Die Erfindung betrifft ein Verfahren, das dazu bestimmt ist, einen
dreidimensionalen textilen Artikel herzustellen, der mindestens eine Öffnung
im Bereich seiner Seitenfläche umfasst. Sie betrifft ebenfalls dreidimensionale
textile Artikel, die mit diesem Verfahren erhalten werden.
Vor allem auf dem Gebiet der Bekleidung, aber auch auf spezielleren
Gebieten wie dem des Schutzes von Personen weisen zahlreiche textile Artikel eine
oder mehrere Öffnungen auf, die sich beispielsweise dazu eignen, einen Seh-,
Atem- und Sprechschlitz für die Augen, die Nase, den Mund, usw. freizugeben.
Beispielsweise gibt es Hauben, die also dreidimensional sind und typischerweise
drei Öffnungen aufweisen, zwei für die Augen und eine für den Mund,
die als Feuerschutzbekleidung unter einem Helm verwendet werden können und
sich von Feuerwehrleuten oder auf dem Gebiet des Militärs einsetzen lassen.
Diese Art von Haube ist in erster Linie dazu bestimmt, den Kopf, den
Hals und manchmal auch den oberen Teil des Rumpfs zu schützen.
Bis heute gibt es diese Art von Schutzkleidung, die aber herkömmlicher
Weise dadurch hergestellt wird, dass die mit ausgeschnittenen und gesäumten
Öffnungen versehene Vorderseite an einer Rückseite angebracht wird, die
ihrerseits frei von Öffnungen ist. Dieses Anbringen erfolgt meistens durch
Annähen. Unabhängig vom ästhetischen Anblick weisen diese Nähte
mehrere Nachteile auf. Das Dokument DE-A-39 37 406 beschreibt eine Haube, die eine
Öffnung aufweist, deren Seitenränder in der Kettrichtung aus zwei Hälften
bestehen und mittels einer gestrickten Kette zusammengefügt werden.
Zuallererst erzeugen diese Nähte vor allem steife Stellen, Wülste
und somit Reizungen, die für den Benutzer Ausgangspunkte von Unbehaglichkeit
bedeuten, die sein Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen. Man muss sich nämlich
in Erinnerung rufen, dass solche Kleidungsstücke bei einer großen Anzahl
von Anwendungen sehr nahe am Körper getragen werden, ja sogar den Körper
oder die Teile des Körpers eng umschließen, die sie schützen sollen.
Dann stellen die Nähte auch Bereiche geringeren Widerstands dar,
so dass meistens eine Schädigung des fraglichen Artikels von diesen Nähten
ausgeht und somit dort dann ebenso viele ungeschützte Bereiche entstehen.
Die Aufgabe der Erfindung liegt genau darin, sich von diesen Nachteilen
zu befreien. Um diese zu überwinden, schlägt die Erfindung vor, einen
dreidimensionalen textilen Artikel herzustellen, der frei von jeder Naht ist. Wenn
es auch schon dreidimensionale textile Artikel gibt, siehe beispielsweise das Dokument
FR-A-2 469 884, lässt sich jedoch die Herstellung von Seitenöffnungen
in diesen beim eigentlichen Fertigungsschritt des Artikels noch nicht automatisch
durchführen.
So wird im vorher angeführten Dokument zuerst eine schlauchförmige
Struktur hergestellt, dann erfolgt beim nächsten Schritt ein Ausschnitt, welcher
der gewünschten Form der herzustellenden Öffnung/en entspricht. Dann müssen
die Ränder der Öffnung/en wieder aufgenommen werden, um zu verhindern,
dass sich Laufmaschen bilden. Anders ausgedrückt macht die Herstellung eines
solchen Artikels mindestens drei aufeinander folgende Arbeitsvorgänge notwendig,
wodurch außer einem Zeitverlust auch angesichts des einzusetzenden Personals
relativ hohe Fertigungskosten entstehen.
Die Erfindung zielt genau darauf ab, sich von diesen mehrfachen Schritten
zu befreien, indem sie ein Verfahren vorschlägt, das es ermöglicht, gleichzeitig
und automatisch die Herstellung des in Frage kommenden dreidimensionalen Artikels
und der Öffnung/en zu bewerkstelligen, mit der/denen er versehen werden soll.
Dieses Verfahren zur Herstellung eines dreidimensionalen textilen
Artikels, der mindestens eine Öffnung mit aufeinander treffenden Rändern
im Bereich seiner Seitenfläche umfasst, setzt eine „Flachstrickmaschine"
genannte Strickmaschine ein, die eine vordere und eine hintere Fontur umfasst. Es
besteht darin, permanent mit wechselnder Nadeleinstellung auf beiden Fonturen zu
stricken, d.h., dass eine von zwei Nadeln in jeder Fontur wirklich an der Ausbildung
der Maschen teilnimmt, wobei die anderen Nadeln nur dann eingreifen, um bestimmte
zur Herstellung der Öffnung/en notwendige Arbeitsabläufe durchzuführen.
Diese Fonturen oder Nadelbetten, die nach oben und unten fahren können, umfassen
Nadeln, die durch den Durchlauf eines Wagens betätigt und mittels datentechnischer
und elektronischer Vorrichtungen ausgewählt werden. Somit besteht das Verfahren
zur Herstellung der Bereiche des Artikels, welche die Öffnung/en aufweisen,
darin:
- • den unteren Randstreifen der Öffnung durch Stricken einer Kette
auf einer vorbestimmten Anzahl von Nadeln der arbeitenden Fontur zu bilden, und
zwar der vorderen Fontur für die Herstellung der Öffnung/en auf der Vorderseite,
oder der hinteren Fontur zur Herstellung der Öffnung/en auf der Rückseite,
wobei diese Anzahl von der gewünschten Breite der herzustellenden Öffnung
abhängt, wobei die Kette dazu bestimmt ist, diesen Bereich unauftrennbar zu
machen;
- • dann die Maschen von den Nadeln mit der bestimmten
Anzahl abzunehmen,
- • dann die Seitenränder der Öffnung zu bilden, indem ein halbrundes
abwechselndes Stricken der Nadeln der arbeitenden Fontur erfolgt, mit Ausnahme derjenigen
Nadeln mit der vorbestimmten Anzahl, in deren Bereich die Kette gestrickt wurde,
wobei die Höhe der Ränder direkt proportional zur Anzahl der so gestrickten
Reihen ist;
- • die ungeraden Maschen, die der ruhenden Fontur entsprechen, in den
Bereich der vorbestimmten Anzahl der leeren geraden Nadeln der arbeitenden Fontur,
aber um eine Eins erhöht, nach der Verschiebung oder dem nach oben oder unten
Fahren einer der Fonturen zu übertragen;
- • einen Trennfaden in zwei Arbeitsgängen, um die Strickeigenschaft
des Arbeitsablaufs zu verbessern, in die ungeraden, leeren Nadeln einzufädeln,
die der vorbestimmten Anzahl der Nadeln der arbeitenden Fontur entsprechen, und
zwar um eine Eins erhöht;
- • die ungeraden Maschen, die auf die ruhende Fontur übertragen wurden,
an ihren Platz zurückzubringen, so dass die Maschen und ihre Zwischenmaschen
um den Trennfaden herumgeführt werden, wodurch eine temporäre Verbindung
der Vorderseite mit der Rückseite mittels dieses Trennfadens im Hinblick darauf
sichergestellt wird, eine Zugwirkung nach unten auf die entstehenden vorderen Maschen
auszuüben;
- • nach der Verschiebung oder dem nach oben oder unten Fahren einer der
Fonturen eine von zwei Schlingen des Trennfadens auf die ruhende Fontur zu übertragen,
- • dann auf diese vorn/hinten abwechselnden Maschen des Trennfadens die
Reihe, die Netz genannt wird, in Rechts-Rechts-Bindung vom oberen Randstreifen der
Öffnung mit anderer Nadeleinstellung anzustricken;
- • eine hintere und dann eine vordere Jerseybindung anschließend
an die Randstreifenmaschen herzustellen, um das Netz zu verfestigen und ästhetisch
ansprechender zu machen;
- • die hinteren Maschen des Netzes auf die arbeitende Fontur zurückzubringen,
um zu einer Jerseybindung mit anderer Nadeleinstellung oder Bauschstichbindung oder
Rechts-Rechts-Bindung zurückzukommen, damit der obere Teil der Öffnung
von derselben Struktur ist wie der seitliche und untere Teil;
- • den Trennfaden herauszuziehen, um die Öffnung der Vorderseite
von der Rückseite freizusetzen.
Wenn man so vorgeht, wird es möglich, in einem einzigen Arbeitsdurchgang
einen textilen Artikel zu erhalten, der eine oder mehrere Öffnung/en aufweist,
deren Ränder beim Verlassen der Maschine sauber und ohne Naht sind, was man
bislang nicht bewerkstelligen konnte.
Erfindungsgemäß kann die Form der Seitenränder der
Öffnung/en gerade oder gekrümmt sein, wobei die Herstellung der gekrümmten
Form dann durch Abnehmen von Seitenmaschen nach links und rechts erfolgt.
Darüber hinaus wird im Rahmen der Herstellung einer Haube, einer
Mütze oder eines äquivalenten Artikels, deren bzw. dessen Oberteil durch
Abnehmen aufeinander folgender Maschen hergestellt, wobei der Strickvorgang auf
einer einzigen Nadel zu Ende geht, von der man schließlich die Masche abnimmt,
um den Artikel zu verwerten.
Die Erfindung betrifft auch einen dreidimensionalen textilen Artikel,
der durch Einsetzen dieses Verfahrens erhalten wird und mindestens eine Öffnung
im Bereich seiner Seitenfläche umfasst. Er ist dadurch gekennzeichnet, dass
er in der Längs- wie auch der Querrichtung frei von jeder Naht ist, und dass
die Öffnung/en von sauberen, keine Laufmaschen hervorrufenden Rändern
gebildet sind, die ebenfalls frei von jedem Naht- oder Anstrickfaden sind.
Im Spezielleren ist der Artikel dadurch gekennzeichnet, dass der untere
Rand jeder der Öffnungen eine gestrickte Kette aufweist, die dazu bestimmt
ist, die Maschen unauftrennbar zu machen, welche den Randstreifen dieser Öffnungen
bilden.
Die Art und Weise, mit der die Erfindung in die Tat umgesetzt werden
kann, und die Vorteile, die sich daraus ergeben, gehen aus dem folgenden Ausführungsbeispiel
besser hervor, das mit Bezug auf die beigefügten Figuren zur Unterrichtung
und nicht einschränkend wiedergegeben wird.
1 ist eine von vorn gesehene schematische Darstellung
einer erfindungsgemäßen Haube, die auf ihrer Vorderseite mit drei Öffnungen
versehen ist.
2 ist eine schematische Darstellung der französischen
Normen G00-025/G00-29 eines Funktionsablaufdiagramms der Nadeln einer Textilmaschine,
die dem Verfahren der Erfindung entsprechend eingesetzt wird.
Die folgende Beschreibung richtet sich im Spezielleren auf die Herstellung
einer mit drei Öffnungen versehenen Haube, die zu Zwecken des Schutzes, vor
allem unter einem Helm bestimmt ist. Selbstverständlich ist diese Beschreibung
jedoch keineswegs einschränkend, und es könnte auch jeder andere dreidimensionale
textile Artikel, der mit aufeinander treffenden Öffnungen versehen ist, mittels
der Vorrichtung hergestellt werden, die der vorliegenden Erfindung entspricht.
Diese Haube 1 weist typischerweise drei Teile auf, und zwar
einen unteren Teil 2, der dazu bestimmt ist, den Hals und den oberen Teil
des Rumpfs ganz oder teilweise einzuhüllen, und durch einen unteren, gegen
Laufmaschen geschützten, freien Rand 9 begrenzt wird, einen mittleren
Bereich 3, der das Gesicht vom Kinn bis zur Stirn sowie die Seiten und
den entgegengesetzten hinteren Teil umfasst, bzw. einen oberen Teil 4,
der im Wesentlichen der Schädeldecke entspricht.
Die Herstellung einer solchen Haube beginnt beim unteren Teil
2 in einer Flachstrickmaschine mit zwei Fonturen oder Nadelbetten mit Nadelauswahl
und Umlegen von Maschen in vielen Richtungen, und zwar computergesteuert, nach einem
Strickverfahren, das integrales oder dreidimensionales Strickverfahren genannt wird.
Eine solche Flachstrickmaschine wird beispielsweise von der Firma SHIMA SEIKI unter
der Markenbezeichnung SWG FIRST 183, Feinheitsnummer 12, vertrieben.
Alle Ausgangsschritte sind gleich und werden von der in der Strickmaschine
integrierten Software automatisch gesteuert.
Jedoch ermöglichen es zwei Verfahren, zwei verschiedene Modelle
zu erzielen.
Nach einer ersten Ausführungsform der Erfindung wird ein Schlauchverfahren
eingesetzt. Nach einem Anfangsschritt als Netz werden, um einen freien, gegen Laufmaschen
geschützten Rand 9 zu erhalten, entweder die Jersey-, Rippen- oder
Links-/Links-Grundbindungen kontinuierlich gestrickt. Im Falle der Jersey-Bindung
wird eine besondere Struktur (wie beispielsweise etwa der Bauschstich) ausgehend
vom Netz über einige Reihen gestrickt, um die Aufrollerscheinungen der Strickware
beim Tragen zu vermeiden.
Nach einer zweiten Ausführungsform der Erfindung wird ein Verfahren
eingesetzt, das auf keiner Schlauchbildung beruht. Gleich zu Beginn des Modells
wird das Netz mit zwei Fadenführungen gestrickt, um die vorderen und hinteren
Teile der Haube zu trennen, wodurch zwei einander diametral entgegengesetzte Schlitze
hergestellt werden. Diese besondere Ausführungsform ermöglicht es, ein
Produkt zu erzielen, das sich den Schultern des Trägers besser anpasst.
Die anschließenden Arbeitsabläufe entsprechen dem Schlauchverfahren,
und zwar kontinuierliches und aufeinander folgendes Stricken auf der vorderen und
hinteren Fontur, ob nun in Jersey- oder Rechts-Rechts-Bindung, und Einsatz von Minderungen
oder Weiterungen, um den Artikel an die Formen anzupassen, die bekleidet werden
sollen.
Der mittlere Bereich 3 ist mit drei Öffnungen
6, 7, 8 im Bereich des Gesichts versehen, die dazu bestimmt
sind, sich vor die Augen und den Mund zu legen, wenn die Haube getragen wird. In
dem beschriebenen Beispiel ist jede der Öffnungen von rechteckiger Form und
wird jeweils durch einen unteren Rand 6', 7', 8', zwei
Seitenränder 6'', 7'', 8'' und einem oberen Rand
6''', 7''', 8''' gebildet.
Nun wird das besondere erfindungsgemäße Verfahren beschrieben,
das die Herstellung dieser Öffnungen ermöglicht. Um die Beschreibung nicht
unnötig kompliziert zu machen, wird die Herstellung einer einzigen Öffnung
mit Bezug auf 2 beschrieben. Diese stellt, wie bereits
erwähnt, den Funktionsablauf der Nadeln der eingesetzten Flachstrickmaschine
dar.
Zuallererst besteht das erfindungsgemäße Verfahren, um die
Bereiche der Haube auszubilden, die über ihren ganzen Umfang frei von Öffnungen
ist, darin, mit wechselnder Nadeleinstellung auf den beiden Fonturen oder Nadelbetten
zu stricken. Anders ausgedrückt nimmt nur eine von zwei Nadeln wirklich an
der Herstellung dieser Bereiche teil. Die anderen Nadeln werden nur zur Herstellung
der Übergangsbereiche und vor allem bei der Ausbildung der Öffnungen verwendet.
Entsprechend den Normen NF G00-025/G00-29 wurde auf den Zeilen 1 und
2 von 2 das Ende der auf den beiden Fonturen der Maschine
mit wechselnder Nadeleinstellung gestrickten Strickvorgangs eines x Nadeln breiten
Schlauchjerseys dargestellt. Nur die ungeraden Nadeln wurden beispielsweise auf
der hinteren Fontur, Zeile 1, und der vorderen Fontur, Zeile 2, verwendet.
Dann wird auf einer vorbestimmten Anzahl von N Nadeln der arbeitenden
Fontur, im vorliegenden Fall der vorderen Fontur (im beschriebenen Beispiel ist
N = 8), die der gewünschten Breite l der Öffnung auf der Vorderseite entspricht,
eine Kette gestrickt. Diese Kette ist dazu bestimmt, die Maschen der Reihe der N
Nadeln miteinander zu verbinden, um diesen Bereich der Reihe gegen Laufmaschen geschützt
zu machen, der somit den Randstreifen oder unteren Rand 6', 7',
8' der in Frage kommenden Öffnung bildet.
Die N Nadeln sind nun von ihrer Masche befreit, wie auf der nicht
nummerierten Zeile von 2 dargestellt wurde. Somit stellen
in dieser Figur die Punkte die N Nadeln dar, die soeben geleert wurden, die Schlingen
simulieren die Maschen, die sich in Wartestellung auf den Nadeln der vorderen Fontur
und der hinteren Fontur des Schlauchjerseys mit der Breite x zu Beginn des Produkts
befinden, und die vertikalen Linien stellen die Nadeln der beiden nicht verwendeten
Fonturen dar, da ja mit wechselnder Nadeleinstellung gestrickt
wird.
Dann wird zur Ausbildung der Seitenränder 6'',
7'', 8'' der in Frage kommenden Öffnung übergegangen.
Dazu erfolgt ein halbrundes abwechselndes Stricken der Nadeln der Fontur, mit Ausnahme
der N Nadeln, in deren Bereich die Kette gestrickt wurde. Die Höhe dieser Ränder
ist direkt proportional zur Anzahl der so gestrickten Reihen (Zeile 3 bis 8). Dabei
erhält man einen auf einer Seite offenen Schlauch.
Wenn auch die Öffnung in rechteckiger Form dargestellt wurde,
können die Seitenränder selbstverständlich auch in der einen oder
anderen Richtung durch seitliches Abnehmen von Maschen in beiden Richtungen gekrümmt
hergestellt werden.
Die anschließenden Arbeitsvorgänge betreffen die Herstellung
des Randstreifens oder oberen Rands 6''', 7''', 8'''
der Öffnung. Die Schwierigkeit beim Stricken besteht darin, einen Artikel wieder
auf einer leeren Nadel anzufangen. Das beschriebene Verfahren ermöglicht es,
diesen Neuanfang durchzuführen, ohne Zusatzvorrichtungen wie Anzugkämme,
Platinen, usw. zu verwenden. Der auf diese Weise gebildete Rand ist vollkommen gegen
Laufmaschen geschützt und unauftrennbar. Dann wird also zur Wiederaufnahme
des Netzes bei der allerersten Maschenreihe des oberen Rands der Öffnung mit
dem Einfädeln eines Trennfadens übergegangen, wobei der Trennfaden zwei
Aufgaben erfüllt:
- • den Neuanfang auf leeren Nadeln der ersten Maschenreihe vom oberen
Rand der Öffnung, für seine Befestigung an der Rückseite zu ermöglichen;
- • und am Ende des Strickens des Artikels durch seine Entfernung die Freisetzung
des oberen Rands der Öffnung zu ermöglichen.
Auf diese Weise (Zeile 9, 2) werden die
ungeraden Maschen der hinteren Fontur in den Bereich der N + 1 geraden Nadeln der
vorderen Fontur durch Verschieben oder nach unten oder oben Fahren einer der Fonturen
übertragen.
Dann wird in zwei Arbeitsgängen, um den Vorgang zuverlässiger
zu machen, ein Trennfaden auf den leeren ungeraden Nadeln aufgefädelt, die
den N+1 Nadeln entsprechen (Zeile 10 und 11, 2).
Dieser Trennfaden besteht zum Beispiel aus Polyamid.
Dann werden durch einen Umlegen von vorn nach hinten die N+1 ungeraden
Maschen der zuvor übertragenen hinteren Fontur so an ihren Platz zurückgebracht,
dass diese Maschen um den Trennfaden herumgeführt werden. Auf diese Weise wird
eine Verbindung der Nadeln der Vorderseite, die den Trennfaden in ihrer Spitze halten,
mit den Maschen der Rückseite sichergestellt (Zeilen 12 und 13, 2).
Anders ausgedrückt wird auf diese Weise mittels dieses Trennfadens eine temporäre
Verbindung der Vorderseite mit der Rückseite sichergestellt. Dadurch wird es
möglich, eine Zugwirkung nach unten sicherzustellen, um auf den leeren Nadeln
die erste Maschen- oder Netzreihe des oberen Rands der Öffnung herzustellen.
Diese Verbindung ermöglicht dann den Neubeginn des Strickvorgangs
auf den N leeren Nadeln, und zwar dank der Verstreckung und der Zugwirkung nach
unten und der begleitenden Führung, die man auf die zukünftigen vorderen,
in Entstehung befindlichen Maschen mittels der gleichzeitig gestrickten Maschen
der Rückseite ausüben kann.
Dazu wird von der vorderen Fontur eine von zwei Schlingen (Zeile 14,
2) des Trennfadens auf die hintere Fontur übertragen,
wobei die anderen Schlingen vorne bleiben. Somit wird eine abwechselnde Verteilung
vorn/hinten der Schlingen dieses Fadens erzielt, wodurch es möglich wird, in
derselben Konfiguration mit dem Faden des Artikels, dem eigentlichen Netz, in Rechts-Rechts-Bindung
(Zeile 15, 2) zu stricken, wobei auf eine rechte Masche
(vorn) eine linke Masche (hinten) folgt.
Das Netz wird durch die Herstellung eines hinteren Jerseys auf den
linken Maschen der Rechts-/Rechts-Bindung (Zeile 15, 2)
und eines vorderen Jerseys auf den rechten Maschen (Zeile 17, 2)
fester und weniger verformbar gemacht.
Nun werden die hinteren Maschen des Netzes auf die vordere Fontur
zurückgebracht, um mit einer anderer Nadeleinstellung zum vorderen Jersey zurückzukommen
(Zeile 18, 2). In dem Maße, in dem man sich in
einer Konfiguration mit anderer Nadeleinstellung befindet, ist das Stricken in Rechts-/Rechts-Bindung
möglich, wurde aber in dem beschriebenen Beispiel nicht weiter verfolgt.
Dann kehrt man zum Stricken eines Schlauchjerseys mit anderer Nadeleinstellung
auf den beiden Fonturen der Maschine zurück (Zeilen 19 und 20, 2).
Am Ende der Herstellung der Haube in einem Stück wird der Trennfaden
manuell aus der Strickware herausgezogen oder, wenn dieser Faden auflösbar
oder schmelzbar ist, durch Bearbeiten entfernt, um die Öffnung der Vorderseite
von der Rückseite freizusetzen.
Somit wird ein textiler Artikel in einem einzigen Stück ohne
Anschlussnähte, im vorliegenden Fall eine dreidimensionale Haube, erhalten,
die mit einer oder mehreren Öffnungen versehen und frei von
jeglicher Naht und somit ohne Wulst ist.
Außerdem kann in Anbetracht der denkbaren Vielfalt der Materialien,
aus denen die Strickware bestehen kann, dieser Artikel verschiedene Eigenschaften
aufweisen und vor allem feuerfest sein. Es werden beispielsweise Para-Aramid (eingetragene
Marke KERMEL) und sogar Verbundfasern mit flammhemmender Wirkung verwendet.
Außerdem ist es möglich, den Tragekomfort des textilen Artikels
zu verbessern, indem ein Faden mit elastischem Verhalten entweder durch Plattieren
oder in den Kern eines anderen Fadens auf- bzw. eingebracht wird, wodurch eine bessere
Anpassungsfähigkeit an den menschlichen Körper möglich wird.
In Abhängigkeit von der Wahl der Beschaffenheit der Fäden
oder der Strickware kann der Artikel beispielsweise Wärmeschutzeigenschaften,
Schutzeigenschaften gegen Elektromagnetismus, elektrostatische Aufladung, oder bakteriostatische,
abperlende oder Eigenschaften sehr guter Sichtbarkeit haben.
Nun wird der gesamte Vorteil dieses Verfahrens und des sich daraus
ergebenden Produkts, der sich auf vorstehend aufgeführten Eigenschaften zurückführen
lässt aber außerdem auch wegen der Einfachheit der Fertigung des Produkts
und der Senkung der zur Durchführung des Verfahrens notwendigen Schritte verständlich.