kultivierenden Zellen dadurch fördern, dass
sie Wachstumsfaktoren freisetzen und/oder eine extrazelluläre Matrix bereitstellen,
bzw. die Differenzierung der Stammzellkultur verhindern.
In Stammzellkulturen der Erfinder haben die Zellen nach bisher mehr
als 25 Passagen über ein Jahr lang ihre Fähigkeit zur Selbsterneuerung
und uneingeschränkten Teilung behalten und die Kulturen sind weiterhin stabil.
Diese Eigenschaft der adulten, pluripotenten Stammzellen aus exokrinem Drüsengewebe
ist besonders vorteilhaft für die Einstellung definierter Startbedingungen
beim erfindungsgemäßen Kultivierungsverfahren.
Die erfindungsgemäß verwendeten adulten Stammzellen können
ohne Zusatz spezieller Wachstums- oder Differenzierungsfaktoren auf einfache Weise
zur Differenzierung angeregt werden, indem sie im Wirts-Ei unter räumlichen
Bedingungen kultiviert werden, welche für einen dreidimensionalen Kontakt der
Zellen sorgen.
Gemäß einer abgewandelten Ausführungsform der Erfindung
wird im Wirts-Ei Zellmaterial kultiviert, das mindestens eine nicht-humane, embryonale
Stammzelle enthält. Nicht-humane, embryonale Stammzellen sind vorteilhafterweise
pluripotent und damit beim Kultivieren für Differenzierungen in alle Keimblätter
geeignet.
Das erfindungsgemäß in das Wirts-Ei injizierte Zellmaterial
kann gemäß einer weiteren Modifikation eine Vielzahl von Stammzellen umfassen,
die ein zusammenhängendes Aggregat (oder: Zell- oder Gewebekörper) bilden.
In diesem Fall können vorteilhafterweise die Chancen verbessert werden, dass
die Vitalität des Materials während des Kultivierens erhalten bleibt.
Des Weiteren können die Zell- oder Gewebekörper vordifferenziert sein,
so dass der erfindungsgemäßen Kultivierung im Wirts-Ei eine bestimmte
Differenzierungsrichtung aufgeprägt werden kann.
Die Bildung der organoiden Körper erfolgt bei einer Vorkultivierung
unter Kultivierungsbedingungen, bei denen ebenfalls ein dreidimensionaler Kontakt
der Stammzellen gegeben ist. In einer bevorzugten Ausführungsform erfolgt die
Vorkultivierung in hängenden Tropfen, wie sie für embryonale Stammzellen
bereits beschrieben wurde (Wobus et al., Biomed. Biochim. Acta 47:965-973 (1988)).
Dieses Verfahren wird nachfolgend in den Beispielen noch näher beschrieben.
Es versteht sich jedoch, dass alternative Kultivierungsverfahren, die für den
gewünschten dreidimensionalen Kontakt der Zellen sorgen und dem Fachmann bekannt
und verfügbar sind, ebenso verwendet werden können. Beispiele für
solche alternativen Verfahren sind die Kultivierung in bewegter Suspensionskultur,
die Kultivierung in einem elektromagnetischen Feldkäfig oder Laser-Tweezer,
die Aussaat von nicht resuspendierten Primärzellen auf Kulturböden oder
die Kultivierung auf Oberflächen, an denen die Zellen nicht oder schlecht haften.
Solche Oberflächen können z.B. Glas, Polystyrol oder mit einer Anti-Adhäsionsschicht
behandelte Oberflächen, z.B. PTFE- oder Poly-HEMA-beschichtete Oberflächen,
sein.
Bei der Vorkultivierung entwickeln sich aus adulten, pluripotenten
Stammzellen spontan dreidimensionale Zellverbände oder Zellaggregate, welche
auch als "Organoid Bodies" oder organoide Körper bezeichnet werden. Diese organoiden
Körper können in Suspensionskulturen oder Adhäsionskulturen überführt
und weiter kultiviert werden. Bei ausreichender Nährstoffversorgung wachsen
die organoiden Körper weiter und können Durchmesser von einigen Millimetern
oder mehr erreichen. Die großen organoiden Körper zeigen eine gewebeartige
Struktur und werden in diesem Stadium zur Unterscheidung von den einfachen Zellaggregaten
auch als "Gewebekörper" bezeichnet.
Bringt man die organoiden Körper wieder in Oberflächenkultur,
entsteht aus auswachsenden einzelnen Zellen eine zelluläre Monoschicht, aus
der Multilayerbereiche hervorgehen, aus denen spontan sekundäre organoide Körper
mit vergleichbaren Eigenschaften wie denjenigen der primären organoiden Körper
gebildet werden. Die erfindungsgemäß verwendbaren organoiden Körper
können z.B. bei der Temperatur des flüssigen Stickstoffs eingefroren gelagert
werden, ohne ihre Lebensfähigkeit, Vermehrungsfähigkeit, Wachstumsfähigkeit
und Differenzierbarkeit zu verlieren.
Die Bildung von embryoiden Körper aus nicht-humanen, embryonalen
Stammzellen erfolgt bei der Vorkultivierung unter analogen Kultivierungsbedingungen,
insbesondere wie sie für embryonale Stammzellen bereits beschrieben wurden
(siehe oben, Wobus et al.).
Die Einführung oder Injektion des Zellmaterials in das Wirts-Ei
kann mit an sich bekannten und für diesen Zweck geeignete Verfahren, wie z.
B. eine Injektion suspendierten Zellmaterials mit einer Kapillare oder Spritze erfolgen.
Gemäß dem Kultivierungsverfahren der vorliegenden Erfindung
erfolgt im Wirts-Ei ein differenziertes Wachstum des Zellmaterials. In Abhängigkeit
von den geometrischen und ggf. von außen beeinflussten stofflichen Bedingungen
im Wirts-Ei differenzieren sich verschiedene Stammzellen in verschiedene Richtungen.
Zellen, welche aus den ursprünglich injizierten Stammzellen, organoiden Körpern
oder Gewebekörpern auswachsen, können in die verschiedenen Zelltypen aller
drei Keimblätter differenzieren. Zur Differenzierung sind keine Differenzierungsfaktoren
notwendig und die Zellen müssen auch nicht transplantiert werden, um zu differenzieren.
Es kann jedoch von Vorteil sein, solche Differenzierungsfaktoren einzusetzen, um
gezielt größere Mengen eines bestimmten Zelltyps herzustellen. Solche
Differenzierungsfaktoren sind im Stand der Technik bekannt und umfassen z.B. bFGF
("basic fibroblast growth factor") zur verstärkten Bildung von Herzzellen und
Fibroblasten, VEGF ("vascular endothelial growth factor"), DMSO und Isoproterenol,
Fibroblastenwachstumsfaktor 4 (FGF4), Hepatozyten-Wachstumsfaktor (HGF) zur verstärkten
Bildung von Herz- und Leberzellen, TGF-beta1 ("transforming growth factor beta1")
zur verstärkten Bildung von Herzzellen, EGF ("epidermal growth factor") zur
verstärkten Bildung von Haut- und Herzzellen, KGF ("keratinocyte growth factor")
(machmal zusammen mit Cortison) zur Bildung von Keratinozyten, Retinsäure zur
verstärkten Bildung von Nerven-, Herz- und Nierenzellen, beta-NGF ("beta nerve
growth factor") zur verstärkten Bildung von Gehirn-, Leber-, Pankreas- und
Nierenzellen, BMP-4 ("bone morphogenic protein 4") und Activin-A zur Bildung mesodermaler
Zellen generell, sind jedoch nicht darauf beschränkt.
Differenzierte Zellen, die aus den erfindungsgemäßen verwendeten
Stammzellen erhältlich sind, umfassen Knochenzellen (Osteoblasten und Osteoclasten),
Chondrozyten, Adipozyten, Fibroblasten (z.B. Haut- und Sehnenfibroblasten), Muskelzellen,
Endothelzellen, Epithelzellen, hematopoetische Zellen, sensorische Zellen, endokrine
und exokrine Drüsenzellen, Gliazellen, neuronale Zellen, Oligodendrozyten,
Blutzellen, Darmzellen, Herz-, Lungen-, Leber-, Nieren- oder Pankreaszellen, sind
jedoch nicht darauf beschränkt.
Gemäß dem Kultivierungsverfahren der vorliegenden Erfindung
wird das differenzierte Wachstum von außen durch die Einstellung stofflicher,
mechanischer und/oder thermischer Wachstumsbedingungen beeinflusst. Beispielsweise
kann eine Temperierung des Wirts-Ei vorgesehen sein, um ein Kultivieren entsprechend
dem Bebrüten eines Vogeleis zu erreichen. Mechanische Wachstumsbedingungen
umfassen bspw. eine Bewegung des Wirts-Eis oder eine vorbestimmte geometrischen
Ausrichtung im Gravitationsfeld. Die Einstellung stofflicher Wachstumsbedingungen
umfasst vorzugsweise die Injektion von mindestens einem Differenzierungs- und/oder
Wachstumsfaktor in das Wirts-Ei.
Wenn während der Kultivierung des Zellmaterials mindestens eine
Eigenschaft von diesem gemessen wird, können sich besondere Vorteile für
die Überwachung und Beeinflussung des Wachstumsverlaufs ergeben. Vorzugsweise
wird mit der Messung erfasst, ob das kultivierte Zellmaterial noch lebt. Die Vitalitätsmessung
umfasst bspw. eine NMR- oder Ultraschallmessung. Alternativ oder zusätzlich
kann eine Erfassung eines Differenzierungsgrades des Zellmaterials vorgesehen sein.
Vorteilhafterweise können in Abhängigkeit vom Ergebnis der Messung die
Kultivierungsbedingungen verändert werden.
Gemäß einer weiteren Variante ist erfindungsgemäß
vorgesehen, dass die Kultivierung des Zellmaterials im Wirts-Ei abgebrochen wird,
wenn ein vorbestimmter Kultivierungszustand erreicht wurde. Durch diesen Abbruch
können ggf. fehldifferenzierte oder unerwünscht wuchernde Zellmaterialien
von einem weiteren Wachstum gehindert werden. Die zum Abbruch der Kultivierung herangezogenen
Kultivierungsbedingungen umfassen vorzugsweise die Kultivierungszeit, die erreichte
Größe des kultivierten Materials und/oder den erreichten Differenzierungsgrad
des kultivierten Zellmaterials.
Gemäß einer weiteren Abwandlung kann vorgesehen sein, dass
kultiviertes Zellmaterial aus dem Ei entnommen wird, ohne, dass die Eihülle
beschädigt wird. Es kann beispielsweise laufend differenziertes Zellmaterial
aus dem Ei abgezogen werden.
Erfindungsgemäß kann das stammzellbasierte Zellmaterial
an einer oder mehreren Positionen im Wirts-Ei angeordnet werden.
Bevorzugt ist die Injektion des Zellmaterial an den Ort im Wirts-Ei,
der der natürlichen Position der Keimscheibe im unbeeinflussten Ei entspricht.
Diese Ausführungsform der Erfindung ist besonders vorteilhaft, da die Kultivierung
unter geometrischen und stofflichen Bedingungen beginnt, die den natürlichen
Brutbedingungen am nächsten kommen.
In dem Kultivierungsverfahren der vorliegenden Erfindung wird das
Zellmaterial in einer Kultivierungsblase im Wirts-Ei positioniert, die mindestens
eine flüssige oder gelförmige Kultivierungssubstanz enthält. Dies
ermöglicht die gezielte Vorgabe von stofflichen Kultivierungsbedingungen im
Wirts-Ei. Gemäß bevorzugten Varianten der Erfindung kann die Kultivierungssubstanz
in der Kultivierungsblase laufend oder nach vorgebbaren Kultivierungsprotokollen
in bestimmten Zeitabständen, z. B. periodisch ausgetauscht werden. Die Kultivierungssubstanz
kann auch in der Umgebung des Zellmaterials am Ort des Nährstoffreservoirs
des Wirts-Ei angeordnet werden, indem das Nährstoffreservoir (insbesondere
Eidotter, Eiweiß) verdrängt oder zumindest teilweise ausgetauscht wird.
Der Vorteil dieser Ausführungsform der Erfindung besteht darin, dass zwar die
geometrischen Kultivierungsbedingungen im Wirts-Ei unverändert bleiben, die
stofflichen Kultivierungsbedingungen jedoch an die Anforderungen des Donor-Organismus
angepasst werden können. Auch im Nährstoffreservoir kann die Kultivierungssubstanz
während der Kultivierung des Zellmaterials laufend oder in vorgebbaren Zeitabständen
erneuert oder ausgetauscht werden.
Erfindungsgemäß kann vorgegeben sein, dass das Eiweiß
des Wirts-Ei komplett durch die Kultivierungssubstanz ausgetauscht wird. Des Weiteren
kann ein kompletter Austausch des Eidotter vorgesehen sein, wobei jedoch die geometrische
Anordnung beider Komponenten und die Eidotterumhüllung erhalten bleiben.
Vorzugsweise umfasst der Austausch ein Einbringen von Tropfen der
Kultivierungssubstanz in das Nährstoffreservoir des Wirts-Ei. Die flüssigen
oder gelförmigen Tropfen können eine Membran-Umhüllung aufweisen,
durch die Wirkstoffe, zum Beispiel Hormone oder Differenzierungsfaktoren in das
Ei diffundieren können. Es ist zum Beispiel eine Lipid-Membran vorgesehen.
Wenn gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung
während der Kultivierung des Zellmaterials im Wirts-Ei bestimmte Stoff- und/oder
Temperaturgradienten erzeugt werden, kann die Kultivierung des Zellmaterials vorteilhafterweise
nach vorgebbaren stofflichen und/oder geometrischen Kultivierungsprotokollen erfolgen.
Ein besonderer Vorteil von natürlichen Wirts-Eiern besteht darin, dass durch
die Eihülle selbst bei der Bildung einer Kalkschale sowohl ein stofflicher
als auch ein thermischer Einfluss auf das Innere des Zellmaterials ausgeübt
werden kann.
Erfindungsgemäß ist es auch möglich, das Zellmaterial
im Wirts-Ei in Anwesenheit von mindestens einem Feststoff zu kultivieren. Mit dem
Feststoff können vorteilhafterweise geometrische Begrenzungen für die
Stammzellenkultivierung und -differenzierung vorgegeben werden. Wenn als Feststoff
bspw. mindestens ein Trägerpartikel verwendet wird, kann dieser ein Substrat
bilden, das während der Kultivierung umwachsen wird. Diese Anwendung der Erfindung
ist für die Erzeugung von Implantatmaterialien von Vorteil. Des Weiteren können
auch Feststoffe zunächst mit einem Abstand vom Zellmaterial angeordnet werden,
um bei dessen Wachstum eine geometrische Begrenzung zu bilden. Derartige geometrische
Grenzen können sogar in mm- bis cm-Bereich erzeugt werden. Hierzu werden bspw.
Flüssigkeiten in das Wirts-Ei im flüssigen Zustand (z. B. flüssige
Polymere) eingebracht und dann lokal z. B. unter dem Einfluss von Wärme oder
Licht ausgehärtet.
Gemäß einem unabhängigen Gesichtspunkt der Erfindung
wird die o. g. Aufgabe stoffbezogen durch eine Zellkultur gelöst, die eine
Zusammensetzung aus einem Wirts-Ei und mindestens einer Stammzelle umfasst, die
in dem Wirts-Ei angeordnet ist. Der Donor-Organismus, aus dem die adulte, pluripotente
oder nicht-humane, embryonale Stammzelle gewonnen wurde, ist nicht mit dem Wirts-Organismus
identisch, aus dem das Wirts-Ei gewonnen wurde. Vorzugsweise gehören der Wirts-Organismus
und der Donor-Organismus sogar unterschiedlichen taxonomischen Klassen an.
Vorrichtungsbezogen wird die o. g. Aufgabe durch die Bereitstellung
einer Zellkultureinrichtung gelöst, die eine Inkubatoreinrichtung aufweist,
die zur Aufnahme eines Ei von einem Wirts-Organismus eingerichtet ist. Hierzu besitzt
die Inkubatoreinrichtung einen Inkubatorraumm, der größer als das Wirts-Ei
ist. Vorzugsweise ist die innere Form des Inkubatorraums zumindest in Teilbereichen
an die äußere Form des Wirts-Eis angepasst. Die erfindungsgemäße
Zellkultureinrichtung besitzt vorteilhafterweise eine besonders einfachen Aufbau,
da lediglich eine Aufnahme für das Wirts-Ei mit dem zu kultivierenden Zellmaterial
bereitgestellt werden muss. Im Unterschied zu herkömmlichen
Inkubatoreinrichtungen benötigt die erfindungsgemäße Zellkultureinrichtung
kein gesondertes Kultivierungssubstrat, da dieses durch das in den Inkubatorraum
einsetzbare Wirts-Ei gebildet wird.
Vorteile für eine breite und flexible Anwendung der erfindungsgemäßen
Zellkultureinrichtung ergeben sich, wenn diese mit einer Injektionseinrichtung zur
Einführung von Lösungen oder Suspensionen in das Innere des Wirts-Eis,
einer Temperiereinrichtung zur Temperierung des Inkubatorraumes, einer Befeuchtungseinrichtung
zur Einstellung einer vorbestimmten Feuchte im Inkubatorraum, einer Messeinrichtung
zur Erfassung von Eigenschaften des Wirts-Ei oder des kultivierten Zellmaterials
und/oder einer Antriebseinrichtung zur Bewegung des Wirts-Ei in der Inkubatoreinrichtung
ausgestattet ist. Die Injektionseinrichtung umfasst bspw. einen Zellinjektor zur
Einführung von Suspensionen aus Zellen oder Zellaggregaten, wie z. B. Zellkörpern.
Der Zellinjektor besitzt vorzugsweise eine starre Injektionsleitung, z. B. eine
Injektionsnadel mit der im Wirts-Ei an vorbestimmten Positionen eine Ablage von
Zellmaterial erfolgen kann. Zur Einführung von Wachstums- oder Differenzierungsfaktoren
weist die Injektionseinrichtung des Weiteren einen Flüssigkeitsinjektor auf.
Vorzugsweise werden der Zell- und Flüssigkeitsinjektor durch eine gemeinsame
Komponente gebildet.
Einen unabhängigen Gegenstand der Erfindung stellt die Verwendung
eines Ei eines Wirts-Organismus zur Kultivierung von biologischen Zellen dar, die
nicht vom Wirts-Organismus stammen. Besonders bevorzugt ist die Verwendung von einem
Ei, insbesondere einem Vogel- oder Fischei, als Inkubator für von außen
in das Ei eingesetzte Stammzellen.
Eine bevorzugte Anwendung der Erfindung besteht in der Entwicklung
gewebeähnlicher oder organähnlicher multizellulärer Systeme in vitro.
In einer bevorzugten Ausführungsform umfassen die multizellulären Systeme
dabei verschiedene Zellarten. Diese multizellulären Systeme können dann
beispielsweise transplantiert werden oder extrakorporal, z.B. zur Blutwäsche
oder zur Produktion gewünschter Substanzen, oder als pharmakologisches Gewebemodell
eingesetzt werden.
Kurzbeschreibung der Figuren
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden im Folgenden
unter Bezug auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben.
1 zeigt ein Flussdiagramm zur Illustration von Schritten
des erfindungsgemäßen Verfahrens.
2 zeigt schematisch die Übertragung von Stammzellen
in ein Vogelei.
3 zeigt Einzelschritte der Präparation von Zellmaterial.
4 zeigt schematisch verschiedene Varianten der Übertragung
von Zellmaterial in ein Vogelei.
5 zeigt Einzelschritte der Deposition von Zellmaterial
im Wirts-Ei.
6 zeigt weitere Einzelheiten der Ablage von Zellmaterial
und Zusatzstoffen in einem Vogelei.
7 zeigt Einzelschritte der Kultivierung von Zellmaterial
im Wirts-Ei.
8 zeigt schematisch eine Schnittansicht einer erfindungsgemäßen
Kultivierungseinrichtung.
9 zeigt schematisch die Kultivierung der Stammzellen
in Oberflächenkultur und in hängenden Tropfen sowie die Bildung und weitere
Kultivierung von organoiden Körpern.
Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
Bei der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
der Erfindung wird auf die Kultivierung adulter, pluripotenter Stammzellen in einem
Wirts-Ei beispielhaft Bezug genommen. Die Erfindung ist analog bei der Kultivierung
nicht-humaner, embryonaler Stammzellen anwendbar, wobei deren Gewinnung und ggf.
Vorkultivierung zu embryoiden Körpern an sich bekannt sind und hier nicht beschrieben
werden.
Allgemein umfasst das erfindungsgemäße Verfahren die Einführung
und Kultivierung von mindestens einer Stammzelle in ein Wirts-Ei eines fremden Wirts-Organismus.
Die Umsetzung dieses Verfahrens einschließlich von ggf. vorgesehenen
Vorbereitungs- und Folgeschritten ist schematisch in 1
illustriert, wobei weitere Einzelheiten unten erläutert sind.
Zuerst erfolgt bei Schritt 100 die Präparation des Zellmaterials,
das mindestens eine Stammzelle umfasst und in das Wirts-Ei eingeführt werden
soll. Die Präparation umfasst die unten mit weiteren Einzelheiten beschriebene
Isolation der Stammzellen aus dem Donor-Organismus und ggf. deren Vorkultivierung
zu organoiden Körpern oder Gewebekörpern. Anschließend wird bei Schritt
200 das Zellmaterial im Wirts-Ei deponiert. Unmittelbar nach der Einführung
und Deposition beginnt das Wachstum und die Differenzierung der Stammzellen (Kultivierung
bei Schritt 300). In Abhängigkeit vom Kultivierungsprotokoll können
sich bei Schritt 400 weitere Präparations- oder Bearbeitungsprozeduren
anschließen.
Weitere Einzelheiten der Schritte 100 bis 400 sind
in 2 illustriert. Der Präparationsschritt
100 umfasst die Isolation der Stammzellen 2 aus dem exokrinen
Drüsengewebe, z. B. dem Pankreas 1 eines Säugetieres, z. B. einer
Maus. Die Stammzellen 2 aus der Primärkultur können dann bei
Schritt 200 in das Wirts-Ei eingeführt werden. Alternativ ist es möglich,
aus den Stammzellen 2 durch eine Vorkultivierung und Aggregation zunächst
die organoiden Körper oder Gewebekörper 3 zu bilden, die dann
in das Wirts-Ei eingeführt werden.
Das Wirts-Ei 4 ist bspw. ein Vogel-, Reptilien- oder Fischei,
das eine Eizelle 41 und mindestens eine Eihülle 42 besitzt.
Die Eizelle 41 umfasst Eidotter 43 und eine Keimscheibe
44. Im rechten Teil von 2 ist illustriert,
dass zur erfindungsgemäßen Kultivierung des stammzellbasierten Zellmaterials
alternativ unbefruchtete Eier 4 oder bereits befruchtete Eier
4a verwendet werden können.
In 3 sind die verschiedenen Möglichkeiten
gezeigt, Stammzellen, organoide Körper oder Gewebekörper als Ausgangsmaterialien
für die Kultivierung bereitzustellen. Zuerst ist bei Schritt 110 die
Isolierung der adulten, pluripotenten Stammzellen als einem Donor-Organismus vorgesehen.
Gemäß der ersten Variante (a) erfolgt die Deposition 200 des
Zellmaterials, in dem die primär gewonnenen Stammzellen in das Wirts-Ei eingeführt
werden. Alternativ erfolgt als nächstes die unten mit weiteren Einzelheiten
beschriebene Kultivierung der isolierten Stammzellen im hängenden Tropfen (Schritt
120, siehe 5) mit der Aggregation zu den so
genannten primären organoiden Körpern (Schritt 130). Gemäß
Variante (b) können die primären organoiden Körper direkt zur Kultivierung
im Wirts-Ei deponiert (Schritt 200 in 1) werden.
Gemäß einer weiteren Alternative erfolgt als nächstes die Ablage
der primären organoiden Körper auf einem Substrat (Schritt 140)
zur Schaffung einer Adhäsionskultur (siehe auch 4).
Die Erfinder haben festgestellt, dass die in Suspensionskultur wachsenden primären
organoiden Körper in Adhäsionskultur zu größeren Gewebekörpern
wachsen oder neue organoide Körper bilden können. Auf dem Substrat folgt
durch eine Zellwanderung die Bildung einer Monoschicht (Schritt 150) und
aus dieser die Aggregation zu den so genannten sekundären organoiden Körpern
(Schritt 160). Diese können gemäß Variante (c) wiederum
direkt zur Kultivierung deponiert werden (Schritt 200) verwendet werden.
Die Varianten (a) bis (c) sind auch in 4
illustriert. Das Wirts-Ei 4 ist z. B. ein Hühnerei mit einem Nährstoffreservoir
aus Eidotter 43 und Eiweiß 45. Das Nährstoffreservoir
ist von einer Kalkschale 42.1 umgeben, die zusammen mit einer Eihaut
41.2 die Eihülle bildet. Auf der Grenzfläche zwischen dem Eidotter
43 und dem Eiweiß 45 befindet sich die Keimscheibe
44. Bei einem Vorbereitungsschritt wird die Keimscheibe 44 aus
dem Wirts-Ei 4 entfernt. Dies erfolgt mit mechanischen Mitteln bspw. durch
Absaugen mit einer Kanüle. Alternativ kann die Keimscheibe 44 durch
den Zusatz einer chemischen Substanz (z. B. mit einem aus der Mikroskopie an sich
bekannten Letal-Farbstoff oder Hydroxyharnstoff) oder durch eine radioaktive Bestrahlung
(z. B. mit &ggr;-Strahlen) deaktiviert werden. Anschließend wird im Wirts-Ei
4 am Ort der natürlichen Position der Keimscheibe das stammzellbasierte
Zellmaterial deponiert. Gemäß Variante (a) werden einzelne Stammzellen
2 oder eine Vielzahl von Stammzellen 2 direkt aus der Primärkultur
21 in das Wirts-Ei 4 eingeführt. Die Positionierung erfolgt
vorzugsweise unterhalb oder oberhalb der Vitellinmembran des Eidotter, ohne diese
Membran zu zerstören. Wenn zunächst die Hängetropfenkultur
22 gebildet wird (Schritt 120 in 3),
können Zellaggregate aus der Hängetropfenkultur 22 gemäß
Variante (b) im Wirts-Ei 4 deponiert werden. Die Deposition der sekundären
organoiden Körper 5, die in der Adhäsionskultur 23 gebildet
wurden, ist bei Variante (c) illustriert. Wenn die primären organoiden Körper
zu Gewebekörpern 6 wachsen, können diese ebenfalls aus der Adhäsionskultur
23 entnommen und in das Wirts-Ei 4 eingeführt werden. Die
Gewebekörper 6 sind durch ein Wachstum von organoiden Körpern
in der Adhäsionskultur entstanden und besitzen einen charakteristischen Durchmesser
von einigen hundert Mikrometern bis zu einigen Millimetern.
Die Präparation und Vorkultivierung von nicht-humanen, embryonalen
Stammzellen und embryoiden Körpern erfolgt analog zu den illustrierten Varianten
(a) bis (c).
Weitere Einzelheiten des Depositionsschrittes 200 gemäß
1 sind beispielhaft in 5
zusammengestellt. Nach der Präparation des zu kultivierenden Zellmaterials
wird zuerst bei Schritt 210 eine Injektionssuspension gebildet. Die Injektionssuspension
umfasst das Zellmaterial, z. B. eine Vielzahl von Stammzellen oder organoiden Körpern,
und eine Trägerflüssigkeit. Die Trägerflüssigkeit ist bspw.
ein physiologische Nährlösung (z. B.: HEPES-Eagle-Medium, Inkubationsmedium
DMEM oder dgl.). Bei Schritt 210 kann die Verbindung des Zellmaterials
mit Substraten oder Trägerpartikeln, z. B. Kunststoff- oder Glaskugeln vorgesehen
sein, die als Feststoff mit dem Zellmaterial in das Wirts-Ei eingeführt werden
sollen. Anschließend wird bei Schritt 220 der Injektor (siehe
6) zur Einführung des Zellmaterials positioniert.
Der Injektor wird durch die Eihülle und das Nährstoffreservoir bis zur
gewünschten Ablageposition am Ort der Keimscheibe bewegt. Beispielsweise wird
eine Injektionsnadel mit einer Positioniereinrichtung relativ zum gewünschten
Ablageort ausgerichtet und mit einer Antriebseinrichtung in das Wirts-Ei eingeführt.
Die korrekte Positionierung des Injektors kann bspw. durch eine Ultraschall-Messung
geprüft werden. Anschließend folgt bei Schritt 230 die Injektion
des Zellmaterials mit dem Injektor. In Abhängigkeit von der Kultivierungsaufgabe
können anschließend bei Schritt 240 weitere Wachstums- und/oder
Differenzierungsfaktoren in das Wirts-Ei in die unmittelbare Umgebung des injizierten
Zellmaterials eingeführt werden.
6 illustriert verschiedene Phasen der Vorbereitung
und Beschickung des Wirts-Ei 4. Teilbild (a) zeigt das Ei 4 mit
dem Eidotter 43, dem Eiweiß 45 und der Keimscheibe
44 innerhalb der Kalkschale 42.1. Beispielhaft sind ein Suspensionsinjektor
51 und ein Flüssigkeitsinjektor 52 gezeigt, die jeweils durch
eine Kapillare oder Spritzennadel gebildet werden und in einer Richtung entlang
ihrer Längsausdehnung verfahrbar sind (siehe Doppelpfeil). Mit dem Suspensionsinjektor
51 kann zuerst die Keimscheibe 44 entnommen werden. Anschließend
wird der Suspensionsinjektor 51 zur oben beschriebenen Einführung
des Zellmaterials benutzt. Der Flüssigkeitsinjektor 52 dient beispielsweise
der Übertragung von anderen, die Kultivierung des Zellmaterials beeinflussenden
Komponenten, wie z. B. von Wachstums- und/oder Differenzierungsfaktoren. Diese Komponenten
können bei der Präparation des Wirts-Ei 4 vor der Kultivierung
und/oder während der Kultivierung des Zellmaterials im Wirts-Ei 4
zugeführt werden.
Die Entnahme und Einführung von Zellen oder chemischen Substanzen
erfolgt, indem mit der Spitze des Injektors in der Kalkschale 42.1 ein
Loch gebildet wird. Die Bildung des Loches und weitere Betätigung der Injektoren
erfolgt unter sterilen Bedingungen. Teilbild (b) der 7
zeigt den Ausschnitt im Inneren des Wirts-Ei 4, in dem mit dem Suspensionsinjektor
51 an der Grenze zwischen dem Eidotter 43 und dem Eiweiß
45 am Ort der vorher entfernten Keimscheibe die Stammzellen 2
angeordnet wurden. Die Stammzellen 2 befinden sich in einer Kultivierungsblase
46, die durch die Suspensionsflüssigkeit gebildet wird und ggf. Wachstums-
und/oder Differenzierungsfaktoren enthält.
In Teilbild (c) ist die Versorgung der Kultivierungsblase
46 gezeigt. Erfindungsgemäß können während der Kultivierung
von der Kultivierungsblase 46 eine oder mehrere Flüssigkeitsleitungen
53 nach außen führen (siehe 8),
um Kultivierungsmedium zuzuführen oder Stoffwechselprodukte abzuführen.
Die Flüssigkeitsleitungen 53 werden durch eine Öffnung in der
Kalkschale 42.1 geführt, die mit einer Dichtung 54 verschlossen
ist. Die Dichtung 54 besteht bspw. aus Paraffin oder einem anderen plastisch
verformbaren Polymer.
Über die Flüssigkeitsleitungen 53 kann durch die
Kultivierungsblase 46 eine Lösungsdurchströmung bereitgestellt
werden, mit der bspw. das Volumen der Kultivierungsblase entsprechend vorgebbaren
Kultivierungsprozeduren verringert oder vergrößert werden kann. Des Weiteren
können über die Flüssigkeitsleitungen 53 veränderte
Kultivierungslösungen, z. B. mit wechselnden Zusätzen (z. B. Hormone,
Differenzierungsfaktoren) eingespült oder weitere biologische Zellen, wie z.
B. Stammzellen oder vordifferenzierte Zellen eingeführt werden. Entsprechend
ist auch die Entnahme von kultiviertem Zellmaterial aus der Kultivierungsblase
46 möglich.
7 illustriert weitere Einzelheiten des Schrittes
300 der Kultivierung des Zellmaterials (siehe 1).
Nach der Ablage des Zellmaterials bei Schritt 200 erfolgt die Einstellung
von Kultivierungsbedingungen im Wirts-Ei 4, falls dies nicht bereits im
Rahmen einer Vorbereitung des Wirts-Ei erfolgt ist. Die Kultivierungsbedingungen
werden möglichst physiologisch oder naturnah gewählt. So wird bspw. eine
Kultivierungstemperatur entsprechend der typischen Körpertemperatur des Donor-Organismus
gewählt. Des Weiteren kann eine Bewegung des Wirts-Ei vorgesehen sein, die
der von Vögeln praktizierten Umwälzbewegung an bebrüteten Eiern entspricht.
Bei Schritt 320 ist mindestens eine Messung am Wirts-Ei
4 und/oder dem kultivierten Zellmaterial vorgesehen, um den Fortgang der
Kultivierung oder das Erreichen eines bestimmten Kultivierungszustandes festzustellen.
Das Messergebnis wird mit einem vorgegebenen Kultivierungsprotokoll verglichen.
In Abhängigkeit vom Vergleich wird die Kultivierung ggf.
beendet (Schritt 330). Alternativ wird die Kultivierung unter den gegebenen
Bedingungen oder unter veränderten Kultivierungsbedingungen (Rücksprung
zu Schritt 310) fortgesetzt. Schließlich erfolgt nach Beendigung der
Kultivierung eine Abtrennung der kultivierten Zellen vom Wirts-Ei bei Schritt
240.
8 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Zellkultureinrichtung. Die Zellkultureinrichtung umfasst eine Inkubatoreinrichtung
30 mit einem Bodenteil 31 und einem Deckelteil 32, die
im zusammengesetzten Zustand einen Inkubatorraum 33 zur Aufnahme des Wirts-Ei
4 bilden. Die Boden- und Deckelteile 31, 32 besitzen
mehrere Funktionen. Neben der Formung des Inkubatorraums 33 dienen sie
auch der Temperierung und ggf. dem Stoffaustausch. Die Boden- und Deckelteile
31, 32 bilden eine Temperierungseinrichtung und/oder Befeuchtungseinrichtung.
Hierzu sind die Boden- und Deckelteile 31, 32 jeweils hohle Bauteile,
die mit Temperierungs- und/oder Versorgungsflüssigkeiten (oder entsprechenden
Gasen) gefüllt oder von diesen durchströmt werden können. Zur Erzielung
des Stoffaustausches besitzen die Boden- und Deckelteile 31,
32 an den zum Inkubatorraum 33 weisenden Seiten zumindest in Teilbereichen
eine semipermeable Wand, durch die Substanzen in das Wirts-Ei diffundieren können.
Die Zellkultureinrichtung ist des Weiteren mit einer Antriebseinrichtung
60 ausgestattet, mit der die Inkubatoreinrichtung 20 in allen
Raumrichtungen verschwenkbar ist (siehe Koordinatensystem). Die Antriebseinrichtung
60 umfasst bspw. einen aus der Labortechnik bekannten Schwenkantrieb und/oder
Drehteller-Antriebe.
Die Zellkultureinrichtung enthält weitere Komponenten, die die
Injektionseinrichtung 50 bilden. Teile der Injektionseinrichtung
50, die einzeln oder gemeinsam vorgesehen sein können, umfassen den
Suspensionsinjektor 51, einen Flüssigkeitsinjektor 52 und
einen Gasinjektor 55. Die Flüssigkeits- und Gasinjektoren
52, 55 umfassen Flüssigkeits- und Gasleitungen, die durch
einen Teilbereich des Wirts-Ei 4 geführt werden und zumindest in diesem
Teilbereich eine semipermeable Wand besitzen. Dadurch können durch Diffusion
Substanzen mit dem Flüssigkeitsinjektor 52 bspw. in das Eiweiß
oder mit dem Gasinjektor 55 in die Gasblase des Wirts-Ei 4 eingeführt
werden. Das Bezugszeichen 56 verweist allgemein auf eine Positionier- und
Antriebseinrichtung für den Suspensionsinjektor 51. Die Positionier-
und Antriebseinrichtung enthält zum Beispiel einen piezoelektrischen Antrieb.
Das Bezugszeichen 70 verweist allgemein auf eine berührungslos
oder in Kontakt mit dem Wirts-Ei arbeitende Messeinrichtung. Die Messeinrichtung
70 zum berührungslosen Betrieb ist bspw. eine NMR-Messeinrichtung
oder eine Ultraschallmesseinrichtung. Für den Kontaktbetrieb ist die Messeinrichtung
70 mit einer Sonde 71 ausgestattet, mit der lokal Messungen im
Wirts-Ei 4 z. B. am kultivierten Zellmaterial durchgeführt werden
können. Die Sonde 71 kann bspw. für Temperaturmessungen, elektrische
Messungen oder optische Messungen (z. B. Fluoreszenzmessungen) gerichtet sein.
8 zeigt illustriert die Kultivierung des Zellmaterials
in einer Kultivierungsblase 46 ober- oder unterhalb der Membran
47 zwischen Eidotter und Eiweiß. Die alternativ mögliche Kultivierung
ohne eine Kultivierungsblase ist ebenfalls gezeigt. Das Bezugszeichen
48 verweist auf Tropfen mit einer Kultivierungssubstanz, die von außen
in das Eiweiß eingebracht wurden.
Weitere Beispiele
In den folgenden, nicht-beschränkenden Beispielen wird die vorliegende
Erfindung näher erläutert.
Die allgemeinen Arbeitsanweisungen, wie sie für Verfahren zur
Kultivierung von tierischen Zellen und insbesondere von Säugetierzellen gebräuchlich
sind, sind zu beachten. Eine sterile Umgebung, in der das Verfahren durchgeführt
werden soll, ist – auch wenn hierzu keine weitere Beschreibung erfolgt –
in jedem Fall einzuhalten. Folgende Puffer und Medien wurden verwendet:
Statt fötalem Kalbserum (FKS) im Nährmedium und Differenzierungsmedium
kann gegebenenfalls auch Eigenplasma oder, weniger bevorzugt, Eigenserum des Gewebedonors
verwendet werden. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn der Gewebedonor
mit dem späteren Empfänger der Stammzellen oder davon abgeleiteten differenzierten
Zellen identisch ist. Eine solche autologe Behandlung ist zur Verhinderung einer
eventuellen Abstoßungsreaktion bevorzugt.
Das Nährmedium kann als Basismedium statt des verwendeten DMEM-Mediums
auch ein anderes für die Kultivierung von eukaryotischen Zellen, insbesondere
Säugerzellen, bekanntes, geeignetes Basismedium enthalten, in dem die differenzierten
Zellen absterben und sich die gewünschten Stammzellen vermehren. Auch Isolationsmedium,
Inkubationsmedium und Differenzierungsmedium können ein anderes übliches
und geeignetes Basismedium enthalten.
Die folgenden Beispiele 1 und 2 beschreiben detailliert zwei Arbeitsprotokolle
zur Isolierung und Kultivierung adulter pluripotenter Stammzellen aus acinärem
Gewebe des Pankreas. Beispiel 3 beschreibt ein entsprechendes Protokoll für
die Isolierung aus acinärem und tubulösem Gewebe der Speicheldrüse.
BEISPIEL 1
Die Konzentrationsausgaben "mM" beziehen sich auf mMolle.
1. Präparation des Gewebes und Isolierung der Zellen
In den Ductus pancreaticus von 2-3 Jahre alten Ratten werden mittels
einer Spritze und einer stumpfen Kanüle bei der Ratte 10 ml Digestionsmedium
langsam und luftblasenfrei injiziert. Das gesamte Pankreas wird dadurch aufgeblasen
und kann so besser herauspräpariert werden. Das Pankreas wird dann in ein Becherglas
überführt und weitere 5 ml Digestionsmedium dazugegeben. Nachdem man das
Fettgewebe und Lymphknoten entfernt hat, wird das Gewebe im Becherglas mit einer
feinen Schere sehr fein zerkleinert, oben schwimmendes Fettgewebe abgesaugt und
die Suspension wird abschließend 1 min mit Carbogen begast (wenn nötig
wiederholen) und für 20 min bei 37°C mit Alufolie bedeckt in einem Schüttler
bei 200 Zyklen/min inkubiert. Danach saugt man das Medium vorsichtig ab, zerkleinert
erneut mit einer Schere das Gewebe und wäscht die Gewebestücke zweimal
mit je 10 ml Isolationsmedium und gibt wieder 5 ml Digestionsmedium zum Gewebe hinzu.
Nach erneutem Begasen mit Carbogen für etwa 1 min und Inkubation
für 15 min bei 37°C in einem Schüttler bei 200 Zyklen/min werden
die Gewebestücke durch sukzessives Aufziehen in jeweils einer 10 ml, 5 ml,
2 ml und 1 ml Glaspipette zerkleinert und durch einlagiges Filtergewebe gepresst.
Die so vereinzelten Zellen werden nun fünfmal in Inkubationsmedium gewaschen
(37°C), mit Carbogen begast und jedes Mal 5 min bei 90 g zentrifugiert. Das
zuletzt erhaltene Pellet wird in Inkubationsmedium resuspendiert, begast und auf
Gewebekulturschalen verteilt.
2. Kultivierung der Zellen
Die Gewebekulturschalen mit den isolierten Zellen werden im Brutschrank
bei 37°C und 5 % CO2 kultiviert. Alle 2-3 Tage wird das Medium gewechselt.
Dabei werden alle erkennbaren differenzierten Zellen entfernt.
Am siebenten Tag in Kultur werden die Zellen mit einer Lösung
bestehend aus 2 ml PBS, 1 ml Trypsin und 2 ml Inkubationsmedium passagiert. Dabei
lösen sich die Zellen vom Boden der Kulturschale. Die Zellsuspension wird 5
Minuten zentrifugiert, der Überstand abgesaugt und die Zellen in 2 ml Inkubationsmedium
resuspendiert, auf eine mittlere Zellkulturflasche überführt und 10 ml
Inkubationsmedium dazugegeben. Der Medienwechsel erfolgt alle drei Tage.
Am vierzehnten Tag in Kultur werden die Zellen erneut, aber diesmal
mit 6 ml PBS, 3 ml Trypsin und 6 ml Inkubationsmedium, passagiert. Die Zellsuspension
wird 5 Minuten zentrifugiert, der Überstand abgesaugt und die Zellen in 6 ml
Inkubationsmedium resuspendiert, auf 3 mittlere Zellkulturflaschen überführt
und jeweils 10 ml Inkubationsmedium dazugegeben.
Die Zellen werden weiter kultiviert und so oft passagiert und ausgesät,
bis die Zellen einen semikonfluenten bis konfluenten Zustand erreichen. In diesem
Zustand erfolgt die erfindungsgemäße Einführung und weitere Kultivierung
im Wirts-Ei.
BEISPIEL 2
Pankreas-Acini wurden von männlichen Sprague-Dawley-Ratten (20-300
g) erhalten, die narkotisiert (CO2) und über die dorsale Aorta ausgeblutet
worden waren. Eine Kanüle wurde transduodenal in den Pankreasgang eingeführt
und dem Pankreas wurde von hinten 10 ml Digestionsmedium, enthaltend HEPES-Eagle-Medium
(pH 7,4), 0,1 mM HEPES-Puffer (pH, 7,6), 70% (Vol./Vol.) modifiziertes Eagle-Medium,
0,5 % (Vol./Vol.) Trasylol (Bayer AG, Leverkusen, Deutschland), 1 % (Gew./Vol.)
Rinderserumalbumin), 2,4 mM CaCl2 und Kollagenase (0,63 P/mg, Serva,
Heidelberg, Deutschland) injiziert.
Vor der Entfernung wurde der Pankreas von anhaftendem Festgewebe,
Lymphknoten und Blutgefäßen teilweise befreit. Dann wurde gesundes Pankreasgewebe
in Digestionsmedium abgeholt (bei 20°C, geringerer Stoffwechsel), das Pankreasgewebe
mit einer Schere sehr fein zerkleinert, oben schwimmendes Fettgewebe abgesaugt und
die Gewebesuspension mit Carbogen (Messer, Krefeld, Deutschland) begast, ohne dass
die Düse in das Medium mit den Zellen gelangt (Verringerung von mechanischem
Streß) und damit auf pH 7,4 eingestellt. Danach wurde die Suspension in einem
25-ml-Erlenmeyerkolben (mit Alufolie bedeckt) unter konstantem
Schütteln (150-200 Zyklen pro Minute) bei 37°C in 10 ml Digestionsmedium
inkubiert. Nach 15-20 Minuten wurde das oben schwimmende Fett und das Medium abgesaugt
und das Gewebe wurde erneut zerkleinert und mit Medium ohne Kollagenase gespült
(Vorgang mindestens zweimal wiederholen, vorzugsweise solange bis Zellfraktion transparent),
worauf Digestionsmedium zugegeben und erneut etwa 1 Minute lang mit Carbogen begast
wurde. Es folgte wiederum eine Digestion mit Kollagenase für 15 Minuten bei
37°C im Schüttler unter Verwendung desselben Puffers. Nach der Digestion
wurden die Acini durch sukzessives Hochziehen und Ausstossen durch 10 ml-, 5 ml-
und 2 ml-Glaspipetten mit engen Öffnungen dissoziiert und durch ein einlagiges
Nylonsieb (Polymon PES-200/45, Angst & Pfister AG, Zürich, Schweiz) mit einer
Maschengröße von etwa 250 &mgr;m filtriert. Die Acini wurden zentrifugiert
(bei 37°C und 600-800 UpM in einer Beckman-GPR-Zentrifuge, entspricht etwa
50-100 g) und weiter gereinigt durch Waschen in Inkubationsmedium, enthaltend 24,5
mM HEPES (pH 7,5), 96 mM NaCl, 6 mM KCl, 1 mM MgCl2, 2,5 mM NaH2PO4,
0, mM CaCl2, 11,5 mM Glucose, 5 mM Natriumpyruvat, 5 mM Natriumglutamat,
5 mM Natriumfumarat, 1 % (Vol./Vol.) modifiziertes Eagle-Medium, 1 % (Gew./Vol.)
Rinderserumalbumin, mit Carbogen äquilibriert und auf pH 7,4 eingestellt. Die
Waschprozedur (Zentrifugation, Absaugen, Resuspension) wurde fünfmal wiederholt.
Soweit nicht anders angegeben, wird bei der obigen Isolierung bei etwa 20°C
gearbeitet.
Die Acini wurden in Inkubationsmedium resuspendiert und bei 37°C
in einer angefeuchten Atmosphäre mit 5 % CO2 kultiviert. Das acinäre
Gewebe starb dabei schnell (innerhalb von zwei Tagen) ab und die sterbenden differenzierten
Zellen lösten sich dabei von den benachbarten Zellen, ohne diese zu schädigen
(schonende Isolierung), die nicht absterbenden Stammzellen sanken zu Boden und hefteten
sich an. Die differenzierten Acinizellen sind dazu nicht in der Lage. Das Inkubationsmedium
wurde am zweiten oder dritten Tag nach dem Aussäen erstmals gewechselt, wobei
ein Großteil der frei schwimmenden Acini und acinären Zellen entfernt
wurde. Zu diesem Zeitpunkt hatten sich die ersten Stammzellen bzw. deren Vorläufer
am Boden festgesetzt und begannen sich zu teilen. Der Mediumwechsel wurde danach
an jedem dritten Tag wiederholt und differenzierte acinäre Pankreaszellen wurden
bei jedem Mediumwechsel entfernt.
Am siebenten Tag in Kultur wurden die Zellen mit einer Lösung
bestehend aus 2 ml PBS, 1 ml Trypsin (+ 0,05 % EDTA) und 2 ml Inkubationsmedium
passagiert. Dabei lösen sich die Zellen vom Boden der Kulturschale. Die Zellsuspension
wurde 5 Minuten bei etwa 1000 UpM (Beckmann GPR-Zentrifuge) zentrifugiert, der Überstand
abgesaugt und die Zellen in 2 ml Inkubationsmedium resuspendiert, auf eine mittlere
Zellkulturflasche überführt und 10 ml Inkubationsmedium dazugegeben.
Am vierzehnten Tag in Kultur wurden die Zellen erneut, aber diesmal
mit 6 ml PBS, 3 ml Trypsin/EDTA und 6 ml Inkubationsmedium, passagiert. Die Zellsuspension
wird 5 Minuten bei 1000 UpM zentrifugiert, der Überstand abgesaugt und die
Zellen in 6 ml Inkubationsmedium resuspendiert, auf 3 mittlere Zellkulturflaschen
überführt und jeweils 10 ml Inkubationsmedium dazugegeben.
Am Tag 17 erfolgte ein drittes Passagieren auf insgesamt 6 mittlere
Zellkulturflaschen und am Tag 24 ein viertes Passagieren auf insgesamt 12 mittlere
Zellkulturflaschen. Spätestens jetzt waren alle primären Zellen bis auf
die Stammzellen aus der Zellkultur entfernt.
Die Stammzellen können weiter kultiviert werden und so oft passagiert
und ausgesät wie gewünscht. Das Aussäen erfolgt vorzugsweise jeweils
in einer Dichte von 2-4 × 105 Zellen/cm2 in Inkubationsmedium.
In diesem Zustand erfolgt wiederum die erfindungsgemäße Einführung
und weitere Kultivierung im Wirts-Ei.
BEISPIEL 3
Die Isolierung und Kultivierung aus exokrinem Gewebe der Ohrspeicheldrüse
erfolgte analog dem Pankreas-Protokoll mit den folgenden Abweichungen:
1. Das exokrine Gewebe der Ohrspeicheldrüse war eine Mischung von acinärem
Gewebe und tubulösem Gewebe.
2. Nachdem Speicheldrüsen weniger Proteasen und Amylasen als Pankreas enthalten,
ist es möglich, das Speicheldrüsengewebe vor der Aufarbeitung einige Zeit
im Kühlschrank bei etwa 4°C aufzubewahren, ohne dass das Gewebe zu sehr
geschädigt wird. Im konkreten Beispielsfall betrug die Aufbewahrungszeit 15
h und brachte keine nachteiligen Folgen für die Isolierung der gewünschten
Stammzellen mit sich.
BEISPIEL 4 (Präparation von organoiden Körpern)
Entsprechend dem in 9 dargestellten Schema
wird zur Gewinnung der Stammzellen 2 acinäres Gewebe – bevorzugt
der Ohrspeicheldrüse oder Bauchspeicheldrüse (Pankreas) – mechanisch
und enzymatisch zerkleinert in Kultur genommen (Schritt
10 in 9). Entgegen den Angaben von Bachem
et al., Gastroenterol. 115:421-432 (1998), und Grosfils et al., Res. Comm. Chem.
Pathol. Pharmacol. 79:99-115 (1993), werden keine Gewebeblöcke kultiviert,
aus denen Zellen auswachsen sollen, sondern unter der Bedingung, dass die Zellverbände
der Acini weitestgehend intakt bleiben, das Gewebe stärker zerkleinert.
Über mehrere Wochen werden diese Zellen und Zellverbände
in Kulturgefäßen kultiviert. Alle 2-3 Tage wird das Medium gewechselt,
wobei alle differenzierten Zellen entfernt werden. Bei den in Kultur persistierenden
Zellen handelt es sich um undifferenzierte Zellen mit uneingeschränkter Teilungsfähigkeit.
In einem zweiten Schritt 12 werden ungefähr 400 bis
800 Zellen in je 20 &mgr;l Medium in hängenden Tropfen kultiviert. Dazu werden
die Tropfen auf Deckel von bakteriologischen Petrischalen gegeben, umgedreht und
über die mit Medium gefüllte Petrischale gelegt, sodass die Tropfen nach
unten hängen.
Durch diese Art der Kultivierung bilden sich innerhalb von 48 h die
als "organoid bodies" oder organoide Körper bezeichnete Zellaggregate
14, die für ungefähr 6 Tage in eine Suspensionskultur umgesetzt
werden 16. Die Teilansicht 18 aus 9
zeigt eine mikroskopische Aufnahme eines solchen organoiden Körpers.
Die in Suspensionskultur wachsenden organoiden Körper bilden
neue organoide Körper, die auch bei Einzelzellen die Bildung von neuen organoide
Körper induzieren. Die Zellen sind sowohl als organoide Körper als auch
als Einzelzellen einfrierbar und behalten dabei ihre Vitalität und ihr Differenzierungspotenzial.
Die folgenden Beispiele 5 und 6 beschreiben detailliert zwei Arbeitsprotokolle
zur Herstellung von organoiden Körpern und differenzierten Zellen.
BEISPIEL 5
Die undifferenzierten Zellen werden mit einer Lösung aus 10 ml
PBS, 4 ml Trypsin, 8 ml Differenzierungsmedium abtrypsiniert und 5 Minuten abzentrifugiert.
Das resultierende Pellet wird so in Differenzierungsmedium resuspendiert, dass sich
eine Verdünnung von 3000 Zellen je 100 &mgr;l Medium einstellt. Anschließend
werden die Zellen nochmals gut mit einer 3 ml Pipette suspendiert.
Von bakteriologischen Petrischalen, die vorher mit jeweils 15 ml PBS
(37°C) pro Platte beschichtet worden sind, wird der Deckel abgenommen und umgedreht.
Mit Hilfe einer automatischen Pipette werden auf einen Deckel ca. fünfzig 20
&mgr;l Tropfen gegeben. Der Deckel wird dann schnell umgedreht und auf die mit
Differenzierungsmedium gefüllte Petrischale gegeben, sodass die Tropfen nach
unten hängen. Die Petrischalen werden anschließend vorsichtig in den Brutschrank
gestellt und für 48 h inkubiert.
Daraufhin werden die in den hängenden Tropfen aggregierten Zellen
(organoide Körper) aus jeweils vier Deckeln in je eine bakteriologische Petrischale
mit 5 ml Inkubationsmedium mit 20 % FKS überführt und für weitere
96 h kultiviert.
Die organoiden Körper werden nun vorsichtig mit einer Pipette
aufgesammelt, und in mit 0,1 % Gelatine beschichtete Zellkulturgefäße
mit Differenzierungsmedium überführt. In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung
des Verfahrens verwendet man als Kulturgefäß mit 0,1 % Gelatine beschichtete
6 cm Petrischalen, in die 4 ml Differenzierungsmedium vorgelegt wurde und die anschließend
mit je 6 organoiden Körper beschickt werden. Ein weiteres bevorzugtes Kulturgefäß
sind mit 0,1 Gelatine beschichtete Chamber Slides, in die 3 ml Differenzierungsmedium
vorgelegt wurde und die anschließend mit je 3-8 organoiden Körper beschickt
werden. Daneben können auch 24-Mulden-Mikrotiterplatten verwendet werden, die
mit 0,1 Gelatine beschichtet wurden und in die je 1,5 ml pro Mulde Differenzierungsmedium
vorgelegt wurde und anschließend mit je 4 organoiden Körper beschickt
werden.
Derart kultiviert, ist die Differenzierungsfähigkeit der Zellen
in den organoiden Körper aktiviert und die Zellen differenzieren sich in Zellen
der drei Keimblätter Mesoderm, Entoderm und Ektoderm. Die Zellen können
sowohl als organoide Körper als auch als einzelne Zellen gelagert und kultiviert
werden und behalten ihre Pluripotenz.
Die Differenzierung kann als Vordifferenzierung außerhalb des
Wirts-Ei erfolgen oder durch den Zusatz der genannten Differenzierungsfaktoren bei
der Kultivierung im Wirts-Ei aktiviert werden. Es wurden bisher u.a. glatte Muskelzellen,
Neuronen, Gliazellen, Epithelzellen, Fettzellen, Herzzellen, Nierenzellen, Fibroblasten
(z.B. Haut- und Sehnenfibroblasten), Chondrozyten, endokrine und exokrine Drüsenzellen
und damit Zelltypen aller drei Keimblätter nachgewiesen.
BEISPIEL 6
Für die Kultivierung im Wirts-Ei wurden vorzugsweise Stammzellen
nach dem 42. Tag der Kultivierung verwendet. Die Verwendung von Stammzellen nach
der 3. oder 4. Passage oder von Zellen, die bei der Temperatur von flüssigem
Stickstoff 12-18 Monate lang gelagert worden waren, war ebenfalls problemlos möglich.
Zunächst wurden die Zellen in Differenzierungsmedium mit der
oben angegebenen Zusammensetzung überführt und auf eine Dichte von etwa
3 × 104 Zellen/ml eingestellt; z.B. durch Trypsinbehandlung einer
Stammzellkultur in Nährmedium, 5-minütige Zentrifugation bei 1000 UpM
und Resuspendierung des Pellets in Differenzierungsmedium und Verdünnung soweit
erforderlich.
Anschließend wurden mit einer 20-&mgr;l-Pipette ca. 50 20-&mgr;l-Tropfen
(600 Zellen/20 &mgr;l) auf die Innenseite des Deckels einer bakteriologischen
Petrischale gegeben (gestopfte Spitzen) und die Deckel vorsichtig auf die mit PBS
gefüllten Petrischalen gestülpt, sodass die Tropfen nach unten hängen.
Für jeden Deckel wurde eine neue Spitze verwendet. Die Petrischalen wurden
anschließend vorsichtig in den Brutschrank gestellt und 48 h lang bei 37°C
inkubiert.
Danach wurden die in den hängenden Tropfen aggregierten Zellen,
die organoiden Körper, aus jeweils vier Deckeln in je eine bakteriologische
Petrischale mit 5 ml Inkubationsmedium mit 20 % FKS überführt (Deckel
schräg halten und die OBs mit etwa 2,5 ml Nährmedium abspülen) und
für weitere 5-9 Tage, vorzugsweise 96 h, kultiviert.
Die organoiden Körper wurden nun vorsichtig mit einer Pipette
aufgesammelt und in mit 0,1 % Gelatine beschichtete Zellkulturgefäße mit
Differenzierungsmedium überführt. Die OB vermehrten sich nun und wuchsen
in zum Teil einzelnen Zellkolonien, die wieder vermehrt, vereinzelt und vermehrt
werden konnten. In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung des Verfahrens wurden
als Kulturgefäß mit 0,1 % Gelatine beschichtete 6 cm Petrischalen verwendet,
in die 4 ml Differenzierungsmedium vorgelegt worden war, und diese mit je 6 organoide
Körper beschickt. Ein weiteres bevorzugtes Kulturgefäß waren mit
0,1 % Gelatine beschichtete Chamber Slides, in die 3 ml Differenzierungsmedium vorgelegt
wurde und die anschließend mit je 3-8 organoiden Körper beschickt wurden,
und Thermanox-Platten (Nalge Nonc International, USA) für elektronenmikroskopische
Studien. Ein weitere Alternative waren 24-Mulden-Mikrotiterplatten, die mit 0,1
% Gelatine beschichtet wurden und in die je 1,5 ml pro Mulde Differenzierungsmedium
vorgelegt wurde und die anschließend mit je 4 organoiden Körper beschickt
wurden.
Anschließend wurden die organoiden Körper oder Gewebekörper
im Differenzierungsmedium suspendiert. Im suspendierten Zustand erfolgt die Übertragung
in ein Hühnerei. Hierzu wurde eine ausgezogene, hydrophobierte Glaskapillare
verwendet. Dabei wurde ein Suspensionsvolumen eingestellt, das rd. 2- bis 20-fach
größer als das Zellmaterialvolumen ist. Die weitere Kultivierung im Hühnerei
erfolgte mit einer Begasung mit einem Luft-CO2-Gemisch (CO2-Gehalt:
5%).
BEISPIEL 7
Zur Isolierung und Kultivierung von humanen adulten Stammzellen wurde
humanes Gewebe von erwachsenen Patienten unmittelbar nach einem chirurgischen Eingriff
erhalten und sofort aufgearbeitet. Aus dem chirurgisch entfernten Gewebe, z.B. Pankreas-
oder Speicheldrüsengewebe, wurde gesundes Gewebe abgetrennt und in Digestionsmedium
aufgenommen. Dieses Gewebe wurde dann analog dem für die Ratte beschriebenen
Protokoll aufgearbeitet und die Stammzellen in analoger Weise isoliert und kultiviert.
BEISPIEL 8
Bei der Einführung von Zellmaterial, das von Fischen einer ersten
Art stammt, in Fischeier einer anderen Art, wird beispielsweise von Stammzellen
ausgegangen, die aus der Pankreas von Aalen gewonnen wurden. Diese Stammzellen werden
nach den oben beschriebenen Techniken in Eier von Forellen oder Karpfen implantiert
und dort kultiviert. Im Ergebnis können Aale ausgebrütet werden, was im
Rahmen von Zuchtverfahren bisher nicht möglich war, da Aale nur in der Tiefsee
laichen.
Die in der vorstehenden Beschreibung, den Ansprüchen und den
Zeichnungen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln oder auch
in Kombination für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen
Ausgestaltungen von Bedeutung sein.
Anspruch[de]
Verfahren zum Kultivieren von Stammzellen (2, 3,
5), ausgenommen humane embryonale Stammzellen, umfassend die Schritte:
– Einführung von Zellmaterial, das mindestens eine Stammzelle (2,
3, 5) eines Donor-Organismus umfasst, in ein Wirts-Ei (4)
mit einem Nährstoffreservoir, wobei das Zellmaterial im Wirts-Ei (4)
in einer Kultivierungsblase (46) angeordnet wird, die eine Kultivierungssubstanz
enthält, und
– Kultivierung des Zellmaterials im Wirts-Ei (4), wobei die Kultivierung
ein differenziertes Wachstum des Zellmaterials umfasst und wobei das differenzierte
Wachstum des Zellmaterials durch stoffliche, mechanische oder thermische Wachstumsbedingungen
beeinflusst wird.Verfahren nach Anspruch 1, bei dem das Zellmaterial in ein Wirts-Ei
(4) eingeführt wird, das nicht aus einem Säugerorganismus stammt.Verfahren nach Anspruch 2, bei dem das Zellmaterial in ein Wirts-Ei
(4) eines Organismus eingeführt wird, der aus der Gruppe ausgewählt
ist, die die Klassen Vögel, Fische, Amphibien, Reptilien und Insekten umfasst.Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, bei
dem das Zellmaterial in ein unbefruchtetes Wirts-Ei (4) eingeführt
wird.Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche 1
bis 3, bei dem das Zellmaterial in ein befruchtetes Wirts-Ei (4) eingeführt
wird.Verfahren nach Anspruch 5, bei dem vor der Einführung des Zellmaterials
eine Keimscheibe aus dem Wirts-Ei (4) entfernt oder deaktiviert wird.Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, bei
dem die mindestens eine Stammzelle (2) eine adulte Stammzelle ist.Verfahren nach Anspruch 7, bei dem die adulte Stammzelle aus einer exokrinen
Drüse (1) des Donor-Organismus stammt.Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6, bei dem
die mindestens eine Stammzelle (2) eine nicht-humane, embryonale Stammzelle
des Donor-Organismus ist.Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, bei
dem das in das Wirts-Ei (4) eingeführte Zellmaterial mindestens ein
Aggregat (3, 5) von Stammzellen umfasst, das einen Zellkörper
bildet.Verfahren nach nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche,
bei dem eine Injektion einer Kultivierungssubstanz mit mindestens einem Differenzierungsfaktor
und/oder mindestens einem Wachstumsfaktor in das Wirts-Ei (4) vorgesehen
ist.Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, bei
dem während der Kultivierung eine Messung mindestens einer Eigenschaft des
Zellmaterials vorgesehen ist.Verfahren nach Anspruch 12, bei dem die gemessene Eigenschaft für
einen Vitalitätszustand des Zellmaterials charakteristisch ist.Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, bei
dem die Kultivierung des Zellmaterials in das Wirts-Ei (4) beendet wird,
wenn ein vorbestimmter Kultivierungszustand erreicht ist.Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, bei
dem der Kultivierungszustand eine Kultivierungsdauer, eine Größe und/oder
einen Differenzierungsgrad des kultivierten Zellmaterials umfasst.Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, bei
dem das Zellmaterial im Wirts-Ei (4) an einer Position angeordnet wird,
die im Wirts-Ei (4) der Position der Keimscheibe entspricht.Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, bei
dem die Kultivierungssubstanz in der Kultivierungsblase (46) während
der Kultivierung des Zellmaterials im Wirts-Ei (4) kontinuierlich oder
nach vorbestimmten Zeitabständen wiederholt ausgetauscht wird.Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, bei
dem das Zellmaterial in ein Wirts-Ei (4) eingeführt wird, dessen natürliches
Nährstoffreservoir zumindest teilweise durch eine Kultivierungssubstanz ausgetauscht
ist.Verfahren nach Anspruch 18, bei dem der Austausch während der Kultivierung
des Zellmaterials im Wirts-Ei (4) erfolgt.Verfahren nach Anspruch 18 oder 19, bei dem der Austausch durch Einbringen
von Tropfen der Kultivierungssubstanz in das Nährstoffreservoir des Wirts-Ei
(4) erfolgt.Verfahren nach Anspruch 20, bei dem die Tropfen in einem membranumhüllten
Zustand in das Wirts-Ei (4) eingeführt werden.Verfahren nach einem der Ansprüche 18 bis 21, bei dem Eiweiß
(45) und/oder Eidotter (43) des Wirts-Ei (4) komplett
durch die Kultivierungssubstanz ersetzt wird.Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, bei
dem während der Kultivierung des Zellmaterials im Wirts-Ei (4) ein
Stoff- und/oder Temperaturgradient erzeugt wird.Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, bei
dem mit mindestens einem Feststoff geometrische Randbedingungen für die Kultivierung
des Zellmaterials vorgegeben werden.Verfahren nach Anspruch 24, bei dem der Feststoff durch einen Trägerpartikel
gebildet wird, der während der Kultivierung ein Substrat für die Stammzellen
bildet.Verfahren nach Anspruch 25, bei dem das Zellmaterial im Verbund mit
dem Trägerpartikel in das Wirts-Ei (4) eingeführt wird.Verfahren nach Anspruch 24, bei dem der Feststoff durch eine im Wirts-Ei
(4) ausgehärtete Substanz gebildet wird.Zellkultur, die umfasst:
– ein Wirts-Ei (4) mit einem Nährstoffreservoir, und
– Zellmaterial, das mindestens eine Stammzelle, ausgenommen eine humane embryonale
Stammzelle, eines Donor-Organismus umfasst und im Wirts-Ei (4) angeordnet
ist,
wobei das Wirts-Ei (4) eine Kultivierungsblase (46) mit einer
Kultivierungssubstanz enthält, in der das Zellmaterial angeordnet ist.Zellkultur nach Anspruch 28, bei der das Zellmaterial nicht aus einem
Säugerorganismus stammt.Zellkultur nach Anspruch 29, bei der das Zellmaterial aus einem Organismus
stammt, der aus der Gruppe ausgewählt ist, die die Klassen Vögel, Fische,
Reptilien und Insekten umfasst.Zellkultur nach einem der Ansprüche 28 bis 30, bei der das Wirts-Ei
(4) ein unbefruchtetes Wirts-Ei (4) ist.Zellkultur nach einem der Ansprüche 28 bis 31, bei der das Wirts-Ei
(4) eine deaktivierte Keimscheibe oder keine Keimscheibe enthält.Zellkultur nach einem der Ansprüche 28 bis 32, bei der die mindestens
eine Stammzelle (2) eine adulte Stammzelle ist.Zellkultur nach einem der Ansprüche 28 bis 32, bei der die mindestens
eine Stammzelle eine nicht-humane embryonale Stammzelle des Donor-Organismus ist.Zellkultur nach einem der Ansprüche 28 bis 34, bei der das Zellmaterial
mindestens ein Aggregat (3, 5) von Stammzellen umfasst, das einen Zellkörper bildet.Zellkultur nach einem der Ansprüche 28 bis 35, bei der im Wirts-Ei
(4) eine Kultivierungssubstanz mit mindestens einem Differenzierungsfaktor
und/oder mindestens einem Wachstumsfaktor angeordnet ist.Zellkultur nach einem der Ansprüche 28 bis 36, bei der mindestens
ein Teil des Nährstoffreservoirs durch eine von außen in das Wirts-Ei
(4) eingeführte Kultivierungssubstanz gebildet wird.Zellkultur nach einem der Ansprüche 28 bis 37, bei der das Wirts-Ei
(4) mindestens einen Feststoff zur Vorgabe geometrischer Randbedingungen
für die Kultivierung des Zellmaterials enthält.Zellkultur nach Anspruch 38, bei der der mindestens eine Feststoff mindestens
einen Trägerpartikel und/oder mindestens eine im Wirts-Ei (4) ausgehärtete
Substanz umfasst.Zellkultur, die umfasst:
– ein Wirts-Ei (4) mit einem Nährstoffreservoir, und
– Zellmaterial, das mindestens eine Stammzelle eines Donor-Organismus umfasst
und im Wirts-Ei (4) angeordnet ist, wobei das Zellmaterial nicht aus einem
Säugerorganismus stammt.Zellkultur nach Anspruch 40, bei der das Zellmaterial aus einem Organismus
stammt, der aus der Gruppe ausgewählt ist, die die Klassen Vögel, Fische,
Reptilien und Insekten umfasst.Zellkultureinrichtung, die umfasst:
– eine Inkubatoreinrichtung (30) mit einem Inkubatorraum (33),
der zur Aufnahme eines Wirts-Ei (4) mit einem natürlichen Nährstoffreservoir
eingerichtet ist, und
– ein Wirts-Ei (4), und
– Zellmaterial, das mindestens eine Stammzelle, ausgenommen eine humane embryonale
Stammzelle, eines Donor-Organismus umfasst und im Wirts-Ei (4) angeordnet
ist.Zellkultureinrichtung nach Anspruch 42, die eine Injektionseinrichtung
(50) zur Einführung von flüssigen oder gasförmigen Stoffen
in das Wirts-Ei (4) aufweist.Zellkultureinrichtung nach Anspruch 43, bei der die eine Injektionseinrichtung
einen Suspensionsinjektor (51) aufweist.Zellkultureinrichtung nach Anspruch 43 oder 44, bei der die Injektionseinrichtung
einen Flüssigkeitsinjektor (52) und/oder einen Gasinjektor (55)
aufweist.Zellkultureinrichtung nach einem der Ansprüche 42 bis 45, die eine
Temperierungseinrichtung und/oder Befeuchtungseinrichtung (31,
32) aufweist.Zellkultureinrichtung nach einem der Ansprüche 42 bis 46, die eine
Messeinrichtung (70) aufweist.Zellkultureinrichtung nach Anspruch 47, bei der die Messeinrichtung
eine Sonde (71) aufweist, die in der Inkubatoreinrichtung im Wirts-Ei (4)
angeordnet ist.Zellkultureinrichtung nach einem der Ansprüche 42 bis 48, die eine
Antriebseinrichtung (60) zur Bewegung der Inkubatoreinrichtung aufweist.Verwendung von einem Ei eines Wirts-Organismus zur Kultivierung von
Stammzellen, die nicht vom Wirts-Organismus stammen, sondern von einem Donor-Organismus,
bei dem es sich nicht um einen Säuger handelt.Verwendung von einem Ei als Inkubatoreinrichtung für von außen
in das Ei eingesetzte Stammzellen von einem Donor-Organismus, bei dem es sich nicht
um einen Säuger handelt.Verwendung nach Anspruch 50 oder 51, bei der Organismus aus der Gruppe
ausgewählt ist, die die Klassen Vögel, Fische, Reptilien und Insekten
umfasst.