Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum
Betätigen der Wasserspülung einer Toilette gemäss dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
Die Vorrichtung zur Betätigung der Wasserspülung
hat im Lauf der Jahre und auch wegen ihrer beträchtlichen Wichtigkeit eine
grosse technische Entwicklung erfahren, von einem einfachen, von einem Hebel betätigten
Verschluss-Stössel, der normalerweise durch den Druck Wassers im Spülkasten
geschlossen gehalten wird, bis hin zu einer raffinierten Vorrichtung, welche die
Regulierung der Wassermenge entsprechend den Bedürfnissen erlaubt - normalerweise
mittels eines doppelten Betätigungsknopfs - und ganz allgemein die Betätigung
erleichtert.
Die Aufmerksamkeit der Erfinder richtete sich speziell
auf das Problem der Betätigung der Wasserspülung durch behinderte Personen,
deren Bewegungsvermögen in vielen Fällen das Drücken eines Hebels
nicht erlaubt der beim Sitzen auf der Toiletten-Brille auf der Höhe ihrer Schultern
angebracht ist.
In diesem Zusammenhang sind beispielsweise die folgenden
Dokumente von Interesse:
DE 3313486
, wo ein System zur Betätigung der Wasserspülung gezeigt ist,
welches einer behinderten Person erlaubt, den Wasserfluss auszulösen, indem
sie sich einfach mit dem Rücken gegen die vertikale Wand des mit einem Druckknopf
versehenen Spülkastens lehnt. Diese Lösung erfordert jedoch eine besondere
Konstruktion des Spülkastens (nämlich mit einer Betätigungsvorrichtung,
die von der üblicherweise für Spülkasten verwendeten Lösung
abweicht), was diese Lösung kostspielig macht. Darüber hinaus ist es schwierig,
dabei auch die Regulierung der entsprechend den Bedürfnissen verlangten Wassermenge
zu berücksichtigen. Dies stellt somit eine spezielle Lösung dar, die für
motorisch Behinderte gedacht ist.
Eine andere Lösung für eine Toilette für
Behinderte ist in der
US 5'170'513
gezeigt, bei welcher der Betätigungshebel an einem Spülkasten
traditioneller Bauart mittels einer Saite mit einem Pedal verbinden ist, das auf
dem Fussboden angeordnet ist. Ein solches Pedal kann auch als verlängerter
Hebel ausgebildet sein, um eine Betätigung von Hand zu ermöglichen. Auch
in diesem Fall ist kein Hinweis darauf zu finden, dass die Schliessstellung des
Stössels der Spülung des Wassers im Spülkasten reguliert werden könnte,
um so mehr auch als die Verbindung des Betätigungshebels mit dem Pedal mittels
einer Saite diese Möglichkeit zum vornherein auszuschliessen scheint. Hier
handelt es sich also um eine Zielsetzung, die lediglich auf bequeme Bedienung der
Wasserspülung durch eine behinderte Person abzielt.
Eher interessant ist sodann die
DE 4223255
, welche eine Betätigung der Wasserspülung beschreibt, die seitlich
am Spülkasten mit einem zusätzlichen Hebel mit Stange und Anlenkung versehen
ist. Dieser zusätzliche Hebel ist zur Betätigung eines ganz bestimmten
Typs von Wasserspülung vorgesehen, nämlich für jenen, bei welchem
ein Hebel mit Taste (eine Art Ohrform) seitlich aus dem Spülkasten herausragt,
wobei der Stössel abgehoben wird, wenn dieser Hebel gedrückt wird. Diese
Dokument beschreibt also lediglich, wie die Betätigungsstelle des Hebels in
eine bequemere Lage verlegt wird, aber keinerlei Hinweis - noch könnte es auch
wegen des Fehlens diesbezüglicher Vorrichtungen solche Hinweise geben - bezüglich
der Regulierung der verlangten Wassermenge ist zu finden.
Dennoch ist diese Anordnung als die dem Konzept der vorliegenden
Erfindung am nächsten kommende zu betrachten, weil sie wenigstens einen wichtigen
mit ihr gemeinsamen Teil der Zielsetzung aufweist.
Die Zielsetzung der vorliegenden Patentanmeldung ist es,
das Entstehen schlechter Gerüche möglichst zu verhindern, was erreicht
wird, indem die Exkremente, also die Quelle der üblen Gerüche, innert
kürzester Zeit eliminiert werden, vorzugsweise unmittelbar nach deren Ausscheidung.
Aus diesem Grund sieht das Dokument vor, dass das Ende der Bedienungsstange in der
Nähe des Armes der auf der Toilette sitzenden Person angebracht ist.
Die vorliegende Erfindung hat die gleiche Zielsetzung wie
die oben genannte, nämlich das sofortige Eliminieren der Exkremente, doch darüber
hinaus soll die den Bedürfnissen genügende Wassermenge genau reguliert
werden können, entsprechend einer immer wichtigeren Forderung angesichts des
ständig zunehmenden Wertes, welcher der Schonung der Wasservorräte beigemessen
wird.
Diese Zielsetzungen werden mittels einer Vorrichtung zur
Betätigung der Wasserspülung erreicht, welche die Eigenschaften des kennzeichnenden
Teils des Anspruchs 1 aufweist, wonach einerseits der Betätigungshebel in idealer
Lage für die Bedienung angeordnet ist, nämlich horizontal, seitlich neben
der Toilettenschüssel und im Wesentlichen auf der Höhe des Sitzes bzw.
der Toilettenbrille, und anderseits der Stössel auf dem Auslauf mit einer Fülleinrichtung
ausgerüstet ist, welche diesen automatisch in seine Schliess-Stellung zurückführt,
sobald der Betätigungshebel losgelassen wird. Der Benützer der Toilette
hat somit die Möglichkeit, während er bequem sitzt, den Betätigungshebel
der Wasserspülung sofort, nachdem er sich erleichtert hat, zu bedienen und
dadurch das Entstehen üblen Geruchs zu verhindern, und darüber hinaus
die entsprechend dem Bedürfnis erforderliche Wassermenge minimal zu halten,
da er selber entscheiden kann, wann er den Hebel nach unten drücken will, so
dass er sich um einen bestimmten Winkel zwischen der Nullstellung und seinem Anschlag
neigt, und ihn in irgendeiner Zwischenstellung zwischen diesen Grenzwerten wieder
loszulassen und damit die sofortigen Schliessung des Stössels der Wasserspülung
zu veranlassen.
Die übrigen Ansprüche betreffen weitere Verbesserungen
der erfinderischen Idee, insbesondere Konstruktionsdetails der Vorrichtung, welche
den Verschluss-Stössel immer wieder in die Schliess-Stellung zurückkehren
lässt, sobald der Betätigungshebel losgelassen wird (entsprechend den
abhängigen Ansprüchen 3, 4 und 5).
Die vorliegende Erfindung wird im Folgenden eingehend beschrieben
unter Bezugnahme auf Ausführungsbeispiele, die in den beigefügten Abbildungen
illustriert sind. Diese zeigen in der:
- Fig. 1
- die Frontansicht der Toilette mit der angebauten erfindungsgemässen Vorrichtung,
wobei die im Innern befindlichen Elemente gestrichelt dargestellt sind;
- Fig. 2
- die Toilette gemäss der Fig. 1 von der Seite gesehen, wobei der Spülkasten
im Schnitt längs der Linie A-A gemäss der Fig. 1 gezeigt ist;
- Fig. 3
- die gleiche Ansicht wie in der Fig. 1, jedoch nicht im Schnitt, wobei die Möglichkeit
dargestellt ist, dass der Betätigungshebel der Wasserspülung in einer
im Wesentlichen vertikalen Ruhelage angeordnet wird;
- Fig. 4
- die Toilette gemäss den Figuren 1 bis 3 von oben gesehen, und in der
- Fig. 5
- ein Konstruktionsdetail des Betätigungshebels der Wasserspülung.
In der Fig. 1 ist der Spülkasten der Wasserspülung
mit 1 bezeichnet, der den Verschluss-Stössel 2 zum Verschliessen der Auslauföffnung
für das Wasser enthält sowie die Hebelanordnung für die Betätigung
dieses Verschluss-Stössels. Diese Mechanismen, die für die Realisierung
der vorliegenden Erfindung wichtig sind, werden im Folgenden näher erklärt.
Bereits hier sei jedoch festgehalten, dass der Spülkasten 1, gemäss einer
bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung eine seitlich angeordnete
Kammer 3 aufweist, in welcher einige Teile der Hebelanordnung zur Betätigung
der Wasserspülung untergebracht sind. Eine seitliche Kammer 3 dieser Art kann
auch nachträglich an einen herkömmlichen Spülkasten angebaut werden
und ist nicht unerlässlich für die Realisierung der vorliegende Erfindung,
stellt aber zweifelsohne eine ideale Lösung dar, da alle Elemente der Hebelanordnung
in geschlossenen Kammern untergebracht werden können und keiner Gefahr unbeabsichtigter
Berührung ausgesetzt sind.
Mit 4 ist sodann die Toilettenschüssel der Toilette
bezeichnet, während mit 5 die entsprechende Toilettenbrille bezeichnet ist.
Besondere Aufmerksamkeit verdient im Rahmen der vorliegenden
Erfindung der Verschluss-Stössel 2, der von irgendeinem beliebigem aus der
Praxis bekannten Typ sein kann (mit einer Glocke, einer "Kugel" aus Gummi, mit einem
konischen Körper mit elastischer Dichtung, usw.) der aber - dank besonderen
Vorkehrungen - von denen einige im Folgenden näher erläutert werden -
immer danach strebt, die Öffnung des Ablaufs zu verschliessen, wobei in jedem
Fall - also auch zu Beginn der Spülung - die vom Fluss des Wassers ausgeübte
Kraft überwunden werden muss, die den Abfluss offen zu halten versuchen würde.
Die Hebelanordnung des Verschluss-Stössels 2, in der
hier lediglich im Sinne eines Beispiels beschriebenen Form, weist einen ersten vertikalen
Hebel 6 auf, der oben an einen horizontalen zweiten Hebel 7 angelenkt ist, welcher
seinerseits seitlich aus dem Spülkasten 1 herausragt und sich beispielsweise
- jedoch nicht notwendigerweise - in die seitlich angeordnete Kammer 3 erstreckt,
wo er mit einem dritten vertikalen Hebel 8 gelenkig verbunden ist, was auch in der
Fig. 2 gut sichtbar ist. Dabei ist offensichtlich, dass der zweite horizontale Hebel
7 um einen Drehstift 9 in solcher Weise schwenkbar ist, dass sich beim Herunterstossen
des Hebels 8 der Hebel 6 hebt und den Verschluss-Stössel 2 abhebt und den Wasserabfluss
freigibt.
Der Hebel 6 ist an seinem unteren Ende mittels eines Gelenks
10 (sichtbar in einer vergrösserten Detailansicht, und in einer besonderen
Ausführungsform auch in der Fig. 5) mit dem eigentlichen Bedienungshebel 11
verbunden, welcher an seinem äussersten Endpunkt einen Drehpunkt 12 besitzt,
um den der Hebel 11 eine Schwenkbewegung nach unten ausführen kann, die über
das Hebelwerk 6 bis 12 bewirkt, dass der Verschluss-Stössel 2 angehoben und
der Wasserabfluss eingeleitet wird. Die vorliegende Erfindung sieht sodann vor,
dass der Verschluss-Stössel 2 eine Fülleinrichtung - verstanden im Sinne
einer Vorkehrung zum Füllen - aufweisen soll, der den Verschluss-Stössel
2 immer automatisch in die Verschluss-Stellung zurückzuführen sucht, sobald
der Benutzer den Bedienungshebel 11 loslässt, d.h. freigibt, wodurch die Abflussöffnung
augenblicklich durch den Verschluss-Stössel 2 verschlossen wird. Der Benutzer
kann also selbst den genauen Zeitpunkt wählen, zu welchem der Wasserfluss unterbrochen
werden soll, so dass in bestmöglicher Weise das Entstehen übler Gerüche
vermieden und zugleich die zum Abtransport der Exkremente verwendete Wassermenge
minimal gehalten werden kann.
In einer ersten bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung, hier bloss im Sinn eines Beispiels in der Fig. 1 dargestellt, weist der
Verschluss-Stössel 2 die Form einer Glocke 13 auf, an deren Ende eine elastische
Verschluss-Dichtung angebracht ist, die hier nicht gezeigt aber in der Praxis sehr
bekannt ist, und die in der Verschluss-Stellung die Abflussöffnung für
das Wasser dicht verschliesst.
Wie bereits vorgängig bemerkt, kann der Verschluss-Stössel
von jeder bekannten Art sein, doch hat die Erfahrung gezeigt, dass sich der Glockentyp
mit Gummidichtung für die Realisierung der vorliegenden Erfindung besonders
gut eignet.
Gemäss einer weiteren Ausführungsvariante der
vorliegende Erfindung ist sodann vorgesehen, dass das Füllsystem für den
Verschluss-Stössel 2 ein solches Gewicht aufweist, das dieser Verschluss-Stössel
2, wenn er nicht durch eine äussere Kraft (praktisch die Kraft, die der Benutzer
ausübt, wenn er auf den Bedienungshebel 11 drückt) in einer von der Verschluss-Stellung
abgehobenen Stellung gehalten ist, immer in seine verschliessende Stellung zurückzukehren
sucht, unter Überwindung der hydrodynamischen Kräfte des Wassers, das
ausläuft und ihn in gehobener Stellung zu halten versucht.
Einfacher ausgedrückt kehrt der Verschluss-Stössel
2 - sei er mit einer Glocke, mit einer Kugel oder anders ausgebildet - dank seines
Eigengewichts immer in die Verschluss-Stellung zurückkehrt.
Gemäss einer weiteren, in der Fig. 1 schematisch dargestellten
bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass
der Verschluss-Stössel 2 in Glockenform 13 in geeigneter Weise mit Ballast
tariert wird, nämlich dass an ihm ein zusätzlicher Ballast angebracht
wird, wie dies in der Fig. 1 angedeutet ist, so dass er "selbstschliessend" wird,
also danach tendiert, wie dies erfindungsgemäss gefordert wird, stets in seine
verschliessende Stellung zurückzukehren. Die Glocke 13 des Verschluss-Stössels
2 zu tarieren kann erfindungsgemäss bedeuten, dass an der Glocke ein Ballast
angebracht wird bzw. dass die Glocke 13 selbst so schwer ausgebildet wird, dass
sie immer die oben erwähnten hydrodynamischen Kräfte überwindet.
Gemäss einer anderen, in den Figuren 2 und 5 dargestellten
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist sodann vorgesehen, dass die
Einrichtung zum Auffüllen am Verschluss-Stössel 2, die ihn immer in seine
verschliessende Stellung zurückzuführen sucht, mit einer Feder 15 versehen
ist, welche den Bedienungshebel 11 in seine im Wesentlichen horizontale Stellung
zum Schliessen der Ablauföffnung zurückzuführen sucht. In diesem
Zusammenhang sei daran erinnert, dass das Hebelwerk 6 bis 12 einen natürlichen,
festen Anschlag besitzt, der sich aus der Verschluss-Stellung des Verschluss-Stössels
2 auf der Ausflussöffnung ergibt. Sobald dieser Punkt erreicht ist, kann der
Hebel 8 nicht weiter nach oben gezogen werden.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der vorliegende
Erfindung sieht vor, dass die Betätigungs-Hebelanordnung, welche die Elemente
6 bis 10 umfasst und das Hebe-Element, das den Verschluss-Stössel 2 anhebt,
mit dem Bedienungshebel 11 verbunden ist, der bei geschlossener Auslauföffnung
seitlich neben der Toilettenschüssel 4 angeordnet ist, in einer seitlich neben
dem Spülkasten angebrachten Kammer 3 untergebracht sein soll. Eine solche Kammer
3 kann zusammen mit dem Spülkasten 1 in ein einziges Teil integriert sein,
wobei der Spülkasten zu einem Spezialteil zur Realisierung der vorliegenden
Erfindung wird, oder sie kann auch als separater Körper ausgebildet sein, der
nachträglich an einem konventionellen Spülkasten 1 mit normalen Befestigungsmitteln
angebaut werden kann. Jedenfalls bildet diese zusätzliche Kammer 3, obschon
sie ein ausgezeichnetes Element zum Schutz und zur Verschönerung eines Teils
des Hebelwerks darstellt, als solche keine für die vorliegende Erfindung unabdingbare
Notwendigkeit darstellt und daher als wählbare Option zu betrachten ist.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung ist sodann vorgesehen, dass der End- bzw. Bedienungshebel
11 um den Drehpunkt 12 nach oben geschwenkt werden kann (Vergleiche die Fig. 3,
in welcher der Hebel 11 in einer gestrichelt dargestellten Zwischenstellung unter
etwa 45° Neigung gezeigt ist), ohne dass das Hebelwerk 6 bis 10, welches den
Verschluss-Stössel 2 des Auslaufs bewegt, mitgezogen wird, so dass der Hebel
11 in eine im Wesentlichen senkrechte Ruhestellung gebracht werden kann (wie dies
in der Fig. 3 ersichtlich ist, in welcher die Möglichkeit gezeigt ist, wie
der Hebel 11 soweit angehoben werden kann, dass er in einer geeigneten vertikalen
Ausnehmung - nicht gezeigt - der seitlich angebrachten Kammer 3 untergebracht werden
kann. Diese Möglichkeit kann sich als nützlich erweisen, wenn der Hebel
11 aus seiner horizontalen Bedienungslage entfernt werden soll, was sonst unbequem
sein könnte. In der Fig. 5 ist der zu diesem Zweck geeignete Mechanismus dargestellt,
der einfach darin besteht, den Bedienungshebel 11 mit einer nach unten offenen Ausnehmung
13 zu versehen, die in der Lage ist, den Gelenkstift 10 mitzunehmen, wenn der Bedienungshebel
11 aus seiner horizontalen Lage nach unten gedrückt wird, so dass auch der
senkrechte Hebel 8 mitgezogen und die Wasserspülung ausgelöst wird, während
der Hebel 11 den Hebel 8 nicht nach oben mitziehen kann, wenn dieser am Anschlag
ansteht, weil der Verschluss-Stössel 2 die Abflussöffnung verschlossen
hält. Der Bedienungshebel 11 fädelt sich dabei vom Stift 10 aus und bewegt
sich nach oben, so dass er wie erwähnt in seine beispielsweise vertikale Ruhelage
verbracht werden kann
Die vorliegende Erfindung wurde hier anhand einer bestimmten
Ausbildungsform des Verschluss-Stössels 2 beschrieben, nämlich der Glockenform,
aber selbstverständlich kann sie auch mit allen anderen Arten von Verschluss-Stösseln
angewendet werden. Erforderlich ist lediglich, dass es sich um eine Art handelt,
bei der die Verschlussöffnung durch Anheben des Verschluss-Stössels geöffnet
wird.
Auch die Form des Bedienungshebels 11 sowie der Bestandteile
des Hebelmechanismus, können von den in der Patentanmeldung beschriebenen Formen
abweichen, ohne dabei aus dem Rahmen des Schutzumfangs zu fallen. Wichtig bleiben
lediglich die Bedienungs-Stellung des Bedienungshebels (seitlich neben der Toilettenbrille,
mit der Möglichkeit, eine Bewegung nach unten auszuführen) und die Anordnung,
dass der Verschluss-Stössel 2 mit einer Einrichtung zum Auffüllen versehen
ist, die ihn immer in seine verschliessende Stellung zurückzuführen sucht,
sobald der Benutzer den Bedienungshebel loslässt.
Die Vorteile der erfindungsgemässen Vorrichtung sind
die wirksame Ausschaltung der üblen Gerüche in der Toilette in Kombination
mit Wasser-Einsparung - und allenfalls auch Einsparungen an chemischen Substanzen
wie Deodorants, usw. - also den Anforderungen zu genügen, welche die neuesten
ökologischen Konzepte stellen.
Liste der in den Figuren verwendeten Bezugsziffern
- 1
- Spülkasten
- 2
- Verschluss-Stössel
- 3
- Seitlich angeordnete Kammer
- 4
- Toilettenschüssel
- 5
- Toilettenbrille
- 6
- vertikaler erster Hebel
- 7
- horizontaler zweiter Hebel
- 8
- vertikaler dritter Hebel
- 9
- Drehstift
- 10
- Gelenkverbindung
- 11
- Bedienungshebel
- 12
- Drehpunkt
- 13
- Glocke
- 14
- Ballast
- 15
- Feder
- 16
- Ausnehmung