Die Erfindung betrifft eine Konsole zur Verankerung einer Unterkonstruktion,
die der Aufnahme von Fassadenelementen bei hinterlüfteten Gebäudewänden
dient.
Gattungsgemäße Konsolen werden im Bereich der hinterlüfteten
Fassade eingesetzt und dienen zur Rückverankerung der Alu-Unterkonstruktion
an den Baukörper. Die Konsolen werden mittels Dübeltechnik in Abstimmung
mit dem Verankerungsgrund am Bauwerk befestigt. Nach Montage der Konsolen wird die
Wärmedämmung montiert. Die hinterlüfteten Fassaden benötigen
zwecks Zirkulation und Thermik eine Luftschichtdicke von min. 20 mm, i. d. R. betragen
die Luftschichten jedoch > 40 mm. Dies bedeutet, dass die Konsolen auf der Außenseite
– im Kaltbereich der Fassade – aus der Wärmedämmung herausragen.
Gemäß DE 298 14
948 U1 ist ein Befestigungssystem für Wandelemente an Gebäudewänden
bekannt, bei dem eine Konsole mit der Gebäudewand starr verbunden ist. Diese
Konsole nimmt an ihrem der Gebäudewand abgewandten Ende die Haltevorrichtung
für die Wandelemente auf. Die Konsole weist eine Länge auf, die den Einbau
einer Dämmschicht und die Ausbildung eines Hohlraumes für die Hinterlüftung
der Fassade zwischen der Gebäudewand und den Wandelementen gewährleistet.
In gleicher Weise wirkt die in DE
196 23 801 A1 beschriebene Befestigungsvorrichtung für Fassadenbekleidungselemente.
Diese genannten Veröffentlichungen stellen den der Erfindung
naheliegenden Stand der Technik dar, die einen gemeinsamen Mangel aufweisen.
Der in den Veröffentlichungen dargestellte Aufbau der Gebäudefassade
bedeutet, dass die Konsolen auf der Aussenseite – im Kaltbereich der Fassade
– aus der Wärmedämmung herausragen. Die Verankerung der Konsole
mit der Gebäudewand findet auf der Warmseite, auf der Innenseite der Wärmedämmung
statt. Diese Konsolen werden zurzeit ausschließlich in Aluminium auf dem deutschen
Markt angeboten und verbaut.
Zur thermischen Entkoppelung der Innenseiten wird hinter die Konsole
ein ca. 5 mm dicker Thermotrennstreifen gelegt. Durch den Wärmeabfluss aus
der Umgebungstemperatur der Wärmedämmung durch den guten Wärmeleiter
Aluminium hindurch kühlt die Konsole stark ab. Die thermische Entkoppelung
verhindert nicht den Wärmeabfluss durch die Konsole sondern lediglich eine
Unterbrechung des Temperaturverlustes.
Die punktuelle Wärmebrücke ist in jedem Konsolpunkt nach
wie vor vorhanden. Im Bereich des Passivhausbaues werden Dämmstoffstärken
bis 300 mm verbaut. Punktuelle Wärmebrücken sind hier besonders negativ,
da im Berechnungsverfahren auf sämtliche Wärmebrücken eingegangen
werden muss. Die Konsolen können je nach Dämmstoffstärke eine Ausladung
von 80 bis 350 mm haben.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, für den Wandaufbau der
beschriebenen Art eine punktuell zwischen der Gebäudewand einerseits und der
die Fassadenelemente tragenden Unterkonstruktion andererseits wirkende, wärmebrückenfreie
und statisch bestimmte Konsole bereitzustellen, um einen unerwünschten Wärmeabfluss
aus dem Gebäude zu unterbinden.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch eine Konsole gelöst,
die die Merkmale des Schutzanspruches 1 aufweist. Weitere detaillierte Ausführungen
und Anwendungen der erfindungsgemäßen Konsole sind Gegenstand der abhängigen
Schutzansprüche.
Die Konsole verfügt über einen an der Gebäudewand anliegenden
Konsolenfuss, in dem Bohrungen zur Dübelbefestigung der Konsole an der Gebäudewand
vorgesehen sind. Auf dem Konsolenfuss ist ein dazu rechtwinklig verlaufender Konsolensteg
ausgebildet, an dessen freiem Ende sich Bohrungen zur Montage der Fassadenelemente
mittels Schraubverbindung befinden. Zwischen den Seiten des Konsolenstegs und dem
Konsolenfuss sind Versteifungsrippen ausgebildet. Die Konsole besteht aus einem
glasfaserverstärkten spritzbaren Kunststoff, vorzugsweise aus Ultramid.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Die dazugehörigen Zeichnungen zeigen in
1 eine Vorderansicht der erfindungsgemäßen
Konsole in ihrer dreifachen Ausbildung,
2 eine Seitenansicht von 1,
3 eine Draufsicht von 1,
4 eine räumliche Darstellung der erfindungsgemäßen
Konsole als Festpunktkonsole,
5 eine räumliche Darstellung der erfindungsgemäßen
Konsole als Lospunktkonsole.
Die erfindungsgemäße Konsole 1 wird zur Verankerung
einer nicht näher beschriebenen Unterkonstruktion, die der Aufnahme von Fassadenelementen
bei hinterlüfteten und mit einer Wärmedämmung versehenen Gebäudewänden
dient, eingesetzt.
Die Konsole 1 weist einen an der Gebäudewand anliegenden
Konsolenfuss 2 auf, in dem Bohrungen 3 zur Dübelbefestigung
der Konsole 1 an der Gebäudewand vorgesehen sind. Auf dem Konsolenfuss
2 ist ein dazu rechtwinklig verlaufender Konsolensteg 4 ausgebildet.
Bei der Montage des Konsolenfusses 2 an der Gebäudewand
steht der Konsolensteg 4 somit rechtwinklig von der Gebäudewand ab.
Die Ausladung des Konsolenstegs 4 ist so gewählt, dass die Konsole
1 die Dicke der Wärmedämmung und die Tiefe des für die Hinterlüftung
der Fassade erforderlichen Raumes überbrückt.
An dem freien Ende des Konsolenstegs 4 befinden sich Bohrungen
5 zur Montage der Fassadenelemente mittels Schraubverbindung.
Zwischen den Seiten des Konsolenstegs 4 und dem Konsolenfuss
2 sind Versteifungsrippen 6 angeordnet, die den Konsolensteg
4 im Falle von Drucklasten gegen seitliches Ausknicken aussteifen. Sie
sind in der Ansicht dreiecksförmig, beginnen am Konsolenfuss 2 und
laufen bis ca. 80 mm vor das äußere Ende des Konsolenstegs 4
aus. Bei kleineren Ausladungen des Konsolenstegs 4 kann dieser Abstand
verringert werden.
Ein wesentliches Merkmal der erfindungsgemäßen Konsole
1 definiert sich aus dem technologischen Aufbau der Fassade. Zunächst
wird der Konsolenfuss 2 an der Gebäudewand montiert. In einem nachfolgenden
Schritt wird die Wärmedämmung aufgebracht. Dabei durchdringt der Konsolensteg
4 durchdringt die Wärmedämmung und ragt auf der Außenseite
aus der Wärmedämmung in einer Länge heraus, die der Tiefe der Hinterlüftung
entspricht.
Die Konsole 1 wurde entwickelt um die punktuellen Wärmebrücken
zu reduzieren. Dies macht es erforderlich, das die Konsole 1 in die Wärmedämmung
ohne die Ausbildung von Hohlräumen eingepasst ist. Die seitlichen Versteifungsrippen
6 sind für das Einpassen in die Wärmedämmung eigentlich
hinderlich. Hier müsste die Wärmedämmung an jeder Versteifungsrippe
6 eingeschnitten werden. Aus diesem Grund sind die Versteifungsrippen
6 auf ihrer Außenseite angeschärft und bilden somit eine Schneidkante
aus.
In gleicher Weise ist der Konsolensteg 4 an seinem freien
Ende angeschärft und bildet somit eine weitere Schneidkante aus.
Bei der Montage der Wärmedämmung wird das Dämmmaterial
über den Konsolensteg 4 gedrückt. Das Dämmmaterial wird
durch die Schneidkanten am Konsolensteg 4 und an den Versteifungsrippen
6 aufgeschnitten und das Dämmmaterial legt sich passgenau und ohne
Hohlräume zu bilden an die Konsole 1 an.
Bei der Herstellung wird die Konsole 1 in der Spritzgussform
als dreifache Konsole gefertigt, dass heißt die Dreifachkonsole besteht, wie
in 1 dargestellt, aus drei einzelnen Konsolen
1, die nebeneinander liegend miteinander verbunden sind und entsprechend
ihrem Einsatzfall an den gestrichelten Trennlinien 7 getrennt werden können.
Es sind drei Einsatzbereiche der Konsole vorgesehen:
- 1. Die Konsole 1 als Gleitpunkt. Hier wird eine einfache Konsole
1 verbaut. Ausladung je nach Stärke der Wärmedämmung, Konsolenfuss
80 × 100 mm, Konsolensteg 100 mm breit.
- 2. Die Konsole als Gleitstoßpunkt. Hier wird eine doppelte Konsole verbaut.
Ausladung und Konsolenfuss wie unter 1. Konsolensteg 200 mm breit.
- 3. Die Konsole als Festpunkt. Hier wird die Konsole wie gezeichnet als dreifache
Konsole verwendet. Konsolensteg 300 mm breit.
Zum Zwecke der Fertigung wird die Konsole jedoch nur in der Breite
von 300 mm gefertigt, da je nach Ausladung schon eine Vielzahl von Spritzwerkzeugen
benötigt wird. Bei dem Werkstoff der Konsole handelt es sich um ein handelsübliches
Ultramid Material der BASF.
Der Werkstoff ist glasfaserverstärkt und besitzt gute Wärmedämmeigenschaften.
Der Vorteil der erfindungsgemäßen Konsole gegenüber
dem bekannten Stand der Technik besteht darin, dass eine thermische Entkoppelung
stattfindet, die den Wärmeabfluss durch die Konsole verhindert.
Zur Vermeidung der punktuellen Wärmebrücke ist es erforderlich
das Bauteil welches die Wärmedämmung durchdringt aus einem Material zu
fertigen, welches schlechte Wärmeleiteigenschaften besitzt. Eine Verbindung
der Außenseite der Wärmedämmung mit dem Baukörper mittels Metall
muss unbedingt verhindert werden.
- 1
- Konsole,
- 2
- Konsolenfuss,
- 3
- Bohrungen,
- 4
- Konsolensteg,
- 5
- Bohrungen,
- 6
- Versteifungsrippen,
- 7
- Trennlinie.