Die vorliegende Erfindung betrifft einen kleinen Anzeigeblock.
Die Verwendung kleiner Anzeigenblocks, die auf Produkten angebracht
werden, um diese zu kennzeichnen, ist in vielen Branchen gut bekannt, insbesondere
im Handel, vergleiche zum Beispiel US 2002/0184799 A.
Die kleinen Anzeigeblocks der bekannten Art weisen den Nachteil auf,
dass sie leicht von ihrem Befestigungssitz entfernt werden können.
Diese Leichtigkeit des Entfernens birgt die Gefahr, dass manche Objekte
ohne den kleinen Anzeigenblock vorliegen, was den möglichen Austausch von Waren
durch Unbefugte während des Umgangs mit den Waren in Lagern oder in Geschäften
leicht macht, und dies kann hauptsächlich insbesondere dann passieren, wenn
der kleine Anzeigenblock an Kleiderbügeln oder Kleidersäcken allgemein
verbunden mit der Funktion der Anzeige der Kleidergröße Verwendung findet.
Da Kleiderbügel üblicherweise auch zuhause benutzt werden,
besteht zudem, wenn die Kleidergrößen-Anzeigeblocks leicht abgenommen
werden können, das Risiko, dass Kinder diese als Spielzeug verwenden, und sie
könnten aufgrund ihrer geringen Größen und hellen Farben als Süßigkeit
missverstanden und daher auf gefährliche Weise verschluckt werden.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die Herstellung eines kleinen
Anzeigenblocks anzugeben, der nach dem Anbringen an der Halterung diese negativen
Wirkungen nicht mehr entstehen lässt.
Diese Aufgabe wird durch eine erste Ausführungsform eines kleinen
Anzeigeblocks gelöst, der, nachdem er an der Halterung angebracht wurde, nur
auf eine schwierige Weise entfernt werden kann, um dann als Einzelteil vorzuliegen,
für welches der Bediener ein spezifisches Werkzeug verwenden muss und ein spezifisches
Verfahren durchführen muss, das für Kinder schwerlich zu erraten ist.
Diese Aufgabe wird durch eine zweite Ausführungsform eines kleinen
Anzeigeblocks gelöst, der fest an der Halterung angebracht ist, so dass er
nur auf eine Weise entfernt werden kann, die seine Integrität zerstört
und damit seine Wiederverwendung unmöglich macht.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung liegt darin, die Herstellung eines
kleinen Anzeigeblocks anzugeben, der sowohl manuell wie auch automatisch leicht
und schnell am Korpus der Halterung angebracht werden kann.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist die Herstellung eines kleinen
Anzeigeblocks, der mittels eines einfachen Gießvorgangs aus Kunststoff hergestellt
werden kann.
Diese Aufgaben werden durch einen kleinen Anzeigeblock nach Anspruch
1 gelöst.
Schließlich sieht die Erfindung voraus, dass, wenn die Entfernung
des kleinen Blocks ohne Zerstörung seiner Integrität erforderlich ist,
dieser Vorgang aufgrund der Tatsache ausgeführt werden kann, dass bei der Anbringung
des vorgenannten kleinen Blocks an dem Korpus der Halterung ein Teil der elastischen
Zunge aus dem kleinen Block herausragt, wodurch der Bediener auf diesen Teil einwirken
kann, um die erforderliche Entfernung durchzuführen.
Während des Bedienungsvorgangs wird der kleine Anzeigeblock zunächst
von Hand oder mechanisch an die dünne Wand herangebracht und dann in diese
eingeführt, so dass sich die Brücke des kleinen Blocks ein wenig verformt,
wenn sie in die die Zunge enthaltende Ausnehmung eintritt, so dass sie, da sie etwas
elastisch ist, nachdem sie von der Brücke überwunden wird, in die Ausgangsposition
zurückfedert, um eine Absenkstufe zu bilden. Diese Stufe vermeidet das Zurückfedern
der Brücke; damit wird die erforderliche Anbringung des kleinen Anzeigeblocks
an dem festen Körper erreicht, womit das Lösen der Halterung von dem Korpus
vermieden wird.
Während des Bedienungsvorgangs muss der Bediener, um den kleinen
Anzeigeblock von dem festen Körper zu entfernen, mit einem in geeigneter Weise
ausgebildeten Werkzeug arbeiten, wie einem Stift oder einem anderen geschärften
Werkzeug geringer Größe und geringer Dicke, an dem kleinen Abschnitt der
Zunge, die aus dem kleinen Block herausragt, und Druck hieraus ausüben; er
deformiert diesen ein wenig so weit erforderlich zum Lösen der Zunge von der
Brücke des kleinen Blocks, wodurch diese von dem festen Körper entfernt
werden kann.
Die Merkmale des kleinen Anzeigeblocks und der an dem festen Körper
vorgesehenen Haltewand werden aus der Beschreibung einiger möglicher Ausführungsformen
deutlich, die ohne Beschränkung hierauf ausschließlich beispielhaft angegeben
werden, mit Hilfe der anliegenden Zeichnungen; darin sind dargestellt:
1 und 2 eine detaillierte
perspektivische Ansicht eines Kleiderbügels, der mit einem kleinen Anzeigeblock
des Typs ausgestattet ist, der auf entfernbare Weise an der Halterung angebracht
ist;
3 eine perspektivische Explosionsansicht des kleinen
Anzeigeblocks nach 1;
4 bis 8 orthogonale und
perspektivische Ansichten des kleinen Anzeigeblocks nach 1
in einer ersten Ausführungsform;
9 bis 13 orthogonale und
perspektivische Ansichten des kleinen Anzeigeblocks nach 1
in einer zweiten Ausführungsform;
14 bis 17 und
18 bis 21 in einer Folge
die Schritte der Anbringung des kleinen Blocks nach 1
an der Halterung mit einer bzw. zwei elastischen Zungen;
22 bis 25 eine erste Ausführungsform
der Halterung für die Anbringung des kleinen Anzeigeblocks nach 1;
26 bis 29 eine zweite
Ausführungsform der Halterung für die Anbringung des kleinen Anzeigeblocks
nach 1;
30 bis 33 eine dritte
Ausführungsform der Halterung für die Anbringung des kleinen Anzeigeblocks
nach 1;
34 bis 37 eine vierte
Ausführungsform der Halterung für die Anbringung des kleinen Anzeigeblocks
nach 1;
38 bis 41 eine fünfte
Ausführungsform der Halterung für die Anbringung des kleinen Anzeigeblocks
nach 1;
42 und 43 eine sechste
Ausführungsform der Halterung für die Anbringung des kleinen Anzeigeblocks
nach 1;
44 eine perspektivische Ansicht eines Kleiderbügels,
der mit dem erfindungsgemäßen kleinen Anzeigeblock ausgestattet ist, und
zwar von der Art, die an der Halterung integral befestigt ist;
45 bis 47 die perspektivischen
Ansichten des kleinen Blocks nach 44 im angebrachten
Zustand bzw. als Explosionsdarstellung seiner Einzelteile;
48 bis 50 den kleinen
Anzeigeblock nach 44 in drei verschiedenen perspektivischen
Ansichten;
51 bis 53 und
54 bis 56 die Schritte
der Anbringung des kleinen Anzeigeblocks nach 44 an
einer Halterung, die mit einer bzw. zwei elastischen Zungen versehen ist, in ihrer
Abfolge;
57 und 58 die perspektivischen
Ansichten zweier möglicher Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
kleinen Anzeigeblocks, hergestellt durch Ko-Injektion oder Nach-Einspritzung zweier
unterschiedlicher Komponenten.
Wie man in 1 bis 3
sehen kann, ist der kleine Anzeigeblock, der insgesamt mit Ziffer 1 bezeichnet
ist, an einer dünnen Wand 2 befestigt, die an dem Korpus
3 vorgesehen ist, und spezifisch, jedoch nicht ausschließlich, durch
einen Kleiderbügel gebildet wird; an der dünnen Wand ist ein Hohlraum
6 vorgesehen, der wenigstens eine Zunge 4 enthält, die in
Richtung zum inneren Teil des Hohlraums ragt und einen elastischen Schaft aufweist.
Wie man in 4 bis 8
erkennt, besteht der kleine Anzeigeblock 1 aus einem hohlen Körper
11, dessen Form ein im wesentlichen rechtwinkliger Parallelflächner
mit einem Längsschlitz 12 an einer der Seiten seiner seitlichen Fläche
ist, welcher über die gesamte Höhe des genannten kleinen Blocks ausgebildet
ist und dessen Breite „S" der Dicke der dünnen Wand 2 entspricht,
die an dem Korpus der Halterung 3 vorhanden ist.
Der Schlitz 12 endet mit zwei Öffnungen 13,
deren Breite „G" dem Abstand zwischen den gegenüberliegenden Innenwänden
des genannten kleinen Blocks entspricht, um den Sitz für die Führungs-Passfedern
an der dünnen Wand zu bilden; die Führungs-Passfedern werden in der nachstehenden
Beschreibung näher definiert.
Der Schlitz 12 wird unterbrochen, vorzugsweise in der mittigen
Position, durch eine Querbrücke 14.1, die als Befestigungselement
des kleinen Anzeigeblocks 1 an dem Korpus der Halterung 3 dient
und darüber hinaus ein Verstärkungs- und Versteigungselement des Korpus'
des kleinen Blocks darstellt.
In entsprechender Weise erkennt man in 9
bis 13, dass der kleine Anzeigeblock 1, in
einer der möglichen Herstellungsversionen, die Brücke 14.2 innerhalb
des Korpus platziert zeigt, vorzugsweise nahe der mit dem Schlitz 12 versehenen
Wand, um die Steifigkeit des Korpus zu erhöhen.
Wie sich aus der Abfolge der 14 bis
17 und 18 bis
21 ableiten lässt, wird die Anbringung aufgrund
der Flexibilität der einzelnen Zunge oder der Doppelzungen 4 (siehe
42 und 43) durchgeführt,
die die Nut 7 versperren, wobei die Brücke 12 gleitet, wenn
der Korpus 11 in die dünne Wand 2 eingeführt wird.
Der Lauf der Brücke 14 stoppt, wenn diese Brücke
den Bereich oberhalb der Zungen 4 erreicht und dort verbleibt und daher
durch ihr Zurückfedern blockiert wird.
Erfindungsgemäß wird die Entfernung des kleinen Blocks aus
der Halterung dadurch ermöglicht, dass, wie man in 2,
17 und 21 erkennt, wenn
der kleine Block 1 angebracht wird, ein Teil eines Endes 5 der
elastischen Zunge 4 teilweise aus dem vorgenannten kleinen Block herausragt,
der Bediener mit einem Werkzeug „K" auf diesen herausragenden Abschnitt einwirkt
und die Zunge bewegt und etwas deformiert, wodurch das Entfernen der Brücke
von dieser Zunge und die Entfernung des kleinen Blocks möglich wird.
Wie man in 22 bis 25
sieht, sind in einer ersten Ausführungsform des Halterungssitzes
2 der Verriegelung des kleinen Anzeigers zwei gegenüberliegende Paare
von Rippen 20 und 21 zugehörig, deren Breite „L" größer
ist als die Dicke „S" der dünnen Wand 2 und wenigstens gleich
oder größer als die Breite des kleinen Blocks 1, und bilden die
obere und untere Halterung und Führungen des genannten kleinen Blocks (siehe
24 und 25).
Wie man in 22 bis 25
sieht, sind an der dünnen Wand 2 zwei kleine Passfedern
22 und 23 vorgesehen, die aus den beiden Paaren von Rippen
20 und 21 hervorragen und an welchen die Öffnungen
13 des kleinen Blocks 1 eingreifen und die vorderseitige Eingangsführung
(Passfeder 22) und die rückwärtige Drehverriegelungsführung
(Passfeder 23) während des Vorgangs des Eintretens des vorgenannten
kleinen Blocks in die dünne Wand bilden.
26 bis 29 stellen eine
zweite Ausführungsform des Halterungssitzes des kleinen Anzeigeblocks
1 dar, wobei hier nur die vorderen Rippen 20 und die vorderen
Passfedern 22 vorhanden sind.
30 bis 35 stellen eine
dritte Ausführungsform des Halterungssitzes des kleinen Blocks 1 dar,
wobei die vorderen Rippen 20, die vorderen Passfedern 22 und einige
Naben 24 zum Schutz vor Verdrehen vorhanden sind.
34 bis 37 stellen eine
vierte Ausführungsform des Halterungssitzes des kleinen Anzeigeblocks
1 dar, wobei die beiden Paare von Führungs-Passfedern durch zwei gegenüberliegende
Leisten 25 ersetzt sind, die die beiden Enden des kleinen Blocks verschließen
(siehe 37).
38 bis 41 stellen eine
fünfte Ausführungsform des Halterungssitzes des kleinen Anzeigeblocks
1 dar, wobei den Leisten 25 die rückwärtigen Rippen
21 zugehörig sind.
44 stellt einen kleinen Anzeigeblock 1 dar,
der integral an der Halterung angebracht ist und nur mit einer schwierigen Aktion
entfernt werden kann, die seine Integrität zerstört und damit eine Wiederverwertung
des Blocks nicht zulässt.
Wie man in 45 bis 47
sieht, ist, um die Entfernung des kleinen Anzeigeblocks 1 von der Halterung
erfindungsgemäß schwierig für Unbefugte zu machen, der kleine Block
vollständig zwischen zwei gegenüberliegenden Klammern 30 aufgenommen,
die von seinem Korpus hervorragen, wenn er eingehakt ist.
Wie man in 48 bis 50
erkennt, weist der kleine Anzeigeblock 1, der aus einem hohlen Korpus
11 mit einem Längsschlitz 12 entsprechend der vorstehenden
Beschreibung besteht, um ein mögliches Abbrechen zu verhindern, eine Brücke
14.3 gefolgt von einer Öffnung 15 auf, die auf einer Platte
16 vorgesehen ist, die eine erste Versteifungs-Querrippe bildet, während
einige Rippen 17 die Längsversteifung des Korpus verbessern.
Wie man in 51 bis 53
und 54 bis 56 erkennt,
findet das Einhaken des Korpus 11 an der Halterung wie vorstehend beschrieben
statt, wobei die Brücke 14.3 beim Hineingleiten in die Nut
17 die elastische Zunge 4 deformiert und in den Hohlraum
6 platziert wird.
Wie in 53 und 56
erkennbar, ist, um das Entfernen oder das Abbrechen des kleinen Blocks
1 noch schwieriger zu gestalten, entsprechend der vorliegenden Erfindung,
wenn der kleine Block an der Halterung eingehakt ist, die rückwärtige
Oberfläche 10 des kleinen Blocks über dem Hohlraum
6 angeordnet, so dass der Hohlraum vollständig von dem Korpus
11 bedeckt ist, und zudem koppelt der rückwärtige Teil
16.1 der Platte 16 an der Nut 7 an und verstärkt
weiterhin die Versteifung der Hemmung.
Schließlich erkennt man aus 57 und
58 entsprechend der vorliegenden Erfindung, dass der
Korpus 11 des kleinen Anzeigeblocks 1 aus zwei Komponenten mit
unterschiedlichen physikalischen und/oder ästhetischen Merkmalen hergestellt
ist.
Dieser kleine Zweikomponenten-Anzeigeblock wird durch Ko-Injektion
oder Nach-Einspritzung gefertigt, wobei die beiden unterschiedlichen Materialien
die beiden Teile 110 und 120 des Korpus 11 ergeben, oder
wobei ein Teil 110 teilweise von dem anderen Teil 120 bedeckt
ist.
Verschiedene Ausführungsformen kleiner Anzeigeblöcke können
entsprechend der Formgebung des kleinen Anzeigeblocks und entsprechend der Art der
Halterung hergestellt werden.