Dokumentenidentifikation |
DE602004006192T2 10.01.2008 |
EP-Veröffentlichungsnummer |
0001482760 |
Titel |
Verfahren und System zum Transfer eines elektronischen Dienstes zu einem Endgerät in einem Kommunikationsnetz |
Anmelder |
TeliaSonera Finland Oyj, Helsinki, FI |
Erfinder |
Karhu, Pekka, 00330, Helsinki, FI; Keisala, Ilkka, 02710, Espoo, FI; Korhonen, Jouni, 11100, Riihimäki, FI; Vitikka, Ilpo, 00100, Helsinki, FI |
Vertreter |
Fleuchaus & Gallo, 81479 München |
DE-Aktenzeichen |
602004006192 |
Vertragsstaaten |
AT, BE, BG, CH, CY, CZ, DE, DK, EE, ES, FI, FR, GB, GR, HU, IE, IT, LI, LU, MC, NL, PT, RO, SE, SI, SK, TR |
Sprache des Dokument |
EN |
EP-Anmeldetag |
20.01.2004 |
EP-Aktenzeichen |
043970037 |
EP-Offenlegungsdatum |
01.12.2004 |
EP date of grant |
02.05.2007 |
Veröffentlichungstag im Patentblatt |
10.01.2008 |
IPC-Hauptklasse |
H04Q 7/38(2006.01)A, F, I, 20051017, B, H, EP
|
Beschreibung[de] |
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Übertragen
eines elektronischen Dienstes in einem Kommunikationsnetzwerk an ein Endgerät,
wie es im Oberbegriff des unabhängigen Patentanspruchs 1 beschrieben ist. Zusätzlich
bezieht sich die vorliegende Erfindung auf ein System zum Übertragen eines
elektronischen Dienstes in einem Kommunikationsnetzwerk an ein Endgerät, wie
es im Oberbegriff des unabhängigen Patentanspruchs 5 beschrieben ist. Die vorliegende
Erfindung bezieht sich auch auf einen Proxy-Server zum Übertragen eines elektronischen
Dienstes in einem Kommunikationsnetzwerk an ein Endgerät, wie es in dem Oberbegriff
des unabhängigen Patentanspruchs 9 beschrieben ist.
Die Nutzung von Internetdiensten ist herkömmlich in der Weise
implementiert, dass eine festgelegte Verbindung von einem Computer zu einem Internetdienstprovider
durch Einsatz einer Browseranwendung gebildet wird, über die die Netzwerkadresse
(URL ≈ Uniform Resource Locator ≈ Internetadresse) der gewünschten
Dienstseite eingesetzt oder ausgewählt wird. Diese Netzwerkadresse wird von
einem Domainnamen gebildet, der zu einer IP-(IP ≈ Internet Protocol) Adresse
modifiziert wird, die in dem Internet verwendet wird. Der Computer des Nutzers des
Internetdienstes kann in dem Internet auf der Basis der IP-Adresse des in Frage
kommenden Computers identifiziert werden. Die Spezifikation der URL Adressen ist
auf den IETF (IETF ≈ Internet Engineering Task Force)-Spezifikationen „Universal
Resource Identifiers in WWW" (≈ Universelle Quellen-Identifikationen im Worldwide
Web) (RFC 1630) und auf den „Functional Requirements for Internet Resource
Locators" (RFC 1736) basiert, und die Spezifikation lässt sich im Detail in
den zugehörigen IETF-Dokumenten rfc1630.txt und rfc1736.txt nachlesen.
Das Trennen einer Internet-Browserfunktion von einer festen Verbindung
ermöglicht dem Nutzer einen Zugang zu einem Internet-Inhalt über tragbare
drahtlose Vorrichtungen. Diese tragbaren drahtlosen Vorrichtungen sind beispielsweise
ein WAP-Telefon, ein PDA (Personal Digital Assistant ≈ Minicomputer) und
ein Laptop-Computer. Wenn der Übertragungsweg, der benutzt wird, ein Mobiltelefonnetzwerk
wie zum Beispiel GRPS oder UMTS ist, muss die Vorrichtung mit einer SIM-Karte (Subscriber
Identification Module ≈ Teilnehmeridentifikationsmodul) ausgestattet sein,
die die Identifikationsdaten des Endgeräts umfasst, wie zum Beispiel die Identifikationen
für MSISDN (Mobile Subscriber International ISDN number ≈ Internationale
ISDN-Nummer für mobile Teilnehmer) und die IMSI (International Mobile Subscriber
Identifikation ≈ Internationale Identifikation für mobile Teilnehmer).
Die MSISDN-Nummer wird eingesetzt, um Telefonanrufe weiterzuleiten und, um den Nutzer
der mobilen Kommunikationsvorrichtung zu identifizieren, wird der individuelle IMSI-Code
verwendet, der dann die mobile Kommunikationsvorrichtung an das Netzwerk in Verbindung
mit dem Login meldet. Zusätzlich sind diese Identifikationen eingeschlossen
in dem Home Location Register (HLR) (≈ Verzeichnis eigener Standorte) und
in dem Visitor Location Register (VLR)(≈ Verzeichnis von Besucherstandorten),
die Daten an dem Standort des Endgeräts mittels verschiedener Zellen für
die Nutzung des Mobile Station Center (MSC)(≈ Mobilstationszentrum) aufrechterhalten.
Zwischen dem Endgerät und dem Mobilstationszentrum funktionieren das Basisstationsuntersystem
(BSS ≈ Base Station Subsystem) und der Basisstationscontroller (BSC), von
denen der erste (BSS) an das Endgerät und der letztere (BSC) an das Mobilstationszentrum
angeschlossen ist.
Der Zugang der mobilen Endgeräte an das Internet kann auch durch
die Nutzung der Technologie des drahtlosen lokalen Netzes (Wireless Local Area Network)
(WLAN, IEEE802.11b) implementiert werden. Dies kann mittels einer speziellen WLAN-Karte
ausgeführt werden, mittels der eine Datenübertragungsverbindung zu einem
drahtlosen Netzwerk auf einer lokalen Ebene gebildet wird. Das drahtlose Netzwerk
auf der lokalen Ebene wird von Basisstationen gebildet (Zugangspunkte), von denen
eine mit einer drahtlosen Verbindung von dem Endgerät ausgestattet sein muss.
Es besteht eine Verbindung von der Basisstation zu einem Netzwerk der lokalen Ebene
(LAN) und außerdem zu dem Internet. Dieser Typ eines drahtlosen Netzwerks der
lokalen Ebene wird typischerweise durch den Inhaber des Standorts der Basisstation
zur Verfügung gestellt.
Ein drahtloses Netzwerk auf lokaler Ebene, das durch den Betreiber
zur Verfügung gestellt wird (Operator Wireless LAN, OWLAN) ermöglicht
die Bildung eines einzigen flexiblen und sicheren Datenübertragungsnetzwerks
zwischen den physisch getrennten Außenstellen eines Unternehmens. Auf diese
Weise haben alle drahtlosen Endgeräts, die innerhalb des Operationsbereichs
der Basisstationen des Unternehmens angeordnet sind, einen Zugang zu dem Intranet
des Unternehmens, zu Datenbanken, und zur E-Mail in irgendeiner Außenstelle
des Unternehmens. Daher lassen sich die Operationsbereiche sogar bei physikalisch
und geographisch großen Entfernungen einrichten, aber aus der Sicht des Nutzers
besteht kein Unterschied in der Betriebsweise des Netzwerks. Das OWLAN-Netzwerk
verwendet die SIM-Identifikation, mittels der die WLAN-Technologie und die GSM-Infrastruktur
kombiniert werden können, wodurch die beschriebene Operation ermöglicht
wird. Eine konventionelle SIM-Karte wird in der WLAN-Karte des Nutzers installiert,
welche SIM-Karte die Dienste des Kunden in dem Verzeichnis der eigenen Stationen
innerhalb des Netzwerks einschließt. Dies ermöglicht
dem Nutzer den Zugang zu dem gewünschten Dienst in einem spezifischen Netzwerk
auf lokaler Ebene mittels des Basisprotokolls (MAP ≈ Mobile Application Part)
des mobilen Telefonnetzwerks (GSM), in dem welchem Fall die Identifikationsdaten
leicht von irgendeinem Betreibernetzwerk überprüft werden können,
das mit dem mobilen Telefonnetzwerk verbunden ist.
Die Tragbarkeit und die Mobilität der Vorrichtungen schafft neue
Dienste, wie zum Beispiel standortbasierte Dienste (LBS ≈ location based
services). Ein standortbasierter Dienst ist ein Netzwerkdienst von zusätzlichen
Wert, welche die Standortdaten nutzt, die durch den Nutzer oder mittels einer Vorrichtung
zur Bestimmung der Position oder der Vorrichtung zur Verfügung gestellt werden,
deren Position bestimmt werden muss. Der standortbasierte Dienst besteht aus der
Bestimmung der Position, der Übertragung der Standortdaten des Nutzers und
den Daten, die mit dem Dienst verknüpft sind. Eine relevante Information über
den Dienst, die auf der Bestimmung der Position basiert, wird der Umgebung zur Verfügung
gestellt, in der sich der Nutzer der mobilen Kommunikationsvorrichtung zu dem Zeitpunkt
befindet, zu dem die Suche auftritt.
Eine andere standortbasierte Form eines Dienstes ist der den Standort
berücksichtigende Dienst, bei der die Dienste, die genutzt werden, aus den
Gründen bestimmt werden, von denen einige örtlich in der in Frage stehenden
Umgebung verfügbar sind. Dieser Typ eines Dienstes verknüpft im Wesentlichen
das Auffinden eines Benutzers, bei dem die Standortdaten des Benutzers übertragen
werden, beispielsweise in regelmäßigen Intervallen zu dem Dienstanbieter.
Der Standort des Nutzers für die Nutzung der Dienste kann mittels
der mobilen Kommunikationsnetzwerke eingerichtet werden, wenn sich die mobile Kommunikationsvorrichtung
in dem Schaltmodus befindet, in welchem Fall der Standort der mobilen Kommunikationsvorrichtung
durch das mobile Kommunikationszentrum bekannt ist. Die Bestimmung der Position
innerhalb des Netzwerks kann mittels der Zellenidentifikationen des mobilen Kommunikationsnetzwerks
implementiert werden, auf das Bezug genommen wird als Bestimmung des Standorts der
Ursprungszelle (COO ≈ Cell-of-Origin). Bei der Bestimmung der Position innerhalb
des Netzwerks ist es auch möglich, die Eingangsrichtung des Signals zu benutzen,
das durch die mobile Kommunikationsvorrichtung gesendet wurde, auf welche als Bestimmung
der Position nach dem Ankunftswinkel (AOA ≈ Angle of Arrival) Bezug genommen
wird. Zusätzlich kann die Länge der Übertragungszeit (TOA ≈
Time of Arrival (Ankunftszeit)) des von der mobilen Kommunikationsvorrichtung gesendeten
Signals bei der Bestimmung der Position innerhalb des Netzwerks verwendet werden,
ebenso wie die Übertragungszeitdifferenzen (E-OTD ≈ Enhanced Observed
Time Difference ≈ Verbesserte beobachtete Zeitdifferenz) der übertragenen
Signale. Die Standortdaten des Nutzers der mobilen Kommunikationsvorrichtung können
zusätzlich mittels Positionsbestimmungsvorrichtungen ermittelt werden, wie
zum Beispiel durch GPS-Vorrichtungen. Die Positionsbestimmungsvorrichtung kann die
Koordinaten ihres eigenen Standortes mittels des Positionsbestimmungssystems berechnen.
Die GPS-Positionsbestimmung basiert auf der Messung von Entfernungen zwischen dem
Empfänger und wenigstens drei Satelliten auf der Basis der Übertragungszeit
des Radiosignals. Die GPS-Vorrichtung kann eine getrennte Vorrichtung sein, oder
sie kann als ein Teil der mobilen Kommunikationsvorrichtung eingebettet sein. Wenn
der GPS-Chip in dem Endgerät hinzugefügt wird, wird hierauf als das A-GPS-Verfahren
Bezug genommen. Das A-GPS (unterstütztes GPS) ist ein netzwerkassistiertes
GPS, d. h. eine Kombination von Satellitenpositionsbestimmung und Netzwerkpositionsbestimmung,
bei der das mobile Kommunikationsnetzwerk dem Empfänger zusätzliche Daten
zur Verfügung stellt, um die Positionsbestimmung zu beschleunigen und zu fokussieren.
Das A-GPS verwendet das mobile Kommunikationsnetzwerk, aus dem das Endgerät
die Ephemeridendaten der Satelliten empfängt, in welchem Fall es die Arbeit
zur Berechnung des Standorts versenden kann, die durch den tatsächlichen Positionsbestimmungsdienstrechner
ausgeführt werden muss. Auf diese Weise wird das Endgerät selber hiermit
nicht belastet, was der Grund dafür ist, warum die Standortbestimmung beträchtlich
beschleunigt wird. Die Positionsbestimmung kann auch als Positionsbestimmung auf
kurzen Entfernungen implementiert werden, das sich auf eine spezifische beschränkte
Fläche fokussiert und das auf der Übertragung eines kurzreichweitigen
Signals beruht. Die kurzreichweitige Verbindung kann mittels drahtloser Netzwerke
auf lokaler Ebene (WLAN, HiperLan), der Bluetooth-Technologie oder Identifikationen
(RFID) gebildet werden.
Die Veröffentlichung US
6,175,740 B1 offenbart ein Verfahren zur Bestimmung der Auflösung
der Anzeige gemäß dem Standort der Teilnehmereinheit und dem durchgeführten
Verfahren. Wenn die Auflösung aufgelöst wird, wird das angeforderte Verfahren
mit der festgelegten Auflösung ausgeführt. Das Verfahren kann beispielsweise
im Anzeigen des Standorts der Teilnehmereinheit bestehen.
Die Veröffentlichung EP
1 126 732 A2 offenbart eine Übertragung der standortbasierten Dienste
auf ein mobiles Endgerät. Eine Anfrage nach Information über den Standort
wird von dem mobilen Endgerät zu einem Dienstrechner übertragen, der eine
Standortinformation vor der tatsächlichen Dienstanforderung zur Verfügung
stellt. Zur Antwort auf die Anforderung erhält der die Standortinformation
zur Verfügung stellende Dienstrechner die Standortinformation und sendet sie
an das mobile Endgerät. Ein dynamisches Nutzerprofil an dem mobilen Endgerät
wird mit der Standortinformation aktualisiert und dann mit der Information der Dienstanforderung
übertragen. Auf diese Weise erhält das mobile Endgerät der angeforderte
Dienst in Abhängigkeit von dem Standort des Endgeräts.
Die Veröffentlichung US
2001/0036224 A1 bezieht sich auf ein Verfahren, das die Lieferung zielgerichteter
Daten an Nutzer drahtloser Transceiver erlaubt, die auf der Positionsbestimmung
von Nutzerstandorten beruhen. Die Lösung gemäß der Veröffentlichung
setzt die Standortbestimmung ein, um das Profil eines drahtlosen und insbesondere
das verhaltensmäßige, übliche und psychographische Profil in Form
von Interessen, Gewohnheiten und Vorlieben zu bestimmen, wie sie durch das Ortsbestimmungsmuster
eines Standorts eines drahtlosen Benutzers suggeriert werden.
Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zu schaffen,
um standortbasierte Dienste zur Verfügung zu stellen. Es ist insbesondere ein
Ziel der Erfindung, ein schnelles Verfahren zur Übermittlung der Standortdaten
eines Nutzers zur Verfügung zu stellen. Bei der Lösung gemäß
der Erfindung werden die Identifikationsdaten des Nutzers nicht an den Dienstprovider
übertragen, was die Datensicherheit des Netzwerkverkehrs verbessert.
Um diese Zwecke zu erreichen, ist das Verfahren gemäß der
Erfindung primär durch das gekennzeichnet, was in dem kennzeichnenden Teil
des unabhängigen Patentanspruchs 1 dargestellt wird. Das System gemäß
der Erfindung ist durch das gekennzeichnet, was in dem kennzeichnenden Teil des
unabhängigen Patentanspruchs 5 dargestellt wird. Der Proxy-Server gemäß
der Erfindung ist durch das gekennzeichnet, was in dem kennzeichnenden Teil des
unabhängigen Patentanspruchs 9 dargestellt wird.
Aufgrund der Erfindung befinden sich die Standortdaten des Nutzers
unmittelbar im Zugriff des Dienstproviders und des Dienstes, in welchem Fall keine
besondere Schnittstelle für die Positionsbestimmungsanfrage des Dienstproviders
erforderlich ist. Zusätzlich verschafft die Erfindung den Vorteil, dass die
Identifikationen des Nutzers nicht an den Dienstprovider gesendet werden müssen,
in welchem Fall beispielsweise die MSISDN-Nummer des Nutzers nur in der Nutzung
des Betreibers vorliegt. Zusätzlich macht die Erfindung es möglich, den
Standort berücksichtigende Dienste zur Verfügung zu stellen, die auf der
Aufspürung von Nutzern basieren, in welchem Fall dem Dienstprovider eine Rechnung
auf der Basis der Standortdaten gestellt werden kann, wenn die Partei, die das Bestimmen
der Position ausführt und der Dienstprovider verschiedene Anbieter sind.
Die vorliegende Erfindung wird unter Bezugnahme auf die nachfolgenden
Zeichnungen mehr im Detail beschrieben, in denen:
1 eine vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung
zur Übertragung von Standortdaten zeigt, und
2 eine Signalverlaufsdarstellung gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung zeigt.
Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, standortbasierte Dienste
über ein drahtloses Datenübertragungsnetz zur Verfügung zu stellen.
Das Netz zur drahtlosen Datenübertragung ist in vorteilhafter Weise ein lokales
Netz (WLAN) oder ein HiperLAN/2 Netz. Die Erfindung bezieht sich auf die Übertragung
von Standortdaten an den Server oder den Dienstanbieter. Die Standortdaten des Nutzers
können mittels irgendeiner Methode gemäß der zugehörigen Technik
ermittelt werden, wobei beispielsweise die MAC Adresse der Netzkarte des lokalen
Netzes der mobilen Kommunikationsvorrichtung und/oder die IP-Adresse der Basisstation
verwendet werden.
Das System gemäß der Erfindung umfasst ein Endgerät
MT, eine Basisstation AP, einen Nutzer-Datenbestand-Server DB und ein Zugangssteuergerät
AC. Der Nutzer-Datenbestand-Server DB ist vorzugsweise ein RADIUS-Server (Remote
Access Dial-In User Service ≈ Nutzerservice mit Einwahl entfernter Zugänge),
bei dem die MAC Adressen zugelassener Netzwerkkarten gelistet sind. Der RADIUS-Server
führt die Nutzeridentifikation auf der Basis dieser MAC-Adressen durch. Zusätzlich
umfasst das System gemäß der Erfindung einen Proxy-Server P, wobei die
Netzwerkadressen der Netzwerkdienste S gespeichert sind, die Standortdaten benötigen,
ebenso wie einen Positionsbestimmungsdienst TS zur Positionsbestimmung des Endgeräts
MT. Diese oben erwähnten Elemente werden vorzugsweise durch einen Anbieter
gesteuert, wie zum Beispiel den Netzwerkbetreiber. Das System kann um drei Anbieter
herum in der Weise gebildet werden, dass der erste Netzwerkbetreiber dafür
vorgesehen ist, die mobilen Kommunikationsfunktionen (Telefonanrufe, Datenverkehr,
usw.) dem Nutzer zur Verfügung zu stellen, der zweite Netzwerkbetreiber TS,
um dem ersten Netzwerkbetreiber Positionsbestimmungsdienste zur Verfügung zu
stellen, und der Serviceprovider, um dem Nutzer einen Netzwerkdienst S anzubieten.
Die Nutzung des Netzwerkdiensts S, die durch den eigenen Dienstprovider
des Betreibers oder durch ein Unternehmen außerhalb des Betreibers
zur Verfügung gestellt werden kann, beginnt in bekannter Weise durch einen
Identifizierungsvorgang (Punkt 1), der gestartet wird, wenn der Nutzer eine Verbindung
von dem Endgerät MT mit dem Zugangssteuergerät AC herstellt. Der Nutzer
überträgt das Nutzeridentifikations-/Passwort-Paar zu dem Zugangssteuergerät
AC, welches eine Identifizierungsanforderung an den Nutzer-Server sendet. Der Nutzerdaten-Server
überprüft die Daten des Nutzers anhand seiner Datenbank DB und antwortet
auf die Anforderung des Zugangs-Steuergeräts AC, indem er einen dynamischen
Sitzungs-Schlüssel generiert. Der Sitzungs-Schlüssel wird zu der Basisstation
AP übertragen, in welchem Fall die Datenübertragung über die Basisstation
AP gestartet werden kann. In der WLAN-Umgebung ist die Überprüfung der
Nutzerdaten in vorteilhafter Weise bei der Datenbank DB eines einzigen Nutzerdaten-Servers
zentralisiert. Auf diese Weise können die Nutzer, wenn sie sich über das
WLAN-Netz anmelden, dieselben Nutzerdaten verwenden wie in dem tatsächlichen
Netzwerk. Die variablen, bei der Gelegenheit generierten Passwörter für
jeden Nutzer werden mittels des Nutzerdaten-Servers implementiert.
Netzwerkadressen der Dienste, die Standortdaten anfordern, werden
für den Proxy-Server P bestimmt, in welchem Fall es möglich ist, zu überprüfen,
ob die Dienstseite, die von dem Nutzer angefordert wurde, die Standortdaten des
Nutzers benötigt. Die Netzwerkadressen können in einer Datenbank angeordnet
werden, die an den Proxy-Server P angeschlossen ist, welche Datenbank physikalisch
in dem Proxy-Server oder separat von ihm angeordnet sein kann. Die Datenbank wird
in vorteilhafter Weise von dem Betreiber unterhalten. In Verbindung mit der Dienstanforderung
wird eine Überprüfung in der Datenbank ausgeführt, auf deren Basis
analysiert wird, ob die Netzwerkadresse, die das Ziel der Anforderung ist, Standortdaten
des Nutzers erfordert.
Wenn der Nutzer einen Dienst von dem Dienstprovider anfordert, werden
die Standortdaten des Nutzers, die durch den Positionsbestimmungsdienst TS erstellt
wurden, zu dem Proxy-Server P übertragen. Der Positionsbestimmungsdienst TS
funktioniert gemäß demselben bekannten Positionsbestimmungsverfahren.
Bei Erhalt der Daten von dem Positionsbestimmungsdienst TS an dem Standort des Nutzers
führt der Proxy-Server P eine Überprüfung darnach aus, ob der Dienst,
der das Ziel der Anforderung ist, Daten an dem Standort des Nutzers erfordert. Wenn
dies der Fall ist, verknüpft der Proxy-Server automatisch die Standortdaten
mit der Netzwerkadresse in der Dienstanforderung (Punkt 2). Zu derselben Zeit wird
überprüft, in welcher Form der Dienst, der das Ziel der Anforderung ist,
die Standortdaten behandeln kann, worauf die Standortdaten in solch eine Form modifiziert
werden. Die angepasste Dienstanforderung, welche die Netzwerkadresse des gewünschten
Dienstes ebenso wie die Standortdaten des Nutzers einschließt, wird zu dem
Dienstprovider S (Punkt 3) übermittelt, der den gewünschten Dienst für
den Nutzer (Punkt 4) implementiert. Das Datenübertragungsnetzwerk, das für
die Übertragung des Dienstes genutzt wird, kann ein lokales Netzwerk oder das
mobile Kommunikationsnetzwerk sein, das von der mobilen Kommunikationsvorrichtung
genutzt wird oder dergleichen. Es ist für einen Fachmann offenkundig, dass
die Rolle des Basisstation AP bei der Übertragung des Dienstes zu dem Endgerät
sich in Abhängigkeit von der Auswahl des Datenübertragungsnetzwerks ändert.
Zusätzlich ist mit im Wesentlichen jeder Dienstanforderung, mit der die Standortdaten
des Nutzers verkettet sind, eine Ereignisinformation verknüpft, auf deren Basis
es möglich ist, die Rechnungsstellung, basierend auf dem in Frage stehenden
Ereignis, zu generieren. Mit anderen Worten, wird auf diese Weise der Dienst für
den Nutzer mittels der Rechnungsreservierung aktiviert.
Der Dienstprovider kann auch die Standortdaten des Nutzers anfordern.
Bei Einrichtung des Standorts fordert der Dienstprovider die Standortdaten für
eine Nutzeridentifikation an, durch die ihm bekannt ist, woher eine Dienstanforderung
eingegangen ist. Die Anforderung wird zu dem Proxy-Server P übertragen, der
mittels der Nutzeridentifikation die Mobiltelefonidentifikation einrichtet, wobei
die Mobiltelefonidentifikation zu dieser korrespondiert, wie zum Beispiel die MSISDN-Nummer
(Punkte 5, 6) von der Datenbank DB des Nutzerdaten-Servers. Auf der Basis dieser
Mobiltelefonidentifikation ist es möglich, den Standort des Nutzers durch den
Proxy-Server P zu ermitteln oder den Positionsbestimmungsdienst TS anzufordern,
um sie durch einige bekannte Mittel einzurichten (7, 8). Die identifizierten Standort-Daten
werden weiter zu einem Dienstprovider übertragen, in welchem Fall der standortbasierte
Dienst dem Nutzer weiter zur Verfügung gestellt werden kann. Wenn der Nutzer
sich von dem WLAN-Netzwerk ausloggt (Punkt 9), werden die Daten, die mit der Sitzung
verknüpft sind, von dem Proxy-Server entfernt (Punkt 10).
Es ist wichtig anzumerken, dass das Verfahren gemäß der
Erfindung, die Identifikation des Mobiltelefons (MSISDN) nicht zu dem Dienstprovider
übertragen wird, sondern dass nur die Standortdaten übertragen werden,
was die Datensicherheit des Nutzers verbessert. Zusätzlich ist anzumerken,
dass, wenn der Service-Provider eine Partei außerhalb des Betreibers ist, der
Betreiber dem Dienstprovider die Positionsbestimmung in Rechnung stellen kann. Diese
Art von Situation kann auftreten, wenn ein Unternehmen seinen Mitarbeitern Dienste
zur Verfügung stellen möchte, die auf Standortdaten basieren, und wenn
er möchte, dass ein Betreiber die Standortdaten einrichtet. Die länderspezifischen
Intranetseiten eines internationalen Unternehmens sind ebenso wie
die ihnen zugeordneten Ankündigungen gute Beispiele der beschriebenen Anforderung.
Es ist ebenso anzumerken, dass die oben beschriebenen Funktionen derart angeordnet
werden können, dass sie sich durch einen Ausführenden ausführen lassen,
oder dass sie zwischen verschiedenen Ausführenden aufgeteilt werden können,
wie in der Beschreibung dargestellt. Jedoch besteht der wesentlichste Punkt darin,
festzuhalten, dass das Kernelement der Erfindung der Proxy-Server ist, welcher so
angeordnet ist, um eine Dienstanfrage zu erhalten, um Positionsdaten von dem Endgerät,
welches die Dienstanfrage gestellt hat, zu empfangen, als auch eine Dienstanfrage
in der Art zu generieren, wie diese vom Dienstanbieter gewünscht wird und dass
die Position des Nutzers in der gebildeten Dienstanfrage bereitgestellt wird. Die
Verhältnisse der anderen Teilnehmer mit dem zentralen Element der Erfindung
können variieren.
Es ist ebenfalls klar, dass die zuvor beschriebenen Beispiele der
vorliegenden Erfindung bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind. Jedoch
ist die Erfindung nicht allein hierauf beschränkt und kann aber auch mit ihrem
Inhalt auf die abhängigen Ansprüche angewendet werden.
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Anspruch[de] |
Verfahren zum Übertragen eines elektronischen Dienstes in einem
Kommunikationsnetzwerk an ein Endgerät (MT) in einer Signalisierungsverbindung
mit einer Basisstation (AP), wobei der Standort des Endgerätes (MT) bestimmt
wird, dadurch gekennzeichnet, dass bei dem Verfahren die Kommunikationsnetzwerk-Adressen
von elektronischen Diensten, die Standortdaten des Endgerätes (MT) benötigen,
in einem Proxy-Server (P) gespeichert werden, wobei in dem Fall, nachdem eine Dienstanforderung
des Endgerätes (MT) empfangen wurde, es überprüft wird, ob der angeforderte
elektronische Dienst die Standortdaten des Endgerätes (MT) benötigt, und
falls dies der Fall ist, bestimmte Standortdaten als solche oder in ein Format modifizierte,
das von dem elektrischen Dienst benötigt wird, an die Dienstanforderung angehängt
werden und die angepasste Dienstanforderung an den elektronischen Dienst gesendet
wird, um den elektronischen Dienst über eine Nahbereichs-Signalisierungsverbindung
an das Endgerät (MT) zu übertragen.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Daten über
den Standort des Endgerätes (MT) mit der Dienstanforderung verkettet werden.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Daten über
den Standort des Endgerätes (MT) auf der Basis einer Diensteinwahlidentifikation
des Endgerätes (MT) angefordert werden, wobei in diesem Fall die Standortdaten
auf der Basis eines Identifikationscodes des Endgerätes (MT) bestimmt werden.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet,
dass bei dem Verfahren die Standortdaten des Endgerätes (MT) auf der Basis
einer Adresse der Basisstation (AP) bestimmt werden.
System zum Übertragen eines elektronischen Dienstes in einem Kommunikationsnetzwerk
an ein Endgerät (MT), wobei das System zumindest ein Endgerät (MT) und
zumindest eine Basisstation (AP) aufweist, und das Endgerät (MT) in einer Signalisierungsverbindung
mit der Basisstation (AP) steht, wobei in diesem Fall der Standort des Endgerätes
(MT) dem System bekannt ist, dadurch gekennzeichnet, dass das System zusätzlich
einen Proxy-Server (P) zum Speichern von Kommunikationsnetzwerk Adressen der Dienste
aufweist, die Standortdaten des Endgerätes (MT) benötigen, wobei der Proxy-Server
(P) eingerichtet ist, nachdem er eine Dienstanforderung des Endgerätes (NT)
empfangen hat, zu überprüfen, ob der angeforderte elektronische Dienst
Daten über den Standort des Endgerätes (MT) benötigt, und falls dies
der Fall ist, ist der Proxy-Server (P) eingerichtet, das Format der Standortdaten
zu identifizieren, die von dem elektronischen Dienst benötigt werden, und falls
erforderlich die Standortdaten in das Format zu modifizieren, wonach das System
ferner eingerichtet ist, die bestimmten Standortdaten als solche oder modifiziert
an die Dienstanforderung anzuhängen und die angepasste Dienstanforderung von
dem Proxy-Server an den elektronischen Dienst zu senden, um den elektronischen Dienst
über eine Nahbereichs-Signalisierungsverbindung an das Endgerät (MT) zu
übertragen.
System nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das System auch
eingerichtet ist, Daten über den Standort des Endgerätes (MT) mit der
Dienstanforderung zu verketten.
System nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der elektronische
Dienst eingerichtet ist, Daten über den Standort des Endgerätes auf der
Basis einer Diensteinwahlidentifikation des Endgerätes (MT) anzufordern, wobei
in diesem Fall das System eingerichtet ist, die Standortdaten auf der Basis eines
Identifikationscodes des Endgerätes (MT) zu bestimmen.
System nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
dass das System auch Einrichtungen zum Identifizieren des Standortes des Endgerätes
(MT) aufweist.
Proxy-Server zum Übertragen eines elektronischen Dienstes in einem
Kommunikationsnetzwerk an ein Endgerät (MT), dessen Standort
dem Proxy-Server (P) bekannt ist, wobei der Proxy-Server (P) eine Signalisierungsverbindung
mit mindestens einer Basisstation sowie mit mindestens einem elektronischen Dienst
aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Proxy-Server (P) zusätzlich Einrichtungen
zum Speichern der Kommunikationsnetzwerk- Adressen der elektronischen Dienste aufweist,
die Standortdaten des Endgerätes (MT) benötigen, wobei in diesem Fall
der Proxy-Server (P) eingerichtet ist, nachdem er eine Dienstanforderung von dem
Endgerät (MT) empfangen hat, zu überprüfen, ob der angeforderte elektronische
Dienst Daten über den Standort des Gerätes (MT) benötigt, und falls
dies der Fall ist, ist der Proxy-Server (P) eingerichtet, das Format der Standortdaten
zu identifizieren, die von dem elektronischen Dienst benötigt werden, und falls
erforderlich, die Standortdaten in dieses Format zu modifizieren, wonach der Proxy-Server
(P) eingerichtet ist, die bestimmten Standortdaten als solche oder modifiziert an
die Dienstanforderung anzuhängen und die angepasste Dienstanforderung an den
elektronischen Dienst zu senden, um den Dienst über eine Nahbereichs-Signalisierungsverbindung
an das Endgerät (MT) zu übertragen.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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