Die Erfindung betrifft ein digitales Datensystem mit einer Datenbank
und eine Abgleicheinrichtung für das digitale Datensystem zur Etablierung von
Verknüpfungen zwischen Einträgen der Datenbank. Die Erfindung soll insbesondere
auf dem Gebiet der Datenbanktechnik der Automatisierung von Qualitätsmanagementfunktionen
mit einem Datenbanksystem dienen.
TECHNISCHER HINTERGRUND DER ERFINDUNG
Im Bereich des Qualitätsmanagements gibt es eine Vielzahl von
Standards, beispielsweise ISO 9001, ISO 90003, SPICE, usw. Die Implementierung eines
Qualitätsstandards ist mühsam sowie zeit- und kostenaufwendig. Zudem müssen
für unterschiedliche Kunden oft unterschiedliche Qualitätsstandards erfüllt
werden, womit der Aufwand zur Implementierung von Qualitätsstandards die Kapazität
eines Unternehmens schnell übersteigen kann.
Um direkt einen passenden Qualitätsstandard aufzufinden, ist
von der SQS Software Quality Systems AG, Köln unter der Bezeichnung "Quality
Testtool Selector" bzw. QTTS ein datenbankgestütztes System auf den "Software
and Systems Quality Conferences" vom 10. bis 12. Mai 2006 in der Congress Center
Stadthalle in Düsseldorf gezeigt worden. Das System bietet eine Eingabemaske
für Eingaben von Antworten auf bestimmte Fragen, und gibt – abhängig
von den eingegebenen Antworten – eine Auswahl möglichst passender Softwaretestwerkzeuge
automatisch aus. Solche Testwerkzeuge sind Ausdrucksformen bestimmter Normen oder
Spezifikationen wie dem fehlerfreien Funktionieren von Softwareprodukten mit bestimmten
Betriebssystemen oder bestimmten Betriebssystemzuständen.
Das bekannte System arbeitet allgemein mit einem Speicher von Spezifikationen
mehrerer Normen zugeordnet zu Einträgen der Normen, einer Auswahleinrichtung
zur Auswahl mehrerer der Normen aus den Einträgen in der Datenbank und ermöglicht
eine Selektion zur Auswahl von Spezifikationen aus der Datenbank.
OFFENBARUNG DER ERFINDUNG
Aufgabe der Erfindung ist es, den Stand der Technik dahingehend zu
verbessern, daß bei einem teilautomatisierten Qualitätsmanagement bei
der Implementierung von Normen eine moderate Beanspruchung der eingesetzten Computersysteme
sichergestellt wird.
Allgemein ist es ferner eine Aufgabe der Erfindung, eine wenigstens
teilweise automatisierte Erzeugung von Fragekatalogausgaben für Qualitätsstandards
zu ermöglichen, deren Umfang individuell nach dem Stand einer Datenbank eines
Anwenders reduziert ist, ohne Abstriche an den Qualitätsstandards erzwingen
zu müssen.
Die Erfindung sieht ein digitales Datensystem vor, umfassend
– eine Datenbank, in der Spezifikationen mehrerer Normen zugeordnet zu
Einträgen der Normen gespeichert sind,
– eine Auswahleinrichtung zur Auswahl mehrerer der Normen aus den Einträgen
in der Datenbank,
– eine Selektionseinrichtung zur Auswahl von Spezifikationen aus der
Datenbank
– eine Abgleicheinrichtung für das digitale Datensystem.
Erfindungsgemäß hat ein solches digitales Datensystem
– eine Eingabeeinrichtung zur Kategorisierung der Einträge der Normen
in wenigstens eine erste und eine zweite Kategorie und
– eine Abgleicheinrichtung zur Etablierung von Verknüpfungen zwischen
je zwei Einträgen verschiedener Normen über eine Schnittmenge von Spezifikationen
unter den je zwei Einträgen.
Dabei ist erfindungsgemäß die Selektionseinrichtung des
digitales Datensystems eingerichtet, um die Auswahl von Spezifikationen zu unterdrücken,
die sowohl den Einträgen der ersten als auch der zweiten Kategorie mit einer
Verknüpfung untereinander zugeordnet sind.
Bei Automatisierung sind die Normen typischerweise Qualitätsstandards,
wie z.B. ISO 9001, ISO 90003, SPICE und die Spezifikationen sind
typischerweise die Fragen von Fragenkatalogen, welche bei der Implementierung eines
Qualitätsstandards zu beantworten sind, Abweichungen, die auf Basis der Antworten
ermittelt werden, sowie Maßnahmen, die aufgrund der Abweichungen zu ergreifen
sind.
Bei Automatisierung von Qualitätsmanagementfunktionen bietet
die Erfindung damit ein System an, das nicht nur den Abruf von Qualitätsstandards
und deren Spezifikationen aus Datenbanken für eine automatische Ausgabe von
Fragekatalogen ermöglicht. Bei Automatisierung von Qualitätsmanagementfunktionen
arbeitet die Erfindung vielmehr mit einer Kategorisierung der Einträge der
ausgewählten Qualitätsstandards in wenigstens eine erste Kategorie, z.B.
für erfüllte Qualitätsstandards, und eine zweite Kategorie, z.B.
für noch nicht erfüllte Qualitätsstandards. Mit dieser Kategorisierung
erlaubt die Erfindung speziell die Etablierung von Verknüpfungen zwischen Einträgen
erfüllter Qualitätsstandards und Einträgen nicht erfüllter Qualitätsstandards
und macht so einen Abgleich zwischen Spezifikationen erfüllter Qualitätsstandards
und nicht erfüllter Qualitätsstandards möglich. Unter Ausnutzung
dieser Eigenschaften der Erfindung sichert die Selektionseinrichtung die Unterdrückung
der Auswahl von Spezifikationen, die sowohl den Einträgen der ersten als auch
der zweiten Kategorie mit einer Verknüpfung untereinander zugeordnet sind.
Damit ist die automatisierte Erzeugung von Fragekatalogausgaben für
Qualitätsstandards ermöglicht, deren Umfang individuell nach dem Stand
einer Datenbank eines Anwenders reduziert ist, ohne Abstriche an den Qualitätsstandards
erzwingen zu müssen, denn Fragen, die Spezifikationen eines erfüllten
Qualitätsstandards entsprechen und damit bereits durch ein Qualitätsmanagement
beantwortet sind, werden für eine Fragekatalogausgabe zu einem noch nicht erfüllten
Qualitätsstandard unterdrückt.
Dagegen würden bei konventionellem Abruf eines Qualitätsstandards
aus Datenbanken stets sämtliche Spezifikationen bzw. Fragen dieses Qualitätsstandards
ohne Selektion ausgewählt.
Die Erfindung bietet somit die automatische Beantwortung von Fragen
dieses Qualitätsstandards, indem das System Antworten in der Datenbank auffinden
kann. Die Erfindung bietet somit auch speziell bei Netzwerken und bei Versand einer
Fragekatalogausgabe über das Internet eine Entlastung der Computer- bzw. Netzwerksysteme,
da relativ kompakte Fragekatalogausgaben möglich sind.
Die Auswahleinrichtung des digitalen Datensystems ist auf der Anwenderseite
typischerweise als graphische Benutzeroberfläche auf einem Computer ausgebildet.
Im Übrigen stellen Auswahleinrichtung und Selektionseinrichtung alle durch
den Fachmann vorsehbaren Signalfolgen in einem digitalen Datensystem oder Soft-
und Hardwarekombinationen dar, die für die beanspruchte Erfindung geeignet
sind.
Die Abgleicheinrichtung umfaßt vorteilhaft eine Benutzeroberfläche
mit Eingabeelementen zur Etablierung von Verknüpfungen zwischen Einträgen
der Datenbank und ermöglicht damit manuell die Definition solcher Verknüpfungen.
Als Eingabeelemente kommen alle dem Fachmann bekannten Eingabeelemente, insbesondere
Schaltflächen oder Eingabefelder einer graphischen Benutzeroberfläche
in Betracht.
Diese Abgleicheinrichtung mit Option zur manuellen Definition von
Verknüpfungen umfaßt vorteilhaft eine Kartierungsfunktion mit automatischer
Etablierung von Verknüpfungen zwischen Einträgen der Datenbank aus Verknüpfungen,
die zwischen Einträgen der Datenbank etabliert sind, nach dem Kommutativgesetz.
Dadurch wird eine manuell angestoßene und automatisch vervollständigte
Kartierung bzw. ein Mapping von Qualitätsstandards ermöglicht.
Mit zu dieser Option zur manuellen Definition von Verknüpfungen
und der Kartierungsfunktion wird die Abgleicheinrichtung vorteilhaft ergänzt
mit einer Validierungseingabefunktion zum selektiven Löschen, zur Auswahl und/oder
Bestätigung der etablierten Verknüpfungen.
Bei mehreren Schritten der automatischen Etablierung von Verknüpfungen
zwischen Einträgen der Datenbank aus etablierten Verknüpfungen kann sich
damit drastisch die Beanspruchung eines Computersystems und der Rechenaufwand vermindern,
weil einige Verknüpfungen nach Löschen bei den nachfolgenden Schritten
der automatischen Etablierung von Verknüpfungen nicht mehr einbezogen werden
müssen. Ebenso können sich durch Validierung der effizientesten Verknüpfungen
die Beanspruchung eines Computersystems und der Rechenaufwand vermindern.
Dazu weist die Kartierungsfunktion vorteilhaft folgende Diskriminierung
der etablierten Verknüpfungen auf: nach Verknüpfungen, die über die
Benutzeroberfläche mit Eingabeelementen etabliert sind, nach Verknüpfungen,
die über die Kartierungsfunktion automatisch etabliert sind, und nach Verknüpfungen,
die über die Validierungseingabefunktion bestätigt sind.
Auch kann bevorzugt in der Abgleicheinrichtung die automatische Etablierung
von Verknüpfungen durch die Kartierungsfunktion abhängig von Anwendereingaben
sein, um die automatische Etablierung von Verknüpfungen vor Löschen, zur
Auswahl und/oder Bestätigung zu verhindern und gezielter bei moderater Beanspruchung
der eingesetzten Computersysteme zu arbeiten.
In einer speziellen Abgleicheinrichtung ist die automatische Validierung
von Verknüpfungen insbesondere unter Verwendung der über die Kartierungsfunktion
automatisch etablierten Verknüpfungen ausgeschlossen.
Die oben genannten Anwendereingaben umfassen vorteilhaft Bestätigungen
der automatisch etablierten Verknüpfungen durch die Validierungseingabefunktion.
Die oben genannten Anwendereingaben umfassen bei mehreren nach dem
Kommutativgesetz möglichen Verknüpfungen zwischen zwei Einträgen
weiterhin vorteilhaft die Auswahl von je einer der nach dem Kommutativgesetz möglichen
Verknüpfungen zwischen zwei Einträgen durch die Validierungseingabefunktion.
Vorteilhaft ist auch bei mehreren nach dem Kommutativgesetz möglichen
Verknüpfungen zwischen zwei Einträgen eine automatische Auswahl von je
einer der nach dem Kommutativgesetz möglichen Verknüpfungen zwischen zwei
Einträgen durch die Validierungseingabefunktion vorgesehen.
Eine weitere Ausführungsform der Abgleicheinrichtung umfaßt
eine Benutzeroberfläche mit einer graphischen Darstellung der über die
Auswahleinrichtung ausgewählten Normen und der etablierten Verknüpfungen
in Matrixform.
Für eine Anzahl von n über die Auswahleinrichtung ausgewählten
Normen aus den Einträgen in der Datenbank kann die Etablierung von einer Anzahl
von Verknüpfungen zwischen den Einträgen vorgesehen sein, welche der Summe
der natürlichen Zahlen von 1 bis n – 1 entspricht. Diese Summe kann
wie folgt dargestellt werden:
Das digitale Datensystem der Erfindung, speziell mit einer oben beschriebenen
Auswahleinrichtung, kann weiterhin eine zweite Eingabeeinrichtung zur Kategorisierung
der Spezifikationen der Normen in wenigstens eine dritte Kategorie, z.B. für
erfüllte Spezifikationen und eine vierte Kategorie, z.B. für noch nicht
erfüllte Spezifikationen umfassen.
Dabei ist vorteilhaft weiterhin eine Auswerteeinrichtung mit graphischer
Darstellung zu einzelner Normen von Anzahlen der Spezifikationen der dritten und/oder
vierten Kategorie vorgesehen.
Es kann so für eine Vielzahl von Qualitätsstandards mit
Automatisierung einfach dokumentiert, veranschaulicht und quantitativ abgeschätzt
werden, welche Fortschritte ein Qualitätsmanagement bei der Implementierung
von Qualitätsstandards erreicht hat oder zu erreichen hat.
Die Erfindung ermöglicht es, ein Verfahren zur automatisierten
Verminderung von Datenausgaben durchzuführen, umfassend
– Abspeichern in einer Datenbank, von Spezifikationen mehrerer Normen
zugeordnet zu Einträgen der Normen,
– Auswahl über eine Auswahleinrichtung von mehreren der Normen aus
den Einträgen in der Datenbank,
– Auswahl über eine Selektionseinrichtung von Spezifikationen aus
der Datenbank,
– Kategorisierung der Einträge der Normen in wenigstens eine erste
und eine zweite Kategorie,
– Etablierung von Verknüpfungen zwischen je zwei Einträgen
verschiedener Normen über eine Schnittmenge von Spezifikationen unter den je
zwei Einträgen,
– wobei nur Spezifikationen ausgewählt werden, die nicht zugleich
den Einträgen der ersten und der zweiten Kategorie mit einer Verknüpfung
untereinander zugeordnet sind.
Die Erfindung ermöglicht insbesondere die iterative Vervollständigung
einer Kartierung. Dazu kann ein Anwender zunächst manuell
Verknüpfungen definieren, um eine automatische Etablierung von Verknüpfungen
zwischen Datenbankeinträgen für Normen auszulösen. Wird eine weitere
und noch vollständigere Kartierung gewünscht, so kann der Benutzer dann
die durch das System erzeugten Verknüpfungen validieren bzw. solche Verknüpfungen
löschen und er kann insbesondere spezielle Verknüpfungen auswählen,
wenn nach dem Kommutativgesetz mehrere Verknüpfungen zwischen zwei Normen über
eine Mehrzahl weiterer Normen möglich sind. Nach Validierung kann dann der
Benutzer erneut die automatische Etablierung von Verknüpfungen zwischen Normen
durch das System auslösen. Mit einem solchen iterativen Vorgang kann speziell
bei der Kartierung der Rechenaufwand vermindert und die Präzision erhöht
werden.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der
nachfolgenden, rein beispielhaften und nicht beschränkenden Beschreibung in
Verbindung mit der Zeichnung.
KURZE BESCHREIBUNG DER FIGUREN
1 zeigt schematisch ein erfindungsgemäßes
digitales Datensystem.
2 und 3 zeigen graphische
Benutzeroberflächen einer Auswahleinrichtung zur Auswahl mehrerer der Normen
aus den Einträgen in der Datenbank und für eine Eingabeeinrichtung zur
Kategorisierung der Einträge der Normen in wenigstens eine erste und eine zweite
Kategorie.
4 bis 8 zeigen schematisch
Verknüpfungen unter Einträgen von verschiedenen Qualitätsstandards
1 zeigt schematisch ein digitales Datensystem gemäß
der Erfindung. Dieses umfaßt eine Datenbank 2, in der Spezifikationen
mehrerer Normen zugeordnet zu Einträgen der Normen gespeichert sind, eine Auswahleinrichtung
1 zur Auswahl mehrerer der Normen aus den Einträgen in der Datenbank
2. Die Auswahleinrichtung 1 wird über eine graphische Benutzeroberfläche
5 durch Anwendereingaben angesteuert. Die Auswahleinrichtung
1 ruft Daten aus der Datenbank 2 ab und kommuniziert mit einer
Selektionseinrichtung 3 zur Auswahl von Spezifikationen aus der Datenbank
2.
Eine Eingabeeinrichtung in Form einer graphischen Benutzeroberfläche
(nicht in der 1 dargestellt) dient zur Kategorisierung
der Einträge der ausgewählten Qualitätsstandards in erfüllte
und zu erfüllende Qualitätsstandards.
Eine Abgleicheinrichtung 4 dient zur Etablierung von Verknüpfungen
zwischen Einträgen von Qualitätsstandards in der Datenbank. Darunter befinden
sich Einträge von als erfüllt und als zu erfüllend kategorisierten
Qualitätsstandards. Die Abgleicheinrichtung 4 nimmt über eine
ihr zugeordnete graphische Benutzeroberfläche 7 Benutzereingaben von
Verknüpfungen an.
Die Selektionseinrichtung 3 ist eingerichtet, um die Auswahl
von Fragen, die zu Qualitätsstandards in der Datenbank 2 gespeichert
sind, zu unterdrücken. Es handelt sich dabei um solche Fragen, die sowohl als
erfüllt und als nicht erfüllt kategorisierten Qualitätsstandards
mit einer Verknüpfung untereinander zugeordnet sind. Alle übrigen Fragen
eines als nicht erfüllt kategorisierten Qualitätsstandards werden über
die graphische Benutzeroberfläche 5 von der Selektionseinrichtung
3 als Fragekatalog auf einer weiteren graphischen Benutzeroberfläche
6 ausgegeben.
Das in Verbindung mit 1 beschriebene
System ist in einem Computersystem wie einem PC, PC-Notebook oder einem Computernetzwerk,
insbesondere einem Computernetzwerk mit einem Internetportal implementiert.
Wie in 2 und 3
zu sehen, sind graphische Benutzeroberflächen der Auswahleinrichtung
1 zur Auswahl mehrerer der Qualitätsstandards aus den Einträgen
in der Datenbank 2 vorgesehen. Diese graphischen Benutzeroberflächen
umfassen eine Listbox 8a, 8b, mit der nach Wahl des Benutzers
ein Qualitätsstandard aus der Datenbank 2 selektiv angezeigt wird
sowie eine Schaltfläche 9a, 9b, mit der dieser selektiv angezeigte
Qualitätsstandard ausgewählt wird. Nach Auswahl erscheint dieser Qualitätsstandard
in einer Tabelle 10a, 10b, die auf der graphischen Benutzeroberfläche
dargestellt ist. Ferner umfassen die graphischen Benutzeroberflächen der
2 und 3 weitere Eingabefelder,
teils in Form von weiteren Listboxen, mit denen weitere Angaben zu dem selektiv
angezeigten Qualitätsstandard eingegeben werden können. Diese werden ebenfalls
nach Betätigung der Schaltfläche 9a, 9b in die Tabelle
10, 10b, übernommen, die auf der graphischen Benutzeroberfläche
dargestellt ist. Alle in die Tabelle 10, 10b übernommen Daten
sind in der Datenbank 2 gespeichert.
Dabei bildet die 2 beispielhaft eine
graphische Benutzeroberfläche ab, mit der als erfüllt kategorisierte Qualitätsstandards
ausgewählt werden und die 3 bildet beispielhaft
eine graphische Benutzeroberfläche ab, mit der als nicht erfüllt kategorisierte
Qualitätsstandards ausgewählt werden. Zusammen mit einer graphischen Benutzeroberfläche
zur Wahl von der in 2 oder der in 3
dargestellten graphischen Benutzeroberfläche sind diese abgebildeten graphischen
Benutzeroberflächen Teil der Eingabeeinrichtung zur Kategorisierung der Einträge
von Qualitätsstandards in erfüllte und zu erfüllende Qualitätsstandards.
Weiterhin wird nachfolgend die Funktionsweise und Prinzip der in
1 schematisierten Abgleicheinrichtung 4 zur
Etablierung von Verknüpfungen zwischen Einträgen der Datenbank
2 erklärt.
Fragenkataloge der Qualitätsstandards bilden eine Menge S = {A
... Z} zu den einzelnen Standards, wobei a1 ... an Element
von A und Fragen aus dem Fragenkatalog A sind.
Mit ≡ werden Verknüpfungen dargestellt, d.h. x ≡
y zeigt an, daß wenn x eine Frage des Fragenkatalogs X und y eine Frage des
Fragenkatalogs Y ist, die Fragen x und y inhaltlich identisch sind.
Ein qualitätsstandardbezogener Verknüpfungskatalog ist die
Menge aller Verknüpfungen zwischen zwei Standards, d.h. MAB = {ax
≡ by; ax ist eine Frage des Fragenkatalogs A, by
ist eine Frage des Fragenkatalogs B}.
Alle Verknüpfungskataloge zusammen werden als Gesamtverknüpfungskatalog
bezeichnet, d.h. Mges = {M&agr;&bgr;; &agr;, &bgr;
sind Qualitätsstandards aus der Menge aller Qualitätsstandards in der
Datenbank, wobei gilt: &agr; ≠ &bgr;}.
Mges wird vollständig genannt (Mvollständig),
wenn Mges alle möglichen M&agr;&bgr; enthält.
Mges heißt manuell (Mmanuell), wenn Mges nur
die manuell erstellten M&agr;&bgr; enthält.
Verknüpfungen sind per Definition kommutativ, d.h. aus x ≡
y, y ≡ z folgt x ≡ z, wenn x eine Frage des Fragenkatalogs X, y eine
Frage des Fragenkatalogs Y, z eine Frage des Fragenkatalogs Z und X, Y, Z Fragenkataloge
bzw. Qualitätsstandards aus der Menge aller Qualitätsstandards in der
Datenbank sind.
Als einstufige Generierung wird ein automatisiertes Verfahren verstanden,
mit dem durch Anwendung des Kommutativgesetzes neue Verknüpfungen generiert
werden.
Vorteilhafte Merkmale der Auswahleinrichtung sind z.B.:
– für jeden Fragenkatalog X aus der Menge aller Qualitätsstandards
in der Datenbank existiert mindestens ein manuelles Mapping MXY, wobei
Y ein Fragenkatalog bzw. Qualitätsstandards aus der Menge aller Qualitätsstandards
in der Datenbank ist;
– durch iterative, einstufige Generierungen wird Mmanuell
zu Mvollständig weiterentwickelt;
– jede einstufige Generierung wird durch manuelle Etablierung von Verknüpfungen
eingeleitet;
– das Ergebnis der einstufigen Generierung wird manuell validiert;
– eine aus einer einstufigen Generierung etablierte Verknüpfung
darf erst nach der manuellen Validierung für weitere Generierungen von der
Verknüpfung verwendet werden.
So wird, wie in 2 und 4
dargestellt, auf einer graphischen Benutzeroberfläche einem Benutzer eine Funktion
angeboten, mit der die Qualitätsstandards aus der Datenbank ausgewählt
werden können, für die die Etablierung von Verknüpfungen erfolgen
soll.
Zur Etablierung einer Verknüpfung arbeitet die Abgleicheinrichtung
4 mit je drei Qualitätsstandards, die zur Erklärung der Etablierung
einer Verknüpfung wie folgt benannt werden:
– Von-Standard,
– Über-Standard,
– Nach-Standard.
Nach Auswahl der Qualitätsstandards durch Benutzereingaben erfolgt
die automatische Etablierung einer Verknüpfung zwischen Von- und Nach-Standard.
Für jeden neu generierten Eintrag wird in der Datenbank der Über-Standard
mit eingetragen.
Die Auswahl des Von-, Über-, und Nach-Standards erfolgt durch
den Anwender.
Beispielsweise existiert für den Qualitätsstandard A eine
Verknüpfung zum Qualitätsstandard B und für den Qualitätsstandard
B existiert eine Verknüpfung zum Qualitätsstandard C. In diesem Fall ist
A der Von-Standard, B der Über-Standard und C der Nach-Standard. Die Generierungsregel
zur Etablierung einer neuen Verknüpfung kann dann wie folgt ausgedrückt
werden:
G(MAB, MBC) = MAC
Dabei geschieht die Etablierung neuer Verknüpfungen wie folgt:
Aus allen etablierten Verknüpfungen werden die Von- auf den Über-Standards
und nach dem Kommutativgesetz die Nach-Standards ermittelt. Dadurch werden neue
Verknüpfungen zwischen Von- und Nach-Standards etabliert und diese in eine
Verknüpfungstabelle eingetragen, wenn eine Frage des Über-Standards identisch
mit einer Frage des Nach-Standards ist und Verknüpfungen zwischen Von- und
Nach-Standards noch nicht vorhanden sind.
Die Durchführung und die Überwachung der Generierung werden
manuell angestoßen und zentral überwacht. Als Überwachungsmedium
wird eine zentral gepflegte Exceldatei verwendet.
Eine Tabelle für eine solche Überwachung mit Qualitätsstandards
aus der Datenbank 2, jeweils als Spalten- und Zeilenüberschriften,
stellt die nachfolgende Tabelle 1 dar:
Tabelle 1
Diese Tabelle kann die folgenden Einträge enthalten:
M
für vom Anwender definierte Verknüpfungen
G
für automatisch etablierte Verknüpfungen, die nicht durch Anwendereingaben
bestätigt sind
V
für automatisch etablierte Verknüpfungen, die durch Anwendereingaben
bestätigt sind
Nur Verknüpfungen, denen in der Tabelle M- oder V-Eintrage zugeordnet
sind, werden zur Etablierung weiterer Verknüpfungen nach dem Kommutativgesetz
verwendet.
Für die in Tabelle 1 dargestellten Qualitätsstandards aus
der Datenbank erfolgt die Etablierung von Verknüpfungen dann in den folgenden
Phasen: In Phase 0 werden vom Anwender Verknüpfungen definiert, wie
sie in Tabelle 1 als M-Eintrage dargestellt sind. Solche Verknüpfungen Schematisiert
4
Phase 0 kann als Phase der manuellen Mappings bezeichnet werden und
stellt einen Ausgangszustand für eine automatische Etablierung von Verknüpfungen
dar.
In der Phase 1 werden die möglichen einstufigen Generierungen
durchgeführt. Die gemäß der Regel für die Generierungsauswahl
möglichen Generierungen von Verknüpfungen sind nachfolgend in Tabelle
2 dargestellt. Diese Tabelle ergibt sich aus dem in Tabelle 1 dargestellten Datenmuster
nach Umsetzung der Phase 1. 5 schematisiert solche
generierten Verknüpfungen als gebogene Doppelpfeile, wobei die Bezugszeichen
15, 91, 93, CO an den Doppelpfeilen die jeweiligen Über-Standards
benennen.
Tabelle 2
In der Phase 2 werden die möglichen einstufigen Generierungen
durchgeführt. Dabei werden nur Verknüpfungen, denen in der Tabelle 2 nach
Bestätigung oder Löschen der automatisch etablierten Verknüpfungen
M- oder V-Einträge zugeordnet sind, zur Etablierung weiterer Verknüpfungen
nach dem Kommutativgesetz verwendet. 6 schematisiert
solche generierten Verknüpfungen aus Phase 2 als gebogene Doppelpfeile, wobei
die Bezugszeichen 15, 93, CO an den Doppelpfeilen die jeweiligen
Über-Standards benennen.
Die gemäß der Regel für die Generierungsauswahl möglichen
Generierungen von Verknüpfungen sind nachfolgend in Tabelle 3 dargestellt.
Diese Tabelle ergibt sich aus dem in Tabelle 2 dargestellten Datenmuster nach Umsetzung
der Phase 2.
Tabelle 3
Phase 3: Aus dem in Tabelle 3 dargestellten Zustand werden nur mit
Verknüpfungen, denen in der Tabelle 3 nach Bestätigung oder Löschen
der automatisch etablierten Verknüpfungen M- oder V-Einträge zugeordnet
sind, wie in Phase 2 weitere Verknüpfungen nach dem Kommutativgesetz etabliert.
7 schematisiert solche generierten Verknüpfungen
aus Phase 3 als gebogene Doppelpfeile, wobei die Bezugszeichen 15, CO an
den Doppelpfeilen die jeweiligen Über-Standards benennen.
Die möglichen Generierungen von Verknüpfungen sind nachfolgend
in Tabelle 4 dargestellt. Diese Tabelle ergibt sich aus dem in Tabelle 3 dargestellten
Datenmuster nach Umsetzung der Phase 3.
Tabelle 4
Phase 4: Aus dem in Tabelle 4 dargestellten Zustand werden nur mit
Verknüpfungen, denen in der Tabelle 4 nach Bestätigung oder Löschen
der automatisch etablierten Verknüpfungen M- oder V-Einträge zugeordnet
sind, wie in Phase 3 weitere Verknüpfungen nach dem Kommutativgesetz etabliert.
8 schematisiert solche generierten Verknüpfungen
aus Phase 4 als gebogene Doppelpfeile, wobei das Bezugszeichen 15 an den
Doppelpfeilen den jeweiligen Über-Standard benennt.
Die möglichen Generierungen von Verknüpfungen sind nachfolgend
in Tabelle 5 dargestellt. Diese Tabelle ergibt sich aus dem in Tabelle 4 dargestellten
Datenmuster nach Umsetzung der Phase 4.
Tabelle 5
Mittels der oben beschriebenen Phasen läßt sich ein vollständiger
Verknüpfungskatalog erstellen. Spätestens ab der Phase 2 ergeben sich
aber alternative Generierungsmöglichkeiten, da das Kommutativgesetz Verknüpfungen
über unterschiedliche Über-Standards erlaubt.
Diese alternativen Generierungen werden bei der Erstellung des vollständigen
Verknüpfungskatalogs allgemein nicht berücksichtigt sondern es erfolgt
eine automatische Auswahl einer von mehreren alternativen Verknüpfungen zwischen
zwei Qualitätsstandards. Wenn eine solche Verknüpfung jedoch vom Anwender
gelöscht wird, so erfolgt eine automatische Auswahl von einer der alternativen
Verknüpfungen zwischen den zwei Qualitätsstandards.
Anspruch[de]
Digitales Datensystem, umfassend
– eine Datenbank (2), in der Spezifikationen mehrerer Normen zugeordnet
zu Einträgen der Normen gespeichert sind,
– eine Auswahleinrichtung (1) zur Auswahl mehrerer der Normen aus
den Einträgen in der Datenbank (2),
– eine Selektionseinrichtung (3) zur Auswahl von Spezifikationen
aus der Datenbank (2),
gekennzeichnet durch
– eine Eingabeeinrichtung zur Kategorisierung der Einträge der Normen
in wenigstens eine erste und eine zweite Kategorie und
– eine Abgleicheinrichtung (4) zur Etablierung von Verknüpfungen
(M, G, V) zwischen je zwei Einträgen verschiedener Normen über eine Schnittmenge
von Spezifikationen unter den je zwei Einträgen,
– wobei die Selektionseinrichtung (3) eingerichtet ist, um die Auswahl
von Spezifikationen zu unterdrücken, die sowohl den Einträgen der ersten
als auch der zweiten Kategorie mit einer Verknüpfung untereinander zugeordnet
sind.Abgleicheinrichtung (4) für ein digitales Datensystem
nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Benutzeroberfläche
(3) mit Eingabeelementen zur Etablierung von Verknüpfungen (M) zwischen
je zwei Einträgen verschiedener Normen der Datenbank (2) umfaßt,
über eine Schnittmenge von Spezifikationen unter den je zwei Einträgen.Abgleicheinrichtung (4) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Abgleicheinrichtung (4) eine Kartierungsfunktion mit automatischer
Etablierung von Verknüpfungen (G, V) zwischen Einträgen der Datenbank
(2) aus Verknüpfungen (M, V), die zwischen Einträgen der Datenbank
(2) etabliert sind, nach dem Kommutativgesetz umfaßt.Abgleicheinrichtung (4) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kartierungsfunktion weiterhin eine Validierungseingabefunktion zum
selektiven Löschen, zur Auswahl und/oder Bestätigung der etablierten Verknüpfungen
(M, G, V) umfaßt.Abgleicheinrichtung (4) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kartierungsfunktion eine Diskriminierung der etablierten Verknüpfungen
(M, G, V) aufweist nach Verknüpfungen (M), die über die Benutzeroberfläche
(3) mit Eingabeelementen etabliert sind, nach Verknüpfungen (G), die
über die Kartierungsfunktion automatisch etabliert sind, und nach Verknüpfungen
(V), die über die Validierungseingabefunktion bestätigt sind.Abgleicheinrichtung (4) nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet,
daß in der Abgleicheinrichtung (4) die automatische Etablierung von
Verknüpfungen (G, V) durch die Kartierungsfunktion abhängig von Anwendereingaben
ist.Abgleicheinrichtung (4) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet,
daß in der Abgleicheinrichtung (4) die automatische Validierung von
Verknüpfungen (G, V), insbesondere unter Verwendung der über die Kartierungsfunktion
automatisch etablierten Verknüpfungen (G) ausgeschlossen ist.Abgleicheinrichtung (4) nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Anwendereingaben Bestätigungen der automatisch etablierten Verknüpfungen
durch die Validierungseingabefunktion umfassen.Abgleicheinrichtung (4) nach Anspruch 6, 7 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, daß bei mehreren nach dem Kommutativgesetz möglichen Verknüpfungen
zwischen zwei Einträgen die Anwendereingaben die Auswahl von je einer der nach
dem Kommutativgesetz möglichen Verknüpfungen zwischen zwei Einträgen
durch die Validierungseingabefunktion umfassen.Abgleicheinrichtung (4) nach Anspruch 6, 7 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, daß bei mehreren nach dem Kommutativgesetz möglichen Verknüpfungen
zwischen zwei Einträgen eine automatische Auswahl von je einer der nach dem
Kommutativgesetz möglichen Verknüpfungen zwischen zwei Einträgen
durch die Validierungseingabefunktion vorgesehen ist.Abgleicheinrichtung (4) nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet,
daß sie eine Benutzeroberfläche mit einer graphischen Darstellung der
über die Auswahleinrichtung (1) ausgewählten Normen und der etablierten
Verknüpfungen (M, G, V) in Matrixform umfaßt.Abgleicheinrichtung (4) nach Anspruch 9, 10 oder 11, dadurch
gekennzeichnet, daß für eine Anzahl von n über die Auswahleinrichtung
(1) ausgewählten Normen die Etablierung von einer Anzahl von Verknüpfungen
zwischen den Einträgen vorgesehen ist, welche der Summe der natürlichen
Zahlen von 1 bis n – 1 entspricht.Digitales Datensystem nach Anspruch 1, das eine Abgleicheinrichtung
(4) nach einem der Ansprüche 2 bis 12 umfaßt.Digitales Datensystem nach Anspruch 1 oder 13, dadurch gekennzeichnet,
daß es weiterhin eine zweite Eingabeeinrichtung zur Kategorisierung der Spezifikationen
der Normen in wenigstens eine dritte und eine vierte Kategorie umfaßt.Digitales Datensystem nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß
es weiterhin eine Auswerteeinrichtung mit graphischer Darstellung von Anzahlen der
Spezifikationen der dritten und/oder vierten Kategorie zu einzelnen
Normen umfaßt.