Die Erfindung betrifft eine Freisprecheinrichtung zum Führen
eines mit einem Mobiltelefon herstellbaren Telefonats, mit einer Steuerung, die
mit einem Mikrofon und einem Lautsprecher verbunden ist und mit einer Kommunikationsverbindung
zu einem Hörer, der in einer Halterung mit einem elektrischen Anschluss ablegbar
ist, wobei durch Abnehmen des Hörers die Führung des Telefonats nur noch
über den Hörer erfolgt. Die Erfindung betrifft ferner eine Verwendung
des Hörers einer derartigen Freisprecheinrichtung.
Freisprecheinrichtungen dienen bekanntlich dazu, die über ein
Mobiltelefon hergestellten Telefonate führen zu können, ohne das Telefon
in der Hand halten zu müssen. Hierzu werden die Audiosignale des Telefons,
aber auch Steuerungssignale für die Herstellung und Beendigung des Telefonats,
vom Mobiltelefon auf die Freisprecheinrichtung und umgekehrt übertragen, sodass
das Telefonat mittels mit der Steuerung der Freisprecheinrichtung verbundenem Mikrofon
und Lautsprecher abgewickelt werden kann. Ferner ermöglicht die Freisprecheinrichtung
regelmäßig, das Telefonat über eine mit ihr verbundene externe Antenne,
insbesondere eine Auto-Mobilfunkantenne, zu führen.
Es ist ferner bekannt, die Stimme des Anrufers nicht über den
Lautsprecher der Freisprecheinrichtung wiedergeben zu müssen, wenn dies vom
Telefonierenden nicht gewünscht wird. Hierzu kann die Freisprecheinrichtung
mit einem Hörer versehen sein, der in einer Halterung ablegbar ist, wobei durch
Abnehmen des Hörers ein Signal verursacht wird, das Mikrofon und Lautsprecher
der Freisprecheinrichtung abschaltet, sodass das Telefonat nur noch über den
Hörer erfolgt, wodurch die Anwesenden die Stimme des Anrufers nicht mehr wahrnehmen
können.
Für die Realisierung einer derartigen Freisprechanlage mit einem
Hörer, der als sog. Privathörer fungiert, sind zahlreiche Konstellationen
bekannt. In einer sehr herkömmlichen Art bildet das Mobiltelefon selbst den
Hörer, indem es, in einem Kraftfahrzeug, in einer Halterung ablegbar ist. Das
in die Halterung eingelegte Telefon schaltet die Freisprecheinrichtung wirksam.
Soll das Gespräch als Privatgespräch abgewickelt werden, wird das als
Hörer dienende Telefon aus der Halterung genommen, wodurch die Wiedergabe des
Telefonats über den Lautsprecher abgeschaltet wird. Das Telefon ist dabei regelmäßig
über eine Kabelverbindung mit der Freisprecheinrichtung verbunden. Bekannt
ist dabei allerdings auch, ein mit einer drahtlosen Kommunikationseinrichtung, vorzugsweise
nach dem Bluetooth-Standard, ausgestattetes Telefon zu verwenden, das drahtlos mit
der Freisprecheinrichtung kommunizieren kann, wobei die übertragenen Signale
als so genanntes „Hands Free Profile" (HFP) in genormter Form übertragen
werden. Nachteilig ist hierbei, dass das Telefon in eine für das Telefon spezielle
Halterung eingelegt werden muss, sodass die Nutzung eines anderen Telefontyps nicht
möglich ist.
Es ist ferner bekannt, ein Telefon über eine Kabelverbindung
mit einer Freisprecheinrichtung zu verbinden, wobei die Freisprecheinrichtung eine
eigene Telefonsende- und -empfangseinheit aufweist, um das Telefonat in einem Kraftfahrzeug
über die im Kraftfahrzeug eingebaute Mobilfunkantenne führen zu können.
Dabei kann ein zusätzlicher Hörer vorgesehen sein, der mit der Freisprecheinrichtung
über eine drahtlose Kommunikationseinrichtung kommuniziert, um ein Privatgespräch
über den Hörer führen zu können. Zwischen Hörer und Freisprecheinrichtung
wird dann das Gespräch über HFP übertragen. Dabei kann der Hörer
zusätzlich noch eine Datenverbindung aufweisen, um über Tasten und ein
Display das Telefongespräch zu steuern, also aufzubauen, zu halten oder zu
beenden.
DE 199 25 570 A1 offenbart ein
Kommunikationssystem für ein Fahrzeug, bei dem an eine Kommunikationsplattformeinheit
entweder ein Handset oder ein Handy anschließbar ist. Wenn das Handy angeschlossen
ist, funktioniert es wie ein Handset, d.h. wie ein normaler Telefonhörer. Das
Handy kann über eine drahtlose Kommunikationseinrichtung in Form einer Bluetooth-Schnittstelle
an die Kommunikationsplattformeinheit angeschlossen sein. Demgemäß wird
dabei das Handy wie ein Hörer verwendet. Wie bereits erläutert worden
ist, muss für das Handy eine spezielle passende Aufnahme vorgesehen werden,
die beim Wechseln des Handys ebenfalls ausgewechselt werden muss.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Freisprecheinrichtung
so auszubilden, dass mit dem Hörer eine verbesserte und erweiterte Funktionalität
erreichbar ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist erfindungsgemäß eine
Freisprecheinrichtung der eingangs erwähnten Art dadurch gekennzeichnet, dass
die Steuerung eine drahtlose Kommunikationseinrichtung zur Kommunikation mit einer
entsprechenden drahtlosen ersten Kommunikationseinrichtung des Hörers aufweist
und dass der Hörer ferner mit einer drahtlosen zweiten Kommunikationseinrichtung
zur Kommunikation mit einer entsprechenden drahtlosen Kommunikationseinrichtung
des Mobiltelefons, mit einer Einrichtung zum Verarbeiten von Zugangsberechtigungsdaten
zu einem Mobilfunknetz und mit einer Telefonsende- und -empfangseinheit als dritte
Kommunikationseinrichtung versehen ist, wobei die erste und zweite Kommunikationseinrichtung
zur drahtlosen Übermittlung von Sprachsignalen und/oder Steuerdaten
vorgesehen sind und die dritte Kommunikationseinrichtung zum Aufbau eines Telefonats
über ein Mobilfunknetz dient.
Dem Aufbau der erfindungsgemäßen Freisprecheinrichtung liegt
die Erkenntnis zugrunde, dass ein komfortabel ausgestatteter herkömmlicher
Hörer zwar eine hohe Funktionalität aufweist, jedoch nur in der vorgesehenen
bestimmten Konfiguration der Freisprecheinrichtung nutzbar ist.
Demgegenüber ist eine erfindungsgemäße Ausbildung der
Freisprecheinrichtung geeignet, mit dem Hörer sehr unterschiedliche Konfigurationen
zu bilden, sodass der Hörer in vielfältiger Weise innerhalb ganz unterschiedlicher
Konfigurationen von Freisprecheinrichtungen einsetzbar und darüber hinaus außerhalb
des Bereichs der Freisprecheinrichtung, also insbesondere außerhalb eines Kraftfahrzeugs,
als eigenständiges Telefon nutzbar ist.
Hierfür kann der Hörer mit einem Kartenleser für eine
die Zugangsberechtigungsdaten enthaltende Karte (SIM-Karte) ausgestattet sein. Es
ist jedoch auch möglich, dass die zweite drahtlose Kommunikationseinrichtung
des Hörers zur Übertragung der Zugangsberechtigungsdaten des Mobiltelefons
ausgebildet ist, sodass die Übertragung der Zugangsberechtigungsdaten mittels
des so genannten rSAP-Standards erfolgen kann.
Vorzugsweise ist der Hörer mit einer Eingabetastatur und mit
einem Display versehen, um eine vollwertige eigene Telefonfunktion zu ermöglichen.
In der beigefügten Zeichnung sind schematisch sechs Einsatzbeispiele
für den erfindungsgemäßen Hörer dargestellt.
1 zeigt die Benutzung des erfindungsgemäßen
Hörers als eigenständiges Telefon, also ohne eine Kommunikationsverbindung
zu einer Freisprecheinrichtung. Hierzu ist in den Hörer eine eigene SIM-Karte
eingesetzt, die beispielsweise eine Doppelkarte (TWIN-Karte) eines Mobiltelefons
sein kann. Der Hörer der Freisprecheinrichtung kann somit als ein beispielsweise
im Kraftfahrzeug immer vorhandenes und außerhalb des Kraftfahrzeuges jederzeit
verfügbares Mobiltelefon genutzt werden, da der Hörer mit einer eigenen
Telefonsende- und -empfangseinheit (hier dargestellt nach dem GSM-Standard) versehen
ist.
Gemäß 2 dient der Hörer
als Verbindungseinrichtung zwischen dem Mobiltelefon, über das eine Telefonverbindung
(GSM) mit den Daten einer SIM-Karte aufgebaut wird und einer, vorzugsweise im Kraftfahrzeug
eingebauten Freisprecheinrichtung FSE. Die Freisprecheinrichtung ist mit einer drahtlosen
Kommunikationseinrichtung versehen, mit der Audiodaten und Steuerdaten nach dem
Kopfhörermodus HSP (Head Set Profile) übermittelt werden können.
Die Übermittlung erfolgt hier mit HFP zum Hörer. Vom Hörer findet
eine zweite Übermittlung der HFP zum Telefon statt. Der Hörer fungiert
somit quasi als Relais zwischen Telefon und Freisprecheinrichtung FSE und erlaubt
somit die Funktion als Privathörer.
Gemäß 3 wird die eigene Telefonsende-
und -Empfangseinrichtung (GSM) des Hörers verwendet, um ein Telefonat aufzubauen.
Der Aufbau erfolgt mit den bei rSAP vom Telefon übermittelten Zugangsberechtigungsdaten
(SIM) zu einem Mobilfunknetz. Der Hörer ist über HFP mit der Freisprecheinrichtung
FSE verbunden und übt dabei die Möglichkeit aus, das Gespräch über
die Freisprecheinrichtung oder über den Hörer als Privatgespräch
zu führen. Da der Hörer das Telefonat führt, wird das Telefon bezüglich
des Stromverbrauchs nur geringfügig belastet, um die Datenverbindung gemäß
rSAP aufrecht zu erhalten. Der für das Senden und den Empfang im Rahmen des
Telefonats erhöhte Stromverbrauch findet im Hörer statt, der in seiner
Halterung aus der Stromversorgung des Kraftfahrzeugs ständig aufladbar ist.
Wenn die Halterung mit der Auto-Mobilfunkantenne verbunden ist, können die
Sende- und Empfangssignale des Hörers über diese externe Antenne abgestrahlt
bzw. empfangen werden, wodurch im Freisprechbetrieb eine Strahlenbelastung im Innenraum
des Kraftfahrzeugs vermeidbar ist, obwohl die Freisprecheinrichtung selbst nicht
mit einer eigenen Telefonsende- und -empfangseinheit ausgestattet ist.
In der in 4 dargestellten Konstellation
dient der Hörer unmittelbar als Mobiltelefon mit einer eigenen SIM-Karte. Zur
Freisprecheinrichtung FSE ist der Hörer über HFP drahtlos verbunden.
Eine ähnliche Konstellation findet sich in 5,
bei der der Hörer quasi als SIM-Kartenserver für die Freisprecheinrichtung
FSE fungiert, sodass über eine eigene Telefonsende- und -Empfangseinrichtung
der FSE, insbesondere über die Auto-Mobilfunkantenne, das Gespräch innerhalb
des Mobilfunknetzes mit den Zugangsdaten der in den Hörer eingesetzten SIM-Karte
geführt werden kann. Für die Privathörfunktion ist der Hörer
zusätzlich über HFP mit der FSE verbunden.
Gemäß 6 hat der Hörer
ausschließlich die Funktion, über ihn ein Privatgespräch zu führen,
das mit den SIM-Kartendaten des Mobiltelefons, die über rSAP auf die Freisprecheinrichtung
FSE übertragen worden sind, von der Freisprecheinrichtung FSE mittels der eigenen
Telefonsende- und -Empfangseinheit geführt wird.
Es ist erkennbar, dass alle dargestellten Konfigurationen
keine Änderungen an dem erfindungsgemäß ausgebildeten Hörer
erfordern, da dieser mit der Freisprecheinrichtung FSE und ggf. mit dem Mobiltelefon
nur über die drahtlosen Kommunikationseinrichtungen kommuniziert und funktioniert.
Demgemäß sind alle Konfigurationen auch mit beliebigen Mobilfunktelefonen
möglich, für die, beispielsweise in einem Kraftfahrzeug, keine spezifischen
Einrichtungen vorgesehen sein müssen. Vielmehr kommt es lediglich darauf an,
dass der Hörer mit der Freisprecheinrichtung FSE einerseits und ggf. mit dem
Mobiltelefon andererseits eine Initialisierung der drahtlosen Kommunikation (über
Bluetooth) vornimmt, um eine sofort funktionierende Bluetooth-Verbindung zu ermöglichen,
wenn beispielsweise das Mobiltelefon in eine gewünschte Konfiguration mit der
Freisprecheinrichtung FSE eintreten soll.
Die Funktionalität des Hörers ist jederzeit nutzbar, ggf.
auch als eigenes Mobiltelefon, das immer in der Halterung des Kraftfahrzeugs verfügbar
– und dabei vorzugsweise aufladbar – und daraus entnehmbar ist, wenn
vom Benutzer des Kraftfahrzeugs auch außerhalb des Kraftfahrzeugs ein Bedarf
für die Benutzung eines Mobiltelefons besteht.