Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeugtürverschluss mit zumindest
- – einem Gesperre,
- – einem ersten Hebel,
- – einem zweiten Hebel und
- – einer Antriebseinheit mit einem z. B. elektromotorischen Antrieb und
einem drehbaren Stellglied,
wobei mit dem Antrieb über das Stellglied sowohl der erste Hebel aus einer
ersten Funktionsstellung in eine zweite Funktionsstellung als auch der zweite Hebel
aus einer ersten Funktionsstellung in eine zweite Funktionsstellung überführbar
ist und umgekehrt. Erster Hebel und zweiter Hebel meint ganz allgemein verschiedene
Hebel innerhalb eines Kraftfahrzeugtürverschlusses. Bei dem ersten Hebel kann
es sich beispielsweise um einen Zentralverriegelungshebel und bei dem zweiten Hebel
um einen Diebstahlsicherungshebel handeln. Ferner kann es sich bei den Hebeln um
solche für das elektrische Öffnen der Drehfalle und das elektrische Zuziehen
der Drehfalle handeln. Erster und/oder zweiter Hebel können auch als Kindersicherungshebel
oder als Hebel für die Betätigung eines Nebenschlosses ausgebildet sein.
Stets sind mit erstem Hebel und zweitem Hebel zwei Hebel eines Kraftfahrzeugtürverschlusses
gemeint, welche zwei (unterschiedliche) Schlossfunktionen betätigen. Ein Gesperre
besteht üblicherweise aus einer Drehfalle und einer auf die Drehfalle wirkenden
Sperrklinke. Verriegelungshebel und Diebstahlsicherungshebel wirken in einem solchen
Kraftfahrzeugtürverschluss in an sich bekannter Weise mit einer entsprechenden
Verriegelungsmechanik und/oder Betätigungsmechanik derart zusammen, dass der
Verriegelungshebel in der Position entriegelt eine entsprechende Kraftwirkungskette
(z. B. Innenbetätigungskette und Außenbetätigungskette) freigibt
und in der verriegelten Position blockiert oder einen Leerhub erzeugt. Während
der Verriegelungshebel, z. B. in der Ausführungsform als Zentralverriegelungshebel
üblicherweise eine Außenbetätigungskette unterbricht, wirkt der Diebstahlsicherungshebel
üblicherweise sowohl auf die Außenbetätigungskette als auch auf eine
Innenbetätigungskette, so dass der Kraftfahrzeugtürverschluss in der diebstahlgesicherten
Funktionsstellung auch über einen Innenverriegelungshebel oder einen Innenbetätigungshebel
nicht entriegelbar ist.
Kraftfahrzeugtürverschlüsse der eingangs beschriebenen Art
sind in verschiedenen Ausführungsformen bekannt. Aus der DE
43 43 340 A1 kennt man einen derartigen Kraftfahrzeugtürverschluss,
bei welchem ein einziger elektromotorischer Antrieb sowohl auf einen Zentralverriegelungshebel
als auch auf einen Diebstahlsicherungshebel arbeitet. Dazu ist an den reversierbaren
Elektromotor ein Abtriebselement mit exzentrischem Steuerzapfen angeschlossen, welches
einerseits in eine Gabelaufnahme des Zentralverriegelungshebels eingreift und andererseits
auf eine entsprechende Steuerfläche an dem Diebstahlsicherungshebel arbeitet.
Derartige Kraftfahrzeugtürverschlüsse haben sich grundsätzlich bewährt.
Sie sind jedoch weiterentwicklungsfähig.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Kraftfahrzeugtürverschluss
der eingangs beschriebenen Art zu schaffen, welcher mit einem einzigen Antrieb auf
einfache und zuverlässige Weise zwei Schlossfunktionen ausführen kann
und der zugleich einfach und kostengünstig aufgebaut ist.
Zur Lösung dieses technischen Problems lehrt die Erfindung bei
einem gattungsgemäßen Kraftfahrzeugtürverschluss der eingangs beschriebenen
Art, dass der erste Hebel und der zweite Hebel über einen Kupplungshebel miteinander
verbunden sind. Dabei ist der zweite Hebel über den Kupplungshebel mit dem
Stellglied der Antriebseinheit koppelbar bzw. kuppelbar. – Im Rahmen der
Erfindung gelingt folglich mit einem einzigen elektromotorischen Antrieb eine einwandfreie
und zuverlässige Betätigung bzw. Manipulation mehrerer Hebel eines Kraftahrzeugtürverschlusses.
Die Kopplung zwischen dem ersten Hebel und dem zweiten Hebel über den Kupplungshebel,
welcher zugleich den zweiten Hebel an das Stellglied ankoppelt, gewährleistet
einen störungsfreien Betrieb in konstruktiv einfacher und kostengünstiger
Weise über einen einzigen Antrieb, z. B. einen einzigen Elektromotor.
Der Kupplungshebel ist dabei vorzugsweise schwenkbar und verschiebbar
an den ersten Hebel und/oder an den zweiten Hebel und/oder an das Stellglied angeschlossen.
Nach besonders bevorzugter Ausführungsform der Erfindung ist der Kupplungshebel
von zumindest einer Kupplungsfeder beaufschlagt bzw. beaufschlagbar, welche z. B.
an den ersten Hebel angeschlossen ist.
Die Antriebseinheit weist als Stellglied vorzugsweise eine drehbare
Stellscheibe (oder ein Stellrad) auf, wobei die Stellscheibe zumindest eine erste
Steueraufnahme für den ersten Hebel und eine zweite Steueraufnahme für
den zweiten Hebel und/oder den Kupplungshebel aufweist. Im Zuge der Drehung der
Stellscheibe über den elektromotorischen Antrieb lässt sich folglich einerseits
der erste Hebel zur Überführung aus der ersten Funktionsstellung in die
zweite Funktionsstellung (oder umgekehrt) verschwenken, da der erste Hebel in eine
entsprechende Steueraufnahme der Stellscheibe eingreift bzw. an eine solche Steueraufnahme
angeschlossen ist. Außerdem lässt sich durch Drehung der Stellscheibe
über den elektromotorischen Antrieb der zweite Hebel aus der ersten Funktionsstellung
in die zweite Funktionsstellung (oder umgekehrt) überführen, da der zweite Hebel,
z. B. unter Zwischenschaltung des Kupplungshebels, in die zweite Steueraufnahme
der Stellscheibe eingreift oder an die zweite Steueraufnahme angeschlossen ist.
Ferner schlägt die Erfindung vor, dass die drehbare Stellscheibe
als federbelastete Stellscheibe ausgebildet ist, welche mittels einer Rückstellfeder
in eine Grundposition nach erfolgter Betätigung durch den Antrieb zurückführbar
ist. Diese Ausgestaltung der Stellscheibe mit Beaufschlagung einer "Mitte-Null-Feder"
ermöglicht es, die beiden Betätigungsvorgänge der beiden Hebel nicht
nur mit ein und demselben elektromotorischen Antrieb und ein und derselben Stellscheibe
durchzuführen, sondern auch mit einer identischen Betätigungsdrehung aus
derselben Grundposition in derselben Drehrichtung, gegebenenfalls sogar über
denselben Drehwinkel.
So schlägt die Erfindung nach sehr bevorzugter Ausführungsform
vor, dass die Stellscheibe durch eine erste Betätigung aus einer Grundposition
in einer vorgegebenen ersten Drehrichtung über einen vorgegebenen Drehwinkel
den ersten Hebel aus der ersten Funktionsstellung in die zweite Funktionsstellung
überführt, wobei die Stellscheibe nach der ersten Betätigung über
die Rückstellfeder in die Grundposition zurückgeführt wird und dass
anschließend durch eine zweite Betätigung wiederum aus der Grundposition
in vorzugsweise derselben ersten Drehrichtung der zweite Hebel aus der ersten Funktionsstellung
in die zweite Funktionsstellung überführt wird. Dieses gelingt insbesondere
deshalb, weil der Kupplungshebel vorzugsweise im Zuge der ersten Betätigung
von dem ersten Hebel bzw. im Zuge des Verschwenkens des ersten Hebels über
die Kupplungsfeder vorgespannt wird. Anschließend überführt die Kupplungsfeder
den Kupplungshebel nach Rückführung der Stellscheibe in die Grundposition
in eine den zweiten Hebel mit der Stellscheibe koppelnde aktivierte Funktionsstellung,
wobei der zweite Hebel in dieser aktivierten Funktionsstellung des Kupplungshebels
im Zuge einer zweiten Betätigung in die zweite Funktionsstellung überführbar
ist. Demnach ermöglicht der federbelastete Kupplungshebel die Betätigung
des ersten Hebels und des zweiten Hebels nacheinander mit jeweils identischer Betätigungsdrehung
in derselben Drehrichtung und gegebenenfalls auch mit demselben Drehwinkel. Die
Rückführung über die Mitte-Null-Feder gewährleistet zudem unter
Berücksichtigung entsprechender Steueraufnahmen in der Stellscheibe, dass nicht
nur eine elektromechanische Betätigung, sondern auch eine manuelle Betätigung
bei Ausfall des Antriebes möglich ist.
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, mit dem reversierbaren
Motor durch Betätigung des Stellgliedes in entgegengesetzter Drehrichtung sowohl
den ersten Hebel in seine erste Funktionsstellung als auch den zweiten Hebel in
seine erste Funktionsstellung zu überführen. Die Aktivierung des Kupplungshebels
nach erfolgter Betätigung des ersten Hebels erfolgt gleichsam automatisch über
die Kupplungsfeder.
Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung ist die zweite Steueraufnahme
in der Stellscheibe als Ausnehmung, z. B. Langlochführung, ausgebildet, in
welche ein (an den zweiten Hebel angeschlossener) Kupplungszapfen oder dergleichen
Kupplungselement des Kupplungshebels eingreift. Die erste Aufnahme in der Stellscheibe
kann ebenfalls als Ausnehmung, z. B. als randseitige Stellausnehmung, ausgebildet
sein, in welche ein Betätigungszapfen oder dergleichen Betätigungselement
des ersten Hebels eingreift. Die erste Steueraufnahme und zweite Steueraufnahme
können dabei auf unterschiedlichen Radien der Stellscheibe und/oder in unterschiedlichen
"Winkelbereichen" der Stellscheibe angeordnet sein. Insgesamt gelingt eine Anordnung
des ersten Hebels einerseits und des zweiten Hebels andererseits ohne Überdeckung
bzw. Überlappungen, so dass ein besonders kompakter und zuverlässiger
Aufbau gewährleistet ist.
Der Kupplungshebel kann z. B. einen Anschlusszapfen oder dergleichen
aufweisen, welcher in eine Ausnehmung, z. B. eine Langlochführung des ersten
Hebels eingreift. Im Bereich dieser Ausnehmung ist dann vorzugsweise auch die Kupplungsfeder
angeordnet, das heißt, die Kupplungsfeder verschiebt den Anschlusszapfen des
Kupplungshebels in der Langlochführung bzw. der Kupplungszapfen spannt die
Kupplungsfeder im Zuge der Bewegung durch die Langlochführung.
In einer Ausführungsform der Erfindung ist der erste Hebel als
Verriegelungshebel, z. B. Zentralverriegelungshebel ausgebildet, dessen erste Funktionsstellung
die Position "entriegelt" und dessen zweite Funktionsstellung die Position "verriegelt"
ist. Der zweite Hebel kann als Diebstahlsicherungshebel ausgebildet sein, dessen
erste Funktionsstellung die Position "diebstahlentsichert" und dessen zweite Funktionsstellung
die Position "diebstahlgesichert" ist. Erster Hebel und zweiter Hebel können
jedoch auch andere Hebel sein, welche zwei unterschiedliche Schlossfunktionen erfüllen,
z. B. im Zusammenhang mit dem Öffnen der Drehfalle, mit dem Zuziehen der Drehfalle,
mit einer Kindersicherung oder auch mit einer Betätigung eines Nebenschlosses.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
1 ein Kraftfahrzeug mit mehreren Kraftfahrzeugtürverschlüssen,
2 ausschnittsweise einen erfindungsgemäßen
Kraftfahrzeugtürverschluss in der Position "entriegelt" und "diebstahlentsichert",
3 den Gegenstand nach 2
in der Position "verriegelt" und "diebstahlentsichert",
4 den Gegenstand nach 3
in der Position "verriegelt" und "Kupplungshebel aktiviert",
5 den Gegenstand nach 4
in der Position "verriegelt" und "diebstahlgesichert",
6 den Gegenstand nach 5
zu Beginn des Entriegelungs- und Entsicherungsvorganges und
7 den Gegenstand nach 6
in der Position "entriegelt" und "diebstahlentsichert".
In den Figuren ist ausschnittsweise ein Kraftfahrzeugtürverschluss
1 für ein Kraftfahrzeug 2 dargestellt, welcher ein (nicht
dargestelltes) Gesperre aus Drehfalle und einer auf die Drehfalle wirkenden Sperrklinke,
einen als Verriegelungshebel 3 ausgebildeten ersten Hebel, einen als Diebstahlsicherungshebel
4 ausgebildeten zweiten Hebel sowie eine Antriebseinheit 5 aufweist.
Ferner weist ein solcher Kraftfahrzeugtürverschluss 1 in an sich bekannter
Weise entsprechende Kraftwirkungsketten für eine Innenbetätigung und/oder
eine Außenbetätigung sowie eine Innenverriegelung und eine Außenverriegelung
auf. Dieses ist nicht im Detail dargestellt. Der Verriegelungshebel 3 ist
üblicherweise als Zentralverriegelungshebel 3 ausgebildet, welcher
über die Antriebseinheit 5 betätigbar ist. Die Antriebseinheit
5 weist einen elektromotorischen Antrieb 6 und ein drehbares Stellglied
7 auf, wobei der Antriebsmotor 6 über eine Getriebeeinheit
8, z. B. eine Schnecke oder dergleichen auf das Stellglied 7 arbeitet.
Im Rahmen der Erfindung ist nun mit einem einzigen elektromotorischen
Antrieb 6 über das drehbare Stellglied 7 sowohl der Verriegelungshebel
3 aus einer ersten Funktionsstellung "entriegelt" in eine zweite Funktionsstellung
"verriegelt" als auch der Diebstahlsicherungshebel 4 aus einer ersten Funktionsstellung
"diebstahlentsichert" in eine zweite Funktionsstellung "diebstahlgesichert" überführbar
und umgekehrt.
Um dieses in konstruktiv einfacher und funktionssicherer Weise zu
gewährleisten, sind der Verriegelungshebel 3 und der Diebstahlsicherungshebel
4 über einen Kupplungshebel 9 miteinander verbunden. Das
bedeutet, dass über dem Kupplungshebel 9 der Diebstahlsicherungshebel
4 mit dem Stellglied 7 der Antriebseinheit 5 koppelbar
ist. Der Kupplungshebel 9 ist von einer Kupplungsfeder 19 beaufschlagbar,
welche an den Verriegelungshebel 3 angeschlossen ist. Dazu ist in den Verriegelungshebel
eine bogenförmige Langlochführung 20 angeordnet, in welche die
Feder 19 den Zapfen 12 beaufschlagt.
Die Figuren zeigen dabei, dass der Zentralverriegelungshebel
3 als um eine Schwenkachse 10 schwenkbarer Hebel und der Diebstahlsicherungshebel
4 ebenfalls als um eine Schwenkachse 11 schwenkbarer Hebel ausgebildet
sind, wobei sowohl der Diebstahlsicherungshebel 4 als auch der Zentralverriegelungshebel
3 mit z. B. ihren Endbereichen in den Wirkungsbereich des Stellgliedes
7 ragen. Zwischen dem Diebstahlsicherungshebel 4 und dem Zentralverriegelungshebel
3 ist der Kupplungshebel 9 ohne weitere Anlenkung an dem Kraftfahrzeugtürverschluss
1 gehalten. Der Kupplungshebel 9 ist folglich nicht selbst an
ein Gehäuse o. dgl. angelenkt. Dabei ist der Kupplungshebel 9 zunächst
einmal schwenkbar und verschiebbar an den Verriegelungshebel 3 angeschlossen.
Dazu greift der Kupplungshebel 9 mit einem endseitigen Zapfen
12 in eine Langlochführung 20 in den Zentralverriegelungshebel
3 ein. Mit seinem gegenüberliegenden Ende greift der Kupplungshebel
9 über einen zweiten Zapfen 13 in eine Langlochausnehmung
14 des Diebstahlsicherungshebels 4 ein. Außerdem greift der
Kupplungshebel 9 mit diesem Kupplungszapfen 13 in eine dem Diebstahlsicherungshebel
4 zugeordnete Steueraufnahme 16 des Stellgliedes 7 ein,
so dass über den Kupplungshebel 9 der Diebstahlsicherungshebel
4 mit dem Stellglied 7 der Antriebseinheit 5 koppelbar
ist.
Das Stellglied 7 ist als drehbare Stellscheibe
7 ausgebildet, wobei diese Stellscheibe 7 eine erste Steueraufnahme
15 für den Zentralverriegelungshebel 3und eine zweite Steueraufnahme
16 für den Diebstahlsicherungshebel 4 sowie den Kupplungshebel
9 aufweist. Ferner ist angedeutet, dass die drehbare Stellscheibe
7 als federbelastete Stellscheibe ausgebildet ist, welche mittels einer
Rückstellfeder 17 im Sinne einer "Mitte-Null-Feder" in einer Grundposition
gehalten wird bzw. nach erfolgter Betätigung durch den Antrieb 6 in
eine solche Grundposition zurückgeführt wird. Diese Grundposition ist
in 2 dargestellt. Die Figuren zeigen außerdem,
dass die zweite Steueraufnahme 16 in der Stellscheibe 7 als Ausnehmung,
nämlich als (bogenförmige) Langlochführung 16, ausgebildet
ist, in welche der Kupplungszapfen 13 des Kupplungshebels 9 eingreift.
Diese Langlochführung 16 ist im Ausführungsbeispiel als Z-förmige
Langlochführung bzw. stufenartige Langlochführung mit zwei auf unterschiedlichen
Radien angeordneten bogenförmigen Führungsbereichen ausgebildet. Die erste
Steueraufnahme 15 in der Stellscheibe ist als "offene" randseitige Stellausnehmung
15 ausgebildet, in welche ein Betätigungszapfen 18 des Verriegelungshebels
3 eingreift.
Von besonderer Bedeutung ist nun im Rahmen der Erfindung,
dass die Stellscheibe 7 durch eine erste Betätigung aus einer Grundposition
in einer vorgegebenen ersten Drehrichtung A über einen vorgegebenen Drehwinkel
den Verriegelungshebel 3 aus der Position "entriegelt" in die Position
"verriegelt" überführt, wobei die Stellscheibe 7 nach der ersten
Betätigung über die Rückstellfeder 17 in die Grundposition
zurückgeführt wird und dass anschließend durch eine zweite Betätigung
aus der Grundposition in derselben ersten Drehrichtung A der Diebstahlsicherungshebel
4 aus der Position "entsichert" in die Position "gesichert" überführt
wird. Der Kupplungshebel 9 ist dabei im Zuge der ersten Betätigung
von dem Verriegelungshebel 3 über die Kupplungsfeder 19 vorspannbar.
Damit überführt die Kupplungsfeder den Kupplungshebel 19 nach
Rückführung der Stellscheibe 7 in die Grundposition in eine den
Diebstahlsicherungshebel 4 und die Stellscheibe 7 koppelnde "aktivierte
Funktionsstellung", wobei der Diebstahlsicherungshebel 4 in dieser aktivierten
Funktionsstellung des Kupplungshebels 9 im Zuge einer zweiten Betätigung
in die Funktionsstellung "gesichert" überführbar ist.
Die Funktionsweise des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugtürverschlusses
1 soll nun anhand der 2 bis 7
erläutert werden:
2 zeigt die Anordnung zunächst einmal in einer
"Grundausgangsposition", in welcher der Zentralverriegelungshebel 3 sich
in der Position "entriegelt" und der Diebstahlsicherungshebel 4 in der
Position "entsichert" befinden. Die Stellscheibe 7 befindet sich in der
über die Feder 17 zurückgeführten Grundposition. Zum Zwecke
der Verriegelung wird nun der reversierbare elektromotorische Antrieb
6 bestromt und die Stellscheibe 7 in der ersten Drehrichtung A
(gegen den Uhrzeigersinn) gedreht. Eine vergleichende Betrachtung der
2 und 3 zeigt, dass im
Zuge dieser ersten Betätigung eine erste Steuerkante a der Steuerausnehmung
15 auf den Zentralverriegelungshebel 3 bzw. dessen endseitigen
Zapfen 18 arbeitet und folglich den Zentralverriegelungshebel
3 im Uhrzeigersinn um die Schwenkachse 10 verschwenkt und ihn
so in die Funktionsstellung "verriegelt" überführt. In dieser Funktionsstellung
des Zentralverriegelungshebels 3 wird üblicherweise die entsprechende
Kraftwirkungskette, z. B. Außenbetätigungskette unterbrochen bzw. blockiert.
Dieses ist nicht im Detail dargestellt. In 3 ist ferner
erkennbar, dass der Diebstahlsicherungshebel 4 seine Position im Zuge der
ersten Betätigung nicht verändert, da der Kupplungszapfen 13,
welcher den Diebstahlsicherungshebel 4 durchgreift, in der zugeordneten
Langlochführung 16 freibewegt werden kann. 3
zeigt jedoch, dass durch Verschwenken des Zentralverriegelungshebels 3
zugleich die Kupplungsfeder 19 von dem Kupplungshebel 9 innerhalb
der Langlochführung 20 vorgespannt wird. Durch die Zwangsführung
des Kupplungshebels 9 in der zugeordneten Führung 16 der
Stellscheibe 7 verbleibt der Kupplungshebel 9 jedoch im Wesentlichen
in seiner Ausgangsposition. Nach erfolgter Verriegelung gelangt die Stellscheibe
7 über die Rückstellfeder 17 automatisch in ihre Grundposition
(vgl. 4). In dieser Grundposition kann nun die vorgespannte
Kupplungsfeder 19 den Kupplungshebel 9 in der dargestellten Weise
innerhalb des Langloches 14 des Diebstahlsicherungshebels 4 verschieben,
so dass nun über den Kupplungshebel 9 bzw. dessen Kupplungszapfen
13 der Diebstahlsicherungshebel 4 mit der Stellscheibe
7 gekoppelt und folglich die Diebstahlsicherung gleichsam aktiviert wird.
Insofern zeigt 4 eine Funktionsstellung des Diebstahlsicherungshebels
4, in der der Diebstahlsicherungshebel zwar nach wie vor entsichert, jedoch
"aktiviert" ist. Ausgehend von dieser Grundposition der Stellscheibe in
4 kann nun durch erneute Bestromung des Elektromotors
6 die Stellscheibe nochmals in exakt derselben ersten Drehrichtung A (gegen
den Uhrzeigersinn) gedreht werden. Da sich der Verriegelungshebel 3 bereits
in der verriegelten Position befindet, erfolgt nun keine Manipulation des Verriegelungshebels
3 mehr. Eine vergleichende Betrachtung der 4
und 5 macht jedoch deutlich, dass nun der den Diebstahlsicherungshebel
4 durchgreifende Kupplungszapfen 13 gegen die zugeordnete Steuerkante
b der Langlochführung 16 in der Stellscheibe 7 anliegt, so
dass der Diebstahlsicherungshebel 4 gemäß 5
im Zuge der Drehung der Stellscheibe 7 um die Schwenkachse 11
im Uhrzeigersinn verschwenkt wird. 5 zeigt daher eine
Funktionsstellung, bei der sich der Verriegelungshebel 3 in der Position
verriegelt und der Diebstahlsicherungshebel 4 in der Position gesichert
befindet. Nun kann über die Rückstellfeder 17 die Stellscheibe
7 wieder in ihre Grundposition gelangen. Dieses ergibt sich aus einer vergleichenden
Betrachtung der 5 und 6.
Eine vergleichende Betrachtung der 6
und 7 macht ferner deutlich, dass nun durch eine Betätigung
bzw. Drehung der Stellscheibe 7 in umgekehrter Richtung B, nämlich
im Uhrzeigersinn in einem einzigen Vorgang sowohl der Verriegelungshebel
3 entriegelt als auch der Diebstahlsicherungshebel 4 ausgelegt
werden können. Denn die jeweils zugeordneten Steuerkanten c, d der zweiten
Steuerausnehmung 16 und der ersten Steuerausnehmung 15 greifen
nun an den zugeordneten Zapfen 18 am Verriegelungshebel 3 und
am Kupplungszapfen 13, welcher auch den Diebstahlsicherungshebel
4 durchgreift, an. Über die Rückstellfeder 17 gelangt
die Stellscheibe 7 dann aus der in 7 dargestellten
Position zurück in die bereits in 2 dargestellte
Ausgangsstellung.
Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, direkt aus
der Funktionsstellung gemäß 4 den Verriegelungshebel
3 wieder in die entriegelte Position zu überführen,
in dem nämlich ausgehend von 4 die Stellscheibe
7 in der entgegengesetzten Drehrichtung B (im Uhrzeigersinn) bewegt wird,
so dass dann nicht wie in 5 angedeutet, in die diebstahlgesicherte
Position, sondern wie in 7 angedeutet, in die entsicherte
und entriegelte Position gelangen würde.