Bauwerke sind heute so zu errichten, daß der Verlust der durch
die Wände nach außen dringenden Wärmeenergie minimiert wird. Gleiches
gilt für ältere Bauten, die entsprechend energiesparend nachgerüstet
werden.
Zu diesem Zweck erhalten die Außenwände dieser Bauwerke
üblicherweise eine von aussen aufgebrachte Wärmedämmung aus Verbundmaterial.
Dieses Material ist weich und hat eine Stärke je nach Ausführung von bis
zu 15 cm. Es kann bautechnisch keinerlei tragende Funktion ausüben.
Werden an solchen Fassaden von aussen weitere Teile montiert die statisch
bestimmt sein müssen, dann muß die Befestigung durch die Wärmedämmung
hindurchgeführt werden und im massiven Mauerwerk erfolgen. Die Dicke des genannten
Dämmmaterials bestimmt aufgrund ihrer weichen Struktur ein Strecke, in der
ein Maueranker keine seitliche Führung keinen Halt empfängt, Scherkräften
ausgesetzt ist und entsprechend dimensioniert werden muß. Ausserdem werden
Maueranker üblicherweise in Form von Edelstahlschrauben ausgebildet, die als
Befestigungselementen an Fassaden in Bohrlöcher gesetzt und dort mit zugelassenen
Spezialklebstoffen (z.B. Vinylester) fest verankert werden.
Die gleichen konstruktiven Probleme sind bei Wandverkleidungen aller
Art aus nicht-tragendem Material zu lösen (Holzlattenverkleidung, Kunststoffverkleidungen
etc.).
Bisherige Verankerungssysteme bedienen sich in der genannten Situation
statisch geeigneter H-Profile in der Dicke der Wärmedämmung, deren untere
flache Seite auf das massive Mauerwerk geschraubt wird und die so mit diesem sicher
verbunden wird. Auf die obere Flache Seite wird das an die Wand zu montierende Bauteil
geschraubt. Aufgrund des seitlichen Dämmaterials sind die im Mauerwerk befindlichen
Verankerungen nachträglich nicht mehr zugänglich.
Der im Schutzanspruch angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde,
daß bei diesen o.a. Konstruktionen nach Fertigstellung die im Mauerwerk befindlichen
Anker/Schrauben nicht mehr zugänglich sind und damit die vorgeschriebene regelmäßige
Haltbarkeitskontrolle nach DIN 1494-1 und BGVD36 (z.B. für Fluchtleiteranlagen,
Rettungstreppen und Rettungspodesten) nicht erfolgen kann
Dieses Problem wird mit den im Schutzanspruch aufgeführten Merkmalen
gelöst.
Mit der Erfindung wird erreicht, daß auch nach erfolgter Montage
die im Mauerwerk befindlichen und bisher innenliegenden Halteschrauben dennoch jederzeit
frei zugänglich bleiben und damit die die vorgeschriebene regelmäßige
Haltbarkeitskontrolle nach DIN 1494-1 und BGVD36 erfolgen kann Ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird anhand der 1 und 2
erläutert. Es zeigen
1 einen Verankerungstopf in der Aufsicht
2 einen Verankerungstopf in der Ansicht
In den Figuren ist der Verankerungstopf mit Bodenplatte (1),
Bohrungen/Schrauben für Bodenplattenverankerung (2), Seitenwand (3),
Frontbügel (4), Bohrungen/Schrauben für Objektverankerung (5)
dargestellt. Alle Teile bestehen aus Stahl, die Dimensionierung erfolgt nach statischen
Berechnungen.
Die Bodenplatte (1) die trägt die mit ihr verschweißte
Seitenwand (2) und bildet einen rechteckigen Topf. Anstelle einer Deckelplatte
wird quer über die Mitte des Topfes von langer Seite zu langer Seite der Frontbügel
(4) auf die Oberkante der Seitenteile derart geschweißt, daß
oberhalb und unterhalb des Frontbügels (4) auf Dauer Öffnungen
in etwa gleicher Größe wie der Frontbügel bestehen bleiben.
Eine im Mauerwerk zu verankernde Stahlkonstruktion (z.B. Feuerleiter,
Fluchttreppe) ist dann über Verschraubung mit dem Frontbügel (4)
sicher mit dem Untergrund so verbunden, daß dennoch die Zugänglichkeit
der Verschraubungen in der Bodenplatte (1) gewährleistet ist.