Dokumentenidentifikation |
EP1836887 08.11.2007 |
EP-Veröffentlichungsnummer |
0001836887 |
Titel |
Sämaschine |
Anmelder |
Rabe Agri GmbH, 49152 Bad Essen, DE |
Erfinder |
Gehrke, Rudolf Dipl.-Ing., 49152 Bad Essen, DE |
Vertragsstaaten |
AT, BE, BG, CH, CY, CZ, DE, DK, EE, ES, FI, FR, GB, GR, HU, IE, IS, IT, LI, LT, LU, LV, MC, MT, NL, PL, PT, RO, SE, SI, SK, TR |
Sprache des Dokument |
DE |
EP-Anmeldetag |
22.03.2007 |
EP-Aktenzeichen |
070058797 |
EP-Offenlegungsdatum |
26.09.2007 |
Veröffentlichungstag im Patentblatt |
08.11.2007 |
IPC-Hauptklasse |
A01C 7/10(2006.01)A, F, I, 20070828, B, H, EP
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Beschreibung[de] |
Die Erfindung betrifft eine Sämaschine gemäß
dem Oberbegriff des Anspruches 1. Derartige Sämaschinen zum Ausbringen von
Saatgut sind in vielfacher Weise in der Landwirtschaft bekannt. Einen besonders
hohen Stellenwert hat bei Ausbringen von Saatgut die Aussaatgenauigkeit der Sämaschine.
Damit die Sämaschine die gewünschte Aussaatmenge pro Flächeneinheit
gleichmäßig verteilt, wird die Sämaschine in der Regel vor der Aussaat
auf das auszubringende Saatgut eingestellt und zur Kontrolle der Einstellung wird
eine Abdrehprobe durchgeführt. Stimmt die Saatgutmenge der Abdrehprobe nicht
mit der gewünschten Aussaatmenge überein, so wird die Einstellung der
Aussaatmenge korrigiert.
Für die Durchführung einer Abdrehprobe sind verschiedene
Lösungen bekannt. So wird bei einer Sämaschine mit Bodenradantrieb zur
Durchführung einer Abdrehprobe mit einer Abdrehkurbel eine bestimmte Anzahl
von Kurbelumdrehungen gedreht. Das von der Sävorrichtung ausgebrachte Saatgut
wird in einem oder mehreren Auffangbehältern aufgefangen. Anschließend
wird der Inhalt des/der Auffangbehälter/s gewogen und mit der gewünschten
Aussaatmenge verglichen.
Bekannt ist auch, dass bei einigen Sämaschinenbauarten
zur Durchführung der Abdrehprobe die Abdrehkurbel in die Felge des Laufrades
oder auf die Achse des Bodenrades gesteckt wird. Nachteilig ist dabei, dass die
Abdrehprobe nur bei einem vom Boden abgehobenen Rad durchgeführt werden kann
und die Bedienperson kann die Abdrehprobe nur in gebückter Haltung durchführen.
Bei einer weiteren bekannten Sämaschinenbauart ist
die Abdrehkurbel zur Durchführung der Abdrehprobe an einem vom Antriebsrad
(Laufrad) entkuppelbaren Kettentrieb angebracht, wie es die Gebrauchsmusterschrift
DE 296 13 866 U1
offenbart. Diese Sämaschine weist auf dem Boden abstützende
Antriebsräder auf, die zum Antrieb der Säräder dienen. Der Saatkasten
mit der Sävorrichtung ist oberhalb der Antriebsräder angeordnet und unterhalb
der Sävorrichtung befinden sich die versetzt angeordneten höhenbeweglichen
Säschare. Auf der rechten Seite der Drillmaschine ist die Abdrehkurbel mit
dem Kettentrieb angebracht. Die Abdrehkurbel muss dabei während der Abdrehprobe
nach rechts gedreht werden.
Der Vorteil dieser Anordnung der Abdrehkurbel ist, dass
das Antriebsrad nicht vom Boden abgehoben werden muss und dass die Bedienperson
die Abdrehkurbel in aufrechter Haltung drehen kann. Nachteilig ist jedoch auch der
technische Aufwand an Antriebselementen. Zum Abdrehen mit einem Drehsinn nach rechts
ist die Abdrehkurbel nur auf der rechten Seite der Sämaschine bedienbar. Ein
weiterer Nachteil ist, dass die Abdrehkurbel nicht direkt in den Antrieb zwischen
dem Antriebsrad und dem Getriebe eingreifen kann, weil in der Regel zwischen dem
Antriebsrad und der Getriebeeingangswelle ein Übersetzungsverhältnis von
< 1 besteht, so dass die Bedienperson zur Durchführung einer Abdrehprobe
mehr Kurbelumdrehungen machen muss als bei einer Abdrehprobe über das Antriebsrad.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte
Sämaschine vorzuschlagen, die die Nachteile des Standes der Technik vermeidet
und in vorteilhafter Weise die Durchführung der Abdrehprobe erleichtert.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß nach den Merkmalen
des Patentanspruches 1 gelöst, wobei die weiteren Patentansprüche in vorteilhafter
Weise ergänzende Lösungen zeigen.
Die erfindungsgemäße Sämaschine weist einen
Rahmen mit einem Saatgutbehälter auf, wobei die Säschare am Rahmen angeordnet
sind. Abgestützt wird die Sämaschine auf dem Boden entweder von einem
Laufrad oder mehreren Laufrädern. Es ist auch möglich, den Rahmen der
Sämaschine derart zu gestalten, dass sich die Sämaschine auf einer Bodenwalze
und/oder einem Bodenbearbeitungsgerät abstützt.
Auf der linken Seite der Sämaschine sind das Getriebe
mit dem Antrieb vom Laufrad, die Einstellvorrichtung zur Verstellung des Übersetzungsverhältnisses
zwischen dem Laufrad und der Sävorrichtung sowie die Abdrehvorrichtung angeordnet.
Durch diese Anordnung der Abdrehvorrichtung und der Einstellvorrichtung für
das Getriebe auf der linken Seite der Sämaschine verbessert sich die Bedienbarkeit
der Sämaschine. Der Weg von der Schlepperkabine zur Abdreh- und Einstellvorrichtung
ist sehr kurz, weil die Bedienperson zum Einstellen der Sämaschine nicht um
den Schlepper oder um die Sämaschine herumlaufen muss, da bei modernen Schleppern
der Aufstieg zum Arbeitsplatz in der Kabine nur noch auf der linken Seite des Schleppers
angeordnet ist.
Vorteilhaft ist auch das Vorgelegegetriebe der Abdrehvorrichtung.
Das Übersetzungsverhältnis zwischen dem Laufrad und der Getriebeeingangswelle
sowie zwischen der Abdrehkurbel am Vorgelegegetriebe und der Getriebeeingangswelle
kann gleich sein, so dass die Abdrehkurbel sowohl am Rad als auch an der Abdrehvorrichtung
mit der gleichen Anzahl an Kurbelumdrehungen bedienbar ist. Bei auf dem Boden stehenden
Laufrad besteht die Möglichkeit, die Abdrehprobe mittels des Vorgelegegetriebes
durchzuführen. Ist das Laufrad vom Boden abgehoben, so kann die Abdrehprobe
am Laufrad durchgeführt werden. Dabei dreht die Bedienperson mit der Abdrehkurbel
das Laufrad mit einer bestimmten Anzahl an Umdrehungen. Während der Abdrehprobe
fällt das Saatgut von der Sävorrichtung in die Auffangmulde. Nach dem
Abdrehvorgang wird das aufgefangene Saatgut gewogen und mit der gewünschten
Ausbringmenge verglichen. Bei einer Abweichung zwischen der Abdrehmenge und der
gewünschten Ausbringmenge muss die Getriebeeinstellung korrigiert werden.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind den Unteransprüchen,
der Beispielbeschreibung und der Zeichnung zu entnehmen. Die Zeichnung zeigt eine
Sämaschine in einer Teilanansicht und in perspektivischer Darstellung.
Die erfindungsgemäße Sämaschine 1 stützt
sich auf den Laufrädern 4 ab, wobei nur das linke Laufrad 4 dargestellt ist.
Am Rahmen 3 sind die Säschare 8 nebeneinander beabstandet angeordnet und oberhalb
der Säschare 8 ist der Saatgutbehälter 2 mit dem Getriebe 6, der Abdrehvorrichtung
12 und der Sävorrichtung 5 angeordnet. Die Abdrehvorrichtung 12 und das Getriebe
6 mit der Getriebeeinstellvorrichtung 7 befinden sich in Arbeitsrichtung A auf der
linken Seite der Sämaschine 1. Mit dem im Getriebe 6 drehbar gelagerten Getriebestellhebel
17 wird das Übersetzungsverhältnis zwischen dem Laufrad 4 und dem Särad
18 verstellt. Unterhalb des Särades 18 befindet sich während der Abdrehprobe
die Auffangmulde 15 zum Auffangen des vom Särad 18 ausgebrachten Saatgutes
9.
Die Abdrehvorrichtung 12, die aus der Abdrehkurbel 10 und
dem Vorgelegegetriebe 13 besteht, befindet sich außerhalb vom Getriebe 6. Es
besteht jedoch die Möglichkeit, das Vorgelegegetriebe 13 in das Getriebe 6
oder in den nicht dargestellten Antrieb zwischen dem Laufrad 4 und dem Getriebe
6 zu integrieren. Eine weitere Möglichkeit der Anordnung des Getriebes 6 ist,
dass dieses unterhalb des Saatgutbehälters 2 angeordnet ist. Die Bedienung
der Getriebeeinstellvorrichtung 7 und der Abdrehkurbel 10 ist dabei vorteilhaft
auf der linken Seite der Sämaschine 1 möglich.
Das kleine Stirnrad 14' ist mit der Getriebeeingangswelle
11 formschlüssig verbunden und das große Stirnrad 14 hat eine Verbindung
mit der Abdrehkurbel 10, so dass die Abdrehkurbel 10 während des Abdrehvorganges
mit einem Drehsinn 16 nach rechts bedienbar ist. Das linke Laufrad 4 dreht sich
während der Arbeit in der Arbeitsrichtung A, jedoch mit einem Drehsinn 16'
nach links. Nach der Durchführung der Abdrehprobe besteht die Möglichkeit,
die Abdrehkurbel 10 werkzeuglos vom Vorgelegegetriebe 13 zu trennen und in einer
nicht dargestellten Halterung auf der linken Seite der Sämaschine 1 abzulegen.
Bezugszeichenliste
- 1
- Sämaschine
- 2
- Saatgutbehälter
- 3
- Rahmen
- 4
- Laufrad
- 5
- Sävorrichtung
- 6
- Getriebe
- 7
- Getriebeinstellvorrichtung
- 8
- Säschar
- 9
- Saatgut
- 10
- Abdrehkurbel
- 11
- Getriebeeingangswelle
- 12
- Abdrehvorrichtung
- 13
- Vorgelegegetriebe
- 14
- Stirnrad
- 14'
- Stirnrad
- 15
- Auffangmulde
- 16
- Drehsinn (rechts)
- 16'
- Drehsinn (links)
- 17
- Getriebestellhebel
- 18
- Särad
- A
- Arbeitsrichtung
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Anspruch[de] |
Sämaschine (1) mit einem Rahmen (3), der sich über
Läufräder (4) oder einer Bodenwalze auf dem Boden abstützt
und am unteren Ende des Rahmens (3) nebeneinander auf Abstand in der Höhe
schwenkbar angeordnete Säschare (8) aufweist, die das Saatgut
(9) in den Boden ablegen, wobei oberhalb der Säschare (8) ein
Saatgutbehälter (2) mit einer Sävorrichtung (5) angeordnet
ist und auf der linken Seite der Sämaschine (1) ein Getriebe
(6) mit einer Abdrehvorrichtung (12) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet,
dass die Abdrehvorrichtung (12) zwischen der Abdrehkurbel (10)
und der Getriebeeingangswelle (11) ein Vorgelegegetriebe (13) aufweist
und das Übersetzungsverhältnis zwischen der Abdrehkurbel (10) und
der Getriebeeingangswelle (11) < 1 ist, vorzugsweise ist das Übersetzungsverhältnis
zwischen dem Laufrad (4) und der Getriebeeingangswelle (11) sowie
zwischen der Abdrehkurbel (10) und der Getriebeeingangswelle (11)
gleich.
Sämaschine (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass das Vorgelegegegetriebe (13) Stirnräder (14,14') unterschiedlicher
Größe aufweist.
Sämaschine (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass das Vorgelegegetriebe (13) Bestandteil des Antriebes zwischen dem
Laufrad (4) und der Getriebeeingangswelle (11) ist.
Sämaschine (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass das Stirnrad (14') Bestandteil der Getriebeeingangswelle
(11) ist.
Sämaschine (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass das Stirnrad (14) und die Abdrehkurbel (10) unlösbar
miteinander verbunden sind.
Sämaschine (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Abdrehkurbel (10) mit dem Stirnrad (14) werkzeuglos verbindbar
und lösbar ist.
Sämaschine (1) nach einem oder mehreren der vorgenannten
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdrehkurbel (10)
zum Durchführen der Abdrehprobe einen Drehsinn (16) nach rechts aufweist.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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