Die Erfindung betrifft einen chirurgischen Retraktor mit einem einen
freien Innenraum umgebenden Halterahmen, an dem auf gegenüberliegenden Seiten
des Halterahmens jeweils eine Valve gehalten ist.
Derartige Retraktoren werden verwendet, um mittels der Valven Körpergewebe
zurückzuhalten und Körperöffnungen zu dilatieren, so dass der Zugang
in das Körperinnere durch diese Körperöffnungen freigelegt wird.
Es sind eine große Anzahl derartiger Retraktoren bekannt, beispielsweise
können die Retraktorblätter über Zahnradantriebe und Zahnstangen
in ihrem Abstand eingestellt werden (DE
197 08 587 C1), oder es ist möglich, den Querschnitt der Zugangsöffnung,
den die Valven freigeben, dadurch zu verändern, dass die Valven um eine quer
zur Zugangsrichtung verlaufende Achse verschwenkbar gelagert sind (US
7,182,729; US 2003/0191371 A1).
Es sind auch längenveränderbare Valven bekannt, um auf diese
Weise die Valven an die anatomischen Gegebenheiten anzupassen (US 2005/0137461 A1).
Für verschiedene Operationen und für verschiedene Zugänge zu den
Operationsgebieten werden unterschiedliche Anforderungen an derartige Retraktoren
gestellt. Es gibt Retraktoren, die nach Art eines Spekulums zwei im Querschnitt
etwa halbkreisförmige Valven aufweisen, die aneinandergelegt einen im wesentlichen
kreisförmigen Kanal freihalten und die durch gegenseitiges Verschwenken oder
durch Vergrößerung ihres Abstandes den Querschnitt des Kanals aufweiten
können. Weiterhin sind Retraktoren bekannt, bei denen die Valven nicht halbkreisförmig
gebogen, sondern eher blattförmig ausgebildet sind. Diese blattförmigen
Valven werden nicht zur Ausbildung eines Kanales verwendet, sondern zum Zurückhalten
des Gewebes, dazu weisen die Valven einen relativ großen Abstand voneinander
auf, der der Breite des gewünschten Zugangs entspricht. Der Abstand der Valven
kann eingestellt werden, so dass auch die Größe der Zugangsöffnung
veränderbar ist.
Bei vielen Retraktoren dieser Art sind sehr aufwändige Verstellmechanismen
notwendig, um die Retraktoren jeweils an die gewünschten Zugänge anzupassen,
und es ist auch in der Regel notwendig, verschiedene Typen von Retraktoren vorrätig
zu halten, da teilweise spekulumartige Retraktoren und teilweise Retraktoren mit
blattförmigen Valven benötigt werden.
In der Praxis wäre es jedoch wünschenswert, einen chirurgischen
Retraktor zur Verfügung zu haben, der an unterschiedliche anatomische Gegebenheiten
optimal anpassbar ist, so dass mit einem Typ eines Retraktors unterschiedliche Zugangsarten
realisiert werden können.
Dementsprechend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen gattungsgemäßen
chirurgischen Retraktor so auszubilden, dass er möglichst vielseitig einsetzbar
ist.
Diese Aufgabe wird bei einem Retraktor der eingangs beschriebenen
Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der Retraktor modular aufgebaut
ist mit zwei jeweils eine Valve tragenden Rahmenhälften, dass jede Rahmenhälfte
eine Zahnstange trägt, die zur Verbindung der Rahmenhälften jeweils in
einen Führungsschacht der anderen Rahmenhälfte eingeschoben ist, und dass
der Abstand der Rahmenhälften durch Verschiebung der Zahnstangen in dem Führungsschaft
der jeweils anderen Rahmenhälfte verstellbar ist.
Durch den modularen Aufbau wird es möglich, den Retraktor an
die jeweils gewünschte Zugangsart anzupassen, außerdem können auch
Größen der einzelnen Module frei gewählt und miteinander kombiniert
werden. Die Ausbildung des Rahmens aus zwei Rahmenhälften, die über Zahnstangen
miteinander verbunden sind, hat den großen Vorteil, dass der Abstand dieser
Rahmenhälften über die Zahnstangen klemmungsfrei und sehr feinfühlig
verändert werden kann, und zwar auch nach dem Einsetzen des Retraktors in den
Körper, so dass der Operateur jederzeit die Möglichkeit hat, die Größe
der Zugangsöffnung anzupassen.
Vorteilhaft ist es, wenn zur Verstellung des Abstandes an jeder Rahmenhälfte
ein drehbares Vorschubelement gelagert ist, welches mit den Zähnen der Zahnstange
der jeweils anderen Rahmenhälfte kämmt.
Eine besonders günstige Ausgestaltung eines solchen Vorschubelementes
trägt zwei Stifte, die mit der Zahnstange kämmen. Ein solches drehbares
Vorschubelement hat den Vorteil, dass es sich in bestimmten Winkelstellungen des
drehbaren Vorschubelementes selbst verriegelt, das heißt ein Druck auf die
Valven, der durch das umgebende Gewebe ausgeübt wird, führt nicht dazu,
dass die Valven vollständig zusammengeschoben werden, sondern das drehbare
Vorschubelement dreht sich nur um einen bestimmten Winkel und blockiert dann die
Valven in dieser Stellung, die beibehalten wird, bis das drehbaren Vorschubelement
wieder aktiv von dem Benutzer verdreht wird.
Allerdings erfolgt diese selbsthemmende Blockierung nur in bestimmten
Winkellagen, die bei zwei Stiften jeweils um 180° einander gegenüber liegen,
so dass eine Fixierung der beiden Rahmenhälften nur in bestimmten
größeren Schritten erfolgt. Um eine Festlegung der beiden Rahmenhälften
in sehr exakter Weise zu ermöglichen, wird daher gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform vorgesehen, dass das drehbare Vorschubelement und die Rahmenhälfte
lösbare Rastelemente tragen, die eine freie Verdrehbarkeit des Vorschubelementes
in einer Drehrichtung ermöglichen, die Verdrehung des Vorschubelementes in
der entgegengesetzten Drehrichtung aber verhindern und nur nach einer bewussten
Lösung der Rastelemente ermöglichen. Das drehbare Vorschubelement wird
also mit einem Freilauf kombiniert, so dass der Operateur bei der Vergrößerung
des Abstandes der Valven durch die Rastelemente nicht behindert wird, die Valven
werden aber gegen eine Annäherung gesichert, und zwar in jeder Position, nicht
nur in der bevorzugten Winkelstellung des drehbaren Vorschubelementes, in der durch
die zwei Stifte eine Selbsthemmung eintritt.
Beispielsweise können die Rastelemente einen Zahnkranz an dem
drehbaren Vorschubelement und eine federbelastete, in den Zahnkranz eingreifende
und gegen die Federbelastung vom Zahnkranz entfernbare Rastklinke umfassen. Die
Zahnung kann dabei sehr fein gewählt werden, so dass eine Fixierung gegen ein
ungewolltes Annähern der Valven in sehr kleinen Schritten erfolgen kann.
Es ist günstig, wenn die Zahnstangen an den Rahmenhälften
auswechselbar gehalten sind. Dadurch wird es beispielsweise möglich, aus einem
Satz von unterschiedlich langen Zahnstangen die jeweils für einen Einsatzzweck
optimale Zahnstangenlänge auszuwählen.
Die Zahnstangen können zur Festlegung an den Rahmenhälften
in einen Halteschacht eingeschoben und durch ein federbelastetes Rastelement lösbar
in dem Halteschacht festgelegt sein.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass das
federbelastete Rastelement quer zur Längsrichtung der Zahnstange verschieblich
in der Rahmenhälfte gelagert ist und in eine Ausnehmung der Zahnstange eingreift,
aus der es entgegen der Federbelastung herausziehbar ist. Zum Zusammenfügen
von zwei Rahmenhälften genügt es also, diese mit ihren Zahnstangen in
den Halteschacht der jeweils anderen Rahmenhälfte einzuschieben und dann vorzuschieben,
bis das federbelastete Rastelement einrastet und die Zahnstange in dem Halteschacht
festlegt.
Es ist vorteilhaft, wenn die Rahmenhälften einander soweit angenähert
werden können, dass die beiden Valven aneinander anliegen und zwischen sich
einen Zugangskanal ausbilden. Man erhält dann einen spekulumartigen Retraktor
mit einem allseits von Valven umgebenen Zugangskanal. Insbesondere können die
beiden Valven dabei einen halbreisförmigen Querschnitt aufweisen, so dass der
entstehende Kanal einen kreisförmigen Querschnitt aufweist.
Es ist weiterhin günstig, wenn die beiden Valven Durchbrechungen
aufweisen. Durch diese Durchbrechungen kann das zurückgehaltene Gewebe geringfügig
hindurchtreten und fixiert so die Valven gegen eine Verschiebung gegenüber
den Gewebe, insbesondere auch gegenüber einem Herausziehen aus der Körperöffnung.
Es ist weiterhin vorteilhaft, wenn die Valven aus einem röntgentransparenten
Material bestehen, beispielsweise einem sterilisierbaren Kunststoff, so dass durch
die Valven die Röntgensicht auf die knöchernen Strukturen des Körpers
nicht behindert wird.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass an
einer Valve ein dünnes Rohr gehalten ist, welches einen Lichtleiter umschließt.
Dieser kann mit einer herkömmlichen Lichtquelle verbunden werden, so dass in
dem Operationsbereich, der von der Valve freigehalten wird, die erwünschte
Beleuchtung erfolgen kann.
Günstig ist es dabei, wenn das Rohr in einer Bohrung oder Nut
der Valve aufgenommen ist.
Weiterhin kann an der Valve eine lösbare Befestigungsvorrichtung
für das Rohr angeordnet sein, so dass das Rohr an der Valve lösbar festgelegt
werden kann. Der Operateur hat dadurch die Möglichkeit, das Rohr beispielsweise
in seiner Eintauchtiefe zu verstellen.
Die Befestigungsvorrichtung kann bei einer ersten bevorzugten Ausführungsform
ein drehbares Exzenterelement umfassen, das in einer ersten Winkelstellung das Rohr
an der Valve festklemmt und ein einer zweiten Winkelstellung freigibt.
Bei einer anderen Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die Befestigungsvorrichtung
einen federbelasteten Schwenkhebel umfasst, der das Rohr umgreift und um eine quer
zu dessen Längsrichtung verlaufende Schwenkachse verschwenkbar ist, so dass
er das Rohr unter der Federbelastung gegen die Valve drückt und dadurch festlegt.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen,
dass auf mindestens eine Zahnstange zwischen den beiden Rahmenhälften eine
Halterung aufgesetzt ist, die eine seitliche Valve trägt. Dadurch werden zusätzlich
zu den beiden Valven der Rahmenhälften noch eine oder zwei seitliche Valven
vorgesehen, die insbesondere bei einem größeren Abstand der Valven die
Zugangsöffnung zum Körper an drei oder vier Seiten ausbilden.
Durch die Lagerung der Halterung für die seitlichen Valven auf
den Zahnstangen werden keine zusätzlichen Lagerungsteile an dem Halterahmen
benötigt, so dass ein sehr Platz sparender Aufbau erreicht werden kann.
Die Halterung kann durch einen zwischen die Zähne der Zahnstange
eingreifenden Vorsprung längs der Zahnstange festlegbar sein. Vorzugsweise
ist der Vorsprung aus dem Eingriff in die Zahnstange entfernbar. Die Zahnstange
übernimmt somit zusätzlich auch noch die Aufgabe der Positionierung der
Halterung, wobei die Halterung im Bereich zwischen den beiden Rahmenhälften
an beliebiger Stelle der Zahnstange positioniert werden kann.
Die Halterung kann insbesondere auf der Zahnstange durch eine lösbare
Klemmeinrichtung gehalten sein, beispielsweise kann diese Klemmeinrichtung eine
federbelastete, an der Zahnstange anliegende Andruckplatte umfassen.
Auf diese Weise wird die Halterung im Reibschluss an der Zahnstange
gehalten und dagegen gesichert, dass sie nach oben abgleitet.
Eine ähnliche Sicherung ist dadurch zu erreichen, dass die Halterung
ein die Zahnstange umgreifendes Führungselement trägt.
Es ist besonders vorteilhaft, wenn die seitliche Valve an der Halterung
quer zur Längsrichtung der Zahnstange verschieblich gelagert ist. Dadurch kann
die seitliche Valve nicht nur längs der Zahnstange in unterschiedlicher Position
angeordnet werden, sondern auch quer dazu. Das heißt, sie kann in Richtung
auf die gegenüberliegende seitliche Valve verstellt werden. Diese Verstellung
erfolgt unabhängig von der Verstellung der Valven, die an den Rahmenhälften
gehalten sind, so dass die Valven insgesamt unabhängig voneinander verstellbar
sind.
Zu diesem Zweck kann an der Halterung ein quer zur Längsrichtung
der Zahnstange verschiebliches Lagerelement gelagert sein, an dem die seitliche
Valve gehalten ist.
Das Lagerelement kann längs des Verschiebeweges auf der Halterung
durch eine lösbare Rasteinrichtung festlegbar sein.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ermöglicht
diese Rasteinrichtung in einer Verschieberichtung eine freie Verschiebung, in einer
entgegengesetzten Verschieberichtung dagegen blockiert sie die Verschiebung und
gibt diese erst nach einer Lösung der Rasteinrichtung frei. Auf diese Weise
können die seitlichen Valven ohne weiteres nach außen geschoben werden,
also in Richtung einer Dilatation, eine umgekehrte Bewegung ist jedoch blockiert,
wenn sie nicht vom Benutzer bewusst freigegeben wird.
Die Rasteinrichtung kann zwei gegen die Wirkung einer Feder zusammendrückbare
Schieber umfassen, so dass sichergestellt ist, dass die Freigabe der Rasteinrichtung
nur dann erfolgt, wenn beide Schieber gedrückt werden, das versehentliche Drücken
eines Schiebers reicht nicht aus, um die Rasteinrichtung freizugeben.
Die Rasteinrichtung kann zwei Zahnreihen umfassen, in die verschiebbare
Rastglieder eintauchen.
Es ist besonders vorteilhaft, wenn die Valven auswechselbar an den
Rahmenhälften beziehungsweise den Halterungen festgelegt sind. Dadurch ist
es möglich, die Valven entsprechend den jeweils vorliegenden anatomischen Gegebenheiten
einzusetzen, man kann also aus einem Satz von unterschiedlichen Valven, beispielsweise
Valven unterschiedlicher Länge, diejenigen auswählen, die für einen
besonderen Einsatzzweck geeignet sind.
Es ist vorteilhaft, wenn zur Festlegung der Valven an den Rahmenhälften
beziehungsweise den Halterungen eine Aufnahme für einen an den Valven angeordneten
Haltebolzen vorgesehen ist, die seitlich offen ist und damit eine seitliche Einführung
des Bolzens in die Aufnahme ermöglicht und die eine lösbare Fixiereinrichtung
aufweist zur Festlegung des in die Aufnahme eingeschobenen Haltebolzens. Mit einer
derartigen Aufnahme ist es möglich, die Valve auch auszuwechseln, wenn der
Retraktor eingesetzt ist, da die Valve mit dem an ihr angeordneten Haltebolzen seitlich
aus der Aufnahme heraus und gegebenenfalls umgekehrt wieder in die Aufnahme hineingeführt
werden kann.
Die Fixiereinrichtung kann vorzugsweise eine Führung umfassen,
längs welcher der Haltebolzen geführt in die Aufnahme einschiebbar ist.
Diese Führung kann beispielsweise einen leistenförmigen
Vorsprung an der Innenwand der Aufnahme umfassen, der in eine seitliche Vertiefung
des Haltebolzens eingreift.
Zur Festlegung der Winkellage des Haltebolzens in der Aufnahme können
ineinander greifende Vor- und Rücksprünge an dem Haltebolzen beziehungsweise
in der Innenwand der Aufnahme angeordnet sein.
Weiterhin kann ein federbelastetes Rückhalteelement vorgesehen
sein, welches den in die Aufnahme eingeschobenen Haltebolzen in dieser eingeschobenen
Endstellung lösbar fixiert.
Vorzugsweise ist das federbelastete Rückhalteelement als Kugeldruckstück
ausgebildet.
Die Aufnahme kann insbesondere zum Innenraum hin offen sein, so dass
die Haltebolzen vom Innenraum aus nach außen gehend in die Aufnahme eingeschoben
werden können. Der von den Valven umgebene Innenraum dient damit als Freiraum,
durch den die Valven eingeführt und gegebenenfalls auch wieder entnommen werden
können.
Die Aufnahme kann geradlinig verlaufen, parallel zu der Längsrichtung
der Zahnstangen beziehungsweise bei den seitlichen Valven quer zu dieser Richtung.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist jedoch vorgesehen,
dass die Aufnahme von der offenen Seite der Aufnahme zunächst parallel zu der
Längsrichtung der Zahnstangen beziehungsweise bei den seitlichen Valven quer
zu dieser Richtung verläuft und daran anschließend um etwa 90° seitlich
abbiegt. Man erhält damit einen bogenförmigen Verlauf der Aufnahme, der
dazu führt, dass der in der Aufnahme festgelegte Haltebolzen gegen eine Verschiebung
in Richtung auf den Innenraum gesichert ist. Selbst bei großen Kräften,
die die Valven einander annähern, werden diese somit sicher in den Aufnahmen
gehalten.
Es ist weiterhin günstig, wenn die Valven an den Rahmenhälften
um eine quer zur Längsrichtung der Zahnstangen verlaufende Achse verschwenkbar
an den Rahmenhälften gelagert sind.
Desgleichen ist es vorteilhaft, wenn die seitlichen Valven an den
Halterungen um eine parallel zur Längsrichtung der Zahnstangen verlaufende
Achse verschwenkbar an den Halterungen gelagert sind. Diese Verschwenkbarkeit der
Valven ermöglicht es, den Operationsraum zum freien Ende der Valven hin durch
Ausschwenken der Valven zu erweitern, und zwar bei Verschwenkbarkeit der Valven
und der seitlichen Valven nach allen Seiten hin.
Insbesondere kann vorgesehen sein, dass zur schwenkbaren Lagerung
der Valven und/oder der seitlichen Valven die die Valven haltenden Aufnahmen verschwenkbar
an den Rahmenhälften beziehungsweise den Halterungen gelagert sind.
Diese Aufnahmen können insbesondere in Lagerplatten angeordnet
sein, die verschwenkbar an den Rahmenhälften beziehungsweise den Halterungen
gelagert sind.
Dabei ist es vorteilhaft, wenn an der Rahmenhälfte beziehungsweise
der Halterung eine Verschwenkeinrichtung für die Aufnahmen angeordnet ist.
Eine solche Verschwenkeinrichtung kann gemäß einer ersten
bevorzugten Ausführungsform eine Stellschraube umfassen, die im Abstand von
der Schwenkachse der Aufnahme an dieser angreift.
Bei einer anderen Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass
die Verschwenkeinrichtung ein verdrehbares Stellglied umfasst, welches über
ein Zahnradgetriebe die Aufnahme verschwenkt. Das Zahnradgetriebe kann insbesondere
zwei miteinander kämmende Kegelzahnräder umfassen.
Es ist besonders günstig, wenn die beiden Rahmenhälften
gleich ausgebildet sind.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform umfasst der
Retraktor einen Satz unterschiedlich langer Zahnstangen, die es dem Operateur ermöglichen,
den Retraktor jeweils mit den Zahnstangen der gewünschten Länge zu bestücken.
Ebenso kann der Retraktor einen Satz unterschiedlich langer Valven
und/oder unterschiedlich langer seitlicher Valven umfassen.
Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der
Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung.
Es zeigen:
1: eine perspektivische Ansicht eines chirurgischen
Retraktors mit zwei jeweils eine Valve tragenden Rahmenhälften und mit zwei
seitlichen Valven;
2: eine vergrößerte Detailansicht der beiden
Rahmenhälften des Retraktors der 1;
3: eine Explosionsdarstellung des Retraktors der
1;
4: eine perspektivische Ansicht der beiden Rahmenhälften
des Retraktors der 1 ohne eingesetzte Valven und ohne
Halterungen für seitliche Valven mit teilweise angehobenen Abdeckungen;
5: eine perspektivische Ansicht der beiden Rahmenhälften
der 4 von der Unterseite her mit abgehobenen Abdeckplatten;
6: eine Schnittansicht längs Linie 6-6 in
5;
7: eine Schnittansicht längs Linie 7-7 in
5;
8: eine perspektivische Teilansicht einer Rahmenhälfte
mit einer verschwenkbaren Lagerplatte zur Halterung einer Valve mit in eine Aufnahme eingeschobenem
Haltebolzen, jedoch ohne Darstellung der am Haltebolzen gehaltenen Valve;
9; eine Draufsicht auf die Rahmenhälfte der
8 im Bereich der verschwenkbaren Lagerplatte;
10: eine Schnittansicht längs Linie 10-10 in
9;
11: eine perspektivische Ansicht einer Rahmenhälfte
von der Unterseite her im Bereich der verschwenkbaren Lagerplatte;
12: eine Schnittansicht längs Linie 12-12 in
11;
13: eine Schnittansicht längs Linie 13-13 in
12;
14: eine Vorderansicht einer Rahmenhälfte im Bereich
der verschwenkbaren Lagerplatte mit einem Kegelradantrieb zur Verschwenkung der
Lagerplatte;
15: eine perspektivische Ansicht einer Rahmenhälfte
im Bereich der Lagerplatte mit eingesetzter Valve;
16: Eine Seitenansicht einer Exzenter-Klemmeinrichtung
für das Rohr einer Faseroptik in einem Schnitt längs Linie 16-16 in
15;
17: eine perspektivische Ansicht der Exzenter-Klemmeinrichtung
der 16 vor dem Einschieben des Rohres einer Faseroptik;
18: eine perspektivische Ansicht einer alternativen
Klemmeinrichtung für das Rohr einer Faseroptik mit einem federbelasteten Schwenkhebel;
19: eine Seitenansicht der Klemmeinrichtung der
18;
20: eine perspektivische Explosionsdarstellung der
wesentlichen Teile der Klemmeinrichtung der 18;
21: eine perspektivische Ansicht einer auf einer Zahnstange
gehaltenen Halterung mit einer seitlichen Valve;
22: eine perspektivische Explosionsdarstellung einer
Rahmenhälfte, einer auf einer Zahnstange der Rahmenhälfte festzulegenden
Halterung und eines auf der Halterung verschieblichen Lagerelements mit einer daran
gehaltenen seitlichen Valve und
23: eine perspektivische Ansicht der Halterung der
22 mit darauf angeordnetem Lagerelement und mit einem
daran gehaltenen Haltebolzen einer seitlichen Valve.
Der in der Zeichnung dargestellte Retraktor 1 umfasst einen
sich im Wesentlichen in einer Ebene erstreckenden Halterahmen 2, der aus
zwei gleich aufgebauten Rahmenhälften 3, 4 zusammengesetzt
ist. Jede Rahmenhälfte 3, 4, von denen nachstehend nur noch
eine ausführlich beschrieben wird, weist ein U-förmiges Gehäuse
5 auf mit zwei im Wesentlichen parallelen Schenkeln 6,
7 und einem diese verbindenden Steg 8.
In einem der beiden Schenkel 6 ist ein in Längsrichtung
des Schenkels diesen durchsetzender, im Querschnitt rechteckförmiger Führungsschacht
9 angeordnet. Der andere Schenkel 7 weist ebenfalls einen parallel
zur Längsrichtung des Schenkels verlaufenden Halteschacht 11 auf,
der aber den Schenkel 7 nicht durchsetzt, sondern an der Außenseite
der Rahmenhälfte geschlossen ist. In diesem Halteschacht 11 ist eine
Zahnstange 10 gelagert, die nach außen über den Schenkel
7 hervorsteht, und zwar parallel zur Längsrichtung des Schenkels
7. Diese Zahnstange 10 ist im Halteschacht 11 an der
Innenwand des Halteschachtes 11 anliegend gehalten und wird in Längsrichtung
dadurch im Halteschacht 11 fixiert, dass im Schenkel 7 quer zur
Längsrichtung der Zahnstange 10 verschieblich eine Klinke
12 gelagert ist, die mittels einer Schraubenfeder 13 mit einem
freien Ende 14 in eine seitliche Vertiefung 15 der Zahnstange
10 gedrückt wird. Die Klinke 12 verriegelt damit die Zahnstange
10 gegen eine axiale Verschiebung. Gegen die Wirkung der Schraubenfeder
13 kann die Klinke 12 durch eine Öffnung 16 an der
Außenseite des Schenkels 7 in den Schenkel 7 eingedrückt
werden, so dass dadurch das freie Ende 14 aus der Vertiefung austritt.
Dies gibt die Zahnstange 10 frei. Auf diese Weise kann die Zahnstange ausgewechselt
werden, beispielsweise kann sie durch eine Zahnstange mit unterschiedlicher Länge
aus einem Satz von Zahnstangen mit verschiedener Länge ersetzt werden. Beim
Einschrieben der Zahnstange in den Halteschacht 11 rastet die Klinke
12 automatisch mit ihrem freien Ende 14 in der Vertiefung
15 ein und verriegelt dadurch die Zahnstange 10 selbsttätig.
Eine Entnahme ist aber nur möglich, wenn die Klinke 12 durch die Öffnung
16 hindurch gegen die Wirkung der Schraubenfeder 13 eingedrückt
wird.
Die beiden Rahmenhälfte 3 und 4 können
dadurch zu einem gemeinsamen Halterahmen 2 vereinigt werden, dass jeweils
die an einer Rahmenhälfte 3, 4 gehaltenen Zahnstangen
10 in den Führungsschacht 9 der anderen Rahmenhälfte
eingeschoben werden. Durch unterschiedlich tiefes Eintauchen der Zahnstange
10 in die gegenüberliegende Rahmenhälfte 3,
4 lässt sich dadurch der Abstand der beiden Rahmenhälften
3, 4 variieren.
Um diese Abstandsvariation kontrollierbar zu gestalten, ist im Schenkel
6 um eine senkrecht auf der Ebene des Halterahmens 2 stehende
Drehachse verdrehbar ein Antriebselement 17 gelagert, welches eine obere
Lagerscheibe 18 sowie eine untere Lagerscheiben 19 aufweist sowie
zwei im gleichen Abstand von der Drehachse und parallel zu dieser verlaufende Mitnahmezapfen
20, 21, die die obere Lagerscheibe 18 mit der unteren
Lagerscheiben 19 verbinden. Diese Mitnahmezapfen 20,
21 sind so angeordnet, dass sie in den Führungsschacht 9
eintauchen und mit den Zähnen 22 der Zahnstange 10 kämmen.
In der oberen Lagerscheibe 18 ist an dessen Außenseite
ein Innensechskant 23 angeordnet, in den ein Drehinstrument eingesetzt
werden kann, mit dessen Hilfe das Antriebselement 17 verdreht werden kann.
Beim Verdrehen des Antriebselementes 17 erfolgt eine Verschiebung der Zahnstange
10 und damit eine Änderung des Abstandes der beiden Rahmenhälften
3, 4. Während die Verschiebung in beiden Richtungen ohne
weiteres möglich ist, ist es nicht möglich, den Abstand der beiden Rahmenhälften
3, 4 allein dadurch zu verändern, dass die Rahmenhälften
3, 4 einander angenähert oder von einander weggezogen werden,
da die Mitnahmezapfen 20, 21 eine derartige Verschiebung hemmen,
wenn beide Zapfen in gleicher Weise in den Zwischenraum zwischen Zähnen
22 eintauchen. In dieser Stellung wirkt also das Antriebselement
17 selbsthemmend einer Verschiebung entgegen, diese Selbsthemmung ist nur
durch Verdrehen des Antriebselementes 17 mittels eines Werkzeuges aufzuheben.
Allerdings erfolgt eine solche Selbsthemmung immer nur in den um jeweils
180° verschiedenen Winkelstellungen des Antriebselementes 17 und daher
relativ grob gerastert.
Aus diesem Grunde trägt die obere Lagerscheibe 18 an
ihrem Außenumfang einen fein gezahnten Zahnkranz 24, an dem die Spitze
25 einer Raste 26 anliegt, die im Schenkel 6 quer zu
dessen Längsrichtung verschieblich gelagert ist. Die Raste 26 steht
aus dem Schenkel 6 hervor und trägt dort eine Druckfläche
27, eine Schraubenfeder 28 verschiebt die Raste 26 im
Schenkel 6 derart, dass die Spitze 25 gegen den Zahnkranz
24 gedrückt wird. Durch Druck auf die Druckfläche 27
und gegen die Wirkung der Schraubenfeder 28 kann die Spitze 25
von dem Zahnkranz 24 abgehoben werden. Der Eingriff der Spitze
25 in den Zahnkranz 24 ist dabei so gewählt, dass das Antriebselement
17 in einer Richtung frei verdreht werden kann, wenn die Spitze
25 am Zahnkranz 24 anliegt, in der entgegengesetzten Richtung
aber nicht, zur Verdrehung in der entgegengesetzten Richtung muss die Spitze
25 vom Zahnkranz 24 abgehoben sein. Die Spitze 25 der
Raste 26 und der Zahnkranz 24 bilden somit einen Freilauf für
das Antriebselement 17, das in der Richtung frei verdrehbar ist, in der
die Verdrehung zu einer Vergrößerung des Abstands der beiden Rahmenhälften
3, 4 führt. Diese Vergrößerung ist also ohne weiteres
erreichbar, dagegen ist es notwendig, die Raste 26 über die Druckfläche
zu lösen, wenn die beiden Rahmenhälften 3, 4 einander
angenähert werden sollen.
Durch diesen Freilauf ergibt sich eine Hemmung der beiden Rahmenhälften
3, 4 gegen ein Zusammendrücken mit sehr kleinen Schritten,
diese kleinen Schritte werden nämlich durch den Abstand der Zähne des
Zahnkranzes 24 bestimmt, und dieser Abstand der Zähne ist wesentlich
kleiner als der Abstand der Zähne 22 der Zahnstange 10.
Wie aus der Darstellung der 1,
2 und 4 deutlich wird,
ist an einer der beiden Rahmenhälften ein Halter 29 befestigt. Mittels
dieses Halters 29 kann der gesamte Halterahmen 2 an einer externen,
in der Zeichnung nicht dargestellten Haltevorrichtung festgelegt werden, beispielsweise
einer Haltevorrichtung an einem Operationstisch.
Die beiden Rahmenhälften 3, 4 tragen jeweils
eine Valve 30. Da beide Valven der Rahmenhälfte gleich ausgebildet
sind, wird nachstehend nur eine dieser beiden Valven erläutert. Die Valve
30 hat die Form eines halben Kreiszylinders und weist eine größere
Anzahl von fensterartigen Durchbrechungen 31 auf, die über die Wandfläche
verteilt sind. Am oberen Ende ist die Valve 30 in Form eines radial nach
außen abstehenden Flansches 32 umgebogen, und dieser Flansch trägt
einen nach unten abstehenden, im Querschnitt kreisförmigen Haltebolzen
33, dessen Längsachse parallel zur Zylindermittelachse der Valve
30 verläuft. Der Haltebolzen 33 ist dauerhaft mit dem Flansch
32 verbunden, beispielsweise durch einen Presssitz oder durch eine Laserschweißung.
In der Zeichnung ist teilweise der Haltebolzen 33 isoliert dargestellt,
also ohne den Flansch 32 und die zugehörige Valve 30. Diese
Darstellungsweise ist gewählt worden, um die Zeichnung zu vereinfachen, in
allen Fällen ist ein derartiger Haltebolzen 33 über den Flansch
32 mit einer zugehörigen Valve 30 verbunden.
Mittels des Haltebolzens 33 wird die Valve 30 jeweils
im mittleren Teil des Steges 8 einer Rahmenhälfte 3,
4 gelagert. Zu diesem Zweck trägt der Steg 8 im Abstand zueinander
zwei parallel zu den Schenkeln 6, 7 verlaufende Lagervorsprünge
34, 35, die zu beiden Seiten einer Lagerausnehmung 36
des Steges 8 angeordnet sind. In dieser Lagerausnehmung 36 ist
eine Lagerplatte 37 angeordnet, die über geeignete Lagerwellen
38 verschwenkbar an den beiden Lagervorsprüngen 34,
35 angelenkt ist, die Schwenkachse verläuft dabei parallel zur Längsrichtung
des Steges 8. In einer Mittelstellung erstreckt sich die Lagerplatte
37 in der Ebene des Halterahmens 2 und kann nach oben und nach
unten um die von den Lagerwellen 38 gebildete Schwenkachse verschwenkt
werden.
Zu diesem Zweck ist die Lagerplatte 37 im Abstand zu dieser
Schwenkachse mittels eines Lagerstiftes 39 verschwenkbar mit einer Gabel
40 verbunden (13), die höhenverschieblich
im Steg 8 gelagert ist. Die Gabel 40 endet in einem Außengewindestift
41, auf den ein Schraubkopf 42 aufgeschraubt ist, der frei verdrehbar
in einer Hülse 43 an der Oberseite des Steges 8 angeordnet
ist. Der Schraubkopf 42 weist an seiner Außenseite einen Innensechskant
44 zur Aufnahme eines Drehwerkzeuges auf. Beim Verdrehen des Schraubkopfes
42 wird die Eintauchtiefe des Außengewindestiftes 41 verändert,
und dies führt zu einer Höhenverschiebung der Gabel 40, da der
Schraubkopf 42 sich auf der Oberseite der Hülse 43 abstützt.
Durch die Veränderung der Einschraubtiefe und die Höhenverschiebbarkeit
der Gabel 40 lässt sich die Lagerplatte 37 um die Schwenkachsen
der Lagerwellen 38 verschwenken, wie dies in den 12
und 13 erkennbar ist.
Im Ausführungsbeispiel der 14 ist
ein abgewandelter Mechanismus zum Verschwenken der Lagerplatte beschrieben. Bei
dieser Anordnung trägt eine der beiden Lagerwellen 38 an ihrer Außenseite
ein Kegelzahnrad 45, das mit einem Kegelzahnrad 46 kämmt,
welches drehfest mit einer senkrechten Welle 47 und einem drehfest damit
verbundenen Schraubkopf 48 verbunden ist. Die Welle 47 mit dem
Kegelzahnrad 46 und dem Schraubkopf 48 sind am Steg
8 frei verdrehbar gelagert. Beim Verdrehen des Schraubkopfes
48 erfolgt über die Verdrehung des Kegelzahnrades 46 auch
eine Verdrehung des Kegelzahnrades 45, und dadurch wird die Lagerwelle
38 verdreht, die drehfest mit der Lagerplatte 37 verbunden ist.
Dies führt zu einer Verschwenkung der Lagerplatte 37.
In der Lagerplatte 37 ist eine schlitzförmige Aufnahme
49 angeordnet, die ausgehend von einem zwischen den Rahmenhälften
3, 4 liegenden Innenraum 50 zunächst parallel zu
der Längsrichtung der Schenkel 6, 7 verläuft und dann
in einem Bogen quer dazu, so dass das Ende der schlitzförmigen Aufnahme
49im wesentlichen parallel zum Steg 8 verläuft (9).
Der Durchmesser der schlitzförmigen Aufnahme 49 entspricht im Wesentlichen
dem Durchmesser des Haltebolzens 33 der Valve 30, an der Innenwand
der schlitzförmigen Aufnahme 49 erstreckt sich etwa in halber Höhe
eine nach innen vorstehende, wulstförmige Führungsrippe 51, der
eine entsprechend geformte Umfangsnut 52 in der Außenwand des Haltebolzens
33 entspricht. Auf diese Weise kann der Haltebolzen 33 von der
offenen Seite der Aufnahme 49 her geführt in die Aufnahme
49 eingeschoben werden bis an deren Ende 53. Zur Winkelausrichtung
des Haltebolzens 33 wird dieser durchsetzt von einem Wellenstück
54, das an seinen beiden Enden geringfügig über die Außenkontur
des Haltebolzens 33 hervorsteht. Dieses Wellenstück 54 taucht
bei richtiger Winkelausrichtung in eine entsprechende Vertiefung 55 am
Ende 53 der Aufnahme 49 ein (9).
Zur Festlegung des Haltebolzens 33 in dieser eingeschobenen
Endstellung ist in der Lagerplatte 37 ein Kugeldruckstück
56 angeordnet mit einem in die Aufnahme 49 hineinragenden, einseitig
kugelförmigen Gleitelement 57, das gegen die Wirkung einer Schraubenfeder
58 in die Lagerplatte 37 eingeschoben werden kann, so dass es
nicht mehr in den Raum der Aufnahme 49 hervorsteht. Das Gleitelement
57 wird unter der Wirkung der Schraubenfeder 58 normalerweise
in den Innenraum der Aufnahme 49 vorgeschoben und taucht dabei in eine
entsprechende Vertiefung 59 im Haltebolzen 33 ein, so dass dieser
nur gegen eine relativ große Kraft an dem Gleitelement 57 vorbei aus
der Aufnahme 49 herausgeschoben werden kann. Bei dieser Verschiebung muss
das Gleitelement 57 entgegen der Wirkung der Schraubenfeder 58
in die Lagerplatte 37 eingedrückt werden, und dies setzt einen kräftigen
Druck auf den Haltebolzen 33 in Richtung des Verlaufes der Aufnahme
49 im Bereich von deren Ende 53 voraus.
Die Valve 30 kann auf diese Weise sehr einfach in die Lagerplatte
37 eingesetzt werden, es genügt dazu, den Haltebolzen 33
vom offenen Ende der Aufnahme 49 in diese einzuschieben und dann bis an
das Ende 53 vorzuschieben, wobei darauf zu achten ist, dass die Winkelausrichtung
so gewählt ist, dass das Ende des Wellenstückes 54 in die Vertiefung
55 eintauchen kann. Ist dies der Fall, hält das Gleitelement
57 des Kugeldruckstückes 56 den Haltebolzen in der eingeschobenen
Stellung. Dabei ist wesentlich, dass der Haltebolzen in dieser eingeschobenen Stellung
gegen eine Verschiebung gesichert ist, die parallel zur Längsrichtung der Schenkel
erfolgen könnte, das heißt auch bei einem großen Druck auf die Valve
30 durch angrenzendes Gewebe besteht nicht die Gefahr, dass der Haltebolzen
33 aus der Aufnahme 49 unbeabsichtigt herausgleiten kann. Trotzdem
ist es möglich, durch einen kurzen, kräftigen Druck auf den Haltebolzen
33 diesen wieder aus der Aufnahme 49 herauszudrücken, so
dass die Valve 30 gewechselt werden kann.
An mindestens einer der beiden Valven 30 ist in der Wand
eine senkrechte Nut 60 angeordnet, in die ein dünnes Röhrchen
61 von oben nach unten einschiebbar ist. Dieses Röhrchen
61 kann einen Außendurchmesser von 3 mm aufweisen, die Nut
60 ist vorzugsweise als Nut mit kreisförmigem Querschnitt ausgebildet,
deren Innenwand sich über etwas mehr als 180° erstreckt, so dass das in
die Nut 60 eingesteckte Röhrchen 61 in der Nut
60 zwar in Längsrichtung frei verschiebbar ist, gegen
eine seitliche Verschiebung aber gesichert ist.
Die Nut 60 endet an ihrem unteren Ende in einem Fenster
62 der Vertiefung. Das Röhrchen 61 nimmt einen in der Zeichnung
nicht näher dargestellten Lichtleiter auf, der über einen seitlich abgebogenen
Anschluss 63 mit einer in der Zeichnung ebenfalls nicht dargestellten,
konventionellen Lichtquelle verbunden werden kann. Auf diese Weise kann durch das
Röhrchen 61 Licht in den Bereich des Fensters 62 transportiert
werden, so dass am unteren Ende der Valve 30 ein beleuchteter Bereich entsteht.
Zur Festlegung des Röhrchens 61 in der Nut
60 gegen eine axiale Verschiebung ist am oberen Ende der Valve
30 im Bereich des Flansches 32 eine Klemmeinrichtung
64 angeordnet. Bei dem Ausführungsbeispiel der 15
bis 17 umfasst diese Klemmeinrichtung ein mit einem
Zapfen 65 in eine Öffnung 66 des Flansches 32 eintauchendes
Lagerglied 67, welches eine Durchstecköffnung 68 für
das Röhrchen 61 aufweist. Neben der Durchstecköffnung
68 ist frei drehbar eine Exzenterscheibe 69 gelagert, die einen
Innensechskant 70 für ein Drehinstrument aufweist. Die Exzenterscheibe
69 kann zwischen einer Freigabestellung, in der sie nicht an einem durch
die Durchstecköffnung 68 hindurchtretenden Röhrchen anliegt,
und einer Klemmstellung verdreht werden, in der sie seitlich gegen dieses Röhrchen
61 gedrückt ist und dieses dadurch in einer bestimmten Axialstellung
festklemmt. Durch Lösen der Exzenterscheibe 69 hat der Benutzer die
Möglichkeit, das Röhrchen 61 in der Nut 60 axial in
die Höhe zu verschieben, die für die Beleuchtung günstig ist, beispielsweise
um das Licht in einem bestimmten Bereich zu fokussieren oder aber um im Gegenteil
eine Fokussierung zu vermeiden und Streulicht zu erzeugen. Die einmal erreichte
Axialposition kann durch Verdrehen der Exzenterscheibe 69 wieder fixiert
werden.
In den 18 bis 20
ist eine alternative Ausgestaltung einer Klemmeinrichtung beschrieben, die ebenfalls
am Flansch 32 gehalten ist. Diese Klemmeinrichtung umfasst eine Lageröffnung
71 an einem seitlichen Vorsprung 72 des Flansches 32,
durch den ein Schwenkhebel 73 hindurchragt, der an dem Vorsprung v72 eine
quer zu seiner Längsachse verlaufende Schwenkachse verschwenkbar gelagert ist.
Der Schwenkhebel umgreift mit einem ösenförmigen freien Ende
74 das Röhrchen 61 und endet auf der gegenüberliegenden
Seite in einer Druckfläche 75. Eine Schraubenfeder 76 stützt
sich mit einem Ende 77 an dem Druckstück und mit dem anderen Ende
78 an dem Vorsprung 72 ab, so dass die Schraubenfeder
76 den Schwenkhebel 73 in eine Klemmstellung verschwenkt, in der
das Röhrchen 61 in axialer Richtung festgelegt ist. Durch einen Druck
auf die Druckfläche 75 kann der Schwenkhebel 73 entgegen
der Wirkung der Schraubenfeder 76 verschwenkt werden, so dass die Klemmwirkung
auf das Röhrchen 61 aufgehoben wird. Das Röhrchen 61
ist dann frei verschiebbar. Beim Loslassen der Druckfläche 75 setzt
die Klemmwirkung wieder ein und legt das Röhrchen 61 in der Nut
60 fest.
Bei der beschriebenen Anordnung können die Valven 30
der beiden Rahmenhälften 3, 4 mit ihren Rändern dicht
aneinandergelegt werden, wenn die Rahmenhälften 3, 4 vollständig
zusammengeschoben sind. Die beiden Valven 30 bilden dann einen Kanal mit
kreisförmigem Querschnitt aus, der Retraktor wirkt wie ein Spekulum. Selbstverständlich
können die Valven auch eine von der Kreisbogenform abweichende Querschnittsform
aufweisen, so dass dann auch bei zusammengeschobenen Valven ein geschlossener Kanal
entsteht, dessen Querschnitt von der Kreisform abweicht. Beispielsweise können
beide Valven 30 einen elliptischen Querschnitt aufweisen.
Durch Verdrehen der Antriebselemente 17 können die beiden
Rahmenhälften 3, 4 in ihrem gegenseitigen Abstand vergrößert
werden, dadurch werden auch die Valven 30 voneinander entfernt. Der von
den Valven freigehaltene Zugangskanal in den Körper wird dadurch vergrößert.
Zusätzlich ist es möglich, die Valven 30 um die durch die Lagerwellen
38 gebildeten Schwenkachsen zu verschwenken, dies erfolgt in einfacher
Weise durch Verdrehen des Schraubkopfes 42 oder des Schraubkopfes
48. Damit hat der Operateur die Möglichkeit, den Zugang in gewünschter
Weise in seinen Abmessungen und/oder seiner Form zu verändern.
Die Valven können in einfacher Weise ausgewechselt werden, auch
wenn der Retraktor eingesetzt ist, da das Auswechseln durch die Verschiebung der
Haltebolzen der Valven in Richtung auf den Innenraum 50 bewerkstelligt
wird. Der Innenraum 50 bildet somit einen Raum, durch den die Valven herausgenommen
beziehungsweise eingeführt werden können. Damit ergibt sich auch hier
eine große Freiheit für den Operateur zur Auswahl von Valven der gewünschten
Geometrie und Dimension.
Die Beleuchtung des Operationsgebietes erfolgt über das Röhrchen
61, das in die Valve integriert ist und daher keinen zusätzlichen
Platz einnimmt. Insbesondere wird durch das Röhrchen die Sicht in den Operationsbereich
in keiner Weise beeinträchtigt.
Der Abstand der beiden Rahmenhälfte 3, 4 kann
sehr feinfühlig eingestellt werden und wird aufgrund der durch den Zahnkranz
24 und die Raste 26 gebildeten Rasteinrichtung auch in sehr kleinen
Schritten gehalten, so dass auch bei großem Druck des umgebenden Gewebes nicht
die Gefahr besteht, dass sich die Valven unbeabsichtigt einander
annähern. Eine Verstellung ist trotzdem in einfacher Weise dadurch möglich,
dass die Rasteinrichtung durch Druck auf die Druckfläche 27 gelöst
wird und der Abstand durch Verdrehen des Antriebselementes 17 wieder verstellt
wird.
Zusätzlich zu den beschriebenen Merkmalen kann bei einer besonders
bevorzugten Ausführungsform noch vorgesehen werden, dass an dem Halterahmen
2 neben den beiden einander gegenüberstehenden, jeweils an einer Rahmenhälfte
3, 4 gehaltenen Valven 30 eine oder zwei seitliche Valven
79 angeordnet werden. Diese sind ähnlich ausgebildet wie die Valven
30, werden jedoch in der Regel wesentlich schmaler sein und haben häufig
eine eher blattförmige Kontur, bilden also keine halbkreisförmigen Zylinder
aus, sondern schmale, blattförmige Stege, wie dies aus der Darstellung der
21 ersichtlich ist. Auch diese seitlichen Valven
79 können fensterartige Durchbrechungen 80 aufweisen und
tragen an ihrem oberen Ende an einem quer nach außen abstehenen Flansch
81 einen nach unten abstehenden Haltebolzen 82, der vollständig
den Haltebolzen der Valven 30 entspricht.
Zur Festlegung der seitlichen Valven 79, die gleich ausgebildet
sind, werden diese mittels einer Halterung 83 auf einer Zahnstange
10 festgelegt, und zwar auf dem Bereich der Zahnstange 10, der
zwischen den beiden Rahmenhälften 3, 4 frei liegt. Die Halterungen
sind für beide seitlichen Valven 79 gleich aufgebaut, nachstehend
wird daher nur eine dieser Halterungen 83 näher beschrieben. Im übrigen
kann an dem Halterahmen 2 auf gegenüberliegenden Seiten jeweils eine
Halterung 83 festgelegt werden, es ist aber ohne weiteres möglich,
auch nur auf einer der beiden Zahnstangen 10 eine solche Halterung mit
seitlicher Valve 79 anzuordnen.
Die Halterung 83 umfasst einen Schlitten 84 mit
einem Führungsschacht 85 für die Zahnstange 10. Diese
tritt durch den Führungsschacht 85 hindurch, so dass der Schlitten
84 längs der Zahnstange 10 frei verschiebbar ist. Der Führungsschacht
85 wird gebildet durch eine obere Anlageplatte 86 des Schlittens
84, die an der Oberseite der Zahnstange 10 anliegt, und durch
eine senkrecht von der oberen Anlageplatte 86 nach unten abstehende innere
Anlagewand 87, die sich seitlich an die Zahnstange 10 anlegt.
Die Anlagewand 87 kann – wie in 22
dargestellt – an der Unterseite noch einen nach innen abstehenden Vorsprung
88 aufweisen, der den Führungsschacht 85 an der Unterseite
teilweise verschließt und sich an die Unterseite der Zahnstange 10
anlegt.
Der inneren Anlagewand 87 gegenüber befindet sich eine
äußere Anlagewand 89, die an der Zahnreihe der Zahnstange
10 anliegt und die mit einem Vorsprung zwischen mindestens zwei der Zähne
22 der Zahnstange 10 eingreift und dadurch den Schlitten
84 längs der Zahnstange 10 festlegt. Diese vordere Anlagewand
89 ist Teil eines Schiebers 90, der unterhalb der oberen Anlageplatte
86 in dem Schlitten 84 quer zur Längsrichtung der Zahnstange
10 verschieblich gelagert ist und der mittels einer Schraubenfeder
91 so gegen die Zahnstange gedrückt wird, dass die Anlagewand
89 an der Zahnstange 10 anliegt. Der Schieber kann jedoch gegen
die Wirkung der Schraubenfeder 91 mittels eines aus dem Schlitten
84 hervorragenden Griffstückes 92 aus dem Schlitten herausgezogen
werden, so dass der Vorsprung aus dem Zwischenraum zwischen den Zähnen
22 der Zahnstange 10 austritt und die Zahnstange freigibt. Dann
kann der Schlitten 84 längs der Zahnstange 10 frei verschoben
werden.
Zur Führung des Schiebers 90 an dem Schlitten
84 sind an diesem Führungsstifte 93, 94 gehalten,
die in Langlochöffnungen 95, 96 des Schiebers 90
eintauchen (22).
Auf der oberen Anlageplatte 86 ist ein Lagerelement
97 in Richtung der Verschieberichtung des Schiebers 90 verschiebbar
gelagert. Dazu umgreift das Lagerelement 97 die beiden Außenkanten
der oberen Anlageplatte 86 auf beiden Seiten mit jeweils nach unten und
nach innen gerichteten Führungsvorsprüngen 98, 99.
Die obere Anlageplatte 86 trägt an beiden gegenüberliegenden
Längskanten jeweils eine Zahnung 100, 101, und in diese Zahnung
greift eine entsprechende Zahnung 102, 103 an zwei Schiebern
104, 105 ein, die an dem Lagerelement 97 quer zur Verschieberichtung
des Lagerelementes 97 auf der oberen Anlageplatte 86 verschieblich
gelagert sind. Die beiden Schieber 104 und 105 werden durch eine
zwischen ihnen angeordnete Schraubenfeder 6 auseinandergedrückt und
können gegen die Wirkung der Feder zusammengedrückt werden. Im auseinandergedrückten
Zustand greifen die Zahnungen 102, 103 der Schieber
104 beziehungsweise 105 in die Zahnungen 100 und
101 ein und legen dadurch das Lagerelement an der oberen Anlageplatte
86 fest, werden die beiden Schieber 104 und 105 dagegen
gegen die Wirkung der Schraubenfeder 106 gegeneinandergedrückt, entfernen
sich die Zahnungen voneinander und eine freie Verschiebung des Lagerelementes
97 gegenüber der oberen Anlageplatte 86 und damit gegenüber
dem Schlitten 84 wird möglich.
Die Zahnungen 100, 101 einerseits und
102, 103 andererseits sind sägezahnartig ausgebildet, so
dass eine Verschiebung des Lagerelementes nach außen, das heißt in Richtung
des Griffstückes 92, ohne weiteres möglich ist. Dabei werden
die Schieber 104 und 105 zwangsläufig durch die als Aufgleitflächen
wirkenden Zähne der Zahnungen gegeneinander geschoben. In
umgekehrter Richtung jedoch erfolgt durch die sägezahnartige Ausgestaltung
der Zahnung eine Blockierung, das heißt es ist nicht möglich, das Lagerelement
97 nach innen zu schieben, also von dem Griffstück 92 zu
entfernen, wenn die Schieber 104 und 105 nicht bewusst gegen die
Wirkung der Schraubenfeder 6 gegeneinandergedrückt sind. Damit hat
der Operateur die Möglichkeit, den Abstand der Schlitten 84 an den
Zahnstangen 10 jederzeit einfach zu vergrößern, zum Verkleinern
jedoch müssen die Schieber 104 und 105 betätigt werden.
Jedes Lagerelement 97 trägt eine nach innen vorstehende
Lagerplatte 107, in der sich in gleicher Weise wie bei der Lagerplatte
37 an den Rahmenhälften 3, 4 eine Aufnahme
108 befindet, die gleich ausgebildet ist wie die Aufnahme 49 bei
der Lagerplatte 37, dies wird daher nicht mehr näher beschrieben.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Lagerplatte
107 fest mit dem Lagerelement 97 verbunden, kann also nicht um
eine horizontale Achse verschwenkt werden. Grundsätzlich wäre es aber
möglich, auch an dem Lagerelement 97 eine verschwenkbare Lagerplatte
mit einer entsprechenden Verschwenkeinrichtung vorzusehen, wie dies an der Lagerplatte
37 der Fall ist.
Mittel der Halterung 83 kann auf eine oder auf beide Zahnstangen
10 eine seitliche Valve 79 aufgesetzt werden, die zusätzlich
zu den Valven 30 zur Aufweitung des Operationsbereiches verwendet werden
kann. Dabei ist es möglich, zunächst nur mit den Valven 30 aufzuweiten
und dann den aufgeweiteten Operationsbereich durch das Einsetzen der Halterungen
83 durch die seitlichen Valven zu vervollständigen, die dann zusätzlich
den Zwischenraum zwischen den Valven 30 seitlich aufweiten können.
Auch hier ist es möglich, die seitlichen Valven 79 in einfacher Weise
auszuwechseln, beispielsweise um Valven verschiedener Länge einzusetzen. Die
Halterungen 83 können längs der Zahnstangen 10 in beliebiger
Position festgelegt werden, so dass eine hohe Variabilität erreicht werden
kann. Die Verschiebung der seitlichen Valven 79, sowohl längs der
Zahnstangen 10 als auch quer dazu erfolgt vollständig unabhängig
von der Verschiebung der Valven 30, auch dies gibt dem Operateur die Möglichkeit,
den Operationsbereich sehr vielseitig zu formen und gegebenenfalls zu verändern,
ohne dabei die Lage aller Valven verändern zu müssen.
Der beschriebene Retraktor ist vielseitig einsetzbar, sowohl in Einsatzbereichen,
in denen eine spekulumartige Verwendung erwünscht ist, als auch in Einsatzbereichen,
bei denen eine großflächige Aufweitung erwünscht ist. Besonders geeignet
ist dieser Retraktor daher auch bei speziellen Operationen, beispielsweise bei einem
Midline-Zugang im lumbalen Bereich oder bei so genannten Mini-Open-Zugängen,
bei denen Zugänge über zwei kleinere Inzisionen 1 bis 2 cm lateral der
Wirbelsäule vorgenommen werden.