Dokumentenidentifikation |
DE202007001648U1 18.10.2007 |
Titel |
Vorrichtung zur Spannungsfreischaltung von Photovoltaikanlagen zur Ermöglichung des Einsatzes von Löschmitteln und zur sicheren Freischaltung von Netzen |
Anmelder |
König, Peter, 86381 Krumbach, DE |
DE-Aktenzeichen |
202007001648 |
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) |
18.10.2007 |
Registration date |
13.09.2007 |
Application date from patent application |
31.01.2007 |
IPC-Hauptklasse |
H02H 7/22(2006.01)A, F, I, 20070131, B, H, DE
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IPC-Nebenklasse |
H02N 6/00(2006.01)A, L, I, 20070131, B, H, DE
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Beschreibung[de] |
Photovoltaikanlagen (PVA) üblicher Bauart bestehen meist aus
einer oder mehrer elektrochemischen Zellen zur Spannungserzeugung. Diese sog. Solarzellen
sind sowohl auf privaten als auch auf öffentlichen Gebäuden montiert und
koppeln die durch Licht erzeugte Spannung ans öffentliche elektrische Netz
an. Zur Spannungsnutzung werden daher elektrische Leiter aus der PVA nach außen,
an das elektrische Netz des Gebäudes, oder und an das öffentliche Netz
geführt.
Der in den Schutzansprüchen angegeben Erfindung liegt das Problem
zugrunde, dass im Falle eines Brandes der Einsatz von Löschmitteln aufgrund
der an der PVA auftreten hohen Spannung nicht möglich ist.
Dieses Problem wird durch die in den Schutzansprüchen aufgeführten
Merkmale gelöst.
Mit der Erfindung wird erreicht, dass die PVA in so weit spannungsfrei
geschaltet wird, dass der Einsatz von Löschmitteln ermöglicht wird.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der
1, 2, 3
und 4 erläutert. Es zeigen:
1 die Spannungsfreischaltung einer kompletten PVA
2 die Spannungsfreischaltung einzelner Zellen einer
PVA
3 mögliche Installationspositionen der PVA-Vorrichtung
in Gebäuden zur Spannungsfreischaltung einer PVA
4 Schaltungslogik der PVA-Vorrichtung zur Ermöglichung
des gefahrlosen Einsatzes von Löschmitteln.
Den weiteren Schutzansprüchen liegt das Problem zugrunde, dass
auch im Falle einer notwendigen Reparatur oder/und Instandhaltung des öffentlichen
elektrischen Netzes/des elektrischen Gebäudenetzes eine sichere Spannungsfreischaltung
zwingend notwendig ist, um Gefahren zu vermeiden und Sicherheitsvorschriften zu
genügen.
Dieses Problem wird mit den weiteren Schutzansprüchen gelöst.
Erläuterungen der Positionen zu den Zeichnungen.
- 1
- PVA Zelle/Solarmodul/Panel
- 2
- beliebige Anzahl von PVA Zellen
- 3
- Vorrichtung zur Spannungsfreischaltung einer gesamten PVA
- 4
- Netzeinspeisung
- 5
- Dach
- 6
- Elektrisches Netz des Gebäudes
- 7
- Trennwand/Außenwand
- 8
- Untergeschoß
- 9
- Öffentliches elektrisches Netz
- 10
- Vorrichtung zur Spannungsfreischaltung einzelner Zellen einer PVA
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Anspruch[de] |
PVA Vorrichtung zur löschtechnischen Spannungsfreischaltung von
Photovoltaikanlagen zur Ermöglichung des Einsatzes von Löschmitteln. PVA-Vorrichtung
(4) bestehend aus einem Signaleingang (SE), welcher
die Spannungsfreischaltung im Brandfalle auslöst, einer Schaltungslogik (SL),
welche den Ist – Zustand der PVA und den SE vergleicht, daraufhin über
Spannungstrennung/Spannungskurzschluss Ja/Nein/teilweise entscheidet, dem eigentlichen
Schalter (S), welcher die Spannungstrennung durchführt und dem Signalausgang
(SA), welcher den Zustand der Anlage angibt und (z.B. an Einsatzkräfte oder
Netzbetreiber) meldet. Dadurch gekennzeichnet dass die PVA Vorrichtung die
Abschaltung im Falle eines Brandes sicherstellt.
PVA Vorrichtung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet dass –
die gesamte PV-Anlage durch Spannungskurzschluss in einen löschtechnisch spannungsfreien
Zustand gebracht wird. 3, Pos 1.
PVA Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet dass – die gesamte PV-Anlage durch Spannungstrennung in einen
löschtechnisch spannungsfreien Zustand gebracht wird. 3
Pos 1
PVA Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet dass – die gesamte PV-Anlage in einen löschtechnisch
spannungsfreien Zustand gebracht wird. 3, Pos 1
PVA Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet
dass – einzelne Zellen der gesamten PV-Anlage in einen löschtechnisch
spannungsfreien Zustand gebracht werden. 3, Pos 2
PVA Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet dass – diese mit einem Rauchsensor (Signaleingang
SE, 4) automatisch in einen löschtechnisch spannungsfreien
Zustand gebracht wird.
PVA Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche dadurch gekennzeichnet
dass – diese mit einem Temperatursensor (Signaleingang SE, 4)
automatisch in einen löschtechnisch spannungsfreien Zustand gebracht wird.
PVA Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche dadurch gekennzeichnet
dass – diese mit einem Gassensor (Signaleingang SE, 4)
automatisch in einen löschtechnisch spannungsfreien Zustand gebracht wird.
PVA Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche dadurch gekennzeichnet
dass – diese mit einem Infrarotsensor (Signaleingang SE, 4)
automatisch in einen löschtechnisch spannungsfreien Zustand gebracht wird.
PVA Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet
dass – die PVA durch einen Empfänger (Signaleingang SE, 4)
ferngesteuerten in einen löschtechnisch spannungsfreien Zustand gebracht wird.
PVA Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet
dass – die PVA manuell (Signaleingang SE, 4)
in einen löschtechnisch spannungsfreien Zustand gebracht wird.
PVA Vorrichtung zur Spannungsfreischaltung von Photovoltaikanlagen zur
Ermöglichung der gefahrlosen Durchführung von Wartungsarbeiten, Instandhaltungsarbeiten,
Prüfungen und Reparaturen an elektrischen Netzen von Gebäuden und/oder
an öffentlichen Netzen.
PVA Vorrichtung nach Anspruch 12 dadurch gekennzeichnet dass –
die gesamte PV-Anlage durch Spannungskurzschluss angeschlossene Spannungsabnehmer
in einen spannungsfreien Zustand bringt. 3, Pos 1
PVA Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet dass – die gesamte PV-Anlage durch Spannungstrennung angeschlossene
Spannungsabnehmer in einen spannungsfreien Zustand bringt. 3,
Pos 1
PVA Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet dass – die gesamte PV-Anlage angeschlossene Spannungsabnehmer
in einen spannungsfreien Zustand bringt. 3, Pos 1
PVA Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet
dass – einzelne Zellen der gesamten PV-Anlage in einen spannungsfreien Zustand
gebracht werden. 3, Pos 2
PVA Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet
dass – diese mit einem Rauchsensor (Signaleingang SE, 4)
automatisch in einen spannungsfreien Zustand gebracht wird.
PVA Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche dadurch gekennzeichnet
dass – diese mit einem Temperatursensor (Signaleingang SE, 4)
automatisch in einen spannungsfreien Zustand gebracht wird.
PVA Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche dadurch gekennzeichnet
dass – diese mit einem Gassensor (Signaleingang SE, 4)
automatisch in einen spannungsfreien Zustand gebracht wird.
PVA Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche dadurch gekennzeichnet
dass – diese mit einem Infrarotsensor (Signaleingang SE, 4)
automatisch in einen spannungsfreien Zustand gebracht wird.
PVA Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet
dass – die PVA durch einen Empfänger (Signaleingang SE, 4)
ferngesteuerten in einen spannungsfreien Zustand gebracht wird.
PVA Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet
dass – die PVA manuell (Signaleingang SE, 4)
in einen spannungsfreien Zustand gebracht wird.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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