Die Erfindung betrifft einen Nadelhalter für eine
Nähmaschine, insbesondere für eine Industrienähmaschine. Bei Nähmaschinen
müssen Nähnadel, Stichplatte, Greifer und Nadelschutz in Bezug auf einander
genau positioniert werden, um insbesondere beim Nähen mit hoher Nähgeschwindigkeit
und somit hoher Stichzahl eine zuverlässige Stichbildung sicherzustellen. Ist
die Abstimmung der Position des Greifers in Bezug auf die Nadel unzureichend, kann
es zu Fehlstichen, Nadel- und Fadenbrüchen sowie Beschädigungen an Greifer
und Nadelschutz kommen.
Nähmaschinennadeln werden insbesondere hinsichtlich
ihrer Dicke im Hinblick auf das Nähgut ausgewählt. Dementsprechend ergibt
sich die Notwendigkeit auf ein und derselben Nähmaschine, verschieden dicke
Nähnadeln einzusetzen.
Nähmaschinennadeln weisen in Nachbarschaft ihres Öhrs
eine Hohlkehle auf, in die der Greifer bei der Stichbildung eintaucht, um einen
durch das Nähgut gestochenen Faden aufzunehmen. Verschieden dicke Nähnadeln
haben verschieden tiefe Hohlkehlen. Der Boden oder Grund der Hohlkehle hat somit
bei unterschiedlich dicken Nähmaschinennadeln unterschiedliche Positionen.
Dies ist aus der
DE 103 34 023 A1
ersichtlich, die eine Systematik zur Herstellung von Nadeln unterschiedlicher
Dicken offenbart. Bei Verwendung dieser Nähnadeln muss die Greiferposition
nicht auf die jeweils verwendete Nadeldicke abgestimmt werden. Die Anwendung der
Lehre von
DE 103 34 023
führt bei Nadeln mit großem Nadeldurchmesser im Bereich der
Hohlkehle zu einem kleinen Nadelquerschnitt im Vergleich zum Nadelquerschnitt im
Bereich des Nadelschafts. Dies erhöht die Bruchanfälligkeit insbesondere
bei Nadeln mit großem Nadeldurchmesser (Nm).
Bei Haushaltsnähmaschinen werden zur Umgehung der
Greiferverstellung Nadeln vorgesehen, die einen abgeflachten Kolben aufweisen. Die
Abflachung ist bei unterschiedlich starken Nähmaschinennadeln (Nadeln mit unterschiedlichem
Nominaldurchmesser) unterschiedlich stark ausgebildet, um sicherzustellen, dass
keine Greiferverstellung erforderlich ist, wenn unterschiedlich dicke Nadeln eingesetzt
werden sollen. Bei Industrienähmaschinen werden in der Regel jedoch Nadeln
mit zylindrischem Kolben verlangt. Damit legt der Nadelhalter die Mittelachse aller
Nähnadeln einheitlich fest.
Die Justage eines Greifers zur Anpassung an Nähnadeln
mit unterschiedlicher Stärke ist in der Regel mit hohem Arbeitsaufwand verbunden
und erfordert zudem eine geübte Fachkraft. Insbesondere bei Steppstichmaschinen
mit vertikal angeordneter Greiferachse ist die Nachjustierung des Greifers und des
Nadelschutzes ziemlich aufwendig, was zu Stillstandszeiten und hohem Einrichtaufwand
führt.
Davon ausgehend ist es Aufgabe der Erfindung, eine Möglichkeit
zu schaffen, an Nähmaschinen, insbesondere Industrienähmaschinen, Nadeln
mit unterschiedlicher Nadelstärke zu verwenden, ohne dazu den Greifer nachstellen
zu müssen.
Diese Aufgabe wird mit dem Nadelhalter nach Anspruch 1
gelöst:
Der Nadelhalter weist eine Halteeinrichtung zur Aufnahme
einer Nähnadel auf, um diese in einer Halteposition festzuhalten. An der Halteeinrichtung
ist eine Verstelleinrichtung vorgesehen, mit der die Halteposition der Halteeinrichtung
in einer Richtung quer zu der Nähnadel und somit auch quer zu der Nadelstange
verstellbar ist. Damit kann sichergestellt werden, dass verschieden dicke Nähnadeln
jeweils so positioniert sind, dass der Grund ihrer Hohlkehle in ein und derselben
Relativposition in Bezug auf den mit der Nähnadel zusammen wirkenden Greifer
zu liegen kommt. Die Einstellung der Nadelposition ist in der Regel wesentlich einfacher
als die Einstellung einer Greiferposition. Die Nadel liegt oberhalb des Nähtischs
frei zugänglich. Die Einstellung der Nadelposition ist somit ähnlich einfach
ausführbar wie beispielsweise das Auswechseln der Nadel.
Durch die Querverstellung der Nadeln weist diese keine
definierte Nulllage auf. Möglicherweise sind deshalb Stichplatten mit unterschiedlichen
Stichlochpositionen zu verwenden. Ein Stichplattenwechsel ist jedoch auch für
weniger geübte Mitarbeiter leicht durchführbar.
Es sind auch Nähmaschinen bekannt, bei denen die Nadel
in eine Bohrung einsticht, welche in den Mitteln die den Nähguttransport sicherstellen
enthalten ist. Diese Nähmaschinen enthalten keine Stichlochplatte. Die Bohrung
ist so geformt, dass eine Anpassung der Position aufgrund eines Nadelwechsels nicht
notwendig ist.
Bei dem erfindungsgemäßen Nadelhalter kann die
Nähmaschinennadel gegenüber der eigentlichen Nadelstange, an der die Nähnadel
gehalten ist und die bei Nähbetrieb vertikal auf- und abgehend bewegt wird,
verschiebbar angeordnet sein, so dass die Nadel auf den Greifer zu bzw. von dem
Greifer weg bewegt werden kann. Die Greiferposition kann dabei unverändert
bleiben.
Die Verstelleinrichtung kann bei einer ersten Ausführungsform
eine Klemmeinrichtung umfassen, mit der der Kolben der Nähnadel gegen ein positionsverstellbares
Anlagemittel gespannt wird. Eine Positionsverstellung des Anlagemittels kann z.B.
in Stufen oder stufenlos erfolgen, um die Nähnadel in ihrer jeweils gewünschten
Position festzuklemmen. Die Verstelleinrichtung weist ein verstellbares Element
auf, an dem die Nähnadel anliegt (dann bildet das Element ein Anlagemittel)
oder das die Nähnadel hält (dann bildet das Element ein Haltemittel).
Das verstellbare Element kann auch in Form auswechselbarer Beilagen ausgebildet
sein. Alle genannten Alternativen eignen sich zur Realisierung der Erfindung.
Im Idealfall wird es bei einer stufenlosen Positionsverstellung
möglich, für beliebige Nadelstärken den optimalen Nadel-Greifer-Abstand
einzustellen. In vielen Fällen werden jedoch ohnehin nur Nadeln mit vorbestimmter
Stärke verwendet. In solchen Fällen genügt es, wenn der Nadelhalter
Einstellpositionen für Nadeln der entsprechenden Nadelstärke gestattet.
Des Weiteren ist es möglich, die Verstellmöglichkeiten auf Stufen von
beispielsweise 0,1 mm bis 0,2 mm zu beschränken. Beispielsweise kann eine mechanische
verstellvorrichtung mit einem Rastmaß vorgesehen werden, das eine vorbestimmte
Größe von z.B. 0,2 mm aufweist. Die Nadeln können in mehrere, beispielsweise
vier, Gruppen eingeteilt werden. Gruppe 1 kann Nadeln mit dem Durchmesser Nm 80,
90, 100 umfassen. Gruppe 2 umfasst Nadeln mit dem Durchmesser Nm 110, 120, 130.
Gruppe 3 umfasst Nadeln mit Nm 140, 150, 160. Gruppe 4 umfasst dann beispielsweise
Nadeln mit Nm 180, 190, 200. Eine mechanische Verstellvorrichtung mit vier Positionen
kann alle wesentlichen Nadelstärken der Gruppen 1 bis 4 abdecken, wobei jede
Verstellposition jeweils einer der Gruppen zugeordnet ist. Damit wird den meisten
in der Praxis auftretenden Genauigkeitsanforderungen Rechnung getragen.
Es ist möglich, die Verstellung manuell vorzunehmen.
Die entsprechenden manuellen Verstelleinrichtungen sind vorzugsweise Stufenverstelleinrichtungen.
Fehleinstellungen werden so auf einfache Weise ausgeschlossen. Der Bediener muss
lediglich die richtige Raststufe oder Einstellstufe wählen. Die Verstelleinrichtung
kann durch eine Schaltwelle, Rasterschaltung, Reihenschaltung oder auch durch Verwendung
geeigneter Beilagen erfolgen. Ebenso ist es möglich, mittels Piezotechnik d.h.
Piezoantrieben oder Stellmotoren den Abstand der Nähnadel zu dem Greifer elektronisch
zu verstellen. Eine elektronische Ansteuerung ist insbesondere vorteilhaft, weil
durch sie gewünschte Maschineneinstellungen reproduzierbar erhalten werden
können.
Im Idealfall wird jeder Nadelstärke genau eine Position
der Nähnadel bzw. der Verstelleinrichtung zugeordnet und somit erreicht, dass
der optimale Greiferabstand eingehalten wird. Im Falle einer elektronischen Regelung
ist eine stufenlose Einstellmöglichkeit vorteilhaft.
Weitere Einzelheiten vorteilhafter Ausführungsformen
der Erfindung ergeben sich aus der Zeichnung, der Beschreibung oder Ansprüchen.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung
veranschaulicht. Es zeigen:
- Figur 1
- eine Nähmaschine in einer schematisierten, ausschnittsweisen Darstellung,
- Figur 1a
- eine Nähnadel der Nähmaschine nach Figur 1 in ausschnittsweiser Darstellung
und in einem anderen Maßstab,
- Figur 2
- eine Nadelstange mit Nadelhalter und Rastwelle zur Verstellung der Nadelposition
in schematisierter Vertikalschnittdarstellung,
- Figur 3
- den Nadelhalter nach Figur 2 in einer anderen Vertikalschnittdarstellung, wobei
die Schnittfläche in einem 90°-Winkel zu der Schnittfläche gemäß
Figur 2 steht,
- Figur 4
- den Nadelhalter nach Figur 2 und 3 in einer Horizontalschnittdarstellung,
- Figur 5
- eine abgewandelte Ausführungsform des Nadelhalters für die Nähmaschine
nach Figur 1,
- Figur 6
- den Nadelhalter nach Figur 5 in einer Horizontalschnittdarstellung,
- Figur 7
- eine weiter abgewandelte Ausführungsform des Nadelhalters für eine
Nähmaschine nach Figur 1 in schematisierter Seitenansicht,
- Figur 8
- den Nadelhalter nach Figur 7 in einer Stirnansicht,
- Figur 9
- den Nadelhalter nach Figur 7 im Horizontalschnitt,
- Figur 10
- eine abgewandelte Ausführungsform des Nadelhalters für eine Nähmaschine
nach Figur 1 und
- Figur 11
- eine weitere abgewandelte Ausführungsform des Nadelhalters für die
Nähmaschine nach Figur 1 in schematisierter Seitenansicht.
In Figur 1 ist auf schematisierte Weise ein Ausschnitt
aus einer Nähmaschine 1 anhand einer Nadelstange 2 eines zur Nähmaschine
1 gehörigen Tischs 3, einer Nähnadel 4, eines Fu-ßes 5 und eines
Greifers 6 veranschaulicht. Bei dem veranschaulichten Greifer 6 handelt es sich
um einen alternierenden Greifer 6 mit horizontaler Drehachse. Die Darstellung eines
alternierenden Greifers 6 ist beispielhaft gewählt, gleiches gilt auch für
rotierende Greifer. Die Nähnadel 4 ist an der Nadelstange 2 mittels eines Nadelhalters
7 befestigt. Die Nadelstange 2 ist mit einer Antriebseinrichtung verbunden und,
wie in Figur 1 durch einen Pfeil 8 schematisch veranschaulicht, hin- und hergehend
antreibbar. Sie führt dabei eine Linearbewegung entlang der Längsrichtung
der Nähnadel 4 aus. Mit anderen Worten, die Nähnadel 4 ist parallel zu
der Nadelstange 2 und deren Bewegungsrichtung orientiert. Die Nähnadel 4 weist
an ihrem oberen Ende einen zylindrischen Abschnitt auf, der als Kolben bezeichne
wird und der Befestigung der Nähnadel 4 dient. Der Kolben ist konzentrisch
zu der übrigen Nähnadel 4 angeordnet, und weist einen Durchmesser auf,
der dem der verwendeten Nähnadeln 4 entspricht. Alle Nähnadeln 4, welche
einer-Nähmaschine und deren Nadelstange 2 zugeordnet sind, weisen unabhängig
ihrer Stärke den gleichen Kolbendurchmesser auf.
Der Fuß 5 weist einen Schlitz 60 auf, der von der
Nähnadel 4 durchstochen werden kann. Dem Stofftransport dienende, unterhalb
des Fußes 5 angeordnete Mittel sind nicht veranschaulicht. Unter dem Fuß
5 ist des Weiteren eine Stichlochplatte 9 angeordnet, die eine von der Nähnadel
4 zu durchstechende Öffnung 10 aufweist. Unter der Stichlochplatte 9 sitzen
der beweglich angeordnete Greifer 6, der eine Spitze 6a aufweist, und ein Nadelschutz
11, an dem sich die Flanke der Nadelspitze abstützen kann, wenn sich die Nadel
4 im Bereich ihres unteren Umkehrpunktes bewegt. Dies führt zu einer Stabilisierung
der Querbewegung der Nähnadel 4. Die Querbewegung der Nähnadel 4, welche
an sich unerwünscht ist, hängt von den Nähbedingungen, dem Nähprozess
ab. Führt die Nähnadel keine Querbewegungen durch, bzw. werden diese durch
den Nadelschutz 11 egalisiert, erleichtert dies dem Greifer 6 den Faden zu greifen.
Dabei tritt der Greifer 6 in eine an der Nähnadel 4 vorgesehene Hohlkehle 12
ein, um einen durch ihr Öhr 13 laufenden Faden zu fassen.
Die Nähnadel 4 ist in Figur 1a gesondert veranschaulicht.
Das Öhr 13 ist ihrer Spitze 14 benachbart angeordnet. Eine Nadelrinne 15 bzw.
Fadenrinne mündet in das Öhr 13. An der der Nadelrinne 15 gegenüber
liegenden Seite ist die Hohlkehle 12 angeordnet. Die Nähnadel 4 und der Greifer
6 werden in Bezug auf einander so bewegt, dass die Spitze 6a des Greifers 6 in die
Hohlkehle 12 fasst und dabei den Boden derselben eben nicht oder allenfalls mit
geringem Druck berührt.
Der Nadelhalter 7 gestattet die Lagerung verschieden dicker
Nähnadeln mit einheitlichen zylindrischer. Kolben und deren Positionierung
an der Nadelstange 2, so dass trotz unterschiedlicher Nadelstärke die Böden
der Hohlkehlen 12 verschieden dicker Nadeln in Bezug auf den Greifer 6 an einheitlicher
Position stehen. Der dazu verwendete Nadelhalter 7 ist in Figur 2 gesondert im Vertikalschnitt
veranschaulicht. Er bildet ein z.B. quaderförmiges Gehäuse, an dessen
Oberseite ein Fortsatz 61 mit einer Gewindesackbohrung versehen ist. Der Fortsatz
61 kann von einer endseitigen Stufenbohrung aufgenommen werden, die in der Nadelstange
2 ausgebildet ist. Zur Verbindung zwischen Nadelstange 2 und Nadelhalter 7 dient
eine Schraube 16.
Der Nadelhalter 7 umschließt einen Innenraum 17, in
dem ein Gleitstück 18 quer zu der Längsrichtung der Nadelstange 2 wie
auch quer zu der Längsrichtung der Nähnadel 4 verstellbar gelagert ist.
Die Verstellrichtung ist in Figur 2 durch einen Pfeil angedeutet. Das Gleitstück
18 bildet eine Lagereinrichtung 19 für die Nähnadel 4. Wie Figur 3 veranschaulicht,
durchgreift es mit einem Steg 20 einen an der Unterseite des Nadelhalters 7 vorgesehenen
Schlitz 21. An dem aus dem Nadelhalter 7 heraus ragenden Ende ist eine Sackbohrung
22 zur Aufnahme des Kolbens der Nähnadel 4 vorgesehen. Ein oder mehrere diese
Sackbohrung 22 in Querrichtung schneidende Gewindebohrungen 23 dienen zur Aufnahme
von Klemmschrauben zur Arretierung der Nähnadel 4.
Das Gleitstück 18 wird durch ein Spannmittel, beispielsweise
in Form eines Federmittels, insbesondere in Form einer Druckfeder 24, in einer Verstellrichtung
vorgespannt und gegen ein Anlagemittel 25 gedrückt. Dieses wird bei dieser
Ausführungsform durch eine Rastwelle 26 gebildet, die zwei oder mehrere, z.B.
vier, Rastpositionen aufweist, die entsprechend durch abgeflachte Seitenflächen
definiert werden. Die Abstände dieser Seitenflächen von einer Drehachse
27 sind unterschiedlich groß. Die Rastwelle 26 ist quer zu der Nadelstange
2 und der Nähnadel 4 angeordnet und ragt mit einem Ende aus dem Nadelhalter
7 heraus. Wie Figur 4 veranschaulicht, kann an dem Ende eine Handhabe beispielsweise
in Form eines Stellrads 28 angeordnet sein. Die im Wesentlichen ebenen Seitenflächen
der Rastwelle 26 liegen parallel zu der Drehachse 27, die ihrerseits parallel zu
einer ebenen Seitenfläche 29 des Gleitstücks 18 angeordnet ist.
Die Druckfeder 24 oder jedes andere geeignete Spannmittel
und das Anlagemittel 25 bilden eine Verstelleinrichtung 30 zur Verstellung der Querposition
des Gleitstücks 18 in Bezug auf die Längsachse der Nadelstange 2 und somit
eine Verstellung für die Nähnadel 4. Die Verstelleinrichtung 30 arbeitet
wie folgt:
Es wird beispielsweise davon ausgegangen, dass die vier
im Wesentlichen ebenen Seitenflächen der etwa quaderförmigen Rastwelle
26 in Abständen zu der Drehachse 27 angeordnet sind, die sich um jeweils 0,2
mm voneinander unterscheiden. Diese Unterschiede sind in Figur 2 zur Veranschaulichung
weit übertrieben dargestellt. Der Nadelhalter 7 eignet sich beispielsweise
zur Lagerung und Halterung von Nähnadeln vom Durchmesser Nm 80 bis zum Durchmesser
Nm 200. Beispielsweise gehören die Nadeln von Nm 80 bis Nm 100 in eine erste
Gruppe, von Nm 110 bis Nm 130 in eine zweite Gruppe, von Nm 140 bis Nm 160 in eine
dritte Gruppe und von Nm 180 bis Nm 200 in eine vierte Gruppe. Der Bediener wählt
nun eine geeignete Nähnadel aus einer der vier Gruppen aus und stellt die Rastposition
der Rastwelle 26 entsprechend ein. Die Position der Rastwelle in Bezug auf die vier
Nadelgruppen kann beispielsweise anhand von vier, an der Außenseite des Nadelhalters
2 oder an dem Stellrad 28 vorgesehene Markierungen geschehen. Ist die Einstellung
vorgenommen wird die Nähnadel in der Sackbohrung 22 festgespannt. Falls erforderlich
kann die Stichplatte 9 angepasst oder ausgewechselt werden. Eine Greiferverstellung
ist nicht erforderlich. Es kann somit nach Nadelwechsel und Einstellung der Verstelleinrichtung
30 mit dem Nähbetrieb begonnen werden.
Die Figuren 5 und 6 veranschaulichen eine abgewandelte
Ausführungsform des Nadelhalters 7, bei dem die Verstelleinrichtung 30 ohne
Lagereinrichtung 19 auskommt. Dies wird nachstehend erläutert, wobei ergänzend
auf die vorige Beschreibung verwiesen wird, die zutrifft soweit gleiche Bezugszeichen
verwendet sind und nichts Gegenteiliges ausgeführt wird.
In dem Innenraum 17 des Nadelhalters 7 ist ein drehbar
gelagertes Aufnahmeprisma 31 gelagert. Dieses weist an seinen Umfang drei, vier
oder mehrere jeweils von zwei vorzugsweise ebenen Anlageflächen 32, 33 begrenzte
Ausnehmungen auf, an denen ein durch eine Bohrung in den Innenraum 17 geführtes
Ende der Nähnadel 4 Anlage findet. Die Anlageflächen 32, 33 sind in einem
beispielsweise rechten Winkel zueinander orientiert. Den Anlageflächen 32,
33 gegenüber liegend ist in dem Gehäuse des Nadelhalters 7 eine Gewindebohrung
34 angeordnet, in der eine Klemmschraube 35 sitzt. Diese dient dazu, den Schaft
bzw. Kolben der Nähnadel 4 gegen das Anlagemittel, das Prisma 31 zu klemmen.
Das Prisma 31 ist mittels einer Welle 36 in dem Nadelhalter
7 um die Drehachse 27 drehbar gelagert, die quer zu der Nähnadel 4 orientiert
ist, und deren Ende aus dem Nadelhalter 7 heraus ragt und das Stellrad 28 trägt.
Außerdem ist die Welle 36 gegen die Kraft einer Feder 37 oder eines sonstigen
geeigneten Spannmittels längs verstellbar. Dem Prisma 31 der Welle 36 oder
dem Stellrad 28 kann außerdem eine Rasteinrichtung 38 zugeordnet sein, die
im einfachsten Falle, wie veranschaulicht, durch einen Raststift 39 gebildet wird,
dem unterschiedliche, um die Welle 36 herum angeordnete Rastlöcher 62 zugeordnet
sind.
Das Prisma 31 weist im vorliegenden Ausführungsbeispiel
vier Anlageflächenpaare auf. In Figur 6 liegt der Schaft der Nähnadel
4 an den Anlageflächen 32, 33. Weitere Anlageflächenpaare sind von den
Anlageflächen z.B. 40, 41 bzw. 42, 43 gebildet. Dabei sind aus Figur 6 nur
drei Anlageflächenpaare ersichtlich. Das Ausführungsbeispiel enthält
tatsächlich 4 dieser Anlageflächenpaare. Die jeweiligen Anlageflächenpaare
definieren unterschiedliche Anlagepositionen für den Schaft der Nähnadel
4, indem sie in Bezug auf die Drehachse 27 unterschiedlich positioniert sind.
Zum Wechsel der Nadelstärke wird zunächst die
Klemmschraube 35 gelöst und die Nähnadel 4 entfernt. Sodann wird das Stellrad
28 in Axialrichtung ziehend bewegt, um den Stift 39 aus seiner Bohrung herauszubringen.
Sobald er freigekommen ist, kann das Stellrad 28 in die gewünschte Rastposition
gedreht werden, die der nun zu verwendenden Nadelstärke entspricht. Wird das
Stellrad 28 freigegeben, drückt die Feder 37 die Welle 36 in ihre Ursprungsposition
zurück, wobei der Stift 39 in eine entsprechende andere Bohrung 62 einfährt.
In der neuen Rastposition ist nun ein anderes Anlageflächenpaar
an der der Klemmschraube 35 zugewandten Stelle angekommen. Es wird nun die Nähnadel
4 mit gewünschter Nadelstärke in den Zwischenraum zwischen den betreffenden
Anlageflächen und der Klemmschraube 35 eingeführt und die Klemmschraube
35 festgespannt. Es kann nun der Nähvorgang aufgenommen oder fortgesetzt werden.
Die Figuren 7 bis 9 veranschaulichen ein weiteres Ausführungsbeispiel,
das zudem mehr Rastpositionen aufweist. Mit Ausnahme der nachstehend erläuterten
Besonderheiten gilt die vorstehende Figurenbeschreibung entsprechend für die
Ausführungsform nach den Figuren 7 bis 9 unter Zugrundelegung gleicher Bezugszeichen.
In dem Innenraum 17 des Nadelhalters 7 ist ein Rasteinsatz
44 vorgesehen, der an einer der Klemmschraube 35 zugewandten Seite eine Reihe prismatischer
Aufnahmen 45, 46, 47, 48, 49, 50 aufweist. Diese sind nicht ganz identisch sondern
so ausgebildet, dass sie für die Nähmaschinennadel 4 jeweils um einen
gewünschten Betrag unterschiedliche Querpositionen in Bezug auf die Nadelstange
2 festlegen. Im Übrigen ist der Schieber 44 zylindrisch ausgebildet, um so
in die ebenfalls etwa zylindrische Bohrung des Innenraums 17 zu passen.
An der der Klemmschraube 35 gegenüber liegenden Seite
des Nadelhalters 7 ist dieser mit einem Fenster 51 versehen, das, wie Figur 7 veranschaulicht,
eine im Wesentlichen gerade Kante 52 und an der gegenüber liegenden Seite eine
gezahnte Kante 53 aufweist. Die gezahnte Kante 53 wird durch eine Reihe von etwa
halbkreisförmigen Ausschnitten gebildet, in der ein sich von der Rückseite
des Schiebers 44 weg erstreckender Zapfen 54 liegt. Dieser kann in Richtung des
Pfeils gemäß Figur 8 aus einem entsprechenden Zahnzwischenraum heraus
geschwenkt werden, wobei sich der Schieber 44 um seine Längsachse dreht. Der
aus dem Nadelhalter 7 heraus ragende Zapfen 54 kann als Handhabe dienen, um den
Schieber 44 in gewünschte Axialpositionen zu verfahren. Ist eine entsprechende
Axialposition gewählt, kann eine Nähnadel 4 durch die Öffnung 22
in die entsprechend ausgewählte Aufnahme 45 bis 50 geschoben und mittels der
Klemmschraube 35 an dem Schieber 44 festgespannt werden.
Figur 10 veranschaulicht eine weitere Ausführungsform
der Erfindung, bei der der Nadelhalter 7 an der Nadelstange 2 mittels eines Schiebers
55 verstellbar ist. Dieser steht mit einer gestuften Seitenfläche 56 einer
Ausnehmung des Schiebers 7 in Berührung, der an der Nadelstange 2 quer verstellbar
gelagert ist. Jede Stufe der Seitenfläche 56 ist einer Nadelgruppe zugeordnet.
Das Ausführungsbeispiel gemäß Figur 10 zeigt 4 Stufen. Wird eine
feinere Verstellung bzw. Positionierung der Nadel 4 in Bezug auf die Nadelstange
2 erwünscht, können mehrere Stufen vorgesehen werden. Zum Festklemmen
in Verschiebepositionen, die er jeweils einnimmt, dienen entsprechende Schrauben
57, 58, 64. Der Vorzug dieser Ausführungsform liegt in ihrer Schlankheit und
in ihrem geringen Gewicht. Soll eine stufenlose Verstellung ermöglicht werden,
kann die Seitenfläche 56 als Keilfläche ausgebildet werden. Die manuelle
Einstellung ist dann jedoch etwas anspruchsvoller. Beispielsweise kann sie anhand
von Orientierungsmarken vorgenommen werden.
Figur 11 veranschaulicht eine weitere Ausführungsform
der Erfindung, für die die vorige Beschreibung mit Ausnahme der nachstehend
erläuterten Besonderheiten gilt.
In oder an dem Nadelhalter 7 ist die Lagereinrichtung 19
vorgesehen, die der Aufnahme der Nähnadel dient. Die Lagereinrichtung 19 ist
mittels eines elektrisch betätigbaren Stellantriebs 63 verstellbar. Dieser
kann beispielsweise durch einen Elektromotor, einen Piezoantrieb oder dergleichen
gebildet sein. Über ein Getriebe bewirkt er die gewünschte Verstellung
der Lagereinrichtung 19. Beispielsweise kann das Getriebe aus einer Gewindespindel
58 und einer von dieser angetriebenen Spindelmutter 59 bestehen, die mit der Lagereinrichtung
19 verbunden ist. Es können ein oder mehrere Positionssensoren vorgesehen sein,
um die Drehposition des Stellantriebs 63 oder die Linearposition der Spindelmutter
59 zu erfassen. Damit ist eine fern gesteuerte, vorzugsweise stufenlose Verstellung
der Position der Längsachse der Nähnadel 4 in Bezug auf die Längsachse
der Nadelstange 2 möglich.
Der erfindungsgemäße Nadelhalter 7 ist insbesondere
für Industrienähmaschinen vorgesehen, bei denen Nähmaschinennadeln
mit unterschiedlicher Nadelstärke und vorzugsweise zylindrischem Kolben oder
Schaft in Querrichtung verstellbar gelagert bzw. gehalten sind. Damit kann eine
Abstimmung der Relativposition zwischen Nähnadel 4 bzw. dem Boden der Hohlkehle
12 der Nähnadel 4 und dem Greifer 6 vorgenommen werden, ohne dazu die Greiferposition
und/oder die Nadelschutzposition verstellen zu müssen.
Bezugszeichenliste:
- 1
- Nähmaschine
- 2
- Nadelstange
- 3
- Tisch
- 4
- Nähnadel
- 5
- Fuß
- 6
- Greifer
- 6a
- Greiferspitze
- 7
- Nadelhalter
- 8
- Pfeil
- 9
- Stichlochplatte
- 10
- Öffnung
- 11
- Nadelschutz
- 12
- Hohlkehle
- 13
- Öhr
- 14
- Spitze
- 15
- Nadelrinne, Fadenrinne
- 16
- Schraube
- 17
- Innenraum
- 18
- Gleitstücke
- 19
- Lagereinrichtung
- 20
- Steg
- 21
- Schlitz
- 22
- Sackbohrung, Öffnung
- 23
- Gewindebohrung
- 24
- Druckfeder
- 25
- Anlagemittel
- 26
- Rastwelle
- 27
- Drehachse
- 28
- Stellrad
- 29
- Seitenfläche
- 30
- Verstelleinrichtung
- 31
- Prisma, Anlagemittel
- 32, 33
- Anlageflächen
- 34
- Gewindebohrung
- 35
- Klemmschraube
- 36
- Welle
- 37
- Feder
- 38
- Rasteinrichtung
- 39
- Stift
- 40, 41, 42, 43
- Anlageflächen
- 44
- Schieber
- 45, 46, 47, 48, 49, 50
- Aufnahmen
- 51
- Fenster
- 52
- Kante
- 53
- Kante
- 54
- Zapfen
- 55
- Schieber
- 56
- Seitenfläche
- 57, 58, 64
- Schrauben
- 58
- Gewindespindel
- 59
- Spindelmutter
- 60
- Schlitz
- 61
- Fortsatz
- 62
- Rastloch
- 63
- Stellantrieb