Die vorliegende Erfindung ist auf eine Betätigungsvorrichtung
für ein elektromechanisches Schloss nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 zum
Öffnen und/oder Schließen eines beweglichen Teils eines Fahrzeugs, insbesondere
einer Tür, einer Heckklappe oder dergleichen gerichtet. Dabei weist eine solche
Betätigungsvorrichtung ein Gehäuse und eine bewegliche Schutzklappe auf,
durch die ein Benutzer in die Betätigungsvorrichtung eingreifen kann. Diese
Betätigungsvorrichtung kann derart in dem beweglichen Teil des Fahrzeuges eingelassen
sein, dass sie eine glatte Front mit der Außenseite des beweglichen Teils bildet,
wodurch sie im Wesentlichen verborgen in dem beweglichen Teil vorgesehen ist. Um
eine einfache Benutzung der Betätigungsvorrichtung zu ermöglichen, ist
im Gehäuse der Betätigungsvorrichtung ein Betätigungselement zur
elektrischen Betätigung des Schlosses vorgesehen.
Nach dem ein Benutzer durch die verschwenkte oder weggeklappte Schutzklappe
in die Betätigungsvorrichtung hineingegriffen hat, kann er durch einfaches
Drücken oder Ziehen an dem Betätigungselement das elektromechanische Schloss
betätigen.
Aus dem Stand der Technik ist die europäische Patentschrift
EP 1 402 138 B1 bekannt, die eine
gattungsgemäße Betätigungsvorrichtung offenbart. Dabei kommen zwei
grundsätzlich verschiedene Ausführungsformen der Betätigungsvorrichtung
zum Einsatz, nämlich eine elektromechanische und eine rein mechanische Ausführungsform.
Die elektrische Betätigungsvorrichtung wirkt mit einem elektromechanischen
Schloss zum Öffnen oder Schließen des beweglichen Teils zusammen. Dabei
wird ein elektrisches Schaltsignal oder Schaltimpuls ausgenutzt, um das elektrische
Schloss zu betätigen. Bei der mechanischen Betätigungsvorrichtung ist
dagegen ein Hebel im Inneren des Gehäuses der Betätigungsvorrichtung vorgesehen,
wodurch das mechanische Schloss betätigt wird. Einerseits ist es bei der Verwendung
der elektrischen Betätigungsvorrichtung nicht möglich, das elektromechanische
Schloss auch manuell, zum Beispiel bei einem Stromausfall im Fahrzeug aufgrund eines
Unfalls oder einem sonstigen Defekt, zu betätigen. Andererseits erwarten die
Benutzer von Fahrzeugen einen ständig steigenden Komfort in der Handhabung
der Fahrzeuge, der nicht alleine durch rein mechanische Systeme erreicht werden
kann. Aus diesem Grund werden rein mechanische Systeme durch elektromechanische
oder elektrische Systeme, wie zum Beispiel die elektrische Betätigungsvorrichtung,
ersetzt.
Ausgehend von dem zuvor genannten Stand der Technik ist es Aufgabe
der vorliegenden Erfindung, eine elektrische oder elektromechanische Betätigungsvorrichtung
für ein elektromechanisches Schloss bereitzustellen, die eine hohe Funktionssicherheit
aufweist, und auch eine Betätigung des Schlosses ermöglicht, wenn ein
Stromausfall oder ein Defekt in der Elektrik bzw. Elektronik vorliegen sollte.
Die vorliegende Aufgabe wird durch die erfindungsgemäße
Betätigungsvorrichtung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 gelöst,
denen folgende besondere Bedeutung zukommt.
Bei der Erfindung ist es vorgesehen, dass eine benachbarte Frontklappe
zur Schutzklappe beweglich angeordnet ist, wodurch das Schloss rein mechanisch betätigbar
ist. Somit ist es für den Benutzer einerseits möglich, das elektromechanische
Schloss auf einfache Art und Weise durch die Berührung oder das Drücken
des Betätigungselementes elektrisch zu betätigen und andererseits bei
einem Stromausfall oder Defekt, das Schloss über die zusätzliche Frontklappe
mechanisch zu bedienen. Im Normalbetrieb ist somit das elektromechanische Schloss
mittels des Betätigungselementes komfortabel bedienbar. Sofern ein Stromausfall
an der Betätigungsvorrichtung und/oder dem elektromechanischen Schloss vorliegen
sollte, kann dann das Schloss hilfsweise über die Betätigungsvorrichtung
rein mechanisch betätigt werden. Zu diesem Zweck kann der Benutzer anstelle
des Betätigungselementes die Frontklappe betätigen, indem er beispielsweise
an ihr zieht oder drückt. Durch die zusätzliche mechanische Betätigung
ist eine sichere Handhabung des elektromechanischen Schlosses möglich, ohne
den Komfort der Betätigungsvorrichtung im Normalfall einzuschränken. Um
aber auch die Bedienung im mechanischen Fall zu erleichtern, ist es zweckmäßig,
dass die bewegliche Frontklappe benachbart zur Schutzklappe angeordnet ist, insbesondere
dass die beiden Klappen direkt aneinander angrenzen.
Weitere Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Betätigungsvorrichtung
ergeben sich aus den Unteransprüchen 2 bis 13.
Dabei ist bei einer besonders komfortablen Ausgestaltung der Erfindung
die Schutzklappe durch einen Motor betätigbar, wobei eine Annäherung eines
Benutzers an die Betätigungsvorrichtung, insbesondere an die Schutzklappe,
durch einen Sensor, der zur Ansteuerung des Motors dient, erfassbar ist, wodurch
die Schutzklappe bei der Annäherung automatisch mittels des Motors zurückgezogen
wird. Somit reicht die bloße Annäherung des Benutzers an die Betätigungsvorrichtung
aus, damit die Schutzklappe automatisch nach hinten fährt, um den Eingriff
bzw. Zugang zur Betätigungsvorrichtung, insbesondere zum Betätigungselement,
freizugeben. Somit werden die Elemente im Inneren der Betätigungsvorrichtung
gegen Verschmutzung und äußere Umwelteinflüsse geschützt.
Außerdem ergeben sich aufgrund des versteckten Betätigungselements zahlreiche
neue gestalterische Möglichkeiten für solche Betätigungsvorrichtung.
Selbstverständlich kann die Schutzklappe auch manuell bewegt werden, falls
die Stromversorgung für den Motor der Schutzklappe ausfallen sollte. Zu diesem
Zweck ist vorzugsweise ein Verbindungselement zwischen dem Motor und der Schutzklappe
vorgesehen, wodurch einerseits eine automatische Betätigung der Schutzklappe
durch den Motor möglich wird und andererseits eine rein manuelle Betätigung
durch einen Benutzer, ohne jedoch gegen den Motor zu arbeiten.
Bei einer zweckmäßigen Variante der zuvor genannten Betätigungsvorrichtung
ist der Annäherungssensor an oder in der Schutzklappe angeordnet. Die Schutzklappe
selber kann mit einer Blende versehen sein, die sowohl farblich als auch vom Material
der Vorderseite des beweglichen Teils angepasst ist. Der Sensor kann dann zwischen
der Blende und der eigentlichen Schutzklappe angeordnet werden. Ebenfalls ist es
denkbar, dass bei einer metallischen Blende diese als ein Teil des Sensors verwendbar
ist. Ferner ist es denkbar, dass das Betätigungselement an oder in der beweglichen
Frontklappe angeordnet ist. Das Betätigungselement selbst kann einen Sensor,
ein Piezo-Element, Schalter, Mikroschalter oder dergleichen aufweisen.
Um die Frontklappe beweglich auszugestalten, kann es vorgesehen sein,
dass sie über Dreh- oder Schwenkscharniere an dem Gehäuse oder dem beweglichen
Teil des Fahrzeuges angeordnet ist. Dabei können die Dreh- oder Schwenkscharniere
oberhalb, unterhalb oder seitlich an der Frontklappe angeordnet sein. Somit bestehen
zahlreiche konstruktive Möglichkeiten, um die Frontklappe wohlgefällig
in der Vorderseite des beweglichen Teils einzulassen. Ebenfalls kann auch die Schutzklappe
mit Dreh- oder Schwenkscharnieren am Gehäuse oder dem beweglichen Teil des
Fahrzeuges angeordnet sein, die auch unter- oder oberhalb der Schutzklappe oder
seitlich anordbar sind. Das Gehäuse selbst kann auch nur aus einem Rahmen oder
einem Träger bestehen. Folglich muss es sich nicht um ein nach hinten geschlossenes
Gebilde handeln. Um allerdings den Blick ins Innere des beweglichen Teils von außen
bei geöffneter Schutz- und/oder Frontklappe zu erschweren, kann bei einer vorhandenen
Rahmenkonstruktion des Gehäuses eine hintere Sichtblende vorgesehen sein.
Um die Bewegung der Frontklappe auf das Schloss mechanisch zu übertragen,
kann es vorgesehen sein, dass an der Frontklappe ein Bowdenzug oder ein Gestänge
angreift. Ebenfalls ist es denkbar, dass die Frontklappe mit einem Hebel oder dergleichen
direkt mechanisch auf das Schloss wirkt, somit kann in diesem Fall auf einen Bowdenzug
oder ein Gestänge als zusätzliches Verbindungselement verzichtet werden.
Allerdings bietet der Einsatz des Bowdenzugs und des Gestänges den Vorteil,
dass die Betätigungsvorrichtung auch weiter entfernt von dem Schloss angeordnet
werden kann. Ebenfalls erhöhen sich die konstruktiven Möglichkeiten bei
dem Einsatz eines zusätzlichen Verbindungselementes, da die besondere Lage
der Betätigungsvorrichtung zum Schloss keine wesentliche Rolle spielt. So kann
beispielsweise die Betätigungsvorrichtung oberhalb oder unterhalb des Schlosses
an oder in dem beweglichen Teil angeordnet sein.
Des Weiteren kann es bei der Betätigungsvorrichtung vorgesehen
sein, dass sich die Schutzklappe und/oder die bewegliche Frontklappe in ihre Ruhestellungen
der äußeren Form, insbesondere der Vorderseite, des beweglichen Teils
anpassen, wobei insbesondere die Schutzklappe und/oder die Frontklappe federbelastbar
sind. Durch die zusätzliche Verwendung von Blenden vor der Schutzklappe und
der Frontklappe kann die Betätigungsvorrichtung in dem beweglichen Teil formschön
versteckt werden. So ist insgesamt eine kontinuierliche bzw. unterbrechungsfreie
Vorderseite des beweglichen Teils erreichbar, ohne dass Elemente von der Betätigungsvorrichtung
aus der Vorderseite herausstehen oder in diese hineinragen. Damit ist auch eine
besonders aerodynamisch günstige Gestaltung der Vorderseite des beweglichen
Teils erzielbar. Damit die Schutzklappe und/oder die bewegliche Frontklappe aus
ihrer Arbeitsstellung selbstständig in die Ruhestellung übergehen, können
zusätzliche Federelemente vorgesehen sein, die die notwendige Rückstellkraft
aufbringen. Bei der Schutzklappe kann auch der optional vorgesehene Motor für
die Rückstellung dienen. Zusätzlich können auch Dämpferelemente
an der Schutzklappe und/oder der Frontklappe angreifen, um ein schnelles, ruckartiges
Rückstellen der Klappen zu vermeiden. Ebenfalls ist es denkbar, die Federn
für die Schutzklappe und/oder die Frontklappe jeweils über ein Kupplungselement
wirkungslos zu schalten.
Bei einer eventuellen Notfallsituation, in der das Schloss nicht elektrisch
betätigbar ist, muss der Benutzer anstelle des Betätigungselementes die
Frontklappe betätigen, indem er sie beispielsweise aus der äußeren
Form des beweglichen Teils herauszieht oder in die äußere Form des beweglichen
Teils hineindrückt. Damit ist für den Benutzer eine gewohnte manuelle
Bedienung, wie bei herkömmlichen Betätigungsvorrichtungen in Form von
Zieh- oder Klappgriffen oder dergleichen, möglich. Damit die Frontklappe eine
vordefinierte Arbeits- und/oder Ruhestellung einnehmen kann, können entsprechende
Anschlagelemente am Gehäuse und/oder des beweglichen Teils vorgesehen sein.
Ebenfalls ist es denkbar, diese Anschlagelemente justierbar auszugestalten, um eine
einfache Montage der Betätigungsvorrichtung zu ermöglichen.
Zweckmäßigerweise kann die bewegliche Frontklappe zusätzlich
mit einer Kraftsperreinheit in Wirkverbindung stehen, die eine Widerstandskraft
mittel- oder unmittelbar auf die Frontklappe ausübt, wodurch die Frontklappe
erst nach einer Überwindung der Widerstandskraft aus der Ruhestellung bewegbar
ist. Somit ist die Frontklappe quasi feststehend ausgestaltet, da sie im Normalfall
nicht dazu dient, das elektromechanische Schloss zu betätigen. Im Normalfall
soll der Bediener das elektromechanische Schloss über das im Gehäuse vorgesehene
Betätigungselement elektrisch betätigen. Nur bei einem Unfall oder einem
Defekt soll die bewegliche Frontklappe zur mechanischen Betätigung des Schlosses
dienen. Zu diesem Zweck muss der Benutzer eine vorgegebene Widerstandskraft aufbringen,
um die Frontklappe aus der Ruhestellung zu bewegen. Dabei kann diese Widerstandskraft
größer als 60N sein. Ebenfalls ist es denkbar, dass sie größer
als 100N, 120N, 140N oder 160N ist. Bei der optional vorgesehenen Kraftsperreinheit
können zwei unterschiedliche Varianten zum Einsatz kommen, nämlich einerseits
eine Variante, bei der permanent die Widerstandskraft auf die Frontklappe wirkt,
und andererseits eine Variante, bei der die Widerstandskraft nur am Anfang auf die
Frontklappe wirkt, bis die Frontklappe aus der Ruhestellung bewegt worden ist. Bei
beiden Varianten ist es zweckmäßig, dass die Kraftsperreinheit eine Feder
zur Erzeugung der Widerstandskraft aufweist. Bei der Variante der permanent wirkenden
Widerstandskraft kann die Feder direkt oder indirekt an der Frontklappe angreifen,
um die Widerstandskraft aufzubringen. Sofern die Widerstandskraft nicht permanent
auf die Frontklappe wirken soll, kann die Kraftsperreinheit einen Schnappverschluss
aufweisen, wodurch die Frontklappe nach Überwindung der Widerstandskraft leichtgängig
betätigbar ist. Der vorgesehene Schnappverschluss weist nur in der Ruhestellung
mittel- oder unmittelbar einen Formschluss zur Frontklappe auf. Nach dem die Widerstandskraft
von einem Bediener auf die Frontklappe ausgeübt worden ist, löst der Schnappverschluss
aus, so dass die Frontklappe frei von der Kraftsperreinheit betätigbar ist.
Die erfindungsgemäße Betätigungsvorrichtung kann als
Türaußengriff ausgestaltet sein. Ebenfalls ist die vorliegende Erfindung
auch auf ein Fahrzeug, insbesondere Kraftfahrzeug, mit einer Betätigungsvorrichtung
nach einem der Ansprüche 1 bis 13 gerichtet.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben
sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnung
mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung im Einzelnen beschrieben sind. Es
zeigen:
1 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße
Betätigungsvorrichtung in einem beweglichen Teil, die gerade betätigt
wird, und
2 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Betätigungsvorrichtung
in Ruhestellung, wobei die Frontklappe und die Schutzklappe oben bzw. unten mit
Dreh- oder Schwenkscharnieren versehen sind, und
2b eine Draufsicht auf eine vergleichbare Betätigungsvorrichtung
aus 2a, jedoch ist die Frontklappe seitlich über
ein Dreh- oder Schwenkscharnier beweglich angeordnet, und
3 eine schematische Darstellung eines Querschnittes
durch eine Variante der Betätigungsvorrichtung, wobei das elektromechanische
Schloss über einen Bowdenzug durch die Betätigungsvorrichtung mechanisch
betätigbar ist,
4 einen schematischen Querschnitt durch eine weitere
Betätigungsvorrichtung, bei der das elektromechanische Schloss über ein
Gestänge von der Betätigungsvorrichtung betätigbar ist, und
5 einen schematischen Querschnitt durch eine andere
Betätigungsvorrichtung, die mit einer Kraftsperreinheit mit Schnappverschluss
versehen ist und bei der die Schutzklappe rein mechanisch betätigt worden ist,
und
6 einen schematischen Querschnitt durch die Betätigungsvorrichtung
aus 5, bei der jedoch die Schutzklappe durch einen
Motor in ihre Arbeitsstellung bewegt worden ist, und
7 einen schematischen Schnitt durch die Kraftsperreinheit
in der Betätigungsvorrichtung aus 5.
In der 1 ist die erfindungsgemäße
Betätigungsvorrichtung 1 in der Draufsicht auf die Vorderseite des
beweglichen Teils, welches im vorliegenden Fall eine Fahrzeugtür darstellt,
gezeigt. Dabei ist im unteren Bereich der Betätigungsvorrichtung
1 die bewegliche Schutzklappe 3 angeordnet, und darüber benachbart
die ebenfalls beweglich ausgestaltete Frontklappe 8. Wie schematisch angedeutet
wurde, ist auf der Rückseite 24 der beweglichen Frontklappe
8 ein Betätigungselement 7 vorgesehen. Zur Verdeutlichung
der Funktionsweise ist in der 1 ebenfalls dargestellt,
wie ein Benutzer mit seinen Fingern 29 in die Betätigungsvorrichtung
1 hineingreift. Zu diesem Zweck befindet sich die Schutzklappe
3 in ihrer Arbeitsstellung, so dass der Zugang ins Innere des Gehäuses
2 in der Betätigungsvorrichtung 1 freigegeben ist. Zur ergonomischen
Bedienung der Betätigungsvorrichtung 1 ist die benachbarte Frontklappe
8 oberhalb der Schutzklappe 3 angeordnet. Es versteht
sich von selbst, dass es auch denkbar ist, dass die Frontklappe 8 unterhalb
der beweglichen Schutzklappe 3 anordbar ist. Ebenfalls kann die Frontklappe
8 links- oder rechtsseitig von der Schutzklappe 3 vorgesehen sein.
Zur einfachen Bedienbarkeit der Betätigungsvorrichtung 1 sollte jedoch
die Frontklappe 8 in unmittelbarer Nachbarschaft, dass heißt angrenzend
zur Schutzklappe 3 angeordnet werden.
In der 2a ist ein weiteres Ausführungsbeispiel
der Betätigungsvorrichtung 1 dargestellt. Dabei befinden sich sowohl
die Schutzklappe 3 als auch die Frontklappe 8 in ihrer Ruhestellung.
In dieser Ruhestellung bildet die Betätigungsvorrichtung 1 eine geschlossene
bzw. unterbrechungsfreie Oberfläche zur Vorderseite 23 des beweglichen
Teils 22. Bis auf einen kleinen Spalt zwischen der Schutzklappe
3 bzw. Frontklappe 8 und der Front des beweglichen Teils
22 lässt sonst nichts auf die Betätigungsvorrichtung
1 deuten. Zur Veranschaulichung der Bewegbarkeit sind rein schematisch
die Dreh- oder Schwenkscharniere 11 für die Frontklappe
8 und die Schutzklappe 3 dargestellt. Diese befinden sich oberhalb
und unterhalb der jeweiligen Klappe 3 und 8. Ebenfalls wurde die
Lage des elektromechanischen Schlosses 25 in dem beweglichen Teil
22 schematisch aufgezeigt. Selbstverständlich kann dieses elektromechanische
Schloss auch höher oder tiefer an dem beweglichen Teil 22 vorgesehen
sein.
In der 2b ist eine weitere Variante der
erfindungsgemäßen Betätigungsvorrichtung 1 dargestellt.
Vergleichbar zur 2a befinden sich bei dieser Betätigungsvorrichtung
1 auch die Schutzklappe 3 und die Frontklappe 8 in ihrer
Ruhestellung. Jedoch ist die Frontklappe 8 seitlich über ein Dreh-
oder Schwenkscharnier 11 an dem Gehäuse 2 oder dem beweglichen
Teil 22 angeordnet. Eine Betätigung der Frontklappe 8 kann
beispielsweise durch ein linksseitiges Drücken auf die Frontklappe
8 erfolgen. Auch ist es denkbar, dass die Frontklappe 8linksseitig
aus der Vorderseite 23 des beweglichen Bauteils 22 herausziehbar
ausgestaltet ist. Die Bewegungsrichtung der Frontklappe 8 und der Schutzklappe
3 ist durch die Pfeile 32 und 33 jeweils in den Zeichnungen
angedeutet.
Eine weitere Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen
Betätigungsvorrichtung 1 geht aus der 3
hervor, wobei diese einen schematischen Querschnitt durch die Betätigungsvorrichtung
1 wiedergibt. Dabei wird die Schutzklappe 3 über einen Motor
4 automatisch betätigt. Zu diesem Zweck ist an der Rückseite
24 der Blende 3a von der Schutzklappe 3 ein Sensor
5 angeordnet, der eine Annäherung eines Bedieners feststellt und ein
entsprechendes Steuersignal beispielsweise an eine Steuereinheit 26 zur
Ansteuerung des Motors 4 liefert. Zu diesem Zweck ist der Sensor
5, der aus einem kapazitiven oder induktiven Näherungssensor bestehen
kann und der Motor 4 über elektrische Verbindungen 28 mit
der Steuereinheit 26 verbunden. Ebenfalls kann eine Annäherung eines
Benutzers an die Betätigungsvorrichtung 1 durch einen zusätzlichen
Identifikationsgeber (ID-Geber genannt – der nicht dargestellt ist) festgestellt
werden. Hierzu kann optional eine Sende- und/oder Empfangseinheit 27 vorgesehen
sein, die mit der Steuereinheit 26 verbunden ist, um entsprechende Signale
an die Steuereinheit 26 zu liefern. Die Lage bzw. der Verlauf der elektrischen
Verbindungen 28 ist nur beispielhaft wiedergegeben.
Nachdem nun der Annäherungssensor 5 eine Annäherung
eines Benutzers feststellt, liefert er entsprechende Signale an die Steuereinheit
26, worauf diese den Motor 4 ansteuert, um die Schutzklappe
3 automatisch von ihrer Ruhestellung in die Arbeitsstellung zu bewegen.
In der dargestellten Arbeitsstellung berührt die Schutzklappe 3 rückseitig
einen Anschlag 16, der aus dem Inneren des Gehäuses 2 herausragt.
In der Arbeitsstellung der Schutzklappe 3 ist nun der Zugang, zum Beispiel
für die Finger 29 eines Benutzers freigegeben, so dass auf einfache
Art und Weise das Betätigungselement 7 erreichbar und bedienbar ist.
Das Betätigungselement 7 kann durch eine leichte Berührung ein
elektrisches Signal für das elektromechanische Schloss 25, entweder
direkt oder indirekt über die Steuereinheit 26 liefern. Hierdurch
kann nunmehr das bewegliche Teil 22 geöffnet oder verschlossen werden.
Nachdem der Benutzer das bewegliche Teil 22 geöffnet oder verschlossen
hat, wird er die Betätigungsvorrichtung 1 loslassen und sich davon
entfernen. Diese Abwesenheit des Benutzers, insbesondere seiner Finger
29 aus der Betätigungsvorrichtung 1 können ebenfalls
von dem Sensor 5 festgestellt werden, um durch die Steuereinheit
26 den Motor 4 entsprechend anzusteuern, damit die Schutzklappe
3 selbstständig geschlossen werden kann, so dass sie sich in ihrer
Ruhestellung befindet. Bei der zuvor beschriebenen Bewegung schwenkt sich die Schutzklappe
3 um den Dreh- bzw. Schwenkpunkt 10, der unterhalb der Schutzklappe
3 angeordnet ist. Zusätzlich kann die Rückstellfeder
6 für eine selbstständige Bewegung der Schutzklappe
3 aus der Arbeitsstellung in die Ruhestellung vorgesehen sein. Diese Zugfeder
6 ist dazu beispielsweise einerseits an dem Gehäuse 2 und
andererseits an einem herausragenden Hebel der Schutzklappe 3 befestigt.
Unterhalb des Dreh- bzw. Schwenkpunktes 10 der Schutzklappe 3
kann der Motor 4 innerhalb des Gehäuses 2 angeordnet sein.
Selbstverständlich ist es auch denkbar, dass der Motor 4 außerhalb
des Gehäuses 2 angeordnet ist, und über ein Gestänge, Zahnräder
oder Drahtseilsystem mit der Schutzklappe 3 in Wirkverbindung steht.
Im zuvorstehenden Abschnitt wurde die Bedienung der erfindungsgemäßen
Betätigungsvorrichtung 1 im Normalfall, d. h. bei
elektrischer Betätigung des Schlosses, beschrieben. Darüber hinaus kann
die Betätigungsvorrichtung 1 aber auch zum rein manuellen Betätigen
des elektromechanischen Schlosses 25 dienen. Hierzu ist erfindungsgemäß
die Frontklappe 8 beweglich an dem Gehäuse 2 über ein
Dreh- oder Schwenkscharnier 11 angeordnet. Die Bewegung der Frontklappe
8 kann über einen Bowdenzug 12 bzw. Gestänge
13 direkt auf das elektromechanische Schloss 25 wirken. Im vorliegenden
Fall aus 3 führt ein Herausziehen der Frontklappe
8 aus der Vorderseite 23 des beweglichen Teils 22 zu
einer Zugkraft in der Seele des Bowdenzugs 12, die an einem Ende an dem
Hebel 9 angreift. Diese Seele ist am anderen Ende mit dem elektromechanischen
Schloss 25 verbunden und überträgt somit die Zugkraft der mechanischen
Betätigung der Frontklappe 8 auf das Schloss 25. Damit die
Betätigungsvorrichtung 1 wohlgefällig in der Vorderseite
23 des beweglichen Teils 22 angeordnet ist, kann sowohl die Schutzklappe
3 als auch die Frontklappe 8 mit einer Blende 3a bzw.
8a versehen sein. Diese Blende kann aus dem gleichen Material und/oder
der gleichen Farbe wie die der Vorderseite 23 bestehen.
Die Blenden selbst können durch eine Klebeverbindung oder Rastverbindung
an den Klappen 3 und 8 angeordnet werden. Ebenfalls ist es denkbar,
dass die Schutzklappe 3 und/oder Frontklappe 8 direkt lackiert,
verchromt oder mit einem sonstigen Oberflächenverfahren bearbeitet worden ist,
um die Betätigungsvorrichtung 1 formschön in der Vorderseite
23 anzuordnen. Damit die Frontklappe 8 nach der Betätigung
wieder in ihre exakte Ruhestellung gelangt, kann zusätzlich ein Anschlagelement
16 am oder im Gehäuse 2 der Betätigungsvorrichtung
1 vorgesehen sein. Dabei ist es denkbar, dass dieser Anschlag
16 justierbar ist, zum Beispiel durch eine Schraubenmutterverbindung, um
eine einfache Montage der Betätigungsvorrichtung 1 am beweglichen
Teil 22 zu ermöglichen. Selbstverständlich kann auch für
die Schutzklappe 3 ein vergleichbarer Anschlag 16 für die
Arbeits- und Ruhestellung der Schutzklappe 3 vorgesehen sein.
In der 4 ist ebenfalls ein schematischer
Querschnitt durch eine vergleichbare Betätigungsvorrichtung 1 aus
3 gezeigt, jedoch wird bei dieser Ausführungsform
die mechanische Bewegung der Frontklappe 8 nicht über einen Bowdenzug
12, sondern über ein Gestänge 13 auf das elektromechanische
Schloss 25 übertragen. Zusätzlich wirkt eine Kraftsperreinheit
14 auf die Frontklappe 8, die im Wesentlichen aus der Druckfeder
15 besteht und permanent auf die Frontklappe 8 wirkt. Die mechanische
Bedienung der Betätigungsvorrichtung 1 erfolgt in der 4
über einen Druck auf die Frontklappe 8, wodurch diese in die Vorderseite
23 hineingedrückt wird. Ebenfalls ist es denkbar, dass die dargestellte
Feder 15 eine Zugfeder ist und die Frontklappe 8 aus der Vorderseite
23 herauszuziehen ist. In diesem Fall ist beispielsweise der Anschlag
16 oberhalb des Hebels 9, insbesondere an dem Gehäuse
2, anzuordnen. Des Weiteren wurde bei der Betätigungsvorrichtung
1 auf die Sende- und/oder Empfangseinheit 27 verzichtet. Die Schutzklappe
3 wird über einen Seil- oder Drahtzug von dem Motor 4 betätigt.
Somit kommt kein starres Verbindungselement 30, wie in 3
gezeigt, zum Einsatz. Dieses hat den Vorteil, dass auch eine rein mechanische Betätigung
der Schutzklappe 3 erfolgen kann, ohne dabei gegen den Motor
4 anzuarbeiten. Somit ist auch bei einem Stromausfall eine leicht gängige
Betätigung der Schutzklappe 3 möglich.
In der 5 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Betätigungsvorrichtung 1 dargestellt.
Dabei kommt ebenfalls eine Kraftsperreinheit 14 zum Einsatz, um die bewegliche
Frontklappe 8 in ihrer Ruhestellung quasi feststehend auszugestalten. Erst
nach der Überwindung einer vordefinierten Widerstandskraft lässt sich
dann die Frontklappe 8 leicht bewegen. Eine vergleichbare Kraftsperreinheit
14 ist in der 7 näher dargestellt. Diese
weist einen Schnappverschluss 17 auf, womit die Frontklappe 8
mittelbar, z. B. über den Hebel 9, oder unmittelbar formschlüssig
in der Ruhestellung gehalten ist. Des Weiteren unterscheidet sich diese Ausführungsform
der Betätigungsvorrichtung 1 durch das besondere Verbindungselement
30 zwischen der Schutzklappe 3 und dem Motor 4. Dieses
Verbindungselement 30 verfügt über ein Langloch 31,
welches zur Führung eines Bolzens 3b an einem Hebel der Schutzklappe
3 dient. In der 5 wurde die Schutzklappe
3 manuell – ohne Hilfe des Motors 4 – in ihre Arbeitsstellung
überführt. Durch die Bewegung der Schutzklappe 3 aus der Ruhestellung
in die Arbeitsstellung gleitet der Führungsbolzen 3b der Schutzklappe
3 in dem Langloch 31 des Verbindungselementes 30 von
oben nach unten. Durch die zusätzliche Drehfeder 6 ist die Schutzklappe
3 selbstständig in die Ruhestellung überführbar. Hierbei
gleitet wieder der Führungsbolzen 3b der Schutzklappe 3 in
dem Langloch 31 von unten nach oben.
Die Schutzklappe 3 wurde dagegen in der 6
durch den Motor 4 in ihre Arbeitsteilung gezogen. Hierzu dient das Verbindungselement
30 mit dem Langloch 31. Dabei rutscht der Führungsbolzen
3b der Schutzklappe 3 nicht in dem Langloch 31 hin und
her, da er sich die ganze Zeit am oberen Anschlag des Langlochs 31 befindet.
Die notwendige Rückstellkraft für die Schutzklappe 3 wird auch
in diesem Fall von der Drehfeder 6, die zwischen dem Gehäuse
2 und der Schutzklappe 3 im Bereich des Drehpunktes
10 angeordnet ist, bewirkt. In den 5 und
6 wird das elektromechanische Schloss 25,
welches nicht dargestellt ist, über das Gestänge 13 zusätzlich
mechanisch betätigt.
In der 7 ist beispielhaft eine nicht
permanent auf die Frontklappe 8 wirkende Kraftsperreinheit 14
mit einem Schnappverschluss 17 dargestellt. Dabei wird in der Ruhestellung
der Frontklappe 8 ein Formschluss zwischen der Halterung 18, die
zum Beispiel an dem Gehäuse 2 angeordnet ist, und dem Hebel
9, der an der Frontklappe 8 angreift, bewirkt. Zu diesem Zweck
können an dem Hebel 9 insbesondere kugelförmige Ausnehmungen
19 vorgesehen sein, die mit federbelasten Lagerbolzen 20 aus der
Halterung 18 zusammenwirken. Die Lagerbolzen 20 können ebenfalls
kugelförmige Köpfe aufweisen, die komplementär zu den kugelartigen
Ausnehmungen 19 ausgestaltet sind. In der Ruhestellung greifen die Lagerbolzen
20 mit ihren Köpfen formschlüssig in die Ausnehmungen
19 hinein, wodurch auch die gewünschte Widerstandskraft wirkt. Wird
nun eine Zug- oder Druckkraft auf die bewegliche Frontklappe 8 ausgeübt,
so führt diese Bewegung dazu, dass auch der Hebel 9 die beiden Lagerbolzen
20 gegen ihre Federn 21 in die Halterung 18 hineindrücken.
Sobald die Lagerbolzen 20 nicht mehr in die Ausnehmungen 19 eingreifen,
wirkt auch nicht mehr die vorgegebene Widerstandskraft der Kraftsperreinheit
14. Somit ist die bewegliche Frontklappe 8 nach der Überwindung
der Widerstandskraft leicht betätigbar, um das Schloss 25 mechanisch
zu betätigen. Nach der Betätigung kann die Frontklappe 8 wieder
in die Ruhestellung gebracht werden, in dem der Hebel 9 wieder einen Formschluss
mit der Halterung 18 über die Lagerbolzen 20 eingeht. Durch
die exakte Anordnung der Ausnehmungen 19 im Hebel 9 kann eine
präzise Positionierung der Ruhestellung erlangt werden, die somit auch als
Anschlagelemente dienen können. Der vorliegende Schnappverschluss
17 ist nur eine beispielhafte Ausführung, da auch nur ein links- oder
rechtsseitiger Lagerbolzen 20 mit einer entsprechenden links- oder rechtsseitigen
Ausnehmung 19 vorhanden sein kann. Ebenfalls können die Lagerbolzen
20 auch andersartig ausgestaltet sein. Beispielsweise kommt es nicht darauf
an, an welcher Stelle die Kraftsperreinheit 14 an der beweglichen Frontklappe
8 angreift. So kann sie z. B. direkt links- oder rechtsseitig an der Frontklappe
8 angreifen.
Abschließend sei noch erwähnt, dass auch eine beliebige
Kombination der technischen Merkmale der Betätigungsvorrichtung 1
aus den einzelnen Ausführungsbeispielen möglich ist, so lange diese sich
nicht explizit ausschließen. Ebenfalls können die dargestellten Ausführungsbeispiele
der Betätigungsvorrichtung 1 weitere nichtgezeigte elektrische, elektronische
oder mechanische Bauteile enthalten.
- 1
- Betätigungsvorrichtung
- 2
- Gehäuse
- 3
- Schutzklappe
- 3a
- Blende für 3
- 3b
- Bolzen von 3
- 4
- Motor für 3
- 5
- Sensor
- 6
- Rückstellfeder
- 7
- Betätigungselement
- 8
- Frontklappe
- 8a
- Blende für 8
- 9
- Hebel von 8
- 10
- Dreh- bzw. Schwenkpunkt von 3 oder 8
- 11
- Scharnier von 3 oder 8
- 12
- Bowdenzug mit Seele
- 13
- Gestänge
- 14
- Kraftsperreinheit
- 15
- Feder
- 16
- Anschlag für 3 oder 8
- 17
- Schnappverschluss
- 18
- Halterung
- 19
- Ausnehmung
- 20
- Lagerbolzen
- 21
- Feder
- 22
- bewegliches Bauteil
- 23
- Vorderseite
- 24
- Rückseite
- 25
- Schloss
- 26
- Steuereinheit
- 27
- Sende-/ und/oder Empfangseinheit
- 28
- Elektrische Verbindung
- 29
- Finger eines Benutzers
- 30
- Verbindungselement
- 31
- Langloch in 30
- 32
- Pfeil für Bewegung von 3
- 33
- Pfeil für Bewegung von 8