Die Erfindung betrifft einen Wäschetrockner, welcher modular
aufgebaut ist und eine Prozessluftführung umfasst, in welche ein erstes Luftleitelement
zur Ausbildung eines Kondensationstrockners oder ein zweites Luftleitelement zur
Ausbildung eines Ablufttrockners einbaubar ist.
Mit dem Begriff „Prozessluftführung" sind sowohl ein geschlossener
Prozessluftkreislauf als auch eine offene Prozessluftführung umfasst. Bei einem
Ablufttrockner ist diese Prozessluftführung offen und die Prozessluft wird
nach Berührung mit der Wäsche ins Freie geleitet. Bei einem Kondensationstrockner
oder einem Umlufttrockner ist die Prozessluftführung geschlossen und die Prozessluft
wird in einem geschlossenen Prozessluftkreislauf geführt. Die Prozessluftführung
soll im Folgenden insbesondere alle Luftkanäle und Bauteile umfassen, durch
die im Betrieb Prozessluft hindurchströmt.
Aus der DE 42 20 534 A1
ein Wäschetrockner bekannt, welcher nach beiden grundsätzlich bekannten
Trocknerprinzipien, nämlich als Kondensationstrockner oder als Ablufttrockner,
ausgebildet sein kann. Bei der Realisierung als Kondensationstrockner ist im unteren
Bereich des Wäschetrockners ein Wärmetauscher angeordnet, und bei der
Realisierung als Ablufttrockner im unteren Bereich eine Luftführung angeordnet
ist, welche Prozessluft über die Rückseite des Wäschetrockners an
die Umgebung abführt. Die verschiedenen Ausgestaltungen dieses bekannten Wäschetrockners
sind unabhängig voneinander konzipiert und weisen insbesondere beim Wärmetauscher
für den Kondensationstrockner und der Luftführung für den Ablufttrockner
wesentlich unterschiedliche Komponenten auf, welche in Größe und Formgebung
voneinander abweichen. Dadurch ist es auch erforderlich, dass die weiteren Elemente
des Wäschetrockners diesen unterschiedlichen Ausführungen entsprechend
unterschiedlich ausgestaltet werden müssen.
Daher ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Wäschetrockner
zu schaffen, welcher in einfacher und aufwandsarmer Weise entweder als Kondensationstrockner
oder als Ablufttrockner ausgebildet werden kann.
Diese Aufgabe wird durch einen Wäschetrockner, welcher die Merkmale
nach Patentanspruch 1 aufweist, gelöst.
Ein erfindungsgemäßer Wäschetrockner ist modular aufgebaut
und umfasst eine Prozessluftführung, in welche ein erstes Luftleitelement zur
Ausbildung eines Kondensationstrockners oder ein zweites Luftleitelement zur Ausbildung
eines Ablufttrockners einsetzbar ist. In der Prozessluftführung ist ein gemeinsamer
Einsetzbereich ausgebildet, in dem entweder das erste oder das zweite Luftleitelement
zur Realisierung des jeweiligen Trocknerprinzips angeordnet ist. Die beiden Luftleitelemente
sind in ihrer Ausgestaltung derart konzipiert, dass sie im Hinblick auf ihren Einbau
in diesen vorgesehenen Einbaubereich zumindest bereichsweise kompatibel ausgebildet
sind.
Dadurch kann ein Wäschetrockner bereitgestellt werden, welcher
einfach und aufwandsarm entweder als Kondensationstrockner oder als Ablufttrockner
ausgebildet werden kann. Dazu ist im Wesentlichen nur ein zentrales Element, das
Luftleitelement, austauschbar, wobei durch die Kompatibilität dieser beiden
Luftleitelemente auch ein schnelles und einfaches Ersetzen erreicht wird. Nicht
zuletzt kann durch diese kompatible Modulbauweise auch ein deutlich geringerer Entwicklungsaufwand,
als dies bei zwei separaten Konzepten erforderlich ist, erreicht werden. Darüber
hinaus wird der Einbau eines Luftleitelements in den Einbaubereich praktisch mit
den gleichen Werkzeugen ermöglicht und die Positionierung und Anordnung des
jeweiligen Luftleitelements ist bei beiden im Wesentlichen gleich.
Vorzugsweise sind die beiden Luftleitelemente jeweils zumindest an
einem Ende im Hinblick auf das Einsetzen in den Einsetzbereich kompatibel ausgebildet.
Unabhängig davon, welches Luftleitelement somit in den Einsetzbereich eingesetzt,
insbesondere eingebaut wird, kann somit der Einsetzbereich unverändert bleiben.
Zumindest jeweils ein Endbereich der beiden Luftleitelemente ist daher mit einer
derartigen Ähnlichkeit oder Gleichheit ausgestaltet, dass er an einen unveränderten
Bereich der Prozessluftführung montiert bzw. angebracht werden kann. Der Einbau
der Luftleitelemente kann dadurch bauteilreduziert ermöglicht werden.
Vorzugsweise ist das erste Luftleitelement als Wärmetauscher
ausgebildet, wodurch dann eine Realisierung des Kondensationstrockners erreicht
wird. Vorzugsweise ist die vom Wärmetauscher austretende Prozessluft über
die Prozessluftführung zu einem Prozessluftlüfter leitbar. Über diesen
Prozessluftlüfter kann dann die Prozessluft im Weiteren in eine Trommel bzw.
einen Behälter zur Aufnahme von Wäschestücken geleitet werden.
Vorzugsweise ist das zweite Luftleitelement als Abluftführung
ausgebildet, wodurch bei dieser Ausgestaltung ein Ablufttrockner realisierbar ist.
Vorzugsweise ist die Abluftführung so angeordnet, dass sie mit einem Ende direkt
in die Umgebung des Wäschetrockners führt bzw. mündet.
In bevorzugter Weise umfasst die Abluftführung einen Hauptkanal
und einen Nebenkanal, wobei der Nebenkanal von dem Hauptkanal abzweigt und beide
Kanäle in die Umgebung des Wäschetrockners münden. Dadurch kann eine
verbesserte Abführung der Prozessluft aus dem Wäschetrockner erreicht
werden.
Vorzugsweise münden der Hauptkanal und der Nebenkanal an verschiedenen
Seiten des Wäschetrockners in die Umgebung. Dadurch wird ermöglicht, dass
praktisch unabhängig von der Aufstellung des Wäschetrockners stets eine
sichere und zuverlässige Abführung der Prozessluft erreicht werden kann.
So kann bevorzugt vorgesehen sein, dass einer der beiden Kanäle an einer Rückseite
des Wäschetrockners in die Umgebung mündet und der zweite Kanal an einer
Seitenwand des Wäschetrockners in die Umgebung mündet. Wird dann der Wäschetrockner
beispielsweise mit seiner Rückwand relativ nahe an eine Wand positioniert,
so kann über den Kanal, welcher aus der Seitenwand in die Umgebung mündet,
eine sichere Abführung der Prozessluft erreicht werden.
Vorzugsweise ist die Abluftführung einstückig ausgebildet.
Es kann dabei vorgesehen sein, dass die Abluftführung zumindest bereichsweise
aus Kunststoff ausgebildet ist. Bei einer vollständigen Ausbildung als Kunststoffteil
kann diese bevorzugt als Spritzgussteil bereitgestellt werden. Dadurch kann eine
kostengünstige Herstellung gewährleistet werden.
Vorzugsweise ist zumindest der Hauptkanal verjüngt ausgebildet.
Die Verjüngung ist bevorzugt derart realisiert, dass das in die Umgebung mündende
Ende der Abluftführung einen kleineren Durchmesser aufweist als dasjenige Ende,
welches im Einbaubereich an entsprechende Elemente der Prozessluftführung montiert
wird.
Vorzugsweise ist das jeweils situationsabhängig eingebaute Luftleitelement
in einer Bodengruppe des Wäschetrockners angeordnet.
Bei dem erfindungsgemäßen Wäschetrockner wird somit
im Wesentlichen lediglich ein Bauteil, das Luftleitelement, ausgetauscht, und dadurch
ein Kondensationstrockner oder ein Ablufttrockner realisiert. Ausgehend von einem
Kondensationstrockner, bei dem das Luftleitelement als Wärmetauscher ausgebildet
ist, kann durch einen einfachen Austausch von diesem durch die Abluftführung
ein Ablufttrockner realisiert werden. Alle weiteren Anpassungen erfolgen durch das
Weglassen von für den Ablufttrockner nicht mehr erforderlichen Komponenten,
wie beispielsweise Kühlluftrad und Kondensatpumpe. Alle wesentlichen Bauteile,
und insbesondere die Bodengruppe, bleiben somit im Wesentlichen unverändert.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand
schematischer Zeichnungen näher erläutert. Darin zeigen:
1 eine schematische Darstellung eines Wäschetrockners,
welcher als Kondensationstrockner ausgebildet ist;
2 eine schematische Darstellung eines Wäschetrockners,
welcher als Ablufttrockner ausgebildet ist;
3 eine Explosionsdarstellung eines Ausführungsbeispiels
eines Kondensationstrockners; und
4 eine Explosionsdarstellung eines Ausführungsbeispiels
eines Ablufttrockners.
In den Figuren werden gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit den
gleichen Bezugszeichen versehen.
1 zeigt eine schematische Draufsichtdarstellung auf
einen Wäschetrockner, welcher als Kondensationstrockner 1 ausgebildet
ist. Der Kondensationstrockner 1 weist eine erste Seitenwand
11, eine Rückseite 12, eine zweite Seitenwand 13
sowie eine Vorderseite 14 auf. In dem Kondensationstrockner 1
ist eine Prozessluftführung 15 angeordnet, welche als Prozessluftkreislauf
15 ausgebildet ist. Prozessluft wird dadurch im Kreis geführt und
strömt durch einen nicht dargestellten Behälter (gemäß üblicher
Praxis eine drehbare Trommel), in welchem Wäschestücke zum Trocknen eingebracht
sind. Der Prozessluftkreislauf 15 weist ein Lagerschild 15a auf,
welches benachbart zur Vorderseite 14 angeordnet ist und gemäß
üblicher Praxis ein (nicht dargestelltes) vorderes Lager für den als drehbare
Trommel ausgestalteten Behälter aufweist und außerdem einen kanalartigen
Teil der Prozessluftführung 15 zur Abführung der von dem Behälter
mit den Wäschestücken abströmenden Prozessluft bildet. Die durch
das Lagerschild 15a strömende Prozessluft wird in einen Wärmetauscher
161 (3) eines Wärmetauschsystems
16, welcher zur Entfeuchtung der Prozessluft ausgebildet ist, geleitet.
Zur Führung der Prozessluft in einem Kreislauf ist der Wärmetauscher
161 mit einem weiteren kanalartigen Element 15b des Prozessluftkreislaufs
15 verbunden, wobei im Weiteren ein Prozessluftlüfter 15c
angeordnet ist, durch welchen die Prozessluft wiederum zum Behälter befördert
wird. In der Prozessluftführung bzw. dem Prozessluftkreislauf 15 ist
ein Einbaubereich 15d ausgebildet, in welchen der Wärmetauscher
161 eingesetzt, insbesondere eingebaut ist. Bei der Realisierung des Kondensationstrockners
1 ist das Wärmetauschsystem 16, insbesondere der Wärmetauscher
161, mit einem ersten Ende 16a zur Prozessluftführung mit
dem Lagerschild 15a gekoppelt und mit einem zweiten Ende 16b mit
dem Element 15b gekoppelt.
Der in 1 schematisch gezeigte Kondensationstrockner
1 kann in einfacher und aufwandsarmer Weise in einen Ablufttrockner
1', wie er in 2 schematisch gezeigt ist, umkonzipiert
werden. Wie dabei zu erkennen ist, ist in der gezeigten Darstellung lediglich der
als Luftleitelement ausgebildete und austauschbare Wärmetauscher
161 durch ein zweites Luftleitelement, welches durch die Abluftführung
16' gekennzeichnet ist, ersetzt. Diese schematisch gezeigte Abluftführung
16' ist ebenfalls im im Wesentlichen unveränderten Einbaubereich
15d angeordnet. Das erste Luftleitelement in Form des Wärmetauschers
161 und das zweite Luftleitelement in Form der Abluftführung
16' sind dabei derart konzipiert, dass sie in dem einen Einbaubereich
15d angeordnet werden können und im Hinblick auf deren dortigen Einbau
kompatibel ausgebildet sind. Insbesondere das erste Ende 16a des Wärmetauschsystems
16 und das erste Ende 16a' der Abluftführung 16'
sind dabei derart ausgebildet, dass sie im Wesentlichen passgenau mit dem unveränderten
Einbaubereich 15b und insbesondere dem unveränderten Lagerschild
15a zusammengefügt werden können.
Durch die Ausgestaltung als Ablufttrockner 1' wird die Prozessluft
über das zweite Ende 16b' der Abluftführung 16' an eine
Umgebung des Ablufttrockners 1' abgeführt. Dies ist durch die Pfeildarstellung
P2 angedeutet. Gemäß der Pfeildarstellung P1 erfolgt eine Zuführung
von Zuluft an den Ablufttrockner 1'. Die Prozessluftführung
15' des Ablufttrockners 1' weist unter anderem auch das Lagerschild
15a, sowie das Element 15b' und den Prozessluftlüfter
15c auf.
In 3 ist eine Explosionsdarstellung des
Kondensationstrockners 1 mit den wesentlichen Elementen im Hinblick auf
vorliegende Erläuterung gezeigt. Neben den Seitenwänden 11 und
13 ist auch die Vorderseite 14 mit einer Beschickungstüre
14a dargestellt. Die Vorderseite 14 umfasst des Weiteren eine
Klappe 14b sowie einen Einschub 14c. Über die Klappe
14b kann ein Zugriff zu einem nicht dargestellten Flusenfilter ermöglicht
werden.
Das Lagerschild 15a umfasst im unteren Bereich eine Öffnung
151a, durch welche die vom nicht dargestellten Behälter austretende
Prozessluft zum Wärmetauschersystem 16 geleitet wird. Dieses Wärmetauschersystem
16 weist den Wärmetauscher 161 sowie Halteelemente
162 und 163 auf. Das Halteelement 162 bildet dabei einen
Teil des ersten Endes 16a des Wärmetauschersystems 16 und
ist zum Einbau an das bzw. zur mechanischen Verbindung mit dem Lagerschild
15a vorgesehen.
Darüber hinaus weist das Wärmetauschsystem 16 einen
Kondensatbehälter 164 auf, wobei des Weiteren eine erste Leitung
165 gezeigt ist, welche zum Pumpen eines Kondensats in den Kondensatbehälter
164 vorgesehen ist. Eine weitere Leitung 166 ist als Rücklaufleitung
für ein Kondensat ausgebildet. Des Weiteren ist in der Darstellung eine Kondensatpumpe
167 gezeigt. Der Kondensationstrockner 1 umfasst des Weiteren
eine Bodengruppe, welche unter anderem eine Komponente 17 und das Element
15b umfasst. In der Komponente 17 ist ein Motor 151c
angeordnet, welcher zum Antrieb eines Lüfterrades 18a ausgebildet
ist. Das Lüfterrad 18a sowie der Motor 151c sind durch eine
Abdeckung 18b abgedeckt.
In 4 ist eine Explosionsdarstellung des
Ablufttrockners 1' bei einer Ansicht von hinten gezeigt. Wie dabei zu erkennen
ist, ist dort das Wärmetauschsystem 16 durch die Abluftführung
16' ersetzt, welche in dem Einbaubereich 15d positioniert ist.
Die Abluftführung 16' ist im Ausführungsbeispiel als einstückiges
Element aus Kunststoff ausgebildet. Wie zu erkennen ist, ist das erste Ende
16a' trichterförmig ausgebildet und zum Anbringen bzw. zum Einbau
in den Einbaubereich 15d konzipiert. Dabei ist dieses erste Ende
16a' derart ausgebildet, dass es kompatibel zum Wärmetauschsystem
16 und insbesondere zu der Halterung 162 des Wärmetauschers
161 ist und an dem Lagerschild 15a im Bereich der Öffnung
151a eingebaut werden kann. Wie des Weiteren zu erkennen ist, weist die
Abluftführung 16' einen Hauptkanal 16d' und einen Nebenkanal
16c' auf, welcher von dem Hauptkanal 16d' abzweigt. Der Hauptkanal
16d' und der Nebenkanal 16c' sind dabei derart ausgebildet, dass
ihre Öffnungen zur Abführung der Prozessluft an die Umgebung des Ablufttrockners
1' an verschiedenen Seiten dieses Ablufttrockners 1' austreten.
Im Ausführungsbeispiel ist die Abluftführung 16' so ausgebildet
und in dem Einbaubereich 15d angeordnet, dass über den Hauptkanal
16d' Prozessluft aus der Rückseite 12 austreten kann. Dazu
ist in dem Element 15b' eine Öffnung 151b' ausgebildet. An
der der Komponente 17 abgewandten Seite des Elements 15b' ist
ein ringförmiges Halteelement 152b' angeordnet, welches eine Befestigung
an der Rückwand 12 des Elements 15b' ermöglicht. Die
Komponente 17 weist eine Durchführung 17a auf, durch welche
der Hauptkanal 16d' geführt wird und somit die Abluftführung
16' positionsgenau angeordnet und gehalten werden kann.
Der Nebenkanal 16c' erstreckt sich seitlich und mündet
aus der Seitenwand 11' in die Umgebung des Ablufttrockners 1'.
Dazu ist eine Öffnung 11a in dieser Seitenwand 11' ausgebildet.
Wird diese Abführung über den Nebenkanal 16c' nicht benötigt,
so kann die Öffnung 11a durch ein Abdeckelement 11b abgedeckt
werden.
Wie des Weiteren in 4 zu erkennen ist,
ist die Abluftführung 16' ausgehend von dem ersten Ende
16a' insbesondere im Bereich des Hauptkanals 16d' verjüngt
bis zum zweiten Ende 16b' ausgebildet.
Die Abluftführung 16' und der Wärmetauscher
161, insbesondere mit seinen Halteelementen 162 und
163, sind derart konzipiert, dass sie im Hinblick auf den Einbau in den
Einbaubereich 15d kompatibel sind. Dadurch kann durch den Austausch von
dem wesentlichen einem zentralen Element, dem Wärmetauscher 161 einerseits
und der Abluftführung 16' andererseits, ein davon abhängiges
entsprechendes Funktionsprinzip des Wäschetrockners 1 bzw.
1' erreicht werden. Weder die Anbringung dieser Elemente an das Lagerschild
15a als auch der Einbau in die Komponente 17 müssen dabei
verändert werden.
In 4 ist des Weiteren eine Arbeitsplatte
19 als obere Abdeckung gezeigt.
Insbesondere die mechanische Befestigung der ersten Enden
16a' bzw. 16a der Komponenten 16' bzw. 16 können
passgenau mit dem Lagerschild 15a verbunden werden, wobei dabei beispielsweise
eine lösbare Verbindung in Form von Klammern vorgesehen sein kann. Ebenso kann
jedoch auch eine Schraubverbindung oder dergleichen oder eine Steckverbindung vorgesehen
sein.
Im Vergleich zwischen dem Kondensationstrockner 1 und dem
Ablufttrockner 1' können ausgehend von der Darstellung in
3 die Teile 161 bis 167 sowie das
Lüfterrad 18a zur Zuführung von Kühlluft an den Wärmetauscher
161 als auch die Abdeckung 18b herausgenommen werden. Diese Teile
sind zur Realisierung des Ablufttrockners 1' gemäß
4 nicht mehr erforderlich. Anstatt diesen genannten
Teilen werden bei dem Ablufttrockner 1' gemäß 4
die Teile 16', 14b, 14c', 152b' und optional
11b' angeordnet. Insbesondere die Teile 15b bzw. 15b'
sowie die Teile 151c und 11 bzw. 11' werden dann abhängig
von der jeweiligen realisierten Variante in veränderter Ausgestaltung bereitgestellt.