Die Erfindung richtet sich auf einen Griff der im Oberbegriff des
Anspruches 1 angegebenen Art., der aus der DE
102 02 371 B4 zu entnehmen ist.
Bei dem bekannten aus der DE
102 02 371 B4 zu entnehmbaren Griff dieser Art ist das Griffgehäuse
mit einer manuell betätigbaren Griffwippe versehen, die im Griffgehäuse
schwenkbar gelagert ist. Es sind wenigstens zwei elektrische Leitungen im Griffgehäuse
vorgesehen, die zu einem elektrischen Antrieb des Verschlusses führen. Im Inneren
des Griffgehäuses befindet sich ein Mikroschalter, der in seinem Schaltergehäuse
eine verformbare Schnappscheibe besitzt, welche einen beweglichen Kontakt im Mikroschalter
erzeugt. Im Schaltergehäuse sind dann wenigstens zwei Ruhekontakte vorgesehen,
die mit den Leitungen im Griffgehäuse verbunden sind. Die Griffwippe wirkt
auf einen Schalterbetätiger im Mikroschalter, der zur Verformung der Schnappscheibe
führt. In einer Ruhelage nimmt die Schnappscheibe eine einseitig gewölbte
Form ein. Durch den Schalterbetätiger wird die Schnappscheibe verformt und
gelangt in eine ebene oder in eine Gegenwölbung aufweisende Position. Dadurch
wird der Mikroschalter aus einer kontaktfreien Ruhelage in eine kontaktgebende Arbeitslage
überführt. Bei diesem Griff sind zahlreiche Einzelteile vorgesehen, die
platzaufwendig sind.
Aus der DE 102 41 220 C1
ist eine Schnappscheibe bekannt, die zusätzlich zu dem digitalen Signal gemäß
der vorerwähnten Ruhelage und Arbeitslage auch noch ein analoges Signal erzeugen
kann. Dazu wird ein kalottenförmiger Bereich mit zwei Oberflächen auf
der Schnappscheibe vorgeschlagen.
Die DE 198 23 894 C1
zeigt eine gewölbte Schnappscheibe mit wenigstens zwei Anlagestellen für
ein Stützlager. Wenigstens das eine Auflageelement wird als Befestigungselement
für die Schnappscheibe genutzt. Dazu wird das Befestigungselement über
Stege mit einer der Anlagestellen verbunden.
Aus der DE 10 2004 040
395 A1 ist ein elektrischer Druckschalter bekannt, der unter einer Druckfläche
eine gewölbte Schnappscheibe im Schaltergehäuse aufweist. Das Schaltergehäuse
umfasst einen Sockel, auf dem sich der Druckknopf über einen elastomeren Balg
abstützt. Der Balg wird von einem gelochten Deckel umgriffen, aus dem der Druckknopf
herausragt. Der Deckel besitzt Ansätze, die nach dem Zusammenbau des Gehäuses
den Sockel untergreifen. Ein Griff mit einer Griffwippe ist hier nicht vorgesehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen raumsparenden, preiswerten
Griff der im Oberbegriff des Anspruches 1 genannten Art zu entwickeln. Dies wird
durch die im Anspruch 1 angeführten Maßnahmen erreicht, denen folgende
besondere Bedeutung zukommt.
Bei der Erfindung hat das Griffgehäuse unmittelbar die Funktion
eines Schaltergehäuses, weil es unmittelbar das Stützlager für Anlagestellen
der Schnappscheibe besitzt. Dann wirkt die Griffwippe zugleich als Schalterbetätiger.
Dann schlägt die Erfindung vor, die Ruhekontakte vom Schalter und die Leitungen
im Griffgehäuse einstückig auszubilden und als Einsatzgitter im Gehäuseinneren
anzuordnen. Für das Einsatzgitter genügen lineare Stränge, die gegebenenfalls
verkröpft sind, um unterhalb der Schnappscheibe als Ruhekontakte zu fungieren.
Die äußeren Endstücke dieser linearen, stromleitenden Stränge
dienen dann als Stegkontakte für ans Griffgehäuse anzuschließende
elektrische Kupplungen. Nach Herstellung des Griffgehäuses mit integriertem
Einsatzgitter ist es dann nur noch erforderlich, die Schnappscheibe am Stützlager
anzuordnen und dann die Griffwippe auf das Griffgehäuse zu setzen. Das sind
wenige, bequem zu handhabende Bauteile, die sich schnell und raumsparend zusammenbauen
lassen.
Weitere Maßnahmen und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus
den Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung und den Zeichnungen. In
den Zeichnungen ist die Erfindung in mehreren Ausführungsbeispielen dargestellt.
Es zeigen:
1a einen Querschnitt durch den erfindungsgemäßen
Griff, wenn sich die Griffwippe in ihrer Ruhelage befindet.
1b den gleichen Querschnitt durch den Griff, wenn die
Griffwippe in ihre kontaktgebende Arbeitslage überführt worden ist,
2 eine perspektivische Ansicht auf das schalenförmige
Griffgehäuse mit seinen Einbauten, vor Verbindung mit der als Deckel fungierenden
Griffwippe,
3 eine bei Spritzgussherstellung des Griffgehäuses
im Gehäuseinneren zu liegen kommende Kombieinlage von 2,
4 ein erstes Stanzgitter, das sich im Inneren des Kombieinlage
von 3 befindet, um im Betätigungsfall mit einer
schon aus 2 erkennbaren Schnappscheibe zusammenwirken
zu können,
5 eine perspektivische Rückansicht der zugehörigen
Griffwippe für das Griffgehäuse von 2, wobei
auch die Lage des Stanzgitters gemäß 4 im
Einbauzustand veranschaulicht ist,
6 in einer perspektivischen Darstellung analog zu
2 ein zweites Ausführungsbeispiel eines Griffgehäuses,
7 die Rückansicht einer Griffwippe für das
Griffgehäuse von 6,
8a+8b zwei unterschiedliche
Ausführungen für ein Einsatzgitter im Griffgehäuse, das vor der Spritzgussherstellung
oder nach der Spritzgussherstellung ins Gehäuseinnere gebracht wird und mit
einer Schnappscheibe zusammenwirkt,
9a eine perspektivische Darstellung eines weiteren
Ausführungsbeispiels eines Einsatzgitters ohne Schnappscheibe,
9b das in 9a gezeigte
Einsatzgitter, nachdem eine Schnappscheibe aufgelegt worden ist und
10, in einer zu 9b analogen
Darstellung, ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Einsatzgitters mit einer
damit zusammenwirkenden Schnappscheibe.
Der in den 1a, 1b
gezeigte Griff 10 wird im Bereich der Heckklappe eines Fahrzeugs montiert
und dient zum Öffnen der Heckklappe. Der Griff 10 dient zur elektrischen
Betätigung eines Verschlusses, der zwischen der Heckklappe und der Karosserie
des Fahrzeugs wirksam ist. Der Griff 10 besteht aus einem schalenförmigen
unteren Griffgehäuse 11 und einer Griffwippe 21, die als
Deckel für die Schale 11 fungiert.
Wie 5 zeigt, wird die Griffwippe
21 in einer sogenannten Mehr-Komponenten-Spritzguss-Technik erzeugt. Sie
besteht aus einer Hartkomponente 20, die sowohl den in 1a
ersichtlichen, als manuelle Handhabe dienenden Zentralbereich 23 erzeugt,
als auch die aus 5 entnehmbaren Schwenklagerteile
24 auf der Rückseite der Griffwippe 21 formt. Die Schwenklagerteile
24 bestehen aus zwei Lagerböcken, die auf der Unterseite vorstehen.
Die andere Komponente dieser Spritzguss-Technik ist eine Weichkomponente
22, die einen umlaufenden elastomeren Randbereich 25 gemäß
1a und 5 erzeugt. Diese
Weichkomponente 22 untergreift in einem Mittelstreifen 26 auch
die Unterseite des Zentralbereichs 23 und formt aus diesem Material auch
einen besonderen, aus 1a und 5
ersichtlichen Betätigungsstößel 27 auf der Unterseite der
Griffwippe 21.
Der aus der Weichkomponente 22 gebildete Randbereich
25 umschließt rahmenseitig den Zentralbereich 23. Beim Zusammenbau
des Griffs 10 wird der elastomere Rahmen auf einen umlaufenden Schalenrand
15 des in 2 gezeigten Griffgehäuses
11 aufgelegt und damit verschweißt. Letzteres kann insbesondere durch
Laserschweißen geschehen. Dazu besitzen, wie aus 1a
zu entnehmen ist, der Randbereich 25 der Griffwippe 21 und der
Schalenrand 15 vom Griffgehäuse 11 ein zueinander komplementäres
wellenförmiges Labyrinthprofil.
Das Griffgehäuse 11 besitzt im Gehäuseinneren
55 zwei Schwenk-Gegenlagerteile 14, die bei dem vorerwähnten
Zusammenbau mit den Schwenklagerteilen 24 der Griffwippe 21 in
Eingriff kommen. Diese Gegenlagerteile 14 bestehen im vorliegenden Fall
aus zwei Lagerschalen, die einen Steg am vorerwähnten Lagerbocks
24 der Schwenklagerteile 24 schwenkbeweglich aufnehmen.
Wie 2 zeigt, ist im Gehäuseinneren
12 eine Kombieinlage 30 integriert, deren einer Bestandteil ein
Einsatzgitter 31.1 aus zwei linearen metallischen Leitern 32.1,
33.1 besteht, die in sich verkröpft sein können. Die beiden Leiter
32.1, 33.1 werden von einer elektrisch isolierenden Masse vorumhüllt,
was z.B. durch Umspritzen geschieht. Das dabei entstehende Gebilde 50 ist
in 1a dick/dünn-schraffiert. Die vorgefertigte
Kombieinlage 30 wird nämlich in einer Spritzgussform lagegerecht positioniert,
wo dann das Griffgehäuse 11 hergestellt wird. Im fertigen Produkt
ragen dann Endstücke 34 vom Einsatzgitter 31.1 aus dem Griffgehäuse
11 heraus, wie 1a erkennen lässt. Im
Bereich dieser Endstücke 34 ist aus dem Gehäusematerial auch
eine Hülse 12 geformt, die dann in Verbindung mit den Endstücken
34 die Funktion eines elektrischen Steckers hat. Am gegenüberliegenden
Ende befinden sich Anfangsstücke 35.1, 36.1 der beiden Leiter
32.1, 33.1 die in einer noch näher zu schildernden Weise
mit einer Schnappscheibe 40 zusammenwirken.
Die Schnappscheibe 40 ist, in Draufsicht gesehen, als vierstrahliger
Stern ausgebildet, dessen vier Strahlenden Anlagestellen 41 erzeugen. Die
Schnappscheibe ist zu ihrer Scheibenoberseite 42 hin mit einer in
4 strichpunktiert veranschaulichten Wölbung
43 versehen, die auch in 1 zu erkennen ist. In der Wölbungsmitte
kann sich eine Delle 44 befinden, die dem Ruhefall zur Stabilität
der Wölbung 43 beiträgt. Die an den Strahlenenden befindlichen
Anlagestellen 41 sind durch eine bogenförmige Scheibenkante
45 miteinander verbunden. Dadurch entsteht die Strahlenstruktur an den
vier Anlagestellen 41.
Am Innenende der Kombieinlage 30 befindet sich ein flächiges
Stützlager 37 für die Schnappscheibe 40. Dort befinden
sich zwei Bügel 38 auf zueinander gegenüberliegenden Seiten,
die je zwei Durchlässe 39 zur Aufnahme der sich verjüngenden
Anlagestellen 41 der Schnappscheibe 40 aufweisen. An den beiden
anderen, einander gegenüberliegenden Stellen vom Stützlager
37 können Führungselemente 48 vorgesehen sein, wie die
aus 3 erkennbaren Stege 48.
Diese Stege 48 führen die Schnappscheibe beim Auflegen
auf die Basisfläche des Stützlagers 37. In der Basisfläche
vom Stützlager 37 münden auch die beiden Stirnenden der beiden
Leiter-Anfangsstücke 35.1, 36.1, wie 3
zeigt; sie liegen gegenüber der konkaven Wölbungsunterseite
46 von 4 blank.
Nach Fertigstellung der Baueinheit aus Griffgehäuse
11 und Kombieinlage 30 wird dort, wie gesagt, nur noch die vorgefertigte
Schnappscheibe 40 auf das Stützlager 37 gelegt. Dann wird
in der bereits geschilderten Weise die Griffwippe 21 gemäß
1a damit verbunden. Beachtenswert ist, dass der Betätigungsstößel
27 in der aus 1a ersichtlichen Ruhelage keinen
Druck auf die Wölbung 43 der Schnappscheibe 40 ausübt.
Der Betätigungsstößel 27 kann aber ein aus 1a
ersichtliches Profilstück 28 besitzen, das zur Positionssicherung
der unbetätigten Schnappscheibe 40 an der gehäuseseitigen Basisfläche
37 dient. Das Profilstück 28 sorgt dafür, dass die Schnappscheibe
nicht vom Stützlager 37 abfallen kann. Die elastomere Weichkomponente
22 der Griffwippe 21 sorgt dafür, dass die unbetätigte
Handhabe 23 normalerweise in einer durch die Hilfslinie 23.1 in
1a veranschaulichten Ausschaltstellung des Griffs
10 gehalten wird. Dann befindet sich die Schnappscheibe 40 in
ihrer kontaktfreien Ruhelage gegenüber dem Einsatzgitter 31.1.
In 1a ist die Lage eines Schwenklagers
13 zwischen der Griffwippe 21 und dem Griffgehäuse
11 angedeutet, die sich aus der geschilderten Eingriffslage zwischen dem
griffseitigen Schwenklagerteil 24 und dem gehäuseseitigen Schwenk-Gegenlagerteilen
14 ergibt. Wird die Handhabe 23 im Sinne des Kraftpfeils
29 von 1b betätigt, so kommt es zu einer
Verformung des elastomeren Materials 22, welches, wie gesagt, normalerweise
bestrebt ist, die Handhabe 23 in ihrer Ausschaltstellung 23.1
von 1a zu halten. Durch die Betätigung
29 kommt die Handhabe 23 in ihre durch die Hilfslinie
23.2 in 1b verdeutlichte andere Stellung,
wo ihr Betätigungsstößel 27 die Schnappscheibe
40 deformiert. Die vorbeschriebene, aus 1a
ersichtliche Scheibenwölbung 43 wird abgeflacht oder gar in eine Gegenwölbung
überführt. Bezogen auf 4 bedeutet dies, dass
die aus elektrisch leitendem Material bestehende Schnappscheibe 40 die
Anfangsstücke 35.1, 36.1 vom Einsatzgitter 31.1
in 4 kurzschließt. Die erwähnte Stellung
23.2 von 1b erweist sich damit als Einschaltstellung,
wo ein Stromkreis gegenüber dem Antrieb des nicht näher gezeigten Verschlusses
geschlossen ist.
In den 6, 7
sind eine alternative Ausbildung eines Griffgehäuses 11' und einer
Griffwippe 21' gezeigt. In diesem Fall ist ein nicht näher gezeigtes
Stanzgitter in einen Elektrokomponententräger 16 integriert, der bei
der Spritzgussherstellung des schalenförmigen Griffgehäuses
11' als Einsatz in der Gehäuse-Form dient. Der Elektrokomponententräger
16 besitzt an seinem Innenende eine schalenartige Aufnahme 17,
die zum Einlegen einer Schnappscheibe 40 dient. Auch diese Aufnahme
17 besitzt Rastmittel oder Positionierstege 18, die für eine
lagegerechte Lage der Schnappscheibe 40 nach dem Einlegen sorgen.
Beim Gehäuse 11' sind die Schwenk-Gegenlagerteile
14 im Wesentlichen mittig zur Breitendimension des Griffgehäuses
11' angeordnet, was zu einer mittigen Lage der im Zusammenhang mit
1a, 1b beschriebenen Schwenklager
13 dient. Dies ergibt sich, weil auch die zugehörige Griffwippe
21' von 7 eine mittige Anordnung ihrer Schwenklagerteile
24 aufweist. In diesem Fall nimmt die Hartkomponente 20 unterseitig
den gesamten Zentralbereich der Griffwippe 21' ein und bildet dort dann
auch den Betätigungsstößel 27' aus. Das Griffgehäuse
11' wird mit der Griffwippe 21' durch Laserschweißung zwischen
dem rahmenförmigen Wippen-Randbereich 25 und dem Schalenrand
15 des Griffgehäuses 11' erzeugt.
In 8a ist ein zweites Ausführungsbeispiel
eines Einsatzgitters 32.2 gezeigt, welches aus zwei Gitterstäben
32.2 und 33.2 besteht. Diese Gitterstäbe 32.2,
33.2 werden nach der Herstellung des nicht näher gezeigten Griffgehäuses
an definierten Stellen ins Gehäuseinnere eingeführt. Das kann durch ein
Hindurchstoßen durch die Gehäusewand geschehen, die an den definierten
Stellen auch entsprechend geschwächt sein kann. Dabei gelangen die zugehörigen
Anfangsstücke 35.2, 36.2 in einem Gehäusebereich, wo
sich das Stützlager für die Anlagestellen der in 8anur
gezeigten Schnappscheibe 40 befinden. Die beiden Gitterstäbe
32.2, 33.2 haben, gemäß 8a,
z.B. einen Kreisquerschnitt.
Die 8b zeigt in einer zu 8a
analogen Darstellung eine alternative Ausbildung eines solchen Einsatzgitters
31.3. Es genügt hier lediglich auf die Unterschiede gegenüber
8a einzugehen.
Ein Unterschied besteht darin, dass die beiden Gitterstäbe
32.3, 33.3 einen Flachquerschnitt aufweisen, z.B. einen Rechteckquerschnitt.
Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass die zugehörigen Anfangsstücke
35.3, 36.3 an ihren Stabenden Profilierungen 19 aufweisen.
Diese Profilierungen 19 bestehen im vorliegenden Fall aus einer Schneide
49, die sich ihren Weg durch die Gehäusewand selbst bahnt, wenn die
Gitterstäbe 32.3, 33.3 bei ihrer Montage in das zugehörige
Griffgehäuse eingedrückt werden. Die Gitterstäbe 32.3,
33.3 sind gestreckt, wie die Klinge eines Dolches. Anstelle
dieser nachträglichen Einführbewegung könnten natürlich die
Gitterstäbe 32.2 bis 33.3 auch als Einlage in die Form eingelegt
werden, die zur Spritzgussherstellung des Griffgehäuses dient.
Die 9a zeigt ein anderes Ausführungsbeispiel
eines Einsatzgitters 31.4. Der eine Gitterstab 32.4 weist ein
etwa U-förmig gewundenes Innenstück 47 auf, welches zugleich
vier Stützlager 50.4 für die aus 9b
ersichtlichen vier Anlagestellen der Schnappscheibe 40 erzeugt. Der andere
Gitterstab 33.4 ragt ins Windungsinnere 51 vom Innenstück
47 hinein und untergreift die Schnappscheibe 40 in ihrem Wölbungsbereich
gemäß 5b. Das gewundene Innenstück 47 besitzt
in seinen Windungs-Eckbereichen aufragende Laschen 52.4. Beim Auflegen
der Schnappscheibe 40 dienen diese Laschen 52.4 zunächst
zum Führen ihrer sich verjüngenden Anlagestellen 41 gemäß
9b. Dann dienen aber die Laschen 52.4 auch
zur Positionssicherung der Schnappscheibe 40, weil sie, gemäß
dem Biegepfeil 53 von 9b über die Scheiben-Anlagestellen
41 gebördelt werden können. Dann ist die Lage der Bördelscheibe
40 auf dem Einsatzgitter 31.4 im Inneren des nicht näher
gezeigten Griffgehäuses fixiert. Die aus dem Gehäuse herausragenden Endstücke
34 der beiden Gitterstäbe 32.4, 33.4 können
gemäß 9a, 9b
abgesetzt sein.
In 10 ist ein zur 9a,
9b ähnliches Einsatzgitter 31.5 gezeigt,
weshalb insoweit die Beschreibung des vorausgehenden Ausführungsbeispiels gilt.
Es genügt lediglich auf die Unterschiede einzugehen.
Der eine Gitterstab 32.5 vom Einsatzgitter 31.5
hat ebenfalls Flachprofil, während der andere Gitterstab 33.5 einen
kreisförmigen Querschnitt besitzt. Die beiden Endstücke 34 der
beiden Gitterstäbe 32.5, 33.5, die Bestandteil eines künftigen
elektrischen Steckers am Griffgehäuse sind, sind zueinander formgleich abgesetzt
und besitzen einen nahezu quadratischen Querschnitt. Der das Flachprofil aufweisende
Gitterstab 32.5 besitzt ein verkröpftes ebenes Innenstück
57, welches oktagonförmig gewunden ist. An drei Oktagonseiten vom
Innenstück 57 befinden sich wieder aufragende Laschen 52.4.
Vier Stützlager 50.5 für die sich verjüngenden Anlagestellen
41 einer strichpunktiert in 10 veranschaulichten
Schnappscheibe 40 liegen in den Zwischenräumen 54 zwischen
den Laschen 52.4. Deswegen greifen die Laschen 52.4 nicht an den
Anlagestellen 4, sondern im Wölbungsbereich an drei der vier bogenförmigen
Scheibenkanten 45 der Schnappscheibe 40 an.
- 10
- erfindungsgemäßer Griff
- 11
- Griffgehäuse, Schale
- 11'
- Griffgehäuse, Schale (6)
- 12
- Hülse für 34 (1a)
- 13
- Schwenklager zwischen 21, 11 (1a, 1b)
- 14
- Schwenk-Gegenlagerteil an 11, Lagerschale
- 15
- Schalenrand von 11
- 16
- Elektrokomponententräger (6)
- 17
- Aufnahme in 16 für 40 (6)
- 18
- Positioniersteg in 17 für 40 (6)
- 19
- Profilierung an 32.3, 33.3, Schneide (8b)
- 20
- Hartkomponente von 21
- 21
- deckelartige Griffwippe für 11
- 21'
- alternative Griffwippe (7)
- 22
- Weichkomponente von 21
- 23
- Handhabe, Zentralbereich aus 20 von 21 (1a bis 2)
- 23.1
- unbetätigte Schaltstellung von 23 (1a)
- 23.2
- betätigte Schaltstellung von 23 (1b)
- 24
- Schwenklagerteil aus 20 von 21, Lagerbock (2)
- 25
- umlaufender Randbereich von 22, Rahmen (2)
- 26
- Mittelstreifen (1a, 2)
- 27
- Betätigungsstößel aus 22 in 26 (2)
- 27'
- Betätigungsstößel aus 20 (7)
- 28
- Profilstück an 27
- 29
- Kraftpfeil der Betätigung von 21 (1b)
- 30
- Kombieinlage (3)
- 31.1
- Einsatzgitter (2, 4)
- 31.2
- Einsatzgitter (8a)
- 31.3
- Einsatzgitter (8b)
- 31.4
- Einsatzgitter (9a, 9b)
- 31.5
- Einsatzgitter (10)
- 32.1
- Leiter (4)
- 32.2
- Gitterstab (8a)
- 32.3
- Gitterstab (8b)
- 32.4
- Gitterstab (9a, 9b)
- 32.5
- Gitterstab (10)
- 33.1
- Leiter (4)
- 33.2
- Gitterstab (8a)
- 33.3
- Gitterstab (8b)
- 33.4
- Gitterstab (9a, 9b)
- 33.5
- Gitterstab (10)
- 34
- Endstücke von 32.1; 32.2; 32.3; 33.3; 32.4; 33.4; 32.5; 33.5
- 35.1
- Anfangsstück von 32.1 (4)
- 35.2
- Anfangsstück von 32.2 (8a)
- 35.3
- Anfangsstück von 32.3 (8b)
- 36.1
- Anfangsstück von 33.1 (4)
- 36.2
- Anfangsstück von 33.2 (8a)
- 36.3
- Anfangsstück von 33.3 (8b)
- 37
- Stützlager für 40 in 30, Basisfläche für 40 (3)
- 38
- Bügel bei 37, federndes Element (3)
- 39
- Durchlass bei 38 (3)
- 40
- Schnappscheibe in Vier-Strahlen-Umriss
- 41
- verengte Anlagestellen an 40
- 42
- konvexe Scheibenoberseite von 40
- 43
- Wölbung von 40 (1a, 4)
- 44
- zentrale Delle in 40 (4)
- 45
- bogenförmige Scheibenkante von 40 zwischen 41 (4)
- 46
- konkave Wölbungsunterseite von 40 (4)
- 47
- U-gewundenes Innenstück von 32.4 (9)
- 48
- Führungselement für 40, Steg (3)
- 49
- Schneide bei 19 (8b)
- 50.4
- Stützlager für 40 (9a)
- 50.5
- Stützlager für 40 (10)
- 51
- Windungsinneres von 47 (9a)
- 52.4
- Lasche (9a)
- 52.5
- Lasche (10)
- 53
- Biegepfeil für 52.4 (9b)
- 54
- Zwischenraum zwischen 52.4 (10)
- 55
- Gehäuseinneres von 11 (2)
- 57
- oktagonförmig gewundenes Innenstück von 32.5 (10)