Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung für den Abbund
eines Rundholzes, insbesondere eines Rundholzmastes, sowie ein Abbundverfahren.
Aus der DE 10 2006 018
089 A1 sowie der DE 10 2007
033 829 A1 sind verschiedene Rundholzmastetypen wie beispielsweise Einzelmaste,
Doppelmaste oder A-Maste bekannt, an deren oberen Enden Traversen, beispielsweise
zum Halten von Stromkabeln, befestigt werden. Zur Befestigung werden Anker verwendet,
deren Ankerstifte an der Außenseite eines oder mehrerer den Mast bildenden
Rundhölzer in hierfür vorgesehene Bohrungen eingesetzt werden. Je nach
Art der Anker können diese an der Außenseite des Rundholzes, in das sie
mit ihren Ankerstiften eingreifen, festgeschraubt werden. Ein besonderer Vorteil
einer derartigen Anker-basierten Befestigung besteht darin, dass ihre Statik berechenbar
ist.
Um die Berechenbarkeit zu gewährleisten, ist es notwendig, dass
die Bohrungen für die Ankerstifte eines Ankers genau zueinander positioniert
sind. Auch ist es erstrebenswert, die Lage der Bohrungen an der Längsachse
des Rundholzmastes auszurichten, und auch die Bohrungen für verschiedene an
einen Mast anzusetzenden Anker genau zueinander auszurichten, letzteres zumindest
für die Anker, die gemeinsam ein Anbauteil wie beispielsweise eine Traverse
tragen. Dies ist insoweit problematisch, als Rundholzmaste aus Baumstämmen
hergestellt werden, die in den seltensten Fällen gerade gewachsen sind, sondern
meist eine gewisse Krümmung in Längsrichtung haben, so dass die Längsachse,
die durch eine gedachte Linie zwischen der Rundholzmitte des einen Endes und der
Rundholzmitte des anderen Endes definiert ist, nicht entlang der Mitte des Rundholzes
verläuft. Somit verläuft auch der Umfang des Rundholzmastes meist nicht
entlang einer Kreisbahn um die Längsachse des Mastes herum, sondern ist zur
Längsachse versetzt und meist auch nicht gänzlich kreisrund.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung
und ein Verfahren zur Verfügung zu stellen, mit der bzw. mit dem es möglich
ist, in die Außenfläche eines Rundholzes einzubringende Bohrungen genau
auszurichten.
Diese Aufgabe wird mit einer Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs
1 sowie mit einem Verfahren gemäß Anspruch 10 gelöst.
Als Rundholz wird hier und im Folgenden insbesondere ein Holz verstanden,
das als zusammenhängendes Stück aus dem Stammholz oder dem Mittelstamm
eines Baumes gebildet ist. Unter einem Rundholzmast wird ein aus dem Stammholz bzw.
dem Mittelstamm eines Baumes gebildeter Holzmast verstanden.
Unter einem Klemmrahmen wird hier und im Folgenden ein solcher verstanden,
der mindestens zwei in Längsrichtung des Rundholzes zueinander beabstandete
Klemmbügel aufweist, mit denen das Rundholz gefasst werden kann. Dabei weist
ein Klemmbügel mindestens zwei Anlageflächen für den Holzmast auf,
die in einem Winkel zueinander stehen. So kann ein Klemmrahmen mindestens von zwei
Seiten aus die Lage eines Rundholzmastes fixieren.
Als Bohrschablone wird hier und im Folgenden eine solche mit mindestens
zwei Bohrbuchsen verstanden, wobei die Bohrschablonen in einer zur Längsachse
des Rundholzmastes im Wesentlichen parallelen Ebene liegt bzw. deren Bohrachsen
schräg oder quer zu einer zur Längsachse des Rundholzmastes parallelen
Ebene liegen.
Ein Grundgedanke der Erfindung besteht darin, das Rundholz für
den Abbund mit zwei wie Klemmbacken wirkende Klemmrahmen einzufassen, wobei es je
nach Beschaffenheit des Rundholzes durchaus möglich, dass nicht alle Anlageflächen
am Rundholz anliegen, wenn das Rundholz zwischen den Klemmrahmen eingeklemmt ist.
An mindestens einem dieser Klemmrahmen sind wahlweise eine oder auch
mehrere Bohrschablonen angeordnet sein. Die Positionierung von „nur”
einer Bohrschablone an einem Rundholz mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist bereits insoweit von Vorteil ist, als durch die Vorrichtung wirkungsvoll vermieden
werden kann, dass die Bohrschablone beim Bohren verrutscht, und als eine von der
Form der Außenfläche, in die gebohrt werden soll, unabhängige Positionierung
der Bohrschablone möglich ist. Tragen die beiden Klemmrahmen mehrere Bohrschablonen,
besteht der weitere Vorteil darin, dass die Bohrschablonen zueinander ausgerichtet
sind, beispielsweise in Bezug auf ihren Abstand zum Mastende ebenso wie in Bezug
auf den Winkel der Bohrlochachsen zueinander. Insbesondere der letztgenannte Vorteil
ergibt sich unter anderem daraus, dass die Klemmrahmen lediglich parallel zueinander
verschiebbar sind.
In besonders bevorzugter Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung sind mindestens zwei in Richtung der Längsachse des Rundholzes
zueinander beabstandet angeordnete Fixierungsmittel zum Fixieren der Lage des Rundholzmastes
zwischen den Klemmrahmen vorgesehen. Als Fixierungsmittel kommen insbesondere solche
in Betracht, die spitz und deren Spitze insbesondere in Form eines Kegels ausgebildet
sind. Diese Fixierungsmittel können sich in die Oberfläche des Rundholzes
eindrücken, wenn die Klemmrahmen zum Einklemmen des Rundholzes parallel aufeinander
zu bewegt werden. Dadurch kann äußerst wirkungsvoll verhindert werden,
dass sich das Rundholz innerhalb der Klemmbacken beim Einklemmen verdreht. Somit
wird es gerade mit den Fixierungsmitteln möglich, die erfindungsgemäße
Vorrichtung entlang der Längsachse des Rundholzes und damit auch die Bohrungen
an der Längsachse des Rundholzes auszurichten, unabhängig davon, ob das
Rundholz gerade oder krumm gewachsen ist.
Sinnvollerweise sind die Fixierungsmittel auf den Anlageflächen
der Klemmbügel angeordnet, da sie beim Einklemmen des Rundholzes am Schnellsten
mit dem Rundholz in Berührung kommen, so dass die Fixierungsmittel vergleichsweise
kurz ausgebildet sein können. Die Fixierungsmittel müssen aber nicht zwingend
an den Anlageflächen ausgebildet sein, es ist ohne Weiteres möglich, dass
sie an anderen Teilen der Vorrichtung befestigt sind, sofern sichergestellt ist,
dass zumindest zwei in Richtung der Längsachse des Rundholzes zueinander beabstandete
Fixierungsmittel am Rundholz angreifen, sobald Anlageflächen beider Klemmrahmen
am Rundholz anliegen. In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind allerdings
an allen Anlageflächen mindestens eines der beiden Klemmrahmen Fixierungsmittel
vorgesehen.
Überraschend hat sich herausgestellt, dass die Fixierung der
Lage des Rundholzes zwischen den Klemmbacken insbesondere dann besonders sicher
gestaltet, wenn die Fixierungsmittel federnd gelagert sind. Hierdurch passt sich
die effektive Länge des Fixierungsmittels automatisch an die Abmaße des
Rundholzes an.
Grundsätzlich ist es möglich, die beiden Klemmrahmen über
einen seitlichen Spindeltrieb, gegebenenfalls in Kombination mit einer Schienenführung
auf der gegenüberliegenden Seite der Klemmrahmen miteinander zu verbinden,
wobei der Spindeltrieb manuell als auch motorisch betätigbar sein kann. Als
bevorzugt hat sich aber die Verwendung von Pneumatikzylindern zum Verbinden der
Klemmbacken miteinander und parallelen Verschieben der Klemmbacken zueinander herausgestellt,
da mit einem geeigneten Druckluftaggregat ausreichende Kräfte zum sicheren
Einklemmen des Rundholzes zwischen den Klemmrahmen aufgebracht werden können
und das Einklemmen des Rundholzes gleichzeitig vergleichsweise schnell erfolgen
kann. Hydraulisch betätigte Zylinder können ähnlich bevorzugt sein,
allerdings ist dabei der gerätetechnische Aufwand größer.
Eine ebenfalls bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ist gekennzeichnet durch einen insbesondere einstellbaren Anschlag zum
Festlegen des Abstandes der Klemmrahmen zu einem Ende des Rundholzes.
Insbesondere wenn die Klemmrahmen spiegelsymmetrisch zueinander ausgebildet
sind, ist es beispielsweise ohne weiteres möglich, Bohrschablonen um 180°
versetzt zueinander anzuordnen. Dies ermöglicht eine genau gegenüberliegende
Anordnung von Bohrungen an einem Rundholz, was insbesondere für das Vorbohren
von Ausnehmungen für Ankerstifte von gegenüberliegenden Ankern zum Befestigen
von Traversen an Einzelmasten von besonderem Vorteil ist.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand von Figuren, die unter anderem
ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel zeigen, näher erläutert.
Es zeigen:
1 einen Querschnitt eines Rundholzmastes
mit zwei daran befestigten Ankern;
2 eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung in perspektivischer Ansicht mit eingeklemmtem Rundholz;
3 die in 2
dargestellte Vorrichtung in Seitenansicht;
4 eine Abbildung der in den
2 und 3 dargestellten
Vorrichtung ohne Rundholz; und
5 eine Detailansicht der in den
2 bis 4 dargestellten
Vorrichtung.
1 zeigt den Querschnitts eines Rundholzmastes
1 mit gegenüberliegenden Verbundankern 2, 2', die
mit Ankerstiften 3, 3' in den Rundholzmast 1 eingreifen
und über seitlich am Anker angeordnete, nahezu radial zum Rundholzmast
1 verlaufende Schrauben 4, 4' am Rundholzmast
1 befestigt sind. Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung können
sowohl die Bohrungen für die Ankerstifte, als auch Vorbohrungen für die
Schrauben in den Rundholzmast eingebracht werden.
Die in den 2 bis 5
dargestellte Vorrichtung weist einen oberen Klemmrahmen 11 und einen unteren
Klemmrahmen 12 auf, die im Wesentlichen spiegelsymmetrisch ausgebildet
sind. So weist jeder der Klemmrahmen stirnseitig einen vorderen Klemmbügel
13, 14 und einen hinteren Klemmbügel 15,
16 auf.
Die Klemmbügel 13, 14, 15,
16 verlaufen in einem mittleren Bereich horizontal und sind seitlich davon
in Richtung zum einzuklemmenden Rundholz 17 hin um einen Winkel von ca.
30° gekröpft, so dass sich drei schräg zueinander verlaufende Anlageflächen
für das Rundholz 17 ergeben. Zu ihren Enden hin sind die Klemmbügel
nach oben bzw. unten abgebogen.
Wie insbesondere in den 4 und
5 zu sehen ist, ist in jede der sich ergebenden Anlageflächen
der Klemmbügel 13, 14, 15, 16 in etwa im
Bereich ihrer Mitte ein Stift 18, 19, 21 mit einer kegelförmigen
Spitze eingelassen, der federnd gelagert ist. Damit wird erreicht, dass das Rundholz
17 in eingeklemmter Position mindestens mit den Stiften in Verbindung steht,
wenn es aufgrund der Geometrie des Rundholzes nicht möglich ist, dass das Rundholz
an allen Anlageflächen anliegt. Die Stifte dienen zur Sicherung der Position
des zwischen den Klemmrahmen eingeklemmten Rundholzes, und wirken insbesondere auch
effektiv gegen ein Verdrehen des Rundholzes während des Abbundes.
Die miteinander korrespondierenden Enden der Klemmbügel
13, 14, 15, 16 eines Klemmrahmens
11, 12 sind über Längsstreben 22,
23, 24, 25 miteinander verbunden.
Zwischen den Abschnitten der Klemmbügel 13,
15 und 14, 16 eines Klemmrahmens 11,
12, die die Anlageflächen für das Rundholz 17 bilden,
sind Bohrschablonen 26, 27, 28, 29,
31, 32 montiert, in die eine Vielzahl von Bohrbuchsen
33 eingelassen sind. Die Bohrschablonen 26 und 29 sind
hier für das Bohren von Stiftlöchern für Ankerstifte und die anderen
Bohrschablonen für das Setzen von Vorbohrungen für Befestigungsschrauben
vorgesehen. Die Bohrbuchsen 33 dienen als Führung für Bohrer
zum Bohren der Stiftlöcher bzw. der Vorbohrungen. Wahlweise sind die Bohrschablonen
26, 27, 28, 29, 31, 32 und/oder
die Bohrbuchsen 33 austauschbar. montiert, so dass beispielsweise das mit
den Bohrschablonen erzeugbare Bohrmuster von Bohrungen bzw. Vorbohrungen an den
Durchmesser des Rundholzes und den mit dem Rundholz zu verwendenden Ankertyp angepasst
werden kann.
Die jeweils übereinander liegenden Längsstreben beider Klemmrahmen
11, 12 sind über jeweils einen Druckluftzylinder
34, 35 (hier gezeigt mit Schutzabdeckung und Schaltarmatur) miteinander
verbunden und können hierüber parallel zueinander verschoben werden. Die
Druckluftzylinder 34, 35 sind derart dimensioniert, dass eine
ausreichende Klemmkraft aufgebracht werden kann, um ein Rundholz 17 so
fest zwischen den Klemmrahmen einzuspannen, dass das Rundholz seine Lage beim Abbund
nicht verändert.
An jeder der Längsstreben 17, 18,
19, 21 sind Handgriffe 36, 37, 38,
39 befestigt.
Im mittleren Bereich des oberen Klemmbügels 13 ist ein
parallel zur gedachten Rundholzlängsachse angeordneter, abnehmbarer Längenanschlag
41 zum Festlegen des axialen Abstandes zwischen den Bohrschablonen und
dem Ende des Rundholzes (Mastkopf) vorgesehen, dessen Länge vorzugsweise durch
eine nicht dargestellte Rastvorrichtung auf bestimmte Maße eingestellt werden
kann.
Ein bevorzugtes Abbundverfahren für den Abbund eines Rundholzmastes
erfolgt folgendermaßen:
Für den Abbund eines Rundholzmastes für den Einsatz der oben beschriebenen
Verbundankern wird die Vorrichtung zunächst an eine Druckluftversorgung angeschlossen.
Dann wird die Vorrichtung mit „geöffneten”, also auseinander
gefahrenen, Klemmrahmen auf das abzubindende Rundholzmastende, üblicherweise
der Mastzopf, aufgesetzt, indem die Vorrichtung über das Rundholzmastende geschoben
wird, bis dass das Mastende (bzw. der First des Dachschnittes des Mastzopfes) am
Längenanschlag anliegt, und der obere der beiden Klemmrahmen auf den Rundholzmast
aufgelegt wird. Der First des Dachschnittes des Rundholzmastes sollte vorzugsweise
parallel zu den Achsen der Bohrungen für die Ankerstifte liegen. Danach wird
die Bohrbildachse, die parallel zu den Längsachsen der Bohrschablonen verläuft,
an der Mastachse ausgerichtet, wobei die Mastachse die gedachten Linie zwischen
den Mittelpunkten der Rundholzmastenden entspricht, so dass beispielsweise bei aufgestelltem
Mast das Lot von der Mitte des Firstes des Dachschnittes im Idealfall den Mittelpunkt
des Mastfußes trifft. Dann werden die Druckluftzylinder betätigt und der
Rundholzmast zwischen den Klemmrahmen eingeklemmt. Die konischen Stiftlöcher
für die Ankerstifte werden mit Spezialbohrern erzeugt, die konisch ausgebildet
sind und einen umlaufenden Kragen im Bereich des Bohrerschaftes als Bohrtiefeneinstellung
haben. Außerdem werden die Vorbohrungen für die Schrauben zur Befestigung
der Anker gebohrt. Dann wird der Rundholzmast um 180° gedreht und die Bohrungen
auf der nun oben liegenden Seite des Mastes gesetzt. Abschließend wird die
Vorrichtung durch freigeben der Klemmrahmen gelöst.
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
- DE 102006018089 A1 [0002]
- DE 102007033829 A1 [0002]