Die vorliegende Erfindung betrifft ein System und ein Verfahren zur
Lagerhaltung in einer Flugzeugbordküche.
Derzeit an Bord moderner Verkehrsflugzeuge vorgesehene Bordküchen
umfassen üblicherweise Stellplätze, an denen fahrbare Trolleys abgestellt
werden können, die mit zur Versorgung der Passagiere an Bord des Flugzeugs
benötigten Serviceprodukten, wie z. B. Nahrungsmitteln oder Getränken
beladen sind. Ferner weisen die Bordküchen Lagerungsfächer auf, in denen
mit Serviceprodukten beladene Boxen untergebracht werden können. Zur Kenntlichmachung
der Inhalte der Trolleys und der Lagerungsfächer werden die Trolleys und die
Lagerungsfächer mit Aufklebern versehen, die das Catering-Unternehmen bei der
Beladung der Trolleys und der Lagerungsfächer auf Außenflächen der
Trolleys und der Lagerungsfächer aufbringt. Ferner werden Listen erstellt,
denen die Kabinencrew eine Aufstellung der verfügbaren Serviceprodukte sowie
deren Lagerposition in der Flugzeugbordküche entnehmen kann. Da diese Listen
der Kabinencrew lediglich den Ausgangsbeladungszustand der Flugzeugbordküche
vermitteln, ist es für die Kabinencrew schwierig, während des Flugs die
Übersicht über das Inventar der Bordküche behalten. Ferner stören
die auf Außenflächen der Trolleys und der Lagerungsfächer applizierten
Aufkleber das optische Erscheinungsbild der Trolleys und der Bordküche.
Aus der WO 2007/095000
A1 ist eine modular aufgebaute Flugzeugbordküche bekannt, die einen
Grundkörper mit einer Mehrzahl von Fächern umfasst. In den Fächern
des Grundkörpers sind verschiedene Geräte, wie z. B. ein Ofen oder ein
Mikrowellengerät angeordnet. Ferner sind in den Fächern des Grundkörpers
mehrere hintereinander angeordnete Boxen aufgenommen, in denen zur Versorgung der
Passagiere an Bord des Flugzeugs benötigte Serviceprodukte, wie z. B. Nahrungsmittel
oder Getränke untergebracht werden können.
Die DE 10 2005 049 688
A1 offenbart ein RFID (Radio Frequency Identification)-System zur Überwachung
der Transport- und Lagerbedingungen von in einem Trolley aufgenommenen Gütern,
das einen in den Trolley integrierten Transponder mit einer Messeinrichtung zur
Erfassung von Zustandsdaten, wie z. B. der Temperatur, der Feuchte, etc. im Inneren
des Trolleys umfasst. Die von der Messeinrichtung erfassten Daten werden an Lesestationen
des RFID-Systems übermittelt, die im Bereich von Trolleystellplätzen in
einem Lager eines mit der Beladung der Trolleys beauftragten Catering-Unternehmens,
einem Transportfahrzeug oder einer Flugzeugbordküche vorgesehen sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein System und ein Verfahren
zur Lagerhaltung in einer Flugzeugbordküche bereitzustellen, die eine verbesserte
Übersicht über das Inventar der Bordküche ermöglichen.
Diese Aufgabe wird durch ein System zur Lagerhaltung in einer Flugzeugbordküche
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie ein Verfahren zur Lagerhaltung in einer
Flugzeugbordküche mit den Merkmalen des Anspruchs 6 gelöst.
Ein erfindungsgemäßes System zur Lagerhaltung in einer Flugzeugbordküche
umfasst eine Mehrzahl von zur Aufnahme in einem Grundkörper der Flugzeugbordküche
vorgesehenen Aufnahmeeinrichtungen. Die Aufnahmeeinrichtungen können beispielsweise
in Form von Boxen, Einschüben oder Trolleys ausgebildet sein, die in Fächern
untergebracht werden können, die in dem Grundkörper der Flugzeugbordküche
vorgesehen sind. Die Aufnahmeeinrichtungen können beispielsweise mit zur Versorgung
der Passagier an Bord des Flugzeugs benötigten Serviceprodukten, wie z. B.
Nahrungsmitteln oder Getränken, aber auch mit anderen an Bord des Flugzeugs
benötigten Gütern beladen sein. Jede der Aufnahmeeinrichtungen ist mit
einem Transponder versehen, der dazu eingerichtet ist, ein Identifikationssignal
auszugeben, das für den Inhalt der Aufnahmeeinrichtung, an der der Transponder
angebracht ist, charakteristisch ist. Bei dem Transponder handelt es sich vorzugsweise
um einen RFID-Transponder, dessen Signale sowohl im Nahdistanzbereich als auch im
Fernfeld auslesbar sind.
Ferner umfasst das erfindungsgemäße Lagerhaltungssystem
mindestens eine an der Flugzeugbordküche vorgesehene Sende-/Empfangseinheit,
die dazu eingerichtet ist, die von den Transpondern der Aufnahmeeinrichtungen ausgegebenen
Identifikationssignale einzulesen und an eine Datenverarbeitungseinheit zu übermitteln.
Bei der Sende-/Empfangseinheit handelt es sich vorzugsweise um eine RFID-Antenne.
Um eine Störung an Bord des Flugzeugs vorhandener elektronischer Systeme sicher
zu vermeiden, ist die Sende-/Empfangseinheit vorzugsweise als Nahfeld-Antenne mit
einer maximalen Leistung von 100 mW ausgeführt.
Die Datenverarbeitungseinheit ist dazu eingerichtet, anhand der ihr
von der Sende-/Empfangseinheit übermittelten Identifikationssignale das Inventar
der Flugzeugbordküche zu bestimmten. Die Datenverarbeitungseinheit kann beispielsweise
einen Industriecomputer umfassen, der dazu eingerichtet ist, mit der Sende-/Empfangseinheit
und/oder weiteren Komponenten des Lagerhaltungssystems zu kommunizieren. Insbesondere
kann der Industriecomputer der Datenverarbeitungseinheit dazu eingerichtet sein,
den Betrieb der Sende-/Empfangseinheit und/oder den Betrieb weiterer
Komponenten des Lagerhaltungssystems zu steuern. Der Industriecomputer ist vorzugsweise
an einen Personalcomputer angeschlossen, in dessen Speicher beispielsweise eine
Datenbank zur Speicherung des Inventars der Flugzeugbordküche hinterlegt sein
kann.
Schließlich umfasst das erfindungsgemäße System zur
Lagerhaltung in einer Flugzeugbordküche eine Ausgabeeinheit, die dazu eingerichtet
ist, das von der Datenverarbeitungseinheit bestimmte Inventar der Flugzeugbordküche
auszugeben. Die Ausgabeeinheit kann beispielsweise einen mit dem Personalcomputer
der Datenverarbeitungseinheit verbundenen Monitor und/oder einen Drucker umfassen.
Die Ausgabeeinheit kann das Inventar der Flugzeugbordküche in Form von Listen
oder in Form von einer graphischen Darstellung ausgeben.
Das erfindungsgemäße System zur Lagerhaltung in einer Flugzeugbordküche
ermöglicht die Bestimmung des Inventars der Flugzeugbordküche in Echtzeit,
d. h. mit Hilfe des erfindungsgemäßen Lagerhaltungssystems kann auch während
des Flugs stets das aktuelle Inventar der Flugzeugbordküche bestimmt werden.
Inventarlisten oder entsprechende graphische Darstellungen können in für
die Kabinencrew komfortabler Art und Weise über die Ausgabeeinheit ausgegeben
werden. Schließlich ermöglicht es das erfindungsgemäße Lagerhaltungssystem,
auf das Aufbringen von optisch wenig ansprechenden Aufklebern auf die Aufnahmeeinrichtungen
und die Flugzeugbordküche zu verzichten. Das erfindungsgemäße System
zur Lagerhaltung in einer Flugzeugbordküche ist besonders gut zum Einsatz in
einer modular aufgebauten Flugzeugbordküche, wie sie in der WO
2007/095000 A1 beschrieben ist, geeignet. Es kann jedoch auch in konventionell
gestalteten Flugzeugbordküchen verwendet werden.
Neben der mangelnden Übersicht über das aktuelle Inventar
der Flugzeugbordküche während des Flugs, besteht ein weiteres Problem
des derzeit eingesetzten manuellen Lagerhaltungssystems mit Hilfe von Aufklebern
und Listen darin, dass es für die Kabinencrew sehr umständlich und zeitaufwendig
ist, anhand der Aufkleber und der Listen die Lagerpositionen der verschiedenen Serviceprodukte
in der Flugzeugbordküche zu ermitteln. In einer bevorzugten Ausführungsform
umfasst das erfindungsgemäße System zur Lagerhaltung in einer Flugzeugbordküche
daher für mindestens einen an einer Aufnahmeeinrichtung vorgesehenen Transponder
eine dem Transponder zugeordnete Sende-/Empfangseinheit. Ferner ist die Datenverarbeitungseinheit
vorzugsweise dazu eingerichtet, anhand der ihr von der dem Transponder zugeordneten
Sende-/Empfangseinheit übermittelten Identifikationssignale die Position der
Aufnahmeeinrichtung in dem Grundkörper der Flugzeugbordküche zu bestimmen.
Beispielsweise kann in einem Speicher der Datenverarbeitungseinheit,
der Teil eines Industriecomputers oder eines Personalcomputers sein kann, die Position
der dem Transponder zugeordneten Sende-/Empfangseinheit in dem Grundkörper
der Flugzeugbordküche hinterlegt sein. Wenn die Sende-/Empfangseinheit von
dem ihr zugeordneten Transponder ein Identifikationssignal empfängt und an
die Datenverarbeitungseinheit weiterleitet, kann die Datenverarbeitungseinheit dann
bestimmen, dass die Aufnahmeeinrichtung mit einem durch das von dem Transponder
ausgegebene Identifikationssignal charakterisierten Inhalt in der für die Sende-/Empfangseinheit
gespeicherten Position in dem Grundkörper der Flugzeugbordküche angeordnet
ist.
Falls gewünscht, kann das System für jeden an einer Aufnahmeeinrichtung
vorgesehenen Transponder eine dem Transponder zugeordnete Sende-/Empfangseinheit
umfassen. Die Anzahl der Sende-/Empfangseinheiten entspricht dann der Anzahl der
Transponder. Bei einer derartigen Ausführungsform des Lagerhaltungssystems
ist die Flugzeugbordküche mit einem Feld von Sende-/Empfangseinheiten ausgestattet,
das für jede mit einem Transponder versehende Aufnahmeeinrichtung die Bestimmung
der Position der Aufnahmeeinrichtung in dem Grundkörper der Flugzeugbordküche
ermöglicht. Eine Positionsbestimmung mit Hilfe eines Sende-/Empfangseinheitenfelds
ist sehr zuverlässig, erfordert jedoch eine relativ große Anzahl von Sende-/Empfangseinheiten.
Alternativ oder zusätzlich dazu kann das erfindungsgemäße
Lagerhaltungssystem eine Bewegungsrichtungserfassungseinrichtung zur Erfassung einer
Bewegungsrichtung einer Aufnahmeeinrichtung relativ zu dem Grundkörper der
Flugzeugbordküche umfassen. Vorzugsweise ist die Bewegungsrichtungserfassungseinrichtung
dazu eingerichtet, zu erfassen, ob eine Aufnahmeeinrichtung in den Grundkörper
der Flugzeugbordküche eingebracht oder aus dem Grundkörper der Flugzeugbordküche
entnommen wird. Beispielsweise kann die Bewegungsrichtungserfassungseinrichtung
das Einschieben einer Aufnahmeeinrichtung in ein Fach des Flugzeugbordküchengrundkörpers
oder das Herausziehen einer Aufnahmeeinrichtung aus dem Fach des Flugzeugbordküchengrundkörpers
erfassen.
Ferner ist die Datenverarbeitungseinheit des Lagerhaltungssystems
vorzugsweise dazu eingerichtet, anhand der ihr von der Sende-/Empfangseinheit übermittelten
Identifikationssignale sowie anhand der von der Bewegungsrichtungserfassungseinrichtung
bestimmten Bewegungsrichtung der Aufnahmeeinrichtung relativ zu dem Grundkörper
der Flugzeugbordküche die Position der Aufnahmeeinrichtung in der Flugzeugbordküche
zu bestimmen. Beispielsweise kann in einem Speicher der Datenverarbeitungseinheit,
der Teil eines Industriecomputers oder eines Personalcomputers
sein kann, die Position der Bewegungsrichtungserfassungseinrichtung an dem Grundkörper
der Flugzeugbordküche hinterlegt sein. Die Datenverarbeitungseinheit kann dann
beispielsweise bestimmen, dass eine Aufnahmeeinrichtung mit einem durch ein entsprechendes
Identifikationssignal charakterisierten Inhalt in einer durch die Anordnung der
Bewegungsrichtungserfassungseinrichtung an dem Grundkörper der Flugzeugbordküche
bestimmten Position in den Grundkörper der Flugzeugbordküche eingebracht
bzw. aus dem Grundkörper der Flugzeugbordküche entnommen wird. Eine lückenlose
Bestimmung der Positionen der in dem Flugzeugbordküchengrundkörper unterzubringenden
Aufnahmeeinrichtungen ist dann möglich, wenn jedes mit einer Aufnahmeeinrichtung
zu beladende Fach des Flugzeugbordküchengrundkörpers mit einer entsprechenden
Bewegungsrichtungserfassungseinrichtung ausgestattet ist.
Wenn das erfindungsgemäße Lagerhaltungssystem für jeden
an einer Aufnahmeeinrichtung vorgesehenen Transponder mit einer dem Transponder
zugeordneten Sende-/Empfangseinheit und zusätzlich mit einer Bewegungsrichtungserfassungseinrichtung
bzw. einer gewünschten Anzahl von Bewegungsrichtungserfassungseinrichtungen
versehen ist, ist die Positionserfassungsfunktion redundant ausgeführt und
das System diesbezüglich besonders zuverlässig. Wenn die Anzahl der in
der Flugzeugbordküche vorzusehenden Sende-/Empfangseinheiten reduziert werden
soll, ist es jedoch auch möglich, nicht für jeden an einer Aufnahmeeinrichtung
vorgesehenen Transponder eine dem Transponder zugeordnete Sende-/Empfangseinheit
vorzusehen, sondern lediglich eine gewünschte Anzahl von Bewegungsrichtungserfassungseinrichtungen
zur Bestimmung der Positionen der Aufnahmeeinrichtungen in dem Grundkörper
der Flugzeugbordküche bereitzustellen.
Die Bewegungsrichtungserfassungseinrichtung umfasst vorzugsweise ein
Licht schrankensystem. Beispielsweise können in dem Lichtschrankensystem zwei
Licht schranken vorgesehen sein, die bezogen auf die Bewegungsrichtung der Aufnahme
einrichtung relativ zu dem Grundkörper der Flugzeugbordküche hintereinander
ange ordnet sind. Anhand der Reihenfolge, in die zwei Lichtschranken bei einer Bewegung
der Aufnahmeeinrichtung relativ zu dem Grundkörper der Flugzeugbordküche
unter brochen werden, kann die Bewegungsrichtungserfassungseinrichtung dann bestim
men, ob die Aufnahmeeinrichtung aus dem Grundkörper der Flugzeugbordküche
entnommen oder in den Grundkörper der Flugzeugbordküche eingeschoben wird.
Ferner ist die Datenverarbeitungseinheit vorzugsweise dazu eingerichtet,
zur Bestimmung der Position der Aufnahmeeinrichtung in der Flugzeugbordküche
eine Last-In-First-Out-Logik heranzuziehen. Die Logik ist vorzugsweise in einem
Speicher der Datenverarbeitungseinheit hinterlegt und ermöglicht es, die Positionen
von Aufnahmeeinrichtungen in dem Grundkörper der Flugzeugbordküche zu
bestimmen, die bezogen auf die Bewegungsrichtung der Aufnahmeeinrichtungen relativ
zu dem Grundkörper der Flugzeugbordküche hintereinander in dem Grundkörper
der Flugzeugbordküche, beispielsweise einem in dem Flugzeugbordküchengrundkörper
ausgebildeten Fach aufgenommen sind. Die Logik basiert auf der Tatsache, dass eine
Aufnahmeeinrichtung, die als letzte von mehreren hintereinander in den Grundkörper
der Flugzeugbordküche eingebrachten Aufnahmeeinrichtungen in den Grundkörper
der Flugzeugbordküche eingebracht wurde, als erste der hintereinander in dem
Flugzeugbordküchengrundkörper aufgenommenen Aufnahmeeinrichtungen wieder
aus dem Flugzeugbordküchengrundkörper entnommen werden muss, bevor die
Entnahme der weiter hinten in dem Flugzeugbordküchengrundkörper aufgenommen
Aufnahmeeinrichtungen möglich ist. Folglich wird die Erfassung der Entnahme
einer Aufnahmeeinrichtung von mehreren hintereinander in dem Grundkörper der
Flugzeugbordküche aufgenommenen Aufnahmeeinrichtungen als die Entnahme derjenigen
Aufnahmeeinrichtung aus den Grundkörper der Flugzeugbordküche interpretiert,
die als letzte der hintereinander in dem Grundkörper der Flugzeugbordküche
aufgenommenen Aufnahmeeinrichtungen in den Grundkörper der Flugzeugbordküche
eingebracht wurde.
Die Ausgabeeinheit des erfindungsgemäßen Lagerhaltungssystems
ist vorzugsweise dazu eingerichtet, eine von der Datenverarbeitungseinheit bestimmte
Position einer Aufnahmeeinrichtung in dem Grundkörper der Flugzeugbordküche
in Form einer graphischen Darstellung auszugeben. Beispielsweise kann die Ausgabeeinheit
auf einem Monitor oder einem Drucker eine graphische Übersichtsdarstellung
der Flugzeugbordküche ausgeben, in der die Position der Aufnahmeeinrichtung
sowie deren Inhalt angegeben ist. Vorzugsweise sind in der von der Ausgabeeinheit
ausgegebenen graphischen Darstellung die Positionen aller in der Flugzeugbordküche
untergebrachten Aufnahmeeinrichtungen sowie deren Inhalt angezeigt.
Ein erfindungsgemäßes Verfahren zur Lagerhaltung in einer
Flugzeugbordküche umfasst das Ausgeben von Identifikationssignalen, die jeweils
für den Inhalt von zur Aufnahme in einem Grundkörper der Flugzeugbordküche
vorgesehenen Aufnahmeeinrichtungen charakteristisch sind. Die Identifikationssignale
werden eingelesen und an eine Datenverarbeitungseinheit übermittelt. Anhand
der der Datenverarbeitungseinheit übermittelten Identifikationssignale wird
das Inventar der Flugzeugbordküche bestimmt. Schließlich wird das von
der Datenverarbeitungseinheit bestimmte Inventar der Flugzeugbordküche
ausgegeben.
Die von mindestens einem an einer Aufnahmeeinrichtung vorgesehenen
Transponder ausgegebenen Identifikationssignale werden vorzugsweise von einer an
der Flugzeugbordküche vorgesehenen und dem Transponder zugeordneten Sende-/Empfangseinheit
eingelesen und an die Datenverarbeitungseinheit übermittelt. Anhand der ihr
von der dem Transponder zugeordneten Sende-/Empfangseinheit übermittelten Identifikationssignale
kann die Datenverarbeitungseinheit die Position der Aufnahmeeinrichtung in dem Grundkörper
der Flugzeugbordküche bestimmen.
Alternativ oder zusätzlich dazu kann mittels einer Bewegungsrichtungserfassungseinrichtung
eine Bewegungsrichtung einer Aufnahmeeinrichtung relativ zu dem Grundkörper
der Flugzeugbordküche erfasst werden. Die Datenverarbeitungseinheit kann dann
anhand der ihr übermittelten Identifikationssignale sowie anhand der von der
Bewegungsrichtungserfassungseinrichtung bestimmten Bewegungsrichtung der Aufnahmeeinrichtung
relativ zu dem Grundkörper der Flugzeugbordküche die Position der Aufnahmeeinrichtung
in der Flugzeugbordküche bestimmen.
Vorzugsweise wird die Bewegungsrichtung der Aufnahmeeinrichtung relativ
zu dem Grundkörper der Flugzeugbordküche durch die Bewegungsrichtungserfassungseinrichtung
anhand der Reihenfolge bestimmt, in der zwei Lichtschranken eines Lichtschrankensystems
unterbrochen werden, die bezogen auf die Bewegungsrichtung der Aufnahmeeinrichtung
relativ zu dem Grundkörper der Flugzeugbordküche hintereinander angeordnet
sind.
Die Datenverarbeitungseinheit kann zur Bestimmung der Position der
Aufnahmeeinrichtung in der Flugzeugbordküche eine Last-In-First-Out-Logik heranziehen.
Vorzugsweise wird eine von der Datenverarbeitungseinheit bestimmte
Position einer Aufnahmeeinrichtung in dem Grundkörper der Flugzeugbordküche
in Form einer graphischen Darstellung ausgegeben.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung wird nun anhand
der beigefügten, schematischen Zeichnungen näher erläutert, von denen:
1 eine Frontansicht einer ersten Ausführungsform
einer Flugzeugbordküche zeigt,
2 eine Frontansicht einer zweiten Ausführungsform
einer Flugzeugbordküche zeigt,
3 eine seitliche, teilweise geschnittene
Ansicht eines mit sechs Aufnahmeeinrichtungen beladenen Fachs einer Flugzeugbordküche
sowie ein schematische Darstellung eines Systems zur Lagerhaltung in einer Flugzeugbordküche
zeigt.
Eine in den 1 und 2
veranschaulichte Flugzeugbordküche 10 umfasst einen Grundkörper
12, in dem eine Mehrzahl von Fächern 14 ausgebildet ist.
In jedem Fach 14 kann mindestens eine Aufnahmeeinrichtung 16 untergebracht
werden. In dem in 3 gezeigten Ausführungsbeispiel
eines in dem Flugzeugbordküchengrundkörper 12 ausgebildeten Fachs
14 sind in dem Fach 14 sechs Aufnahmeeinrichtungen 16
in zwei übereinander angeordneten Reihen von je drei Aufnahmeeinrichtungen
16 untergebracht.
Die Aufnahmeeinrichtungen 16 können in Form von Einschüben
oder Boxen ausgebildet sein. Alternativ dazu ist es jedoch auch denkbar, Aufnahmeeinrichtungen
16 in Form von fahrbaren Trolleys in der Flugzeugbordküche
10 unterzubringen. Die Aufnahmeeinrichtungen 16 können beispielsweise
mit zur Versorgung der Passagiere an Bord des Flugzeugs benötigten Serviceprodukten,
wie z. B. Nahrungsmitteln oder Getränken beladen sein. Es können jedoch
auch andere während des Flugs an Bord des Flugzeugs benötigte Güter
in den Aufnahmeeinrichtungen 16 untergebracht sein.
Wie in 3 ersichtlich ist, ist jede Aufnahmeeinrichtung
16 mit einem Transponder 18 versehen, der dazu eingerichtet ist,
ein für den Inhalt der entsprechenden Auf nahmeeinrichtung 16 charakteristisches
Identifikationssignal auszugeben. Die an den Aufnahmeeinrichtungen 16 angebrachten
Transponder 18 sind als RFID-Transponder ausgebildet und senden Identifikationssignale,
die sowohl im Nahdistanzbereich als auch im Fernfeld ausgelesen werden können.
In dem in 3 veranschaulichten Ausführungsbeispiel
sind die Transponder 18 jeweils an Seitenwänden der Aufnahmeeinrichtungen
16 ausgebildet, die einer Seitenwand 20 des in dem Flugzeugbordküchengrundkörpers
12 ausgebildeten Fachs 14 gegenüber liegen.
An der Seitenwand 20 des Fachs 14 sind sechs Sende-/Empfangseinheiten
22 angeordnet. Jede der Sende-/Empfangseinheiten 23 ist in Form
einer RFID-Antenne ausgebildet und einem an einer Aufnahmeeinrichtung
16 angebrachten Transponder 18 zugeordnet. Um eine Störung
von an Bord des Flugzeugs vorhandenen Elektroniksystemen durch die Sende-/Empfangseinheiten
22 zu verhindern, sind die Sende-/Empfangseinheiten 22 als Nahfeld-Antennen
mit einer maximalen Leistung von 100 mW ausgebildet.
In der in 3 gezeigten
Ausführungsform sind die Transponder 18 als passive Transponder mit
einer passiven Energiespeichereinrichtung ausgeführt. Die Sende-/Empfangseinheiten
22 umfassen dementsprechend jeweils eine Aufladeeinheit, die es ermöglicht,
die Energiespeichereinheit des der Sende-/Empfangseinheit 22 zugeordneten
Transponders 18 bei Bedarf aufzuladen. Alternativ dazu können die
Transponder 18 jedoch auch als aktive Transponder mit einer eigenen Energiequelle
ausgeführt sein.
Die Sende-/Empfangseinheiten 22 dienen dazu, die von den
Transpondern 18 ausgegebenen Identifikationssignale einzulesen, wobei jede
Sende-/Empfangseinheit 22 die Signale des ihr zugeordneten Transponders
18 einliest. Die von den Sende-/Empfangseinheiten 23 eingelesenen
Identifikationssignale werden von den Sende-/Empfangseinheiten 22 an eine
Datenverarbeitungseinheit 24 eines Systems 100 zur Lagerhaltung
in einer Flugzeugbordküche 10 übermittelt. Die Datenverarbeitungseinheit
24 umfasst einen Industriecomputer der dazu dient, mit den Sende-/Empfangseinheiten
22 sowie mit später noch näher erläuterten Bewegungsrichtungserfassungseinrichtungen
zu kommunizieren und den Betrieb dieser Komponenten zu steuern. Ferner umfasst die
Datenverarbeitungseinheit 24 einen Personalcomputer.
Anhand der ihr von den Sende-/Empfangseinheiten 22 übermittelten
und für den Inhalt der Aufnahmeeinrichtungen 16 charakteristischen
Identifikationssignale bestimmt die Datenverarbeitungseinheit 24 in Echtzeit
das jeweils aktuelle Inventar der Flugzeugbordküche 10. Das von der
Datenverarbeitungseinheit 24 bestimmte Inventar der Flugzeugbordküche
10 wird über eine mit der Datenverarbeitungseinheit 24 verbundene
Ausgabeeinheit 28 ausgegeben. Die Ausgabeeinheit 28 kann einen
Monitor und/oder einen Drucker umfassen und das von der Datenverarbeitungseinheit
24 bestimmte Inventar der Flugzeugbordküche 10 in Form von
Listen und/oder einer graphischen Darstellung ausgeben. Ferner kann das Inventar
der Flugzeugbordküche in einer Datenbank gespeichert werden, die in einem Speicher
des Personalcomputers der Datenverarbeitungseinheit 24 hinterlegt ist.
Wie bereits erwähnt, ist in dem in 3
gezeigten Ausführungsbeispiel eines Lagerhaltungssystems 100 jedem an einer
Aufnahmeeinrichtung 16 angebrachten Transponder 18 eine Sende-/Empfangseinheit
22 zugeordnet. Ferner sind in einem Speicher der Datenverarbeitungseinheit
24, der Teil des Industriecomputer oder des Personalcomputer sein kann,
Informationen über die Positionen der einzelnen Sende-/Empfangseinheiten
22 in dem Fach 14 des Flugzeugbordküchengrundkörpers
12 hinterlegt. Wenn der Datenverarbeitungseinheit 24 von einer
bestimmten Send-/Empfangseinheit 22 ein der Sende-/Empfangseinheit
22 von einem zugeordneten Transponder 18 zugeführtes Identifikationssignal
übermittel wird, kann die Datenverarbeitungseinheit 24 somit die Position
der Aufnahmeeinrichtung 16, an der der Transponder 18 angebracht
ist, in dem Fach 14 und somit in dem Grundkörper 12 der Flugzeugbordküche
10 bestimmen. Die Ausgabeeinheit 28 kann folglich eine graphische
Darstellung des Flugzeugbordküchengrundkörpers 12 ausgeben, in
der die Positionen der einzelnen Aufnahmeeinrichtungen 16 sowie deren Inhalt
aufgeführt ist.
Die Bewegungsrichtungserfassungseinrichtungen 26 des Lagerhaltungssystems
100 umfassen jeweils ein Lichtschrankensystem mit zwei Lichtschranken
30, 32, die an der Seitenwand 20 des Fachs
14 angebracht sind. Bezogen auf eine Bewegungsrichtung der Aufnahmeeinrichtungen
16 relativ zu dem Fach 14 und dem Grundkörper 12
der Flugzeugbordküche 10 beim Einführen in das Fach
14 bzw. beim Entnehmen aus dem Fach 14 sind die Lichtschranken
30, 32 hintereinander an der Seitenwand 20 des Fachs
14 angebracht. Anhand der Reihenfolge, in der die Lichtschranken
30, 32 bei einer Bewegung einer Aufnahmeeinrichtung
16 relativ zu dem Fach 14 bzw. dem Grundkörper
12 der Flugzeugbordküche 10 unterbrochen werden, kann somit
die Bewegungsrichtung der Aufnahmeeinrichtung 16 relativ zu dem Grundkörper
12 der Flugzeugbordküche 10 bestimmt werden, d. h. es kann
bestimmt werden, ob die Aufnahmeeinrichtung 16 in das Fach 14
eingebracht oder aus dem Fach 14 entnommen wird. Für jede der beiden
übereinander angeordneten Reihen von Aufnahmeeinrichtungen 16 ist
in der in 3 gezeigten Anordnung eine separate Bewegungsrichtungserfassungseinrichtung
26 vorgesehen.
In dem Speicher der Datenverarbeitungseinheit 24, der Teil
des Industriecomputers oder des Personalcomputers sein kann, sind Informationen
über die Positionen der Bewegungsrichtungserfassungseinrichtungen
26 an dem Grundkörper der Flugzeugbordküche hinterlegt. Ferner
ist in der Datenverarbeitungseinheit 24 eine Last-In-First-Out-Logik implementiert.
Die Last-In-First-Out-Logik basiert auf der Tatsache, dass eine zuletzt in das Fach
14 eingeführte Aufnahmeeinrichtung 16 der hintereinander
in dem Fach 14 aufgenommenen Aufnahmeeinrichtungen 16 als erste
Aufnahmeeinrichtung 16 wieder aus dem Fach 14 entnommen werden
muss, bevor auch die anderen Aufnahmeeinrichtungen 16 wieder aus dem Fach
14 entnommen werden können. Folglich wird die Erfassung der Entnahme
einer Aufnahmeeinrichtung 16 von mehreren hintereinander in dem Grundkörper
12 der Flugzeugbordküche aufgenommenen Aufnahmeeinrichtungen
16 als die Entnahme derjenigen Aufnahmeeinrichtung 16 aus den
Grundkörper 12 der Flugzeugbordküche 10 interpretiert,
die als letzte der hintereinander in dem Grundkörper 12 der Flugzeugbordküche
10 aufgenommenen Aufnahmeeinrichtungen 16 in
den Grundkörper 12 der Flugzeugbordküche 10 eingebracht
wurde.
Anhand der ihr von den Sende-/Empfangseinheiten 22 übermittelten
Identifikationssignale sowie anhand der von einer der Bewegungsrichtungserfassungseinrichtungen
26 bestimmten Bewegungsrichtung einer Aufnahmeeinrichtung 16 relativ
zu dem Fach 14 bzw. dem Grundkörper 12 der Flugzeugbordküche
10 kann die Datenverarbeitungseinheit 24 somit ebenfalls die Positionen
der einzelnen Aufnahmeeinrichtungen 16 in dem Fach 14 bzw. dem
Grundkörper 12 der Flugzeugbordküche 10 bestimmen.
In der in 3 gezeigten Ausführungsform
ist das Lagerhaltungssystem 100 somit mit zwei redundanten Systemen zur
Bestimmung der Positionen der Aufnahmeeinrichtungen 16 in dem Grundkörper
12 der Flugzeugbordküche 10 ausgestattet. Falls gewünscht
oder erforderlich, ist es jedoch auch denkbar, das Lagerhaltungssystem
100 mit lediglich einer Sende-/Empfangseinheit 22 oder mit einer
Anzahl von Sende-/Empfangseinheiten 22 zu versehen, die geringer ist als
die Anzahl der Transponder 18. Die Ermittlung der Positionen der Aufnahmeeinrichtungen
16 in dem Grundkörper 12 der Flugzeugbordküche
10 erfolgt dann mit Hilfe der Bewegungsrichtungserfassungseinrichtungen
26.
Darüber hinaus werden in dem in 3
veranschaulichten Ausführungsbeispiel die von den Transpondern 18
ausgegebenen Identifikationssignale ausschließlich dazu genutzt, das Inventar
der Flugzeugbordküche 10 sowie die Positionen der mit den Transpondern
18 versehenen Aufnahmeeinrichtungen 16 in der Flugzeugbordküche
10 zu bestimmen. Die Tansponder 18 können jedoch auch dazu
eingesetzt werden, mit Sende-/Empfangseinheiten zu kommunizieren, die in einem Lager
eines Catering-Unternehmens und/oder einem Transportfahrzeug vorgesehen sind. Dadurch
wird es ermöglicht, auch während der Lagerung und/oder des Transports
der Aufnahmeeinrichtungen 16 den Inhalt und/oder die Position der Aufnahmeeinrichtungen
16 in dem Lager und/oder dem Transportfahrzeug nachzuverfolgen.
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Zitierte Patentliteratur
- WO 2007/095000 A1 [0003, 0011]
- DE 102005049688 A1 [0004]