Die Erfindung betrifft einen Schiebetürbeschlag, insbesondere
für Glasschiebetüren, mit einem Schloss zur Verriegelung der beiden verschiebbaren
Türen.
Bei Schiebetüren, wie sie an Ausstellungsvitrinen, Publikumsschaltern
u.dgl. vorgesehen sind, sind zwei entlang einer Doppel-Laufschiene verschiebbare
Laufschuhe vorgesehen, die jeweils eine Scheibe tragen, deren Oberkante in einer
Oberschiene geführt ist. Einer der Laufschuhe ist mit einem Schloss ausgestattet,
dessen Riegel in der Schließstellung der beiden Türen in eine Riegelaufnahme
des anderen Laufschuhs hinein vorgeschoben werden kann, um die Türen gegeneinander
zu verriegeln. Die Laufschuhe bestehen aus H-förmigen Profilen, die unterhalb
ihres Quersteges Laufwerke aufweisen, während in dem Raum oberhalb des Querstegs
die Unterkante der Scheibe aufgenommen wird. Die Unterkante der Laufschuhe liegt
unterhalb der Oberkante der Laufschienen, so dass zum Einsetzen und Herausnehmen
der Schiebetüren ein Hub überwunden werden muss. Ein Problem besteht darin,
die Schiebetür im Schließzustand zu sichern. Einerseits genügt ein
relativ geringes Anheben der Scheiben, um die Laufschuhe aus den Laufschienen herauszuheben
und andererseits kann das Ausheben auch dadurch geschehen, dass die Scheiben durch
äußere Krafteinwirkung elastisch verbogen werden.
In EP 0 687 786 B1
(Gebr. Willach GmbH) ist ein Schiebetürbeschlag beschrieben, der ein hohes
Maß an Einbruchsicherheit bietet. Die Riegelaufnahme ist in einem Ansatzstück
vorgesehen, das in Verlängerung des zweiten Laufschuhs vorgesehen und an diesem
lösbar befestigt ist. Das Ansatzstück enthält ein Einsatzteil, das
in eine Tasche des zweiten Laufschuhs oder des Ansatzstückes eingesetzt ist
und in zwei unterschiedlichen Orientierungen eingesetzt werden kann. Das Ansatzstück
und der Laufschuh enthalten unrunde Öffnungen, durch die der Verriegelungsbolzen
eines Schlosses hindurch gesteckt werden kann. Der Verriegelungsbolzen, der koaxial
zu einem Zylindergehäuse geführt ist, weist an seinem Ende einen seitlich
abstehenden Haken auf, der beim Drehen des Verriegelungsbolzens die Öffnung
der Bolzenaufnahme hintergreift und somit die beiden Laufschuhe relativ zueinander
verriegelt und gegen Auseinanderziehen sichert. Dieser Schiebetürbeschlag hat
sich in der Praxis sehr bewährt, jedoch erfordert er eine relativ komplexe
Bolzenaufnahme in dem zweiten Laufschuh oder in einem damit verbundenen Ansatzstück.
Die Anbringung der Bolzenaufnahme erfolgt daher in der Regel fabrikseitig und nicht
am Ort der Anbringung des Schiebetürbeschlages.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Schiebetürbeschlag
anzugeben, der eine einfach herzustellende Bolzenaufnahme aufweist, so dass die
Bolzenaufnahme erforderlichenfalls am Anbringungsort hergestellt bzw. eingerichtet
werden kann.
Der Schiebetürbeschlag nach der vorliegenden Erfindung ist durch
den Anspruch 1 definiert. Die Bolzenaufnahme besteht aus einer kreisrunden Öffnung,
die mit einem einfachen Bohrgerät von einem Monteur leicht hergestellt werden
kann. Der Verriegelungsbolzen, der durch die Bolzenaufnahme hindurch gesteckt werden
kann, hat eine der Kontur der Bolzenaufnahme entsprechende ebenfalls kreisrunde
Kontur, so dass er im eingeschobenen Zustand die Bolzenaufnahme vollständig
ausfüllt. Aus dieser kreisförmigen Kontur des Verriegelungsbolzens kann
ein Riegelteil seitlich ausgefahren werden, nachdem der Verriegelungsbolzen durch
die Öffnung hindurch gesteckt wurde. Auf diese Weise wird trotz Aufmaßungenauigkeiten
und Herstelltoleranzen einerseits eine passende Verriegelung der beiden Laufschuhe
relativ zueinander mit geringem Spiel erreicht, und andererseits wird durch das
seitliche Ausfahren des Riegelteils aus dem Verriegelungsbolzen sichergestellt,
dass beide Laufschuhe nicht quer zur Laufschiene auseinander gedrückt werden
können. Eine kreisrunde Bolzenaufnahme kann von einem Monteur am Anbringungsort
leicht durch Bohren hergestellt werden. Es ist nicht erforderlich, dass die Bolzenaufnahme
eine Schlüssellochform hat. Andererseits ist durch die Erfindung eine enge
Führung des Verriegelungsbolzens in der Bolzenaufnahme möglich.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist
das Riegelteil ein aus dem Verriegelungsbolzen seitlich ausschwenkbarer Exzenter.
Der Verriegelungsbolzen ist zweiteilig ausgeführt. Er besteht aus einer Exzenterhülse
und einem darin drehbaren Schaft. Der Schaft weist an seinem Ende das Riegelteil
auf, das beim Drehen des Schaftes aus der Kontur der Exzenterhülse heraustritt
und seitlich ausgefahren wird. Dadurch kann das Riegelteil hinter der Wand des zweiten
Laufschuhs ausgespreizt werden.
Eine alternative Lösung sieht eine Spreizvorrichtung nach Art
eines Regenschirmes mit mindestens einem Riegelteil auf, das nach Art einer Schirmstrebe
seitlich verschwenkbar ist.
Der Schiebetürbeschlag kann vorteilhaft besonders einfach und
kleinformatig hergestellt werden, wenn in einem hohlen Zylindergehäuse, das
an dem ersten Laufschuh montierbar ist und eine Hauptachse aufweist, eine zu der
Hauptachse exzentrische Bohrung mit einer Nebenachse vorgesehen ist, die den Verriegelungsbolzen
enthält, und der Verriegelungsbolzen eine Exzenterhülse und einen darin drehbaren
Schaft aufweist, an dem das Riegelteil exzentrisch angeordnet ist. Die Exzenterhülse,
deren geometrische Achse die Nebenachse ist, ist exzentrisch zu dem Zylindergehäuse
angeordnet in einer Exzenterbohrung des Zylindergehäuses geführt. Die
Exzenterhülse weist wiederum eine Bohrung auf, deren Achse mit der Hauptachse
des Zylindergehäuses zusammenfällt. Auf diese Weise wird der Verriegelungsbolzen
exzentrisch zu dem Zylindergehäuse geführt und er ist in sich ebenfalls
exzentrisch, weil die Achse des Schaftes gegenüber der Nebenachse seitlich
versetzt ist. Die Exzenterhülse und der Schaft bilden einen kompakten und stabilen
Verriegelungsbolzen.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist
vorgesehen, dass das Riegelteil mit einer seitlich abstehenden Nase versehen ist,
die in einem Kanal des Zylindergehäuses geführt ist und sich nach dem
seitlichen Ausfahren des Riegelteils außerhalb des Kanals an dem Zylindergehäuse
abstützt und das Riegelteil in einem Abstand von dem stirnseitigen Ende des
Zylindergehäuses hält. Die seitlich von dem Verriegelungsbolzen abstehende
Nase hat unterschiedliche Funktionen: Sie bildet einen Anschlag zur Begrenzung der
Drehbewegung des Schaftes auf z.B. 90°; sie stellt sicher, dass die Drehung
des Schaftes erst erfolgen kann, wenn der Verriegelungsbolzen weit genug vorgeschoben
ist; sie stellt sicher, dass eine (noch zu erläuternde) Körnerspitze sich
bei eingefahrenem Verriegelungsbolzen auf der Achse des Verriegelungsbolzens befindet;
sie stellt sicher, dass der Verriegelungsbolzen nicht in Gänze nach hinten
aus dem Zylindergehäuse herausgezogen werden kann.
Die Körnerspitze befindet sich bei einer Weiterbildung der Erfindung
an dem Riegelteil. Sie steht von dem Riegelteil ab. Durch leichte Hammerschläge
auf den Schlosszylinder, die auf den Verriegelungsbolzen übertragen werden,
wird durch die Körnerspitze ein Körnerpunkt am gegenüberliegenden
Laufschuh erzeugt, der den Mittelpunkt der herzustellenden Bohrung bildet. Auf diese
Weise besteht die Möglichkeit, beide Hälften einer Schiebetür am
Montage-Ort in die Schließposition zu fahren und in dieser durch Körnermarkierung
den Mittelpunkt der herzustellenden Bolzenaufnahme des zweiten Laufschuhs anzureißen.
Hierdurch werden Aufmaßungenauigkeiten sowie Fertigungs- und Montagetoleranzen,
die zu unerwünschten Schiebetürspalten führen würden, kompensiert.
Im Folgenden werden unter Bezugnahme auf die Zeichnungen bevorzugte
Ausführungsbeispiele der Erfindung näher erläutert.
Es zeigen:
1 eine Ansicht einer Glasschiebetür,
2 einen Schnitt entlang der Linie II-II von
1,
3 einen Schnitt entlang der Linie III-III von
2,
4 in gleicher Darstellung wie 3
das Herausschieben des Verriegelungsbolzens aus dem Zylindergehäuse,
5 das Drehen des Schafts des Verriegelungsbolzens zum
seitlichen Ausfahren des Riegelteils,
6–8 perspektivische
Darstellungen bei unterschiedlichen Positionen des Verriegelungsbolzens bzw. des
Riegelteils, und
9 und 10 Stirnansichten
des Zylindergehäuses und des Riegelteils im Öffnungszustand und im Schließzustand
bei einem zweiten Ausführungsbeispiel.
Die in 1 dargestellte Schiebetür
weist einen rechteckigen Rahmen 10 auf, dessen untere Leiste eine Doppel-Laufschiene
11 trägt. Diese Doppel-Laufschiene besteht aus einem einstückigen
Profil, das nach Art eines "m" geformt ist und zwei parallele aufragende Laufschienen
11a und 11b bildet (2). Längs
der vertikalen Leisten des Rahmens 10 sind U-förmige Deckschienen
12 angeordnet, die Dichtungsprofile 13 enthalten, gegen welche
die vertikalen Kanten der beiden Scheiben 14 und 15 stoßen.
Die Oberkanten der Scheiben 14 und 15 sind in einer Oberschiene
16 geführt, die in der Nähe der oberen Ecken des Rahmens
10 einstellbare Niederhalter 17 enthält, die einerseits als
Anschlagbremse für die Scheiben 14, 15 dienen und andererseits
die Scheiben gegen Hochdrücken im Schließzustand sichern.
Auf der Doppel-Laufschiene 11 laufen Laufschuhe
20, 21, die den unteren Scheibenrand der Scheiben 14
bzw. 15 einfassen. Die Laufschuhe 20, 21 bestehen aus
im Wesentlichen H-förmigen Profilen, in denen Rollenlaufwerke 22 angeordnet
sind, deren Rollen auf den Laufschienen 11a, 11b abrollen.
Jeder Laufschuh erstreckt sich nicht über die gesamte Länge
einer Scheibe 14 bzw. 15. An dem linken Ende des ersten Laufschuhs
20 befindet sich ein Ansatzstück 23 mit einem abstehenden
Zylindergehäuse 24, das ein Schloss 25 aufnimmt. Der Ansatz
23 verlängert den Laufschuh 20 auf die Länge der Scheibe
14.
Wie die 2 und 3
zeigen, ist an dem ersten Laufschuh 20 bzw. an dem daran befestigten Ansatzstück
23 das Zylindergehäuse 24 befestigt. Das Zylindergehäuse
24 besteht aus einem hohlen Zylinder mit einem Ansatz
24a verringerten Durchmessers. Das Zylindergehäuse 24 enthält
einen darin längs verschiebbar angeordneten Verriegelungsbolzen 30.
Dieser besteht aus einer Exzenterhülse 31 und einem darin drehbaren
Schaft 32. Der Schaft 32 besteht seinerseits aus einem vorderen
Schaftteil 32a und einem rückwärtigen Schaftteil 32b,
die an ihren einander zugewandten Stirnflächen durch Stirnverzahnungen
34 gegen gegenseitige Verdrehung gesichert sind, durch einen axialen Bolzen
33 zusammengehalten werden und mit Flanschen an den Enden der Exzenterhülse
31 angreifen, so dass der Schaft 32 nicht relativ zur Exzenterhülse
31 axial bewegbar, jedoch um seine Längsachse drehbar ist. Diese Längsachse
des Schaftes 32 fällt zusammen mit der Hauptachse 35 des
Zylindergehäuses 24.
In dem Zylindergehäuse 24 befindet sich eine Feder
36, die am einen Ende (links) am Ansatz 24a des Zylindergehäuses
24 abgestützt ist und mit ihrem anderen Ende gegen einen Flansch der
Exzenterhülse 31 drückt, um den Verriegelungsbolzen
30 in die Rückzugsstellung vorzuspannen.
Das Zylindergehäuse 24 enthält einen Einsatz
40, in den das Schloss 25 eingesteckt wird. Dieser rohrförmige
Einsatz 40 ist durch Vernietung 41 mit der Exzenterhülse
31 fest verbunden. Durch Verschieben des Einsatzes 40 kann also
der gesamte Verriegelungsbolzen 30 verschoben werden. Eine Keilverzahnung
42 an der Innenseite des Zylindergehäuses 24 und an der Außenseite
des Einsatzes 40 sorgt dafür, dass der Einsatz 40 unverdrehbar
ist.
Der Einsatz 40 enthält ferner eine Aufnahme
43 zum Einstecken des Schlosses 25, das in den 2–8
nicht dargestellt ist. Bei diesem Schloss handelt es sich um ein handelsübliches
Zylinderschloss, das mit einem Spezialschlüssel ausgebaut und ausgewechselt
werden kann. Im Übrigen wird das Schloss mit einem normalen Schlüssel
betätigt, um zunächst den Verriegelungsbolzen 30 vorzuschieben
und ihn anschließend zu drehen. Hierzu greift das Schloss mit einem Ansatz
in eine stirnseitige Ausnehmung 44 am Ende des Schaftes 32 ein.
Der zweite Laufschuh 21 weist an der Stelle, die in der Schließstellung
der Schiebetüren dem Verriegelungsbolzen 30 gegenüberliegt, eine
Bolzenaufnahme 50 auf. Hierbei handelt es sich um ein kreisrundes Loch
in der Wand des Laufschuhs. Der Durchmesser dieses Lochs entspricht im Wesentlichen
dem Außendurchmesser des Verriegelungsbolzens 30, so dass dieser passend
in die Aufnahme 50 eingeschoben werden kann.
3 zeigt einen Schnitt senkrecht zu dem Schnitt der
2. Aus 3 ist erkennbar,
dass die Bohrung 51 des Ansatzes 24a, in der der Verriegelungsbolzen
30 geführt ist, exzentrisch zu der Hauptachse 3S angeordnet
ist. Die Achse dieser Bohrung 51 ist als Nebenachse 52 bezeichnet.
Dagegen ist die Bohrung 53 der Exzenterhülse 31 koaxial zur
Hauptachse 35. 3 zeigt den Verriegelungsbolzen
30 in der Rückzugsposition, in die er von der Feder 36 gedrückt
wird. In diesem Zustand ist der Schaft 32 nicht drehbar. Wird der Einsatz
40 mit dem darin befindlichen Schloss vorgeschoben, so tritt gemäß
4 der Verriegelungsbolzen 30 aus dem Zylindergehäuse
24 aus, um durch die Bolzenaufnahme 50 des zweiten Laufschuhs
21 hindurchzuragen. Der Schaft 32 trägt an seinem vorderen
Ende ein scheibenförmiges Riegelteil 55, dessen Durchmesser demjenigen
der Bohrung S1 entspricht. Mittelachse des Riegelteils 55 ist die Nebenachse
52, die zugleich die Mittelachse des Verriegelungsbolzens 30 ist.
Dagegen ist die Hauptachse 35 die Drehachse des Schafts 32. Wird
nun durch Betätigung des Schlosses der Schaft 32 relativ zu der Exzenterhülse
31 um die Hauptachse 35 herum gedreht, so wird gemäß
5 das Riegelteil 55 im herausgefahrenen Zustand
hinter dem Rand der Bolzenaufnahme 50 geschwenkt, wobei der Verriegelungsbolzen
30 zentrisch in der Bolzenaufnahme 50 verbleibt, jedoch das Riegelteil
verriegelnd hinter die Bolzenaufnahme greift. Auf diese Weise werden die Laufschuhe
20, 21 gegen Auseinanderziehen quer zur Laufschiene gesichert.
Wie insbesondere 4 zeigt, ist der Schaft
32 mit einer seitlich abstehenden Nase 60 versehen. Diese ragt
in einen längslaufenden Kanal 61 des Zylindergehäuses
24 hinein, der eine Axialführung für den Schaft bildet. Im herausgefahrenen
Zustand des Verriegelungsbolzens 30 befindet sich die Nase 60
außerhalb des Zylindergehäuses 24. Wird nun der Schaft
32 um die Hauptachse 35 gedreht, so stützt sich die Nase
60 an der Stirnseite 62 des Zylindergehäuses 24
ab und verhindert das Zurückziehen des Verriegelungsbolzens 30 durch
die Feder 36.
Das Riegelteil 55 trägt in der Mitte seiner Stirnseite
eine Körnerspitze 65, die auf der Nebenachse 52 liegt. Die
Körnerspitze 65 dient dazu, in der Stellung gemäß
3, wenn die Bolzenaufnahme 50 noch nicht hergestellt
ist, eine Markierung in den Laufschuh 21 einzudrücken. Dies geschieht
durch leichte Schläge mit einem Hammer oder mit einem ähnlichen Werkzeug
auf das Schloss oder den Einsatz 40. Dadurch wird die Mitte der herzustellenden
Bohrung markiert. Anschließend kann dann die Bohrung mit einem Bohrer gebohrt
werden.
6 zeigt das Riegelteil 55 des Schafts
32 in der Rückzugsposition, in der es in das Zylindergehäuse
24 eingezogen ist. 7 zeigt den vorgeschobenen
Verriegelungsbolzen 30 mit der Exzenterhülse 31 und dem darin
gelagerten Schaft 32, der am vorderen Ende das Riegelteil 55 trägt.
Von dem Schaft 32 bzw. von dem Riegelteil 55 steht die Nase
60 nach außen ab. Diese Nase ist in dem Kanal
61 geführt. Nach Verlassen des Kanals 61 gemäß
7 kann der Schaft 32 gedreht werden, so dass
sich die Nase 60 auf der Stirnfläche 62 des Zylindergehäuses
abstützt und den Verriegelungsbolzen am Zurückziehen hindert. Außerdem
bewegt sich die Nase 60 in einer Aussparung 68 in der Wand der
Exzenterhülse 31, wodurch die Drehbewegung des Riegelteils
55 relativ zu der Exzenterhülse 31 begrenzt wird, so wie
dies auch aus 8 hervorgeht.
9 zeigt eine Stirnansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels
im Öffnungszustand des Schlosses und 10 eine Stirnansicht
im Verriegelungszustand. Das Riegelteil 55 besteht hier aus einem Arm,
der an dem stirnseitigen Ende des Schafts 32 um ein Gelenk 70
schwenkbar ist. Der Schaft 32 ist auch hier in dem Verriegelungsbolzen
30 drehbar gelagert. Der Verriegelungsbolzen 30 enthält einen
radialen Spalt 71, der zum Gehäuseinneren hin divergiert und eine
Führung für das Riegelteil 55 bildet. Das Gelenk 77
ist an der Stirnfläche des Schafts 32 exzentrisch zur Hauptachse angeordnet,
so dass durch Drehung des Schafts das Riegelteil nach Art einer Pleuelstange seitlich
aus dem Verriegelungsbolzen 30 herausgeschoben oder in dieses eingezogen
wird. Im eingezogenen Zustand gemäß 9 ist
das Riegelteil 55 in die Kontur des Verriegelungsbolzens 30 eingezogen
und in 10 ist es aus dem Verriegelungsbolzen seitlich
ausgefahren. Das seitliche Herausfahren wird durch Drehen des Schafts
32 relativ zu dem Verriegelungsbolzen 30 bewirkt. Auch hier bildet
das Riegelteil 55 zusammen mit dem Gelenk 70 einen aus dem Verriegelungsbolzen
30 seitlich ausschwenkbaren Exzenter.