Die vorliegende Erfindung betrifft einen Schaukelstuhl mit den Merkmalen
des Oberbegriffs des Hauptanspruchs.
Ein gattungsgemäßer Schaukelstuhl steht auf gekrümmten
Kufen. An jeder dieser Kufen ist jeweils ein Paar von Stuhlbeinen befestigt. Die
Kufen bilden eine kreisförmige Kontaktstelle zum Hin- und Herkippen des Schaukelstuhls.
Die Stuhlbeine tragen eine Sitzfläche des Schaukelstuhls, an welcher auch eine
Rückenlehne befestigt ist. zwischen den beiden Kufen ist typischer weise eine
Fußstütze angeordnet. Derartige Konstruktionen müssen in Hinblick
auf Stabilität und Sicherheit die europäische Norm ISO 7174 erfüllen.
Insbesondere ermüdet der Benutzer eines Schaukelstuhls bei langen
Stuhlbeinen bzw. einer hohen Sitzposition recht schnell. Grund hierfür ist,
dass bei einer aufrechten Sitzposition erhebliche Kräfte aufgewendet werden
müssen, um eine Schaukelbewegung einzuleiten bzw. aufrecht zu erhalten. Des
weiteren stellen die punktuellen Verbindungsstellen zwischen den Stuhlbeinen und
jeder Kufe aufgrund der langen Hebelarme eine besonders belastete Verbindung dar.
Diese Verbindung birgt daher ein nicht auszuschließendes Unfallrisiko.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen
Schaukelstuhl derart zu verbessern, dass eine Schaukelbewegung ohne große Anstrengung
eingeleitet werden kann und der zudem besonders sicher und stabil ist.
Diese Aufgabe wird mit technisch einfachen Mitteln durch die Merkmale
des Hauptanspruchs gelöst.
Wesentlich ist, dass eine bequeme durchgehende Ruhefläche zwischen
zwei sichelförmigen Seitenwänden aufgespannt ist und jede Kufe integraler
Bestandteil ihrer Seitenwand ist. Folglich ist die Verbindung zwischen der Ruhefläche
und der Kufe aufgrund kleiner Hebelarme sehr stabil. Weiterhin können Kosten
und Aufwand zur Schaffung einer dauerhaften Verbindung zwischen Kufe und Schaukelstuhl
eingespart werden. Durch eine einteilige Ausgestaltung von Seitenwand und Kufe ist
eine einfache Reparatur einer schadhaften Kufe möglich. Jede sichelförmige
Seitenwand bildet eine gekrümmte Kufe an ihrer konvexen Seite aus. Dabei verläuft
die Seitenwand längs zur Wirbelsäule des Benutzers und die Kufe erstreckt
sich von dem Bereich der Rückenlehne bis zur Fußstütze. Eine derartige
Kufe sorgt für erhöhte Sicherheit selbst bei extremer Schaukelbewegung.
Von besonderem Vorteil ist, dass die Kufe von drei oder mehreren ineinander
übergehenden Kreisbögen unterschiedlicher Radien definiert ist. Die Kufe
weist zu einem ersten Ende der Seitenwand gerichtet einen Abschnitt eines Kreisbogens
mit – im Verhältnis – kleinem Radius auf. Dieser erste Kreisbogen
erstreckt sich in etwa im Bereich der Rückenlehne. Der Radius ist auch so gewählt,
dass ein unbeabsichtigtes Umkippen durch Rückwärtsüberschlagen sicher
vermeidbar ist. Der Radius des ersten Kreisbogens weist einen Kreismittelpunkt auf,
der vom ersten Ende der Seitenwand aus betrachtet vor der Schwerpunktslinie der
Seitenwand bzw. des Schaukelstuhls im Ruhezustand angeordnet ist. Dagegen liegt
der Kreismittelpunkt des letzten Kreisbogens auf der anderen Seite der Schwerpunktslinie,
so dass die Schwerpunktslinie einen weiteren mittleren Kreisbogen, vorzugsweise
zwischen dem Endbereich des ersten Kreisbogens, und dem Mittelbereich des zweiten
Kreisbogens schneidet. Somit kehrt die Seitenwand bzw. der Schaukelstuhl bei jeder
Neigung in die eine wie in die andere Richtung stets in die Normallage zurück.
An den ersten Kreisbogen schließt sich also ein zweiter Kreisbogen
an, der einen größeren Radius als der erste Kreisbogen hat. Steht der
Schaukelstuhl im Gleichgewicht auf der Kufe, schneidet dessen Schwerpunktlinie diesen
zweiten Kreisbogen. Aufgrund des größeren Radius dieses zweiten Kreisbogens
kann, soweit dieser Abschnitt der Kufe den Boden berührt, eine geringfügige
Neigung ein verringertes Anheben bzw. Absenken der Rückenlehne bewirken. Eine
derart unregelmäßige Schaukelbewegung fördert beispielsweise den
Gleichgewichtssinn und stärkt Rücken- und Bauchmuskulatur.
Ein dritter Kreisbogen folgt auf den zweiten Kreisbogen, der sich
in Richtung auf das zweite Ende der Seitenwand erstreckt. Der Radius des dritten
Kreisbogens ist größer als der zweite Radius. Dieser Kreisbogen legt einen
weiteren Abschnitt der Kufe fest, der im Wesentlichen im Bereich eines als Fußstütze
dienenden Teils des Schaukelstuhls angeordnet ist.
Um eine sichere und dauerhafte Verbindung der beiden spiegelbildlich
gleichen Seitenwände mit Rückenlehne, Sitzfläche und Fußstütze
des Schaukelstuhls herzustellen, sind einerseits die Innenseiten der Seitenwände
mit einer Vielzahl von gebohrten Sacklöchern versehen, die auf einer anatomisch
gekrümmten Linie liegen und in die Querstreben gesteckt sind.
Andererseits werden die mit den eingesteckten Querstreben bestückten
Seitenwände dann gegeneinander verspannt durch geeignete Spannvorrichtungen,
die an den Seitenwänden im Wesentlichen an den Enden und im mittleren Bereich
der anatomisch gekrümmten Linie angreifen. Die Querstreben
weisen vorteilhafter weise einen im Wesentlichen konstanten Querschnitt auf, um
eine glatte Sitz/Liegefläche bereit zu stellen. Die Querstreben können
aus einem standardisierten Langgut mit Rundquerchnitt maschinell abgelängt
werden. Derartiges Langgut lässt sich auch verschnittoptimiert zuschneiden.
Der erfindungsgemäße Schaukelstuhl besteht daher lediglich
aus zwei Seitenwänden mit den Sacklöchern und einer in die Sacklöcher
einsteckbaren Anzahl von Querstreben sowie geeigneten Spannvorrichtungen. Die Querstreben
können zum Beispiel auch zusätzlich verleimt werden. Beispielhaft sind
zur Befestigung der Anordnung aus Seitenwänden mit Querstreben Durchgangsbohrungen
vorgesehen, die im Wesentlichen auf der Verbindungslinie der Sacklöcher liegen
und die jeweils von einem Zuganker durchgriffen sind. Jeder Zuganker kann beispielsweise
endseitig mittels eines Gewindes und aufgeschraubter Mutter gegen die Außenseite
der jeweiligen Seitenwand verspannt werden, wodurch eine zugfeste Verbindung zwischen
den Querstreben und den Zugankern herzustellen ist. Zusätzlich können
auch Querstreben vorgesehen sein, die an den Enden einen größeren Querschnitt
als die zugeordnete Bohrung aufweisen, wobei der größere Querschnitt an
der Innenseite der Seitenwand abgestützt ist und die Querstrebe mit einem Zapfen
in der Bohrung steckt.
Zu diesem Zweck kann ein Sackloch mit einem geringeren Durchmesser
als dem Außendurchmesser der dort befindlichen Querstrebe vorgesehen werden,
in welches der Zapfen einbringbar ist. Dabei verbleibt an der Stirnseite der Querstrebe
um die Bohrung beziehungsweise den Zapfen herum eine ringförmige Abstützfläche.
Diese dient als Widerlager und kann sich an der mit den Sacklöchern versehenen
Innenseite der Seitenwand abstützen.
Vorteilhafter Weise bilden die mit der Bohrung versehenen Querstreben
nicht nur eine Rückenlehne und eine Liegefläche, sondern auch eine Fußstütze,
die nahe zum betreffenden Ende der Seitenwand angeordnet ist. Diese als Widerlager
dienende Verbindung zwischen Seitenwand und Querstrebe ist nahe zur vorstehend beschriebenen
auf Zug belasteten Verbindung angeordnet. Das Befestigungsmittel kann in diesem
Falle auch eine Gewindestange sein, die beide Seitenwände durchdringt und mittels
Muttern an den Außenseiten der Seitenwände verschraubt beziehungsweise
verspannt ist.
Eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Schaukelstuhls sieht vor, dass die Seitenwand aus einem Schichtmaterial hergestellt
ist. Hierzu kommen insbesondere miteinander verleimte Holzplatten, hochdichte Faserplatten
oder so genanntes Multiplex in Betracht. Derartige Materialien sind kostengünstig,
leicht zu verarbeiten und weisen eine ausreichende Stabilität auf, um eine
langlebige Kufe bereitzustellen. Eine beschädigte Kufe kann durch simples Abschleifen
erneuert, ausgebessert oder verändert werden.
Die Seitenwand kann zudem mit einem Furnier beschichtet oder laminiert
werden. Auch kann es vorgesehen sein, insbesondere die Seitenwände zu lackieren.
So könnte es beispielsweise vorgesehen werden, dass mittels Tauchlackierung
die Seitenwände eine andere Farbe erhalten als beispielsweise die Sitzfläche
oder die Fußstützen.
Unter Bezugnahme auf die nachfolgende Beschreibung von mehreren Ausführungsbeispielen
sowie auf die Zeichnungen ergeben sich weitere Vorteile und Merkmale der vorliegenden
Erfindung.
Es zeigen:
1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer Seitenwand
in Seitenansicht,
2 ein erstes Ausführungsbeispiel eines Schaukelstuhls,
und
3 eine Schnittansicht gemäß 1.
Soweit im Folgenden nichts anderes gesagt ist, gilt die folgende Beschreibung
stets für alle 1 bis 3
und gleiche Bezugszeichen beziehen sich stets auf dieselben konstruktiven Merkmale.
Anhand der 1 bis 3
soll nunmehr die vorliegende Erfindung näher erläutert werden. Der erfindungsgemäße
Schaukelstuhl 10 weist wie in 2 gezeigt eine
Sitzfläche 12 auf, die an einem ersten Ende eine Rückenlehne
11 sowie an dem zweiten Ende 22 eine Fußstütze
13 umfasst. Je eine Seitenwand 16 ist auf einer Seite der Sitzfläche
12 angeordnet und erstreckt sich über deren gesamte Länge. Wie
in 1 gezeigt, hat die Seitenwand 16 in Längsrichtung
eine Sichelform, die quer zur Sitzfläche 12 verläuft. Die Seitenwand
16 ist aus Multiplex, einem Schichtmaterial, hergestellt, das insbesondere
stabil und leicht ist. Das Schichtmaterial lässt sich leicht bearbeiten und
ermöglicht eine einfache Ausbesserung der Kufe 14. Die Kufe
14 ist an der konvexen Seite 17 der Seitenwand 16 vorgesehen,
die unterhalb der Sitzfläche 12 des Schaukelstuhls 10 angeordnet
ist. Auf der konkaven Seite der Seitenwand 16 sind die Rückenlehne
11, die Sitzfläche 12 und die Fußstütze
13 in Form einer durchgehenden Einhüllenden angeordnet.
Die gesamte Sitzfläche 12 ist von der Seitenwand
16 festgelegt. Die Sitzhöhe – sprich der Abstand der Sitzfläche
12 vom Boden – ist vom Abstand einer Reihe von Sacklöchern
28 zur Kufe 14 und deren Krümmung bestimmt.
Die Krümmung der konvexen Seite 17 ist von mehreren
Kreisbögen festgelegt, die zur Ausbildung der Kufe 14 ineinander übergehen.
An einem Ende 22 der Seitenwand 16 legt ein erster Kreisbogen
18 die Sichelform der konvexen Seite 17 fest. Dem ersten Kreisbogen
18 mit einem Radius r1 folgt ein zweiter Kreisbogen 19 mit einem
Radius r2, der größer als der Radius r1 ist. Der Radius r3 eines dritten
Kreisbogens 20, der sich hier bis zum anderen Ende 22 der Seitenwand
16 erstreckt, ist größer als der Radius r2. Die Radien r1 und
r3 sorgen insbesondere für einen sicheren Schutz vor einem unbeabsichtigten
Überschlag bei extremer Schaukelbewegung.
Ihre Kreismittelpunkte M liegen vom jeweiligen Ende 22 der
Seitenwand 16 aus gesehen auf jeweils einer Seite des Schwerpunktes S der
Seitenwand 16. Der Schaukelstuhl 10 kehrt somit automatisch in
seine etwa mittige Gleichgewichtslage zurück. Der Radius r2 ist so gewählt,
dass eine Kippbewegung des Schaukelstuhls 10 durch die Führungsfunktion
des zweiten Kreisbogens 19 zu einer unsymmetrischen Auf- bzw. Abwärtsbewegung
der Enden 22 führt. Der Schaukelstuhl 10 führt somit
keine gleichförmige Schaukelbewegung aus. Dies fördert insbesondere den
Gleichgewichtssinn und ermöglicht insbesondere mit der kleinsten Bewegung zum
Beispiel der Fußspitzen eine beruhigend harmonische Schaukelweite.
Der zweite Kreisbogen 19 schneidet die Schwerpunktlinie
24 erst in seinem Endbereich zum ersten Kreisbogen hin, so dass das Einleiten
der Schaukelbewegung erleichtert ist. Ein von der Schwerpunktlinie 24 geschnittener
Abschnitt der Kufe 14 ist so gekrümmt, um bereits mittels einer nur
kleinen und wenig anstrengenden Gewichtsverlagerung die Schaukelbewegung einzuleiten,
zum Beispiel durch Zehenspitzenbewegung.
Die Rückenlehne 11, die Sitzfläche 12
und die Fußstütze 13 sind gemäß 2
von Querstreben 26 bereit gestellt, die zwischen den beiden Seitenwänden
16 gelagert sind. Die Querstreben 26 sind von Stangen aus Holz
mit konstantem Rundquerschnitt maschinell abgelängt. Ihre Länge ist so
gewählt, dass die Querstrebe 26 in das zur Innenseite 42
der Seitenwand 16 hin offene Sackloch 28 hineinragt. Die an den
Enden 22 eingesteckten Querstreben 26 sind dicker als die übrigen
Querstreben 26 und dienen als Fußstütze 13.
Die als Fußstütze 13 dicker dimensionierte Querstrebe
26 ist an jeder Stirnseite 40 von einer Bohrung 38 zentralaxial
durchdrungen. Die Bohrung 38 hat einen geringeren Durchmesser
34 als die Querstrebe 26, so dass ein Ring der Stirnseite
40 zur Abstützung an der Innenseite 42 der Seitenwand
16 verbleibt. Ein Stift 34 wird sowohl in das Sackloch
28 der Seitenwand 16 als auch der Bohrung 38 der Fußstütze
13 eingeführt.
Zum Zusammenbau des erfindungsgemäßen Schaukelstuhls
10 werden die Querstreben 26 in die Sacklöcher
28 der beiden Seitenwände 16 eingesteckt, wie in
3 ersichtlich.
Dabei kommen der am Kopfende befindlichen Kopfstrebe 15 der
am Fußende befindlichen Fußstrebe 25 und dem Zuganker
32 besondere Bedeutung zu, wie noch gezeigt wird. Eine Durchgangsbohrung
30 erstreckt sich quer zur Seitenwand 16 und nimmt einen Zuganker
32 in Form einer Gewindestange auf. Die Durchgangsbohrung 30 ist
durchgehend zylindrisch und kann ebenso wie die Sacklöcher mittels eines Stufenbohrers
oder eines Forstnerbohrers erzeugt werden. Dies sorgt für die Zugankerfunktion
in Verbindung mit der Stirnfläche 40 der Kopf- bzw. Fußstrebe.
Zur Verspannung der Seitenwände 16 gegeneinander werden von zumindest
einer Seite Hutmuttern auf die Enden der als Zuganker 32 dienenden Gewindestangen
geschraubt, die mit dem Kopf an einer gegenüber der Innenseite 42
verlaufenden Außenseite 43 abgestützt sind. Durch Drehen der
Hutmuttern wird der Abstand zwischen den beiden Seitenwänden so verringert,
das die Querstreben 26 sicher in den Sacklöchern 28 gelagert
sind. Dabei wirkt die benachbart zur Durchgangsbohrung 30 angeordnete Steckverbindung
wie ein Widerlager. Der Abstand zwischen den Seitenwänden 16 kann
nur soweit verringert werden, bis die beiden Stirnseiten 40 der Fußstrebe
25 bzw. der Kopfstrebe 15 mit der Innenseite 42 zur Anlage
gebracht sind.
Die Außenseite 43 der Seitenwand 16 ist mit
einem Holzfurnier beschichtet. Das Holzfurnier weist eine ähnliche Farbe und
Maserung wie die Querstreben 26 auf, so dass ein hochwertiger Gesamteindruck
entsteht.
Die vorliegende Erfindung offenbart einen Schaukelstuhl, der entlang
der Sitzfläche zwei Seitenwände mit einteiliger Kufe aufweist. Neben einer
verringerten Anzahl von verschiedenartigen Bauteilen zeichnet sich der erfindungsgemäße
Schaukelstuhl durch hohe Stabilität und Sicherheit aus. Durch eine unterschiedliche
Krümmung der Kufe kann zudem eine Einleitung der Schaukelbewegung erleichtert
und ein gesundheitsförderndes Training des Bewegungsapparates des Benutzers
erreicht werden.
Die Stabilität der vorliegenden Erfindung beruht auf der Verspannung
der beiden Seitenteile gegeneinander entlang der gekrümmten Fläche, die
von den Querstreben auf der konkaven Seite der Seitenwände aufgespannt wird.