TECHNISCHES GEBIET
Die Erfindung betrifft einen Rollladen für ein schräges
Dachfenster, beispielsweise für ein Wohndachfenster. Die Rollläden können
dabei sowohl der Verdunklung der Räume als auch als Sonnenschutz und zur Wärmedämmung
dienen.
STAND DER TECHNIK
Dachfenster-Rollläden besitzen regelmäßig einen Rollladenkasten
zur Aufnahme eines Rollladenpanzers im aufgewickelten Zustand sowie zwei im Seitenbereich
des Dachfensters angeordnete seitliche Führungsschienen für die beiden
seitlichen Ränder des Rollladenpanzers. Diese seitlichen Führungsschienen
schließen an den Rollladenkasten an.
Bekannt sind Rollläden, die außenseitig an einem Dachfenster
montierbar sind. Dabei wird üblicherweise der Rollladen auf dem Dachfensterflügel
aufgesetzt montiert. Die Führungsschienen des Rollladens liegen somit auf den
vertikalen Schenkeln des Dachfensterflügels auf und befinden sich ebenso wie
der Rollladenkasten im Lichtraumprofil des Dachfensterrahmens. Dadurch wird das
Dachfenster mit dem vollen Gewicht des Rollladens belastet. Diese Belastung erschwert
nicht nur ein Öffnen des Dachfensters insbesondere bei geschlossenem Rollladen,
auch können die Scharniere des Dachfensters durch übermäßige
Belastung beschädigt werden. Ein Auswechseln des Dachfensters, beispielsweise
bei Beschädigung desselben, ist schwierig, da der Rollladen direkt am Dachfenster
befestigt ist. Darüber hinaus handelt es sich bei den handelsüblichen
Rollläden um Konstruktionen, die eine gewisse Höhe aufweisen und sich
damit optisch auffällig darstellen.
DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, einen technisch verbesserten Rollladen anzugeben, der auch optisch ansprechend
gestaltet ist.
Die Erfindung ist durch die Merkmale des Hauptanspruchs gegeben. Sinnvolle
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von sich an den Hauptanspruch anschließenden
weiteren Ansprüchen.
Erfindungsgemäß sind zumindest Teile des Rollladens so gelagert,
dass zumindest nicht das volle Gewicht des Rollladens den Dachfensterflügel
und/oder den Dachfensterrahmen und damit das Dachfenster belastet. Dadurch, dass
der Rollladen nicht mit seinem gesamten Gewicht auf dem Dachfenster aufliegt, kann
das Dachfenster auch bei abgewickeltem Rollladenpanzer leicht geöffnet und
geschlossen werden. Auch werden die Scharniere des Dachfensters nicht übermäßig
durch das Gewicht des Rollladens belastet, so dass die Lebensdauer der Scharniere
verlängert werden kann.
Diese Lagerung des Rollladens kann dadurch erreicht werden, dass die
beiden seitlichen Führungsschienen so gelagert sind, dass sie den Dachfensterflügel
und damit das Dachfenster zumindest nicht durch ihr volles Gewicht belasten. Vorzugsweise
wird dies dadurch erreicht, dass die beiden seitlichen Führungsschienen nicht
auf den beiden vertikalen Schenkeln des Dachfensterflügels vorhanden sind,
sondern seitlich neben dem Dachfensterrahmen. Die Befestigung der Führungsschienen
muss dann nicht am Dachfenster selbst erfolgen. Statt dessen können die beiden
Führungsschienen an einem Traggerüst befestigt werden, das sich seitlich
neben dem Dachfensterrahmen befindet. Dadurch wird das Gewicht der Führungsschienen,
und damit ein Teil des Gewichts des Rollladens, über das Traggerüst auf
die Dachkonstruktion übertragen. Dieses Gewicht lastet folglich nicht mehr
auf dem Dachfenster selbst.
Das das Dachfenster belastende Gewicht des Rollladens kann auch dadurch
verringert werden, dass der Rollladenkasten zumindest mit seiner Welle außerhalb
des vom Dachfensterrahmen eingenommenen Lichtraumprofils vorhanden ist. Der Rollladenkasten
kann sich somit hinter (oberhalb) der Oberkante des Dachfensters befinden. Damit
kann nicht nur das auf dem Dachfenster ruhende Gewicht des Rollladens verringert,
sondern auch eine Höhenreduktion der Rollladenkonstruktion ermöglicht
werden.
In einer bevorzugten Ausführungsform sind beide oben genannten
Varianten der Lastreduzierung gemeinsam ausgebildet. Sowohl die seitlichen Führungsschienen
des Rollladens als auch der Rollladenkasten befinden sich somit außerhalb des
vom Dachfensterrahmen eingenommenen Lichtraumprofils. Der Rollladen kann damit –
abgesehen von einer Halteeinrichtung, mit der die Vorderkante des Dachfensterflügels
befestigt wird – quasi berührungslos über das Dachfenster übergestülpt
werden. Die Gewichtsbelastung des Dachfensters durch den Rollladen ist somit minimal.
Darüber hinaus kann die gesamte Rollladenkonstruktion deutlich flacher als
bei handelsüblichen Außenrollläden ausgebildet sein. Der Rollladen
kann damit optisch unauffällig und höhenmäßig sich kaum von
einem mit Dachziegeln bedeckten Dach abgehoben ausgebildet werden.
In einer bevorzugten Ausführungsform wird der Rollladen mittels
einer Tragkonstruktion, die dem Traggerüst der Führungsschienen entsprechen
kann, an der Dachkonstruktion aufgelegt und seitlich am Dachfensterblendrahmen
spritzwassergeschützt befestigt. Diese Befestigung kann dabei in verschiedenen
Positionen variabel arretierbar sein, um den Rollladen an die Dachschräge und
an die Höhe der Dachziegel anzupassen. Insbesondere der Rollladenkasten kann
in Bezug auf die von dem Dachfensterrahmen eingenommene Ebene höhenverstellbar
ausgebildet sein. Auch der Winkel zwischen der Oberseite des Rollladenkastens und
den beiden seitlichen Führungsschienen kann variabel einstellbar sein.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform weist darüber
hinaus zumindest ein Dämpfungsglied auf, das zumindest zwei Dämpfungsstellungen
einnehmen kann. In einer ersten Dämpfungsstellung ist das Dämpfungsglied
so vorhanden, dass zumindest eine der beiden Führungsschienen bei teilweise
geöffnetem Fenster auf diesem Dämpfungsglied auflegbar ist. Das Dämpfungsglied
trägt in dieser Position einen Teil der Last des Rollladens, so dass das Fenster
beispielsweise zum Lüften aufklappbar ist, und nicht durch das Gewicht des
Rollladens zuklappt. Das Dämpfungsglied kann darüber hinaus in eine zweite
Dämpfungsstellung gebracht werden, um das Fenster vollständig verschließen
zu können. Diese zweite Dämpfungsstellung kann beispielsweise durch das
Überwinden eines gewissen einstellbaren Widerstandes erreicht werden.
Vorzugsweise ist zumindest ein elastisches Zugglied vorhanden, das
an dem vorderen Endbereich des Rollladenpanzers insbesondere lösbar befestigt
ist. Dieses elastische Zugglied übt auf den Rollladenpanzer eine Zugkraft aus,
die das Abwickeln des Rollladenpanzers, das heißt das Schließen des Rollladens,
unterstützt.
Das elastische Zugglied kann dabei als Umlenkeinheit ausgebildet sein,
die beispielsweise ein mehrfach, insbesondere vierfach um Leitrollen umgelenktes
Expanderseil aufweist. Das Expanderseil kann beispielsweise mittels eines Hakens
unmittelbar oder mittels einer endseitig angeschlossenen Feder mittelbar am vorderen
Endbereich des Rollladenpanzers befestigt sein. Diese Umlenkeinheit kann in einen
inneren Bereich der Führungsschiene einschiebbar sein. Das Verschließen
dieses inneren Bereichs kann beispielsweise über ein aufklippbares Führungsschienenendstück
geschehen, das die Umlenkeinheit in der Führungsschiene hält.
Damit das Dachfenster auch bei montiertem Rollladen noch geöffnet
werden kann, befindet sich an den beiden Führungsschienen eine Halteeinrichtung,
mit der die Vorderseite des Dachfensterflügels an dem Rollladen befestigt.
An den Führungsschienen kann auch eine zweite Führungsschiene angeordnet
sein, die für die Führung der Halteeinrichtung ausgebildet ist. Bevorzugt
ist diese zweite Führungsschiene einteilig mit der seitlichen Führungsschiene
verbunden. Durch die Ausbildung dieser zweiten Führungsschiene ist ein Öffnen
des Dachfensterflügels nach wie vor möglich, obwohl das Dachfenster und
der Rollladen zwei verschiedene Kippachsen aufweisen.
Eine besonders benutzerfreundliche Ausführungsform weist eine
elektrische Antriebseinheit auf, mit der ein Aufwickeln des Rollladenpanzers, das
heißt ein Öffnen des Rollladens, möglich ist. Diese elektrische Antriebseinheit
kann insbesondere so vorhanden sein, dass die Rotation der Wickelwelle des Rollladenpanzers
blockiert ist, wenn der Rollladenpanzer in seiner momentanen Position gehalten werden
soll; dagegen wird die Rotation der Wickelwelle beim Abwickeln des Rollladenpanzers,
also beim Schließen des Rollladens, nicht behindert. Diese Antriebseinheit
kann beispielsweise über ein Funksignal betätigbar sein. Auch die Betätigung
über einen Schalter ist möglich. Die Energieversorgung der Antriebseinheit
kann über eine Solareinheit, über einen extern aufladbaren Akkumotor oder
über einen Stromanschluss geschehen.
In vorteilhafter Weise weist der vordere Endbereich des Rollladenpanzers
ein Anschlagelement auf; ein Gegenanschlagelement der elektrischen Antriebseinheit
befindet sich am Außenbereich des Rollladenkastens. Durch Kontakt dieser beiden
Elemente wird eine Überlastabschaltung der elektrischen Antriebseinheit herbeigeführt.
Dabei geraten die beiden Elemente dann in Kontakt, wenn der Rollladenpanzer vollständig
aufgewickelt ist.
Der Rollladenpanzer kann beispielsweise als Lamellenbehang ausgebildet
sein, der vorteilhafterweise gegenseitig arretierte Lamellenprofile besitzt, die
insbesondere als stranggepresste Aluminiumprofile ausgebildet sind.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung sind den in den Ansprüchen
ferner angegebenen Merkmalen sowie dem nachstehenden Ausführungsbeispiel zu
entnehmen.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
Die Erfindung wird im Folgenden anhand der in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiele näher beschrieben und erläutert. Es zeigen:
1 eine perspektivische Ansicht eines teilweise geöffneten
Dachfensters mit einem erfindungsgemäßen Rollladen,
2 eine perspektivische Detail-Seitenansicht des am
Traggerüst montierten Rollladenkastens des erfindungsgemäßen Rollladens
gemäß 1,
3 eine perspektivische Ansicht ähnlich
1, mit fast vollständig geöffnetem Dachfensterflügel,
4 eine perspektivische Detailansicht des Traggerüsts
nach 3,
5 eine perspektivische Detailansicht einer seitlichen
Führungsschiene mit elastischem Zugglied und Halteeinrichtung bei geöffnetem
Dachfenster,
6 eine schematische Seitenansicht von Teilen des erfindungsgemäßen
Rollladens mit daran gehaltenem Dachfensterflügel in zwei verschiedenen Positionen.
WEGE ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
1 zeigt einen Rollladen 10, der über
einem teilweise geöffneten Dachfenster 12 auf einem Dach
14 montiert ist. Das Dach 14 ist teilweise mit Dachziegeln
16 bedeckt, die seitlich neben dem Dachfenster 12 auf jeweils
einem Materialstreifen 17 aufliegen, die im vorliegenden Beispielsfall
aus Schaumstoff bestehen. Jeder Materialstreifen 17 ist auf einer Abdeckplatte
18 angeordnet, die jeweils von außen an die jeweiligen seitlichen
Schenkel 42 des Dachfensterrahmens 40 des Dachfenster
12 anschließt. Der Dachfensterflügel 44 ist leicht geöffnet
dargestellt.
Der Rollladen 10 besitzt einen Rollladenkasten
20, an dem zwei seitliche Führungsschienen 22 angeschlossen
sind, die etwa E-förmig ausgebildet sind, mit ihrem jeweiligen Längsschlitz
zum Rollladenpanzer 24 hin gerichtet. Der Rollladenpanzer 24 ist
im vorliegenden Beispielsfall vollständig abgewickelt. In seinem aufgewickelten
Zustand kann der Rollladenpanzer 24 vollständig im Rollladenkasten
20 Platz finden. Im vorliegenden Beispielsfall ist der Rollladenpanzer
24 aus gegenseitig arretierten Lamellen 25 aufgebaut, die einen
Lamellenbehang bilden. Es sind jedoch auch andere geeignete Ausführungsformen
des Rollladenpanzers 24 denkbar. Die Führung der beiden seitlichen
Ränder des Rollladenpanzers 24 erfolgt in einem oberen Bereich
28 der Führungsschiene 22 (siehe auch 5).
An der vorderen Kante des Rollladenpanzers 24 befindet sich
ein Anschlagprofil 26, das im vorliegenden Beispielsfall fast über
die gesamte Breite des Rollladenpanzers 24 reicht. Dieses Anschlagprofil
26 soll ein zu weites Aufwickeln des Rollladenpanzers 24 verhindern.
Das Anschlagprofil 26 könnte im Gegensatz zum hier dargestellten Ausführungsbeispiel
auch nur abschnittsweise, beispielsweise im seitlichen Randbereich des Rollladenpanzers
24, vorhanden sein.
Die Vorderkante 46 des Dachfensterflügels
44 ist über eine stabförmige Halteeinrichtung 80 (5)
an den beiden seitlichen Führungsschienen 22 beweglich gelagert. Bei
einer Kippbewegung des Dachfensterflügels 44 folgt der Rollladen
10 mit einer entsprechenden Kippbewegung um eine Kippachse 50,
die mit der Welle 52 des Rollladenkastens 20 zusammen fällt.
Der Dachfensterflügel 44 kann somit nach wie vor in verschiedene Auf-Stellungen
geöffnet werden.
In optisch ansprechender Weise können die Führungsschienen
22 auch an ihrer Vorderseite um einen Bogen 56 erweitert werden,
was durch strichpunktierte Linien in der 1 dargestellt
ist. Auf diese Weise könnte der Rollladenpanzer 24 bis über die
Vorderkante 46 des Dachfensterflügels 44 abgewickelt werden.
Dadurch wäre eine noch dichtere Abdeckung des Dachfensters 12, beispielsweise
zur vollständigen Verdunkelung oder zur besseren Wärmedämmung, möglich.
Die Befestigung des Rollladens 10 erfolgt über ein Traggerüst
30, das beidseitig und im hinteren Bereich der Führungsschienen
22 vorhanden ist. Das Traggerüst 30 mit daran montiertem
Rollladenkasten 20 befindet sich seitlich neben dem jeweiligen seitlichen
Schenkel 42 des Dachfensterrahmens 40.
Das Traggerüst 30 ist etwa U-förmig ausgebildet,
wobei der zum Dachfenster 12 gelegene Innenschenkel 32 eine etwa
konstante Höhe aufweist. Der Außenschenkel 34 des Traggerüsts
30 ist im vorliegenden Beispielsfall in Form eines abgerundeten Trapezes
(2) gestaltet, wobei seine zum Rollladenkasten
20 gelegene rückwärtige Kante 35 höher ausgebildet
ist als seine vordere Kante 33. Das Traggerüst 30 kann beispielsweise
mittels hier nicht dargestellter Dichtungsschrauben wasserdicht an der Dachkonstruktion,
insbesondere an der Abdeckplatte 18 befestigt werden.
Eine Seitenplatte 38 ist innerhalb des U-Profils an dem Außenschenkel
34 des Traggerüsts 30 befestigt. Diese Seitenplatte
38 kann wahlweise mittels hier nicht dargestellter Schrauben über
Schraubenlöcher 36 am hinteren Bereich des Außenschenkels
34 befestigt werden. Eine zweite Befestigung der Seitenplatte
38 erfolgt über ein Schraubenloch 37 im vorderen Bereich
des Außenschenkels 34. Durch die Wahlmöglichkeit bei den Schraubenlöchern
36 kann die Seitenplatte 38 somit in ihrer Ausrichtung höhenverstellbar
an dem Außenschenkel 34 befestigt werden. Der an der Seitenplatte
38 befestigte Rollladenkasten 20 ist somit ebenfalls höhenverstellbar
ausgebildet.
Der Rollladenkasten 20 weist eine zylindrische Form mit zwei
Stirnseiten 60 auf, die die Form etwa eines Tropfens ohne Spitze haben.
Die runde Seite der Stirnseite 60 ist dabei nach hinten
gerichtet, der Zylindermantel 62 lässt die gerade Vorderkante
63 der Stirnseite 60 frei. Die beiden einander gegenüber
liegenden Stirnseiten 60 des Rollladenkastens 20 sind an den Seitenplatten
38 des Traggerüsts 30 lageveränderlich befestigt. Die
Befestigung erfolgt dabei im Bereich der Welle 52 so, dass die Stirnseite
60 um die Welle 52, und damit um die Kippachse 50, rotierbar
gelagert ist, bei ortsfest vorhandener Seitenplatte 38.
Innen an den Stirnseiten 60 werden die beiden seitlichen
Führungsschienen 22 durch nicht dargestellte Befestigungsmittel befestigt.
Die Länge der geraden Vorderkante 63 der Stirnseite 60 entspricht
dabei etwa der Breite der Führungsschienen 22. Im vorliegenden Beispielsfall
liegt die untere Kante 70 der Führungsschiene 22 parallel
zum unteren Schenkel 64 der Stirnseite 60. Die Führungsschiene
22 ist in dieser Position an der Stirnseite 60 fixiert und kann
nicht verschoben werden. Im Gegensatz zum hier gezeigten Ausführungsbeispiel
könnte auch die obere Kante 74 der Führungsschiene
22 parallel zum oberen Schenkel 66 der Stirnseite 60
liegen. Diese beiden Positionen der Führungsschiene 22 stellen die
beiden Extrempositionen dar, auch Positionen zwischen diesen beiden Extrempositionen
sind möglich.
Diese variabel arretierbare Befestigung der Führungsschienen
22 an der Stirnseite 60 ermöglicht insbesondere in Kombination
mit der Höhenverstellbarkeit des Rollladenkastens 20 eine einfache
Anpassung des Rollladens 10 an die gegebenen Neigungswinkel und Dachaufbauhöhen
der verschiedenen Dächer.
3 zeigt eine Darstellung ähnlich der Darstellung
in 1, allerdings ist der Dachfensterflügel
44 fast vollständig um seine Kippachse 54 gekippt geöffnet.
Die Vorderkante 46 des Dachfensterflügels 44 ist mittels
der Halteeinrichtung 80 (siehe 5) in einem
unteren Bereich 78 der beiden Führungsschienen 22 beweglich
gelagert. Der zwischen den beiden Führungsschienen 22 befindliche,
im vorliegenden Beispielsfall vollständig abgewickelte Rollladenpanzer
24 ist ebenfalls um seine Kippachse 50 gekippt vorhanden. Durch
die beiden unterschiedlichen Kippachsen 50 beziehungsweise 54
des Rollladens 10 und des Dachfensterflügels 44 ist die Halteeinrichtung
80 ein Stück weit in dem unteren Bereich 78 der Führungsschiene
22 nach hinten verschoben. Die Kippbewegung des Rollladens 10
folgt somit der Kippbewegung des Dachfensterflügels 44.
Bei dem Dachfenster 12 handelt es sich um ein Kippfenster,
das etwa um die Mittelachse gekippt wird. Der erfindungsgemäße Rollladen
10 könnte jedoch auch an ein Dachfenster 12 montiert werden,
dessen Kippachse im Bereich des hinteren Schenkels 47 des Dachfensterrahmens
liegt.
Der Dachfensterflügel wird im vorliegenden Beispielsfall mittels
einer handbetätigbaren Stange 48 verschwenkt, die an dem hinteren
Schenkel 49 des Dachfensterflügels 44 angebracht ist. Auf
die Stange 48 könnte auch zugunsten anderer Hilfsmittel, wie beispielsweise
eines Elektromotors, verzichtet werden.
Eine perspektivische Detailansicht des hinteren Eckbereiches eines
Rollladens 10.3 ist in 4 dargestellt. Der
Rollladen 10.3 unterscheidet sich von dem Rollladen 10 durch sein
Traggerüst 30.3, und zwar durch eine nach vorne verschobene Anordnung
der Schraubenlöcher 37.3 zur Befestigung der Seitenplatte
38.3. Die Seitenplatte 38.3 geht im vorliegenden Beispielsfall
bis zum vorderen Endbereich des Außenschenkels 34.3, die Löcher
37.3 sind daher ebenfalls näher am vorderen Endbereich des Außenschenkels
34.3 angeordnet.
Die Befestigung des Zylindermantels 62 des Rollladenkastens
20 erfolgt im vorliegenden Beispielsfall über zwei Schrauben
65, die den Zylindermantel 62 am Umschlagsrand 68 der
Stirnseite 60 anschrauben. Der Zylindermantel 62 kann an der runden
Seite der Stirnseite 60 auch durch zusätzliche Schrauben weiter befestigt
werden. Im vorliegenden Beispielsfall wird der untere Schenkel 64 der Stirnseite
60 nicht vollständig vom Zylindermantel 62 bedeckt.
An dem hinteren Schenkel 47 des Dachfensterrahmens
40 ist eine Verriegelungseinheit 76 sichtbar, die mit einem nicht
dargestellten Verriegelungsmechanismus des hinteren Schenkels 49 des Dachfensterflügels
44 zusammenwirkt und den Dachfensterflügel 44 in seiner verschlossenen
Stellung verriegelt.
An jedem der beiden Traggerüste 30.3 ist ein Dämpfungsglied
72 angeordnet, das im vorliegenden Beispielsfall in einer ersten Dämpfungsstellung
dargestellt ist. Das Dämpfungsglied 72 ist dabei so positioniert,
dass beim teilweise Schließen des Dachfensterflügels 44 die Führungsschiene
22 auf dem Dämpfungsglied 72 aufliegen kann. Das Gewicht
der Führungsschiene 22, und damit zumindest ein Teil des Gewichts
des Rollladens 10, wird dabei auf dem Dämpfungsglied 72 gelagert.
Somit kann das Dachfenster 12 beispielsweise zum Lüften in einer teilweise
geöffneten Position gehalten werden. Soll das Fenster wieder geschlossen werden,
kann das Dämpfungsglied 72 in eine zweite Dämpfungsstellung abgesenkt
werden, die hier nicht dargestellt ist, bei der das Dachfenster 12 vollständig
geschlossen werden kann.
Eine perspektivische Teilansicht der Führungsschiene
22 mit daran befestigter Halteeinrichtung 80 sowie einem elastischen
Zugglied 90 ist in 5 dargestellt.
Die Halteeinrichtung 80 besitzt eine an ihren jeweiligen Enden mit Laufrollen
82 versehene Stange 84. Die Laufrollen 82 laufen im unteren
Bereich 70 der E-förmigen Führungsschiene 22. Die Stange
84 ist mittels zweier Winkel 86 an der Vorderkante 46
des Dachfensterflügels 44 befestigt. Bei Bewegung des Dachfensterflügels
44 um seine Kippachse 54 werden die beiden Führungsschienen
22 somit über die Halteeinrichtung 80 mit nach oben oder
unten bewegt.
Im oberen Bereich 28 der Führungsschiene 22
laufen die beiden seitlichen Ränder des Rollladenpanzers 24. Bei der
Darstellung nach 5 ist der Rollladenpanzer
24teilweise aufgewickelt, so dass die Führungsschiene 22
leer erscheint. Zwei Auswölbungen 88 im äußeren Bereich
der Führungsschiene 22 verhindern ein Herausrutschen des Rollladenpanzers
24 aus der jeweiligen Führungsschiene 22.
In einem inneren Bereich 92 des oberen Bereichs
28 jeder Führungsschiene 22 ist ein elastisches Zugglied
90 angeordnet. Dieser innere Bereich 92 kann durch ein hier nicht
dargestelltes aufklippbares Führungsschienenendstück verschlossen werden,
welches ein Herausrutschen des elastischen Zugglieds 90 aus dem inneren
Bereich 92 verhindert. Das elastische Zugglied 90 weist mehrere
Leitrollen 94 auf, von denen hier nur die vorderste dargestellt ist, um
die ein Expanderseil 96 mehrfach umgelenkt ist. Das Expanderseil
96 ist mittels eines hier nicht dargestellten Hakens am vorderen Endbereich
des Rollladenpanzers 24 lösbar befestigt.
Das elastische Zugglied ist dabei so ausgebildet, dass eine permanent
wirkende Zugkraft auf den Rollladenpanzer ausgeübt wird. Dieser Zugkraft, die
ein Abwickeln des Rollladenpanzers 24 ermöglichen soll, wirkt eine
die Rotation der Welle 52 des Rollladenkastens 20 abbremsende
Kraft durch eine nicht dargestellte motorische Antriebseinheit entgegen. Die Rotation
der Welle 52 wird somit verhindert. Soll der Rollladenpanzer
24 abgewickelt werden, wird die Rotation der Welle 52 nicht länger
von der motorischen Antriebseinheit blockiert. Im Gegensatz dazu erfolgt beim Aufwickeln
des Rollladenpanzers 24 eine aktive Rotation der Welle 52, die
durch die motorische Antriebseinheit angetrieben wird; dabei muss die Zugkraft,
die das elastische Zugglied 90 auf den Rollladenpanzer 24 ausübt,
überwunden werden.
Eine schematische Seitenansicht des erfindungsgemäßen Rollladens
10 mit einem daran gehaltenen Dachfensterflügel 44 ist in
zwei verschiedenen Positionen in 6 dargestellt. Die
insgesamte Höhe des Rollladens 10 ist dabei nicht wesentlich höher
als die Höhe des Dachfensterflügels 44 und damit des Dachfensters
12. Der Rollladen 10 ist daher optisch unauffällig und daher
ansprechend gestaltet.
Das Dämpfungsglied 72 ist hier in seiner zweiten Dämpfungsposition
dargestellt, in der der Dachfensterflügel 44 vollständig verschließbar
ist, ohne durch das Dämpfungsglied 72 blockiert zu werden.
Die Rotation des Dachfensterflügels 44 und die Rotation
des Rollladens 10 erfolgen um zwei getrennt voneinander liegende Kippachsen
50, 54. Diese unterschiedlich liegenden Kippachsen 50,
54 werden durch die Halteeinrichtung 80 ermöglicht, die in
einem unteren Bereich 78 der Führungsschiene 22 gelagert
ist. Der Rollladenkasten 20 liegt relativ dicht an den Dachziegeln
16 an. Bei höher ausgebildeten Dachziegeln kann der Rollladenkasten
20 wie oben beschrieben entsprechend höher angeordnet werden. Der
Rollladen 10 kann somit flexibel an unterschiedliche Gegebenheiten angepasst
werden.