Dokumentenidentifikation |
DE102006023702A1 22.11.2007 |
Titel |
Hausgerät, vorzugsweise Kochfeld |
Anmelder |
BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH, 81739 München, DE |
Erfinder |
Grätz, Franz, 83374 Traunwalchen, DE; Has, Uwe, Dr., 84579 Unterneukirchen, DE; Marbach, Andreas, 83374 Traunwalchen, DE; Vetterl, Peter, 83355 Grabenstätt, DE |
DE-Anmeldedatum |
19.05.2006 |
DE-Aktenzeichen |
102006023702 |
Offenlegungstag |
22.11.2007 |
Veröffentlichungstag im Patentblatt |
22.11.2007 |
IPC-Hauptklasse |
F24C 7/08(2006.01)A, F, I, 20060519, B, H, DE
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IPC-Nebenklasse |
H05B 1/02(2006.01)A, L, I, 20060519, B, H, DE
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Zusammenfassung |
Das Hausgerät, vorzugsweise das Kochfeld (Kochfeldplatte 2) besitzt wenigstens ein vom Benutzer erkennbares Funktionsorgan (6) und besitzt Anzeige- und/oder Bedienelemente (23, 24) für die Betätigung bzw. Überwachung dieses Funktionsorgans (6). Gemäß der Erfindung sind die Anzeige- und/oder Bedienelemente (23, 24) am Ort des zugehörigen Funktionsorgans (6) angeordnet.
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Beschreibung[de] |
Die Erfindung bezieht sich auf ein Hausgerät, vorzugsweise auf
ein Kochfeld, mit wenigstens einem vom Benutzer erkennbaren Funktionsorgan und mit
Anzeige- und/oder Bedienelementen für die Betätigung bzw. Überwachung
dieses Funktionsorgans.
Bei elektrischen Hausgeräten, etwa bei Kochfeldern, sind die
Funktionsorgane, wie elektrisch beheizte Kochstellen und nicht-beheizte Induktions-Kochzonen,
räumlich relativ weit entfernt von ihren Bedienelementen wie Schalt- und Einstellorganen
und Anzeigeelementen, wie Signalleuchten oder akustische Signalgeber, die üblicher
Weise an der Frontseite des Kochfeldes in einem Bedienfeld angeordnet sind. Der
Benutzer muss also gedanklich die Zuordnung der Funktionsorgane zu den Anzeige-
und/oder Bedienelementen finden, was durch eine zweckmäßige Verteilung
dieser Elemente entsprechend der Anordnung der Funktionsorgane im Kochfeld erleichtert
wird.
Bei einem bekannten Kochfeld (DE
199 60 495 C1) ist als zusätzliches Funktionsorgan ein auf Infrarotstrahlen,
die vom zu erhitzendem Kochtopf ausgehen, reagierender Temperatursensor etwa im
Eckenbereich des Kochfeldes vorgesehen, der etwa domartig ausgebildet in der Arbeitsstellung
aus einer Öffnung des Kochfeldes z.B. einer Glaskeramikplatte ragt und in der
Ruhestellung in der Öffnung flächenbündig zur Kochplatte versenkt
werden kann. Das Einschalten des Temperatursensors, die Wahl der gewünschten
Kochstufe und dergleichen wird am erwähnten frontseitigen Bedienfeld durchgeführt.
Ebenso wird dem Benutzer am Bedienfeld der erreichte Fortschritt des Kochprozesses
signalisiert.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Hausgerät
der eingangs genannten Art so auszugestalten, dass ein Höchstmaß an logischer
Zuordnung von Funktionsorganen und zugehörigen Anzeige- und/oder Bedienelementen
erhalten wird.
Diese Aufgabe wird bei einem Hausgerät dadurch gelöst, dass
die Anzeige- und/oder Bedienelemente am Ort des zugehörigen Funktionsorgans
angeordnet sind. Die Aufmerksamkeit des Benutzers wird dadurch ohne jegliche gedankliche
Tätigkeit auf dasjenige Funktionsorgan gelenkt, das bedient/betätigt oder
kontrolliert werden soll bzw. bei dem infolge einer signalisierten Fehlfunktion
(Warnsignal) ein sofortiges Eingreifen z.B. Abschalten erforderlich ist. Auf diese
Weise wird eine Benutzerführung ermöglicht, durch welche dem Benutzer
in seinem Blickfeld direkt und unmissverständlich der Ort angezeigt wird, welche
seiner Aufmerksamkeit und/oder seines Handelns bedarf. Anwendungsgerechte Funktionselemente
sind insbesondere solche, bei denen eine mechanische, manuelle Betätigung bzw.
Bewegung erforderlich ist, wie bei beweglichen Geräteteilen, Türen, Klappen,
Sensoren der eingangs genannten Art oder dergleichen, aber auch stationäre
Funktionsorgane wie Kochstellen insbesondere Induktions-Kochstellen, die beispielsweise
mit einem signalgebenden Leuchtring versehen sein können. Eine besonders vorteilhafte
Anwendung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass das Funktionsorgan eine
in einem Kochfeld angeordnete Sensoreinrichtung für die berührungslose
Erfassung der Wandtemperatur eines auf dem Kochfeld abgestellten Wärmeenergie
abstrahlenden Gargerätes ist, die aus einer im Kochfeld versenkten Ruhestellung
manuell in eine die Kochfeldebene überragende Arbeitsstellung bewegbar ist.
Im Sinne einer Ausbildung der Anzeige- und/oder Bedienelemente als Bestandteile
des Funktionsorgans ist es vorteilhaft, wenn die Sensoreinrichtung zumindest teilweise
ein domartiges, in einer Kochfeldplatte des Kochfeldes versenkbares Gehäuse
aufweist, in welchem Gehäuse eine mit einer Steuereinrichtung verbundene Infrarotsensorik
hinter einem auf das Gargerät ausgerichteten Gehäusefenster angeordnet
ist sowie optische und/oder akustische Signalelemente für die Anzeige des Betriebszustandes
der Sensoreinrichtung im Gehäuse und/oder diesem unmittelbar örtlich zugeordnet
vorgesehen sind.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist das versenkbare
Gehäuse in einem stationären Aufnahmeteil verschiebbar gelagert und sowohl
im Gehäuse als auch im Aufnahmeteil sind Anzeige- und/oder Bedienelemente angeordnet.
Am bewegbaren Teil des Funktionsorgans können vorzugsweise nach Betätigung
desselben Anzeigeelemente vorgesehen sein, während am stationären Aufnahmeteil
z.B. die Position des Funktionsorgans im Kochfeld kennzeichnende Anzeigeelemente
vorgesehen sein können, vorzugsweise in dem ein an der Oberfläche der
Kochfeldplatte vorgesehenes unmittelbares oder mittelbares Element des stationären
Aufnahmeteils mit einem vorzugsweise ringartigen, das versenkbare Gehäuse umgebenden
Signalelement versehen ist.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist
das versenkbare Gehäuse zumindest an seiner oberen, auch in der versenkten
Stellung erkennbaren Begrenzung, optische Anzeige- und/oder Bedienelemente insbesondere
Signalelemente auf. Derartige Anzeige- und/oder Bedienelemente können auch
z.B. als Schaltelemente ausgebildet sein und insbesondere Anzeigeelemente können
auch unterhalb der oberen Begrenzung des versenkbaren Gehäuses an dessen in
der Arbeitsstellung sichtbarem Schaft angeordnet sein.
Bei Verwendung von optischen Signalgebern für insbesondere die
Anzeigeelemente ist es vorteilhaft, wenn die Anzeige- und/oder Bedienelemente aus
einem lichtleitendem Material bestehen und als Leuchtkörper insbesondere in
Verbindung mit lichtemittierenden Dioden ausgebildet sind oder wenn hinsichtlich
der Verschiebbarkeit zwischen dem stationären Aufnahmeteil der Sensoreinrichtung
und deren beweglichem Teil, nämlich dem Gehäuse die Leuchtkörper
mittels Lichtleiter mit einer zentralen Lichtquelle verbunden sind.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich in
Varianten bzgl. der Erkennbarkeit der Anzeige- und Bedienelemente z.B. dadurch,
dass den optischen Anzeige- und/oder Bedienelementen Einrichtungen zur Lichtunterbrechung,
d.h. durch Blinken oder Farbwechsel zugeordnet sind und/oder dass den Anzeige- und/oder
Bedienelementen akustische Signalgeber, z.B. Summer, zugeordnet sind.
Die Erfindung ist anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels
nachstehend erläutert.
Es zeigt:
1 die perspektivische Darstellung eines Kochfeldes,
2 eine vergrößerte Schnittansicht eines als
Sensoreinrichtung ausgebildeten Funktionsorgans gemäß der Schnittlinie
II-II in 1.
Ein Kochfeld 1 gemäß 1
weist eine Glaskeramikplatte 2 auf, an deren beiden Seiten metallische
Randleisten 3 befestigt sind. Frontseitig endet die Glaskeramikplatte
2 in einer Plattenfassette 4, auf bzw. an der bei handelsüblichen
Kochfeldern ein Anzeige- und/oder Bedienfeld angeordnet ist. Auf der Glaskeramikplatte
2 sind vier beheizbare Kochstellen 5 vorgesehen und durch Dekor
entsprechend markiert. Unterhalb der Glaskeramikplatte 2 sind den Kochstellen
5 zugeordnet an sich bekannte Heizelemente, so genannte Strahlungsheizelemente.
Durch die Auswahl entsprechender Leistungsstufen werden die Heizleistungen der Heizelemente
von einer Steuereinheit des Kochfeldes 1 in an sich bekannter Weise eingestellt.
Im rückseitigen Eckbereich des Kochfeldes 1 ist eine Sensoreinrichtung
6 in einer Öffnung 7 (2) der
Glaskeramikplatte 2 versenkbar montiert. Die Sensoreinrichtung
6 ist in ihrem Grundaufbau und in ihrer Grundfunktion aus der Druckschrift
DE 195 37 909 A1 bekannt. In der
Arbeitsstellung kann die Sensoreinrichtung 6 beispielsweise die Temperatur
eines auf der entsprechenden Kochstelle 5 abgestellten, gestrichelt angedeuteten
Kochgefäßes 8 bzw. dessen Außenwandtemperatur erfassen.
Den gemessenen Temperaturwert übermittelt die Sensoreinrichtung 6
an die nicht dargestellte Steuereinheit des Kochfeldes 1, die wiederum
die Heizelemente des Kochfeldes entsprechend ansteuert. Dabei kann die Sensoreinrichtung
6 sowohl die Kochgefäßtemperaturen bei Gas-, Induktions- oder
Strahlungsheizelemente-Kochfeldern ermitteln als auch andere bei Kochfeldern aller
Art relevanten Temperaturen messen. In der kreisförmigen Plattenöffnung
7 der Glaskeramikplatte 2 ist von oben ein z.B. metallischer Ring
9 gesteckt. Der Ring 9 weist eine sich unterhalb der Glaskeramikplatte
2 erstreckende Zylinderwand 10 auf, deren plattenunterseitiger
Endabschnitt einen Rastabschnitt 11 besitzt. Plattenoberseitig besitzt
der Ring 9 einen sich umfangseitig nach Innen und nach Außen erstreckenden
Kragen 12 der außenseitig den oberen Plattenrand im Bereich der Plattenöffnung
7 übergreift und auf der Glaskeramikplatte 2 ruht.
Die Sensoreinrichtung 6 weist gemäß 2
ein rohrförmiges Aufnahmeteil 13 auf, dass im Bereich eines plattenoberseitigen
Absatzes über eine Dichtung an die Unterseite des Kragens 12 des Ringes
9 gedrückt ist. An einem mit dem unteren Endabschnitt des Aufnahmeteils
13 verschnappten Boden 15 ist eine an sich bekannte Rastvorrichtung
16 ausgebildet. Weiterhin stützt sich an dem Boden 15 eine
Druckfeder 17 ab, in der die Energie gespeichert ist zur selbsttätigen
Bewegung der Sensoreinrichtung 6 d.h. des Gehäuses 18 aus
der Ruhestellung unterhalb der Glaskeramikplatte (1)
in die Arbeitsstellung oberhalb der Glaskeramikplatte 2 (2).
In dem Aufnahmeteil 13 ist ein domförmiges Gehäuse
18 vertikal verschiebbar geführt. Im Gehäuse 18 ist
eine Infrarotsensorik 19 angeordnet, die durch ein im Gehäuse
18 vorgesehenes Fenster einfallende Wärmestrahlung detektiert und
in ein geeignetes Messsignal umformt. Die Infrarotsensorik 19 ist über
eine elektrische Leitung 26 mit einer nicht gezeigten Steuereinheit des
Kochfeldes 1 verbunden. Unterhalb einer parallel zum Boden 15
verlaufenden Trennwand 20 des Gehäuses 18 ist an dieser eine
herzförmige, an sich bekannte, Kulissenführung 21 befestigt.
Diese wirkt zusammen mit der Rastvorrichtung 16 und gewährleistet
nach leichtem Druck auf die Deckplatte 22 des Gehäuses 18
das selbsttätige Ausfahren der Sensoreinrichtung 6 sowie ein Festhalten
des Gehäuses 18 in der Ruheposition, wenn das Gehäuse
18 entsprechend weit nach unten in das Kochfeldinnere gedrückt wird.
Wie in 2 angedeutet ist am oberen Ende
des Gehäuses 18 ein dessen Deckplatte 22 umziehendes ringförmiges
Anzeigeelement 23 angeordnet. In ähnlicher Weise ist der innere Teil
des Ringes 9 als ringförmiges Anzeigeelement 24 ausgebildet.
Beiden als Leuchtringe ausgebildeten und aus einem lichtleitendem Material bestehenden
Anzeigeelementen 23, 24 ist jeweils als Lichtquelle eine lichtemittierende
Diode 25 zugeordnet. Selbstverständlich kann es vorteilhaft sein,
am in der Arbeitsstellung des Gehäuses 18 sichtbaren Schaft desselben
unterhalb der Deckplatte 22 Anzeigelemente anzuordnen. Ferner kann das
Funktionsorgan, also im Beispiel die Sensoreinrichtung 6, mit einem oder
mehreren Bedienelementen versehen sein, z.B. mit einem Ein-Aus-Schalter im Bereich
der Deckplatte 22. Schließlich kann das Funktionsorgan auch akustische
Signalgeber z.B. einen Summer 27 sowie Einrichtungen zur Lichtunterbrechung
durch Blinken oder durch Farbwechsel, unterschiedliche Färbung der Anzeige
und dergleichen aufweisen, wodurch nicht nur die Position und die Arbeitsbereitschaft
des Funktionsorgans angezeigt wird sondern auch weitere Signale z.B. bezüglich
Temperatur-Sollwert, Warnsignale bei Übertemperatur oder sonstige Nutzerhinweise
dem Benutzer sichtbar oder hörbar gemacht werden können. Die zur Ansteuerung
der Anzeigen notwendigen Signale können von einer zentralen Steuereinrichtung
des Kochfeldes 1 abgegeben werden oder von einer kleinen Steuereinheit
im Funktionsorgan initiiert werden.
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Anspruch[de] |
Hausgerät vorzugsweise Kochfeld (1) mit wenigstens einen
vom Benutzer erkennbaren Funktionsorgan (6) und mit Anzeig- und/oder Bedienelementen
(23, 24) für die Betätigung bzw. Überwachung dieses
Funktionsorgans, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeige- und/oder Bedienelemente
(23, 24) am Ort des zugehörigen Funktionsorgans (6)
angeordnet sind.
Hausgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeige-
und/oder Bedienelemente (23, 24) Bestandteil des Funktionsorgans
(6) sind.
Hausgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass das Funktionsorgan (6/18) manuell oder motorisch
bewegbar ist.
Hausgerät nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass
das Funktionsorgan (6/18) eine in einem Kochfeld (1)
angeordnete Sensoreinrichtung (6) für die berührungslose Erfassung
der Wandtemperatur eines auf dem Kochfeld (1) abgestellten, Wärmeenergie
abstrahlenden Gargeräts (8) ist und aus einer im Kochfeld (1)
versenkten Ruhestellung in eine die Kochfeldebene überragende Arbeitsstellung
bewegbar ist.
Hausgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass eine Sensoreinrichtung (6) ein domartiges in einer
Kochfeldplatte (2) des Kochfeldes (1) versenkbares Gehäuse
(18) aufweist, in welchem Gehäuse eine mit einer Steuereinrichtung
verbundene Infrarotsensorik (19) hinter einem auf das Gargerät (8)
ausgerichteten Gehäusefenster angeordnet ist sowie optische und/oder akustische
Signalelemente (23, 24) für die Anzeige oder für den
Betriebszustand im Gehäuse (18) und/oder diesem unmittelbar örtlich
zugeordnet vorgesehen sind.
Hausgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das versenkbare
Gehäuse (18) in einem stationären Aufnahmeteil (13)
verschiebbar gelagert ist und dass im Gehäuse (18) und/oder im Aufnahmeteil
(13) Anzeige- und/oder Bedienelemente (23, 24) angeordnet
sind.
Hausgerät nach einem der vorliegenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass ein an der Oberfläche der Kochfeldplatte (2) vorgesehener Ring
(9) als unmittelbarer oder mittelbarer Teil eines stationären Aufnahmeteils
(13) für das versenkbare Gehäuse (18) mit einem ringartigen,
das Gehäuse (18) umgebenden Signalelement (24) versehen ist.
Hausgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass das versenkbare Gehäuse (18) zumindest an seiner
oberen, auch in der versenkten Stellung erkennbaren Begrenzung optische Anzeige-
und/oder Bedienelemente insbesondere Signalelemente (23) aufweist.
Hausgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Anzeige- und/oder Bedienelemente (23,
24) als aus einem lichtleitenden Material bestehende Leuchtkörper
ausgebildet sind, denen Lichtquellen vorzugsweise lichtemittierende Dioden (25)
zugeordnet sind.
Hausgerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtkörper
mittels Lichtleiter mit einer zentralen Lichtquelle verbunden sind.
Hausgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass den optischen Anzeige- und/oder Bedienelementen Einrichtungen
zur Lichtunterbrechung, d.h. durch Blinken oder durch Farbwechsel zugeordnet sind.
Hausgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass den Anzeige- und/oder Bedienelementen akustische Signalgeber
(27) z.B. Summer zugeordnet sind.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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